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Aufstellungsversammlung/Bundestagswahl/2017WK56: Unterschied zwischen den Versionen

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(Aufstellungsversammlung Wahlkreis 56 für die Bundestagswahl 2017)
 
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==Aufstellungsversammlung Wahlkreis 56 für die Bundestagswahl 2017==
 
==Aufstellungsversammlung Wahlkreis 56 für die Bundestagswahl 2017==

Aktuelle Version vom 3. April 2017, 19:38 Uhr

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ABGESAGT!

Neuer Termin folgt!

Aufstellungsversammlung Wahlkreis 56 für die Bundestagswahl 2017

Liebes Mitglied der Piratenpartei,

der Landesvorstand der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg, lädt Dich - auch im Namen und mit Bevollmächtigung der zuständigen Gliederungen - herzlich zur Aufstellungsversammlung für die Wahl des Direktkandidaten der Piratenpartei Deutschland für den Wahlkreis 56 (Kreiswahlvorschlag) zur Wahl zum 19. Deutschen Bundestag in Nauen ein. Die Aufstellungsversammlung findet am 4. April 2017 (Dienstag) um 19:00 Uhr statt.

Veranstaltungsort ist:Mittelstr. 47, 14641 Nauen

Ablaufplan:

04.04.2017, 18:30 Uhr - Beginn der Akkreditierung

04.04.2017, 19:00 Uhr - Beginn der Versammlung für den Wahlkreis 56

Tagesordnung:
TOP 1 – Begrüßung, Formalia, Wahl der Versammlungsämter
TOP 2 – Beschluss zur Tagesordnung
TOP 3 – Ggfls. Beschluss einer Geschäftsordnung
TOP 4 -- Wahl von zwei Zeugen
TOP 5 – Aufruf zur Einreichung von Wahlvorschlägen
TOP 6 – Vorstellung der Bewerber und ihrer Programme
TOP 7 – Wahl des Wahlkreisbewerbers
TOP 8 – Wahl einer Vertrauensperson und ggf. eines Stellvertreters
TOP 9 – Sonstiges
TOP 10 – Schluss der Versammlung zur Aufstellung des Wahlkreisbewerbers


Allgemeine Hinweise:
Stimmberechtigt ist jedes Mitglied der Piratenpartei, das zum Zeitpunkt der Aufstellungsversammlung im Bundesland Brandenburg für die Landesliste bzw. im jeweiligen Wahlkreis wahlberechtigt und für die jeweilige Versammlung akkreditiert worden ist. Ein Mitglied kann daher maximal für zwei Versammlungen (Aufstellung zur Landesliste und für seinen Wahlkreis) akkreditiert werden.
Für einen entsprechenden Nachweis der Wahlberechtigung ist das Mitglied selbst verantwortlich. Hierzu ist ein gültiger Personalausweis mit dem Eintrag der Meldeanschrift ggfls. zuzüglich eine Meldebescheinigung mitzubringen. Wer nur einen Reisepass vorlegen kann, soll eine Meldebescheinigung vorlegen, oder muss eine eidesstattliche Versicherung über seine Wahlberechtigung abgeben.
Für die Folgen einer ungültigen Aufstellungsversammlung wegen unrichtiger Angaben zur Wahlberechtigung haftet der Teilnehmer.
Jeder Deutsche, der am Tag der Bundestagswahl 18 Jahre alt wird und dem das passive Wahlrecht nicht entzogen worden ist, kann aufgestellt werden. Allerdings muss er von einem stimmberechtigten Mitglied der jeweiligen Aufstellungsversammlung vorgeschlagen werden.
Die Kandidaten werden nachdrücklich darum gebeten, eine Wählbarkeitsbescheinigung mitzubringen https://www.gesetze-im-internet.de/bwo_1985/anlage_16.html Die Bescheinigung ist von der Gemeindebehörde kostenfrei zu erteilen.
Im Falle von größerem Zeitbedarf können sich die Aufstellungsversammlungen für die Direktkandidaten zeitlich etwas verlagern. Die Wahlberechtigten wie auch die Kandidaten sind angehalten, sich selbst durch die Parteimedien aktuell über den Sachstand zu informieren.
Wir freuen uns über zahlreiches Erscheinen und stehen gerne für Nachfragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
der Landesvorstand der Piratenpartei Brandenburg.
Piratenpartei LV Brandenburg
Landesgeschäftsstelle
Garnstrasse 36
14482 Potsdam
E-Mail: vorstand@piratenbrandenburg.de
Telefon (0331) 6475 8963
Telefax (0331) 6475 8964
Landesvorstand: Telefon (0331) 6475 8965 (AB)