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AG Technik/GO

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Geschäftsordnung für die AG-Technik

Beschlossen am 31.05.2011, zuletzt geändert am 18.09.2014

Art. 1. Beauftragung

--Entfällt--

Art 2. Koordinatoren

1. Die AG Technik wird durch Koordinatoren vertreten, die aus ihrer Mitte gewählt werden.
2. 1Die Wahl findet einmal im Jahr statt. 2§ 23 der Landessatzung findet Anwendung. 3Eine Abwahl ist mit 2/3 Mehrheit möglich. 4Gibt es weniger als drei Koordinatoren, soll nachgewählt werden, die Amtszeit verlängert sich dadurch nicht.
3. 1Die Wahl kann in einer Online-Sitzung stattfinden. 2Wird bei einer Online-Sitzung eine geheime Wahl gewünscht, nimmt der Wahlleiter die Stimmabgaben per Mail auf einer gesonderten Adresse entgegen. 3Der Wahlleiter ist zur absoluten Verschwiegenheit im Sinne des § 107c StGB verpflichtet und gibt lediglich das Wahlergebnis bekannt (Ja/Nein/Enthaltung/ungültig/Anzahl der Stimmabgabe/Anzahl der Wahlberechtigten). 4§24 Landessatzung findet sinngemäß Anwendung.
4. Dieses Verfahren gilt solange, bis ein besseres technisches Verfahren zur Verfügung steht.

Art. 2a

1Grundsätzlich kann jedermann Mitglied der AG Technik werden. 2Die Aufnahme erfolgt in einer Sitzung der AG. 3Die anwesenden stimmberechtigten Mitglieder können einer Aufnahme mit 2/3 Mehrheit der abgegebenen Stimmen einer Aufnahme widersprechen. 4§ 23 Abs. 2 Satz 2 der Landessatzung bleibt unberührt.

Art. 3. Beschlussfassung

1. 1Anträge für Beschlüsse können immer gestellt werden. 2In besonders dringenden Fällen gibt es keine Vorlaufzeit für die Sitzung, ansonsten soll mit einer Frist von sieben Tagen eingeladen werden.
2. Jedes Mitglied der AG Technik hat das Recht, seine Meinung zu äußern.
3. 1Beschlüsse werden grundsätzlich in einer Sitzung diskutiert und abgestimmt. 2Alternativ gibt es ein Umlaufverfahren, bei dem jedes zuständige Mitglied 3 Tage Zeit hat, seine Stimme abzugeben.
4. Es gilt dabei eine einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder bei Sitzungen, im Umlaufbeschluss müssen 66% der aktiven AG-Mitglieder zustimmen.
5. 1Angelegenheiten, die den normalen Betrieb betreffen, werden durch die Koordinatoren mit einfacher Mehrheit der Anwesenden gefällt. 2 Die Entscheidungen bezüglich des Tagesgeschäftes werden von den Administratoren der Dienste getroffen.

Art. 3.1. Allgemeine Beschlüsse

1. 1Alle aktiven Mitglieder in der AG Technik haben ein einfaches Stimmrecht. 2Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit der Ja-Stimmen gefällt. 3Enthaltungen werden nicht mitgezählt.

Art. 3.2 Beschlüsse, die die IT-Infrastruktur grundlegend betreffen

1. 1Alle aktiven Mitglieder haben einfaches Stimmrecht. 2Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit der Ja-Stimmen gefällt. 3Enthaltungen werden nicht mitgezählt.

Art. 3.3 Beschlüsse, die Applikationen betreffen

1. 1Alle aktiven Mitglieder haben einfaches Stimmrecht. 2Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit der Ja-Stimmen gefällt. 3Enthaltungen werden nicht mitgezählt.

Art. 3.4. Vetorecht für Koordinatoren

1. 1Jeder Koordinator hat innerhalb von sieben Tagen bei Entscheidungen zu 3.2. und 3.3. ein Vetorecht. 2In diesem Fall muss ein neuer Beschluß herbei geführt werden.3 Der Einspruch der Koordinatoren kann mit einer 3/4 Mehrheit der aktiven Mitglieder der AG-Technik überstimmt werden.

Art. 4. Administratoren

1. Administratoren werden von den Koordinatoren zur Bestätigung durch die aktiven Mitglieder der AG-Technik vorgeschlagen.
2. Diese werden auf der nächsten Sitzung der AG Technik mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder der AG Technik bestätigt oder abgelehnt.

Art. 4.1. Passwörter

1. 1Administratoren und Mitarbeiter mit vergleichbaren Funktionen haben die Logins (User/Passwort) für den/die von ihnen verwalteten Dienst(en) datensicher zu verwahren. 2Sie dürfen nicht in der zum Zugang benutzen Software (z.B. Browser) dauerhaft speichern.
2. 1Alle Logins sind in einer zentralen, verschlüsselten Sicherungsdatei zu hinterlegen und aktuell zu halten. 2Diese zentrale Sicherungsdatei verwahrt der Datenschutzbeauftragte des LV Brandenburg (LDSB), der auch Änderungen der Logins einpflegt. Der (LDSB) darf diese Logins selbst nicht nutzen und auf Beschluss der AG-Technik nur an Berechtigte herausgeben. 3Er erstellt seinerseits eine verschlüsselte Kopie dieser Sicherungsdatei, die im Safe in der Landesgeschäftsstelle hinterlegt wird. 4Das Passwort für diese Sicherungsdatei wird in einem versiegelten Umschlag ebenfalls im Safe hinterlegt. 5Der LDSB führt ein Änderungsprotokoll.

Art. 5. Einbringen von neuen Diensten

1. Sofern dies von den aktiven Mitgliedern der AG Technik oder dem Landesvorstand für notwendig erachtet wird, werden weitere Dienste zur Einbindung in die IT vorgeschlagen.
2. Diese werden auf der nächsten Sitzung der AG Technik gem. Punkt 3 mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder der AG Technik bestätigt oder abgelehnt.
3. 1Die Koordinatoren haben ein Vetorecht. 2Die Ablehnung ist ausführlich zu begründen. 3Der Einspruch der Koordinatoren kann mit einer 3/4 Mehrheit der aktiven Mitglieder der AG-Technik überstimmt werden.

Art.6. Anwesenheits- und Beteiligungspflicht von Mitgliedern der AG Technik

1. 1Mitglieder der AG Technik, die zwei Monate in Folge unentschuldigt nicht an Sitzungen der AG Technik teilgenommen haben, werden als inaktives Mitglied geführt, da dies als Desinteresse gewertet wird. 2Der Status "Inaktiv" ist dem Mitglied per E-Mail (Mailingliste der AG Technik genügt) anzuzeigen und ihm mitzuteilen, dass es sich als inaktives Mitglied nicht mehr für ein Fehlen entschuldigen kann. 3Die bestehenden Zugriffsrechte werden dem entsprechenden Mitglied entzogen, wenn sich die Mitglieder der AG Technik mehrheitlich dafür aussprechen. 4Bleibt das Mitglied weitere drei Monate inaktiv, wird es aus der Mitgliederliste der AG Technik gestrichen.

Art. 7. Kommunikation innerhalb der AG Technik / Sitzungen

Art. 7.1. Sitzungen

1. 1Die AG Technik hat, wenn möglich, einmal im Monat eine formelle Sitzung. 2Diese Sitzung findet als Telefonkonferenz, Onlinekonferenz oder Realsitzung statt.
2. 1In dieser Sitzung werden Anträge abgearbeitet, Beschlüsse gefasst und offene Punkte und der aktuelle Status von Applikationen und Systeme besprochen. 2Administratoren sollten an den regelmäßigen Sitzungen teilnehmen oder - wenn sie an den Terminen verhindert sind - sich über die Mailingliste oder im Wiki abmelden.
3. Über die Sitzungen wird jeweils ein gemeinsames Protokoll (inkl. Anwesenheitsliste) geführt.

Atr. 7.2. Mailingliste

1. 1Zwischen den Sitzungen sind alle wichtigen Informationen auf die Mailingliste (E-Mail: brb-ag-technik [at] lists.piratenpartei (punkt) de) zu senden. 2Da auch ein Überblick über die Tätigkeiten der übrigen Teams wichtig ist, ist das regelmäßige Mitlesen dort notwendig, sowie eine rege Beteiligung erwünscht.
2. Die Registrierung erfolgt über https://service.piratenpartei.de/mailman/listinfo/brb-ag-technik
3. Kritische sowie unter Datenschutz / Vertraulichkeit fallende Informationen gehen nicht über die Mailingliste!!

Art. 8. Aufgabenverteilung

1. 1Die Mitglieder der AG Technik sind einem oder mehreren Bereichen zugeordnet; dies wird im Dashboard auf der AG Technik-Seite im Wiki veröffentlicht. 2Die Verteilung der Aufgaben wird in den Sitzungen der AG Technik festgelegt.

Art. 9. Informationen für die Nutzer

1. 1Die AG Technik hat mehrere Kommunikationswege, um Interessierte mit Informationen zu versorgen. 2Regulär wird dafür die Wikiseite der AG Technik genutzt. Informationen über Ausfälle, Wartungen usw. werden, wenn technisch möglich, im Wiki, über die Mailingliste sowie des offiziellen Twitter-Accounts des Landesverbandes veröffentlicht.

Art.10. Form und Umfang des Tätigkeitsberichts

1. 1Die Koordinatoren werden jährlich im Vorfeld des ersten Landesparteitags, auf dem der Vorstand gewählt wird einen Tätigkeitsbericht der Aktivitäten der AG Technik erstellen und parteiweit veröffentlichen.
2Dieser sollte umfassen:

Tätigkeiten seit dem letzten Tätigkeitsbericht
Planungen der nächsten 12 Monate

3Außerdem sollte generell dargestellt werden:

Die Dienste, die die AG Technik bereitstellt
Die Dienstleistungen außerhalb der direkt zu sehenden Dienste

Art. 11. Inkrafttreten und sonstige Regelungen

1. Die Geschäftsordnung tritt nach Abstimmung und Bekanntgabe sofort in Kraft.
2. 1Änderungen an dieser Geschäftsordnung bedürfen einer 2/3-Mehrheit der anwesenden aktiven Mitglieder der AG Technik und müssen im Protokoll festgehalten werden. 2Das Protokoll ist zeitnah zu veröffentlichen.