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Antragsfabrik/LPT 2012.2/Abschaffung der Kampfhundeliste

Aus PiratenWiki
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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Programmantrag (im Entwurfsstadium) für den LPT 2012.2 von KdrKay Drews.

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Eine Übersicht aller Anträge findest Du auf der Seite Antragsfabrik/LPT 2012.2.

Änderungsantrag Nr.
(offen)
Beantragt von
KdrKay Drews
Betrifft
Parteiprogramm
Beantragte Änderungen

Der Landesparteitag der Piratenpartei Brandenburg möge beschließen das Wahlprogramm an geeigneter Stelle um folgenden Inhalt zu ergänzen.

Die Piratenpartei Brandenburg setzt sich für die Änderung der seit 01.07.2004 bestehenden Brandenburger Hundehalterverordnung nach niedersächsichen Vorbild ein. Weiterhin für die Abschaffung der Kampfhundelisten und Listen für gefährliche Hunde.

Begründung

Tierärtzte und Tierschutzvereine bemängeln, dass viele sogenannte Kampf u. Listenhunde jahrelang im Tierheim bleiben, weil sie ungerechtfertigt für gefährlich gelten. Diese Hunde werden vorwiegend in Zwinger gehalten und isoliert. Hier ist bereits eine artgerechte Haltung und Unterbringung nach dem Tierschutzgesetz nicht gewährleistet.

Die Haltung von Hunden wird in der Tierschutz- Hundeverordnung vom Bundesministerium für Verbraucherschutz,Ernährung und Landwirtschaft vom 02.05.2001 (BGBl lS 838) geregelt. http://www.mugv.brandenburg.de/v/lbsvet/TEILD/D1_4_14.PDF

Statistik über Bissvorfälle bundesweit wissenschaftl. Auswertung der Tierärtztlichen Hochschule Hannover: http://alt.tieraerztekammer-hamburg.de/download/Rassen_Hundegesetz.pdf

Hundehalterverordnung Niedersachsen: http://www.recht-niedersachsen.de/21011/nhundg.htm



Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Kdr Kay Drews
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. --Nr 75:in spe 15:30, 8. Jul. 2012 (CEST) Niedersachsen verfügt über keine Vorbildfunktion in diesem Bereich; einhergehend mit der (an sich richtigen) Abschaffung der Rasselisten dürfen keine Verschlechterungen für Besitzer anderer Hunde eingeführt werden.
  1. Benutzer:Achim Ag (Agnito)

Die Begründung des Antrags deutet eher darauf hin, dass die Tierheime keine gute Arbeit leisten. Was mich nicht wundert. In Berlin war das Tierheim (ehemals Tierheim Lankwitz, später nach Ost-Berlin verlegt) oft Gegenstand von Skandalen. Fazit: Eine Begründung für den Antrag liegt nicht vor. Insofern ist der Antrag unzureichend und sollte zurück gezogen werden.

  1. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

KAI24

  • Dein Antrag ist gennerell zu unterstützen. Bitte nochmal darüber nach denken eine Alternative zu präsentieren.

Denn für ungeübte Hundehalter sind Pitbul und Co(sowie Schäferhund und andere große Hunde) schwer zu halten und deswegen auch gefährlich, was auch zur Abschiebung ins Tierheim führt. Grüße Kai

  1. Kdr Kay Drews

Lieber Kai, deshalb steht ja auch in meinem Antrag die Änderung nach dem niedersächsichen Hundehaltergesetz zu vollziehen. Bitte lesen: http://www.recht-niedersachsen.de/21011/nhundg.htm Das bedeutet für jeden Hundehalter, egal welche Rasse er als Hund hält, besteht die Verpflichtung zur Ablegung eines Hundeführerscheins mit seinem eigenen Hund. Ich übrigens habe eine Altdeutsche Dogge, die setet auf keiner Kampfhundeliste, wiegt 70 Kg und ist im Schutzdienst ausgebildet. In falschen Händen wäre solch ein Hund in dieser Größe und mit der Kraft gefährlicher als jeder Pitbul , Schäferhund, Rotweiler ect.pp . Nur jetzt kann sich jeder eine Dogge holen, der keine Ahnung hat. Die Ablegung des Hundeführerscheins beinhaltet nicht nur die Eignung zum Führen des Hundes, sondern auch Wissen über artgerechte Haltung von Hunden und deren Rassen. Gefährlich sind nicht die Hunderassen, sondern deren unwissenden Halter. Grüsse von Kay

Benutzer:Achim Ag (Agnito)

Das ist ja toll, nein wirklich, eine Dogge und dann noch zum Schutzdienst ausgebildet?

Ich habe u.a. einen kaukasischen Schäferhund der wird Deiner Dogge mal im Vorbeigehen auf den Kopf spucken. Also jetzt mal im Ernst: Weder Doggen noch Kaukasen bildet man zum Schutzdienst aus, bei Kaukasen wird dringend abgeraten, bei Doggen ist es überflüssig und führt eher zu Gegenteiliges, ganz abgesehen davon, dass eine solche Ausbildung nicht hundefreundlich ist. Für die (notwendige) Kontrolle sind andere erzieherische Massnahmen wichtiger. Mir ist nicht bekannnt, dass Doggen bei der Polizei Verwendung finden.

Einen Pitbul kenne ich nicht, vielleicht meinst Du Pitbull? Also, diese Hunde und der damit verbundene Rassekreis können in der Regel Erwachsenen nicht gefährlich werden, trotzdem schlimme, bzw. schlimmere Bissverletzungen hervorrufen als andere Hunde. Das Problem bei diesen Hunden ist, dass sie eine lebensgefährliche Gefahr für Kinder und anderen Hunden darstellen. Das liegt hauptsächlich an der Gebisskonstruktion und angezüchteten Verhaltensmuster. In Berlin gibt es riesige Hundeauslaufgebiete. Hunde ohne besondere Haltungsvorschriften können dort frei umher laufen. Hunde die ohne Leine nicht kontrolliert werden können stellen eine Gefahr für alle anderen Benutzer und ihren Hunden dar. Dass Hundehaltung immer artgerecht sein sollte, dass Hundehaltung an bestimmten Bedingungen geknüpft sein sollte, steht für mich ausser Frage. Der "Hundeführerschein" kann hier nur die erste Stufe sein. Die "Liste" ist ein Versuch. Wie alles was vom Staat kommt, unüberlegt, unausgereift und schließlich auch nicht sachgerecht. Hier müßten ganz andere Gesetze her. Aber es gibt unvollkommende Gesetze die eine unvollkommende Gesamtsituation deckeln können. Dieses Gesetz hat (in einer Großstadt) vielen Kindern einiges erspart und vielen Hunden Leben und Gesundheit erhalten. Die Lösung ist es nicht. Ich bin für die Beibehaltung der Rasseliste weil von diesem Staat nichts Besseres zu erwarten ist, es sei denn wir arbeiten daran.


Argument 1

Dein Argument?

Argument 2

...