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AG Bauen, Verkehr und Infrastruktur/Geschäftsordnung: Unterschied zwischen den Versionen

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'''1. Zwecke der AG'''
 
'''1. Zwecke der AG'''
  

Aktuelle Version vom 7. Juni 2012, 01:20 Uhr

AG Bauen, Verkehr und Infrastruktur | Treffen und Protokolle | Dokumente | Geschäftsordnung | AK Breitband | Links | Presse

1. Zwecke der AG

Politischer Zweck: Die AG Bauen, Verkehr und Infrastruktur, hat sich zum Ziel gesetzt, abstimmbare Konzepte zu erarbeiten, welche mit den Prinzipien der Piraten im Gleichklang stehen. Durch die AG Bauen, Verkehr und Infrastruktur soll zudem die Teilnahme der Piratenpartei an der Diskussion zur regionalen Entwicklung in Brandenburg realisiert werden.

Organisatorischer Zweck: Etablierung von Strukuren innerhalb der Piratenpartei.

Dienstleistender Zweck: Bereitstellung von Expertisen und Arbeitskraft für Fragestellungen zum Thema Bauen, Verkehr und Infrastruktur für anderer Parteiorgane. Bereitstellung von Infomaterial und Erarbeitung von Stellungnahmen zur Tagespolitik.

2. Ziele

Anstoß einer produktiven Debatte zur regionalen Entwicklung Brandenburgs innerhalb des Landesverbands.

3. Koordinatoren

Die AG Bauen, Verkehr und Infrastruktur wird durch Koordinatoren vertreten, die aus ihrer Mitte gewählt werden.

Die Wahl findet einmal im Jahr statt. § 23 der Landessatzung findet Anwendung.

Die Wahl kann in einer Online-Sitzung stattfinden. Wird bei einer Online-Sitzung eine geheime Wahl gewünscht, nimmt der Wahlleiter die Stimmabgaben per Mail auf einer gesonderten Adresse entgegen. Der Wahlleiter ist zur absoluten Verschwiegenheit im Sinne des § 107c StGB verpflichtet und gibt lediglich das Wahlergebnis bekannt (Ja/Nein/Enthaltung/ungültig/Anzahl der Stimmabgabe/Anzahl der Wahlberechtigten). §24 Landessatzung findet sinngemäß Anwendung.

Dieses Verfahren gilt solange, bis ein besseres technisches Verfahren zur Verfügung steht.

4. Beschlussfassung

Anträge für Beschlüsse können immer gestellt werden. Für eine Sitzung soll mit einer Frist von sieben Tagen geladen werden. Jedes Mitglied der AG Bauen, Verkehr und Infrastruktur Ihat das Recht, seine Meinung zu äußern. Beschlüsse werden grundsätzlich in einer Sitzung diskutiert und abgestimmt. Alternativ gibt es ein Umlaufverfahren, bei dem jedes zuständige Mitglied 3 Tage Zeit hat, seine Stimme abzugeben. Es gilt dabei eine einfache Mehrheit der Ja-Stimmen der anwesenden Mitglieder bei Sitzungen.

4.1. Allgemeine Beschlüsse

Alle aktiven Mitglieder in der AG Bauen, Verkehr und Infrastruktur haben ein einfaches Stimmrecht. Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit der Ja-Stimmen gefällt.

5. Anwesenheit

Anwesenheits- und Beteiligungspflicht von Mitgliedern der AG Bauen, Verkehr und Infrastruktur. Mitglieder der AG Bauen, Verkehr und Infrastruktur, die dreizwei Monate in Folge unentschuldigt nicht an Sitzungen der der AG Bauen, Verkehr und Infrastruktur teilgenommen, werden als inaktives Mitglied geführt, da dies als Desinteresse gewertet wird.

6. Kommunikation

Kommunikation innerhalb der AG Bauen, Verkehr und Infrastruktur/Sitzungen. Die AG Technik hilft gern. :-) --Admin uk 19:33, 26. Okt. 2011

6.1. Sitzungen

Die AG Bauen, Verkehr und Infrastruktur hat, wenn möglich, einmal im Monat eine formelle Sitzung. Diese Sitzung findet als Onlinekonferenz oder Realsitzung statt. In dieser Sitzung werden Anträge abgearbeitet, Beschlüsse gefasst und offene Punkte besprochen.

Über die Sitzungen wird jeweils ein gemeinsames Protokoll (inkl. Anwesenheitsliste) geführt.

6.2. Mailingliste

Zwischen den Sitzungen sind alle wichtigen Informationen auf die Mailingliste (E-Mail: AG-NAME@lists.piratenpartei.dezu senden. Da auch ein Überblick über die Tätigkeiten wichtig ist, ist das regelmäßige Mitlesen dort notwendig, sowie eine rege Beteiligung erwünscht. Die Registrierung erfolgt über https://service.piratenpartei.de/mailman/listinfo/AG-NAME.

Kritische sowie unter Datenschutz / Vertraulichkeit fallende Informationen gehen nicht über die Mailingliste!!

7. Inkrafttreten und sonstige Regelungen

Die Geschäftsordnung tritt nach Abstimmung und Bekanntgabe sofort in Kraft. Änderungen an dieser Geschäftsordnung bedürfen einer 2/3-Mehrheit der anwesenden aktiven Mitglieder der AG Bauen, Ve und müssen im Protokoll festgehalten werden. Das Protokoll ist zeitnah zu veröffentlichen.