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Antragsfabrik/LPT 2012.2/Widerspruch gegen Beschluss 2012-009

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Version vom 16. August 2012, 16:20 Uhr von Uk (Diskussion | Beiträge) (Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen)
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Pictogram voting wait blue.svg Dies ist ein am 04.08.2012 (20:20 Uhr) eingereichter Sonstiger Antrag für den LPT 2012.2 von Dr. Wolfgang Köhn.

Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite.
Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden!
Eine Übersicht aller Anträge findest Du auf der Seite Antragsfabrik/LPT 2012.2.

Sonstiger Antrag Nr.
X002 (eingereicht nach Fristende)
Beantragt von
Dr. Wolfgang Köhn
Titel 
X002 - Widerspruch gegen Beschluss 2012-009 gemäß §2 (3) Landessatzung
Antrag

Hiermit widerspreche ich dem Beschluss 2012-009 des LaVo Brandenburg der Piratenpartei und bitte die Mitgliederversammlung des Landesverbandes entsprechend der Satzung um abschließende Entscheidung über meinen Aufnahmeantrag vom November 2011. Eine Begründung des Widerspruchs wird auf dem Landesparteitag in Eberswalde erfolgen.

Begründung

(Auf Nachfrage nachgereicht) Die seinerzeit für die Ablehnung gegebene Begründung "Mitgliedschaft bei der Partei Die Linke" ist seit dem 18.6.2012 weggefallen. An diesem Tag bin ich bei den Linken offiziell ausgetreten und bin folglich seitdem kein Mitglied der Linken mehr, worüber die örtliche Presse (PNN und MAZ) ausführlich berichtete. Die Frage der Doppelmitgliedschaft hat sich also erledigt. Es dürfte nun keinen Grund mehr gegen meine Aufnahme geben.



Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. andreas390 - Wolfgang arbeitet bereits jetzt aktiv in der Crew Nautilus mit und bringt langjährige Erfahrungen auf kommunalpolitischer Ebene mit ein.
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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Ich finde die ablehnende Begründung einleuchtend, und kann kein Zusammenhang zwischen "Mitgliedschaft auf Probe" (Argument 1) und "Doppelmitgliedschaft" (Argument 3) erkennen. Einen neuen Mitgliedantrag zu stellen fände ich die bessere Möglichkeit. --Uk 17:20, 16. Aug. 2012 (CEST)
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Piraten, die sich vrstl. enthalten

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Diskussion

Argument 1

Information für die Mitglieder (vom LaVo) zum eingereichten Antrag

  • der Begründung - so wie sie elektronisch und auch in Papierform zugestellt wurde - lagen mehrere Punkte zu Grunde. Diese wurde zudem am 28.01.2012 schriftlich auf der Gründungsveranstaltung des KV Potsdam-Mittelmark unter Zeugen übergeben und weiterhin am 02.02.2012 elektronisch, nach öffentlichem Vorwurf der Nichtzustellung und "intransparent und/oder quasi heimlich ohne schriftliche Begründung", elektronisch versendet. Abschließend danach wurde dem Landesvorstand Satzungsbruch und Rechtsbeugung vorgeworfen, was von einem weiteren Mitglied auch öffentlich unter Zeugen bekräftigt wurde. Kernaussage der schriftlichen Begründung als Zitat:
"Darüber hinaus hat Dr. Wolfgang Köhn in einem Gespräch am 24. Januar - bei dem unter anderem auch Mitglieder des Landesvorstandes und Mitglieder des Landkreises Potsdam-Mittelmark zugegen waren - bekräftigt, dass er "noch etwas Bedenkzeit" benötige, da er "Angst vor einem Schnellschuss hat". Die Satzung der Piratenpartei Deutschland kennt allerdings keine "Mitgliedschaft auf Probe", weshalb diesem Wunsch nur durch eine Ablehnung des Antrages auf Mitgliedschaft Rechnung getragen werden konnte.
Der Vorstand der Piratenpartei Brandenburg bittet für seine Entscheidung um Verständnis. Dr. Wolfgang Köhn kann jederzeit einen neuen Antrag auf Mitgliedschaft bei der zuständigen Gliederung einreichen. Für die Verwirklichung der persönlichen und politischen Ziele wünscht der Vorstand der Piratenpartei Brandenburg Dr. Wolfgang Köhn alles Gute. Für Rückfragen ist der 1. Vorsitzende Michael Hensel telefonisch unter 0176-10759329 erreichbar."
Die Begründung enthielt eine Zusammenfassung der unterschiedlichen Beweggründe der jeweiligen Vorstandsmitglieder.

Argument 2

  • Wäre es nicht einfacher, einen erneuten Mitgliedsantrag zu stellen, statt den alten UB aufheben zu lassen? In Antragstext steht ja, dass die Ablehnungsgründe nicht mehr vorhanden sind.--Hub 12:25, 16. Aug. 2012 (CEST)
  • Nö, ist ne einfache Abstimmung und dann ist die Sache geklärt. Andernfalls müssten erst verschiedene Vorstände mit der Sache befasst werden, wobei dies vorliegend schwierig wird, weil die Handlungsfähigkeit des derzeitigen KV - Vorstands nicht wirklich mehr gegeben ist. Eine Neuwahl des KV - Vorstandes soll erfolgen andreas390

Argument 3

Die Ausführungen im Argument 1 treffen zu. Ich bin kein Jurist und habe die Satzung damals laienhaft so verstanden, dass ich einen Anspruch auf eine Doppelmitgliedschaft habe. Nach einer Beratung habe ich jetzt verstanden, dass eine Doppelmitgliedschaft zwar möglich ist, hierauf allerdings kein Anspruch besteht. Ich entschuldige mich deshalb hiermit ausdrücklich für die damals erhobenen Vorwürfe. i.A.von Wolfgang Köhn