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Archiv/AG Satzung/Protokolle/2011-03-16

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AG Satzung | Satzungsarbeit | Protokolle & Treffen | Dokumente | Mustersatzungen


Sitzung der AG Satzung am Mittwoch, dem 16.03.2011, 21:00

Arbeitspad

Vorschlag Tagesordnung

TOP 1 Begrüßung

  • .... eröffnet die Sitzung um 21.?? h

TOP 2 Wahl eines Versammlungsleiters

  • .... übernimmt die VL.
  • Das Protokoll wird gemeinsam geführt.

TOP 3 Satzung für Regionalverbände

Teil A: noch zu überarbeitender Entwurf für alles andere

Teil B: Aufspaltungsregelung

  • Vorschlag vom 23.02.2011 für die Aufspaltungsregel:
  • Aufspaltung des Regionalverbandes
1. Der Regionalverband kann beschließen, sich in Kreisverbände auszuspalten. Dies erfolgt durch Beschluss des Regionalparteitages mit einfacher Mehrheit auf einer hierzu gesondert einberufenen Sitzung des Regionalparteitages.
  • Erledigung der Vorstandsämter
2. Der Regionalparteitag nimmt die Tätigkeitsberichte des Vorstandes entgegen und entscheidet auf Antrag der Rechnungsprüfer über dessen Entlastung. Danach ist der Vorstand aus seiner Tätigkeit entlassen.
  • 3. Scheitern der Aufspaltung
Können die so aufgespalteten Kreisverbände auf dem laufenden Regionalparteitag ihren jeweiligen Vorstand und die jeweiligen Kassenprüfer nicht wählen, so gilt die Aufspaltung als gescheitert und alle vorläufigen Folgen aus Ziffer 1 und 2 werden revidiert. Ansonsten gilt die Aufspaltung als erfolgreich. Die Mitgliedschaft im Regionalverband endet mit Ende der Mitgliederversammlung des Regionalverbandes und wird mit allen Rechten und Pflichten in die Mitgliedschaft in den jeweiligen Kreisverband überführt.
  • 4. Abwicklung
Der Regionalverband wählt vor seiner Auflösung ein mindestens dreiköpfiges Abwicklungsgremien, das die Geschäfte des Regionalverbandes abwickelt und das Vermögen verteilt. Die Tätigkeit des Abwicklungsgremiums endet mit der Annahme des endgültigen Abwicklungsberichtes, der bis zum 31.12. des folgenden Jahres zu erstellen ist. Ist das Abwicklungsgremium nicht in der Lage, den Regionalverband abzuwickeln, übernimmt dies der Landesvorstand und entlässt das Abwicklungsgremium aus seiner Tätigkeit.
  • 4.1. Folgen für die Finanzmittel
Dem Abwicklungsgremium obliegt die Ausführung der Teilung der Finanzmittel - sie erfolgt anstelle der regulären Kassenübergabe. Die zum Zeitpunkt der Aufspaltung vorhandenen Guthaben und Verpflichtungen sind wie folgt zu teilen:
Jeder Kreisverband erhält zunächst 15% des Guthabens/der Verpflichtungen. Der restliche Teil wird nach dem Pro-Kopf Schlüssel verteilt.
Die Verteilung der flüssigen Mittel hat zeitnah (bis spätestens 4 Wochen nach der Aufspaltung) zu erfolgen.
  • 4.2. Folgen für die Sachmittel
Dem Abwicklungsgremium obliegt die Ausführung der Teilung der Sachmittel zum Stichtag 31.12. des laufenden Jahres. Sie werden bis zur Aufteilung vom Abwicklungsgremium verwaltet und von diesem in möglichst gleichwertige Chargen aufgeteilt. Bei Bruchteilsunterschieden oder nicht teilbaren Sachmitteln entscheidet das Los.
Auf eine wertmäßige Gleichbehandlung der Kreisverbände ist zu achten. Käme es hierbei zu wirtschaftlich nicht vertretbaren Ergebnissen, fällt das Sachmittel dem Landesverband zu, der es im Namen der Kreisverbände treuhänderisch verwaltet.
Verfügungen über das Sachmittel über den Treuhandauftrag hinaus (z.B. der Verkauf) sind mit 2/3 der Stimmen der Kreisverbände zu beschließen. In Falle, dass sich die Kreisverbände nicht einigen können _und_ die Verwaltung des Sachmittels wirtschaftlich nicht vertretbare Kosten verursacht, entscheidet der Landesvorstand.
  • 5. Salvatorische Klausel

Teil C: Umwandlung oder Gründung


TOP 4 Fahrplan Regionalverbände

  • Fahrplan zur Gründung von Regionalverbänden
  • Kandidaten
CB, EE,SPN,OSL (Erweiterung zum KPT 11/2011 geplant)
LDS,LOS,FFO (Gründung in den nächsten 1-3 Monaten geplant)


TOP 5 Verschiedenes

  • Merkzettel anlegen
Wird intern angelegt. http://satzung.piratenpad.de/merkzettel


TOP 6 Nächste Sitzung/Schluss der Sitzung

Die nächste Sitzung findet am ??.??.2011 um 21.00Uhr statt.
Die Sitzung wurde um ??.?? Uhr geschlossen.