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AK Jugend und Sport/Treffen/2012-06-28

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Tag & Ort


Protokoll

Mitglieder

Teilnehmer:

Vorschlag zur Tagesordnung

TOP 1 Formalia

TOP 2 Thema: Sportförderung - René

TOP 3 Verschiedenes

TOP 4 Nächste Sitzung/Schluss der Sitzung

TOP 1 Formalia

  • Begrüßung: erfolgt durch René
  • Wahl des Versammlungsleiters:

Voschlag: Rene angenommen

TOP 2 Thema: Sportförderung - René

Thema Sportförderung:

Doping,

  • Vereine im Bereich Sport - Zusammenarbeit/Förderung/ etc. Jugendförderung in Sportvereinen.
  • Bessere Auswahl bei Förderungen der Sportvereine. Auf Sozialkompetenz und Breitenwirkung ist zu achten.
  • Bauförderung und Erhalt von Sportstätten,
  • Lösungsangebote für Rechte Tendenzen in Sportvereinen/Clubs,

Probleme werden in Sachsenanhalt und Mecklenburg-Vorpommern gesehen

  • Der AK Jugend und Sport stimmt sich auf eine Definition von "Jugend" auf ca. Schuleintrittsalter ab
  • Beitrag zum Thema Sportförderung

Landesgesetz:http://www.bravors.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=land_bb_bravors_01.c.14848.de

  • Zweck dieses Gesetzes ist es, allen Einwohnern im Land Brandenburg eine Möglichkeit zu schaffen, sich aufgrund ihrer Neigungen und Fähigkeiten sportlich zu betätigen, an Sportveranstaltungen teilzunehmen und Sport als kulturelles Ereignis zu erleben.

Ziele der Sportförderung

  • Durch die Sportförderung sollen die Möglichkeiten und Angebote zur Sportausübung gesichert, verbessert und erweitert, die Sportentwicklung unterstützt und das Ehrenamt im Sport gestärkt werden.
  • Die Sportförderung soll so gestaltet werden, das eine freie und eigenverantwortliche Sportausübung gewährleistet wird. Dabei sind die breiten- und spitzensportorientierten sowie schul- und hochschulsportorientierten Anforderungen ausgewogen und bedarfsgerecht zu berücksichtigen. Insbesondere soll die Sportförderung auf die Belange von Kindern und Jugendlichen, älteren Mitbürgern und Menschen mit Behinderungen abgestimmt sein.
  • Der Sport wird vom Land, den Landkreisen, kreisfreien Städten und Kommunen gefördert.
  • Zuwendungen nach dem Gesetz werden nur gewährt für:
  • die Errichtung und Erhaltung von kommunalen Sportstätten,
  • die Errichtung und Erhaltung von Vereinssportstätten,
  • den Breitensport,
  • den Spitzensport,
  • den Schulsport,
  • den Hochschulsport.
  • Das Gesetz gilt hier nur als Grundlage für die Sportförderung,

Praktische Umsetzung:

  • Die Sportvereine beantragen Finanzmittel beim Ministerium für Bildung ,Sport und Jugend,

Es besteht auch die Möglichkeit Finazielle Hilfe für Übungleiter/Trainer beim LSB (Landessportbund) hierbei muss der Verein Mitglied im LSB sein,

  • Der Landessportbund finanziert für den Breitensport würde Zuschüsse gewähren für:
  • Übungs- und Organisationsleiter,
  • Wettkampfkosten,
  • Aus-, Fort- und Weiterbildung,
  • Kooperationsmaßnahmen von Sportvereinen mit Schulen.
  • Diese Mittel dürfen für nichts anderes verwendet werden.

d.h keine beseitigung von Vereinsschulden,

  • Was ist der Landessportbund wie, funktioniert er ?

Der LSB ist ein freiwilliger Zusammenschluss der Landesverbände (Fussballbund,Handballbund usw,) und von Sportvereinen, sowie Sportdienlichen Einrichtungen,in Land Brandenburg. Aufgaben des LSB :http://www.mbjs.brandenburg.de/sixcms/detail.php/5lbm1.c.55990.de

Der Rest der Finanzmittel eines Vereins sind Spenden von Sponsoren ( freiwillige Leistungen von Unternehmen). Vorgetragen von: Rene Streich Festgestellt wurde das der LSB, transparenter und in seinen Handlungen nachvollziehbarer für die Bürger bzw. für den einzelnen Sportler sein sollte.

TOP 3 Verschiedenes

Vorschläge für Nächstesmal:

  • Homosexualität im Verein Probelm?

TOP 4 Nächste Sitzung/Schluss der Sitzung

Die Sitzung wurde geschlossen um: 22:30 Uhr, Termin für die Nächste Sitzung:12.07.2012