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Archiv/AG Satzung/Übersicht Programme und Positionspapiere: Unterschied zwischen den Versionen

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{{OrangeBox2|1=Beschluss über Status v PP des LPT 2011.1|2= Die auf dem heutigen Landesparteitag zu beschließenden Positionspapiere beinhalten Standpunkte die noch evaluiert werden müssen und der Entwicklung eines Wahlprogramms dienen sollen. Sie bilden den Stand des derzeit im LV vorherrschenden Auffasungen ab. Sie sind weder Grundsatz-  noch Wahlprogramm, sondern Ansätze zur Überführung der dort niedergelegten Grundüberzeugungen in konkrete Handlungsvorschläge oder andere Umsetzungsmöglichkeiten. Alternativ können sie der Entwicklung neuer GrundÜberzeugungen dienen, die Eingang in ein Programm finden können.}}
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Version vom 16. Juli 2011, 14:14 Uhr

AG Satzung | Satzungsarbeit | Protokolle & Treffen | Dokumente | Mustersatzungen


Übersicht: Programme und Positionspapiere

Programm Satzung Beschluss
Bundesverband "Parteiprogramm" § 12 III Bundessatzung Zuletzt:Beschlüsse des BPT 2010.2
Wahlprogramm Bundestagswahl 2009 § 12 III Bundessatzung Beschlüsse des BPT 2009.1
"Positionspapiere des Bundesparteitages" "Aussagenhierarchie-Beschluss"?



Landesverband "Landesprogramm" § 13 II S 1 Landessatzung ( § 27 III Landessatzung) Beschlüsse GP03 und GP04 des LPT 2011.1
– (Wahlprogramm) § 13 II S 2 Landessatzung

( § 27 III Landessatzung)

"Positionspapiere des Landesparteitages 2011.1" § 12 III Landessatzung "Beschluss über den Status von Positionspapieren" des LPT 2011.1 (1)
Gliederungsebene Bezirk
Gliederungsebene Landkreis/ Kreisfreie Stadt § 8 II Regionalverbandssatzung SB
Gliederungsebene Ort/ Stadtteil
Kandidaten für kommunale Ämter



(1)

Beschluss über Status v PP des LPT 2011.1

Die auf dem heutigen Landesparteitag zu beschließenden Positionspapiere beinhalten Standpunkte die noch evaluiert werden müssen und der Entwicklung eines Wahlprogramms dienen sollen. Sie bilden den Stand des derzeit im LV vorherrschenden Auffasungen ab. Sie sind weder Grundsatz- noch Wahlprogramm, sondern Ansätze zur Überführung der dort niedergelegten Grundüberzeugungen in konkrete Handlungsvorschläge oder andere Umsetzungsmöglichkeiten. Alternativ können sie der Entwicklung neuer GrundÜberzeugungen dienen, die Eingang in ein Programm finden können.