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Antragsfabrik/Ablehnung der elektronischen Fußfessel für ehemalige Straftäter: Unterschied zwischen den Versionen

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| Antragsteller    = [[Benutzer:Veit|Veit]]
 
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| Titel              = Ablehnung der elektronischen Fußfessel für ehemalige Straftäter
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| Titel              = WP083 - Ablehnung der elektronischen Fußfessel für ehemalige Straftäter
| Kurzbeschreibung  = Eine kurze(!) Beschreibung für die Übersichtsseite
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| Kurzbeschreibung  = Die PIRATEN Brandenburg lehnen die Überwachung von ehemaligen Straftätern, die ihre Strafe abgebüßt haben, mittels elektronischen Fußfesseln ab.
| Programm          = Parteiprogramm
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'''Ablehnung der elektronischen Fußfessel für ehemalige Straftäter'''
 
'''Ablehnung der elektronischen Fußfessel für ehemalige Straftäter'''
  
Die PIRATEN Brandenburg lehnen die Überwachung von ehemaligen Straftätern, die ihre Strafe abgebüßt haben, mittels elektronischen Fußfesseln, ab.  
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Die PIRATEN Brandenburg lehnen die Überwachung von ehemaligen Straftätern, die ihre Strafe abgebüßt haben, mittels elektronischen Fußfesseln ab.  
 
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Anfang Mai 2012 stimmte das Kabinett in einem Staatsvertrag der Überwachung von Sexual- und Gewaltstraftätern mittels elektronischer Fußfesseln zu. Als Folge dessen können als potentiell gefährlich geltende Straftäter nach der  Verbüßung ihrer kompletten Haftstrafe mit Fußfesseln in ihrer  Bewegung überwacht werden. Eine beim Betreten - von für den Träger gesperrten Zonen - piepende Apparatur ist jedoch nicht dazu geeignet, erneute Straftaten zu verhindern. Sie sind vielmehr Symptombekämpfung von fehlenden Haftplätzen und dem Mangel an ausreichendem und gut ausgebildetem Personal. Die schwer zu verbergenden Fußfesseln kennzeichnen den Träger zusätzlich öffentlich als ehemaligen Straftäter und beschweren die als Vollzugsziel angestrebte Wiedereingliederung in die Gesellschaft (Resozialisierung) erheblich.  
 
Anfang Mai 2012 stimmte das Kabinett in einem Staatsvertrag der Überwachung von Sexual- und Gewaltstraftätern mittels elektronischer Fußfesseln zu. Als Folge dessen können als potentiell gefährlich geltende Straftäter nach der  Verbüßung ihrer kompletten Haftstrafe mit Fußfesseln in ihrer  Bewegung überwacht werden. Eine beim Betreten - von für den Träger gesperrten Zonen - piepende Apparatur ist jedoch nicht dazu geeignet, erneute Straftaten zu verhindern. Sie sind vielmehr Symptombekämpfung von fehlenden Haftplätzen und dem Mangel an ausreichendem und gut ausgebildetem Personal. Die schwer zu verbergenden Fußfesseln kennzeichnen den Träger zusätzlich öffentlich als ehemaligen Straftäter und beschweren die als Vollzugsziel angestrebte Wiedereingliederung in die Gesellschaft (Resozialisierung) erheblich.  
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Bitte hier das für und wider eintragen.
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In der Begründung wird von fehlenden Haftplätzen gesprochen, im Antrag von einer nachgelagerten Anwendung der elektronischen Fussfessel. Das ist in sich widersprüchlich. --[[Benutzer:Robeson|Robeson]] 22:29, 4. Jun. 2012 (CEST)
  
 
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Aktuelle Version vom 4. Juni 2012, 21:29 Uhr

Pictogram voting wait blue.svg Dies ist ein am 17.05.2012 eingereichter Programmantrag für den LPT 2012.1 von Veit.

Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite.
Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden!
Eine Übersicht aller Anträge findest Du auf der Seite Antragsfabrik/LPT 2012.1.

Änderungsantrag Nr.
WP083
Beantragt von
Veit
Betrifft
Wahlprogramm
Beantragte Änderungen

Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg möge beschließen, folgende Position an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm zur Landtagswahl aufzunehmen:

Ablehnung der elektronischen Fußfessel für ehemalige Straftäter

Die PIRATEN Brandenburg lehnen die Überwachung von ehemaligen Straftätern, die ihre Strafe abgebüßt haben, mittels elektronischen Fußfesseln ab.

Begründung

Anfang Mai 2012 stimmte das Kabinett in einem Staatsvertrag der Überwachung von Sexual- und Gewaltstraftätern mittels elektronischer Fußfesseln zu. Als Folge dessen können als potentiell gefährlich geltende Straftäter nach der Verbüßung ihrer kompletten Haftstrafe mit Fußfesseln in ihrer Bewegung überwacht werden. Eine beim Betreten - von für den Träger gesperrten Zonen - piepende Apparatur ist jedoch nicht dazu geeignet, erneute Straftaten zu verhindern. Sie sind vielmehr Symptombekämpfung von fehlenden Haftplätzen und dem Mangel an ausreichendem und gut ausgebildetem Personal. Die schwer zu verbergenden Fußfesseln kennzeichnen den Träger zusätzlich öffentlich als ehemaligen Straftäter und beschweren die als Vollzugsziel angestrebte Wiedereingliederung in die Gesellschaft (Resozialisierung) erheblich.

Info: http://de.wikipedia.org/wiki/Elektronische_Fußfessel

PM Staatskanzlei: http://www.stk.brandenburg.de/cms/detail.php?gsid=bb1.c.289359.de



Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Wolfgang
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

In der Begründung wird von fehlenden Haftplätzen gesprochen, im Antrag von einer nachgelagerten Anwendung der elektronischen Fussfessel. Das ist in sich widersprüchlich. --Robeson 22:29, 4. Jun. 2012 (CEST)

Argument 1

Dein Argument?

Argument 2

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