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Änderungen

Potsdam/Satzungsentwurf/2010-11-07

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'''<font size=4>Entwurf einer neuen Satzung für den Stadtverband Potsdam</font>'''
===§ 1 Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet===
'''(1) Der Stadtverband Potsdam <s>(Kreisverband)</s> des Landesverbandes Brandenburg <s>(Landesverband)</s> der Piratenpartei Deutschland<s>,</s> ist ein <s>untergeordneter</s> Gebietsverband auf Kreisebene.'''
(2) Der Stadtverband führt den Namen Piratenpartei Deutschland Stadtverband Potsdam und
'''(5) Diese Satzung regelt die Besonderheiten <s>im</s> <u>des</u> Stadtverband<u>s</u> Potsdam. Ansonsten gelten sinngemäß die Satzung des Landesverbandes bzw. <s>die Satzung</s> des Bundesverbandes in der jeweils gültigen Fassung.'''
===§ 2 Mitgliedschaft===
'''(1)Mitglied des Stadtverbandes kann jede <u>natürliche</u> Person werden, die sich zu den Grundsätzen der Piratenpartei Deutschland bekennt und <s>seinen </s><u>den</u> Wohnsitz in Potsdam hat. <s>Gemäß § 3 Absatz 2a der Bundessatzung können</s> Auch Piraten ohne Wohnsitz in Potsdam <u>können</u> nach schriftlichem Antrag an den Landesverband Mitglied des Stadtverbandes werden.'''
'''<u>Die Mitglieder sind verpflichtet, den Stadtvorstand über Änderungen der Kontaktdaten zu informieren.</u>'''
'''(3)Stimmberechtigte Mitglieder sind diejenigen Mitglieder des Stadtverbandes, <s>die mit ihrem Mitgliedsbeitrag für das laufende Geschäftsjahr nicht länger als drei Monate im Rückstand sind.</s> <u>die ihren Mitgliedsbeitrag für das laufende Geschäftsjahr entsprechend Bundessatzung bezahlt haben.</u>'''
'''(4)Die im <s>Kreisverband </s> <u>Stadtverband</u> organisierten Mitglieder werden geschlechtsneutral als „Piraten“ bezeichnet.'''
===§ 3 Beendigung der Mitgliedschaft===
===§ 5 Organe des <s>Kreisverbandes</s><u>Stadtverbandes</u>===
(1)Organe des Stadtverbandes sind die Gesamtheit der Mitglieder des Stadtverbandes, der
(2)Der Stadtverband überträgt schiedsgerichtliche Angelegenheiten auf das Landesschiedsgericht.
===§ 6 Der Stadtvorstand===
'''(7)Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung und veröffentlicht diese angemessen. Sie umfasst u. a. Regelungen zu:'''
'''a) Aufgaben und Kompetenzen <s>der Vorstandsmitglieder</s> <u>innerhalb des Vorstands</u>,'''
'''b) Dokumentation der Sitzungen,'''
(9)Der Stadtvorstand ist gegenüber dem Stadtparteitag rechenschaftspflichtig.
'''(10) <s>Der Stadtvorstand gilt als nicht handlungsfähig, wenn mehr als zwei Stadtvorstandsmitglieder zurückgetreten sind oder ihren Aufgaben nicht mehr nachkommen können, oder wenn die Ämter des/r Vorsitzenden oder des/r KassiererIn unbesetzt sind. In diesem Fall ist unmittelbar durch den Landesvorstand ein außerordentlicher Stadtparteitag einzuberufen. Bis zur Wahl eines neuen Stadtvorstandes bestellt der Landesvorstand unmittelbar einen kommissarischen Stadtvorstand. </s><u>Sind weniger als drei Vorstandsmitglieder im Amt und/oder wenn die Ämter des Vorsitzenden oder des Kassenwarts unbesetzt sind, ist ein Parteitag einzuberufen und ein neuer Vorstand zu wählen.</u>'''
'''<u>Der Vorstand bleibt bis zur satzungsmäßigen Wahl des neuen Vorstandes im Amt.</u>'''
===§ 7 Der Stadtparteitag===
'''(2)Über einen Antrag auf Satzungsänderung auf einem Stadtparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens eine Woche vor Beginn des Stadtparteitages schriftlich beim Stadtvorstand eingegangen ist.'''
'''(3)<s>Das Grundsatz- und Wahlprogramm wird vom Landesverband übernommen. </s><u>Der Stadtverband wirkt bei der Entwicklung des Grundsatz- und des Wahlprogramms des Landesverbands mitund übernehmen diese. Kommunale Themen entwickelt der Stadtverband eigenständig.</u>'''
===§ 10 Finanzen===
'''(2)Änderungen treten <s>am Tag nach dem</s> <u>mit sofortiger Wirkung während des</u> beschließenden Stadtparteitags in Kraft.'''
 
 
[[Kategorie:Potsdam|Satzung]]
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