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Antragsfabrik/LPT 2012.2/Stärkung der direkten Demokratie im Land Brandenburg: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 11. Juli 2012, 17:49 Uhr

Pictogram voting wait blue.svg Dies ist ein am 11.07.2012 eingereichter Programmantrag für den LPT 2012.2 von RicoB CB.

Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite.
Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden!
Eine Übersicht aller Anträge findest Du auf der Seite Antragsfabrik/LPT 2012.2.

Änderungsantrag Nr.
WP022
Beantragt von
RicoB CB
Betrifft
Wahlprogramm
Beantragte Änderungen

Der Landesparteitag der Piratenpartei Brandenburg möge beschließen, den bereits im Wahlprogramm stehenden Punkt "Senkung der Hürden für Volksbegehren" wie folgt zu ergänzen und neuzufassen:


Alte Fassung:

Senkung der Hürden für Volksbegehren

Die PIRATEN Brandenburg setzen sich dafür ein, dass die Hürden für das Zustandekommen eines Volksbegehrens gesenkt werden. Das Gesetz über das Verfahren bei Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid (VAGBbg) soll dahingehend geändert werden, dass für den Erfolg eines Volksbegehrens 60.000 – statt bisher 80.000 – gültige Eintragungen ausreichen. Die Eintragung für ein Volksbegehren soll darüber hinaus nicht mehr ausschließlich in amtlichen Eintragungsräumen erfolgen; der sogenannte “Amtseintrag” soll entfallen. Die PIRATEN Brandenburg setzen sich für die Abschaffung dieser Hürde ein, da sie Volksbegehren erschwert und zur Politikverdrossenheit beiträgt. Stattdessen fordert die Piratenpartei Brandenburg die Ermöglichung der Unterschriftensammlung auf offener Straße.


Neue Fassung:

Stärkung der direkten Demokratie im Land Brandenburg

Bislang dürfen Volksinitiativen und Volksbegehren keine Vorschläge unterbreiten, die größere Auswirkungen auf den Landeshaushalt haben. Das Gesetz über das Verfahren bei Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid (VAGBbg) soll dahingehend geändert werden, dass Volksinitiativen und Volksbegehren auch zulässig sind, wenn sie sich auf den Landeshaushalt auswirken. Die PIRATEN Brandenburg setzen sich außerdem dafür ein, dass die Hürden für das Zustandekommen eines Volksbegehrens gesenkt werden.

Das Gesetz über das Verfahren bei Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid (VAGBbg) soll dahingehend geändert werden, dass für den Erfolg eines Volksbegehrens 60.000 – statt bisher 80.000 – gültige Eintragungen ausreichen. Die Eintragung für ein Volksbegehren soll darüber hinaus nicht mehr ausschließlich in amtlichen Eintragungsräumen erfolgen; der sogenannte “Amtseintrag” soll entfallen. Die PIRATEN Brandenburg setzen sich für die Abschaffung dieser Hürde ein, da sie Volksbegehren erschwert und zur Politikverdrossenheit beiträgt. Stattdessen fordert die Piratenpartei Brandenburg die Ermöglichung der Unterschriftensammlung auf offener Straße.

Die Piratenpartei Brandenburg setzt sich im Verfahren für Volksentscheide dafür ein, dass das bisher geltende Zustimmungsquorum - wonach die einfache Mehrheit mindestens 25 Prozent der Stimmberechtigten darstellen muss - abgeschafft wird. Wie bei Wahlen soll die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen entscheiden. Bei Volksentscheiden, die den Wortlaut der Verfassung ausdrücklich ändern oder diese ergänzen, ist bislang die Zustimmung von 50 Prozent der Stimmberechtigten notwendig. Die PIRATEN Brandenburg machen sich dafür stark, dass dieser Wert auf 25 Prozent abgesenkt wird. Vor einem Volksentscheid sollen alle Haushalte im Land Brandenburg eine Info-Broschüre erhalten, in der der Inhalt des Volksentscheides mit ausgewogenen Argumenten der Pro- und Contra-Seite dargestellt wird.

Begründung

Eine Stärkung der direkten Demokratie im Land Brandenburg ist zwingend notwendig. Der Antrag kann auf dem Landesparteitag gerne im Detail vorgestellt und Fragen beantwortet werden.



Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Kdr Kay Drews?
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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

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Piraten, die sich vrstl. enthalten

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Diskussion

Bitte hier das für und wider eintragen.

Argument 1

Dein Argument?

Argument 2

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