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Änderungen

Potsdam/Satzungsentwurf/2010-11-07

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'''<font size=4>Entwurf einer neuen Satzung für den Stadtverband Potsdam</font>'''
===§ 1 Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet===
'''(1) Der Stadtverband Potsdam <s>(Kreisverband)</s> des Landesverbandes Brandenburg <s>(Landesverband)</s> der Piratenpartei Deutschland<s>,</s> ist ein <s>untergeordneter</s> Gebietsverband auf Kreisebene.'''
(2) Der Stadtverband führt den Namen Piratenpartei Deutschland Stadtverband Potsdam und
'''(5) Diese Satzung regelt die Besonderheiten <s>im</s> <u>des</u> Stadtverband<u>s</u> Potsdam. Ansonsten gelten sinngemäß die Satzung des Landesverbandes bzw. <s>die Satzung</s> des Bundesverbandes in der jeweils gültigen Fassung.'''
===§ 2 Mitgliedschaft===
'''(1)Mitglied des Stadtverbandes kann jede <u>natürliche</u> Person werden, die sich zu den Grundsätzen der Piratenpartei Deutschland bekennt und <s>seinen </s><u>den</u> Wohnsitz in Potsdam hat. <s>Gemäß § 3 Absatz 2a der Bundessatzung können</s> Auch Piraten ohne Wohnsitz in Potsdam <u>können</u> nach schriftlichem Antrag an den Landesverband Mitglied des Stadtverbandes werden.'''
'''<u>Die Mitglieder sind verpflichtet, den Stadtvorstand über Änderungen der Kontaktdaten zu informieren.</u>'''
'''(3)Stimmberechtigte Mitglieder sind diejenigen Mitglieder des Stadtverbandes, <s>die mit ihrem Mitgliedsbeitrag für das laufende Geschäftsjahr nicht länger als drei Monate im Rückstand sind.</s> <u>die ihren Mitgliedsbeitrag für das laufende Geschäftsjahr entsprechend Bundessatzung bezahlt haben.</u>'''
'''(4)Die im <s>Kreisverband </s> <u>Stadtverband</u> organisierten Mitglieder werden geschlechtsneutral als „Piraten“ bezeichnet.'''
===§ 3 Beendigung der Mitgliedschaft===
===§ 5 Organe des <s>Kreisverbandes</s><u>Stadtverbandes</u>===
(1)Organe des Stadtverbandes sind die Gesamtheit der Mitglieder des Stadtverbandes, der
(2)Der Stadtverband überträgt schiedsgerichtliche Angelegenheiten auf das Landesschiedsgericht.
===§ 6 Der Stadtvorstand===
'''(5)Der Stadtvorstand tritt in seiner Amtsperiode mindestens zweimal zusammen. Er wird vom Vorsitzenden oder bei dessen Verhinderung von einem seiner Stellvertreter, <s>schriftlich</s> mit einer Frist von sieben Tagen unter Angabe der Tagesordnung und des Tagungsortes <s>einberufen</s> <u>eingeladen</u>. Bei außerordentlichen Anlässen kann die Einberufung auch kurzfristiger erfolgen.'''
'''Die Einladungen <u>an die Vorstandsmitglieder</u> dürfen auf elektronischem Weg versandt werden, <s>, sofern die Mitglieder des Stadtvorstandes eine E-Mail-Adresse bekannt gegeben und dieser Versandart schriftlich zugestimmt haben</s>.'''
'''<u>Die Mitglieder des Stadtverbands werden elektronisch vorab informiert.</u>'''
'''(7)Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung und veröffentlicht diese angemessen. Sie umfasst u. a. Regelungen zu:'''
'''a) Aufgaben und Kompetenzen <s>der Vorstandsmitglieder</s> <u>innerhalb des Vorstands</u>,'''
'''b) Dokumentation der Sitzungen,'''
(9)Der Stadtvorstand ist gegenüber dem Stadtparteitag rechenschaftspflichtig.
'''(10) <s>Der Stadtvorstand gilt als nicht handlungsfähig, wenn mehr als zwei Stadtvorstandsmitglieder zurückgetreten sind oder ihren Aufgaben nicht mehr nachkommen können, oder wenn die Ämter des/r Vorsitzenden oder des/r KassiererIn unbesetzt sind. In diesem Fall ist unmittelbar durch den Landesvorstand ein außerordentlicher Stadtparteitag einzuberufen. Bis zur Wahl eines neuen Stadtvorstandes bestellt der Landesvorstand unmittelbar einen kommissarischen Stadtvorstand. </s><u>Sind weniger als drei Vorstandsmitglieder im Amt und/oder wenn die Ämter des Vorsitzenden oder des Kassenwarts unbesetzt sind, ist ein Parteitag einzuberufen und ein neuer Vorstand zu wählen.''' '''Der Vorstand bleibt bis zur satzungsmäßigen Wahl des neuen Vorstandes im Amt.</u>'''
'''<u>Der Vorstand bleibt bis zur satzungsmäßigen Wahl des neuen Vorstandes im Amt.</u>'''
===§ 7 Der Stadtparteitag===
'''(10)Der Stadtparteitag nimmt <u>bei Wahlen des Vorstands</u> den Tätigkeitsbericht des Stadtvorstandes entgegen und entscheidet daraufhin über seine Entlastung.'''
'''(11) Der Stadtparteitag wählt mindestens <s>einen</s><u>zwei</u> <s>Kassen-</s><u>Rechnungs</u>prüfer <s>für ein Jahr, <s>der</s><u>die</u> den finanziellen Teil des Tätigkeitsberichtes des Stadtvorstandes vor der Entlastung überprüftüberprüfen. Das Ergebnis der Prüfung wird dem Parteitag verkündet und zu Protokoll genommen. Danach <u>sind die</u> <s>ist der Kassen-</s><u>Rechnungs</u>prüfer aus <s>seiner</s><u>ihrer</u> Funktion entlassen.''' '''<u>(11a) Ferner wählt der Stadtparteitag zwei Kassenprüfer für ein Jahr, die die notwendigen Unterlagen unterjährig zu prüfen haben. Der Kassenwart stellt diese den Kassenprüfern auf Anforderung zur Verfügung. Die Kassenprüfer berichten dem Stadtparteitag.</u>'''
'''Der <s>Der Kassierer</s> <u>Kassenwart</u> stellt <u>den</u><s>dem Kassen-</s><u>Rechnungs</u>prüfer<u>n</u> Kassenprüfer die notwendigen Unterlagen mindestens zwei Wochen vorher zur Verfügung. <u>Die Rechnungsprüfer haben das Recht, die notwendigen Unterlagen unterjährig zu prüfen.</u> Das Ergebnis der Prüfung wird dem Parteitag verkündet und zu Protokoll genommen. Danach <u>sind die</u> <s>ist der Kassen-</s><u>Rechnungs</u>prüfer aus <s>seiner</s><u>ihrer</u> Funktion entlassen.'''
(12)Über den Stadtparteitag, die Beschlüsse und Wahlen wird ein Ergebnisprotokoll gefertigt, das von der Protokollführung und mindestens 3 Mitgliedern des Stadtvorstandes unterschrieben wird. Das Wahlprotokoll wird durch den Wahlleiter und mindestens zwei
'''(2)Über einen Antrag auf Satzungsänderung auf einem Stadtparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens eine Woche vor Beginn des Stadtparteitages schriftlich beim Stadtvorstand eingegangen ist.'''
'''<u>Später gestellte Satzungsänderungsanträge können nur mit der Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder behandelt werden.</u>''' '''(3)<s>Das Grundsatz- und Wahlprogramm wird vom Landesverband übernommen. </s><u>Der Stadtverband wirkt bei der Entwicklung des Grundsatz- und des Wahlprogramms des Landesverbands mitund übernehmen diese. Kommunale Themen entwickelt der Stadtverband eigenständig.</u>'''
===§ 10 Finanzen===
'''(2)Änderungen treten <s>am Tag nach dem</s> <u>mit sofortiger Wirkung während des</u> beschließenden Stadtparteitags in Kraft.'''
 
 
[[Kategorie:Potsdam|Satzung]]
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