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Änderungen

Potsdam/Satzungsentwurf/2010-11-07

104 Bytes hinzugefügt, 21:07, 2. Feb. 2019
K
Kat
===§ 2 Mitgliedschaft===
'''(1)Mitglied des Stadtverbandes kann jede <u>natürliche</u> Person werden, die sich zu den Grundsätzen der Piratenpartei Deutschland bekennt und <s>seinen </s><u>den</u> Wohnsitz in Potsdam hat. <s>Gemäß § 3 Absatz 2a der Bundessatzung können</s> Auch Piraten ohne Wohnsitz in Potsdam <u>können</u> nach schriftlichem Antrag an den Landesverband Mitglied des Stadtverbandes werden.'''
'''<u>Die Mitglieder sind verpflichtet, den Stadtvorstand über Änderungen der Kontaktdaten zu informieren.</u>'''
'''(3)Stimmberechtigte Mitglieder sind diejenigen Mitglieder des Stadtverbandes, <s>die mit ihrem Mitgliedsbeitrag für das laufende Geschäftsjahr nicht länger als drei Monate im Rückstand sind.</s> <u>die ihren Mitgliedsbeitrag für das laufende Geschäftsjahr entsprechend Bundessatzung bezahlt haben.</u>'''
'''(4)Die im <s>Kreisverband </s> <u>Stadtverband</u> organisierten Mitglieder werden geschlechtsneutral als „Piraten“ bezeichnet.'''
===§ 3 Beendigung der Mitgliedschaft===
===§ 5 Organe des <s>Kreisverbandes</s><u>Stadtverbandes</u>===
(1)Organe des Stadtverbandes sind die Gesamtheit der Mitglieder des Stadtverbandes, der
(2)Der Stadtverband überträgt schiedsgerichtliche Angelegenheiten auf das Landesschiedsgericht.
===§ 6 Der Stadtvorstand===
'''(2)Änderungen treten <s>am Tag nach dem</s> <u>mit sofortiger Wirkung während des</u> beschließenden Stadtparteitags in Kraft.'''
 
 
[[Kategorie:Potsdam|Satzung]]
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