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Antragsfabrik/LPT 2012.2/Abschaffung der Kampfhundeliste: Unterschied zwischen den Versionen

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Lieber Kai, deshalb steht ja auch in meinem Antrag die Änderung nach dem niedersächsichen Hundehaltergesetz zu vollziehen. Bitte lesen:
 
Lieber Kai, deshalb steht ja auch in meinem Antrag die Änderung nach dem niedersächsichen Hundehaltergesetz zu vollziehen. Bitte lesen:
 
http://www.recht-niedersachsen.de/21011/nhundg.htm
 
http://www.recht-niedersachsen.de/21011/nhundg.htm
Das bedeutet für jeden Hundehalter, egal welcher Rasse er als Hund hält, besteht die Verpflichtung zur Ablegung eines Hundeführerscheins mit seinem eigenen Hund. Ich übrigens habe eine Altdeutsche Dogge, die sethet auf keiner Kampfhundeliste, wiegt 70 Kg und ist im Schutzdienst ausgebildet. In falschen Händen wäre solch ein Hund in dieser Größe und mit der Kraft gefährlicher als jeder Pitbul , Schäferhund, Rotweiler ect.pp . Nur jetzt kann sich jeder eine Dogge holen, der keine Ahnung hat. Die Ablegung des Hundeführerscheins beinhaltet nicht nur die Eignung zum Führen des Hundes, sondern auch Wissen über artgerechte Haltung von Hunden und deren Rassen. Gefährlich sind nicht die Hunderassen, sondern deren unwissenden Halter. Grüsse von Kay  
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Das bedeutet für jeden Hundehalter, egal welche Rasse er als Hund hält, besteht die Verpflichtung zur Ablegung eines Hundeführerscheins mit seinem eigenen Hund. Ich übrigens habe eine Altdeutsche Dogge, die setet auf keiner Kampfhundeliste, wiegt 70 Kg und ist im Schutzdienst ausgebildet. In falschen Händen wäre solch ein Hund in dieser Größe und mit der Kraft gefährlicher als jeder Pitbul , Schäferhund, Rotweiler ect.pp . Nur jetzt kann sich jeder eine Dogge holen, der keine Ahnung hat. Die Ablegung des Hundeführerscheins beinhaltet nicht nur die Eignung zum Führen des Hundes, sondern auch Wissen über artgerechte Haltung von Hunden und deren Rassen. Gefährlich sind nicht die Hunderassen, sondern deren unwissenden Halter. Grüsse von Kay  
 
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Version vom 5. Juli 2012, 10:07 Uhr

Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Programmantrag (im Entwurfsstadium) für den LPT 2012.2 von KdrKay Drews.

Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite.
Eine Übersicht aller Anträge findest Du auf der Seite Antragsfabrik/LPT 2012.2.

Änderungsantrag Nr.
(offen)
Beantragt von
KdrKay Drews
Betrifft
Parteiprogramm
Beantragte Änderungen

Der Landesparteitag der Piratenpartei Brandenburg möge beschließen das Wahlprogramm an geeigneter Stelle um folgenden Inhalt zu ergänzen.

Die Piratenpartei Brandenburg setzt sich für die Änderung der seit 01.07.2004 bestehenden Brandenburger Hundehalterverordnung nach niedersächsichen Vorbild ein. Weiterhin für die Abschaffung der Kampfhundelisten und Listen für gefährliche Hunde.

Begründung

Tierärtzte und Tierschutzvereine bemängeln, dass viele sogenannte Kampf u. Listenhunde jahrelang im Tierheim bleiben, weil sie ungerechtfertigt für gefährlich gelten. Diese Hunde werden vorwiegend in Zwinger gehalten und isoliert. Hier ist bereits eine artgerechte Haltung und Unterbringung nach dem Tierschutzgesetz nicht gewährleistet.

Die Haltung von Hunden wird in der Tierschutz- Hundeverordnung vom Bundesministerium für Verbraucherschutz,Ernährung und Landwirtschaft vom 02.05.2001 (BGBl lS 838) geregelt. http://www.mugv.brandenburg.de/v/lbsvet/TEILD/D1_4_14.PDF

Statistik über Bissvorfälle bundesweit wissenschaftl. Auswertung der Tierärtztlichen Hochschule Hannover: http://alt.tieraerztekammer-hamburg.de/download/Rassen_Hundegesetz.pdf

Hundehalterverordnung Niedersachsen: http://www.recht-niedersachsen.de/21011/nhundg.htm



Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Kdr Kay Drews
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
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  3. ...

Diskussion

KAI24

  • Dein Antrag ist gennerell zu unterstützen. Bitte nochmal darüber nach denken eine Alternative zu präsentieren.

Denn für ungeübte Hundehalter sind Pitbul und Co(sowie Schäferhund und andere große Hunde) schwer zu halten und deswegen auch gefährlich, was auch zur Abschiebung ins Tierheim führt. Grüße Kai

  1. Kdr Kay Drews

Lieber Kai, deshalb steht ja auch in meinem Antrag die Änderung nach dem niedersächsichen Hundehaltergesetz zu vollziehen. Bitte lesen: http://www.recht-niedersachsen.de/21011/nhundg.htm Das bedeutet für jeden Hundehalter, egal welche Rasse er als Hund hält, besteht die Verpflichtung zur Ablegung eines Hundeführerscheins mit seinem eigenen Hund. Ich übrigens habe eine Altdeutsche Dogge, die setet auf keiner Kampfhundeliste, wiegt 70 Kg und ist im Schutzdienst ausgebildet. In falschen Händen wäre solch ein Hund in dieser Größe und mit der Kraft gefährlicher als jeder Pitbul , Schäferhund, Rotweiler ect.pp . Nur jetzt kann sich jeder eine Dogge holen, der keine Ahnung hat. Die Ablegung des Hundeführerscheins beinhaltet nicht nur die Eignung zum Führen des Hundes, sondern auch Wissen über artgerechte Haltung von Hunden und deren Rassen. Gefährlich sind nicht die Hunderassen, sondern deren unwissenden Halter. Grüsse von Kay

Argument 1

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Argument 2

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