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Änderungen

Benutzer:Sthomas

7.850 Bytes hinzugefügt, 19:42, 23. Aug. 2009
Die Seite wurde neu angelegt: == Vorschlag eines Bildungssystems == Ich versuch mal ein eigenes Konzept, das sich am finnischen System orientiert. Ich bin nämlich der Meinung, das man mit einem er...
== Vorschlag eines Bildungssystems ==

Ich versuch mal ein eigenes Konzept, das sich am finnischen System
orientiert. Ich bin nämlich der Meinung, das man mit einem
erfolgreichen System starten kann und es piratisiert :-)
Vorweg auch ein zweiter Punkt, der mir wichtig ist, ich möche das
System bundeseinheitlich haben, das heisst ich will die Einflußnahme
der Ländern begrenzen. Dafür sehe ich vor allem zwei Gründe als
wichtig an:

Grund 1: ist Artikel 11 des Grundgesetzes
Art.11 Freizügigkeit
(1) Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.
(2) Dieses Recht darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes
und nur für die Fälle eingeschränkt werden, in denen eine ausreichende
Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgemeinheit daraus
besondere Lasten entstehen würden oder in denen es zur Abwehr einer
drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische
Grundordnung des Bundes oder eines Landes, zur Bekämpfung von
Seuchengefahr, Naturkatastrophen oder besonders schweren
Unglücksfällen, zum Schutze der Jugend vor Verwahrlosung oder um
strafbaren Handlungen vorzubeugen, erforderlich ist.

ANM:. Die derzeit praktizierte Länderhoheit schränkt dieses Recht für
Familien mit Kindern erheblich ein, da die einzelnen System schlicht
inkompatibel sind.

Grund 2: Ökonomische Vorteile- es ist einfach preiswerter bundesweit
z. B. ein Mathelehrbuch zu drucken, als dasselbe einmal in der Fassung
NRW, Bayern, Sachse-Anhalt etc.

Nach der Präambel nun das eingentliche System.

1. Es herrscht Bildungspflicht, d.h. das das im folgenden
vorzustellende Bildungssystem nur ein Angebot des Staates ist,
Alternativen sind in jeder Form möglich, solange eine Kontrolle der
Bildungsziele erfolgt.

2. Das Bundesministerim für Bildung... beschließt die nationalen
Bildungsziele und Standards ( was sollten an Bildung in welchem Alter
minimal erreicht werden) und stellt normierte Materialien für alle
Bildungsformen bereit (siehe USA). Für das staatlich angebotene
Bildungssystem werden zusätzlich noch Rahmenpläne ausgearbeitet.

3. Die Bildungsministerien der Ländern fungieren als oberste
Schulbehörde des jeweiligen Bundeslandes.

4. Die Koordinierung und Sicherstellung der Qualität der Lehre obliegt
den Bildungseinrichtungen selbst. Gesetzlich festgesetzte Ziele und
die statistische Erhebung sollen eine effiziente Kontrolle über die
Qualität gewährleisten.

Das staatlich Bildungssystem (wie gesagt als ein Möglichkeit der
Bildungspflicht nachzukommen)

Die Teilnahme am staatlichen Bildungssystem ist nicht obligatorisch,
es kann auch nur in Teilen in Anspruch genommen werden bzw. gar nicht.
Eltern, die ihre Kinder zu Hause oder alternativ betreuen lassen,
werden dafür finanziell belohnt. Sie sind bei jedoch dann
vollumfänglich für die Erfüllung der Bildungspflicht verantwortlich.
Es erfolgt eine Überprüfung dieser Erfüllung. Diese Überprüfungen
sollen in erster Linie beratenden Charakter haben, Sanktionen sind nur
in begründeten Ausnahmefällen möglich.

Die Unterrichtssprache ist die Amtssprache.
Die Inanspruchenahme des staatlichen Bildungssstems ist kostenfrei.

Vorschulische Erziehung
- Jedes Kind hat bis zum Alter von drei Jahren Anspruch auf einen Krippenplatz.
- Jedes Kind hat bis zum Altern von 6 Jahren einen Anspruch auf einen
Kindergartenplatz
- Eltern müssen sich bis zum vollendeten 5. Lebensjahr des Kindes
entscheiden, ob ihr Kind mit dem staatlichen Bildungssystem starten
soll oder nicht (es gibt keine Verpflichtung, das Kind die ganze Zeit
im staatlichen Bildungssystem zu belassen, es kann jeder Zeit in ein
anderes System gewechselt werden).
- Für Kinder, die mit dem staatlichen Bildungssystem starten sollen,
wird eine verpflichtende Vorschule eingeführt. Die Regeldauer sollte
ein Jahr betragen. Die Vorschule soll sicherstellen, das die Kinder
über die sprachlichen und motorischen Fähgkeiten zur Teilnahme am
staatlichen Bildungssystem verfügen (gleiche Startbedingungen für
alle, Integration...)

Schule

Das staatlich Schulsystem wird in drei Teile gegliedert:

1. Gesamtschule
2. Abitur/Fachschule
3. Universität/ Hochschule

1. Gesamtschule
- Regeldauer 8 Jahre
- verbindliche Bildungsziele und Bewertungskriterien, es erfolgt keine
Benotung sondern eine individuelle Einschätzung des
Bildungsfortschrittes
- anstelle von Klassen werden Lerngruppen gebildet, die aus Schülern
mit ähnlichem Leistungsvermögen bestehen. Das Ziel ist es, das diese
Gruppen in der Regelzeit ein Baiswissen vermittelt bekommen.
Schüler(gruppen) mit höherem Leistungsvermögen können zum einem
Zusatzziele (beispielsweise zweite Fremdsprache oder vertiefenden
Unterricht in unterschiedlichen Fächern) erreichen und/oder die
Regelzeit verkürzen. Die maximale Größe einer Lerngruppe sollte 16
Schüler nicht überschreiten. Die minimale Gruppengröße sollte 8 nicht
unterschreiten. Dünn besiedelte Gegenden können diese Gruppengrößen
jedoch an die lokalen Gegebenheiten anpassen.
- Schulen sollten mit öffentlichen Verkehrsmitteln innerhalb von 40
Minuten (bis Schulbeginn) erreichbar sein. Die Beförderung ist
unentgeltlich.
- Lehrer haben die Freiheit, eigene Lehrmaterialien einzusetzen und
den Unterricht nach ihren eigenen Lehrmethoden zu gestalten.
- Die Koordinierung und Sicherstellung der Qualität obliegt den
Bildungseinrichtungen selbst.
- Die Bildungseinrichtungen verfügen über einen garantierten (also von
jährlichen Fluktuationen in den Schülerzahlen unabhängigen)
Personalbestand.

2. Abitur/ Fachschule
Nach dem Erreichen der Bildungsziele der Gesamtschule kann zwischen
einem Gymnasium (Abitur) oder einer Fachschule (Berufsbildung +
Fachabitur) gewählt werden.
- Regeldauer 4 Jahre
- Abschluß Abitur / Fachabitur + Beufsqualifikation
- Das Abitur / Fachabitur wird in den Ländern zentral durchgeführt
- Der Unterricht wird in einem Kurssystem duchgeführt, der Abschluß
der Kurse erfolgt durch eine Prüfung (bestanden/nicht bestanden)
- Lehrer haben die Freiheit, eigene Lehrmaterialien einzusetzen und
den Unterricht nach ihren eigenen Lehrmethoden zu gestalten.
- Die Koordinierung und Sicherstellung der Qualität obliegt den
Bildungseinrichtungen selbst.
- Kurse sollten eine maximale Kuststärke von 12 Schülern nicht
überschreiten und wenigsten eine Stärke von drei Schülern haben.
- Das erfolgreiche Absolvieren des Abiturs/Fachabiturs berechtigt zur
Aufnahme eines Studiums an einer Universität / Hochschule
(ANM.: Finnland erreicht hier eine Quote von 90%)

3. Universität/ Hochschule

- das erfolgreiche Abitur/Fachabitur berechtigt zum Zugang zu einem Studium
- es ist für alle Interessenten die Teilnahme an einem
Einführungssemester zu gewährleisten, wobei die Teilnahme nicht an
eine Präsenz gebunden ist. Nach dem Einführungssemester erfolgt eine
Zwischenprüfung, deren Bestehen zur Fortsetzung des gewählten
Studienganges berechtigt. Die Prüfung darf einmal wiederholt werden.
- Die Studiengänge werden entsprechend dem ETCS bepunktet
- Studiengängen gliedern sich in Grundstudium (für dessen Absolvierung
kann der Grad Bachelor verliehen werden) und ein Aufbaustdium (
Abschluß Diplom, auf Wunsch kann ein Zertifikat als Master ausgestellt
werden, ohne Zusatzleistungen erbringen zu müssen)
- Es wird eine regelstudienzeit von 4,5 - 5 Jagren abgestrebt, für
diese Zeit kann nach erfolgreicher Absolvierung der Zwischenprüfung
nach dem Einführungssemester ein staatliches Stipendium in Anspruch
genommen werden. Die Höhe des Stipendiums muß eine Grundversorgung des
Empfängers gewährleisten.



ANM.: Das Bildungsystem wird uns teuer zu stehen kommen. Jedoch sind
heute mangelnde Zukunftsperspektiven für Kinder und Jugendliche ein
Hauptproblem. Gute Bildung ist eine erste Maßnahme, diese Perspektiven
erheblich zu verbessern
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