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AG Programmkommission/Protokolle/2018-02-28

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AG Programmkommission | Geschäftsordnung | Protokolle & Treffen


Infomail vom 12.02.2018

Gründung einer Programmkommission

Am 28.02.2018 um 20:30 wollen wir uns im MumbleBB treffen um die AG Programmkommission zu gründen.

Um unsere politische Programmatik den aktuellen Themen und politischen Herausforderungen anzupassen, hat der Landesparteitag beschlossen, eine Programmkommission einzurichten. Als Aufgabenschwerpunkte der Programmkommission wurden festgelegt:

  • redaktionelle Überarbeitung und Vorbereitung der Programme zur Abstimmung auf Parteitagen des Landesverbandes
  • Beratung und Hilfe bei Antragserstellung und -einreichung, sowie Lektorat von Beschlussvorlagen aller Antragstypen
  • laufende Kontrolle der Aktualität und Statusänderungen von Positionspapieren des Landesverbandes
  • Mitwirkung in Antragskommissionen bei Parteitagen des Landesverbandes
  • Ausarbeitung von Vorschlägen zu Tagesordnungen für kommende Parteitage
  • Sichtungen von Anträgen anderer Parteigliederungen zur eventuellen Übernahme und Weiterverarbeitung
  • Bereinigung von Fehlern oder Falschinformationen in Programmen und Positionspapieren des Landesverbandes
  • Einladung zu Diskussionsrunden zur Vorstellung aktueller Arbeitsergebnisse

Wir hoffen auf rege Beteiligung und freuen uns auf eine gute Sitzung am 28.2.2018.


Protokoll

Gründungssitzung 28.2.2018

  • Ort: Mumble BB
  • Anfang: 20:45

Teilnehmer:

Protokoll:

Frage: Wer wird sich beteiligen?
Guido: Ja
Andy: Ja
Bastian: Wartet ab.
Riccardo: Ja
Thomas B .: Erstmals auf jeden Fall
Thomas G .: Erstmals auf jeden Fall
Geka: Unschlüssig


Gründungsbeschluss

Wer ist für die Gründung der AG Programmkommission?

Dafür ThomasG, Riccardo, geka, TheBug, Andy, TomBen
Dagegen
Enthaltung
Ergebnis: 6 dafür, AG wurde formal gegründet.


GO wird vertagt

Vorschlag: https://piratenpad.de/p/Programmkommission_28.02.2018
  • Vorschlag für eine Geschäftsordnung

Geschäftsordnung für die AG Programmkommission, beschlossen am

Vorbemerkung: Sämtliche in dieser Geschäftsordnung verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gelten für Menschen jeden Geschlechts, ungeachtet der zur Vereinfachung der Lesbarkeit gewählten generischen Femina, Maskulina oder Neutra.

Art. 1 Allgemeines und Status der Arbeitsgemeinschaft

(1) Die AG Programm wird im Auftrag des Landesparteitages eingerichtet

( https://wiki.piratenbrandenburg.de/Parteitag/2016.3/Antragsportal/Sonstiger_Antrag_-_016 ) und ist eine Arbeitsgemeinschaft der Piratenpartei Brandenburg im Sinne des § 23 Abs. 1 der Satzung des Landesverbandes Brandenburg der Piratenpartei Deutschland (LVBB) in der Fassung vom 13.05.2017 (im Folgenden: "Landessatzung").

(2) Die AG Programm fördert die Absichten und Ziele der Piratenpartei entsprechend § 23 Absatz 2 Satz 5 der Landessatzung.

Art. 2 Aufgaben der Arbeitsgemeinschaft

Die Aufgaben der AG Programm umfassen:

   Beratung und Hilfe bei Antragserstellung und -einreichung, sowie Lektorat von Beschlussvorlagen aller Antragstypen
   Redaktionelle Überarbeitung und Vorbereitung der Programme zur Abstimmung auf Parteitagen des Landesverbandes
   Laufende Kontrolle der Aktualität und Statusänderungen von Positionspapieren des Landesverbandes
   Bereinigung von Fehlern oder Falschinformationen in Programmen und Positionspapieren des Landesverbandes
   Ausarbeitung von Vorschlägen zu Tagesordnungen für kommende Parteitage
   Mitwirkung in Antragskommissionen bei Parteitagen des Landesverbandes
   Sichtungen von Anträgen anderer Parteigliederungen zur eventuellen Übernahme und Weiterverarbeitung
   Einladungen zu Diskussionsrunden zur Vorstellung aktueller Arbeitsergebnisse


Art. 3 Erwerb und Erhalt der Mitgliedschaft

(1) Grundsätzlich kann jedes stimmberechtigte Mitglied des LVBB jeder auch Mitglied der AG werden. Die Entscheidung über die Neuaufnahme in die AG treffen die Mitglieder der AG mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Enthaltungen werden nicht mitgezählt.
(2) Mitglieder der AG, die zwei Monate in Folge unentschuldigt nicht an ordnungsgemäßen Sitzungen der AG teilgenommen haben, werden aus der Mitgliederliste der AG gestrichen.
(3) Die Mitglieder der AG gehen fair, sachlich und respektvoll miteinander um. Mitglieder die wegen ungebührlichen Verhaltens mehrfach von der Versammlungsleitung oder den Koordinatoren ermahnt wurden, können auf Beschluss der AG-Mitglieder mit einfacher Mehrheit aus der AG ausgeschlossen werden.

Art. 4 Koordinatoren

Die Koordination der AG wird durch bis zu drei AG-Mitgliedern verantwortlich übernommen, die mit einfacher Mehrheit durch die AG-Mitglieder gewählt wird. Die Aufgaben der Koordinatoren sind in § 23 Absatz 3 der Landessatzung abschließend geregelt.
Die Wahl kann in einer Online-Sitzung stattfinden. Wird bei einer Online-Sitzung eine geheime Wahl gewünscht, nimmt der Wahlleiter die Stimmabgaben per Mail auf einer gesonderten Adresse entgegen. Der Wahlleiter ist zur absoluten Verschwiegenheit im Sinne des § 107c StGB verpflichtet und gibt lediglich das Wahlergebnis bekannt (Ja/Nein/Enthaltung/ungültig/Anzahl der Stimmabgabe/Anzahl der Wahlberechtigten).
§24 Landessatzung findet sinngemäß Anwendung.
Dieses Verfahren gilt solange, bis ein besseres technisches Verfahren zur Verfügung steht.
Eine Abwahl der Koordinatoren ist nach vorheriger Ankündung und fristgemäßer Einladung zur Sitzung mit 2/3 Mehrheit der anwesenden, aktiven Mitglieder der AG Programmkommission möglich.

Art. 5 Sitzungen der Arbeitsgemeinschaft

(1) Die AG führt, wenn möglich, mindestens zweimal einmal im Monat eine formelle Sitzung durch. Diese Sitzungen können als Telefonkonferenz, Onlinekonferenz oder Realsitzung stattfinden. Wegen der wichtigen politisch-strategischen Bedeutung der Arbeit der AG finden die Sitzungen grundsätzlich nicht-öffentlich statt und werden nicht aufgezeichnet. Sitzungstermine werden auf dem Landeskalender veröffentlicht.
(2) Sitzungen werden grundsätzlich von den Koordinatoren mit einer Frist von sieben Tagen unter Angabe der Tagesordnung und des Tagungsortes einberufen. Wird ein regelmäßiger Sitzungsturnus vereinbart (Jour Fix), ist eine gesonderte Einladung nur bei Terminverschiebungen erforderlich. Jedes AG-Mitglied ist darüber hinaus berechtigt, die Einberufung einer Sitzung zu verlangen, die innerhalb von 14 Tagen einberufen werden muss.
(3) Die Einladung zu den Sitzungen erfolgt auf elektronischem Weg, sofern die Mitglieder der AG dem nicht widersprechen.
(4
) Zu Beginn der Sitzungen werden ein Versammlungsleiter und ein Protokollführer gewählt. Über die Sitzungen wird ein Ergebnisprotokoll, inklusive Anwesenheitsliste, geführt. Das Protokoll wird zeitnah im Landeswiki der Piratenpartei Brandenburg veröffentlicht*. Hierbei werden Entscheidungen zur Programmatik oder zu Positionspapieren erst nach endgültiger Beschlussfassung durch den Parteitag veröffentlicht.
  • Protokollnotiz: Protokolliert wird bei der Behandlung von Aufgaben nach Art. 2 der GO nur, dass der entsprechende Tagesordnungspunkt behandelt wurde.

Art. 6 Rederecht

(1) Jedes Mitglied der AG hat Rederecht. Eine Wortmeldung ist der Versammlungsleitung durch Handzeichen anzuzeigen. Analog dazu reicht in online bzw. fernmündlichen Sitzungen eine kurze Wortmeldung aus. Das Rederecht ist zulässig, wenn über den zu behandelnden Gegenstand der Tagesordnung die Aussprache eröffnet ist. Die Redner erhalten das Wort in der Reihenfolge der Meldungen. Die Anzahl der Redebeiträge pro Redner und Redezeit liegt im Ermessen der Versammlungsleitung.
(2) Gäste können nach Anmeldung bei den Koordinatoren und mehrheitlicher Zustimmung der AG-Mitglieder zugelassen werden. Rederecht erhalten sie nach mehrheitlichem Beschluss der AG-Mitglieder. In der AG gehen wir fair, sachlich und respektvoll miteinander um. Gäste, die wegen ungebührlichen Verhaltens mehrfach mindestens dreimal von der Versammlungsleitung oder den Koordinatoren ermahnt wurden, können auf Beschluss der AG-Mitglieder mit einfacher Zweidrittel-Mehrheit einmalig oder auf Dauer von der Teilnahme an Sitzungen der AG ausgeschlossen werden.

Anträge und Beschlüsse

(1) Anträge für Beschlüsse durch die AG können jederzeit gestellt werden. Beschlüsse werden grundsätzlich in einer Sitzung diskutiert und abgestimmt. Alternativ gibt es ein Umlaufverfahren, bei dem jedes Mitglied der AG 3 Tage Zeit hat, seine Stimme abzugeben.
alt. (2) Sofern programmatische Entscheidungen getroffen werden müssten, darf die AG entsprechende Vorschläge gegenüber dem Landesparteitag erarbeiten. Ensprechende Synopsen sind dem Parteitag zur Verfügung zu stellen. Sofern eine ensprechende Themen-AG vorhanden ist, sollte diese vor Beantragung schlussbearbeitend einbezogen werden. Im Konsens bearbeitete Überarbeitungen werden direkt dem Parteitag zur Verfügung gestellt.
(2) Entscheidungen zur Programmatik werden grundsätzlich nach Konsens und Dissens

gefällt. Sonstige Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit gefällt. Enthaltungen werden in beiden Fällen nicht mitgezählt.

(3) Klare Übereinstimmungen bei Beschlussvorlagen zur Programmatik werden zu Parteitagen zur endgültigen Abstimmung eingereicht. Bei Uneinigkeit kann die AG dem Parteitag entsprechende Alternativen zur Abstimmung vorgelegen.

Kommunikation innerhalb der AG

alt. : Zwischen den Sitzungen sind alle wichtigen Informationen auf die Mailingliste XYZ zu senden. Da auch ein Überblick über die Tätigkeiten der übrigen Teams wichtig ist, ist das regelmäßige Mitlesen dort notwendig, sowie eine rege Beteiligung erwünscht.

Unter Datenschutz / Vertraulichkeit fallende Informationen gehen nicht über die Mailingliste!!
Wegen der wichtigen politisch-strategischen Bedeutung der Arbeit der AG werden alle Informationen nur über eine nicht öffentliche Mailingliste (brb-ag-programm@lists.piratenpartei.de) kommuniziert. Da auch ein Überblick über die Tätigkeiten wichtig ist, ist das regelmäßige Mitlesen dort notwendig, sowie eine rege Beteiligung erwünscht.
Die Registrierung erfolgt über die Koordinatoren der AG.

Schlussbestimmungen

Die Geschäftsordnung tritt unmittelbar nach Abstimmung und Veröffentlichung in Kraft.
Änderungen an dieser Geschäftsordnung bedürfen einer 2/3-Mehrheit der aktiven Mitglieder der AG und müssen im Protokoll festgehalten werden.

GO der AG TF Wahlkampf: 1. Selbstverständnis

   Die TF-Wahlkampf ist eine Arbeitsgemeinschaft im Sinne des § 23 der Landessatzung des LV Brandenburg.

2. Koordinatoren

   Die TF-Wahlkampf wird durch Koordinatoren vertreten, die aus ihrer Mitte gewählt werden.
   Die Wahl findet einmal im Jahr statt. § 23 der Landessatzung findet Anwendung.
   Die Wahl kann in einer Online-Sitzung stattfinden. Wird bei einer  Online-Sitzung eine geheime Wahl gewünscht, nimmt der Wahlleiter die  Stimmabgaben per Mail auf einer gesonderten Adresse entgegen. Der  Wahlleiter ist zur absoluten Verschwiegenheit im Sinne des § 107c StGB  verpflichtet und gibt lediglich das Wahlergebnis bekannt  (Ja/Nein/Enthaltung/ungültig/Anzahl der Stimmabgabe/Anzahl der  Wahlberechtigten). 
   §24 Landessatzung findet sinngemäß Anwendung.
   Dieses Verfahren gilt solange, bis ein besseres technisches Verfahren zur Verfügung steht.
   Eine Abwahl der  Koordinatoren ist nach vorheriger Ankündung und fristgemäßer Einladung  zur Sitzung mit 2/3 Mehrheit der anwesenden, aktiven Mitglieder der  TF-Wahlkampf möglich. 

3. Beschlussfassung

   Anträge für Beschlüsse können immer gestellt werden. In  besonders dringenden Fällen gibt es keine Vorlaufzeit für die Sitzung,  ansonsten soll mit einer Frist von sieben Tagen eingeladen werden. 
   Jedes Mitglied der TF-Wahlkampf hat das Recht, seine Meinung zu äußern. 
   Beschlüsse werden grundsätzlich in einer Sitzung diskutiert und abgestimmt. Alternativ gibt es ein Umlaufverfahren, bei dem jedes zuständige Mitglied 3 Tage Zeit hat, seine Stimme abzugeben. 
   Es gilt dabei eine einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder bei  Sitzungen, im Umlaufbeschluss müssen 66% der aktiven AG-Mitglieder  zustimmen. 
   Angelegenheiten, die den normalen Betrieb betreffen, werden  durch die Koordinatoren mit einfacher Mehrheit der anwesenden  Koordinatoren gefällt. Die Entscheidungen bezüglich des Tagesgeschäftes  werden von den Lenkungsteams getroffen.

3.1. Allgemeine Beschlüsse

   Alle aktiven Mitglieder in der TF-Wahlkampf haben ein einfaches Stimmrecht. 
   Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit der Ja-Stimmen gefällt. Enthaltungen werden nicht mitgezählt.

3.2. Vetorecht für Koordinatoren

   Jeder Koordinator hat innerhalb von sieben Tagen bei  Entscheidungen zu 3.1. ein Vetorecht.  In diesem Fall muss ein neuer  Beschluss herbei geführt werden. 
   Der Einspruch der Koordinatoren kann mit einer 3/4 Mehrheit der  anwesenden, aktiven Mitglieder der TF-Wahlkampf überstimmt werden.

4. Lenkungsteams

   Die Leiter von Lenkungsteams werden von den Koordinatoren zur  Bestätigung durch die aktiven Mitglieder der TF-Wahlkampf vorgeschlagen.

Diese werden auf der nächsten Sitzung der TF-Wahlkampf mit einfacher Mehrheit der anwesenden, aktiven Mitglieder der TF-Wahlkampf bestätigt oder abgelehnt.5. Anwesenheits- und Beteiligungspflicht von Mitgliedern der TF-Wahlkampf

   Mitglieder der TF-Wahlkampf, die zwei Monate in Folge  unentschuldigt nicht an Sitzungen der TF-Wahlkampf teilgenommen haben,  werden als inaktives Mitglied geführt, da dies als Desinteresse gewertet wird. 
   Bleibt das Mitglied weitere drei Monate inaktiv, wird es aus der Mitgliederliste der TF-Wahlkampf gestrichen. 

6. Kommunikation innerhalb der TF-Wahlkampf / Sitzungen6.1. Sitzungen

   Die TF-Wahlkampf hat, wenn möglich, einmal im Monat eine  formelle Sitzung. Diese Sitzung findet als Telefonkonferenz,  Onlinekonferenz oder Realsitzung statt.
   Über die Sitzungen wird jeweils ein gemeinsames Protokoll (inkl. Anwesenheitsliste) geführt. 

6.2. Mailingliste

   Zwischen den Sitzungen sind alle wichtigen Informationen auf die Mailingliste (E-Mail:  brb-Wahlkampf [at] lists.piratenpartei (punkt) de)  zu senden. Da auch ein Überblick über die Tätigkeiten der übrigen Teams  wichtig ist, ist das regelmäßige Mitlesen dort notwendig, sowie eine  rege Beteiligung erwünscht. 
   Die Registrierung erfolgt über https://lists.piratenpartei.de/sympa/info/brb-wahlkampf
   Unter Datenschutz / Vertraulichkeit fallende Informationen gehen nicht über die Mailingliste!!

7. Aufgabenverteilung

   Die Verteilung der Aufgaben wird in den Sitzungen der TF-Wahlkampf festgelegt und an geeigneter Stelle im Wiki veröffentlicht..

8. Inkrafttreten und sonstige Regelungen

   Die Geschäftsordnung tritt nach Abstimmung und Bekanntgabe sofort in Kraft. 
   Änderungen an dieser Geschäftsordnung bedürfen einer 2/3-Mehrheit der anwesenden aktiven Mitglieder der TF-Wahlkampf.
   Protokolle sind zeitnah zu veröffentlichen.


Meinungsbild:
GO-Vorschlag weiterbehandeln: TomBen, geka
Andere GO nehmen, z.B. GO TF Wahlkampf: Guido, ThomasG, Riccardo
Enthaltung: -Andy


GO-Antrag: Vertagung über die Annahme einer GO auf die nächste reguläre Sitzung der AG Programmkommission. (Antragsteller: Thomas Gaul - 28.02.2018 21:33 Uhr)

Begründung: In der Zwischenzeit könnte die a) vorgeschlagene GO durchgeschaut als auch b) mind. ein weiterer GO-Vorschlag eingereicht werden. Dieses verbunden mit der ausdrücklichen Bitte, das mindestens zwei Tage vor Sitzung alle Vorschläge den Mitgliedern bekannt sind.

keine Gegenrede, damit ist der GO-Antrag angenommen.

Wahl der Koordinatoren

Vorschläge:
Andy (steht zur Kandidatur zur Verfügung)
Guido (steht zur Kandidatur zur Verfügung)
Die Kandidaten stellen sich vor.
Wahl: (Approval. mind. 50 %)
Andy: Guido, ThomasG, geka, Riccardo, TomBen
Guido: Andy, ThomasG, geka, Riccardo, TomBen
  • Beide Kandidaten sind gewählt.
Andy nimmt die Wahl an.
Guido nimmt die Wahl an.


Termin der nächsten Sitzung / Schluss der Sitzung

  • Nächste Sitzung am 14.03.2018 um 20:30
  • Schluss der Sitzung: 21:53