Unterstütze uns! Spende jetzt!

AG Taskforce Wahlkampf/Beschlüsse

Aus PiratenWiki
< AG Taskforce Wahlkampf
Version vom 1. August 2019, 14:15 Uhr von Thomas(OHV) (Diskussion | Beiträge) (Umlaufbeschluss 2019-02: Großplakate)
Wechseln zu: Navigation, Suche

AG Taskforce Wahlkampf | Bundestagswahl 2021 | Treffen und Protokolle | Geschäftsordnung | Anträge | Anfragen | Beschlüsse | Budget | Wahltermine | Wahlplakate | Archiv

Beschlüsse

Umlaufbeschluss 2019-01 - Beschaffung Flaschenöffner

Laufzeit bis 6.5.2019 22:00

Die AG möge beschließen 2500 Schlüsselanhänger-Flaschenöffner in orange, mit lasergraviertem Logo zu beschaffen. Die Kosten dafür sind laut Angebot 20 USct/Stk. inklusive Lieferung und Verzollung, also US$500 insgesamt, zzgl. ggf. Überweisungsgebühren. Mit der Durchführung wird Guido Körber beauftragt.

Dafür: Bastian (Diskussion) - Neythomas (Diskussion) - --TheBug (Diskussion)
Dagegen:
Enthaltung:
Ergebnis: angenommen

Umlaufbeschluss 2019-02: Großplakate

Laufzeit bis 3.8.2019 23:59

Die AG möge beschließen: Für die Aufstellung von Großplakaten wird ein Budget i. H. v. 3.000 bereitgestellt. Dieses wird verwendet, um die vorhandenen Bauzäune des Landesverbandes zu reparieren, passende Planen zu bedrucken und einen externen Dienstleister mit der Aufstellung und dem späteren Abbau zu beauftragen. Für das Aufstellen und Abbauen der Großplakate nimmt der Landesvorstand ab sofort Angebote von entsprechenden Dienstleistern entgegen. Die Auftragsvergabe erfolgt nach dem Gebot der Wirtschaftlichkeit durch den LaVo an den günstigsten Anbieter. Die Angebotsfrist beträgt 3 Tage nach Annahme des Beschlusses durch die AG TF Wahlkampf. Geht kein Angebot ein, darf der Landesvorstand im Rahmen des beschlossenen in eigener Verantwortung einen Dienstleister beauftragen oder entsprechende Entscheidungen an Untergliederungen übertragen.

Dafür: Neythomas, TheBug, Thomas Bennühr

Allyfied

Dagegen:
Enthaltung: Bastian (Diskussion) 20:12, 31. Jul. 2019 (CEST) (angeblich ist am 1.8. eine Sitzung der TFW, daher ist ein UB unangemessen)
Ergebnis: