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Geschäftsordnung für die AG Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, beschlossen am 29.08.2011

Vorbemerkung: Sämtliche in dieser Geschäftsordnung verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gelten für Menschen jeden Geschlechts, ungeachtet der jeweils, zur Vereinfachung der Lesbarkeit, gewählten generischen Femina, Maskulina oder Neutra.

Art. 1: Status der Arbeitsgemeinschaft

(1) Die AG Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ist eine Arbeitsgemeinschaft der Piratenpartei Brandenburg im Sinne des § 23 der Satzung des Landesverbandes Brandenburg der Piratenpartei Deutschland in der am 5. Februar 2011 beschlossenen Fassung (im Folgenden: "Landessatzung").
(2) Die AG Presse- und Öffentlichkeitsarbeit versteht sich gemäß § 23 Absatz 2 Satz 5 der Landessatzung als dienstleistende Arbeitsgemeinschaft.

Art. 2: Aufbau und Aufgaben der Arbeitsgemeinschaft

(1) Die AG Presse- und Öffentlichkeitsarbeit besteht aus dem in Artikel 3 dieser Geschäftsordnung aufgeführten verantwortlichen "Kernteam" sowie freiwilligen Mitarbeitern. Die Arbeitsgemeinschaft untersteht dem Landesvorstand und insbesondere dem für die Pressearbeit zuständigen Vorstandsmitglied.
(2) Die AG Presse- und Öffentlichkeitsarbeit bemüht sich um eine aktive Vernetzung mit der Presseabteilung der Piratenpartei Deutschland. Darüber hinaus strebt sie eine enge Zusammenarbeit zwischen den Presseverantwortlichen des Landesverbandes und den Presseabteilungen der Untergliederungen des Landesverbandes an.
(3) Aufgabe der AG Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ist insbesondere die Erstellung und den Versand von Pressemitteilungen für den Landesverband Brandenburg sowie die Einstellung entsprechender Artikel in die Medien des Landesverbandes Brandenburg. Für die Untergliederungen des Landesverbandes können diese Aufgaben nur eingeschränkt und unterstützend auf Anfrage übernommen werden.
(4) Aufgabe der AG Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ist darüber hinaus beispielsweise die Ideensammlungen für Aktionen des Landesverbandes Brandenburg sowie die Entwicklung und Gestaltung von Flyern und Plakaten für den Landesverband Brandenburg. Für die Untergliederungen des Landesverbandes können diese Aufgaben nur eingeschränkt und unterstützend auf Anfrage übernommen werden.

Art. 3: Koordinatoren und Verantwortlichkeiten

(1) Die AG Presse- und Öffentlichkeitsarbeit wird nach innen durch Koordinatoren vertreten, die aus ihrer Mitte gewählt werden. § 23 Absatz 3 der Landessatzung findet entsprechende Anwendung.
(2) Die Wahl der Koordinatoren kann in einer Online-Sitzung stattfinden. Wird bei einer Online-Sitzung eine geheime Wahl gewünscht, nimmt der Wahlleiter die Stimmabgaben per Mail auf einer gesonderten Adresse entgegen. Der Wahlleiter ist zur absoluten Verschwiegenheit im Sinne des § 107c StGB verpflichtet und gibt lediglich das Wahlergebnis in der Form "Ja / Nein / Enthaltung / Ungültig / Anzahl abgegebener Stimmen / Anzahl der Wahlberechtigten" bekannt. § 24 der Landessatzung findet sinngemäß Anwendung.
(3) Der Landesverband Brandenburg der Piratenpartei Deutschland wird nach außen durch mindestens einen Presseverantwortlichen vertreten. Der Presseverantwortliche oder die Presseverantwortlichen sind mit Beschluss durch den Vorstand des Landesverbandes zu beauftragen.

Art. 4: Arbeitsweise der Arbeitsgemeinschaft

Art. 4.1: Kommunikations- und Arbeitsmittel

(1) Die AG Presse- und Öffentlichkeitsarbeit führt regelmäßig Sitzungen durch. Artikel 4.2 dieser Geschäftsordnung findet entsprechend Anwendung.
(2) Zwischen den Sitzungen sind alle wichtigen Informationen die die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Landesverbandes betreffen auf die Mailingliste (E-Mail: brb-ag-presse [at] lists.piratenpartei (punkt) de) zu senden. Da ein Überblick über die aktuellen Tätigkeiten der übrigen Teammitglieder wichtig ist, ist das regelmäßige Mitlesen dort notwendig und eine rege Beteiligung erwünscht. Die Registrierung erfolgt über https://service.piratenpartei.de/mailman/listinfo/brb-ag-presse. Die Mailingliste steht allen Interessierten zur Verfügung. Die Vergabe der administrativen Zugriffsrechte zu dieser Mailingliste obliegen der AG Technik des Landesverbandes Brandenburg.
(3) Die AG Presse- und Öffentlichkeitsarbeit versorgt alle Interessierten über das Landeswiki der Piratenpartei Brandenburg mit Informationen zur Arbeitsgemeinschaft. Das Landeswiki dient insbesondere zur Archivierung und Veröffentlichung der Protokolle der Sitzungen der Arbeitsgemeinschaft. Darüber hinaus betreut die Arbeitsgemeinschaft in erster Linie die Webseite des Landesverbandes Brandenburg und die Accounts in Social Networks.
(4) Die AG Presse- und Öffentlichkeitsarbeit nutzt das Piratenpad unter https://ag-pressearbeit-bb.piratenpad.de/ um Protokolle der Sitzungen anzufertigen und Pressemitteilungen sowie Artikel zu verfassen. Öffentlich gestellte Piratenpads stehen allen Interessierten zur Verfügung. Die Vergabe der administrativen Zugriffsrechte zu diesem Piratenpad obliegt den Mitgliedern des in Artikel 3 dieser Geschäftsordnung aufgeführten "Kernteams".

Art. 4.2: Sitzungen der Arbeitsgemeinschaft

(1) Die AG Presse- und Öffentlichkeitsarbeit führt, wenn möglich, mindestens ein Mal im Monat eine formelle Sitzung durch. Diese Sitzungen finden als Telefonkonferenz, Onlinekonferenz oder Realsitzung statt.
(2) Die Einladung zu den Sitzungen erfolgt - unter Bekanntgabe von Datum, Zeit, Ort und vorläufiger Tagesordnung - durch einen der in Artikel 3 dieser Geschäftsordnung benannten Verantwortlichen rechtzeitig vor den Sitzungen über die Mailingliste der Arbeitsgemeinschaft.
(3) Zu Beginn der Sitzungen werden aus der Mitte der anwesenden Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft mindestens ein Versammlungsleiter und ein verantwortlicher Protokollführer gewählt. Über die Sitzungen wird jeweils ein Ergebnisprotokoll, inklusive Anwesenheitsliste, geführt. Das Protokoll wird zeitnah im Landeswiki der Piratenpartei Brandenburg veröffentlicht.
(4) Jedes Mitglied der AG Presse- und Öffentlichkeitsarbeit hat das Recht während der Sitzung Wortmeldungen abzugeben. Anträge für Beschlüsse durch die AG Presse- und Öffentlichkeitsarbeit können jederzeit gestellt werden. Beschlüsse werden grundsätzlich in einer Sitzung diskutiert und abgestimmt. Alle aktiven Mitglieder in der AG Presse- und Öffentlichkeitsarbeit haben ein einfaches Stimmrecht. Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit der Ja-Stimmen gefällt. Enthaltungen werden dabei nicht mitgezählt. Die Verfahrensweise zu Angelegenheiten, die die Außendarstellung des Landesverbandes Brandenburg betreffen, ist in Artikel 4.3 dieser Geschäftsordnung geregelt.
(5) Mitglieder der AG Presse- und Öffentlichkeitsarbeit haben eine Anwesenheits- und Beteiligungspflicht, damit die Koordinatoren der Arbeitsgemeinschaft jederzeit einen Überblick über die aktuelle Funktionsfähigkeit der Arbeitsgemeinschaft haben. Mitglieder der AG Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, die drei Monate in Folge unentschuldigt nicht an ordnungsgemäßen Sitzungen der der AG Presse- und Öffentlichkeitsarbeit teilgenommen haben, werden als "inaktives" Mitglied geführt. Gegebenenfalls vorhandene Zugriffsrechte werden entzogen, da die Inaktivität als Desinteresse gewertet wird. Bleibt das Mitglied weitere drei Monate inaktiv, wird es aus der Mitgliederliste der AG Presse- und Öffentlichkeitsarbeit gestrichen.

Art. 4.3: Erstellung von offiziellen Mitteilungen und Artikeln

(1) Jeder Interessierte kann Ideen für Pressemitteilungen und Artikel über die Mailingliste der AG Presse- und Öffentlichkeitsarbeit schicken. Des Weiteren kann jeder Interessierte an der Erstellung der entsprechenden Texte mitwirken, solange die Arbeitseffektivität anderer Mitglieder dadurch nicht eingeschränkt wird. Jeder Interessierte ist berechtigt, ein Lektorat an den in Arbeit befindlichen Texten durchzuführen.
(2) Angelegenheiten, die den normalen und alltäglichen Betrieb betreffen - dazu gehört auch die Erstellung von Pressemitteilungen und Artikeln - müssen nicht in einer ordentlichen Sitzung der Arbeitsgemeinschaft besprochen werden. Eine Ankündigung der Bearbeitung eines bestimmten Themas auf der Mailingliste der Arbeitsgemeinschaft genügt.
(3) Fertig gestellte Pressemitteilungen müssen durch mindestens zwei Personen des in Artikel 3 dieser Geschäftsordnung aufgeführten verantwortlichen "Kernteams" oder Mitgliedern des Landesvorstandes freigegeben werden, bevor die Texte versendet werden. Außerdem müssen alle verwendeten Zitate durch die entsprechenden Zitatgeber freigegeben werden.
(4) Die Mitglieder des in Artikel 3 dieser Geschäftsordnung aufgeführten verantwortlichen "Kernteams" sind berechtigt und verpflichtet, fertig gestellte und freigegebene Pressemitteilungen an die entsprechenden Empfänger zu versenden und Artikel in den Medien des Landesverbandes Brandenburg zu veröffentlichen.

Art. 5: Schlussbestimmungen

(1) Die Geschäftsordnung tritt unmittelbar nach Abstimmung und Veröffentlichung in Kraft.
(2) Änderungen an dieser Geschäftsordnung bedürfen einer 2/3-Mehrheit der anwesenden aktiven Mitglieder der AG Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und müssen im Protokoll festgehalten werden. Das Protokoll ist zeitnah zu veröffentlichen.