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Änderungen

Änderungen vom 18.09.2012 eingepflegt
<font size=3>'''der Piratenpartei Brandenburg'''<br></font>
<font size=2>'''beschlossen am 11.07.2011, letzte Änderung am 23.07.2012'''</font>
=== Art. 1: Allgemeines ===
(1) Vorstandssitzungen werden von dem/der 1. Vorsitzenden oder dem/der 2. Vorsitzenden schriftlich mit einer Frist von sieben Tagen unter Angabe der Tagesordnung und des Tagungsortes einberufen. Bei außerordentlichen Anlässen kann die Einberufung auch kurzfristiger erfolgen. Einladungen dürfen auf elektronischem Weg versandt werden, sofern die Mitglieder des Regionalvorstandes eine E-Mail-Adresse bekannt gegeben und dieser Versandart zugestimmt haben.
(2) Vorankündigungen der Sitzung erfolgen (auch bei fernmündlichen Sitzungen) über die Mailingliste beziehungsweise die Mailinglisten des Regionalverbandes, den Blog des Regionalverbandes und das Landeswiki.
==== Art. 3.2: Anträge an den Regionalvorstand ====
==== Art. 3.3: Online-Übertragung und Aufzeichnung ====
 Öffentliche Teile der Sitzung sollen, wenn möglich, in Echtzeit über ein Streaming-Medium und ein öffentliches Protokoll verfolgt werden können. Audio- und Videoaufzeichnungen sind nicht zulässig, sofern der Vorstand nicht mehrheitlich gegen die Aufzeichnung nicht einstimmig beschließtstimmt.
==== Art. 3.4: Sitzungsleitung und Protokollführung ====
(1) Es sind Umlaufbeschlüsse außerhalb von Vorstandssitzungen möglich. Die Beschlüsse sind zu protokollieren und schnellstmöglich im Landeswiki zu veröffentlichen.
(2) Umlaufbeschlüsse können beschlossen werden, wenn das zugrunde liegende Thema als dringend erachtet wird, und das politische Tagesgeschehen oder parteiliche Tagesgeschäfte betrifft oder die interne Arbeitsweise des Regionalvorstandes regeln soll.
(3) Wird ein Antrag auf Entscheidung im Umlaufbeschluss gestellt, beträgt die Frist zur Beschlussfassung 72 Stunden. Umlaufbeschlüsse sind angenommen, wenn bis zum Ablauf der Frist mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder an der Abstimmung teilgenommen haben und mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder, die abgestimmt haben, dem Umlaufbeschluss zugestimmt haben.
(3) Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an nicht zugriffsberechtigte Personen ist untersagt. Jeder Zugriffsberechigte hat dafür Sorge zu tragen, einen Zugriff durch nicht zugriffsberechtigte Personen auszuschließen.
(4) Die Aufnahme von neuen Mitgliedern erfolgt durch Beschluss des Vorstandes. Der Vorsitzende oder ein von ihm beauftragtes Vorstandsmitglied teilt den restlichen Mitglieder des Vorstandes unverzüglich den Namen des potentiellen Neumitgliedes in Form eines Umlaufbeschlusses mit. Der Vorstand hat dann ein 72 Stunden Zeitfenster für die Entscheidungund nennt eine angemessene Frist zur Beschlussfassung. Die Vorstandsmitglieder sind angehalten, kurzfristig ihr Votum kundzugeben. Erfolgt von einem Vorstandsmitglied keine Rückmeldung in den 72 Stundeninnerhalb der festgesetzten Frist, gilt das als Stimmenthaltung. Mit einfacher Mehrheit ist das Mitglied aufgenommen. Eine ablehnende Entscheidung ist gegenüber dem/der Antragsteller/in schriftlich zu begründen. Der Vorsitzende oder das von ihm beauftragte Vorstandsmitglied meldet die Entscheidung unverzüglich dem Landesvorstand bzw. dessen Beauftragten für die Mitgliederverwaltung.
=== Art. 6: Kommunikation ===
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