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Vorstand/Anfragen/Nr-00064: Unterschied zwischen den Versionen

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Eine neue Aufstellungsversammlung muss nicht durchgeführt werden. Nach Rücksprache mit dem Wahlleiter rücken die anderen Listenkandidaten auf. Für den Direktkandidaten kann für den entsprechenden Wahlkreis eine neue Aufstellungsversammlung durchgeführt werden.
 
Clara




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Aktuelle Version vom 3. April 2013, 13:06 Uhr

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Thema: Bundestagswahl, Austritt eines Kandidaten aus der Piratenpartei
Name: Andreas Schramm
Status: beantwortet

Frage

Ahoi Landesvorstand,

soweit bekannt, ist der Kreisvorsitzende von MOL und gleichzeitig Direktkandidat im Wahlkreis 59 für die Bundestagswahl aus der Piratenpartei ausgetreten. Gleichzeitig war/ist er auch im Landesverband Brandenburg auf Listenplatz 4 für die Bundestagswahl.

Damit stellt sich die Frage, welche Auswirkungen mit dem Rückzug auf die Kandidaturen (Direktkandidat / Listenplatz) verbunden sind.

Muss/wird eine neue Aufstellungsversammlung durchgeführt werden ? Ggf., in welchem Umfang, wann und wo ?

Danke für die Beantwortung, Andreas Schramm

Antwort

Eine neue Aufstellungsversammlung muss nicht durchgeführt werden. Nach Rücksprache mit dem Wahlleiter rücken die anderen Listenkandidaten auf. Für den Direktkandidaten kann für den entsprechenden Wahlkreis eine neue Aufstellungsversammlung durchgeführt werden.

Clara