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Onlinediskussion/Thema des Monats/Treffen/2012-03-16

4.674 Bytes hinzugefügt, 09:18, 17. Mär. 2012
K
Diskussion
=== Diskussion ===
 
Diskussion zur PKS 2011
* Aussagekraft ist eher mit Vorsicht genießen, Zustandekommen, Inhalt der Aussagen etc. sollten berücksichtigt werden
* Versicherung anschreiben -> fragen, wie Tatortschwerpunkte auf Landkreise verteilt sind
* Gedanken zur Finanzierung der Ideen/Vorschläge
:* Politik machen, die den Wutbürger nicht mehr auf die Straße bringt, würde Kosten sparen
:* Geschwindigkeitskontrollen als Mittel für Mehreinnahmen?
::* ist juristisch eher schwierig, Polizei sollte nicht gewinnorientiert handeln
::* außerdem verursacht Kriminalität (v.A. Eigentumsdelikte) volkswirtschaftlichen Schaden, der durch präsentere Polizei verhindert/gemindert werden könnte
::* vorstellbar wäre ein pauschaler Betrag bei Hochrisikoveranstaltungen, abrechenbar über die Eintrittskarte
:::* bei 0,50€ sind das z.B. bei der Bundesliga ca. 8,5Mio (laut oreo_pirat)
::::* sollte dann aber '''direkt''' in die Ausstattung der Polizei fliessen
:::* Einwurf: Polizei darf ihr eigenen Etat nicht aufbessern, da die Gefahr besteht das sie dann wirtschaftlich agiert
*mangelnde polizeiliche Präsenz vor Ort kann die Gefahr der unerwünschten Entstehung von "Bürgerwehren" hervorrufen
:* Rückführung von Beamten die in Stäbe "wegdeligiert" worden sind wieder zurück in die Dienstellen und auf die Strassen zu den Bürgern
Thema: Versammlungsrecht
* '''DER GRUNDSATZ DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT MUSS WIEDER GEWAHRT WERDEN!!'''
der Verstoss gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sollte ein Beweis -erhebungs/verwertungs - verbot als Konsequenz nach sich ziehen
Spontan - Demo: keine Anmeldepflicht, Benennung Ansprechpartner
:* BbgVersG sollte so angepasst werden, dass es der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entsprichts (z.B. im Bezug auf die Anzeigepflicht für Spontandemos)
* Liberalisierung des Versammlungsrechtes in BB
 
 
'''Diskussionsgrundlage''' zum Polizeibeauftragten
 
{{Kasten|1=
==Der Polizeibeauftragte des Parlaments==
 
===Vorbemerkung===
In der gedanklichen Analogie zum Wehrbeauftragten des Bundestages, der durch seine bloße Existenz und durch sein Handeln die für die Bundeswehr erforderliche Transparenz herstellen soll, erscheint die Einrichtung eines Beauftragten des Parlaments für die Polizei längst überfällig. Interne polizeiliche Probleme soll dieser Beauftragte genau so bedienen wie die, die durch das Handeln der Polizei auftreten können. Als unabhängiger parlamentarischer Ansprechpartner für die Polizei '''und''' die Bürger soll er aufklären und vermitteln.
 
===Bestellung===
Der Polizeibeauftragte wird vom Parlament in geheimer Wahl auf Vorschlag der Opposition gewählt. Seine Wahl erfolgt nach der Wahl des jeweiligen Parlamentspräsidenten und Regierungschefs. Seine Amtszeit endet mit Ablauf der Legislaturperiode, in der er gewählt wurde.
 
===Aufgaben===
1. Entgegennahme und Abarbeitung von polizeiinternen Beschwerden, die auch anonym vorgebracht werden dürfen.<br />
2. Entgegennahme und Abarbeitung von polizeiexternen Beschwerden, die auch anonym vorgebracht werden dürfen.<br />
3. Selbständige Prüfung von Ausbildungsinhalten für die Polizeianwärter, der Infrastruktur der Polizei sowie ihrer Führung auf Mängel<br />
4. Einmal jährlich erstattet der Polizeibeauftragte dem Parlament einen Tätigkeitsbericht, in dem er insbesondere auf das Verhältnis der Bürger zu ihrer Polizei und umgekehrt eingeht.<br />
5. In den Fällen, wo ihm Sachverhalte zur Kenntnis gelangen, die ein strafrechtliches Handeln erfordern, hat der Polizeibeauftragte sich mit der zuständigen Staatsanwaltschaft ins Benehmen zu setzen.<br />
6. In den Fällen, wo ihm Sachverhalte zur Kenntnis gelangen, die ein disziplinarrechtliches Vorgehen erforderlich machen, setzt sich der Polizeibeauftragte mit dem Innenminister und dem Disziplinarbauftragten ins Benehmen.
 
===Befugnisse===
Im Rahmen seiner festgelegten Aufgaben hat der Polizeibeauftragte Ermittlungsbefugnisse, die denen entsprechen, die für einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss vorgesehen sind. Alle Behörden haben ihm auf seine Anfragen ausführlich, vollständig und wahrheitsgemäß zu antworten.
Sofern es aufgrund des Handelns des Polizeibeauftragten zu Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und/oder von Disziplinarbehörden kommt, unterstützt er diese durch seine Erkenntnisse. Er ist ausdrücklich befugt, anonyme Quellen zu schützen.
 
===Ausstattung===
Der Polizeibeauftragte des Parlaments leitet eine Oberbehörde, die infrastrukturell so auszustatten ist, dass sie ihre Aufgaben sofort und stets erfüllen kann. Der Polizeibeauftragte ist wie ein Parlamentarischer Staatssekretär anzusehen und zu besolden.
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=== Wahl des nächsten Themas und nächster Termin ===
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