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	<title>PiratenWiki - Benutzerbeiträge [de]</title>
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	<updated>2026-06-04T04:56:57Z</updated>
	<subtitle>Benutzerbeiträge</subtitle>
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	<entry>
		<id>https://wiki.piratenbrandenburg.de/index.php?title=Antragsfabrik/LPT_2012.2/%C3%84mter_abschaffen_-_Kommunen_st%C3%A4rken&amp;diff=60421</id>
		<title>Antragsfabrik/LPT 2012.2/Ämter abschaffen - Kommunen stärken</title>
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		<updated>2012-08-05T19:45:59Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Cookie: /* Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{Antragsfabrikat&lt;br /&gt;
| Antragsteller     = Ralf Koordinator AK Kommunalpolitik&lt;br /&gt;
| Titel              = WP051 - Ämter abschaffen - Direkte Demokratie in Kommunen stärken!&lt;br /&gt;
| Kurzbeschreibung   = Die PIRATEN Brandenburg wollen die Kommunalverfassung Brandenburg (BbgKVerf) zur Stärkung der Kommunen ändern. Die veraltete, überholte und intransparente Struktur des Amtes soll abgeschafft und statt dessen die amtsfreie Gemeinde bevorzugt werden.&lt;br /&gt;
| Programm           = Wahlprogramm&lt;br /&gt;
| Schlagworte Pro    =&lt;br /&gt;
| Schlagworte Contra =&lt;br /&gt;
| Antragstext        = Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg möge beschließen, folgende Position an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm zur Landtagswahl aufzunehmen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die PIRATEN Brandenburg wollen die Kommunalverfassung Brandenburg (BbgKVerf) zur Stärkung der Kommunen ändern. Die veraltete, überholte und intransparente Struktur des Amtes soll abgeschafft und statt dessen die amtsfreie Gemeinde bevorzugt werden. Bei der amtsfreien Gemeinde wird der hauptamtliche Bürgermeister demokratisch durch die betroffenen Bürgerinnen und Bürger gewählt. Um dies zu erreichen, sollen die §§ 133 bis 140 ersatzlos gestrichen werden. Unter den Übergangsbestimmungen ist der schon bestehende § 134 Abs. 3 zur Überführung der Ämter in amtsfreie Gemeinden aufzunehmen. Hierzu ist eine angemessene Übergangsfrist festzuschreiben, die sich an der Amtszeit des Amtsdirektors orientiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
| Begründung         = Mehr Demokratisierung der Kommunalverwaltung durch die amtsfreie Gemeinde in allen Kommunen Brandenburgs! &lt;br /&gt;
Wir wollen die direkte Demokratie stärken. Deshalb wollen wir keine Strukturen mehr in denen die Bürger ihren Verwaltungschef nicht wählen dürfen. Im Amtsmodell wird der Amtsdirektor bisher nicht von den Bürgern gewählt. In der amtsfreien Gemeinde der Bürgermeister dagegen schon. Die amtsfreie Gemeinde ist inzwischen auch im ländlichen Raum anzutreffen. Doch daneben gibt es immer noch das Amtsmodell. Dieser Unterschied macht keinen Sinn. Es gibt inzwischen viele Ämter und amtsfreie Gemeinden die sind von Einwohnerzahl und ländlichen Strukturen nicht mehr zu unterscheiden. Die amtsfreie Gemeinde ist in der Kommunalverfassung verankert. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Amtsstrukturen mit einem Amtsdirektor als Verwaltungschef, ehrenamtlichen Bürgermeistern mit wenig Kompetenzen, einem oft intransparenten Amtsausschuß der den Amtsdirektor allein bestimmt, verschiedenen Gemeindevertretungen oft sehr kleiner Kommunen sind für die Bürger nicht zeitgemäß. Hier sind die Zuständigkeiten nicht sehr transparent für die Bürger geregelt. Ferner ist das Amt kostenmäßig aufwendiger zu verwalten als die amtsfreie Gemeinde. In der amtsfreien Gemeinde kann im Gesamtinteresse aller Bürger besser geplant werden. Hier haben die Bürger eine klare Struktur mit einem hauptamtlichen Bürgermeister, der zugleich Verwaltungchef ist, sowie der Gemeindevertretung vor sich. Laßt uns starke Kommunen schaffen für den Erhalt der kommunalen Selbstverwaltung. Eine Vorraussetzung dafür ist die amtsfreie Gemeinde für alle Brandenburger Einwohner.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weiterhin wird der nicht direkt von den Bürgern gewählte Amtsausschuß beseitigt. In diesen Amtsausschuß kommen nur wenige als ehrenamtliche Gemeindebürgermeister oder ehrenamtliche GVV-Vertreter aufgrund eines in der Kommunalverfassung festgelegten Schlüssels rein (eine Art indirekte Mandatierung). Das heißt, jetzt in den Ämtern gibt es kommunale Mandatsträger die im Amtsausschuß sitzen und solche die dort nicht sitzen (2 &amp;quot;Klassen&amp;quot;). Das ist mit unseren direktdemokratischen Grundsätzen unvereinbar. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nebenbei wird mit dem Amt auch ein beliebtes &amp;quot;Versorgungsfeld&amp;quot; der großen Parteien beseitigt. Denn im Amtsausschuß sitzen natürlich überwiegend Parteienvertreter, die können in der geheimen Ausschußwahl trotz Ausschreibung als Amtsdirektor wählen wen sie wollen (die bestimmen auch den Text der Ausschreibung und ob überhaupt ausgeschrieben wird). Da gibt es in den Ämtern 22 Jahre &amp;quot;Erfahrung&amp;quot; in Brandenburg. Der Bürger ist hier nur Zuschauer (wenn die Sitzung überhaupt öffentlich war). &lt;br /&gt;
Mehrkosten oder mehr Verwaltungsarbeitsplätze werden durch den Beschluß dieses Antrags nicht verursacht. Es sind eher Einsparungen zu erwarten da der Amtsausschuß wegfällt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hier ist der entprechende Link zur bisherigen Kommunalverfassung:&lt;br /&gt;
http://www.bravors.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=land_bb_bravors_01.c.47187.de&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Amtsfreie Kommunen sind bspw. Wiesenburg/Mark, Ketzin, Kloster Lehnin, Milower Land, Michendorf, Kleinmachnow, Stahnsdorf. Ämter sind z. B. das Amt Brück, das Amt Niemegk, das Amt Wusterwitz, das Amt Rhinow, das Amt Nennhausen, das Amt Friesack. Diese unterschiedliche rein kommunalpol. Struktur für die gleichen Aufgaben gibt es im gesamten Land Brandenburg. Hier ist Reformbedarf angesagt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hinweis: Dieser Antrag wurde am 11.07.2012 ausführlich im AK Kommunalpolitik beraten, völlig überarbeitet und der Antragstext wurde anschließend vom AK als LPT 2012.2 Antrag befürwortet. Das entsprechende Pad findet sich auf der Wiki-Seite des AK. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
| Typ         = Programmantrag&lt;br /&gt;
| Gremium     = LPT 2012.2&lt;br /&gt;
| Fabrik      = Antragsfabrik/LPT 2012.2&lt;br /&gt;
| Nummer      = WP051&lt;br /&gt;
| Eingereicht = 13.07.2012&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
__NOTOC__ __TOC__&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Unterstützung / Ablehnung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen ====&lt;br /&gt;
# Achim Ag (Agnito)&lt;br /&gt;
# [[Benutzer:andreas390|andreas390]]&lt;br /&gt;
# [[Benutzer:RicoB CB|RicoB CB]]&lt;br /&gt;
# [[Benutzer:Moncai_CB|Sascha Kahle]]&lt;br /&gt;
# [[Benutzer:Dreamman72|Frank Steinert]]&lt;br /&gt;
# [[Benutzer:Radrenner HVL|Hans-Jörg Guhla]]&lt;br /&gt;
# [[Benutzer:FireFox|FireFox]]&lt;br /&gt;
# [[Benutzer:niewi|niewi]]&lt;br /&gt;
# Cookie: Super Antrag!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen ====&lt;br /&gt;
# ?&lt;br /&gt;
# ?&lt;br /&gt;
# ...&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Piraten, die sich vrstl. enthalten ====&lt;br /&gt;
# ?&lt;br /&gt;
# ?&lt;br /&gt;
# ...&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Diskussion ===&lt;br /&gt;
Kann man den Satz &#039;&#039;&amp;quot;Hier ist der enstprechende Link zur bisherigen Kommunalverfassung: http://www.bravors.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=land_bb_bravors_01.c.47187.de&amp;quot;&#039;&#039; aus dem Antragstext entfernen? Für einen Bürger, der z.B. ein gedrucktes Wahlprogramm in der Hand hält, hat diese Information keinen Mehrwert. --[[Benutzer:Uk|Uk]] 16:30, 11. Jul. 2012 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ralf: Da hast Du recht, ist in die Begründung verlegt worden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Kannst Du das näher untersetzen, warum das Amt kostenaufwändiger zu verwalten sei? Diese Amtsgemeinden wurden IMHO doch deswegen geschaffen, um den Verwaltungsapparat zu zentralisieren. Wenn jetzt jedes Kleckerdorf wieder eine eigene Verwaltung haben soll, wie soll das funktionieren? --[[Benutzer:Ixylon|Ixylon]] 11:38, 13. Jul. 2012 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ralf: Einen Verwaltungsaufbau ist damit nicht verbunden. Die Dörfer bekommen keine eigene Verwaltung. Es wird kein Verwaltungsarbeitsplatz und kein Amt mehr geschaffen. Es wird nur die politische Führungsstruktur der weiter unverändert bestehenden Kommunalverwaltung umgewandelt und demokratisiert (vor allem für die Bürger transparenter, der Amtsdirektor war bisher nur dem Amtsausschuß verpflichtet, jetzt ist die Gefahr von Kungeleien zwischen einigen Amtsausschußmitgliedern und dem Amtsdirektor relativ groß). Das heißt, anstelle des hauptamtl. Amtsdirektors gibt es nun den hauptamtl. Bürgermeister. Anstelle des ehrenamtlichen Amtsausschußes gibt es nun eine ehrenamtliche Gemeindevertretung (nicht mehr viele für jedes Dorf). Trotzdem können die Ortsteile ehrenamtliche Ortsbeiräte mit ehrenamtlichen Ortsteilbürgermeistern bilden die sich kommunalpol einbringen können.(siehe Kommunalverffassung)&lt;br /&gt;
Zu den Kosten: Der Amtsausschuß fällt weg (jede Sitzung kostet Geld, die Verwaltung muß den Ausschuß vorbereiten, einladen, Protokolle, Sitzungsgeld etc.). Im Amtsmodell gibt es in der Regel mindestens 3 (höchtens 6) Gemeindevertretungen, zukünftig nur noch eine GVV (die hat dann die Kompetenzen des bisherigen Amtsausschußes und der alten GVVs zusammen, es beseitigt auch die 2 &amp;quot;Klassen&amp;quot; von GVV-Mitgliedern, nämlich diejenigen die im Amtsausschuß sitzen und die die dort nicht sitzen)). Auch das spart Kosten. Die Ortsteilbeiräte sind nicht so aufwendig. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Argument 1 ====&lt;br /&gt;
Super Antrag, gefällt mir total. Agnito&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Argument 2 ====&lt;br /&gt;
...&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Cookie</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.piratenbrandenburg.de/index.php?title=Antragsfabrik/Infrastrukturpolitik&amp;diff=50041</id>
		<title>Antragsfabrik/Infrastrukturpolitik</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.piratenbrandenburg.de/index.php?title=Antragsfabrik/Infrastrukturpolitik&amp;diff=50041"/>
		<updated>2012-04-25T21:49:29Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Cookie: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{Antragsfabrikat&lt;br /&gt;
| Antragsteller     = Karsten K.&lt;br /&gt;
| Titel              = Eine hochwertige Breitbandversorgung&lt;br /&gt;
ermöglicht soziale sowie kommunikative Teilhabe und eröffnet große&lt;br /&gt;
wirtschaftliche Chancen&lt;br /&gt;
| Programm           = Parteiprogramm&lt;br /&gt;
| Begründung         = Brandenburg braucht eine zeitgemäße Infrastrukturpolitik. Denn eine leistungsfähige Infrastruktur ist die Voraussetzung, um auch künftig wirtschaftlich erfolgreich zu sein, unser Wirtschaftsmodell umweltgerechter und nachhaltiger zu gestalten und eine hohe Lebensqualität zu sichern. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine zentrale Rolle spielt dabei die Breitbandversorgung. Wir wollen ihren Ausbau beschleunigen, denn wir halten eine gut ausgebaute digitale Infrastruktur aus mehreren Gründen für unverzichtbar für eine moderne demokratische Gesellschaft und eine wettbewerbsfähige Wirtschaft:&lt;br /&gt;
- Der flächendeckende Breitbandausbau schafft die Voraussetzungen für die Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen und Regionen am Fortschritt und an den Möglichkeiten der digitalen Gesellschaft. Die Zukunftsfähigkeit vieler Kommunen&lt;br /&gt;
hängt maßgeblich von Standortfaktoren wie Breitbandanbindung ab. Unser Ziel ist deshalb ein schnelles Internet für alle, auch in ländlichen Räumen. Wir wollen eine digitale Spaltung vermeiden bzw. überwinden.&lt;br /&gt;
- Breitbandanwendungen ermöglichen zusätzliche wirtschaftliche Wachstumsimpulse.&lt;br /&gt;
Schnelles Internet ist die Vorbedingung für Effizienzsteigerungen, Innovationen&lt;br /&gt;
und neue Geschäftsmodelle mit erheblichem wirtschaftlichem Potential,&lt;br /&gt;
insbesondere auch im Bereich des Mittelstands. So geht die Weltbank von&lt;br /&gt;
einer Steigerung des Bruttosozialprodukts in wohlhabenden Ländern um 1,21&lt;br /&gt;
Prozent je 10 Prozentpunkte erhöhter Breitbandinfrastruktur aus (Weltbank, Information&lt;br /&gt;
and Communications for Development 2009).&lt;br /&gt;
- Die Verdichtung und Beschleunigung von Informationen durch das Internet, sei&lt;br /&gt;
es in sozialen Netzwerken, Mediatheken oder anderen digitalen Informationsangeboten,&lt;br /&gt;
ist von großer sozialer, kultureller und wirtschaftlicher Bedeutung.&lt;br /&gt;
Jeder Einzelne kann sich durch eigene Webseiten, Blogs, Foren etc. präsentieren&lt;br /&gt;
und mit anderen kommunizieren. Dies erfordert angemessene technische&lt;br /&gt;
Voraussetzungen. Eine flächendeckende hochwertige Breitbandinfrastruktur ist&lt;br /&gt;
deshalb aus unserer Sicht integraler Bestandteil einer zeitgemäßen Netzpolitik.&lt;br /&gt;
- Das Internet mit seinen neuen Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten&lt;br /&gt;
eröffnet große Chancen für demokratische Meinungsbildungs- und Beteiligungsprozesse.&lt;br /&gt;
Es ergeben sich noch vor wenigen Jahren kaum denkbare&lt;br /&gt;
neue Formen der Teilhabe, die z. B. auch zur besseren Beteiligung der Bürgerinnen&lt;br /&gt;
und Bürgern an politischen Prozessen und bei staatlichen Planungsvorhaben&lt;br /&gt;
genutzt werden können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Handlungsbedarf in Deutschland ist angesichts der sehr unterschiedlichen Versorgungslage in den Regionen groß. Die derzeitige Bundesregierung droht sämtliche ihrer Breitbandziele zu verfehlen, weil sie sich an vielen Stellen zu passiv verhält. Sie geht unkritisch davon aus, dass sich die Ziele ohne größere Probleme im Markt realisieren lassen, trotz anderer Indizien im Hinblick auf bestehende Wirtschaftlichkeitslücken.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Zentrale Zielsetzungen: Flächendeckende Grundversorgung, Qualitätsentwicklung und Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Breitbandversorgung gilt es, grundsätzlich drei zentrale Ziele zu unterscheiden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
a) Flächendeckende Grundversorgung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Rahmen der kommunikativen und medialen Daseinsvorsorge muss zeitnah eine flächendeckende Grundversorgung sichergestellt werden. Sie muss allen Bevölkerungsgruppen und Regionen einen Mindeststandard von schnellen Internetverbindungen sichern. Hiermit sollte zumindest die Nutzung klassischer Internetanwendungen in angemessener Qualität ermöglicht werden. Dazu zählen beispielsweise das Abrufen von Informationsangeboten und die Nutzung von E-Mail-Diensten, die Teilnahme an sozialen Netzwerken sowie das Einkaufen im Netz. Sie benötigen derzeit Bandbreiten von etwa 2 MBit/s.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
b) Qualitätsentwicklung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Darüber hinaus muss eine dynamische Entwicklung ermöglicht werden, die den zu-nehmenden Bedarf an Bandbreiten berücksichtigt und eine digitale Spaltung zwischen Ballungszentren und ländlichen Räumen vermeidet.&lt;br /&gt;
Es ist absehbar, dass die Nachfrage nach schnellen Internetverbindungen und der Bedarf an höheren Bandbreiten weiter wachsen werden. Die sinnvolle Nutzung neue-rer, datenintensiver Dienste und Anwendungen erfordert meist höhere Übertragungs-geschwindigkeiten. Insbesondere ist davon auszugehen, dass die Nutzung multimedi-aler Angebote den Bandbreitenbedarf deutlich steigern wird (etwa durch HD-TV), aber auch das Bedürfnis nach höheren Uploadraten (etwa im Zusammenhang mit Cloud Computing). Inhalte des Rundfunks werden zunehmend nicht nur linear verbreitet sondern auch als Onlineangebote. Große Steigerungsraten werden zudem im Hinblick auf die Nutzung von „video-on-demand“-Angeboten erwartet.&lt;br /&gt;
Mittelfristig ist eine flächendeckende Breitbandversorgung von mindestens 6 MBit/s anzustreben. Mit ihr lassen sich prinzipiell IP-TV sowie Videoanwendungen realisieren. Zudem kann hierdurch der Trend zur Parallelnutzung von Anwendungen in Familienhaushalten besser berücksichtigt werden.&lt;br /&gt;
Dies wäre ein wichtiger Zwischenschritt zu der von der EU-Kommission angestrebten flächendeckenden Abdeckung mit Geschwindigkeiten von 30 MBit/s bis 2020.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
c) Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Darüber hinaus brauchen wir den weiteren Ausbau von Netzen, die hohe Geschwindigkeiten von 50 MBit/s und mehr ermöglichen, da der Bandbreitenbedarf weiter wachsen wird, etwa auch für Geschäftskundenanwendungen für kleinere und mittlere Unternehmen. Hierfür sind prinzipiell unterschiedliche Technologien geeignet, insbesondere Glasfaser und Kabel.&lt;br /&gt;
Aufgrund der hohen Kosten erscheint eine flächendeckende Abdeckung mit entsprechenden Bandbreiten mittelfristig (noch) nicht realisierbar. Das Ziel muss daher schrittweise umgesetzt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dem weiteren Ausbau des Glasfasernetzes zumindest bis zu den Kabelverzweigern und den Mobilfunkantennenstandorten kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu. Glasfaserausbau ertüchtigt bereits vorhandene Netze und sorgt so für einen schritt-weisen Ausbau höherer Bandbreiten, sowohl im Festnetz- als auch im Mobilfunkbe-reich. Hierdurch kann – neben dem notwendigen Ausbau der Backbonenetze - einem schrittweisen „Volllaufen“ der Netze durch massenhaft genutzte Anwendungen (insbesondere Video und IP-TV) begegnet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
d Konsequente Wege für die Breitbandversorgung – Die digitale Spaltung überwinden;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gesetzliche Absicherung der Grundversorgung durch einen europarechtskonformen Breitband-Universaldienst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Breitbandversorgung für alle sollte kurzfristig realisiert und durch eine europarechtskonforme Universaldienstverpflichtung abgesichert werden. Denn die Verfügbarkeit schneller Internetverbindungen ist zum unverzichtbaren Bestandteil der medialen und kommunikativen Daseinsvorsorge geworden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
| Typ         = Programmantrag&lt;br /&gt;
| Gremium     = LPT 2012.1&lt;br /&gt;
| Fabrik      = Antragsfabrik/LPT 2012.1&lt;br /&gt;
| Nummer      = (offen)&lt;br /&gt;
| Eingereicht = &lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
__NOTOC__ __TOC__&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Unterstützung / Ablehnung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen ====&lt;br /&gt;
# ?&lt;br /&gt;
# ?&lt;br /&gt;
# ...&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen ====&lt;br /&gt;
# ?&lt;br /&gt;
# ?&lt;br /&gt;
# ...&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Piraten, die sich vrstl. enthalten ====&lt;br /&gt;
# ?&lt;br /&gt;
# ?&lt;br /&gt;
# ...&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Diskussion ===&lt;br /&gt;
Bitte hier das für und wider eintragen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Argument 1 ====&lt;br /&gt;
Dein Argument?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Argument 2 ====&lt;br /&gt;
...&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Cookie</name></author>
	</entry>
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		<id>https://wiki.piratenbrandenburg.de/index.php?title=Antragsfabrik/Infrastrukturpolitik&amp;diff=50040</id>
		<title>Antragsfabrik/Infrastrukturpolitik</title>
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		<updated>2012-04-25T21:48:18Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Cookie: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{Antragsfabrikat&lt;br /&gt;
| Antragsteller     = Karsten K.&lt;br /&gt;
| Titel              = Eine hochwertige Breitbandversorgung&lt;br /&gt;
ermöglicht soziale sowie kommunikative Teilhabe und eröffnet große&lt;br /&gt;
wirtschaftliche Chancen&lt;br /&gt;
| Programm           = Parteiprogramm&lt;br /&gt;
| Begründung         = Brandenburg braucht eine zeitgemäße Infrastrukturpolitik. Denn eine leistungsfähige Infrastruktur ist die Voraussetzung, um auch künftig wirtschaftlich erfolgreich zu sein, unser Wirtschaftsmodell umweltgerechter und nachhaltiger zu gestalten und eine hohe Lebensqualität zu sichern. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine zentrale Rolle spielt dabei die Breitbandversorgung. Wir wollen ihren Ausbau beschleunigen, denn wir halten eine gut ausgebaute digitale Infrastruktur aus mehreren Gründen für unverzichtbar für eine moderne demokratische Gesellschaft und eine wettbewerbsfähige Wirtschaft:&lt;br /&gt;
- Der flächendeckende Breitbandausbau schafft die Voraussetzungen für die Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen und Regionen am Fortschritt und an den Möglichkeiten der digitalen Gesellschaft. Die Zukunftsfähigkeit vieler Kommunen&lt;br /&gt;
hängt maßgeblich von Standortfaktoren wie Breitbandanbindung ab. Unser Ziel ist deshalb ein schnelles Internet für alle, auch in ländlichen Räumen. Wir wollen eine digitale Spaltung vermeiden bzw. überwinden.&lt;br /&gt;
- Breitbandanwendungen ermöglichen zusätzliche wirtschaftliche Wachstumsimpulse.&lt;br /&gt;
Schnelles Internet ist die Vorbedingung für Effizienzsteigerungen, Innovationen&lt;br /&gt;
und neue Geschäftsmodelle mit erheblichem wirtschaftlichem Potential,&lt;br /&gt;
insbesondere auch im Bereich des Mittelstands. So geht die Weltbank von&lt;br /&gt;
einer Steigerung des Bruttosozialprodukts in wohlhabenden Ländern um 1,21&lt;br /&gt;
Prozent je 10 Prozentpunkte erhöhter Breitbandinfrastruktur aus (Weltbank, Information&lt;br /&gt;
and Communications for Development 2009).&lt;br /&gt;
- Die Verdichtung und Beschleunigung von Informationen durch das Internet, sei&lt;br /&gt;
es in sozialen Netzwerken, Mediatheken oder anderen digitalen Informationsangeboten,&lt;br /&gt;
ist von großer sozialer, kultureller und wirtschaftlicher Bedeutung.&lt;br /&gt;
Jeder Einzelne kann sich durch eigene Webseiten, Blogs, Foren etc. präsentieren&lt;br /&gt;
und mit anderen kommunizieren. Dies erfordert angemessene technische&lt;br /&gt;
Voraussetzungen. Eine flächendeckende hochwertige Breitbandinfrastruktur ist&lt;br /&gt;
deshalb aus unserer Sicht integraler Bestandteil einer zeitgemäßen Netzpolitik.&lt;br /&gt;
- Das Internet mit seinen neuen Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten&lt;br /&gt;
eröffnet große Chancen für demokratische Meinungsbildungs- und Beteiligungsprozesse.&lt;br /&gt;
Es ergeben sich noch vor wenigen Jahren kaum denkbare&lt;br /&gt;
neue Formen der Teilhabe, die z. B. auch zur besseren Beteiligung der Bürgerinnen&lt;br /&gt;
und Bürgern an politischen Prozessen und bei staatlichen Planungsvorhaben&lt;br /&gt;
genutzt werden können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Handlungsbedarf in Deutschland ist angesichts der sehr unterschiedlichen Versorgungslage in den Regionen groß. Die derzeitige Bundesregierung droht sämtliche ihrer Breitbandziele zu verfehlen, weil sie sich an vielen Stellen zu passiv verhält. Sie geht unkritisch davon aus, dass sich die Ziele ohne größere Probleme im Markt realisieren lassen, trotz anderer Indizien im Hinblick auf bestehende Wirtschaftlichkeitslücken.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Zentrale Zielsetzungen: Flächendeckende Grundversorgung, Qualitätsentwicklung und Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Breitbandversorgung gilt es, grundsätzlich drei zentrale Ziele zu unterscheiden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
a) Flächendeckende Grundversorgung&lt;br /&gt;
Im Rahmen der kommunikativen und medialen Daseinsvorsorge muss zeitnah eine flächendeckende Grundversorgung sichergestellt werden. Sie muss allen Bevölkerungsgruppen und Regionen einen Mindeststandard von schnellen Internetverbindungen sichern. Hiermit sollte zumindest die Nutzung klassischer Internetanwendungen in angemessener Qualität ermöglicht werden. Dazu zählen beispielsweise das Abrufen von Informationsangeboten und die Nutzung von E-Mail-Diensten, die Teilnahme an sozialen Netzwerken sowie das Einkaufen im Netz. Sie benötigen derzeit Bandbreiten von etwa 2 MBit/s.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
b) Qualitätsentwicklung&lt;br /&gt;
Darüber hinaus muss eine dynamische Entwicklung ermöglicht werden, die den zu-nehmenden Bedarf an Bandbreiten berücksichtigt und eine digitale Spaltung zwischen Ballungszentren und ländlichen Räumen vermeidet.&lt;br /&gt;
Es ist absehbar, dass die Nachfrage nach schnellen Internetverbindungen und der Bedarf an höheren Bandbreiten weiter wachsen werden. Die sinnvolle Nutzung neue-rer, datenintensiver Dienste und Anwendungen erfordert meist höhere Übertragungs-geschwindigkeiten. Insbesondere ist davon auszugehen, dass die Nutzung multimedi-aler Angebote den Bandbreitenbedarf deutlich steigern wird (etwa durch HD-TV), aber auch das Bedürfnis nach höheren Uploadraten (etwa im Zusammenhang mit Cloud Computing). Inhalte des Rundfunks werden zunehmend nicht nur linear verbreitet sondern auch als Onlineangebote. Große Steigerungsraten werden zudem im Hinblick auf die Nutzung von „video-on-demand“-Angeboten erwartet.&lt;br /&gt;
Mittelfristig ist eine flächendeckende Breitbandversorgung von mindestens 6 MBit/s anzustreben. Mit ihr lassen sich prinzipiell IP-TV sowie Videoanwendungen realisieren. Zudem kann hierdurch der Trend zur Parallelnutzung von Anwendungen in Familienhaushalten besser berücksichtigt werden.&lt;br /&gt;
Dies wäre ein wichtiger Zwischenschritt zu der von der EU-Kommission angestrebten flächendeckenden Abdeckung mit Geschwindigkeiten von 30 MBit/s bis 2020.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
c) Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen&lt;br /&gt;
Darüber hinaus brauchen wir den weiteren Ausbau von Netzen, die hohe Geschwindigkeiten von 50 MBit/s und mehr ermöglichen, da der Bandbreitenbedarf weiter wachsen wird, etwa auch für Geschäftskundenanwendungen für kleinere und mittlere Unternehmen. Hierfür sind prinzipiell unterschiedliche Technologien geeignet, insbesondere Glasfaser und Kabel.&lt;br /&gt;
Aufgrund der hohen Kosten erscheint eine flächendeckende Abdeckung mit entsprechenden Bandbreiten mittelfristig (noch) nicht realisierbar. Das Ziel muss daher schrittweise umgesetzt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dem weiteren Ausbau des Glasfasernetzes zumindest bis zu den Kabelverzweigern und den Mobilfunkantennenstandorten kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu. Glasfaserausbau ertüchtigt bereits vorhandene Netze und sorgt so für einen schritt-weisen Ausbau höherer Bandbreiten, sowohl im Festnetz- als auch im Mobilfunkbe-reich. Hierdurch kann – neben dem notwendigen Ausbau der Backbonenetze - einem schrittweisen „Volllaufen“ der Netze durch massenhaft genutzte Anwendungen (insbesondere Video und IP-TV) begegnet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
d)5. Konsequente Wege für die Breitbandversorgung – Die digitale Spaltung überwinden;&lt;br /&gt;
gesetzliche Absicherung der Grundversorgung durch einen europarechtskonformen Breitband-Universaldienst&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Breitbandversorgung für alle sollte kurzfristig realisiert und durch eine europarechtskonforme Universaldienstverpflichtung abgesichert werden. Denn die Verfügbarkeit schneller Internetverbindungen ist zum unverzichtbaren Bestandteil der medialen und kommunikativen Daseinsvorsorge geworden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
| Typ         = Programmantrag&lt;br /&gt;
| Gremium     = LPT 2012.1&lt;br /&gt;
| Fabrik      = Antragsfabrik/LPT 2012.1&lt;br /&gt;
| Nummer      = (offen)&lt;br /&gt;
| Eingereicht = &lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
__NOTOC__ __TOC__&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Unterstützung / Ablehnung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen ====&lt;br /&gt;
# ?&lt;br /&gt;
# ?&lt;br /&gt;
# ...&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen ====&lt;br /&gt;
# ?&lt;br /&gt;
# ?&lt;br /&gt;
# ...&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Piraten, die sich vrstl. enthalten ====&lt;br /&gt;
# ?&lt;br /&gt;
# ?&lt;br /&gt;
# ...&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Diskussion ===&lt;br /&gt;
Bitte hier das für und wider eintragen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Argument 1 ====&lt;br /&gt;
Dein Argument?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Argument 2 ====&lt;br /&gt;
...&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Cookie</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.piratenbrandenburg.de/index.php?title=Antragsfabrik/Infrastrukturpolitik&amp;diff=50038</id>
		<title>Antragsfabrik/Infrastrukturpolitik</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.piratenbrandenburg.de/index.php?title=Antragsfabrik/Infrastrukturpolitik&amp;diff=50038"/>
		<updated>2012-04-25T21:46:36Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Cookie: Die Seite wurde neu angelegt: „{{Antragsfabrikat | Antragsteller     = Karsten K. | Titel              = Eine hochwertige Breitbandversorgung ermöglicht soziale sowie kommunikative Teilhabe un…“&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{Antragsfabrikat&lt;br /&gt;
| Antragsteller     = Karsten K.&lt;br /&gt;
| Titel              = Eine hochwertige Breitbandversorgung&lt;br /&gt;
ermöglicht soziale sowie kommunikative Teilhabe und eröffnet große&lt;br /&gt;
wirtschaftliche Chancen&lt;br /&gt;
| Programm           = Parteiprogramm&lt;br /&gt;
| Begründung         = Brandenburg braucht eine zeitgemäße Infrastrukturpolitik. Denn eine leistungsfähige Infrastruktur ist die Voraussetzung, um auch künftig wirtschaftlich erfolgreich zu sein, unser Wirtschaftsmodell umweltgerechter und nachhaltiger zu gestalten und eine hohe Lebensqualität zu sichern. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine zentrale Rolle spielt dabei die Breitbandversorgung. Wir wollen ihren Ausbau beschleunigen, denn wir halten eine gut ausgebaute digitale Infrastruktur aus mehreren Gründen für unverzichtbar für eine moderne demokratische Gesellschaft und eine wettbewerbsfähige Wirtschaft:&lt;br /&gt;
- Der flächendeckende Breitbandausbau schafft die Voraussetzungen für die Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen und Regionen am Fortschritt und an den Möglichkeiten der digitalen Gesellschaft. Die Zukunftsfähigkeit vieler Kommunen&lt;br /&gt;
hängt maßgeblich von Standortfaktoren wie Breitbandanbindung ab. Unser Ziel ist deshalb ein schnelles Internet für alle, auch in ländlichen Räumen. Wir wollen eine digitale Spaltung vermeiden bzw. überwinden.&lt;br /&gt;
- Breitbandanwendungen ermöglichen zusätzliche wirtschaftliche Wachstumsimpulse.&lt;br /&gt;
Schnelles Internet ist die Vorbedingung für Effizienzsteigerungen, Innovationen&lt;br /&gt;
und neue Geschäftsmodelle mit erheblichem wirtschaftlichem Potential,&lt;br /&gt;
insbesondere auch im Bereich des Mittelstands. So geht die Weltbank von&lt;br /&gt;
einer Steigerung des Bruttosozialprodukts in wohlhabenden Ländern um 1,21&lt;br /&gt;
Prozent je 10 Prozentpunkte erhöhter Breitbandinfrastruktur aus (Weltbank, Information&lt;br /&gt;
and Communications for Development 2009).&lt;br /&gt;
- Die Verdichtung und Beschleunigung von Informationen durch das Internet, sei&lt;br /&gt;
es in sozialen Netzwerken, Mediatheken oder anderen digitalen Informationsangeboten,&lt;br /&gt;
ist von großer sozialer, kultureller und wirtschaftlicher Bedeutung.&lt;br /&gt;
Jeder Einzelne kann sich durch eigene Webseiten, Blogs, Foren etc. präsentieren&lt;br /&gt;
und mit anderen kommunizieren. Dies erfordert angemessene technische&lt;br /&gt;
Voraussetzungen. Eine flächendeckende hochwertige Breitbandinfrastruktur ist&lt;br /&gt;
deshalb aus unserer Sicht integraler Bestandteil einer zeitgemäßen Netzpolitik.&lt;br /&gt;
- Das Internet mit seinen neuen Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten&lt;br /&gt;
eröffnet große Chancen für demokratische Meinungsbildungs- und Beteiligungsprozesse.&lt;br /&gt;
Es ergeben sich noch vor wenigen Jahren kaum denkbare&lt;br /&gt;
neue Formen der Teilhabe, die z. B. auch zur besseren Beteiligung der Bürgerinnen&lt;br /&gt;
und Bürgern an politischen Prozessen und bei staatlichen Planungsvorhaben&lt;br /&gt;
genutzt werden können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Handlungsbedarf in Deutschland ist angesichts der sehr unterschiedlichen Versorgungslage in den Regionen groß. Die derzeitige Bundesregierung droht sämtliche ihrer Breitbandziele zu verfehlen, weil sie sich an vielen Stellen zu passiv verhält. Sie geht unkritisch davon aus, dass sich die Ziele ohne größere Probleme im Markt realisieren lassen, trotz anderer Indizien im Hinblick auf bestehende Wirtschaftlichkeitslücken.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Zentrale Zielsetzungen: Flächendeckende Grundversorgung, Qualitätsent-wicklung und Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen&lt;br /&gt;
Bei der Breitbandversorgung gilt es, grundsätzlich drei zentrale Ziele zu unterschei-den:&lt;br /&gt;
a) Flächendeckende Grundversorgung&lt;br /&gt;
Im Rahmen der kommunikativen und medialen Daseinsvorsorge muss zeitnah eine flächendeckende Grundversorgung sichergestellt werden. Sie muss allen Bevölke-rungsgruppen und Regionen einen Mindeststandard von schnellen Internetverbindun-gen sichern. Hiermit sollte zumindest die Nutzung klassischer Internetanwendungen in angemessener Qualität ermöglicht werden. Dazu zählen beispielsweise das Abrufen von Informationsangeboten und die Nutzung von E-Mail-Diensten, die Teilnahme an sozialen Netzwerken sowie das Einkaufen im Netz. Sie benötigen derzeit Bandbreiten von etwa 2 MBit/s.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
b) Qualitätsentwicklung&lt;br /&gt;
Darüber hinaus muss eine dynamische Entwicklung ermöglicht werden, die den zu-nehmenden Bedarf an Bandbreiten berücksichtigt und eine digitale Spaltung zwischen Ballungszentren und ländlichen Räumen vermeidet.&lt;br /&gt;
Es ist absehbar, dass die Nachfrage nach schnellen Internetverbindungen und der Bedarf an höheren Bandbreiten weiter wachsen werden. Die sinnvolle Nutzung neue-rer, datenintensiver Dienste und Anwendungen erfordert meist höhere Übertragungs-geschwindigkeiten. Insbesondere ist davon auszugehen, dass die Nutzung multimedi-aler Angebote den Bandbreitenbedarf deutlich steigern wird (etwa durch HD-TV), aber auch das Bedürfnis nach höheren Uploadraten (etwa im Zusammenhang mit Cloud Computing). Inhalte des Rundfunks werden zunehmend nicht nur linear verbreitet sondern auch als Onlineangebote. Große Steigerungsraten werden zudem im Hinblick auf die Nutzung von „video-on-demand“-Angeboten erwartet.&lt;br /&gt;
Mittelfristig ist eine flächendeckende Breitbandversorgung von mindestens 6 MBit/s anzustreben. Mit ihr lassen sich prinzipiell IP-TV sowie Videoanwendungen realisieren. Zudem kann hierdurch der Trend zur Parallelnutzung von Anwendungen in Familienhaushalten besser berücksichtigt werden.&lt;br /&gt;
Dies wäre ein wichtiger Zwischenschritt zu der von der EU-Kommission angestrebten flächendeckenden Abdeckung mit Geschwindigkeiten von 30 MBit/s bis 2020.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
c) Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen&lt;br /&gt;
Darüber hinaus brauchen wir den weiteren Ausbau von Netzen, die hohe Geschwindigkeiten von 50 MBit/s und mehr ermöglichen, da der Bandbreitenbedarf weiter wachsen wird, etwa auch für Geschäftskundenanwendungen für kleinere und mittlere Unternehmen. Hierfür sind prinzipiell unterschiedliche Technologien geeignet, insbesondere Glasfaser und Kabel.&lt;br /&gt;
Aufgrund der hohen Kosten erscheint eine flächendeckende Abdeckung mit entsprechenden Bandbreiten mittelfristig (noch) nicht realisierbar. Das Ziel muss daher schrittweise umgesetzt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dem weiteren Ausbau des Glasfasernetzes zumindest bis zu den Kabelverzweigern und den Mobilfunkantennenstandorten kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu. Glasfaserausbau ertüchtigt bereits vorhandene Netze und sorgt so für einen schritt-weisen Ausbau höherer Bandbreiten, sowohl im Festnetz- als auch im Mobilfunkbe-reich. Hierdurch kann – neben dem notwendigen Ausbau der Backbonenetze - einem schrittweisen „Volllaufen“ der Netze durch massenhaft genutzte Anwendungen (insbesondere Video und IP-TV) begegnet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
d)5. Konsequente Wege für die Breitbandversorgung – Die digitale Spaltung überwinden&lt;br /&gt;
Gesetzliche Absicherung der Grundversorgung durch einen europarechtskonformen Breitband-Universaldienst&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Breitbandversorgung für alle sollte kurzfristig realisiert und durch eine europarechtskonforme Universaldienstverpflichtung abgesichert werden. Denn die Verfügbarkeit schneller Internetverbindungen ist zum unverzichtbaren Bestandteil der medialen und kommunikativen Daseinsvorsorge geworden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
| Typ         = Programmantrag&lt;br /&gt;
| Gremium     = LPT 2012.1&lt;br /&gt;
| Fabrik      = Antragsfabrik/LPT 2012.1&lt;br /&gt;
| Nummer      = (offen)&lt;br /&gt;
| Eingereicht = &lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
__NOTOC__ __TOC__&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Unterstützung / Ablehnung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen ====&lt;br /&gt;
# ?&lt;br /&gt;
# ?&lt;br /&gt;
# ...&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen ====&lt;br /&gt;
# ?&lt;br /&gt;
# ?&lt;br /&gt;
# ...&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Piraten, die sich vrstl. enthalten ====&lt;br /&gt;
# ?&lt;br /&gt;
# ?&lt;br /&gt;
# ...&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Diskussion ===&lt;br /&gt;
Bitte hier das für und wider eintragen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Argument 1 ====&lt;br /&gt;
Dein Argument?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Argument 2 ====&lt;br /&gt;
...&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Cookie</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.piratenbrandenburg.de/index.php?title=Antragsfabrik/Reform_des_Wahlsystems&amp;diff=50037</id>
		<title>Antragsfabrik/Reform des Wahlsystems</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.piratenbrandenburg.de/index.php?title=Antragsfabrik/Reform_des_Wahlsystems&amp;diff=50037"/>
		<updated>2012-04-25T21:28:47Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Cookie: Die Seite wurde neu angelegt: „{{Antragsfabrikat | Antragsteller     = Karsten K. | Titel              = Zeitgemäße Reform des Wahlsystems der Bundesrepublik Deutschland | Programm           …“&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{Antragsfabrikat&lt;br /&gt;
| Antragsteller     = Karsten K.&lt;br /&gt;
| Titel              = Zeitgemäße Reform des Wahlsystems der Bundesrepublik Deutschland&lt;br /&gt;
| Programm           = Parteiprogramm&lt;br /&gt;
| Antragstext        = Die Piratenpartei Brandenburg fordert eine grundlegende Reform des Wahlsystems der Bundesrepublik Deutschland.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1.Angestrebt wird die Einrichtung eines Bundeswahlhofs (BWH) als oberste Bundesbehörde sowie von Landeswahlhöfen (LWH). Als eigenständige und voneinander unabhängige Organe sind sie weder der Legislative, der Judikative oder der Exekutive zuzurechnen und unterliegen nur dem Gesetz. Ihre Rechtsstellung entspricht damit im Grundsatz der der Rechnungshöfe von Bund und Ländern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2.Der BWH/LWH hat die Aufgabe in Vorbereitung der Wahlen zum deutschen Bundestag bzw. zu den Landtagen konkurrierende Wahlprogramme und aus ihnen resultierende Haushaltspläne für die nächste Legislaturperiode zu erarbeiten. Dazu beruft der BWH/LWH alle vier Jahre eine unabhängige Expertenkommission aus führenden Wissenschaftlern* und Experten aller Ressorts und Fachbereiche, Vertretern der Länder (nur BWH), der kommunalen Spitzenverbände etc.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.Die Parteien haben die Möglichkeit, dem BWH/LWH programmatische Entwürfe sowie einzelne Programminhalte vorzulegen, die durch die Expertenkommission bei der Entwicklung konsistenter Wahlprogramme grundsätzlich zu berücksichtigen sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.Der BWH/LWH stellt ein Jahr vor der Bundestags- bzw. den Landtagswahlen die erarbeiteten Wahlprogramme/Haushaltspläne der Öffentlichkeit vor und macht diese in ihren inhaltlichen Schwerpunktsetzungen, politischen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen Zielen und Auswirkungen transparent.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5.Die politischen Parteien geben sechs Monate vor der Bundestags- bzw. den Landtagswahlen auf Grundlage eines Mitgliederentscheides ihr Votum ab, welches Wahlprogramm sie in der nächsten Legislaturperiode umsetzen wollen und für das sie ihr politisches Personal im Falle eines Wahlsieges zur Verfügung stellen. Dabei können sich grundsätzlich auch mehrere Parteien für dasselbe Wahlprogramm aussprechen. Die Entscheidung der Partei für ein Wahlprogramm ist notwendige Voraussetzung für die Teilnahme der Partei an der Wahl.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6.Am Wahltag entscheidet sich der Wahlberechtigte mit seiner Erststimme für eines der Wahlprogramme. Mit seiner Zweitstimme wählt er eine der an der Wahl teilnehmenden Parteien. Die Wahl eines Direktkandidaten entfällt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
7.Das Wahlprogramm, für das die meisten Erststimmen abgegeben wurde, ist durch die Regierung in der kommenden Legislaturperiode verbindlich umzusetzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
8.Die Parteien entsenden gemäß ihres Anteils an Zweitstimmen Vertreter in den neu gewählte Bundestag/Landtag. Diese wählen den Bundeskanzler/Ministerpräsidenten aus dem Kreis der Kandidaten, die sich für das mit der Mehrheit der Erststimmen gewählte Wahlprogramm ausgesprochen haben. Hat sich nur eine Partei für das gewählte Wahlprogramm ausgesprochen, ist ihr Kandidat als Regierungsoberhaupt gesetzt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
9.Der Bundeskanzler/Ministerpräsident ist mit der Regierungsbildung beauftragt. Sollten sich mehrere Parteien dem gewählten Wahlprogramm angeschlossen haben, ist das Kabinett proportional zu den auf diese Parteien entfallenen Zweitstimmenanteile zu bilden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
| Begründung         = Die Wahlprogramme der etablierten Parteien orientieren sich in ihren Inhalten überwiegend an einem angenommenen gesellschaftlichen Maximalkonsens und bieten keine transparenten Lösungsansätze zur Bewältigung nationaler und internationaler Herausforderungen. Die politischen Entscheidungen der Mandatsträger werden parteiübergreifend überwiegend im Interesse des Machterhalts getroffen. Um möglichst breite Wählerkreise anzusprechen, präsentieren sich die Parteien als sogen. „Volksparteien“, deren Programmatik vermeintlich allen Wählern zu Gute kommt. So wird versucht, sich auch gegenüber unterschiedlichen Klientelinteressen gleichermaßen als beste Wahlalternative zu profilieren. Spätere politische Entscheidungen der gewählten Regierungen enttäuschen daher zwangsläufig jene Wähler, die sich zuvor nicht ausreichend über die tatsächlichen politischen Ziele der Regierung informiert haben bzw. informieren konnten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch wenn im Wahlkampf i.d.R. Koalitionsaussagen getroffen werden, sind Koalitionsentscheidungen nach der Wahl nicht mehr direkt durch das Wahlvolk legitimiert. Gleichzeitig verhindern koalitionspolitische Konsequenzen oftmals eine Umsetzung der vor der Wahl durch die neu gewählten Regierungsparteien formulieren Programmpunkte bzw. beeinträchtigen dauerhaft die Handlungsfähigkeit der Regierung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Defizite im gegenwärtigen Prozess demokratischer Meinungs- und Willensbildung gefährden den Fortbestand der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Das Vertrauen in die Funktionsfähigkeit des politischen Systems der Bundesrepublik und in die Glaubwürdigkeit in die politischen Eliten sinkt, politisches Desinteresse und zunehmende Demokratieferne großer Bevölkerungsanteile sind die Folgen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die vorgeschlagene Reform des Wahlsystems der Bundesrepublik Deutschland bietet die Chance, Art. 20 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetzes „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“ in der demokratischen Kultur neu zu verankern:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1. Die durch den BWH/LWH einberufene Expertenkommission stellt sicher, dass in sich abgestimmte, fachlich fundierte Programme unter Einbeziehung des größtmöglichen Sachverstandes zur Wahl gestellt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Der BWH/LWH gewährleistet, dass die Wahlprogramme mit ausreichend zeitlichem Vorlauf der Öffentlichkeit transparent erläutert werden. Dabei werden durch Offenlegung der aus ihnen resultierenden konkurrierenden Haushaltsansätze die gesellschaftlichen Auswirkungen in verständlicher, bürgernaher Weise deutlich gemacht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Der Wähler trifft mit seiner Erststimme bewusst eine Sachentscheidung und bestimmt damit unmittelbar die politische Zukunft des Landes.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4. Die mediale Wirkung der Kandidaten für die Bundeskanzlerschaft/das Amt des Ministerpräsidenten tritt bei der Wahlentscheidung in den Hintergrund.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5. Auch bei erforderlichen Koalitionsbildungen bleibt die Regierung dem vom Wähler legitimierten politischen Programm verpflichtet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6. Die Parteibasis nimmt durch einfache Stimmabgabe unmittelbaren Einfluss auf die politische Ausrichtung ihrer Partei.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
7. Durch den Wegfall der Wahl eines Direktkandidaten ist die Diskussion um eine Gesetzesänderung, die das verfassungswidrige, negative Stimmgewicht bei Wahlen aufhebt, obsolet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die nachfolgend verwendete männliche Form bezieht selbstverständlich die weibliche Form mit ein. Auf die Verwendung beider Geschlechtsformen wird lediglich mit Blick auf die bessere Lesbarkeit des Textes verzichtet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
| Typ         = Programmantrag&lt;br /&gt;
| Gremium     = LPT 2012.1&lt;br /&gt;
| Fabrik      = Antragsfabrik/LPT 2012.1&lt;br /&gt;
| Nummer      = (offen)&lt;br /&gt;
| Eingereicht = &lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
__NOTOC__ __TOC__&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Unterstützung / Ablehnung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen ====&lt;br /&gt;
# ?&lt;br /&gt;
# ?&lt;br /&gt;
# ...&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen ====&lt;br /&gt;
# ?&lt;br /&gt;
# ?&lt;br /&gt;
# ...&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Piraten, die sich vrstl. enthalten ====&lt;br /&gt;
# ?&lt;br /&gt;
# ?&lt;br /&gt;
# ...&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Diskussion ===&lt;br /&gt;
Bitte hier das für und wider eintragen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Argument 1 ====&lt;br /&gt;
Dein Argument?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Argument 2 ====&lt;br /&gt;
...&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Cookie</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.piratenbrandenburg.de/index.php?title=Antragsfabrik/_Mehr_Rechte_des_Kindes_in_Bezug_auf_seine_Eltern&amp;diff=50036</id>
		<title>Antragsfabrik/ Mehr Rechte des Kindes in Bezug auf seine Eltern</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.piratenbrandenburg.de/index.php?title=Antragsfabrik/_Mehr_Rechte_des_Kindes_in_Bezug_auf_seine_Eltern&amp;diff=50036"/>
		<updated>2012-04-25T20:58:12Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Cookie: Die Seite wurde neu angelegt: „{{Antragsfabrikat | Antragsteller     = Karsten K. | Titel              = Mehr Rechte des Kindes in Bezug auf seine Eltern | Kurzbeschreibung   = Eine kurze(!) Be…“&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{Antragsfabrikat&lt;br /&gt;
| Antragsteller     = Karsten K.&lt;br /&gt;
| Titel              = Mehr Rechte des Kindes in Bezug auf seine Eltern&lt;br /&gt;
| Kurzbeschreibung   = Eine kurze(!) Beschreibung für die Übersichtsseite&lt;br /&gt;
| Antragstext        = &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Recht auf Gleichbehandlung&#039;&#039;&#039;&#039;&#039;Fetter Text&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach dem Grundgesetzt darf kein uneheliches Kind dem ehelichen Kind gegenüber benachteiligt werden. Ebenso sollen auch keine ehelichen Kinder unehelichen Kindern gegenüber Nachteile erfahren dürfen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Recht auf Sorge&#039;&#039;&#039;&#039;&#039;Fetter Text&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Kind hat das Recht auf die Umsorgung durch seine Eltern in jeder Lebensphase ab dem Moment der Zeugung. Die Piraten fordern die Verpflichtung beider Elternteile das ungeborene und geborene Kind zu umsorgen ab dem Zeitpunkt der Zeugung. Hierbei steht die elterliche Sorge für die Pflicht und das Recht der Eltern das Kind zu umsorgen. Diese Sorge geht mit der Zeugung automatisch auf beide Eltern über. Die Sorge kann nicht im Namen des Kindeswohles übertragen werden. Das Kind hat ein Recht auf seine beiden Eltern. Jedoch kann bei schwerwiegenden genau zu definierenden Kindeswohlgefährdungen die Sorge einem oder beiden Eltern entzogen werden, dies aber auch nur temporär für ein halbes Jahr. Danach ist die Situation und die Entwicklung der Eltern zur Wahrung des Kindeswohles neu zu bewerten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Recht auf beide Eltern&#039;&#039;&#039;&#039;&#039;Fetter Text&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Kind hat das Recht auf seine Mutter und seinen Vater in jeder Lebensphase. Dieser Rechtsanspruch beginnt ab dem Zeitpunkt der Zeugung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Recht auf paritätische Betreuung durch die Eltern&lt;br /&gt;
Das Kind hat ein Anrecht auf die qualitativ und quantitativ paritätische Betreuung durch seien Eltern. Eine gleichteilige und gleichberechtigte Verantwortung inklusive Betreuung und Erziehung des Kindes ist im Interesse des Kindes. Es hat das Recht auf unterschiedliche Erziehungsimpulse beider Eltern in allen Lebensphasen. Es ist von wichtiger Bedeutung, dass das Kind Rollenmodelle durch Mutter wie durch den Vater erfährt. Hierzu fordern die Piraten eine Präsenz beider Eltern im Alltag des Kindes. Diese paritätische Präsenz ist aufrechtzuerhalten auch nach der Trennung der Eltern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Recht auf erhalt der Beziehung zu beiden Eltern auch nach deren Trennung&lt;br /&gt;
Da beinahe jede zweite Ehe geschieden wird, und häufig hiervon auch Kinder betroffen sind, ist es wichtig für diesen Fall Regelungen zu finden, die es dem Kind erlauben beide Elternteile zu erhalten. Das Kind hat ein Recht darauf von beiden Eltern auch nach der Trennung der Eltern umsorgt zu werden. Dabei ist das Kindesrecht über den Interessen der Eltern zu stellen. Diese müssen ihre Paarkonflikte auch nach der Trennung im Interesse des Kindes aus den zurückstellen und sind gezwungen als Eltern in allen belangen des Kindes weiterhin zu kommunizieren und einvernehmliche Lösungen in den Fragen der Betreuung und Erziehung zu finden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Recht auf Unbetroffenheit durch Trennung der Eltern&#039;&#039;&#039;&#039;&#039;Fetter Text&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wenn Eltern sich Trennen, soll dies möglichst geringe Auswirkungen auf die Kinder haben. Um Trennungsverluste eines Elternteils für das Kind zu vermeiden, wird das Doppelresidenzmodell als Standardnachtrennungssituation etabliert. Der Begriff „Doppelresidenzmodell“ unterstreicht im Gegensatz zum bisherig dem alten Rollenverständnis zwischen Mann und Frau entsprechendem „Residenzmodell“ die (anteilig) gleichwertige Beherbergung und Betreuung von Kindern durch ihre getrennt lebenden Eltern und somit die konsequente Umsetzung der gemeinsamen elterlichen Sorge auch nach Trennung und Scheidung. Beide Eltern erhalten Hilfen vom Staat (z.B. Steuererleichterungen, Steuerklasse 2), um für die zusätzlichen Wohnraumbedarf für das Kind vorzuhalten.. Dies sichert die paritätische gleichberechtigte gemeinsame Betreuung des Kindes durch beide Elternteile. Von diesem Modell kann nur abgewichen werden, wenn beide Eltern dies einvernehmlich und nicht gegen den Wunsch des Kindes vereinbaren. Auch nur dann können die Eltern den Wohnort aus dem bisherigen Umfeld des Kindes herauslegen. Getrennt lebenden Eltern sind von der Gesellschaft (vom Staat) berufliche Flexibilitäten einzuräumen, um die Betreuung des Kindes mit dem Beruf zu vereinbaren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Recht des Kindes auf die Vereinbarkeit von Beruf mit Familie für dessen Eltern&#039;&#039;&#039;&#039;&#039;Fetter Text&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Kind hat ein Recht auf die Betreuung und Erziehung durch beide Eltern. Hieraus leitet sich das Kindesrecht ab, dass beide Eltern die Möglichkeit erhalten Beruf mit Familie durch geeignete Arbeitszeitmodelle zu vereinbaren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Recht auf Sozialisierung mit anderen Kindern&#039;&#039;&#039;&#039;&#039;Fetter Text&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Großfamilien sind heute die Ausnahme. Kinder wachsen zum Teil ohne Geschwister oder andere Kinder in Ihrem Umfeld auf. Eine Betreuung durch die Eltern wird gewünscht, es ist aber ebenso wichtig, dass Kinder früh die Möglichkeit erhalten sich mit anderen Kindern in ihrem Sozialverhalten zu entwickeln. Kind hat ein Recht mit anderen Kindern – auch ohne die direkte Anwesenheit der Eltern – eigene Freiräume zu nutzen und auf eine individuelle Entwicklung. Hieraus ergibt sich der Rechtsanspruch des Kindes auf einen Betreuungsplatz ab dem ersten Lebensjahr.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Recht auf einen Kinderkrippen-, Kindergartenplatz&#039;&#039;&#039;&#039;&#039;Fetter Text&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aus dem Recht des Kindes auf Sozialisierung mit anderen Kindern ergibt sich das Recht auf einen Kinderkrippen-, Kindergartenplatz. Es ist durchaus zu fördern Kinder auch unterschiedlichen Alters in Gruppen spielen zu lassen, da hierin das Sozialverhalten, zum einen durch das Lernen von älteren Kindern, zum anderen durch die Übernahme von Verantwortung von jüngeren Kindern, besonders die Entwicklung des Kindes fördert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Kosten der Kinderbetreuungsplätze sollen von der Allgemeinheit getragen werden.&lt;br /&gt;
Der Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz ist durch die Eltern des Kindes einklagbar.&lt;br /&gt;
Eltern die Kinder im eigenen Haushalt selbst betreuen möchten, sollen dies, unter Wahrung des Kindesrechtes auf Sozialisierung mit anderen Kindern, auch durchführen. Der Staat fördert dies jedoch nicht durch finanzielle Gaben (Herdprämie), da hierdurch gerade Kinder bildungsferner Schichten, von der frühkindlichen Bildung ferngehalten werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Recht und Pflicht auf Schulbildung&#039;&#039;&#039;&#039;&#039;Fetter Text&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Kind hat ein Recht auf qualitativ wie quantitativ umfassende Schulbildung. Die Qualität soll sich mindestens im oberen Drittel im internationalen Vergleichsmaßstab bewegen (Pisa Studie). Quantitativ hat jedes Kind ein Recht auf 10 Jahre Schulbildung. Hiermit wird auf das Recht des Kindes hingewiesen. Keiner - auch nicht die Eltern - können das Kind zwingen, die Schulbildung &amp;quot;abzubrechen&amp;quot; oder arbeiten zu gehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Recht auf Ausbildungsplatz&#039;&#039;&#039;&#039;&#039;Fetter Text&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Jedes Kind hat das Recht auf einen Ausbildungsplatz. Der Staat hat Maßnahmen zu ergreifen, dieses Recht in der Praxis zu implementieren. Das Ziel kann durch steuerliche Auflagen von Arbeitgebern implementiert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Recht auf Studienplatz&#039;&#039;&#039;&#039;&#039;Fetter Text&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Jedes Kind hat bei geeigneter Vorqualifikation (Fachhochschulreife, Hochschulreife) das Recht auf einen Studienplatz. Studiengebühren sollen hierfür nicht anfallen. Das Recht beinhaltet ebenso eine Maximalverhältnis von Studierenden zum Lehrenden, welches nicht überschritten werden darf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
| Begründung         = &lt;br /&gt;
Begründung des Antrages&lt;br /&gt;
zweite Zeile etc.&lt;br /&gt;
| Typ         = Sonstiger Antrag&lt;br /&gt;
| Gremium     = LPT 2012.1&lt;br /&gt;
| Fabrik      = Antragsfabrik/LPT 2012.1&lt;br /&gt;
| Nummer      = (offen)&lt;br /&gt;
| Eingereicht = &lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
__NOTOC__ __TOC__&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Unterstützung / Ablehnung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen ====&lt;br /&gt;
# ?&lt;br /&gt;
# ?&lt;br /&gt;
# ...&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen ====&lt;br /&gt;
# ?&lt;br /&gt;
# ?&lt;br /&gt;
# ...&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Piraten, die sich vrstl. enthalten ====&lt;br /&gt;
# ?&lt;br /&gt;
# ?&lt;br /&gt;
# ...&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Diskussion ===&lt;br /&gt;
Bitte hier das für und wider eintragen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Argument 1 ====&lt;br /&gt;
Dein Argument?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Argument 2 ====&lt;br /&gt;
...&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Cookie</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.piratenbrandenburg.de/index.php?title=Antragsfabrik/Gleichberechtigung_zwischen_ledigen_und_verheirateten_Eltern_%26_damit_zwischen_Mann_und_Frau&amp;diff=50015</id>
		<title>Antragsfabrik/Gleichberechtigung zwischen ledigen und verheirateten Eltern &amp; damit zwischen Mann und Frau</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.piratenbrandenburg.de/index.php?title=Antragsfabrik/Gleichberechtigung_zwischen_ledigen_und_verheirateten_Eltern_%26_damit_zwischen_Mann_und_Frau&amp;diff=50015"/>
		<updated>2012-04-25T17:09:36Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Cookie: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{Antragsfabrikat&lt;br /&gt;
| Antragsteller     = Karsten Koch&lt;br /&gt;
| Titel              = Gleichberechtigung zwischen ledigen und verheirateten Elternteilen&lt;br /&gt;
| Kurzbeschreibung   = Eine kurze(!) Beschreibung für die Übersichtsseite&lt;br /&gt;
| Programm           = Parteiprogramm&lt;br /&gt;
| Schlagworte Pro    = Gendergerechtigkeit und mehr Rechte für Kinder&lt;br /&gt;
| Schlagworte Contra =&lt;br /&gt;
| Antragstext        = Der Landesparteitag möge beschließen das Programm zur Familienpolitik um folgende Aussage zu erweitern:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Begründung des Antrages ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ledige Väter nehmen bis heute eine Sonderstellung ein. Sie erhalten nicht automatisch das Sorgerecht zugesprochen. Dies erfolgt nur auf besonderen Antrag und bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Mutter, die von ihr jederzeit widerrufen werden kann. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat diese Praxis jüngst als menschenrechtswidrig verurteilt und die deutsche Regierung dazu aufgefordert, Gleichberechtigung zwischen ledigen und verheirateten Vätern zu schaffen.&lt;br /&gt;
Mittlerweile hat auch das BVerfG im Beschluss vom 21. Juli 2010 - 1 BvR 420/09 - die ausdrückliche Zustimmung der Mutter für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht ordnete an, &amp;quot;dass das Familiengericht den Eltern auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge oder einen Teil davon gemeinsam überträgt, soweit zu erwarten ist, dass dies dem Kindeswohl entspricht; dem Vater ist auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge oder ein Teil davon allein zu übertragen, soweit eine gemeinsame elterliche Sorge nicht in Betracht kommt und zu erwarten ist, dass dies dem Kindeswohl am besten entspricht.&amp;quot; https://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-057.html&lt;br /&gt;
Hiermit entsprach das BVerfG den Forderungen vieler Familienrechtler, die die Berücksichtigung des Kindswohls auf Fallbasis verlangten. Die Ansicht, nur die Mutter sei automatisch Hauptbezugsperson im Sinne des Kindswohls, wurde bereits in mehreren Urteilen verschiedener Gerichte zurückgewiesen (z.B. Familiennachzug/Asylrecht). Sie ist Teil eines veralteten, romantisch-konservativen Rollenbildes, das mit dem Ziel der Diskriminierungsfreiheit aufgrund des Geschlechts (Sexismus) sowie der modernen Familienrolle nicht zu vereinbaren ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Motto sollte lauten: Schlichten statt streiten - Mediation fördern!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei einer Scheidung wird nach der richterlichen Streitdiagnose zu oft die Alleinsorge ausgesprochen, meistens für die Mutter. Diese Praxis läuft den Bedürfnissen des Kindes zuwider, das auch nach einer Trennung sowohl Mutter als auch Vater gleichermaßen braucht. Um das gemeinsame Sorgerecht lebbar zu machen, müssen Eltern nach einer Trennung in die Lage versetzt werden, ihre Streitigkeiten zum Wohle des Kindes zu überwinden. Die deutsche Rechtspraxis ist zu sehr darauf ausgelegt, Mütter und Väter so schnell als möglich voneinander zu trennen, um dann zwischen den Rechten der Mutter einerseits und den Rechten des Vaters andererseits abzuwägen. Im Fokus stehen also die Ansprüche der Eltern und nicht die Bedürfnisse des Kindes, das Kind wird somit zum bloßen Besitzgut. Eine Ehe mag geschieden sein, die gemeinsame elterliche Verantwortung ist unauflösbar. Eltern müssen weder verheiratet sein noch müssen sie unter einem Dach leben, um gemeinsam für ihre Kinder zu sorgen. Der Staat soll nun Maßnahmen fördern, um zwischen streitenden Eltern zu vermitteln und zu schlichten. Vorbild hierfür kann das Cochemer Modell sein. Dabei arbeiten Rechtsanwälte, Familienrichter, Gutachter, Sozialarbeiter, Psychologen und Sozialpädagogen zusammen. Die Abwicklung des rechtlichen Verfahrens wird auf das Nötigste beschränkt, im Mittelpunkt stehen die Mediation und die Sicht des Kindes.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Umgangsverweigerung verhindern ==&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Fetter Text&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sorgerecht und Umgangsrecht klaffen in der Rechtspraxis allzu oft auseinander. Oftmals verfügt ein Elternteil zwar über das Sorgerecht, jedoch wird ihm der Umgang mit dem Kind durch den anderen Elternteil verweigert. Jahrelange gerichtliche Streitigkeiten auf dem Rücken der Kinder sind die Folge. Um dem Sorgerecht bzw. der Sorgepflicht nachzukommen, ist der regelmäßige Umgang mit dem Kind unerlässlich. Wer hingegen seiner Sorge- bzw. Umgangspflicht nicht nachkommt, soll auch keinen Anspruch auf das Sorgerecht haben. Zur Sorgepflicht gehört jedoch auch, den Umgang des Kindes mit dem anderen Elternteil nicht zu vereiteln.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Gleichwertige Anerkennung unterschiedlicher Familienmodelle ==&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Fetter Text&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Forderung nach einem gemeinsamen Sorgerecht als Standardfall für alle Eltern gleich welchen Familienstandes trägt auch dem Grundsatzprogramm der Piratenpartei Rechnung. Laut diesem setzt sich die Piratenpartei &amp;quot;für die gleichwertige Anerkennung von Lebensmodellen ein, in denen Menschen füreinander Verantwortung übernehmen&amp;quot; . Ebenso darf sich &amp;quot;aus der geschlechtlichen oder sexuellen Identität bzw. Orientierung [...] weder ein Vorrecht noch eine Verpflichtung zu einer höheren oder geringeren Einbindung in die Kinderversorgung ergeben&amp;quot;. Die Ungleichbehandlung lediger und verheirateter bzw. geschiedener Paare beim gemeinsamen Sorgerecht diskriminiert nicht nur Väter, sondern allgemein Männer und Frauen, die jenseits klassischer Familienmodelle leben wollen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Unterstützung / Ablehnung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen ====&lt;br /&gt;
# ?&lt;br /&gt;
# ?&lt;br /&gt;
# ...&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen ====&lt;br /&gt;
# ?&lt;br /&gt;
# ?&lt;br /&gt;
# ...&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Piraten, die sich vrstl. enthalten ====&lt;br /&gt;
# ?&lt;br /&gt;
# ?&lt;br /&gt;
# ...&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Diskussion ===&lt;br /&gt;
Bitte hier das für und wider eintragen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Argument 1 ====&lt;br /&gt;
Dein Argument?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Argument 2 ====&lt;br /&gt;
...&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Cookie</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.piratenbrandenburg.de/index.php?title=Antragsfabrik/Gleichberechtigung_zwischen_ledigen_und_verheirateten_Eltern_%26_damit_zwischen_Mann_und_Frau&amp;diff=50013</id>
		<title>Antragsfabrik/Gleichberechtigung zwischen ledigen und verheirateten Eltern &amp; damit zwischen Mann und Frau</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.piratenbrandenburg.de/index.php?title=Antragsfabrik/Gleichberechtigung_zwischen_ledigen_und_verheirateten_Eltern_%26_damit_zwischen_Mann_und_Frau&amp;diff=50013"/>
		<updated>2012-04-25T17:07:36Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Cookie: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{Antragsfabrikat&lt;br /&gt;
| Antragsteller     = Karsten Koch&lt;br /&gt;
| Titel              = Gleichberechtigung zwischen ledigen und verheirateten Elternteilen&lt;br /&gt;
| Kurzbeschreibung   = Eine kurze(!) Beschreibung für die Übersichtsseite&lt;br /&gt;
| Programm           = Parteiprogramm&lt;br /&gt;
| Schlagworte Pro    = Gendergerechtigkeit und mehr Rechte für Kinder&lt;br /&gt;
| Schlagworte Contra =&lt;br /&gt;
| Antragstext        = Der Landesparteitag möge beschließen das Programm zur Familienpolitik um folgende Aussage zu erweitern:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Begründung des Antrages ==&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;&#039;&#039;Kursiver Text&#039;&#039;&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ledige Väter nehmen bis heute eine Sonderstellung ein. Sie erhalten nicht automatisch das Sorgerecht zugesprochen. Dies erfolgt nur auf besonderen Antrag und bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Mutter, die von ihr jederzeit widerrufen werden kann. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat diese Praxis jüngst als menschenrechtswidrig verurteilt und die deutsche Regierung dazu aufgefordert, Gleichberechtigung zwischen ledigen und verheirateten Vätern zu schaffen.&lt;br /&gt;
Mittlerweile hat auch das BVerfG im Beschluss vom 21. Juli 2010 - 1 BvR 420/09 - die ausdrückliche Zustimmung der Mutter für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht ordnete an, &amp;quot;dass das Familiengericht den Eltern auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge oder einen Teil davon gemeinsam überträgt, soweit zu erwarten ist, dass dies dem Kindeswohl entspricht; dem Vater ist auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge oder ein Teil davon allein zu übertragen, soweit eine gemeinsame elterliche Sorge nicht in Betracht kommt und zu erwarten ist, dass dies dem Kindeswohl am besten entspricht.&amp;quot; https://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-057.html&lt;br /&gt;
Hiermit entsprach das BVerfG den Forderungen vieler Familienrechtler, die die Berücksichtigung des Kindswohls auf Fallbasis verlangten. Die Ansicht, nur die Mutter sei automatisch Hauptbezugsperson im Sinne des Kindswohls, wurde bereits in mehreren Urteilen verschiedener Gerichte zurückgewiesen (z.B. Familiennachzug/Asylrecht). Sie ist Teil eines veralteten, romantisch-konservativen Rollenbildes, das mit dem Ziel der Diskriminierungsfreiheit aufgrund des Geschlechts (Sexismus) sowie der modernen Familienrolle nicht zu vereinbaren ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Motto sollte lauten: Schlichten statt streiten - Mediation fördern!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei einer Scheidung wird nach der richterlichen Streitdiagnose zu oft die Alleinsorge ausgesprochen, meistens für die Mutter. Diese Praxis läuft den Bedürfnissen des Kindes zuwider, das auch nach einer Trennung sowohl Mutter als auch Vater gleichermaßen braucht. Um das gemeinsame Sorgerecht lebbar zu machen, müssen Eltern nach einer Trennung in die Lage versetzt werden, ihre Streitigkeiten zum Wohle des Kindes zu überwinden. Die deutsche Rechtspraxis ist zu sehr darauf ausgelegt, Mütter und Väter so schnell als möglich voneinander zu trennen, um dann zwischen den Rechten der Mutter einerseits und den Rechten des Vaters andererseits abzuwägen. Im Fokus stehen also die Ansprüche der Eltern und nicht die Bedürfnisse des Kindes, das Kind wird somit zum bloßen Besitzgut. Eine Ehe mag geschieden sein, die gemeinsame elterliche Verantwortung ist unauflösbar. Eltern müssen weder verheiratet sein noch müssen sie unter einem Dach leben, um gemeinsam für ihre Kinder zu sorgen. Der Staat soll nun Maßnahmen fördern, um zwischen streitenden Eltern zu vermitteln und zu schlichten. Vorbild hierfür kann das Cochemer Modell sein. Dabei arbeiten Rechtsanwälte, Familienrichter, Gutachter, Sozialarbeiter, Psychologen und Sozialpädagogen zusammen. Die Abwicklung des rechtlichen Verfahrens wird auf das Nötigste beschränkt, im Mittelpunkt stehen die Mediation und die Sicht des Kindes.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Umgangsverweigerung verhindern ==&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;&#039;&#039;Kursiver Text&#039;&#039;&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sorgerecht und Umgangsrecht klaffen in der Rechtspraxis allzu oft auseinander. Oftmals verfügt ein Elternteil zwar über das Sorgerecht, jedoch wird ihm der Umgang mit dem Kind durch den anderen Elternteil verweigert. Jahrelange gerichtliche Streitigkeiten auf dem Rücken der Kinder sind die Folge. Um dem Sorgerecht bzw. der Sorgepflicht nachzukommen, ist der regelmäßige Umgang mit dem Kind unerlässlich. Wer hingegen seiner Sorge- bzw. Umgangspflicht nicht nachkommt, soll auch keinen Anspruch auf das Sorgerecht haben. Zur Sorgepflicht gehört jedoch auch, den Umgang des Kindes mit dem anderen Elternteil nicht zu vereiteln.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Gleichwertige Anerkennung unterschiedlicher zeitgemäßer Familienmodelle ==&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;&#039;&#039;Kursiver Text&#039;&#039;&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Forderung nach einem gemeinsamen Sorgerecht als Standardfall für alle Eltern gleich welchen Familienstandes trägt auch dem Grundsatzprogramm der Piratenpartei Rechnung. Laut diesem setzt sich die Piratenpartei &amp;quot;für die gleichwertige Anerkennung von Lebensmodellen ein, in denen Menschen füreinander Verantwortung übernehmen&amp;quot; . Ebenso darf sich &amp;quot;aus der geschlechtlichen oder sexuellen Identität bzw. Orientierung [...] weder ein Vorrecht noch eine Verpflichtung zu einer höheren oder geringeren Einbindung in die Kinderversorgung ergeben&amp;quot;. Die Ungleichbehandlung lediger und verheirateter bzw. geschiedener Paare beim gemeinsamen Sorgerecht diskriminiert nicht nur Väter, sondern allgemein Männer und Frauen, die jenseits klassischer Familienmodelle leben wollen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
| Typ         = Programmantrag&lt;br /&gt;
| Gremium     = LPT 2012.1&lt;br /&gt;
| Fabrik      = Antragsfabrik/LPT 2012.1&lt;br /&gt;
| Nummer      = (offen)&lt;br /&gt;
| Eingereicht = &lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
__NOTOC__ __TOC__&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Unterstützung / Ablehnung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen ====&lt;br /&gt;
# ?&lt;br /&gt;
# ?&lt;br /&gt;
# ...&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen ====&lt;br /&gt;
# ?&lt;br /&gt;
# ?&lt;br /&gt;
# ...&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Piraten, die sich vrstl. enthalten ====&lt;br /&gt;
# ?&lt;br /&gt;
# ?&lt;br /&gt;
# ...&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Diskussion ===&lt;br /&gt;
Bitte hier das für und wider eintragen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Argument 1 ====&lt;br /&gt;
Dein Argument?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Argument 2 ====&lt;br /&gt;
...&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Cookie</name></author>
	</entry>
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		<id>https://wiki.piratenbrandenburg.de/index.php?title=Antragsfabrik/Gleichberechtigung_zwischen_ledigen_und_verheirateten_Eltern_%26_damit_zwischen_Mann_und_Frau&amp;diff=50012</id>
		<title>Antragsfabrik/Gleichberechtigung zwischen ledigen und verheirateten Eltern &amp; damit zwischen Mann und Frau</title>
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		<updated>2012-04-25T17:06:21Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Cookie: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{Antragsfabrikat&lt;br /&gt;
| Antragsteller     = Karsten Koch&lt;br /&gt;
| Titel              = Gleichberechtigung zwischen ledigen und verheirateten Elternteilen&lt;br /&gt;
| Kurzbeschreibung   = Eine kurze(!) Beschreibung für die Übersichtsseite&lt;br /&gt;
| Programm           = Parteiprogramm&lt;br /&gt;
| Schlagworte Pro    = Gendergerechtigkeit und mehr Rechte für Kinder&lt;br /&gt;
| Schlagworte Contra =&lt;br /&gt;
| Antragstext        = Der Landesparteitag möge beschließen das Programm zur Familienpolitik um folgende Aussage zu erweitern:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;== Begründung des Antrages ==&#039;&#039;&#039;&#039;&#039;Fetter Text&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ledige Väter nehmen bis heute eine Sonderstellung ein. Sie erhalten nicht automatisch das Sorgerecht zugesprochen. Dies erfolgt nur auf besonderen Antrag und bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Mutter, die von ihr jederzeit widerrufen werden kann. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat diese Praxis jüngst als menschenrechtswidrig verurteilt und die deutsche Regierung dazu aufgefordert, Gleichberechtigung zwischen ledigen und verheirateten Vätern zu schaffen.&lt;br /&gt;
Mittlerweile hat auch das BVerfG im Beschluss vom 21. Juli 2010 - 1 BvR 420/09 - die ausdrückliche Zustimmung der Mutter für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht ordnete an, &amp;quot;dass das Familiengericht den Eltern auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge oder einen Teil davon gemeinsam überträgt, soweit zu erwarten ist, dass dies dem Kindeswohl entspricht; dem Vater ist auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge oder ein Teil davon allein zu übertragen, soweit eine gemeinsame elterliche Sorge nicht in Betracht kommt und zu erwarten ist, dass dies dem Kindeswohl am besten entspricht.&amp;quot; https://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-057.html&lt;br /&gt;
Hiermit entsprach das BVerfG den Forderungen vieler Familienrechtler, die die Berücksichtigung des Kindswohls auf Fallbasis verlangten. Die Ansicht, nur die Mutter sei automatisch Hauptbezugsperson im Sinne des Kindswohls, wurde bereits in mehreren Urteilen verschiedener Gerichte zurückgewiesen (z.B. Familiennachzug/Asylrecht). Sie ist Teil eines veralteten, romantisch-konservativen Rollenbildes, das mit dem Ziel der Diskriminierungsfreiheit aufgrund des Geschlechts (Sexismus) sowie der modernen Familienrolle nicht zu vereinbaren ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Motto sollte lauten: Schlichten statt streiten - Mediation fördern!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei einer Scheidung wird nach der richterlichen Streitdiagnose zu oft die Alleinsorge ausgesprochen, meistens für die Mutter. Diese Praxis läuft den Bedürfnissen des Kindes zuwider, das auch nach einer Trennung sowohl Mutter als auch Vater gleichermaßen braucht. Um das gemeinsame Sorgerecht lebbar zu machen, müssen Eltern nach einer Trennung in die Lage versetzt werden, ihre Streitigkeiten zum Wohle des Kindes zu überwinden. Die deutsche Rechtspraxis ist zu sehr darauf ausgelegt, Mütter und Väter so schnell als möglich voneinander zu trennen, um dann zwischen den Rechten der Mutter einerseits und den Rechten des Vaters andererseits abzuwägen. Im Fokus stehen also die Ansprüche der Eltern und nicht die Bedürfnisse des Kindes, das Kind wird somit zum bloßen Besitzgut. Eine Ehe mag geschieden sein, die gemeinsame elterliche Verantwortung ist unauflösbar. Eltern müssen weder verheiratet sein noch müssen sie unter einem Dach leben, um gemeinsam für ihre Kinder zu sorgen. Der Staat soll nun Maßnahmen fördern, um zwischen streitenden Eltern zu vermitteln und zu schlichten. Vorbild hierfür kann das Cochemer Modell sein. Dabei arbeiten Rechtsanwälte, Familienrichter, Gutachter, Sozialarbeiter, Psychologen und Sozialpädagogen zusammen. Die Abwicklung des rechtlichen Verfahrens wird auf das Nötigste beschränkt, im Mittelpunkt stehen die Mediation und die Sicht des Kindes.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Umgangsverweigerung verhindern ==&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;&#039;&#039;Kursiver Text&#039;&#039;&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sorgerecht und Umgangsrecht klaffen in der Rechtspraxis allzu oft auseinander. Oftmals verfügt ein Elternteil zwar über das Sorgerecht, jedoch wird ihm der Umgang mit dem Kind durch den anderen Elternteil verweigert. Jahrelange gerichtliche Streitigkeiten auf dem Rücken der Kinder sind die Folge. Um dem Sorgerecht bzw. der Sorgepflicht nachzukommen, ist der regelmäßige Umgang mit dem Kind unerlässlich. Wer hingegen seiner Sorge- bzw. Umgangspflicht nicht nachkommt, soll auch keinen Anspruch auf das Sorgerecht haben. Zur Sorgepflicht gehört jedoch auch, den Umgang des Kindes mit dem anderen Elternteil nicht zu vereiteln.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Gleichwertige Anerkennung unterschiedlicher zeitgemäßer Familienmodelle ==&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;&#039;&#039;Kursiver Text&#039;&#039;&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Forderung nach einem gemeinsamen Sorgerecht als Standardfall für alle Eltern gleich welchen Familienstandes trägt auch dem Grundsatzprogramm der Piratenpartei Rechnung. Laut diesem setzt sich die Piratenpartei &amp;quot;für die gleichwertige Anerkennung von Lebensmodellen ein, in denen Menschen füreinander Verantwortung übernehmen&amp;quot; . Ebenso darf sich &amp;quot;aus der geschlechtlichen oder sexuellen Identität bzw. Orientierung [...] weder ein Vorrecht noch eine Verpflichtung zu einer höheren oder geringeren Einbindung in die Kinderversorgung ergeben&amp;quot;. Die Ungleichbehandlung lediger und verheirateter bzw. geschiedener Paare beim gemeinsamen Sorgerecht diskriminiert nicht nur Väter, sondern allgemein Männer und Frauen, die jenseits klassischer Familienmodelle leben wollen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
| Typ         = Programmantrag&lt;br /&gt;
| Gremium     = LPT 2012.1&lt;br /&gt;
| Fabrik      = Antragsfabrik/LPT 2012.1&lt;br /&gt;
| Nummer      = (offen)&lt;br /&gt;
| Eingereicht = &lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
__NOTOC__ __TOC__&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Unterstützung / Ablehnung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen ====&lt;br /&gt;
# ?&lt;br /&gt;
# ?&lt;br /&gt;
# ...&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen ====&lt;br /&gt;
# ?&lt;br /&gt;
# ?&lt;br /&gt;
# ...&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Piraten, die sich vrstl. enthalten ====&lt;br /&gt;
# ?&lt;br /&gt;
# ?&lt;br /&gt;
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=== Diskussion ===&lt;br /&gt;
Bitte hier das für und wider eintragen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Argument 1 ====&lt;br /&gt;
Dein Argument?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Argument 2 ====&lt;br /&gt;
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		<author><name>Cookie</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.piratenbrandenburg.de/index.php?title=Antragsfabrik/Gleichberechtigung_zwischen_ledigen_und_verheirateten_Eltern_%26_damit_zwischen_Mann_und_Frau&amp;diff=50011</id>
		<title>Antragsfabrik/Gleichberechtigung zwischen ledigen und verheirateten Eltern &amp; damit zwischen Mann und Frau</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.piratenbrandenburg.de/index.php?title=Antragsfabrik/Gleichberechtigung_zwischen_ledigen_und_verheirateten_Eltern_%26_damit_zwischen_Mann_und_Frau&amp;diff=50011"/>
		<updated>2012-04-25T17:05:47Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Cookie: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{Antragsfabrikat&lt;br /&gt;
| Antragsteller     = Karsten Koch&lt;br /&gt;
| Titel              = Gleichberechtigung zwischen ledigen und verheirateten Elternteilen&lt;br /&gt;
| Kurzbeschreibung   = Eine kurze(!) Beschreibung für die Übersichtsseite&lt;br /&gt;
| Programm           = Parteiprogramm&lt;br /&gt;
| Schlagworte Pro    = Gendergerechtigkeit und mehr Rechte für Kinder&lt;br /&gt;
| Schlagworte Contra =&lt;br /&gt;
| Antragstext        = Der Landesparteitag möge beschließen das Programm zur Familienpolitik um folgende Aussage zu erweitern:&lt;br /&gt;
Text des Antrages&lt;br /&gt;
zweite Zeile etc.&lt;br /&gt;
| Begründung         = &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;== Begründung des Antrages ==&#039;&#039;&#039;&#039;&#039;Fetter Text&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ledige Väter nehmen bis heute eine Sonderstellung ein. Sie erhalten nicht automatisch das Sorgerecht zugesprochen. Dies erfolgt nur auf besonderen Antrag und bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Mutter, die von ihr jederzeit widerrufen werden kann. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat diese Praxis jüngst als menschenrechtswidrig verurteilt und die deutsche Regierung dazu aufgefordert, Gleichberechtigung zwischen ledigen und verheirateten Vätern zu schaffen.&lt;br /&gt;
Mittlerweile hat auch das BVerfG im Beschluss vom 21. Juli 2010 - 1 BvR 420/09 - die ausdrückliche Zustimmung der Mutter für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht ordnete an, &amp;quot;dass das Familiengericht den Eltern auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge oder einen Teil davon gemeinsam überträgt, soweit zu erwarten ist, dass dies dem Kindeswohl entspricht; dem Vater ist auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge oder ein Teil davon allein zu übertragen, soweit eine gemeinsame elterliche Sorge nicht in Betracht kommt und zu erwarten ist, dass dies dem Kindeswohl am besten entspricht.&amp;quot; https://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-057.html&lt;br /&gt;
Hiermit entsprach das BVerfG den Forderungen vieler Familienrechtler, die die Berücksichtigung des Kindswohls auf Fallbasis verlangten. Die Ansicht, nur die Mutter sei automatisch Hauptbezugsperson im Sinne des Kindswohls, wurde bereits in mehreren Urteilen verschiedener Gerichte zurückgewiesen (z.B. Familiennachzug/Asylrecht). Sie ist Teil eines veralteten, romantisch-konservativen Rollenbildes, das mit dem Ziel der Diskriminierungsfreiheit aufgrund des Geschlechts (Sexismus) sowie der modernen Familienrolle nicht zu vereinbaren ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Motto sollte lauten: Schlichten statt streiten - Mediation fördern!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei einer Scheidung wird nach der richterlichen Streitdiagnose zu oft die Alleinsorge ausgesprochen, meistens für die Mutter. Diese Praxis läuft den Bedürfnissen des Kindes zuwider, das auch nach einer Trennung sowohl Mutter als auch Vater gleichermaßen braucht. Um das gemeinsame Sorgerecht lebbar zu machen, müssen Eltern nach einer Trennung in die Lage versetzt werden, ihre Streitigkeiten zum Wohle des Kindes zu überwinden. Die deutsche Rechtspraxis ist zu sehr darauf ausgelegt, Mütter und Väter so schnell als möglich voneinander zu trennen, um dann zwischen den Rechten der Mutter einerseits und den Rechten des Vaters andererseits abzuwägen. Im Fokus stehen also die Ansprüche der Eltern und nicht die Bedürfnisse des Kindes, das Kind wird somit zum bloßen Besitzgut. Eine Ehe mag geschieden sein, die gemeinsame elterliche Verantwortung ist unauflösbar. Eltern müssen weder verheiratet sein noch müssen sie unter einem Dach leben, um gemeinsam für ihre Kinder zu sorgen. Der Staat soll nun Maßnahmen fördern, um zwischen streitenden Eltern zu vermitteln und zu schlichten. Vorbild hierfür kann das Cochemer Modell sein. Dabei arbeiten Rechtsanwälte, Familienrichter, Gutachter, Sozialarbeiter, Psychologen und Sozialpädagogen zusammen. Die Abwicklung des rechtlichen Verfahrens wird auf das Nötigste beschränkt, im Mittelpunkt stehen die Mediation und die Sicht des Kindes.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Umgangsverweigerung verhindern ==&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;&#039;&#039;Kursiver Text&#039;&#039;&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sorgerecht und Umgangsrecht klaffen in der Rechtspraxis allzu oft auseinander. Oftmals verfügt ein Elternteil zwar über das Sorgerecht, jedoch wird ihm der Umgang mit dem Kind durch den anderen Elternteil verweigert. Jahrelange gerichtliche Streitigkeiten auf dem Rücken der Kinder sind die Folge. Um dem Sorgerecht bzw. der Sorgepflicht nachzukommen, ist der regelmäßige Umgang mit dem Kind unerlässlich. Wer hingegen seiner Sorge- bzw. Umgangspflicht nicht nachkommt, soll auch keinen Anspruch auf das Sorgerecht haben. Zur Sorgepflicht gehört jedoch auch, den Umgang des Kindes mit dem anderen Elternteil nicht zu vereiteln.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Gleichwertige Anerkennung unterschiedlicher zeitgemäßer Familienmodelle ==&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;&#039;&#039;Kursiver Text&#039;&#039;&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Forderung nach einem gemeinsamen Sorgerecht als Standardfall für alle Eltern gleich welchen Familienstandes trägt auch dem Grundsatzprogramm der Piratenpartei Rechnung. Laut diesem setzt sich die Piratenpartei &amp;quot;für die gleichwertige Anerkennung von Lebensmodellen ein, in denen Menschen füreinander Verantwortung übernehmen&amp;quot; . Ebenso darf sich &amp;quot;aus der geschlechtlichen oder sexuellen Identität bzw. Orientierung [...] weder ein Vorrecht noch eine Verpflichtung zu einer höheren oder geringeren Einbindung in die Kinderversorgung ergeben&amp;quot;. Die Ungleichbehandlung lediger und verheirateter bzw. geschiedener Paare beim gemeinsamen Sorgerecht diskriminiert nicht nur Väter, sondern allgemein Männer und Frauen, die jenseits klassischer Familienmodelle leben wollen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
| Typ         = Programmantrag&lt;br /&gt;
| Gremium     = LPT 2012.1&lt;br /&gt;
| Fabrik      = Antragsfabrik/LPT 2012.1&lt;br /&gt;
| Nummer      = (offen)&lt;br /&gt;
| Eingereicht = &lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
__NOTOC__ __TOC__&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Unterstützung / Ablehnung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen ====&lt;br /&gt;
# ?&lt;br /&gt;
# ?&lt;br /&gt;
# ...&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen ====&lt;br /&gt;
# ?&lt;br /&gt;
# ?&lt;br /&gt;
# ...&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Piraten, die sich vrstl. enthalten ====&lt;br /&gt;
# ?&lt;br /&gt;
# ?&lt;br /&gt;
# ...&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Diskussion ===&lt;br /&gt;
Bitte hier das für und wider eintragen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Argument 1 ====&lt;br /&gt;
Dein Argument?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Argument 2 ====&lt;br /&gt;
...&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Cookie</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.piratenbrandenburg.de/index.php?title=Antragsfabrik/Gleichberechtigung_zwischen_ledigen_und_verheirateten_Eltern_%26_damit_zwischen_Mann_und_Frau&amp;diff=50010</id>
		<title>Antragsfabrik/Gleichberechtigung zwischen ledigen und verheirateten Eltern &amp; damit zwischen Mann und Frau</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.piratenbrandenburg.de/index.php?title=Antragsfabrik/Gleichberechtigung_zwischen_ledigen_und_verheirateten_Eltern_%26_damit_zwischen_Mann_und_Frau&amp;diff=50010"/>
		<updated>2012-04-25T17:03:58Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Cookie: Die Seite wurde neu angelegt: „{{Antragsfabrikat | Antragsteller     = Karsten Koch | Titel              = Gleichberechtigung zwischen ledigen und verheirateten Elternteilen | Kurzbeschreibung …“&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{Antragsfabrikat&lt;br /&gt;
| Antragsteller     = Karsten Koch&lt;br /&gt;
| Titel              = Gleichberechtigung zwischen ledigen und verheirateten Elternteilen&lt;br /&gt;
| Kurzbeschreibung   = Eine kurze(!) Beschreibung für die Übersichtsseite&lt;br /&gt;
| Programm           = Parteiprogramm&lt;br /&gt;
| Schlagworte Pro    = Gendergerechtigkeit und mehr Rechte für Kinder&lt;br /&gt;
| Schlagworte Contra =&lt;br /&gt;
| Antragstext        = Der Landesparteitag möge beschließen das Programm zur Familienpolitik um folgende Aussage zu erweitern:&lt;br /&gt;
Text des Antrages&lt;br /&gt;
zweite Zeile etc.&lt;br /&gt;
| Begründung         = &lt;br /&gt;
Begründung des Antrages&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ledige Väter nehmen bis heute eine Sonderstellung ein. Sie erhalten nicht automatisch das Sorgerecht zugesprochen. Dies erfolgt nur auf besonderen Antrag und bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Mutter, die von ihr jederzeit widerrufen werden kann. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat diese Praxis jüngst als menschenrechtswidrig verurteilt und die deutsche Regierung dazu aufgefordert, Gleichberechtigung zwischen ledigen und verheirateten Vätern zu schaffen.&lt;br /&gt;
Mittlerweile hat auch das BVerfG im Beschluss vom 21. Juli 2010 - 1 BvR 420/09 - die ausdrückliche Zustimmung der Mutter für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht ordnete an, &amp;quot;dass das Familiengericht den Eltern auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge oder einen Teil davon gemeinsam überträgt, soweit zu erwarten ist, dass dies dem Kindeswohl entspricht; dem Vater ist auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge oder ein Teil davon allein zu übertragen, soweit eine gemeinsame elterliche Sorge nicht in Betracht kommt und zu erwarten ist, dass dies dem Kindeswohl am besten entspricht.&amp;quot; https://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-057.html&lt;br /&gt;
Hiermit entsprach das BVerfG den Forderungen vieler Familienrechtler, die die Berücksichtigung des Kindswohls auf Fallbasis verlangten. Die Ansicht, nur die Mutter sei automatisch Hauptbezugsperson im Sinne des Kindswohls, wurde bereits in mehreren Urteilen verschiedener Gerichte zurückgewiesen (z.B. Familiennachzug/Asylrecht). Sie ist Teil eines veralteten, romantisch-konservativen Rollenbildes, das mit dem Ziel der Diskriminierungsfreiheit aufgrund des Geschlechts (Sexismus) sowie der modernen Familienrolle nicht zu vereinbaren ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Motto sollte lauten: Schlichten statt streiten - Mediation fördern!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei einer Scheidung wird nach der richterlichen Streitdiagnose zu oft die Alleinsorge ausgesprochen, meistens für die Mutter. Diese Praxis läuft den Bedürfnissen des Kindes zuwider, das auch nach einer Trennung sowohl Mutter als auch Vater gleichermaßen braucht. Um das gemeinsame Sorgerecht lebbar zu machen, müssen Eltern nach einer Trennung in die Lage versetzt werden, ihre Streitigkeiten zum Wohle des Kindes zu überwinden. Die deutsche Rechtspraxis ist zu sehr darauf ausgelegt, Mütter und Väter so schnell als möglich voneinander zu trennen, um dann zwischen den Rechten der Mutter einerseits und den Rechten des Vaters andererseits abzuwägen. Im Fokus stehen also die Ansprüche der Eltern und nicht die Bedürfnisse des Kindes, das Kind wird somit zum bloßen Besitzgut. Eine Ehe mag geschieden sein, die gemeinsame elterliche Verantwortung ist unauflösbar. Eltern müssen weder verheiratet sein noch müssen sie unter einem Dach leben, um gemeinsam für ihre Kinder zu sorgen. Der Staat soll nun Maßnahmen fördern, um zwischen streitenden Eltern zu vermitteln und zu schlichten. Vorbild hierfür kann das Cochemer Modell sein. Dabei arbeiten Rechtsanwälte, Familienrichter, Gutachter, Sozialarbeiter, Psychologen und Sozialpädagogen zusammen. Die Abwicklung des rechtlichen Verfahrens wird auf das Nötigste beschränkt, im Mittelpunkt stehen die Mediation und die Sicht des Kindes.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Umgangsverweigerung verhindern&lt;br /&gt;
Sorgerecht und Umgangsrecht klaffen in der Rechtspraxis allzu oft auseinander. Oftmals verfügt ein Elternteil zwar über das Sorgerecht, jedoch wird ihm der Umgang mit dem Kind durch den anderen Elternteil verweigert. Jahrelange gerichtliche Streitigkeiten auf dem Rücken der Kinder sind die Folge. Um dem Sorgerecht bzw. der Sorgepflicht nachzukommen, ist der regelmäßige Umgang mit dem Kind unerlässlich. Wer hingegen seiner Sorge- bzw. Umgangspflicht nicht nachkommt, soll auch keinen Anspruch auf das Sorgerecht haben. Zur Sorgepflicht gehört jedoch auch, den Umgang des Kindes mit dem anderen Elternteil nicht zu vereiteln.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gleichwertige Anerkennung unterschiedlicher Familienmodelle&lt;br /&gt;
Die Forderung nach einem gemeinsamen Sorgerecht als Standardfall für alle Eltern gleich welchen Familienstandes trägt auch dem Grundsatzprogramm der Piratenpartei Rechnung. Laut diesem setzt sich die Piratenpartei &amp;quot;für die gleichwertige Anerkennung von Lebensmodellen ein, in denen Menschen füreinander Verantwortung übernehmen&amp;quot; . Ebenso darf sich &amp;quot;aus der geschlechtlichen oder sexuellen Identität bzw. Orientierung [...] weder ein Vorrecht noch eine Verpflichtung zu einer höheren oder geringeren Einbindung in die Kinderversorgung ergeben&amp;quot;. Die Ungleichbehandlung lediger und verheirateter bzw. geschiedener Paare beim gemeinsamen Sorgerecht diskriminiert nicht nur Väter, sondern allgemein Männer und Frauen, die jenseits klassischer Familienmodelle leben wollen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
| Typ         = Programmantrag&lt;br /&gt;
| Gremium     = LPT 2012.1&lt;br /&gt;
| Fabrik      = Antragsfabrik/LPT 2012.1&lt;br /&gt;
| Nummer      = (offen)&lt;br /&gt;
| Eingereicht = &lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
__NOTOC__ __TOC__&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Unterstützung / Ablehnung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen ====&lt;br /&gt;
# ?&lt;br /&gt;
# ?&lt;br /&gt;
# ...&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen ====&lt;br /&gt;
# ?&lt;br /&gt;
# ?&lt;br /&gt;
# ...&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Piraten, die sich vrstl. enthalten ====&lt;br /&gt;
# ?&lt;br /&gt;
# ?&lt;br /&gt;
# ...&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Diskussion ===&lt;br /&gt;
Bitte hier das für und wider eintragen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Argument 1 ====&lt;br /&gt;
Dein Argument?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Argument 2 ====&lt;br /&gt;
...&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Cookie</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.piratenbrandenburg.de/index.php?title=PiratenWiki:Steuerrad&amp;diff=49740</id>
		<title>PiratenWiki:Steuerrad</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.piratenbrandenburg.de/index.php?title=PiratenWiki:Steuerrad&amp;diff=49740"/>
		<updated>2012-04-23T20:26:51Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Cookie: Neuer Abschnitt /* Programmänderungsantrag zum Landesparteitag am23-06-2012 Einstellung von „Gesetzliche Gleichstellung lediger mit verheirateten Eltern“ */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
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Willkommen am &#039;&#039;&#039;Steuerrad&#039;&#039;&#039;. Hier kannst du Dienste von den Administratoren erfragen, zum Beispiel wenn du deinen Benutzernamen ändern lassen willst oder eine Seite entsperrt haben willst.&lt;br /&gt;
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}}&lt;br /&gt;
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&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Seite wird regelmäßig von alten Anfragen geleert.&lt;br /&gt;
&amp;lt;div style=&amp;quot;border: 1px solid #449337; background-color:#cf9; padding: 5px 5px 20px; margin: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;inputbox&amp;gt;&lt;br /&gt;
type=comment&lt;br /&gt;
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hidden=yes&lt;br /&gt;
default=Piratenwiki:Steuerrad&lt;br /&gt;
buttonlabel=Eine neue Anfrage an die Administratoren stellen&lt;br /&gt;
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&amp;lt;inputbox&amp;gt;&lt;br /&gt;
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&amp;lt;/div&amp;gt;&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Administration]]&lt;br /&gt;
= Anfragen =&lt;br /&gt;
&amp;lt;!-- ########################################################################## --&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
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&amp;lt;!-- Bitte in der Betreffzeile (oben) dein Anliegen kurz beschreiben und das Anliegen unten darstellen. --&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Programmänderungsantrag zum Landesparteitag am23-06-2012 Einstellung von „Gesetzliche Gleichstellung lediger mit verheirateten Eltern“ ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;!-- Bitte in der Betreffzeile (oben) dein Anliegen kurz beschreiben und das Anliegen unten darstellen. --&amp;gt;&lt;br /&gt;
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		<author><name>Cookie</name></author>
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