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Antragsfabrik/Automatisierte Kennzeichenerfassung: Unterschied zwischen den Versionen

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(Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen)
 
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Bitte hier das für und wider eintragen.
 
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Vorschlag für eine andere Formulierung (andreas390):
 
 
Die Sätze: 
 
 
"Daher ist es den PIRATEN Brandenburg  unbegreiflich, warum solche Maßnahmen zum Einsatz kommen. Einen solchen  Eingriff in die Persönlichkeitsrechte lehnen wir entschieden ab." 
 
 
sollten gestrichen werden.
 
 
Alsdann sollte weiter wie folgt formuliert werden
 
 
> Die Piraten Brandenburg lehnen einen solchen verdachtsunabhängigen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Bürgers entschieden ab. Auch ein stichprobenhafter Abgleich automatisiert erfasster Autokennzeichen muss unterbleiben, es sei denn, es besteht eine besondere Gefahrenlage im Bereich der Landesgrenze (Ausland).
 
  
 
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Dein Argument?
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[[Benutzer:µPi|µPi]]: Das in BRB genutzte KeSy (Kennzeichenerfassungssystem) gleicht nur KFZ-Kennzeichen ab, welche auf einer gesicherten Datenbasis im System hinterlegt wurden. Eine vollständige Aufzeichnung aller Durchfahrten und deren Kennzeichen erfolgt nicht. Vielleicht sollten die Spezialisten (nicht die obersten Dienstherren), die dieses System betreuen, das Wort für Erklärungen erhalten.
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:* moin - ich verweise einmal auf den [http://www.piratenbrandenburg.de/2012/01/nach-veroffentlichung-eines-geheimen-forschungsberichtes-piratenpartei-fordert-sofortigen-und-dauerhaften-einsatz-stopp-der-automatischen-kennzeichenfahndung/ Blogbeitrag] des LV Brandenburg und die verlinkten Dokumente
  
 
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Aktuelle Version vom 23. Juni 2012, 06:52 Uhr

Pictogram voting wait blue.svg Dies ist ein am 01.05.2012 eingereichter Programmantrag für den LPT 2012.1 von FireFox.

Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite.
Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden!
Eine Übersicht aller Anträge findest Du auf der Seite Antragsfabrik/LPT 2012.1.

Änderungsantrag Nr.
WP004
Beantragt von
FireFox
Betrifft
Wahlprogramm
Beantragte Änderungen

Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg möge beschließen, folgende Position an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm zur Landtagswahl aufzunehmen:

Automatisierte Kennzeichenerfassung

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 11. März 2008 hat eindeutig klargestellt, dass eine verdachtsunabhängige, flächendeckende und automatisierte Kennzeichenerfassung zwecks Abgleich mit Fahndungsdaten in diversen Belangen, dabei nicht zuletzt der Verhältnismäßigkeit, nicht mit der Verfassung vereinbar ist. Daher ist es den PIRATEN Brandenburg unbegreiflich, warum solche Maßnahmen zum Einsatz kommen. Einen solchen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte lehnen wir entschieden ab. Auch ein stichprobenhafter Abgleich automatisiert erfasster Autokennzeichen, so wie es das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zulässt, ist für uns nicht akzeptabel.

Begründung

Die Grundlage des Antrages entstammt dem Wahlprogramm der Piratenpartei Nordrhein-Westfalen. Der Antrag wurde durch die AG TDBD entsprechend auf das Land Brandenburg angepasst und dann zum Landesparteitag 2012.1 eingebracht. Eine Begründung des Antrages kann in mündlicher Form beim Landesparteitag erfolgen.



Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Robeson 19:12, 12. Mai 2012 (CEST)
  2. Sadu 20:05, 14. Mai 2012 (CEST)
  3. Magnus
  4. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1. µPi
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wider eintragen.

Argument 1

µPi: Das in BRB genutzte KeSy (Kennzeichenerfassungssystem) gleicht nur KFZ-Kennzeichen ab, welche auf einer gesicherten Datenbasis im System hinterlegt wurden. Eine vollständige Aufzeichnung aller Durchfahrten und deren Kennzeichen erfolgt nicht. Vielleicht sollten die Spezialisten (nicht die obersten Dienstherren), die dieses System betreuen, das Wort für Erklärungen erhalten.

  • moin - ich verweise einmal auf den Blogbeitrag des LV Brandenburg und die verlinkten Dokumente

Argument 2

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