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	<title>Antragsfabrik/Grundgesetz bewahren, Bürgerrechte verteidigen - Versionsgeschichte</title>
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		<author><name>Hub</name></author>
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		<author><name>FireFox</name></author>
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		<title>Weezerle: /* Änderungen sollen möglich sein */</title>
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		<summary type="html">&lt;p&gt;&lt;span dir=&quot;auto&quot;&gt;&lt;span class=&quot;autocomment&quot;&gt;Änderungen sollen möglich sein&lt;/span&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;
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Das sollte gerade den Piraten ein Ziel sein, nicht nur weil sich dadurch auch viele unserer Ideale und Vorstellungen von Staatsorganisation und Grundrechtsschutz in die Verfassung schreiben ließen. Weshalb ich selbst eine Beschränkung nur auf Grundrechte (Art. 1-19) und grundrechtsgleiche Rechte (siehe Art. 93 I 4a) für wenig sinnvoll halte ist bspw. darin zu sehen, dass eine gesellschaftliche Entwicklung auch immer Wiederhall in einer neuen Form von Grundrechten finden können muss. Zwar kann das BVerfG immer wieder aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 2 I iVm Art 1 I GG) neue sinnvolle Grundrechte ableiten, diese sind aber jedesmal auch umstritten (weil eben kein Verfassungstext) und eine Aufnahme derselben in die entsprechend passenden bestehenden Grundrechtsartikel wäre daher wünschenswert. Denn sonst sind solche Grundrechte einfach durch eine Änderung der Rechtsprechungspraxis des BVerfGs wieder disponabel, was keiner weiteren demokratischen Legitimation unterläge wie sie bspw. für eine Änderung des Grundgesetzes sonst notwendig wäre. (jüngstes Bsp.: &amp;quot;Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme&amp;quot; kurz IT-Grundrecht). Und was wäre dann die Wahl der Mittel? Einmal Grundrechte erster Güte und ein anderes mal Grundrechte zweiter Güte? Die einen veränderbar, die anderen nicht? Wo soll da sinnvoll der Schnitt gemacht werden. Im Jahr 1949? Das ist doch willkürlich. Also in der Form lehne ich den Antrag vollumfänglich ab, eine potentielle Abwandlung die zu einer Unterstützung führen würde sehe ich derzeit nicht. Sorry. [[Benutzer:Weezerle|Weezerle]] 00:27, 1. Jun. 2012 (CEST)&lt;/div&gt;&lt;/td&gt;&lt;td class=&quot;diff-marker&quot;&gt;&lt;/td&gt;&lt;td style=&quot;background-color: #f8f9fa; color: #202122; font-size: 88%; border-style: solid; border-width: 1px 1px 1px 4px; border-radius: 0.33em; border-color: #eaecf0; vertical-align: top; white-space: pre-wrap;&quot;&gt;&lt;div&gt;:: Ich verstehe und unterstütze die Motivation hinter dem Antrag, halte ihn aber so aus diversen Gründen für Unfug, selbst unter Beschränkung nur auf die Grundrechte (und/oder grundrechtsgleiche Rechte). Unsere gesamte Staatsorganisation, wie bspw. die Gesetzgebungskompetenzen und (teilweise) Verfahren sind im Grundgesetz geregelt. Nicht jede Änderung ist negativ. Das mag in der Praxis zwar nicht selten ein grober Quatsch sein den der Gesetzgeber da reinschreibt, aber es ist zwingend notwendig am Grundgesetz Änderungen vornehmen zu können. Wie gesagt, alleine die Staatsorganisation muss bei Bedarf neu geregelt werden können. Das sollte gerade den Piraten ein Ziel sein, nicht nur weil sich dadurch auch viele unserer Ideale und Vorstellungen von Staatsorganisation und Grundrechtsschutz in die Verfassung schreiben ließen. Weshalb ich selbst eine Beschränkung nur auf Grundrechte (Art. 1-19) und grundrechtsgleiche Rechte (siehe Art. 93 I 4a) für wenig sinnvoll halte ist bspw. darin zu sehen, dass eine gesellschaftliche Entwicklung auch immer Wiederhall in einer neuen Form von Grundrechten finden können muss. Zwar kann das BVerfG immer wieder aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 2 I iVm Art 1 I GG) neue sinnvolle Grundrechte ableiten, diese sind aber jedesmal auch umstritten (weil eben kein Verfassungstext) und eine Aufnahme derselben in die entsprechend passenden bestehenden Grundrechtsartikel wäre daher wünschenswert. Denn sonst sind solche Grundrechte einfach durch eine Änderung der Rechtsprechungspraxis des BVerfGs wieder disponabel, was keiner weiteren demokratischen Legitimation unterläge wie sie bspw. für eine Änderung des Grundgesetzes sonst notwendig wäre. (jüngstes Bsp.: &amp;quot;Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme&amp;quot; kurz IT-Grundrecht). Und was wäre dann die Wahl der Mittel? Einmal Grundrechte erster Güte und ein anderes mal Grundrechte zweiter Güte? Die einen veränderbar, die anderen nicht? Wo soll da sinnvoll der Schnitt gemacht werden. Im Jahr 1949? Das ist doch willkürlich. Also in der Form lehne ich den Antrag vollumfänglich ab, eine potentielle Abwandlung die zu einer Unterstützung führen würde sehe ich derzeit nicht. Sorry. [[Benutzer:Weezerle|Weezerle]] 00:27, 1. Jun. 2012 (CEST)&lt;/div&gt;&lt;/td&gt;&lt;/tr&gt;
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		<author><name>Weezerle</name></author>
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Das sollte gerade den Piraten ein Ziel sein, nicht nur weil sich dadurch auch viele unserer Ideale und Vorstellungen von Staatsorganisation und Grundrechtsschutz in die Verfassung schreiben ließen. Weshalb ich selbst eine Beschränkung nur auf Grundrechte (Art. 1-19) und grundrechtsgleiche Rechte (siehe Art. 93 I 4a) für wenig sinnvoll halte ist bspw. darin zu sehen, dass eine gesellschaftliche Entwicklung auch immer Wiederhall in einer neuen Form von Grundrechten finden können muss. Zwar kann das BVerfG immer wieder aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 2 I iVm Art 1 I GG) neue sinnvolle Grundrechte ableiten, diese sind aber jedesmal auch umstritten (weil eben kein Verfassungstext) und eine Aufnahme derselben in die entsprechend passenden bestehenden Grundrechtsartikel wäre daher wünschenswert. Denn sonst sind solche Grundrechte einfach durch eine Änderung der Rechtsprechungspraxis des BVerfGs wieder disponabel, was keiner weiteren demokratischen Legitimation unterläge wie sie bspw. für eine Änderung des Grundgesetzes sonst notwendig wäre. (jüngstes Bsp.: &amp;quot;Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme&amp;quot; kurz IT-Grundrecht). Und was wäre dann die Wahl der Mittel? Einmal Grundrechte erster Güte und ein anderes mal Grundrechte zweiter Güte? Die einen veränderbar, die anderen nicht? Wo soll da sinnvoll der Schnitt gemacht werden. Im Jahr 1949? Das ist doch willkürlich. Also in der Form lehne ich den Antrag vollumfänglich ab, eine potentielle Abwandlung die zu einer Unterstützung führen würde sehe ich derzeit nicht. Sorry. [[Benutzer:Weezerle|Weezerle]] 00:27, 1. Jun. 2012 (CEST)&lt;/div&gt;&lt;/td&gt;&lt;td class=&quot;diff-marker&quot;&gt;&lt;/td&gt;&lt;td style=&quot;background-color: #f8f9fa; color: #202122; font-size: 88%; border-style: solid; border-width: 1px 1px 1px 4px; border-radius: 0.33em; border-color: #eaecf0; vertical-align: top; white-space: pre-wrap;&quot;&gt;&lt;div&gt;:: Ich verstehe und unterstütze die Motivation hinter dem Antrag, halte ihn aber so aus diversen Gründen für Unfug, selbst unter Beschränkung nur auf die Grundrechte (und/oder grundrechtsgleiche Rechte). Unsere gesamte Staatsorganisation, wie bspw. die Gesetzgebungskompetenzen und (teilweise) Verfahren sind im Grundgesetz geregelt. Nicht jede Änderung ist negativ. Das mag in der Praxis zwar nicht selten ein grober Quatsch sein den der Gesetzgeber da reinschreibt, aber es ist zwingend notwendig am Grundgesetz Änderungen vornehmen zu können. Wie gesagt, alleine die Staatsorganisation muss bei Bedarf neu geregelt werden können. Das sollte gerade den Piraten ein Ziel sein, nicht nur weil sich dadurch auch viele unserer Ideale und Vorstellungen von Staatsorganisation und Grundrechtsschutz in die Verfassung schreiben ließen. Weshalb ich selbst eine Beschränkung nur auf Grundrechte (Art. 1-19) und grundrechtsgleiche Rechte (siehe Art. 93 I 4a) für wenig sinnvoll halte ist bspw. darin zu sehen, dass eine gesellschaftliche Entwicklung auch immer Wiederhall in einer neuen Form von Grundrechten finden können muss. Zwar kann das BVerfG immer wieder aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 2 I iVm Art 1 I GG) neue sinnvolle Grundrechte ableiten, diese sind aber jedesmal auch umstritten (weil eben kein Verfassungstext) und eine Aufnahme derselben in die entsprechend passenden bestehenden Grundrechtsartikel wäre daher wünschenswert. Denn sonst sind solche Grundrechte einfach durch eine Änderung der Rechtsprechungspraxis des BVerfGs wieder disponabel, was keiner weiteren demokratischen Legitimation unterläge wie sie bspw. für eine Änderung des Grundgesetzes sonst notwendig wäre. (jüngstes Bsp.: &amp;quot;Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme&amp;quot; kurz IT-Grundrecht). Und was wäre dann die Wahl der Mittel? Einmal Grundrechte erster Güte und ein anderes mal Grundrechte zweiter Güte? Die einen veränderbar, die anderen nicht? Wo soll da sinnvoll der Schnitt gemacht werden. Im Jahr 1949? Das ist doch willkürlich. Also in der Form lehne ich den Antrag vollumfänglich ab, eine potentielle Abwandlung die zu einer Unterstützung führen würde sehe ich derzeit nicht. Sorry. [[Benutzer:Weezerle|Weezerle]] 00:27, 1. Jun. 2012 (CEST)&lt;/div&gt;&lt;/td&gt;&lt;/tr&gt;
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		<author><name>FireFox</name></author>
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		<title>Weezerle: /* Änderungen sollen möglich sein */</title>
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		<updated>2012-05-31T23:14:50Z</updated>

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Das sollte gerade den Piraten ein Ziel sein, nicht nur weil sich dadurch auch viele unserer Ideale und Vorstellungen von Staatsorganisation und Grundrechtsschutz in die Verfassung schreiben ließen. Weshalb ich selbst eine Beschränkung nur auf Grundrechte (Art. 1-19) und grundrechtsgleiche Rechte (siehe Art. 93 I 4a) für wenig sinnvoll halte ist bspw. darin zu sehen, dass eine gesellschaftliche Entwicklung auch immer Wiederhall in einer neuen Form von Grundrechten finden können muss. Zwar kann das BVerfG immer wieder aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 2 I iVm Art 1 I GG) neue sinnvolle Grundrechte ableiten, diese sind aber jedesmal auch umstritten (weil eben kein Verfassungstext) und eine Aufnahme derselben in die entsprechend passenden bestehenden Grundrechtsartikel wäre daher wünschenswert. Denn sonst sind solche Grundrechte einfach durch eine Änderung der Rechtsprechungspraxis des BVerfGs wieder disponabel, was keiner weiteren demokratischen Legitimation unterläge wie sie bspw. für eine Änderung des Grundgesetzes sonst notwendig wäre. (jüngstes Bsp.: &amp;quot;Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme&amp;quot; kurz IT-Grundrecht). Und was wäre dann die Wahl der Mittel? Einmal Grundrechte erster Güte und ein anderes mal Grundrechte zweiter Güte? Die einen veränderbar, die anderen nicht? Wo soll da sinnvoll der Schnitt gemacht werden. Im Jahr 1949? 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Das sollte gerade den Piraten ein Ziel sein, nicht nur weil sich dadurch auch viele unserer Ideale und Vorstellungen von Staatsorganisation und Grundrechtsschutz in die Verfassung schreiben ließen. Weshalb ich selbst eine Beschränkung nur auf Grundrechte (Art. 1-19) und grundrechtsgleiche Rechte (siehe Art. 93 I 4a) für wenig sinnvoll halte ist bspw. darin zu sehen, dass eine gesellschaftliche Entwicklung auch immer Wiederhall in einer neuen Form von Grundrechten finden können muss. Zwar kann das BVerfG immer wieder aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 2 I iVm Art 1 I GG) neue sinnvolle Grundrechte ableiten, diese sind aber jedesmal auch umstritten (weil eben kein Verfassungstext) und eine Aufnahme derselben in die entsprechend passenden bestehenden Grundrechtsartikel wäre daher wünschenswert. Denn sonst sind solche Grundrechte einfach durch eine Änderung der Rechtsprechungspraxis des BVerfGs wieder disponabel, was keiner weiteren demokratischen Legitimation unterläge wie sie bspw. für eine Änderung des Grundgesetzes sonst notwendig wäre. (jüngstes Bsp.: &amp;quot;Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme&amp;quot; kurz IT-Grundrecht). Und was wäre dann die Wahl der Mittel? Einmal Grundrechte erster Güte und ein anderes mal Grundrechte zweiter Güte? Die einen veränderbar, die anderen nicht? Wo soll da sinnvoll der Schnitt gemacht werden. Im Jahr 1949? Das ist doch willkürlich. Also in der Form lehne ich den Antrag vollumfänglich ab, eine potentielle Abwandlung die zu einer Unterstützung führen würde sehe ich derzeit nicht. Sorry. [[Benutzer:Weezerle|Weezerle]] 00:27, 1. Jun. 2012 (CEST)&lt;/div&gt;&lt;/td&gt;&lt;/tr&gt;
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Das sollte gerade den Piraten ein Ziel sein, nicht nur weil sich dadurch auch viele unserer Ideale und Vorstellungen von Staatsorganisation und Grundrechtsschutz in die Verfassung schreiben ließen. Weshalb ich selbst eine Beschränkung nur auf Grundrechte (Art. 1-19) und grundrechtsgleiche Rechte (siehe Art. 93 I 4a) für wenig sinnvoll halte ist bspw. darin zu sehen, dass eine gesellschaftliche Entwicklung auch immer Wiederhall in einer neuen Form von Grundrechten finden können muss. Zwar kann das BVerfG immer wieder aus dem allgemeinen &lt;del style=&quot;font-weight: bold; text-decoration: none;&quot;&gt;Persönlichkeitsrechtes &lt;/del&gt;(Art. 2 I iVm Art 1 I GG) neue sinnvolle Grundrechte ableiten, diese sind aber jedesmal auch umstritten (weil eben kein Verfassungstext) und eine Aufnahme derselben in die entsprechend passenden bestehenden Grundrechtsartikel wäre wünschenswert. Denn sonst sind &lt;del style=&quot;font-weight: bold; text-decoration: none;&quot;&gt;sie &lt;/del&gt;einfach durch eine Änderung der &lt;del style=&quot;font-weight: bold; text-decoration: none;&quot;&gt;rechtssprechungspraxis &lt;/del&gt;des BVerfGs wieder disponabel, was keiner weiteren demokratischen Legitimation unterläge &lt;del style=&quot;font-weight: bold; text-decoration: none;&quot;&gt;als &lt;/del&gt;bspw. für eine Änderung des Grundgesetzes sonst notwendig wäre. (jüngstes Bsp.: &amp;quot;Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme&amp;quot; kurz IT-Grundrecht). Und was wäre dann die Wahl der Mittel? Einmal Grundrechte erster Güte und Grundrechte zweiter Güte? Die einen veränderbar, die anderen nicht? Wo soll da sinnvoll der Schnitt gemacht werden. Im Jahr 1949? Das ist doch willkürlich.&lt;/div&gt;&lt;/td&gt;&lt;td class=&quot;diff-marker&quot; data-marker=&quot;+&quot;&gt;&lt;/td&gt;&lt;td style=&quot;color: #202122; font-size: 88%; border-style: solid; border-width: 1px 1px 1px 4px; border-radius: 0.33em; border-color: #a3d3ff; vertical-align: top; white-space: pre-wrap;&quot;&gt;&lt;div&gt;:: Ich verstehe und unterstütze die Motivation hinter dem Antrag, halte ihn aber so aus diversen Gründen für Unfug, selbst unter Beschränkung nur auf die Grundrechte (und/oder grundrechtsgleiche Rechte). Unsere gesamte Staatsorganisation, wie bspw. die Gesetzgebungskompetenzen und (teilweise) Verfahren sind im Grundgesetz geregelt. Nicht jede Änderung ist negativ. Das mag in der Praxis zwar nicht selten ein grober Quatsch sein den der Gesetzgeber da reinschreibt, aber es ist zwingend notwendig am Grundgesetz Änderungen vornehmen zu können. Wie gesagt, alleine die Staatsorganisation muss bei Bedarf neu geregelt werden können. Das sollte gerade den Piraten ein Ziel sein, nicht nur weil sich dadurch auch viele unserer Ideale und Vorstellungen von Staatsorganisation und Grundrechtsschutz in die Verfassung schreiben ließen. Weshalb ich selbst eine Beschränkung nur auf Grundrechte (Art. 1-19) und grundrechtsgleiche Rechte (siehe Art. 93 I 4a) für wenig sinnvoll halte ist bspw. darin zu sehen, dass eine gesellschaftliche Entwicklung auch immer Wiederhall in einer neuen Form von Grundrechten finden können muss. Zwar kann das BVerfG immer wieder aus dem allgemeinen &lt;ins style=&quot;font-weight: bold; text-decoration: none;&quot;&gt;Persönlichkeitsrecht &lt;/ins&gt;(Art. 2 I iVm Art 1 I GG) neue sinnvolle Grundrechte ableiten, diese sind aber jedesmal auch umstritten (weil eben kein Verfassungstext) und eine Aufnahme derselben in die entsprechend passenden bestehenden Grundrechtsartikel wäre &lt;ins style=&quot;font-weight: bold; text-decoration: none;&quot;&gt;daher &lt;/ins&gt;wünschenswert. 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		<author><name>Weezerle</name></author>
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		<title>Weezerle: /* Änderungen sollen möglich sein */</title>
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		<author><name>Weezerle</name></author>
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		<title>Weezerle: /* Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen */</title>
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		<author><name>Weezerle</name></author>
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		<title>Weezerle: /* Änderungen sollen möglich sein */</title>
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		<updated>2012-05-31T22:27:26Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;&lt;span dir=&quot;auto&quot;&gt;&lt;span class=&quot;autocomment&quot;&gt;Änderungen sollen möglich sein&lt;/span&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;
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&lt;tr&gt;&lt;td colspan=&quot;2&quot; class=&quot;diff-side-deleted&quot;&gt;&lt;/td&gt;&lt;td class=&quot;diff-marker&quot; data-marker=&quot;+&quot;&gt;&lt;/td&gt;&lt;td style=&quot;color: #202122; font-size: 88%; border-style: solid; border-width: 1px 1px 1px 4px; border-radius: 0.33em; border-color: #a3d3ff; vertical-align: top; white-space: pre-wrap;&quot;&gt;&lt;div&gt;&lt;ins style=&quot;font-weight: bold; text-decoration: none;&quot;&gt;Also in der Form lehne ich den Antrag vollumfänglich ab, eine potentielle Abwandlung die zu einer Unterstützung führen würde sehe ich derzeit nicht. Sorry. [[Benutzer:Weezerle|Weezerle]] 00:27, 1. Jun. 2012 (CEST)&lt;/ins&gt;&lt;/div&gt;&lt;/td&gt;&lt;/tr&gt;
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		<author><name>Weezerle</name></author>
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