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Archiv/KOKOBB/GO: Unterschied zwischen den Versionen

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==Geschäftsordnung (GO)==
 
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*Beschlossen auf dem [[AG Politik/Treffen/2011-12-17|4.Treffen der AG Politik am 17.Dezember 2011]]  
  
 
=== 1. Selbstverständnis & Ziele ===
 
=== 1. Selbstverständnis & Ziele ===

Version vom 20. Dezember 2011, 01:56 Uhr

Hinweis: Dieser Artikel ist (noch) keine offizielle Aussage des Landesverbandes Brandenburg der Piratenpartei Deutschland!

Koordinatorenkonferenz | Treffen und Protokolle | Dokumente | Redaktionskommission | Online-Parteitag | Geschäftsordnung

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Geschäftsordnung (GO)

1. Selbstverständnis & Ziele

Die AG Politik versteht sich als politisches Einstiegsportal und thematische Koordinationsstelle sowohl für Mitglieder als auch für interessierte Außenstehende. Sie beabsichtigt, die politische Themenvielfalt und Diskussionsstränge sowohl aus Kreisen, Landes- wie auch aus Bundes-AGs zusammenzutragen und darzustellen. Dies soll auch dazu beitragen, die Politik der Piraten auf Kreis-, Landes- und Bundesebene stärker zu vernetzen und zu koordinieren. Die AG Politik sucht aktiv nach Arbeitsergebnissen und Meinungsbildern der anderen Bundes- und Landes-AGs, um die Weiterentwicklung des Grundsatzprogramms und ein Wahlprogramm zu fördern und dazu beizutragen, die bisherigen Ergebnisse zusammenzufügen und aufeinander abzustimmen. Als AG Politik haben wir uns ebenfalls das Ziel gesetzt, auf Landesebene eine Plattform für politische Diskussionen und Meinungsfindung zu bieten und auch selbständig neue Themenbereiche zu erarbeiten. Diese Arbeit kann auch in der Ausgründung neuer AGs münden.

2. Koordinatoren

Die AG Politik wird durch zwei Koordinatoren vertreten, die aus ihrer Mitte gewählt werden. Die Wahl findet einmal im Jahr statt. § 23 der Landessatzung findet Anwendung.

Die Wahl kann in einer Online-Sitzung stattfinden. Wird bei einer Online-Sitzung eine geheime Wahl gewünscht, nimmt der Wahlleiter die Stimmabgaben per Mail auf einer gesonderten Adresse entgegen. Der Wahlleiter ist zur absoluten Verschwiegenheit im Sinne des § 107c StGB verpflichtet und gibt lediglich das Wahlergebnis bekannt (Ja/Nein/Enthaltung/ungültig/Anzahl der Stimmabgabe/Anzahl der Wahlberechtigten). §24 Landessatzung findet sinngemäß Anwendung.

Dieses Verfahren gilt solange, bis ein besseres technisches Verfahren zur Verfügung steht.

3. Beschlussfassung

Anträge für Beschlüsse können immer gestellt werden. Für eine Sitzung soll mit einer Frist von sieben Tagen geladen werden. Jedes Mitglied der AG Politik hat das Recht, seine Meinung zu äußern. Beschlüsse werden grundsätzlich in einer Sitzung diskutiert und abgestimmt. Alternativ gibt es ein Umlaufverfahren, bei dem jedes zuständige Mitglied 3 Tage Zeit hat, seine Stimme abzugeben. Es gilt dabei eine einfache Mehrheit der Ja-Stimmen der anwesenden Mitglieder bei Sitzungen.

3.1. Allgemeine Beschlüsse

Alle aktiven Mitglieder in der AG Politik haben ein einfaches Stimmrecht. Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit der Ja-Stimmen gefällt.

4. Anwesenheits- und Beteiligungspflicht von Mitgliedern

Mitglieder der AG Politik, die zwei Monate in Folge unentschuldigt nicht an Sitzungen der der AG Politik teilgenommen haben, werden als inaktives Mitglied geführt, da dies als Desinteresse gewertet wird.

5. Kommunikation innerhalb der AG Politik/Sitzungen

5.1. Sitzungen

Die AG Politik hat, wenn möglich, einmal im Monat eine formelle Sitzung. Diese Sitzung findet als Onlinekonferenz oder Realsitzung statt. In dieser Sitzung werden Anträge abgearbeitet, Beschlüsse gefasst und offene Punkte besprochen.

Über die Sitzungen wird jeweils ein gemeinsames Protokoll (inkl. Anwesenheitsliste) geführt.

5.2. Mailingliste

Zwischen den Sitzungen sind alle wichtigen Informationen auf die Mailingliste brb-ag-politik@lists.piratenpartei.de zu senden. Da auch ein Überblick über die Tätigkeiten wichtig ist, ist das regelmäßige Mitlesen dort notwendig, sowie eine rege Beteiligung erwünscht. Die Registrierung erfolgt über https://service.piratenpartei.de/mailman/listinfo/brb-ag-politik

Kritische sowie unter Datenschutz / Vertraulichkeit fallende Informationen gehen nicht über die Mailingliste!!

6. Inkrafttreten und sonstige Regelungen

Die Geschäftsordnung tritt nach Abstimmung und Bekanntgabe sofort in Kraft. Änderungen an dieser Geschäftsordnung bedürfen einer 2/3-Mehrheit der anwesenden aktiven Mitglieder der AG Politik und müssen im Protokoll festgehalten werden. Das Protokoll ist zeitnah zu veröffentlichen.