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Antragsfabrik/LPT 2012.2/Vermeidung von Tierversuchen

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Sonstiger Antrag (im Entwurfsstadium) für den LPT 2012.2 von andreas390.

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Eine Übersicht aller Anträge findest Du auf der Seite Antragsfabrik/LPT 2012.2.

Sonstiger Antrag Nr.
(offen)
Beantragt von
andreas390
Titel 
Weitestgehende Vermeidung von Tierversuchen
Antrag

Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg, möge folgendes Positionspapier beschließen:

Tierversuche sollen, wenn tierversuchsfreie alternative Verfahren vorhanden sind, für pharmazeutische Stofftests und andere Experimente nicht mehr erlaubt sein.

Begründung

Tierversuche sind insbesondere aus ethischen Gründen abzulehnen. Um eine Reduzierung von Tierversuchen zugunsten alternativer Forschungsmethoden zu bewirken, ist es notwendig Subventionen für Tierversuche auf tierversuchsfreie Forschungsmethoden zu verlagern. Gibt es wissenschaftlich erprobte Alternativmethoden für bestimmte Testverfahren, dürfen dafür keine Tierversuche eingesetzt werden. Die Aussagekraft von Tierversuchen wird inzwischen von vielen Ärzten und Wissenschaftlern angezweifelt. Alternative Verfahren, welche eingesetzt werden könnten, gibt es in vielen Bereichen, werden jedoch bisher von der Pharmaindustrie nicht ausreichend berücksichtigt und auch weiterentwickelt.

Zur Info:



Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

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Piraten, die sich vrstl. enthalten

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Diskussion

Willst Du nicht auch noch definieren, für welche Forschung ein Tierversuch überhaupt in Frage käme, wenn keine geeignete Alternative vorhanden ist? -- Hendrik 03.07.2012, 12:30

Antwort von andreas390 > Danke für Deinen Beitrag zur Diskussion. Ich sehe zunächst einmal keinen Grund für eine derartige Definition. Wenn du aber ein gutes Argument bzw. einen Formulierungsvorschlag dafür hast, dann immer her damit. Ich bin zur Ergänzung des Antrages bereit.

Hendrik: Ich muss zugeben, ich hatte bisher keine Ahnung vom Thema. Jetzt habe ich mir aber doch mal das Tierschutzgesetz angeschaut, und finde dort eigentlich genau Deine Forderungen ( http://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/index.html, §7 und §8), oder? Z.B. "Bei der Entscheidung, ob Tierversuche unerlässlich sind, ist insbesondere der jeweilige Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse zugrunde zu legen und zu prüfen, ob der verfolgte Zweck nicht durch andere Methoden oder Verfahren erreicht werden kann." Außerdem muss jeder Versuch auch erst noch von einem Gremium, dem auch Angehörige von Tierschutzorganisationen angehören, genehmigt werden. Deshalb jetzt meine Frage: An welcher Stelle genau möchtest Du nachbessern?

Antwort von andreas390 > Das Tierschutzgesetz erlaubt grundsätzlich Tierversuche und sieht lediglich Ausnahmen vor. Für viele der Versuche bedarf es noch nicht einmal einer Genehmigung, sie müssen lediglich angezeigt werden (siehe § 8a > http://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/__8a.html). Nach der von mir vorgeschlagenen Position wird dies umgedreht. Tierversuche sind grundsätzlich verboten. Nur wenn wenn keine tierversuchsfreien Verfahren vorhanden sind, sollen sie (ausnahmsweise) zugelassen sein können. Fördermittel sollen imho im Sinne der "3R" ("Reduction, Refinement and Replacement", dt. "Reduzierung, Verbesserung und Ersatz") auf die Erforschung von Alternativmethoden umverlagert werden. Hierzu auch: Alternativen zu Tierversuchen >

Hendrik: Ah ... seh ich ein. Du meinst alles unter §8, Abs. 7. Dann geh ich mit! Danke für die Ausführung .. :-)

Argument 1

Dein Argument?

Argument 2

...