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Antragsfabrik/Eingeschränkte Datenherausgabe durch Kommunalverwaltungen

Aus PiratenWiki
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Version vom 20. Januar 2011, 10:10 Uhr von FireFox (Diskussion | Beiträge) (Berechtigtes Interesse)
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Pictogram voting wait blue.svg Dies ist ein am 15.01.2011 eingereichter Sonstiger Antrag für den LPT 2011.1 von FireFox.

Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite.
Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden!
Eine Übersicht aller Anträge findest Du auf der Seite Antragsfabrik/LPT 2011.1.

Sonstiger Antrag Nr.
PP09
Beantragt von
FireFox
Titel 
PP09 - Positionspapier "Eingeschränkte Datenherausgabe durch Kommunalverwaltungen"
Antrag

Der Landesparteitag möge über das Positionspapier mit dem Titel Eingeschränkte Datenherausgabe durch Kommunalverwaltungen und nachfolgendem Text abstimmen:

Eine Weitergabe von Meldeinformationen und Meldedaten über Bürger ohne deren Einwilligung lehnen wir ab. Diese Praxis widerspricht dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Stattdessen muss in Zukunft sichergestellt sein, dass die Erlaubnis der betroffenen Bürger eingeholt wurde, bevor Informationen über sie herausgegeben werden. Wurde diese Erlaubnis erteilt, soll der Bürger auf Anfrage Informationen über die getätigten Abfragen erhalten. Es muss zudem möglich sein, die erteilte Erlaubnis jederzeit widerrufen zu können. Liegt keine Einwilligung vor, dürfen die Daten nicht herausgegeben werden.

Begründung

Der Antrag beinhaltet zu Teilen die Begründung. Wichtiger Hintergrund besteht darin, dass der Bürger in Kenntnis gesetzt wird, wer welche Daten über ihn abgerufen hat (zB. GEZ, Firmen usw.). Darunter fallen nicht die Auskunftsersuchen zB. seitens der Polizei und Staatsanwaltschaften.



Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Sebastian Pochert 16:05, 16. Jan. 2011 (CET)
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Christoph B. 22:27, 19. Jan. 2011 (CET)
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

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  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wider eintragen.

Berechtigtes Interesse

  • Eine eingeschränkte Datenherausgabe unterstütze ich. Wie auf dem Arbeitstreffen in Brandenburg besprochen, sollte jedoch eine Auskunft möglich sein, wenn ein berichtigtes Interesse existiert. (Strafverfahren, Schulden, ...)
  • eine Auskunft auf Grund eines anliegenden/laufenden Strafverfahrens ist von der Position unberührt, da dazu rechtliche Rahmen existieren und dies erlaubt ist. Wie auf dem Arbeitstreffen in BRB ist ein mögliches Verfahren anzudenken, wie bei Anfragen eines berechtigten Interesses verfahren werden soll - ein Vorschlag wäre, dass in diesem Fall die Verwaltung den möglichen Delinquenten kontaktiert. Die Frage ist zudem auch, wie bei berechtigtem Interesse mit Nachweisen hantiert wird, ohne dass die Verwaltung zu viele Informationen über den Sachverhalt erhält - eine Verwaltung muss nicht wissen, dass Firma XY meine Daten wegen Nichtzahlung möchte. Es ist recht komplex und ich würde hier schon darauf plädieren, dass eine Herausgabe nur mittels eines vorzeigbaren Titels/Anspruches/Amtsbescheid möglich ist .. (FireFox 10:10, 20. Jan. 2011 (CET))

Argument 2

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