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Vorstand/Beschluss/2011-074: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 21. November 2011, 09:16 Uhr

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Thema: Mitnutzung der LGS durch das LSG
Name: Beschlussvorlage
Datum: 04.11.2011
Status: angenommen

Mitnutzung der LGS durch das LSG

Der Vorstand der Piratenpartei Brandenburg beschließt:

1. Der Landesvorstand der Piratenpartei Brandenburg ermöglicht dem Landesschiedsgericht (LSG) der Piratenpartei Brandenburg die gleichzeitige Mitnutzung der LGS als Sitz des LSG und bei Bedarf als Arbeitsräumlichkeit für seine Tätigkeiten. Die offizielle Adresse des LSG wäre somit die LGS der Piratenpartei Brandenburg.

2. Dem LSG wird ein abschließbarer Schrank, nebst Schlüsseln, zur Verfügung gestellt.

Begründung

Das Landesschiedsgericht benötigt eine Möglichkeit zum gesicherten Aufbewahren von vertraulichen Unterlagen innerhalb von Partei-Räumlichkeiten und ggflls als Tagungs- oder Verhandlungsstätte. Genaueres kann beim Landesschiedsgericht erfragt werden - spätestens, sofern anwesend, auf der kommenden Landesvorstandssitzung.


Abstimmung

Abstimmung: Beschluss 2011-074
Dafür: MvG, Micha, Holger, Eik, Clara, Andreas
Dagegen:
Enthaltung:
nicht abgestimmt:
Ergebnis: angenommen
Bemerkung: 7 / 0 / 0