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AG Politik/Argumente

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Finanzkrise

Direkte Demokratie

Abschaffung des Amtseintrages bei Volksbegehren zugunsten der freien Unterschriftensammlung.

Es hat sich gezeigt, das die derzeitige Praxis des Amtseintrages in einem zunehmend dünner besiedelten Flächenland wie Brandenburg kontraproduktiv ist, da sowohl Öffnungszeiten der Ämter als auch lange Wege die Bürger von der Wahrnehmung ihrer demokratischen Rechte abhalten.

Die Anzahl der benötigten Stimmen runter setzen.

Filesharing

Kernpunkt der Berliner Erklärung zu kollektiv verwalteten Online-Rechten: Kompensation ohne Kontrolle ist die Forderung nach einer Content-Flatrate, die pauschal mit den Internetzugangsgebühren erhoben wird.

http://wizards-of-os.org/index.php?id=1699

Kulturflatrate bei ATTAC mit Beispielrechnung von 2003:

http://www.attacmarburg.de/wissensallmende/basistext/alternativen1.php


Kulturflatrategebühr soll gestaffelt nach der Geschwindigkeit des Internetzugangs erhoben werden. Staffel z.B.: Analog, ISDN, UMTS, bis DSL 1000, bis DSL 6000, bis DSL 16000 oder der gleichen. Bei Einführung einer Kulturflatrate (KF) könnte die Gebühr auf Leermedien, wie Kasetten oder CD-Rohlinge, entfallen. Durch die KF kann eine Art Grundeinkommen für Künstler geschaffen werden, so dass sie einigermaßen davon leben können. Die KF berechtigt nicht zur öffentlichen Wiedergabe von Werken.

Die Einführung einer KF würde vor allem den kleinen und mittleren Künstlern zu gute kommen. Laut einem Bericht der Künstlersozialkassen verdienen etwa 2/3 der registrierten Mitglieder weniger als 9.020 Euro im Jahr. Das macht ein durchschnittliches Monatseinkommen von weniger als 752 Euro. Nur etwa 0,5% verdienen im Jahr mehr als 50.000 Euro.

Zu beginn einer Karriere haben die Künstler meist keine gute Ausgangsposition um gute Vertragsbedingungen auszuhandeln. Erst wenn sie sehr erfolgreich werden, wie Madonna usw. - und das sind die wenigsten - und die alten Verträge auslaufen haben sie eine echte Verhandlungsbasis.

Ein Grund, warum die Musikindustrie die KF ablehnt ist, dass sie die Kontrolle über die Musik verlieren könnte.

Komischerweise wird man als P2P-Nutzer kriminalisiert, obwohl das aufnehmen von Musik aus dem Radio völlig legal ist. Obwohl man Musik aus dem Radio aufnehmen kann geht die Musikindustrie daran nicht kaputt. Aber bei dem "Aufnehmen" aus dem Internet ist das gleich der Weltuntergang.

Eine Kritik ist u.a. auch, dass man die KF bezahlen müsste, auch wenn man sie nicht nutzt. Aber das ist nicht anderes, als mit den Krankenkassen. Man zahlt und zahlt und zahlt, auch wenn man nicht Krank werden sollte.

Datenschutz

am Arbeitsplatz

Aktueller Stand zum Datenschutz am Arbeitsplatz:

1. Videoüberwachung

Nur wenn das Unternehmen einen konkreten Verdacht gegen einzelne Mitarbeiter hat, darf es diese gezielt mit versteckter Kamera observieren. In Toiletten oder Umkleidekabinen darf der Chef aber nicht linsen. Systematische Überwachung "auf Vorrat" ist grundsätzlich unzulässig.

2. Internet und E-Mails

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz sagt, dass die automatisierte Vollkontrolle - technisch eine Kleinigkeit - auch dann nicht erlaubt ist, wenn der Arbeitgeber das Internet ausschließlich zur dienstlichen Nutzung freigibt. Er kann allenfalls stichprobenweise und bei konkretem Verdacht auf Missbrauch prüfen, was online passiert - und beispielsweise dienstliche E-Mails lesen. Gestattet der Arbeitgeber die Nutzung von Internet und E-Mail zu privaten Zwecken, muss er das Fernmeldegeheimnis wahren, das heißt, dass der Inhalt von E-Mails für ihn tabu ist.

3. Diensthandy

In einem Urteil von 2004 bestätigte das Landesarbeitsgericht Hessen die fristlose Kündigung eines Bankers, dem privates Telefonieren nicht einmal ausdrücklich untersagt war. Wer sich davon nicht abschrecken lässt, muss damit rechnen, stichprobenweise abgehört zu werden. Verboten ist, die Auswertung von Daten, die darüber Aufschluss geben, wer wann mit wem telefoniert hat. (Telekom)

4. Schreibtisch

Was privat aussieht, geht ihn nichts an, und Geschäftsbriefe, die bereits zugeklebt sind, schützt das Briefgeheimnis. Eine Akte kann er in die Hand nehmen, bei persönlichen Gegenständen gilt: Finger weg.

5. Krankmeldung

Um zu überprüfen, ob ein Mitarbeiter eine Erkrankung nur vorschiebt, hat der Arbeitgeber beispielsweise das Recht, einen Detektiv einzuschalten. Oder er veranlasst eine ärztliche Untersuchung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse. Außerdem kann er verlangen, dass der Mitarbeiter schon am ersten Tag der Erkrankung eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegt.

Präsentation:

Sehr interessante Präsentation von den Gewerkschaften zu diesen Thema:

http://www.piratenbrandenburg.de/wiki/images/e/ea/Datenschutz.pdf

Standpunkt Landesverband:

In der heutigen Zeit muss so schnell wie möglich ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz verabschiedet werden. Das BDSG reicht dafür nicht aus. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass die Persönlichkeitsrechte der Angestellten geschützt werden. Dies muss regelmäßig überprüft werden. Regelungen erfordern eine Informationspflicht an geeignete Stellen (Betriebsrat, Datenschutzbeauftragter etc.). Diese Stellen müssen loyal und unabhängig sein (Kündigungsschutz?). Bei Maßnahmen der Kontrolle (Überwachung) erfolg eine Dokumentationspflicht, die jederzeit nachvollziehbar sein muss. Dies könnte ähnlich der ISO-Zertifizierung in unregelmäßigen, nichtangekündigten Überprüfungen durch ein Kontrollorgan überprüft werden. Wenn Maßnahmen abgeschlossen sind, besteht eine Informationspflicht gegenüber den Mitarbeitern. Bei Missachtung muss es wirksame Strafen geben!

Beweis, warum das BDSG nicht ausreicht!!!

http://www.lexisnexis.de/aktuelles/anwaltswoche/155894/die-zulaessigkeit-des-kontonummern-abgleichs-der-deutschen-bahn-ag-ein-beitrag-von-diller


Qellen: Spiegel, Verdi, DGB



Umwelt

"Gesetz zur CO2-Speicherung mangelhaft" (Studie zum Gesetzentwurf von Greenpeace in Auftrag gegeben) http://www.socialtimes.de/nachricht.php?nachricht_id=14181&newsrubrik_id=3

Lebensmittelkennzeichnung von tierischen Lebensmitteln, wo genmanipuliertes Futter verfüttert wurde.

Speicherung von Energie

Brandenburg hat eine gute Lage für den Bau von Windkraftanlagen als alternative Energiequelle. Dadurch ergibt sich mitunter aber auch das Problem, dass Wind da ist, wenn nicht soviel Energie gebraucht wird. Als Möglichkeit der Energiespeicherung gibt es z.B. Pumpspeicherkraftwerke mit einem Wirkungsgrad von etwa 80%. Pumpspeicherkraftwerke in Brandenburg macht nicht so viel Sinn. Deswegen gibt es noch die nicht so verbreitete Art der Speicherung durch Druckluftspeicherkraftwerke (CAES). Dabei wird bei der Überproduktion von Strom, wo WKAs aus dem Wind gedrecht werden müssten, durch einen Kompressor unterirdisch Druck aufgebaut. Lässt der Wind nach wird dieser druck durch eine Turbine geschickt und man Wind nutzen, wo kein Wind vorhanden ist. Momentan liegt der Wirkungsgrad von solchen Anlagen noch bei 40-50%. Hier kann man vielleicht durch Forschung Besserung herbeiführen. Auch ist es Möglich durch Subventionen den Bau solcher Anlagen zu Fördern.

Zusatzlich dazu ist geplant in ein paar Jahren eine Druckluftanlage (ACAES), testweise, zu bauen die einen Wirkungsgrad von bis zu 70% haben soll. Bei der soll irgendwas mit Wärmespeicherung und Vermeidung von verlusten funktionieren. Wie genau, kann ich noch nicht sagen.

Eine weitere Möglichkeit der Speicherung ist, dass man durch den Überschüssigen Strom eine Elektrolyse in gang setzt, wodurch Wasserstoff gewonnen wird. Im Bedarfsfall kann dann aus Wasserstoff wieder Strom gewonnen werden. Hier liegt der Wirkungsgrad bei 30-40%.

Die Druckluftspeicherung Eignet sich vor allem für den kurzzeitigen Ausgleich von Bedarfsengpässen, Wasserstoff hingegen für einen längeren Zeitraum.

Bildung

1. Abschaffung von Elternbeteiligungen bei Fahrtkosten und Schulbüchern

2. Verringerung der maximalen Klassenstärke auf 24 Schüler

Ein Verringerung der Klassenstärke ist eine grundlegenede Voraussetzung, um Schüler gezielter unterrichten zu können. Vor allen in den Grundschulen ist dies wichtig, da hier die Grundlagen für ein lebenslanges Lernen gelegt werden.

3. Einführung eines verpflichtenden, kostenfreien Vorschuljahres

Viele Kinder kommen schon mit unzureichenden Sprachkenntnisses und/oder anderen Entwicklungsbeeinträchtigungen in die Schule. Ein verpflichtendes, kostenfreies Vorschuljahr kann hier im Vorfeld schon bessere Voraussetzuungen schaffen. Voraussetzung ist natürlich, das ausreichend qualifiziertes Personal in den Kindertagsstätten zur Verfügung steht!

4. Verbesserung der Personalsituation

Für eine fachspezifische Vertretung muß eine ausreichende Personalstruktur geschaffen werden, das Ziel sollte wenigsten eine 6%ige Vertreungsreserve sein. Weiterhin haben Schulen mit verschiedenen Problemen, wie Gewalt, Rassismus und Schulverweigerung zu kämpfen. Um diesen Problemen entgegenzuwirken benötigen die Schulen mehr Sozialpädagogen.

5. Erhöhung der Zahl der Studierenden

Deutschland liegt mit einem Anteil an Hochschulabsolventen von 20,4% unter dem OECD- Mittelwert von 34,8%. Um in Brandenburg den Anteil an Studierenden zu erhöhen, ist es wichtig direkte und indirekte Studiengebühren abzuschaffen sowie das BaFög zu reformieren. Aber auch die Personaldecke an den Hochschulen in Brandenburg muß entspechend an die Anzahl der Studierend angepaßt (erhöht) werden, damit ein möglichst hoher Anteil der Studierenden die Möglichkeit hat, innerhalb der vorgegeben Regelstudienzeit zu bleiben. Die Einrichtung eines Medizinstudienganges an der Universität Potsdam ist in Anbetracht des Ärztemangels im Land Brandenburg zu einer zwingenden Notwendigkeit geworden.

6. Mehr Praxis an den Schulen

Für Berufsschulen sollte eine Kooperation mit der lokalen Wirtschaft eine Selbstverständlichkeit sein. So können durchaus Kurse und Arbeitsgemeinschaften mit Fachleuten aus der Wirtschaft durchgeführt werden. Aber auch in der Sek. I sollte der WAT- Unterricht durch die Einbeziehung von Praktikern einen größeren Praxisbezug erhalten. Entsprechende finanzielle Mittel zur praxisnahen Unterichtsgestaltung inklussive Honorare für Vortrage und AG- Betreuung durch Fachleute aus der Wirtschaft müssen den Schulen zur eigenverantwortlichen Verwendung bereitgestellt werden.