Unterstütze uns! Spende jetzt!

Antragsfabrik/LPT 2012.2/Sachliche Grundlagen für Waffenrecht

Aus PiratenWiki
< Antragsfabrik‎ | LPT 2012.2
Version vom 28. Juni 2012, 07:42 Uhr von Kdr (Diskussion | Beiträge) (Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen)
Wechseln zu: Navigation, Suche
Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Programmantrag (im Entwurfsstadium) für den LPT 2012.2 von TheBug.

Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite.
Eine Übersicht aller Anträge findest Du auf der Seite Antragsfabrik/LPT 2012.2.

Änderungsantrag Nr.
(offen)
Beantragt von
TheBug
Betrifft
Wahlprogramm
Beantragte Änderungen

Der Landesparteitag der Piratenpartei Brandenburg möge beschließen das Wahlprogramm an geeigneter Stelle um folgenden Absatz zu ergänzen:

Die Piratenpartei Brandenburg lehnt es ab das geltende Waffenrecht (WaffG) zu verändern, so lange nicht die detailierten Zahlen bezüglich Missbrauchsart, Waffentyp und Herkunft der Tatwerkzeuge zu Straftaten mit Waffen für die Jahre seit 2002, sowie alle entsprechenden Evaluierungen veröffentlicht wurden und basierend darauf eine objektive Überprüfung der Auswirkungen der Gesetzesänderungen der letzten 10 Jahre erfolgt ist. Durch die seit 2002 geübte Praxis die Zahlen für Straftaten mit freien, legalen und illegalen Waffen nur als Summe anzugeben ist keine Beurteilung der Wirksamkeit der vergangenen Änderungen des Waffenrechts möglich. Die momentan laufende Debatte um weitere Änderungen des Waffenrechts ist ohne diese zurückgehaltenen Zahlen sinnlos.

Begründung

Die detailierten Zahlen zu Straftaten mit Waffen sind weit 2002 nicht mehr öffentlich zugänglich. Versuche diese über Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz zu erlangen waren bisher erfolglos.

Damit stehen in der PKS (Polizeiliche Kriminalstatistik) nur kumulierte Zahlen die alle Straftaten mit unter das Waffenrecht fallenden Schusswaffen nach "gedroht", "geschossen", "Körperverletzung", "Tötung" grob zusammen fassen. Es ist daraus nicht ersichtlich ob diese Taten mit frei erwerbbaren, waffenbesitzkartenpflichtigen, oder illegalen Waffen begangen wurden, bzw. ob die verwendeten Waffen zuvor den rechtmäßigen, legalen Besitzern entwendet wurden. Somit ist nicht belegbar ob und wenn ja welche weiteren Regelungen sinnvoll wären, oder ob bereits eine Überregulierung vorliegt.

Damit ist keine sachliche Grundlage für eine weiterführende Diskussion vorhanden.



Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. TheBug
  2. Kay Drews
  3. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

  • Da im ersten Satz die von uns abzulehnenden Änderung nicht näher spezifiziert werden, sollen wir also _alle_ Änderungen ablehnen. Die Forderung nach Fakten und Zahlen umfassen allerdings nur einen bestimmten Teil. Warum sollten wir Änderungen ablehnen die damit überhaupt nichts zu tun haben? --Veit 15:07, 25. Jun. 2012 (CEST)
    • Die Forderung ist bewusst so pauschal, da mir von diversen Leuten vorgeworfen wird, dass ich nur Verschärfungen verhindern wollte. Was für Änderungen siehst Du, die sinnvoll ohne die Faktenlage zu kennen durchgeführt werden könnten? TheBug 16:13, 27. Jun. 2012 (CEST)
      • Der Antrag bezieht sich nur auf die Faktenlage zu Straftaten ab 2002. Ich kann mir durchaus Gründe außerhalb dieses Rahmens vorstellen die zu Veränderungen führen können. Einfaches Beispiel: Die Straftaten zwischen 1990 und 2002. --Veit 16:56, 27. Jun. 2012 (CEST)

Einige Formulierungen des Antrages erscheinen mir problematisch, z.B. müssen die *Debatten im Wahljahr 2014* wohl nicht auch die derzeit *aktuell* geführten Debatten sein. Vorschlag: Vlt. könntest du im Antrag einfach *eine detaillierte Aufschlüsselung (rückwirkend seit 2002) aller Straftaten mit Waffen nach frei erwerbbaren, waffenbesitzkartenpflichtigen (usw.)... Waffen* fordern. Der "fehlende" Teil des jetzigen Antragsentwurfes könnte bei dieser Forderung dann noch in der Begründung Platz finden. Überlegungen, ob das Waffenrecht verändert werden sollte, könnten dann - zu einem späteren Zeitpunkt - in einen weiteren Antrag einfliessen. Sofern hierzu jetzt schon im Wahlprogramm eine Aussage getroffen werden soll, würde ich bei der Antragstellung mit mehreren (einzeln abstimmbaren) Modulen arbeiten, um nicht die vollständige Ablehnung auf Grund eines Schwachpunktes in der Formulierung des Antrages zu provozieren. andreas390

  • Du meinst eine Zweiteilung in die Forderung die Daten offen zu legen und die Forderung ohne Daten keine Änderungen vorzunehmen? TheBug 16:13, 27. Jun. 2012 (CEST)

Jo, das wäre aus meiner Sicht ein gangbarer Weg. So würde ich zumindest für den ersten Teil "Forderung die Daten offen zu legen" gute Chancen auf Aufnahme ins Wahlprogramm sehen. Für den zweiten Teil kann ich derzeit nicht (genügend) einschätzen, ob aus anderen Gründen Änderungsbedarf besteht. andreas390

Argument 1

Dein Argument?

Argument 2

...