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Antragsfabrik/LPT 2012.2/Wählbarkeit von Richtern und Staatsanwälten und vergleichbaren Entscheidungsträgern in der Justiz

Aus PiratenWiki
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Version vom 12. Juli 2012, 12:48 Uhr von Kdr (Diskussion | Beiträge) (Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen)
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Pictogram voting wait blue.svg Dies ist ein am 12.07.2012 eingereichter Programmantrag für den LPT 2012.2 von Edmund Müller.

Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite.
Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden!
Eine Übersicht aller Anträge findest Du auf der Seite Antragsfabrik/LPT 2012.2.

Änderungsantrag Nr.
GP003
Beantragt von
Edmund Müller
Betrifft
Parteiprogramm
Beantragte Änderungen

Gemäß ihres basisdemokratischen Selbstverständnisses setzen sich die Piraten dafür ein, dass Richter, Staatsanwälte und andere Entscheidungsträger mit richterähnlichen Befugnissen in der Justiz in ihren Ämtern regelmäßig demokratisch auf begrenzte Zeit legitimiert werden. In Anlehnung an die Legislaturperioden der Parlamente soll die entsprechende "Judikaturperiode" eine gewählten Amtsträgers regelmäßig ebenfalls vier Jahre betragen. Gewählt werden die Amtsträger von den wahlberechtigten Bürgern ihres jeweiligen Gerichtsbezirkes.

Begründung

Kein staatliches Amt erlaubt es einzelnen Personen so einschneidend in das Leben der Bürger einzugreifen, wie das Amt des Richters. Dabei ist dieses Amt gleichzeitig aufgrund der überspannten Auffassung vom Sinn richterlicher Unabhängigkeit sowenig Kontrollen zugänglich wie sonst keines (Siehe hierzu Antrag zu gewählten Ombudsmännern in der Justiz).

In strafrechtlichen Ermittlungsverfahren haben Staatsanwälte richterähnliche Entscheidungsbefugnisse. Manche Rechtssachen werden auch von Rechtspflegern geleitet.

Richter werden beispielsweise in Brandenburg von einem 12-köpfigen Richterwahlausschuss gewählt, welchem unter anderem lediglich 8 Mitglieder des Landtages angehören. Die ohnehin schon vorhandene Reduktion der direkten Demokratie durch die gewählten Volksvertreter wird nochmal auf eine Auswahl derselben reduziert. Ist ein Richter einmal vom Ausschuss gewählt bleibt er lebenslang im Amt und kann zwar theoretisch, praktisch aber nicht mehr aus diesem entfernt werden, gleich welche dienstlichen Verfehlungen er in Ausübung seines Amtes begehen mag (Siehe hierzu Antrag zu gewählten Ombudsmännern in der Justiz). Eine Qualtitätskontrolle seiner Arbeit erfährt der Richter dadurch nicht mehr.

In Brandenburg haben die kritischen Äusserungen einer Landtagsabgeordneten der Linken, Frau Margitta Mächtig, welche dem Richterwahlausschuss angehört, zu emotionalen politischen Diskussionen geführt. Siehe: http://www.fdp-fraktion-brandenburg.de/Linke-missbraucht-Entscheidungen-des-Richterwahlausschusses-fuer-billige-Profilierung/4904c7366i1p/index.html. Dabei hat Frau Mächtig meines Erachtens als "Nahezu-Whistleblower" die Fragwürdigkeit des Prozederes zu Recht plastisch dargestellt. Ihre Beschreibung erinnert ein wenig an die Abstimmung zum Verkauf der Daten durch die Meldeämter im Bundestag, welche ja erhebliche Wellen geschlagen hat.

Wählbarkeit von Amtsträgern in entscheidenden Positionen ist das Herz einer jeden Demokratie. Es ist nicht nachvollziehbar, dass die gesamte Säule der dritten Gewalt einer demokratischen Legitimation weitgehend entzogen ist.

Wählbarkeit hat auch zur Folge, dass Nachwuchsjuristen mit frischen Ideen und modernen Auffassungen die Justiz leichter bereichern können. Gewählte Amtsträger haben einen Ansporn ihre Arbeit sorgfältig und selbstkritisch zu verrichten. Die weithin feststellbare Abgehobenheit der Justiz von der Bevölkerung würde reduziert. Sie würde basisnäher werden.

Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Dazu gehört auch die Dritte Gewalt. Die Auslegung der Gesetze, welche von gewählten Volksvertretern erlassen werden, ist nicht minder wichtig, als deren Entstehungs- und Änderungsprozess. Erst die Auslegung der Gesetze durch die Rechtsprechung setzt diese praktisch um. Diese Auslegung muss daher auf ebenso breiter demokratischer Basis geschehen.



Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

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  2.  ?
  3. ...

==== Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen ==== ?.Kdr

  1. .Kdr Kay Drews

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

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