Unterstütze uns! Spende jetzt!

Taskforce Haushalt und Finanzen/Treffen/2012-05-18

Aus PiratenWiki
< Taskforce Haushalt und Finanzen‎ | Treffen
Version vom 31. Mai 2012, 06:28 Uhr von Thomas(OHV) (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

http://wiki.piratenbrandenburg.de/Taskforce_Haushalt_und_Finanzen

TF Haushalt und Finanzen am 18.05.2012 (LGS) Beginn: 17.20 Uhr Teilnehmer:



TOP 1 Anträge bearbeiten

Piraten Brandenburg Taksforce Finanzen und Haushalt

  1. Barrierefreier und maschinenlesbarer Haushalt

Die Piratenpartei Brandenburg setzt sich dafür ein, dass die Haushaltsrechnungen, Haushaltsentwürfe und Unterlagen über die mittelfristige Finanzplanungen auf Landes-, Kreis-und Gemeindeebene spätestens zum Zeitpunkt der Vorlage an das zuständige Gremium und mindestens vier Wochen vor dem Termin einer beschlussrelevanten Sitzung des Gremiums nicht nur als PDF - Dokument, sondern auch in einer Weise digital veröffentlich werden (vorzugsweiseTabellendokument, OfficeOpenXML (OOXML) oder Open Document Format (ODF), die eine weitergehende Auswertung der Unterlagen durch interessierte Bürgerinnen und Bürger barrierefrei und maschinenlesbar zulässt. Die Unterlagen zur Haushaltsplanung sollen vollständig digital einsehbar sein und neben den Haushaltsansätzen des Vorjahres auch die Ergebnisse des abgelaufenen Haushaltsjahres, die Haushaltsansätze des kommenden Haushaltsjahres und auch die vollständigen Begründungen je Einzelposition enthalten. Vorbemerkungen, Erklärungen zu Deckungsfähigkeiten sowie die Anlagen zum Haushaltsplan sind ebenso digital auszuweisen.


Begründung Nur durch die frühzeitige Darstellung der Haushaltsplanung und der eröffneten Möglichkeit, die zugehörigen Dokumente nach frei festzulegenden Kriterien zu filtern, kann bürgernahe Transparenz in Haushaltsfragen gewährleistet werden. Datenschutzrechtliche Gründe, die einer Veröffentlichung zuwiderstehen, existieren nicht. Vielmehr haben die Bürger nach dem Informationsfreiheitsgesetz einen Rechtsanspruch auf diese Informationen und müssen sich zu mindest darauf verlassen können, dass die Verordneten in der beschlussgebenden Gremiums hinreichende Möglichkeiten zur Einsichtnahme in alle erforderlichen Unterlagen hatten.

Um einen handhabbaren Umgang mit den Datenmengen zu gewährleisten, sind die Haushaltspläne barrierefrei und maschinenlesbar zu publizieren, Beispielsweise als Tabellendokument oder ggf. einfach als html oder Textfile, jedoch nicht als ein gescanntes pdf. Da der Haushaltsentwurf und der anschließende Beschluss sich in jedem Fall an der bestehenden Rechtsgrundlage, der Bedarfssituation und der Entscheidungsfreiheit der Abgeordneten orientiert, ist eine rechtswidrige oder auch nur kontraproduktive Umgestaltung der Haushaltsansätze durch diese geschaffene Transparenz erschwert. Vielmehr wird einer ungewollten Manipulation der Haushaltszahlen sogar vorgebeugt. Eine Überprüfung der Dokumente auf durchgeführte Änderungen zum vorherigen Ansatz ist jederzeit möglich. Die durch die geforderte Vorveröffentlichung geschaffene Transparenz erleichtert die Kommunikation mit den Bürgern, stärkt den beschlossenen Entwurf das zuständige Gremium und beugt einer tendenziösen ungewollten Einflussnahme vor.


Eine ausführliche Analyse zu der hier ausgesprochenen Beschlussempfehlung auf Basis der Situation in Berlin sowie eine Studie zu möglichen Formaten und/oder Veröffentlichungswegen findet sich in einer jüngsten Studie des Fraunhofer Instituts: http:www.berlin.de/projektzukunft/fileadmin/user_upload/pdf/sonstiges/Berliner_Open_Data-Strategie_2012.pdf vgl. dazu auch http:www.heise.de/newsticker/meldung/Berliner-Senat-veroeffentlicht-Open-Data-Strategie-1437000.html Sehr gute Seite dazu http://bund.offenerhaushalt.de/intro.html


  1. Unzulässigkeit von Globalen Minder- und Mehrausgaben sowie Platzhaltern im Haushalt

Unzulässigkeit von Globalen Minder- und Mehrausgaben sowie Platzhaltern im Haushalt. Die Piratenpartei Brandenburg spricht sich für einen transparenten, nachvollziehbaren und vollständigen Haushalt aus, in dem alle Einnahmen und Ausgaben separat und einzeln aufgelistet sind. Die weitere Nutzung von globalen Mindereinahmen, globalen Mehreinnahmen und Paltzhaltern im Haushalt des Landes, der Kreise und Gemeinden, steht dem entgegen und wird aus diesem Grund abgelehnt.


Begründung: Platzhalter (z.B 0 oder 1.000 Euro), globale Mindereinnahmen und globale Mehreinnahmen verschleiern den tatsächlichen Verwendungszweck von Ausgaben, machen Einsparungen intransparent und können dazu führen, das Budgetlöcher überdeckt werden.

Begriffsbestimmungen: Globale Minderausgabe Globale Minderausgaben sind Verfügungsbeschränkungen im Haushalt, die nicht im Einzelnen, sondern global bezeichnet sind. Sie bewirken bei den veranschlagten Investitionen eine verzögerte oder verminderte Leistung durch den Bund. Sie ersetzen gezielte Ausgabenkürzungen und überlassen es der Regierung, die pauschale Ausgabenkürzung innerhalb eines Etats zu erwirtschaften. Das Parlament bedient sich insoweit seines Budgetrechts, als es lediglich eine Globalentscheidung trifft. Quelle: http://www.bundestag.de/service/glossar/G/glob_minder.html Globale Mehrausgaben Als globale Mehrausgaben bezeichnet man im Haushaltsplan veranschlagte Ausgaben, die einen möglicherweise zustande kommenden Mehrbedarf an Ausgaben im Gesamthaushalt ausgleichen sollen. Bei den globalen Mehrausgaben handelt es sich um eine Ausnahme vom Einzelveranschlagungsprinzip. Quelle: http://www.haushaltssteuerung.de/lexikon‐mehrausgaben‐globale.html Einzelveranschlagungsprinzip Das Einzelveranschlagungsprinzip ist ein Haushaltsgrundsatz, der im Kontext der Kameralistik besagt, dass alle im Haushaltsplan veranschlagten Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen einzeln nach ihrem Zweck getrennt, separat auszuweisen sind. Dasselbe gilt für die Einnahmen, wobei diese nach ihrem Entstehungsgrund zu trennen sind. Das Einzelveranschlagungsprinzip lässt sich im Hinblick auf die Doppik analog für Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen formulieren. Das Einzelveranschlagungsprinzip entspricht dem Prinzip des Saldierungsverbots. Quelle: http://www.haushaltssteuerung.de/lexikon‐einzelveranschlagungsprinzip.html

  1. Piraten Brandenburg Taksforce Finanzen und Haushalt

Antragsentwurf (Wahlprogramm?)

Die Piratenpartei Brandenburg fordert die Einführung der Doppik in allen öffentlichen Haushalten des Landes.

Einführung des doppischen Haushalts‐ und Rechnungswesens auch auf Landesebene.

Die Piratenpartei Brandenburg setzt sich für ein modernes und homogenes Rechnungswesens in staatlichen Bereichen ein und unterstützt den Ansatz der Landesregierung für die Einführung des doppischen Haushalts‐ und Rechnungswesens auf Kommunalebene. Darüber hinaus gehend fordert die Piratenpartei Brandenburg zur Förderung der Transparenz auf allen staatlichen Ebenen die Einführung der Doppik auch auf Landesebene bis zum Jahr 2018.


Begründung Die doppelte Buchführung (Doppik) hat die Jahrhunderte alte Kameralistik in vielen Kommunen in Deutschland bereits abgelöst. Doppik bietet bessere Informationen zu Vermögen und Mittelherkunft (Eigen-, Fremdkapital und Rückstellungen), wodurch die Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandels gesteigert werden kann und für den Bürger die Transparenz erhöht wird. Die Doppik enthält insbesondere die Auflistung der Vermögenswerte, eine Bilanzierung sowie eine Gewinn und Verlust-Rechnung. Somit ist beispielsweise der Abbau von "Tafelsilber" (durch Verkäufe von Immobilien und landeseigener Betriebe) nachvollziehbar, gleichzeitig sind Rückstellungen für Pensionen bilanziell auszuweisen. Beim Verkauf von Eigentum wird auch ersichtlich, um welchen Anteil das Gesamtvermögen sich verändert.

Ausgehend von den Beschlüssen der Ständigen Konferenz der Innenminister (IMK) vom 22. November 2003 hat sich das Land Brandenburg in 2004 für die Einführung des doppischen Haushalts‐ und Rechnungswesens auf Kommunalebene entschieden. Begründet wurde die Einführung damit, dass gegenüber der traditionellen Kameralistik ein doppischen Rechnungswesen erhebliche Vorteile bietet, denn erstmals wird es möglich sein, Ressourcen und deren Verbrauch vollständig zu erfassen. Ein doppisches Rechnungswesen stellt durch den systematischen Verbund der Ergebnis‐, Finanz‐, und Vermögensrechnung darüber hinaus sicher, dass die Geschäftsvorfälle nicht mehrfach erfasst werden müssen und eröffnet dadurch Einsparpotentiale. Neben den möglichen Einsparpotentialen im Verwaltungsbereich des Landes können interessierte Bürgerinnen und Bürger leichter als bisher nachvollziehen, wie ihre Steuergelder verwendet werden und sich so ein eigenes Bild von der wirtschaftlichen Situation des Landes machen. Entscheidungen der Landesregierung und der Einzelressorts können leichter nachvollzogen und kritischer begleitet werden. Die Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger in politische Prozesse wird gefördert. Die PIRATEN müssen auf die Umsetzung des Beschlusses der Innenministerkonferenz drängen. Weitere Infos: http://de.wikipedia.org/wiki/Doppik

Änderungsvorschlag: Die Piratenpartei Brandenburg setzt sich dafür ein, dass alle Verträge und Gutachten einer Gebietskörperschaft (zum Beispiel Gemeinde, Amt, Stadt und Landkreis) komplett und kostenfrei öffentlich zugänglich gemacht werden. Der Ausschluss der Öffentlichkeit von Sitzungen oder Ausschüssen ist auf ein absolutes Minimum zu beschränken. Nichtöffentliche Sitzungen sollen in jedem Einzelfall öffentlich begründet und beschlossen werden. Protokolle öffentlicher Sitzungen und von Ausschüssen sollen sofort und vollständig online verfügbar gemacht werden. Änderungen am Protokoll sind transparent darzustellen und zu begründen. :Alle öffentliche Sitzungen sind live zu übertragen und gleichzeitig aufzuzeichnen. Diese Aufzeichnungen unterliegen - genauso wie die Protokolle - der Informationsfreiheit und sind entsprechend zu veröffentlichen.

Begründung: Der Antrag fand in dieser Form auf dem Landestreffen breite Zustimmung.

Ende: 19.30 Uhr