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Archiv/AG Satzung/Protokolle/2011-03-16

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AG Satzung | Satzungsarbeit | Protokolle & Treffen | Dokumente | Mustersatzungen


Sitzung der AG Satzung am Mittwoch, dem 16.03.2011, 21:00

Arbeitspad

Teilnehmer:

Gäste

Tagesordnung

TOP 1 Begrüßung

  • Lars eröffnet die Sitzung um 21.15 h

TOP 2 Wahl eines Versammlungsleiters

  • Lars übernimmt die VL.
  • Das Protokoll wird gemeinsam geführt.

TOP 3 Satzung für Regionalverbände

Teil A: noch zu überarbeitender Entwurf für alles andere

Entwurf: Mustersatzung Regionalverbände

Abschnitt 1 - Der Regionalverband

§ 1 Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet

(1) Der Regionalverband _____________ (Kurzbezeichnung: PIRATEN _______) der Piratenpartei Deutschland, im Folgenden Regionalverband genannt, ist eine Gliederung des Landesverbands Brandenburg der Piratenpartei Deutschland.
(2) 1Der Sitz des Regionalverbandes ist ________ . 2Dort befindet sich auch dessen Geschäftsstelle.
(3) Das Tätigkeitsgebiet des Regionalverbandes umfasst die kreisfreie Stadt _______ und die Landkreise _________________ und _________________ .

<evtl. "Tätigkeitsgebiet" anderer Terminus?>

§ 2 Mitgliedschaft

(1) Mitglieder des Regionalverbandes sind die Mitglieder der Piratenpartei Deutschland, die ihren Wohnsitz im Tätigkeitsgebiet desselben haben.
(2) 1Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand des Regionalverbandes nach Zustimmung des Landesvorstandes, sofern nach Maßgabe der Satzung des Landesverbandes Brandenburg der Piratenpartei Deutschland (im folgenden Landessatzung) nicht eine niedrigere Gliederung zuständig ist. 2Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn der Landesvorstand sich nicht innerhalb von 14 Tagen zum Aufnahmeantrag äußert.3Der Regionalvorstand kann diese Aufgabe durch Beschluss an den Vorstand des Landesverbandes (im folgenden Landesvorstand) übertragen.4Der Landesvorstand entscheidet dann im Einvernehmen mit dem Vorstand des Regionalverbandes.
(3) Gegen die Ablehnung der Aufnahme kann der Antragsteller bei der Mitgliederversammlung des Landesverbandes Widerspruch einlegen, die abschließend entscheidet.
(4) Im Übrigen gelten die §§ 2, 3 und 5 der Bundessatzung in ihrer jeweils geltenden Fassung.
(5) Sämtliche in dieser Satzung verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gelten für Menschen jeden Geschlechts, ungeachtet der jeweils, zur Vereinfachung der Lesbarkeit, gewählten generischen Femina, Maskulina oder Neutra.

§ 3 Rechte und Pflichten der Mitglieder

(1) Die grundlegenden Rechte und Pflichten sind in der Bundessatzung geregelt.
(2) 1Jedes Mitglied hat auf der Hauptversammlung und in öffentlichen Vorstandssitzungen das Recht der freien Rede. 2Die Bemessung der Redezeit wird durch die Geschäftsordnung des jeweiligen Organs geregelt.
(3) Jedes Mitglied hat im Rahmen dieser Satzung das Recht, Anträge einzubringen und diese zur Abstimmung stellen zu lassen.
(4) Die Stimmberechtigung der Mitglieder ist in § 3 Absatz 4 der Landessatzung abschließend geregelt.

§ 4 Ordnungsmaßnahmen

(1) Verstößt ein Pirat gegen Satzungsbestimmungen oder gegen Grundsätze oder Ordnung der Piratenpartei Deutschland und fügt ihr damit Schaden zu, so können folgende Ordnungsmaßnahmen verhängt werden: Verwarnung, Verweis, Enthebung von einem Parteiamt.
(2) 1Die in Absatz 1 genannten Ordnungsmaßnahmen werden vom Regionalvorstand angeordnet. 2Über ein Verhalten, das der Sanktionierung durch die Ordnungsmaßnahme, der Aberkennung der Fähigkeit ein Parteiamt zu bekleiden, oder die des Ausschlusses aus der Piratenpartei Deutschland bedarf, ist dem Landesvorstand zu berichten, der darüber entscheidet, ob diese Ordnungsmaßnahme verhängt oder bei dem zuständigen Schiedsgericht beantragt wird.
(3) Der Einspruch gegen die Enthebung von einem Parteiamt hat zur Folge, dass die Ordnungsmaßnahme bis zur abschließenden Entscheidung des Schiedsgerichtes keine Wirkung entfaltet.
(4) 1In dringenden und schwerwiegenden Fällen, die sofortiges Eingreifen erfordern, kann der Regionalvorstand ein Mitglied von der Ausübung seiner Rechte bis zur Entscheidung des Schiedsgerichts ausschließen. 2Die etwaig bestehende Möglichkeit beim zuständigen Schiedsgericht eine einstweilige Aufhebung dieser Ausschließungsmaßnahme zu beantragen, bleibt unberührt.
(5) Die Gliederungen unterhalb des Regionalverbandes können entsprechende Bestimmungen in ihre Satzungen aufnehmen.
(6) 1Zu Ordnungsmaßnahmen gegenüber nachgeordneten Gebietsverbänden ist der Regionalvorstand nicht befugt. 2 Abs 2 Satz 2 findet entsprechende Anwendung
(7) Gegen Ordnungsmaßnahmen nach den Absätzen 1 und 5 wird die Anrufung eines Schiedsgerichtes sowie die Berufung an ein Schiedsgericht höherer Stufe nach Maßgabe der Schiedsgerichtsordnung im Abschnitt C der Bundessatzung in der jeweils geltenden Fassung gewährleistet.
  • soweit konsent.

Abschnitt 2 - Die Organe des Regionalverbandes

1. Unterabschnitt

§ 5 Organe des Regionalverbandes

(1) Organe des Regionalverbandes sind die Gründungsversammlung, die Hauptversammlung und der Regionalvorstand
(2) Auf Beschluss der Hauptversammlung hin, kann ein Schiedsgericht errichtet werden, das auf Grundlage der Schiedsgerichtsordnung im Abschnitt C der Bundessatzung in der jeweils geltenden Fassung tätig wird.
(3) Die Gründungsversammlung tagt nur einmal und zwar am ..............

<sollte aus akademischer Sicht berücksichtigt werden.>

  • soweit konsent.

2. Unterabschnitt - Die Hauptversammlung

§ 6 Hauptversammlung

(1) 1Die Hauptversammlung ist die Mitgliederversammlung der Mitglieder des Regionalverbandes __________________ und dessen oberstes Organ.
(2) Die Einberufung erfolgt aufgrund eines Vorstandsbeschlusses oder auf Antrag von einem Zehntel der stimmberechtigten Mitglieder des Regionalverbandes.
(3) Der Regionalvorstand lädt drei Wochen vor Tagungsbeginn unter Angabe des Tagungsortes, der Uhrzeit und der vorläufigen Tagesordnung ein. Bei Wahl des Tagungsortes soll der Erstreckung des Regionalverbandes auf mehrere Gebietskörperschaften der zweiten Stufe Rechnung getragen werden.

- Ausdehnung klingt schöner - soll: Hauptversammlung müsste abwechselnd in verschiedenen Landkreisen/ Kreisfreien Städten stattfinden


(4) 1Die Einladung erfolgt durch eMail an die Mitglieder. 2Einer Signatur nach § 126a Abs 1 BGB iVm mit dem Signaturgesetz bedarf es nicht. 3Es obliegt den Mitgliedern, dem Vorstand ihre aktuelle eMail-Adresse mitzuteilen und die technischen Zugangsvoraussetzungen in ihrem Bereich selbst sicherzustellen. 4Ist die eMail an die vom Mitglied mitgeteilte eMail-Adresse nicht zustellbar, so genügt der Vorstand seiner Einladungspflicht mit der Veröffentlichung des Inhaltes der Ladung gem. Abs 3 auf der Hauptseite des Wikis des Landesverbandes Brandenburg. 5Alternativ kann die Einladung auch durch einfachem Brief übermittelt werden.
(5) 1Sofern dies geboten ist, enthält die vorläufige Tagesordnung nach Absatz 3 zu den jeweiligen Tagesordnungspunkten eine kurze Beschreibung der zu behandelnden Angelegenheiten. 2Bei Wahlen enthält sie die genaue Bezeichnung der Ämter oder Listenplätze und deren Anzahl; ist hierzu eine Beschlussfassung der Mitglieder geboten, so enthält sie hierauf einen Hinweis.
(6) Die Hauptversammlung gibt sich eine Geschäftsordnung.
  • soweit konsent (Abs 4 Satz 4 bitte noch überarbeiten)

§ 7 Tagung

(1) 1Die Hauptversammlung findet mindestens einmal jährlich statt. Die §§ 10, 11, 24 sowie die Absätze 1 und 3 des § 12 der Landessatzung in der jeweils geltenden Fasssung finden entsprechende Anwendung.
(2) Für die Verfahren Approval-Voting und Gesamtwahl ist in dem Fall, dass mehrere Stimmen auf einem Stimmzettel abgegeben werden können, die Anzahl der abgegebenen Stimmzettel für die Anzahl der abgegebenen Stimmen maßgeblich.

-- noch einmal prüfen, ob §§ Landessatzung für Regionalverband passen; Zahl der Wahlhelfer etc.; Erfassung von Verweisungen innerhalb der Landessatzung der in Bezug genommenen §§

- Gesamtwahl: s. §13 LPT-GO

  • soweit konsent

§ 8 Aufgaben

(1) 1Die Hauptversammlung nimmt bei Ablauf der Wahlperiode den Tätigkeitsbericht des Regionalvorstandes entgegen und entscheidet daraufhin über seine Entlastung. 2Vor der Beschlussfassung über den finanziellen Teil des Vorstandsberichtes nimmt er den Bericht der Kassenprüfer, und sofern solche gewählt wurden, den der Rechnungsprüfer, entgegen.
(2) Die Hauptversammlung beschließt ein Programm, das seine wesentlichen Grundlagen in den Programmen des Landesverbandes und der Bundespartei findet.
(3) 1Die Hauptversammlung beschließt insbesondere über die Satzung. 2Soll von wesentlichen Grundgedanken der Landessatzung abgewichen werden, stellt der Regionalvorstand die beabsichtigten Satzungsänderungen zunächst einem - vom Landesvorstand zu bestellenden - Fachgremium vor.
(4) 1Die Hauptversammlung wählt die nach der Finanzordnung im Abschnitt der Bundessatzung in ihrer jeweils geltenden Fassung erforderlichen Kassenprüfer. 2Die Amtszeit der Kassenprüfer entspricht der des Vorstandes.

3Darüberhinaus kann die Hauptversammlung beschließen, Rechnungsprüfer zu wählen, denen unmittelbar nach ihrer Wahl alle finanzrelevanten Unterlagen, insbesondere über die Einnahmen und Ausgaben der Amtszeit des bisherigen Vorstandes und das Vermögen des Regionalverbandes, am Tagungsort der Hauptversammlung vorzulegen sind. 4Bestehen hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass von den Kassenprüfern keine ordnungsgemäße Kassenprüfung durchgeführt wurde, müssen zwei Rechnungsprüfer gewählt werden.5 Die Amtszeit der Rechnungsprüfer endet mit deren Entlassung durch die Hauptversammlung.

  • Abs. 4 wäre noch zu überarbeiten, ansonsten konsent.

§ 9 Anträge und Rederecht

(1) Satzungs- und Programmänderungsanträge sowie Anträge, die auf die Tagesordnung des nächsten Landesparteitages gesetzt werden sollen, können im laufenden Jahr gestellt werden, spätestens jedoch sind sie vier Wochen vor Tagungsbeginn der kommenden Hauptversammlung einzureichen.
(2) Im Übrigen finden § 15 Abs 2 bis 6 der Landessatzung in der jeweils geltenden Fassung entsprechende Anwendung.
  • soweit konsent

Teil B: Aufspaltungsregelung

- Rest folgt/vertagt -

  • Vorschlag vom 23.02.2011 für die Aufspaltungsregel:
  • Aufspaltung des Regionalverbandes
1. Der Regionalverband kann beschließen, sich in Kreisverbände auszuspalten. Dies erfolgt durch Beschluss des Regionalparteitages mit einfacher Mehrheit auf einer hierzu gesondert einberufenen Sitzung des Regionalparteitages.
  • Erledigung der Vorstandsämter
2. Der Regionalparteitag nimmt die Tätigkeitsberichte des Vorstandes entgegen und entscheidet auf Antrag der Rechnungsprüfer über dessen Entlastung. Danach ist der Vorstand aus seiner Tätigkeit entlassen.
  • 3. Scheitern der Aufspaltung
Können die so aufgespalteten Kreisverbände auf dem laufenden Regionalparteitag ihren jeweiligen Vorstand und die jeweiligen Kassenprüfer nicht wählen, so gilt die Aufspaltung als gescheitert und alle vorläufigen Folgen aus Ziffer 1 und 2 werden revidiert. Ansonsten gilt die Aufspaltung als erfolgreich. Die Mitgliedschaft im Regionalverband endet mit Ende der Mitgliederversammlung des Regionalverbandes und wird mit allen Rechten und Pflichten in die Mitgliedschaft in den jeweiligen Kreisverband überführt.
  • 4. Abwicklung
Der Regionalverband wählt vor seiner Auflösung ein mindestens dreiköpfiges Abwicklungsgremien, das die Geschäfte des Regionalverbandes abwickelt und das Vermögen verteilt. Die Tätigkeit des Abwicklungsgremiums endet mit der Annahme des endgültigen Abwicklungsberichtes, der bis zum 31.12. des folgenden Jahres zu erstellen ist. Ist das Abwicklungsgremium nicht in der Lage, den Regionalverband abzuwickeln, übernimmt dies der Landesvorstand und entlässt das Abwicklungsgremium aus seiner Tätigkeit.
  • 4.1. Folgen für die Finanzmittel
Dem Abwicklungsgremium obliegt die Ausführung der Teilung der Finanzmittel - sie erfolgt anstelle der regulären Kassenübergabe. Die zum Zeitpunkt der Aufspaltung vorhandenen Guthaben und Verpflichtungen sind wie folgt zu teilen:
Jeder Kreisverband erhält zunächst 15% des Guthabens/der Verpflichtungen. Der restliche Teil wird nach dem Pro-Kopf Schlüssel verteilt.
Die Verteilung der flüssigen Mittel hat zeitnah (bis spätestens 4 Wochen nach der Aufspaltung) zu erfolgen.
  • 4.2. Folgen für die Sachmittel
Dem Abwicklungsgremium obliegt die Ausführung der Teilung der Sachmittel zum Stichtag 31.12. des laufenden Jahres. Sie werden bis zur Aufteilung vom Abwicklungsgremium verwaltet und von diesem in möglichst gleichwertige Chargen aufgeteilt. Bei Bruchteilsunterschieden oder nicht teilbaren Sachmitteln entscheidet das Los.
Auf eine wertmäßige Gleichbehandlung der Kreisverbände ist zu achten. Käme es hierbei zu wirtschaftlich nicht vertretbaren Ergebnissen, fällt das Sachmittel dem Landesverband zu, der es im Namen der Kreisverbände treuhänderisch verwaltet.
Verfügungen über das Sachmittel über den Treuhandauftrag hinaus (z.B. der Verkauf) sind mit 2/3 der Stimmen der Kreisverbände zu beschließen. In Falle, dass sich die Kreisverbände nicht einigen können _und_ die Verwaltung des Sachmittels wirtschaftlich nicht vertretbare Kosten verursacht, entscheidet der Landesvorstand.
  • 5. Salvatorische Klausel
wie üblich

Teil C: Umwandlung oder Gründung

TOP 4 Fahrplan Regionalverbände

  • Fahrplan zur Gründung von Regionalverbänden
  • Kandidaten
CB, EE,SPN,OSL (Erweiterung zum KPT 2011.1 geplant)
  • Evtl. auch schon "vor" den Sommer-Semesterferien (Juli/August)
  • Entwurf der Tagesordnung/des Fahrplans zum KPT/RPT

Akkreditierung Mitglieder KV Cottbus TOP 01 - Eröffnung und Begrüßung durch den Vorstand TOP 02 - Wahl des Versammlungsleiters TOP 03 - Wahl des Protokollführers TOP 04 - Feststellung der satzungsgemäßen Einberufung TOP 05 - Feststellung der Beschlussfähigkeit TOP 06 - Beschluss der Tagesordnung TOP 07 - Beschluss über die Zulassung von Gästen TOP 08 - Beschluss über die Zulassung von Audio- und Videoaufnahmen TOP 09 - Beschluss der Wahl- und Geschäftsordnung TOP 10 - Wahl des Wahlleiters und des Wahlhelfers TOP 11 - Wahl der Rechnungsprüfer TOP 12 - Tätigkeitsberichte der Vorstände TOP 13 - Bericht der Rechnungsprüfer TOP 14 - Entlastung des Vorstandes TOP 15 - Sonstige Anträge TOP 15.1 - Wille zur Erweiterung des KV Cottbus "Der Kreisparteitag des Kreisverbandes Cottbus der Piratenpartei Deutschland möge beschließen: Die Mitglieder des Kreisverbandes Cottbus sind gewillt, am heutigen Tage das Tätigkeitsgebiet um den Landkreis Spree-Neiße, den Landkreis Oberspreewald-Lausitz und den Landkreis Elbe-Elster zu erweitern. Der so gegründete Regionalverband soll den Namen "Regionalverband Cottbus-Südbrandenburg" tragen."

WENN 15.1 = ja, dann: Zusätzliche Akkreditierung Mitglieder SPN, OSL, EE TOP 16 - Bestätigung der Tagesordnungspunkte 02 bis 10 durch die neu zusammengesetzte Versammlung TOP 17 - Bekundung des Willens zur Gründung eines gemeinsamen Regionalverbandes

WENN 17 = ja, dann: TOP 18 - Satzungsänderungsanträge TOP 18.1 - Neufassung der Satzung TOP 19 - Vorstellung der Kandidaten und Wahl des Vorstandes TOP 20 - Programmänderungsanträge TOP 21 - Sonstiges TOP 22 - Schließen der Versammlung

WENN 15.1 = nein, dann: TOP 16 - Vorstellung der Kandidaten und Wahl des Vorstandes TOP 17 - Satzungsänderungsanträge TOP 18 - Programmänderungsanträge TOP 19 - Sonstiges TOP 20 - Schließen der Versammlung

WENN 17 = nein, dann: TOP 18 - Vorstellung der Kandidaten und Wahl des Vorstandes TOP 19 - Satzungsänderungsanträge TOP 20 - Programmänderungsanträge TOP 21 - Sonstiges TOP 22 - Schließen der Versammlung


LDS,LOS,FFO (Gründung in den nächsten 1-3 Monaten geplant)


TOP 5 Verschiedenes

  • Merkzettel anlegen
Wird intern angelegt. http://satzung.piratenpad.de/merkzettel


TOP 6 Nächste Sitzung/Schluss der Sitzung

Die nächste Sitzung findet am 05.04.2011 um 21.00Uhr statt.
Die Sitzung wurde um 00.15 Uhr geschlossen.