Landesschiedsgericht
Version vom 29. Oktober 2009, 19:32 Uhr von Uk (Diskussion | Beiträge)
Inhaltsverzeichnis
Mitglieder
Aufgabe | Name | Wiki |
---|---|---|
Vorsitzender Richter | Sebastian Krone | Bastian |
Richter | Michael von Gradolewski | MvG |
Richter | Frank Jegzentis | robeson |
ErsatzrichterIn | Wird noch gewählt. | k.A. |
Erreichbarkeit
- E-Mail: schiedsgericht@piratenbrandenburg.de
- Tel. 033766-21363
- Fax. 033766-205878
Grundlagen Schiedsgericht
§ 1.6.3 Landesschiedsgericht (Satzung LV Brandenburg)
- (1) Rechte und Pflichten des Landesschiedsgericht sind in der Bundesschiedsgerichtsordnung als Teil der Bundessatzung geregelt.
- (2) Das Landesschiedsgericht besteht aus drei Piraten und kann mit einem Ersatzrichter ergänzt werden.
- (3) Die Mitglieder des Landesschiedsgericht sind unabhängig und an keine Weisung gebunden.
- (4) Berufungsinstanz ist das Bundesschiedsgericht.
Hilfe zur Antragstellung, Verteidigung und Zuständigkeit aus der Bundeswiki
Verfahren
LSG-BB-2009.01 - Eingang 18.10.2009
- Antrag auf Anfechtung des Landesparteitages vom 03.10.2009 wegen unklarer Stimmberechtigung.
- Sitzung wg. Prüfung auf Eröffnung des Verfahrens am 22.10.2009 17.00h.
- Das Schiedsgericht hat am 22.10.2009 einen Beschluss gefasst. Dieser wurde den Antragsbeteiligten zugestellt.
- Das Antragsverfahren wurde eröffnet.
- Das Schiedsgericht hat am 28.10.2009 einen Beschluss gefasst. Dieser wurde den Antragsbeteiligten zugestellt.
- Das Antragsverfahren wurde verwiesen.
Das Schiedsgericht wird weiter in der gebotenen Form berichten.