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Archiv/AG Satzung/Protokolle/2011-05-19

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AG Satzung | Satzungsarbeit | Protokolle & Treffen | Dokumente | Mustersatzungen


Sitzung der AG Satzung am Donnerstag, dem 19.05.2011, 21:00
Arbeitspad

Teilnehmer:

Tagesordnung

TOP 1 Begrüßung
TOP 2 Wahl eines Versammlungsleiters/Protokollführers
TOP 3 Wahl des/der Koordinators/en
TOP 4 Ladung KV Cottbus / Regionalverband
TOP 5 Überarbeitung der Ergebnisse der letzten Sitzung
TOP 6 Gesamtschau hinsichtlich der Mustersatzung für Regionalverbände
TOP 7 Verschiedenes/ sonstige offene Aufgaben
TOP 8 Nächste Sitzung/Schluss der Sitzung


Detaillierte Darstellung

TOP 1 Begrüßung

  • Lars eröffnet die Sitzung um 21:20 h

TOP 2 Wahl eines Versammlungsleiters/Protokollführers

  • 2.1. Lars übernimmt die VL.
  • 2.2. Gemeinsam wird das Protokoll geführt.
2.3. Tagesordnung wird so beschlossen

TOP 3 Wahl des/der Koordinators/en

  • 3.1. FireFox übernimmt die Wahlleitung.

Gemäß § 23 Abs 3 Satz 1 Landessatzung (LS) können bis zu drei Koordinatoren gewählt werden; es ist mindestens ein neuer Koordinator zu wählen. Die AG-Mitglieder entscheiden über die Anzahl der Koordinatoren durch Beschluss. Die Wahl erfolgt für ein Jahr. Wahlberechtigt sind alle AG-Mitglieder.

Die Aufgaben der Koordinatoren von Arbeitsgemeinschaft sind gem. § 23 III S 3 LS:

a) die Sammlung und gegebenenfalls die Gestaltung von Arbeitsergebnissen der Arbeitsgemeinschaften und deren Kommunikation,
b) die administrative Koordination der Arbeitsgemeinschaft,
c) die Anforderung und Inanspruchnahme der Ressourcen der Piratenpartei,
d) die organisatorische (nicht inhaltliche) Abstimmung der Tätigkeit der Arbeitsgemeinschaften untereinander.
  • 3.2. Wahlvorschläge, Vorstellung des/der Kandidaten.
  • Lars kandidiert. Es gibt keine weiteren Kandidaten. Es wird ein Koordinator gewählt. Die Wahl findet offen statt.
  • 3.3. Koordinatorenwahl

Ja: Bastian, Rico Nein: Enthaltung: Lars

Somit ist Lars zum Koordinator gewählt. Lars nimmt die Wahl an.

TOP 4 Ladung KV Cottbus / Regionalverband

Variante A (langer Weg)

1. Ladung der Mitglieder des KV Cottbus durch den Vorstand des KV Cottbus

- persönliche Anrede, wenn möglich - Liebes Mitglied des Kreisverbandes Cottbus der Piratenpartei Deutschland,

hiermit laden wir dich zum Kreisparteitag des Kreisverbandes Cottbus der Piratenpartei ein. Die Einberufung erfolgt aufgrund eines Vorstandsbeschlusses vom 02.05.2011. Der Kreisparteitag findet statt am:

Datum: Samstag, 02.07.2011 Zeit: Akkreditierung ab 10:00 Uhr; Beginn um 10:30 Uhr Ort: quasiMONO, Erich-Weinert-Straße 2, 03046 Cottbus

Weitere aktuelle Veröffentlichungen zum kommenden Kreisparteitag werden im Landeswiki: http://wiki.piratenbrandenburg.de/ gemacht.


Vorläufige Tagesordnung:
TOP 01 - Eröffnung und Begrüßung durch den Vorstand
TOP 02 - Wahl der Versammlungsleiter
TOP 03 - Wahl des Protokollführers
TOP 04 - Feststellung der satzungsgemäßen Einberufung
TOP 05 - Feststellung der Beschlussfähigkeit
TOP 06 - Beschluss der Tagesordnung
TOP 07 - Beschluss über die Zulassung von Gästen
TOP 08 - Beschluss über die Zulassung von Audio- und Videoaufnahmen
TOP 09 - Beschluss der Geschäftsordnung
TOP 10 - Wahl des Wahlleiters und der Wahlhelfer
TOP 11 - Wahl der Rechnungsprüfer
TOP 12 - Tätigkeitsberichte der Vorstände
TOP 13 - Bericht der Rechnungsprüfer
TOP 14 - Entlastung des Vorstandes
TOP 15 - Bekundung des Willens zur Erweiterung des KV Cottbus
TOP 16 - Vorbereitung der Gründung eines Regionalverbandes
TOP 16.1 Feststellung, dass das Liquidationsgebot des § 47 BGB nicht eingreift
TOP 16.2 Vorstellung des Verschmelzungsvertrages durch den Vorstand des KV Cottbus
TOP 16.3 Beschlussfassungen
TOP 17 - Fortsetzung des KV Cottbus für den Fall des Scheiterns der Errichtung eines Regionalverbands
TOP 17.1 - Beschluss zur Zusammensetzung des Vorstandes
TOP 17.2 - Vorstellung der Kandidaten und Wahl des Vorstandes
TOP 17.3 - Vorstellung der Kandidaten und Wahl der Kassenprüfer
TOP 18 - Sonstiges / weitere Anträge
TOP 19 - Schließen der Versammlung
Erläuterungen

Erläuterung zu TOP 15:

Der Kreisverband Cottbus plant, um die Arbeitsstrukturen aktiver Piraten vor Ort zu verbessern, die Errichtung eines Regionalverbandes dessen Tätigkeitsgebiet sich - neben dem der kreisfreien Stadt Cottbus - auf die Landkreise Spree-Neiße, Oberspreewald-Lausitz sowie Elbe-Elster erstrecken wird. Aus diesem Grund werden die Mitglieder des KV Cottbus sowie die Mitglieder aus den genannten Landkreisen vom Landesvorstand zu diesem weiteren Termin am gleichen Tag eingeladen.

Wir haben uns für die Errichtung des Regionalverbandes durch Neugründung entschlossen, bei der der KV Cottbus mit dem künftigen Regionalverband verschmolzen werden soll.

In dem TOP 15 soll eine Aussprache zu diesem Vorhaben stattfinden.


Erläuterung zu TOP 16:

Die Verschmelzung mit dem künftigen Regionalverband bedarf einiger Vorbereitung. So ist ein Verschmelzungsvertrag erforderlich, in dem die Übertragung des Vermögens an den Regionalverband geregelt wird und der der Zustimmung der Mitglieder des KV Cottbus bedarf. Der KV Cottbus wird im Wege der Verschmelzung mit dem Regionalverband aufgelöst.

TOP 16 Vorbereitung der Gründung eines Regionalverbandes:

Feststellung, dass das Liquidationsgebot des § 47 BGB nicht eingreift.

(Protokollvorlage: Der Wirt des QuasiMONO erklärt sich damit einverstanden, dass seine Ansprüche aus dem Bewirtungsvertrag mit dem Kreisverband Cottbus durch den künftigen Regionalverband bedient werden.

Es wird festgestellt, dass keine weiteren Verbindlichkeiten des KV Cottbus bestehen; eine Liquidation des Kreisverbandes Cottbus ist nicht erforderlich.)

Vorstellung des Verschmelzungsvertrages durch den Vorstand des KV Cottbus.


16.3 Beschlussfassungen:

Folgende Anträge liegen vor:

Der Kreisparteitag möge beschließen,

- § 11 Satz 2 und § 12 (2) der Kreissatzung werden ersatzlos gestrichen,
- der Verschmelzungsvertrag aus TOP 16.2 wird vom Kreisparteitag genehmigt,
- der Kreisverband Cottbus der Piratenpartei Deutschland wird unmittelbar nach Übertragung des Vermögens des KV Cottbus auf den Regionalverband „Süd-Brandenburg und Cottbus“ aufgelöst.

XXX wird ermächtigt, die für die Vermögensübertragung an den Regionalverband erforderlichen Willenserklärungen abzugeben und erforderliche Rechtshandlungen, etwa Verfügungen, vorzunehmen.

Erläuterung zu TOP 17:

Sollten sich die Mitglieder des KV Cottbus gegen eine Verschmelzung mit dem künftigen Regionalverband aussprechen, wird der Kreisparteitag fortgesetzt und Wahlen durchgeführt. Gewählt werden mindestens zwei Kassenprüfer und der Vorstand. Dieser besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter, dem Kreiskassierer und gegebenenfalls aus Beisitzern, sofern die Versammlung dies beschließt.

2. Ladung der Mitglieder der Piratenpartei in den Landkreisen & Cottbus durch den Landesvorstand:

- persönliche Anrede, wenn möglich - Liebes Mitglied der Piratenpartei Deutschland im Landkreis Spree-Neiße, Liebes Mitglied der Piratenpartei Deutschland im Landkreis Oberspreewald-Lausitz, Liebes Mitglied der Piratenpartei Deutschland im Landkreis Elbe-Elster, Liebes Mitglied der Piratenpartei Deutschland in der kreisfreien Stadt Cottbus,

hiermit laden wir dich zur Gründung eines Regionalverbandes, bestehend aus den Mitgliedern der Piratenpartei in den Landkreisen Spree-Neiße, Oberspreewald-Lausitz und Elbe-Elster sowie den Mitgliedern des KV Cottbus (Piraten Cottbus), ein. Der künftige Regionalverband wird voraussichtlich die Bezeichnung "Südbrandenburg und Cottbus"(' wie immer er auch heißen soll) erhalten.

Die Gründungsversammlung tagt:

Datum: Samstag, 02.07.2011
Zeit: Akkreditierung ab 11:00 Uhr; Beginn um 12:00 Uhr
Ort: quasiMONO, Erich-Weinert-Straße 2, 03046 Cottbus

Vorläufige Tagesordnung:

TOP 01 - Eröffnung der Versammlung
TOP 02 - Wahl der Versammlungsleiter
TOP 03 - Wahl des Protokollführers
TOP 04 - Feststellung der form- und fristgerechten Einberufung
TOP 05 - Beschluss der Tagesordnung
TOP 06 - Beschluss über die Zulassung von Gästen
TOP 07 - Beschluss über die Zulassung von Audio- und Videoaufnahmen
TOP 08 - Beschluss der Geschäftsordnung
TOP 09 - Wahl des Wahlleiters und der Wahlhelfer
TOP 10 - Gründung des Regionalverbandes
TOP 10.1 - Feststellung der Gründungsabsicht
TOP 10.2 - Beschlussfassung über die Satzung
TOP 11 - Wahlen
TOP 11.1 - Beschluss zur Zusammensetzung des Vorstandes des Regionalverbandes
TOP 11.2 - Vorstellung der Kandidaten und Wahl des Vorstandes
TOP 11.3 - Vorstellung der Kandidaten und Wahl der Kassenprüfer
TOP 12 - Verschmelzung mit dem KV Cottbus
TOP 13 - Übergabe von Sachmitteln und Abtretung von Forderungen
TOP 14 - Programmänderungsanträge
TOP 15 - Sonstige Anträge
TOP 16 - Sonstiges
TOP 17 - Schließen der Versammlung

Erläuterung zu TOP 10:

Durch die Gründung, gegebenenfalls einhergehend mit einer Verschmelzung mit dem KV Cottbus, werden die Anwesenden zu Gründungsmitgliedern des Regionalverbandes. Die anderen Piraten der Landkreise Spree-Neiße, Oberspreewald-Lausitz und Elbe-Elster sowie die Mitglieder des KV Cottbus werden gemäß § 3 Absatz 1 Nr. 2 der Bundessatzung der Piratenpartei Deutschland automatisch Mitglieder des neuen Regionalverbandes. Ob eine Verschmelzung mit dem KV Cottbus stattfindet, hängt zunächst von der Willensbildung innerhalb des KV Cottbus auf dem Kreisparteitag am 02.07.2011 ab. Dieser tagt voraussichtlich öffentlich und parteiöffentlich:

Datum: Samstag, 02.07.2011
Zeit: Akkreditierung ab 10:00 Uhr; Beginn um 10:30 Uhr
Ort: quasiMONO, Erich-Weinert-Straße 2, 03046 Cottbus


Auf der Gründungsversammlung ( ab um 12:00 Uhr) sind Anträge, einschließlich Satzungsänderungsanträge, ohne Einhaltung einer Frist zulässig. Jeder Pirat kann - ohne Einhaltung einer Frist - für Ämter des künftigen Regionalverbandes kandidieren.

Erläuterung zu TOP 11:

Es wird der Vorstand des Regionalverbandes gewählt. Dieser besteht voraussichtlich aus dem Ersten und Zweiten Vorsitzenden, dem Kassenwart und gegebenenfalls aus Beisitzern, sofern die Versammlung dies beschließt. Im Weiteren werden auch mindestens zwei Kassenprüfer gewählt, die die Aufgabe haben, die Einhaltung der Finanzordnung durch den Vorstand zu überprüfen.


Erläuterung zu TOP 12:

Durch den Verschmelzungsvertrag soll der Regionalverband einen Anspruch auf die Vermögenswerte des KV Cottbus erhalten. Der Verschmelzungsvertrag ist von der Hauptversammlung zu genehmigen.

Hierzu liegen folgende Anträge vor:

1. Die Hauptversammlung des Regionalverbandes möge beschließen, dass der Verschmelzungsvertrag von der Hauptversammlung genehmigt wird.
2.Der Vorstand wird ermächtigt, die für die Übertragung des Vermögens an den Regionalverband erforderlichen Willenserklärungen abzugeben und erforderliche Rechtshandlungen, etwa Verfügungen, vorzunehmen.

Erläuterung zu TOP 13:

Die Übertragung der Vermögenswerte erfolgt in der Versammlung und wird protokolliert.

(Protokollvorlage:

Der Versammlungsleiter stellt fest,

1. die folgenden Sach- und Barmittel wurden dem Vorstand zum Zwecke der Eigentumsverschaffung übergeben bzw. befanden sich bereits im Besitz desselben:

- werden vom KV Cottbus aufgestellt (inkl. Barkasse)

2. die im Verschmelzungsvertrag bezeichneten Forderungen wurden dem Regionalverband übertragen,

3. die Vermögensübertragung ist damit abgeschlossen; die Verschmelzung ist vollzogen.)

Variante B

-verworfen-

TOP 5 Überarbeitung der Ergebnisse der letzten Sitzung

§ 7 Tagung

  • (1) 1Die Hauptversammlung findet mindestens einmal jährlich statt.2 Die §§ 10, 11 Absatz 2, 24 sowie die Absätze 1 und 3 des § 12 der Landessatzung in der jeweils geltenden Fasssung finden entsprechende Anwendung.
  • (2) Für die Verfahren Approval-Voting und Gesamtwahl ist in dem Fall, dass mehrere Stimmen auf einem Stimmzettel abgegeben werden können, die Anzahl der abgegebenen Stimmzettel für die Berechnung der Anzahl der abgegebenen Stimmen maßgeblich.
  • konsent.

3. Unterabschnitt - Der Regionalvorstand

§ 11 Der Regionalvorstand

(1) Der Regionalvorstand besteht zum Zeitpunkt der Wahl mindestens aus:
a) dem 1. Vorsitzenden,
b) dem 2. Vorsitzenden,
c) dem Schatzmeister, der die Bezeichnung Kassenwart führt,
d) keinem oder einer geraden Anzahl an Beisitzern.
(2) Der Regionalverband wird nach innen und außen von einem der Vorsitzenden zusammen mit dem Schatzmeister oder einem anderen Mitglied des in Absatz 1 aufgeführten Regionalvorstandes vertreten.
(3) Der Vorstand führt die Geschäfte auf Grundlage der Beschlüsse der Parteiorgane und ist an diese im Rahmen der Gesetze der Bundesrepublik Deutschland gebunden.
(4) Die §§ 18 bis 20 der Landessatzung finden entsprechende Anwendung. An die Stelle des Bundesvorstandes tritt der Landesvorstand; an die Stelle des Landesparteitages tritt die Hauptversammlung.
(5) Der Schatzmeister ist gegenüber den Kreditinstituten einzelvertretungsberechtigt.
  • konsent.


§ 12 Satzungs- und Programmänderung

(1) Diese Satzung kann, sofern in dieser Satzung nichts anderes bestimmt ist, von der Hauptversammlung mit Zweidrittelmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder geändert werden. Die mit Satzungsänderungen beabsichtigten Änderungen des Namens, des Zweckes, einschließlich des Tätigkeitsgebietes, bedürfen ebenfalls dieser Zweidrittelmehrheit.

(2) Auf der Gründungsversammlung sind Anträge, einschließlich Satzungsänderungsanträgen, ohne Einhaltung einer Frist zulässig.

(3) Das Grundsatz- und Wahlprogramm wird vom Landesverband übernommen und kann um kommunale und regionale Themen ergänzt werden. Solche Ergänzungen um kommunale und regionale Themen können nur von der Hauptversammlung mit einer einfachen Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden. Dabei werden Enthaltungen nicht gezählt.

(4) 1Für Urabstimmungen, Auflösung und Verschmelzung finden die einschlägigen Bestimmungen der Landessatzung entsprechende Anwendung. 2Bei einer Auflösung fällt das Vermögen des Regionalverbandes dem Landesverband Brandenburg zu.

  • konsent.

§ 13 Spaltung in Kreisverbände

(1) 1Der Regionalverband kann beschließen, sich in Kreisverbände bzw. Stadtverbände aufzuspalten, sofern die neu zu bildenden Kreisverbände mindestens jeweils 15 Mitglieder haben. 2Dies erfolgt durch Beschluss des Regionalparteitages mit einfacher Mehrheit auf einer hierzu gesondert einberufenen Versammlung des Regionalparteitages. Es gilt die Antragsfrist aus § 9 Absatz 1 dieser Satzung.
(2) 1Vor dem Beschluss der Spaltung müssen der Hauptversammlung Entwürfe iSd. übernächsten Absatzes vorgelegt und ein mindestens dreiköpfiges Abwicklungsgremium gewählt werden. 2Sind über § 14 dieser Satzung hinaus weitere Angelegenheiten zu regeln, so ist den Mitgliedern ein Entwurf dieser Regelungen vorzustellen.
(3) 1 Vor der Aufspaltung nimmt der Regionalparteitag die Tätigkeitsberichte des Vorstandes sowie das vollständige Vermögensverzeichnis - das vom Vorstand zu erstellen ist - entgegen und entscheidet nach Bericht der Prüfer iSd § 8 Abs 4 dieser Satzung über dessen Entlastung.2 Danach ist der Vorstand aus seiner Tätigkeit entlassen.
(4) 1Auf dem die Aufspaltung beschließenden Regionalparteitag müssen die Mitglieder der entstehenden Gliederungen Ihre Gründungsabsicht dokumentieren, sich eine Satzung geben, Vorstände wählen und auch nach höheren Satzungen erforderliche Ämter besetzen.2 Anderenfalls gilt die Spaltung als gescheitert und der Auflösungsbeschluss ist nichtig.

§ 14 Abwicklung der Aufspaltung

(1)1Das Abwicklungsgremium wickelt die Geschäfte des Regionalverbandes ab und verteilt dessen Vermögen auf die neu entstandenen Gliederungen.2Die Tätigkeit des Abwicklungsgremiums endet mit der Annahme des endgültigen Abwicklungsberichtes, der bis zum 31.12. des folgenden Jahres zu erstellen ist. 3Der Abwicklungsbericht wird von den Vorständen der neu entstandenen Gliederungen entgegen genommen.4 Ferner ist das Abwicklungsgremium auch für die Erstellung der Rechenschaftsberichte nach Parteiengesetz zuständig. 5 Ist das Abwicklungsgremium nicht in der Lage, die in diesem Absatz genannten Aufgaben zu erfüllen, übernimmt dies der Landesvorstand und entlässt das Abwicklungsgremium aus seiner Tätigkeit.
(2) 1Dem Abwicklungsgremium obliegt die Ausführung der Verteilung und insbesondere die Verfügung über die Sach- und Finanzmittel des Regionalverbandes. 2Es ist anstelle des Vorstandes des Regionalverbandes in allen diesen betreffenden Angelegenheiten vertretungs- und verfügungsberechtigt.
(3) Die Verteilung erfolgt nach folgendem Schlüssel:
  • a) Finanzmittel (Guthaben) und Verbindlichkeiten sind wie folgt zu teilen:
1) Jeder Kreis- bzw. Stadtverband erhält zunächst 15% des Guthabens und der Verbindlichkeiten.
2) Der restliche Teil wird analog der Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder der neuen Kreis- bzw. Stadtverbände verteilt.
3) :Die Verteilung der flüssigen Mittel hat zeitnah (bis spätestens 4 Wochen nach der Aufspaltung) zu erfolgen.
  • b) 1Sachmittel sind nach Bruchteilen zu verteilen. 2Der Wert nicht teilbarer Sachen ist nach billigem Ermessen zu schätzen. 3Ergeben sich nach der Verteilung nicht teilbarer Sachen - die ggfls. durch Losentscheid zu verteilen sind - Wertunterschiede, so sind diese auszugleichen.4 Käme es hierbei zu wirtschaftlich nicht vertretbaren Ergebnissen, werden die Gliederungen Miteigentümer des Sachmittels zu gleichen Teilen; im Falle von Streitigkeiten wird ein solches Sachmittel durch den Landesvorstand treuhänderisch verwaltet. 5Beschließen die Mitgliederversammlungen der Gliederungen die Veräußerung eines solchen Sachmittels, so hat der Landesvorstand es zu veäußern und den Erlös zu gleichen Teilen an die Gliederungen zu verteilen.
(4) 1Bestehen keine offenen Verbindlichkeiten oder kann eine Einigung mit den Gläubigern erreicht werden, sind die Finanzmittel binnen vier Wochen nach Abspaltung zu übertragen.2Anderenfalls nimmt das Abwicklungsgremium die Liquidation nach bürgerlichem Recht vor.
  • konsent.

Abschnitt 4 - Pflichten der Inhaber von Parteiämtern

  • § 15 Pflichten der Inhaber von Parteiämtern
(1) Die §§ 29, 30 und 31 der Landessatzung in der jeweils geltenden Fassung finden entsprechende Anwendung. Die Datenschutz-Richtlinie des Landesverbandes iSd § 30 Absatz 3 findet unmittelbare Anwendung.
  • konsent.

TOP 5 Gesamtschau hinsichtl. Mustersatzung f. Regionalverbände

  • wird vertagt.

TOP 6 Verschiedenes/ sonstige offene Aufgaben

Überprüfung der http://wiki.piratenbrandenburg.de/Cottbus/Regionalverband#Entwurf_der_Einladung_zum_Parteitag

Bereits unter TOP4 erledigt.

TOP 7 Nächste Sitzung/Schluss der Sitzung

Die nächste Sitzung findet am 25.05.2011 um 21.00 h statt.
Die Regionalverbandssatzung muss zum 31.05.2011 fertig sein, da der KV Cottbus spätestens am 02.06.2011 einladen muss.
Die Sitzung wurde um 00:12 h geschlossen.