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Benutzer:Bastian/Anträge

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Anträge an den Bundesparteitag

BPT 2010.1 und BPT 2010.2. Antragsmodule WI01-WI09 als Koordinator der Bundes-AG Wirtschaft selbst gestellt

Antrag auf Satzungsänderung:

BPT 2010.2 Antrag auf Änderung der Satzung der Piratenpartei Deutschland (PIRATEN)

Der Bundesparteitag möge beschließen

§ 9a (10) wird wie folgt geändert:

a) Tritt ein Vorstandsmitglied zurück bzw. kann dieses seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so geht sein Zuständigkeitsbereich auf andere Vorstandsmitglieder über - dies gilt auch für die Aufgaben des Vorsitzenden und/oder des Schatzmeisters. Der Bundesvorstand gilt als nicht handlungsfähig, wenn mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder zurückgetreten sind oder ihren Aufgaben nicht mehr nachkommen können. Es müssen jedoch mindestens drei Vorstandsmitglieder verbleiben.

b) Tritt der gesamte Vorstand geschlossen zurück oder kann seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen oder der Bundesvorstand ist gemäß § 9a Absatz 10 Punkt a) handlungsunfähig oder der Bundesvorstand erklärt sich selbst für handlungsunfähig, ist schnellstmöglich eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen und vom restlichen Bundesvorstand zur Weiterführung der Geschäfte eine kommissarische Vertretung zu ernennen. Diese endet mit der Neuwahl des gesamten Vorstandes.

Begründung:

Alle Vorstandsmitglieder sind per Gesetz gleichberechtigt. Die Heraushebung des Vorsitzenden, des Generalsekretärs und des Schatzmeisters führt zu einer Verschiebung der Machtpositionen. Es waren häufiger Rücktrittsdrohungen aus der Gruppe diese Amtsträger zu hören, wenn nicht bestimmte Entscheidungen getroffen werden. Ein Rücktritt ist zwingend mit der Einberufung eines Parteitages und den entsprechenden Kosten und organisatorischen Aufwand verbunden, der für die Piratenpartei ruinös werden kann. Es ist nicht einzusehen, warum nicht auch ein anderes Mitglied des Vorstandes freiwerdende Zuständigkeiten übernehmen kann, oder jemand beauftragt wird, der geeignet ist.

Alte Fassung:

Tritt ein Vorstandsmitglied zurück bzw. kann dieses seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so geht seine Kompetenz wenn möglich auf ein anderes Vorstandsmitglied über. Der Bundesvorstand gilt als nichthandlungsfähig, wenn mehr als zwei Vorstandsmitglieder zurückgetreten sind oder ihren Aufgaben nicht mehr nachkommen können oder wenn die Posten des Vorsitzenden, Generalsekretärs oder des Schatzmeisters unbesetzt sind oder wenn der Bundesvorstand sich selbst für handlungsunfähig erklärt. In einem solchen Fall ist schnellstmöglich eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen und vom restlichen Bundesvorstand zur Weiterführung der Geschäfte eine kommissarische Vertretung zu ernennen. Diese endet mit der Neuwahl des gesamten Vorstandes.

Anträge an Landesparteitag

Anträge an den Landesvorstand

2010.11 15.06.2010 - Versendung von Einladungen an die Mitglieder
2010.09 23.05.2010 - Veröffentlichung des Protokolls des Landesparteitages vom 30.01.2009
2010.07 01.05.2010 - Ergänzung LPT-Protokoll um Tätigkeitsberichte
2010.03 17.01.2010 - Antrag auf Feststellung hinschtlich der Regeln von Vorstandssitzungen
2010.02 05.01.2010 - Dringlichkeitsantrag auf Unterstützung der OB-Kandidatur FFO von Martin H.
2009.08 23.11.2009 - Aktualisierung Wiki-Seite Finanzen, Ergänzung LPT-Protokoll um Rechenschaftsbericht
2009.04 11.11.2009 - Veröffentlichung von Kennzahlen zu jeder Vorstandssitzung