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AG Kinderbetreuung/GO: Unterschied zwischen den Versionen

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== Geschäftsordnung für die AG Kinderbetreuung, beschlossen am 06.08.2012 ==
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''Vorbemerkung:  Sämtliche in dieser Geschäftsordnung verwendeten personenbezogenen  Bezeichnungen gelten für Menschen jeden Geschlechts, ungeachtet der jeweils, zur Vereinfachung der Lesbarkeit, gewählten generischen Femina, Maskulina oder Neutra.''
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=== Art. 1: Status der Arbeitsgemeinschaft ===
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:(1) Die AG Kinderbetreuung ist eine Arbeitsgemeinschaft der Piratenpartei Brandenburg im Sinne des § 23 der Satzung des Landesverbandes Brandenburg der Piratenpartei Deutschland in der am 20.08.2011 LPT 2011.2 beschlossenen Fassung (im Folgenden: "Landessatzung").
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:(2) Die AG Kinderbetreuung versteht sich gemäß § 23 Absatz 2 Satz 5 der Landessatzung als dienstleistende Arbeitsgemeinschaft.
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=== Art. 2: Aufbau und Aufgaben der Arbeitsgemeinschaft ===
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:(1) Die AG Kinderbetreuung des Landesverbandes Brandenburg ist bemüht auf Veranstaltungen der Piratenpartei eine Kinderbetreuung zur Verfügung zu stellen, so dies durch den Vorstand der veranstaltenden Gliederung beauftragt wird und vom Landesvorstand Brandenburg kein Widerspruch erfolgt.
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:(2) Aufgabe der AG Kinderbetreuung ist insbesondere die Organisation und Durchführung der Kinderbetreuung nach Beauftragung.
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:(3) Die AG Kinderbetreuung unterhält einen Bestand an Beschäftigungsmaterialien wie Spielzeug, Bastelzeug, Bällebad und Ähnliches. Dies wird durch Geld- und Sachspenden finanziert und im Wiki aktuell dargestellt. Auf den beauftragten Veranstaltungen sollen Spenden eingeworben werden.
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:(4) Die AG Kinderbetreuung wird bei Beauftragung tätig. Für ggf. anfallende Kosten (z.B. für Reisekosten, Räumlichkeiten und Verbrauchsmaterial) kommt der Auftraggeber auf. Dies ist im Vorfeld vom Auftraggeber mit der AG Kinderbetreuung zu klären.
  
==Entwürfe für die Geschäftsordnung der AG Kinderbetreuung==
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=== Art. 3: Koordinatoren und Verantwortlichkeiten ===
 
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:(1) Die AG Kinderbetreuung wird durch Koordinatoren vertreten, die aus ihrer Mitte gewählt werden. § 23 Absatz 3 der Landessatzung findet entsprechende Anwendung.
* https://agkinderbetreuung.piratenpad.de/GO
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:(2) Die Wahl der Koordinatoren kann in einer Online-Sitzung stattfinden. Wird bei einer Online-Sitzung eine geheime Wahl gewünscht, nimmt der Wahlleiter die Stimmabgaben per Mail auf einer gesonderten Adresse entgegen. Der Wahlleiter ist zur absoluten Verschwiegenheit im Sinne des § 107c StGB verpflichtet und gibt lediglich das Wahlergebnis in der Form "Ja / Nein / Enthaltung / Ungültig / Anzahl abgegebener Stimmen / Anzahl der Wahlberechtigten" bekannt. § 24 der Landessatzung  findet sinngemäß Anwendung.
* https://agkinderbetreuung.piratenpad.de/GO2
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=== Art. 4: Arbeitsweise der Arbeitsgemeinschaft ===
 
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==== Art. 4.1: Kommunikations- und Arbeitsmittel ====
* ToDo .. durcharbeiten und das beste zusammenschreiben
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:(1) Die AG Kinderbetreuung führt nach Bedarf Sitzungen durch. Artikel 4.2 dieser Geschäftsordnung findet entsprechend Anwendung.
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:(2) Zwischen den Sitzungen sind alle wichtigen Informationen, die die AG Kinderbetreuung betreffen, im Wiki unter http://wiki.piratenbrandenburg.de/AG_Kinderbetreuung zu veröffentlichen und ggf. betreffende Mitglieder via Mail zu verständigen. Dies kann und soll mittels Mailingliste erfolgen, sofern diese vorhanden ist.
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:(3) Die AG Kinderbetreuung versorgt alle Interessierten über das Landeswiki der Piratenpartei Brandenburg mit Informationen zur Arbeitsgemeinschaft. Das Landeswiki dient insbesondere zur Archivierung und Veröffentlichung der Protokolle von Sitzungen der Arbeitsgemeinschaft.
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:(4) Die AG Kinderbetreuung nutzt das Piratenpad unter https://agkinderbetreuung.piratenpad.de . Öffentlich gestellte Piratenpads stehen allen Interessierten zur Verfügung. Die Vergabe der administrativen Zugriffsrechte zu diesem  Piratenpad obliegt den Mitgliedern des in Artikel 3 dieser Geschäftsordnung aufgeführten Koordinatoren.
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==== Art. 4.2: Sitzungen der Arbeitsgemeinschaft ====
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:(1) Die  AG Kinderbetreuung führt, wenn möglich, mindestens einmal im Monat eine Sitzung durch. Diese kann Teil der Orga-Sitzung für eine beauftragte Veranstaltung sein. Diese Sitzungen finden als Telefon- oder Onlinekonferenzen oder Realsitzungen statt.
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:(2) Die Einladung zu den Sitzungen erfolgt - unter Bekanntgabe von Datum, Zeit, Ort und vorläufiger Tagesordnung - durch einen der in Artikel 3 dieser Geschäftsordnung benannten Verantwortlichen rechtzeitig vor den Sitzungen über die Mailingliste und Wiki der  Arbeitsgemeinschaft.
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:(3) Zu Beginn der Sitzungen werden aus der Mitte der Anwesenden mindestens ein Versammlungsleiter gewählt. Über die Sitzungen wird jeweils ein Ergebnisprotokoll, inklusive Anwesenheitsliste, geführt. Das Protokoll wird zeitnah im Landeswiki der Piratenpartei Brandenburg veröffentlicht.
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:(4) Jedes Mitglied der AG Kinderbetreuung hat während der Sitzungen das Recht auf freie Rede. Gäste haben Redebeiträge und Wortmeldungen anzukündigen.
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:(5) Anträge an die AG Kinderbetreuung können jederzeit gestellt werden. Beschlüsse werden in einer Sitzung diskutiert und abgestimmt. Alternativ gibt es ein Umlaufverfahren, bei dem jedes aktive Mitglied drei Tage Zeit hat, seine Stimme abzugeben. Es gilt dabei eine einfache  Mehrheit der anwesenden Mitglieder bei Sitzungen, im Umlaufbeschluss müssen 2/3 der aktiven AG-Mitglieder teilnehmen. Angelegenheiten, die den normalen Betrieb betreffen, werden durch die Koordinatoren mit einfacher Mehrheit der Anwesenden beschlossen.
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:(6) Alle aktiven Mitglieder in der AG Kinderbetreuung haben ein einfaches Stimmrecht. Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit der Ja-Stimmen gefällt. Enthaltungen werden dabei nicht mitgezählt.
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:(7) Mitglieder der AG Kinderbetreuung haben eine Anwesenheits- und Beteiligungspflicht an den Sitzungen, damit die Koordinatoren der Arbeitsgemeinschaft jederzeit einen Überblick über die aktuelle Funktionsfähigkeit der Arbeitsgemeinschaft haben. Mitglieder der AG Kinderbetreuung, die drei Monate in Folge unentschuldigt nicht an den Sitzungen der AG Kinderbetreuung teilgenommen haben, werden als inaktives Mitglied geführt. Nach weiteren drei Monaten ohne Teilnahme an den Sitzungen verlieren die inaktiven Mitglieder ihre Mitgliedschaft in der AG Kinderbetreuung.
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=== Art. 5: Schlussbestimmungen ===
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:(1) Die Geschäftsordnung tritt unmittelbar nach Abstimmung und Veröffentlichung in Kraft.
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:(2) Änderungen an dieser Geschäftsordnung bedürfen einer 2/3-Mehrheit der anwesenden aktiven Mitglieder der AG Kinderbetreuung und müssen im Protokoll festgehalten werden. Das Protokoll ist zeitnah zu veröffentlichen.

Aktuelle Version vom 27. Mai 2013, 19:13 Uhr

AG Kinderbetreuung | Treffen und Protokolle | GO | Spenden | Ansprechpartner | Betreuungsteam | Galerie | Anmeldung

Geschäftsordnung für die AG Kinderbetreuung, beschlossen am 06.08.2012

Vorbemerkung: Sämtliche in dieser Geschäftsordnung verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gelten für Menschen jeden Geschlechts, ungeachtet der jeweils, zur Vereinfachung der Lesbarkeit, gewählten generischen Femina, Maskulina oder Neutra.

Art. 1: Status der Arbeitsgemeinschaft

(1) Die AG Kinderbetreuung ist eine Arbeitsgemeinschaft der Piratenpartei Brandenburg im Sinne des § 23 der Satzung des Landesverbandes Brandenburg der Piratenpartei Deutschland in der am 20.08.2011 LPT 2011.2 beschlossenen Fassung (im Folgenden: "Landessatzung").
(2) Die AG Kinderbetreuung versteht sich gemäß § 23 Absatz 2 Satz 5 der Landessatzung als dienstleistende Arbeitsgemeinschaft.

Art. 2: Aufbau und Aufgaben der Arbeitsgemeinschaft

(1) Die AG Kinderbetreuung des Landesverbandes Brandenburg ist bemüht auf Veranstaltungen der Piratenpartei eine Kinderbetreuung zur Verfügung zu stellen, so dies durch den Vorstand der veranstaltenden Gliederung beauftragt wird und vom Landesvorstand Brandenburg kein Widerspruch erfolgt.
(2) Aufgabe der AG Kinderbetreuung ist insbesondere die Organisation und Durchführung der Kinderbetreuung nach Beauftragung.
(3) Die AG Kinderbetreuung unterhält einen Bestand an Beschäftigungsmaterialien wie Spielzeug, Bastelzeug, Bällebad und Ähnliches. Dies wird durch Geld- und Sachspenden finanziert und im Wiki aktuell dargestellt. Auf den beauftragten Veranstaltungen sollen Spenden eingeworben werden.
(4) Die AG Kinderbetreuung wird bei Beauftragung tätig. Für ggf. anfallende Kosten (z.B. für Reisekosten, Räumlichkeiten und Verbrauchsmaterial) kommt der Auftraggeber auf. Dies ist im Vorfeld vom Auftraggeber mit der AG Kinderbetreuung zu klären.

Art. 3: Koordinatoren und Verantwortlichkeiten

(1) Die AG Kinderbetreuung wird durch Koordinatoren vertreten, die aus ihrer Mitte gewählt werden. § 23 Absatz 3 der Landessatzung findet entsprechende Anwendung.
(2) Die Wahl der Koordinatoren kann in einer Online-Sitzung stattfinden. Wird bei einer Online-Sitzung eine geheime Wahl gewünscht, nimmt der Wahlleiter die Stimmabgaben per Mail auf einer gesonderten Adresse entgegen. Der Wahlleiter ist zur absoluten Verschwiegenheit im Sinne des § 107c StGB verpflichtet und gibt lediglich das Wahlergebnis in der Form "Ja / Nein / Enthaltung / Ungültig / Anzahl abgegebener Stimmen / Anzahl der Wahlberechtigten" bekannt. § 24 der Landessatzung findet sinngemäß Anwendung.

Art. 4: Arbeitsweise der Arbeitsgemeinschaft

Art. 4.1: Kommunikations- und Arbeitsmittel

(1) Die AG Kinderbetreuung führt nach Bedarf Sitzungen durch. Artikel 4.2 dieser Geschäftsordnung findet entsprechend Anwendung.
(2) Zwischen den Sitzungen sind alle wichtigen Informationen, die die AG Kinderbetreuung betreffen, im Wiki unter http://wiki.piratenbrandenburg.de/AG_Kinderbetreuung zu veröffentlichen und ggf. betreffende Mitglieder via Mail zu verständigen. Dies kann und soll mittels Mailingliste erfolgen, sofern diese vorhanden ist.
(3) Die AG Kinderbetreuung versorgt alle Interessierten über das Landeswiki der Piratenpartei Brandenburg mit Informationen zur Arbeitsgemeinschaft. Das Landeswiki dient insbesondere zur Archivierung und Veröffentlichung der Protokolle von Sitzungen der Arbeitsgemeinschaft.
(4) Die AG Kinderbetreuung nutzt das Piratenpad unter https://agkinderbetreuung.piratenpad.de . Öffentlich gestellte Piratenpads stehen allen Interessierten zur Verfügung. Die Vergabe der administrativen Zugriffsrechte zu diesem Piratenpad obliegt den Mitgliedern des in Artikel 3 dieser Geschäftsordnung aufgeführten Koordinatoren.

Art. 4.2: Sitzungen der Arbeitsgemeinschaft

(1) Die AG Kinderbetreuung führt, wenn möglich, mindestens einmal im Monat eine Sitzung durch. Diese kann Teil der Orga-Sitzung für eine beauftragte Veranstaltung sein. Diese Sitzungen finden als Telefon- oder Onlinekonferenzen oder Realsitzungen statt.
(2) Die Einladung zu den Sitzungen erfolgt - unter Bekanntgabe von Datum, Zeit, Ort und vorläufiger Tagesordnung - durch einen der in Artikel 3 dieser Geschäftsordnung benannten Verantwortlichen rechtzeitig vor den Sitzungen über die Mailingliste und Wiki der Arbeitsgemeinschaft.
(3) Zu Beginn der Sitzungen werden aus der Mitte der Anwesenden mindestens ein Versammlungsleiter gewählt. Über die Sitzungen wird jeweils ein Ergebnisprotokoll, inklusive Anwesenheitsliste, geführt. Das Protokoll wird zeitnah im Landeswiki der Piratenpartei Brandenburg veröffentlicht.
(4) Jedes Mitglied der AG Kinderbetreuung hat während der Sitzungen das Recht auf freie Rede. Gäste haben Redebeiträge und Wortmeldungen anzukündigen.
(5) Anträge an die AG Kinderbetreuung können jederzeit gestellt werden. Beschlüsse werden in einer Sitzung diskutiert und abgestimmt. Alternativ gibt es ein Umlaufverfahren, bei dem jedes aktive Mitglied drei Tage Zeit hat, seine Stimme abzugeben. Es gilt dabei eine einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder bei Sitzungen, im Umlaufbeschluss müssen 2/3 der aktiven AG-Mitglieder teilnehmen. Angelegenheiten, die den normalen Betrieb betreffen, werden durch die Koordinatoren mit einfacher Mehrheit der Anwesenden beschlossen.
(6) Alle aktiven Mitglieder in der AG Kinderbetreuung haben ein einfaches Stimmrecht. Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit der Ja-Stimmen gefällt. Enthaltungen werden dabei nicht mitgezählt.
(7) Mitglieder der AG Kinderbetreuung haben eine Anwesenheits- und Beteiligungspflicht an den Sitzungen, damit die Koordinatoren der Arbeitsgemeinschaft jederzeit einen Überblick über die aktuelle Funktionsfähigkeit der Arbeitsgemeinschaft haben. Mitglieder der AG Kinderbetreuung, die drei Monate in Folge unentschuldigt nicht an den Sitzungen der AG Kinderbetreuung teilgenommen haben, werden als inaktives Mitglied geführt. Nach weiteren drei Monaten ohne Teilnahme an den Sitzungen verlieren die inaktiven Mitglieder ihre Mitgliedschaft in der AG Kinderbetreuung.

Art. 5: Schlussbestimmungen

(1) Die Geschäftsordnung tritt unmittelbar nach Abstimmung und Veröffentlichung in Kraft.
(2) Änderungen an dieser Geschäftsordnung bedürfen einer 2/3-Mehrheit der anwesenden aktiven Mitglieder der AG Kinderbetreuung und müssen im Protokoll festgehalten werden. Das Protokoll ist zeitnah zu veröffentlichen.