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Da wir eine Bundesweit aktive Partei sind, das PartG ein Bundesgesetz darstellt, sind die Landesverbände durchaus Gliederungen im Sinne des PartG. Ansonsten fordert $7 PartG lediglich: "Die gebietliche Gliederung muß so weit ausgebaut sein, daß den einzelnen Mitgliedern eine angemessene Mitwirkung an der Willensbildung der Partei möglich ist. "
Viel schwerwiegender ist daher in meinen Augen die Tatsache, das der LaVo bisher nur virtuell tagt!
Viel schwerwiegender ist daher in meinen Augen die Tatsache, das der LaVo bisher nur virtuell tagt!