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PM/Vorstand/Beschluss/2012-011

18 Bytes entfernt, 08:46, 30. Mär. 2012
keine Bearbeitungszusammenfassung
Der Landesvorstand wird gemäß §2 (2) der Landessatzung beauftragt, sämtliche Mitgliedsanträge seit dem 28.01.2012 bis einschließlich 15.04.2012 im Einvernehmen des Kreisvorstandes zu beschließen.. ==
Bitte hier rein oder weglassen! :-)== Begründung ==
== Anmerkung ==
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