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Aufstellungsversammlung/Bundestagswahl/2017/WK64 WK65: Unterschied zwischen den Versionen

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Piratenpartei Deutschland
 
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Für beide Wahlkreise waren nicht ausreichend Stimmberechtigte anwesend um eine Aufstellungsversammlung durchzuführen.

Aktuelle Version vom 26. Juni 2017, 12:59 Uhr

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Liebes Mitglied der Piratenpartei,

der Landesvorstand der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg, lädt Dich - auch im Namen und mit Bevollmächtigung der zuständigen Gliederungen - herzlich zur Aufstellungsversammlung für die Wahl des Direktkandidaten der Piratenpartei Deutschland für die nachstehenden Wahlkreise (Kreiswahlvorschläge) zur Wahl zum 19. Deutschen Bundestag ein. Die Aufstellungsversammlungen finden am 25. Juni 2017 (Sonntag) um 16:00 Uhr statt.

Veranstaltungsort ist: Restaurant "El Toro" , Theodor-Storm-Str. 3a , 03050 Cottbus

Ablaufplan:

25.06.2017, 15:30 Uhr - Beginn der Akkreditierung

25.06.2017, 16:00 Uhr - Beginn der Versammlung für den Wahlkreis 64, gefolgt von der Versammlung zum WK 65

Tagesordnung:

TOP 1 – Begrüßung, Formalia, Wahl der Versammlungsämter

TOP 2 – Beschluss zur Tagesordnung

TOP 3 – Ggf. Beschluss einer Geschäftsordnung

TOP 4 -- Wahl von zwei Zeugen

TOP 5 – Aufruf zur Einreichung von Wahlvorschlägen

TOP 6 – Vorstellung der Bewerber und ihrer Programme

TOP 7 – Wahl des Wahlkreisbewerbers

TOP 8 – Wahl einer Vertrauensperson und ggf. eines Stellvertreters

TOP 9 – Sonstiges

TOP 10 – Schluss der Versammlung zur Aufstellung des Wahlkreisbewerbers

Allgemeine Hinweise:

Stimmberechtigt ist jedes Mitglied der Piratenpartei, das zum Zeitpunkt der Aufstellungsversammlung im Bundesland Brandenburg für die Landesliste bzw. im jeweiligen Wahlkreis wahlberechtigt und für die jeweilige Versammlung akkreditiert worden ist. Ein Mitglied kann daher maximal für zwei Versammlungen (Aufstellung zur Landesliste und für seinen Wahlkreis) akkreditiert werden.

Für einen entsprechenden Nachweis der Wahlberechtigung ist das Mitglied selbst verantwortlich. Hierzu ist ein gültiger Personalausweis mit dem Eintrag Meldeanschrift ggfls. zuzüglich eine Meldebescheinigung mitzubringen. Wer nur einen Reisepass vorlegen kann, soll eine Meldebescheinigung vorlegen, oder muss eine eidesstattliche Versicherung über seine Wahlberechtigung abgeben.

Für die Folgen einer ungültigen Aufstellungsversammlung wegen unrichtiger Angaben zur Wahlberechtigung haftet der Teilnehmer.

Jeder Deutsche, der am Tag der Bundestagswahl 18 Jahre alt wird und dem das passive Wahlrecht nicht entzogen worden ist, kann aufgestellt werden. Allerdings muss er von einem stimmberechtigten Mitglied der jeweiligen Aufstellungsversammlung vorgeschlagen werden.

Die Kandidaten werden nachdrücklich darum gebeten, eine Wählbarkeitsbescheinigung mitzubringen https://www.gesetze-im-internet.de/bwo_1985/anlage_16.html Die Bescheinigung ist von der Gemeindebehörde kostenfrei zu erteilen.

Im Falle von größerem Zeitbedarf können sich die Aufstellungsversammlungen für die Direktkandidaten zeitlich etwas verlagern. Die Wahlberechtigten wie auch die Kandidaten sind angehalten, sich selbst durch die Parteimedien aktuell über den Sachstand zu informieren.

Wir freuen uns über zahlreiches Erscheinen und stehen gerne für Nachfragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

der Landesvorstand der Piratenpartei Brandenburg.

Piratenpartei LV Brandenburg

Landesgeschäftsstelle

Garnstrasse 36

14482 Potsdam

E-Mail: vorstand@piratenbrandenburg.de

Telefon (0331) 6475 8963

Telefax (0331) 6475 8964

Landesvorstand: Telefon (0331) 6475 8965 (AB)

Gez. FrankB

Schatzmeister

Landesverband Brandenburg

Piratenpartei Deutschland


Ergebnis

Für beide Wahlkreise waren nicht ausreichend Stimmberechtigte anwesend um eine Aufstellungsversammlung durchzuführen.