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Aufstellungsversammlung/Bundestagswahl/2017/WK57

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Aufstellungsversammlung für die Wahl des Direktkandidaten der Piratenpartei Deutschland für den Wahlkreis 57 (Kreiswahlvorschlag) zur Wahl zum 19. Deutschen Bundestag in Oranienburg.
Die Aufstellungsversammlung findet am 30. April 2017 (Sonntag) um 16:00 Uhr statt.
Veranstaltungsort ist: Kaffeetante, Kremmener Straße 43, 16515 Oranienburg
Ablaufplan:
30.04.2017, 15:30 Uhr - Beginn der Akkreditierung
30.04.2017, 16:00 Uhr - Beginn der Versammlung für den Wahlkreis 57
Tagesordnung:
TOP 1 – Begrüßung, Formalia, Wahl der Versammlungsämter
TOP 2 – Beschluss zur Tagesordnung
TOP 3 – Ggfls. Beschluss einer Geschäftsordnung
TOP 4 -- Wahl von zwei Zeugen
TOP 5 – Aufruf zur Einreichung von Wahlvorschlägen
TOP 6 – Vorstellung der Bewerber und ihrer Programme
TOP 7 – Wahl des Wahlkreisbewerbers
TOP 8 – Wahl einer Vertrauensperson und ggf. eines Stellvertreters
TOP 9 – Sonstiges
TOP 10 – Schluss der Versammlung zur Aufstellung des Wahlkreisbewerbers


Allgemeine Hinweise:
Stimmberechtigt ist jedes Mitglied der Piratenpartei, das zum Zeitpunkt der Aufstellungsversammlung im Wahlkreis wahlberechtigt und für die Versammlung akkreditiert worden ist.
Für einen entsprechenden Nachweis der Wahlberechtigung ist das Mitglied selbst verantwortlich. Hierzu ist ein gültiger Personalausweis mit dem Eintrag der Meldeanschrift ggfls. zuzüglich eine Meldebescheinigung mitzubringen. Wer nur einen Reisepass vorlegen kann, soll eine Meldebescheinigung vorlegen, oder muss eine eidesstattliche Versicherung über seine Wahlberechtigung abgeben.
Für die Folgen einer ungültigen Aufstellungsversammlung wegen unrichtiger Angaben zur Wahlberechtigung haftet der Teilnehmer.
Jeder Deutsche, der am Tag der Bundestagswahl 18 Jahre alt wird und dem das passive Wahlrecht nicht entzogen worden ist, kann aufgestellt werden. Allerdings muss er von einem stimmberechtigten Mitglied der jeweiligen Aufstellungsversammlung vorgeschlagen werden.
Die Kandidaten werden nachdrücklich darum gebeten, eine Wählbarkeitsbescheinigung mitzubringen https://www.gesetze-im-internet.de/bwo_1985/anlage_16.html Die Bescheinigung ist von der Gemeindebehörde kostenfrei zu erteilen.