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Benutzer:Metal.olf/sandbox

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Version vom 8. Januar 2011, 13:21 Uhr von Metal.olf (Diskussion | Beiträge)
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Seite Nummer Eingereicht Titel Antragsteller Antragstext Begründung
Antragsfabrik/Sued/HV13.1-Antrag/Testantrag1
Antragsfabrik/Änderung der Satzung gemäß dem Vorschlag vom 7.11.2010 (offen) 25.01.2011 Änderung der Satzung gemäß dem Vorschlag vom 7.11.2010 Peradventure Ich stelle den Antrag, die Satzung wie unter http://wiki.piratenbrandenburg.de/Potsdam/Satzungsentwurf/2010-11-07 beschrieben zu verändern.
Antragsfabrik/Sued/Parteitagsfristen (offen) Fristen bei der Einberufung des RV-Parteitages (aka Hauptversammlung) Mattiscb Ende der Antragsfrist soll nicht vor der Einladungsfrist liegen Wenn das Mitglied die Einladung erhält, sollte die Antragsfrist noch offen sein.
Antragsfabrik/Einleitung GP04 07.01.2011 GP04 - Verknüpfung Landesprogramm und Parteiprogramm Sebastian Pochert Der Landesparteitag möge beschließen, das Programm mit folgenden Worten einzuleiten:

"Der Landesverband Brandenburg gibt sich in Ergänzung zum Parteiprogramm der Piratenpartei Deutschland folgendes Programm:"

Antragsfabrik/LPT 2012.2/Zweck der Brandenburgischen Hauptmailingliste X004 17.08.2012 X004 - Zweck der Brandenburgischen Hauptmailingliste --Nr 75:in spe 12:20, 17. Aug. 2012 (CEST) Der Landesparteitag möge den folgenden Zweck der Brandenburgischen Hauptmailingliste festlegen:

Auf der Brandenburgischen Hauptmailingliste kann jeder schreiben, was er will, sofern es sich Rahmen der Gesetze bewegt. Nutzer sollten zudem Inline-Quoting beherrschen und ihre Mitgliedsbeiträge bezahlen.

Eine diffizile Zweckbestimmung ist überflüssig; schlimmstenfalls würde sie nur die Freiheit der Mitglieder beschränken.
Antragsfabrik/Aufhebung des Beschlusses 'Entwicklung eines Call-for-papers-Konzeptes' vom 20.08.2011 (offen) Aufhebung des Beschlusses 'Entwicklung eines Call-for-papers-Konzeptes' vom 20.08.2011 Nr 75:in spe Der Landesparteitag möge beschließen,

der Beschluss 'Entwicklung eines Call-for-papers-Konzeptes' vom 20.08.2011, im Wiki als Positionspapier Nr. 22 archiviert, wird aufgehoben.

Der Antrag war als Diskussionsbeitrag zum LPT 2011.2 gedacht und sollte nicht als Positionspapier beschlossen werden. Der Vorschlag wurde auch nicht umgesetzt. Daher soll der Beschluss formal aufgehoben und aus der Liste der Positionspapiere entfernt werden.
Antragsfabrik/DOS/HV 2015.1/X006 X006 BastianBB Unterstützung der Klage gegen die Vorratsdatenspeicherung BastianBB (eingestellt von geka) Der RV Dahme-Oder-Spree unterstützt aktiv die Klage gegen die Vorratsdatenspeicherung. Bei einem Beitritt zur Klage wird das Prozesskostenrisiko mit bis zu 500,00 EUR übernommen. Die erneute Klage gegen die Vorratsdatenspeicherung betrifft ein Kernthema der Piraten.

Hier scheint es nicht genügend Unterstützung seitens des Bundes- und Landesverbandes zu geben. Deswegen soll hier ein starkes Zeichen gesetzt werden. Der Stadtverband befindet sich in einer guten finanziellen Verfassung.

Antragsfabrik/DOS/HV 2015.1/X008 X008 BastianBB Patenschaften für Gliederungen des LVBB BastianBB (eingestellt von geka) Der RV Dahme-Oder-Spree bietet an, für Gliederungen, die keinen Vorstand bestellen können, eine Organisationpatenschaft zu übernehmen.

Umsetzungsverantwortlich ist der Vorstand des Stadtverbandes.

In diversen Gliederungen im Landesverband Brandenburg wurde kein Vorstand mehr gewählt und vom Landesvorstand satzungswidrig kein kommissarischer Vorstand bestellt. Diese Gliederungen dümpeln vor sich hin und verstärken den Eindruck eines zunehmend zerfallenden Landesverbandes.

Dieser schädlichen Entwicklung soll entgegen gewirkt werden.

Antragsfabrik/Transparente Gesetzgebung PP12 15.01.2011 PP12 - Positionspapier "Transparente Gesetzgebung" FireFox Der Landesparteitag möge über das Positionspapier mit dem Titel Transparente Gesetzgebung und nachfolgendem Text abstimmen:

Um die Entstehung von Gesetzen nachvollziehen zu können, wollen wir bereits die Referentenentwürfe von Gesetzen sowie das Ergebnis der Verbändeanhörung öffentlich machen. Jeder Bürger soll Stellung zu Gesetzesvorhaben nehmen können. Wir wollen verhindern, dass Vertreter von Verbänden oder Unternehmen Gesetze schreiben.

Der Antrag beinhaltet die Begründung.
Antragsfabrik/DOS/HV 2015.1/X001: Unvereinbarkeit AfD X001 BastianBB (eingestellt von geka) Unvereinbarkeit mit der AfD BastianBB (eingestellt von geka) Der RV Dahme-Oder-Spree stellt fest, dass jegliche Zusammenarbeit mit der „Alternative für Deutschland“ (AfD) unvereinbar mit den Werten der Piratenpartei ist. Dazu gehört auch ausdrücklich eine Zusammenarbeit auf kommunaler Ebene.

Mitglieder der Piratenpartei, die eine solche Zusammenarbeit auf parteipolitischer und/oder öffentlicher Ebene pflegen verhalten sich parteischädigend im Sinne des § 6 Absatz 2 der Bundessatzung.

Mit der AfD ist aufgrund ihrer rassistischen und undemokratischen Gesinnung keine Zusammenarbeit nicht möglich. Hier muss klare Kante gezeigt werden
Antragsfabrik/DOS/HV 2015.1/X007 X007 BastianBB Anonyme SIM-Karten BastianBB (eingestellt von geka) Der RV Dahme-Oder-Spree stellt eine angemessene Zahl von anonymen SIM-Karten kostenfrei zur Verfügung. Der Gebühren sind von Nutzer zu tragen. Im Zeitalter der erneuten Einführung der verfassungswidrigen Vorratsdatenspeicherung, ist die Ausgabe von anonymen SIM-Karten ein politisches Signal, zumindest angstfrei Telefonate führen zu können, bzw. sich angstfrei in Deutschland bewegen zu können, ohne persönlich geortet zu werden.

Es wird nicht verkannt, dass die Nutzung einer anonymen SIM-Karte auch zu Missbrauch führen kann. Aber rechtsuntreue Menschen nutzen diese Möglichkeit ohnehin.

Antragsfabrik/Visitation an allen Schulen WP069 16.05.2012 WP069 - Visitation an alle Schulen MorgenlandfahrtBRB im Namen des AK_Bildung Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg möge beschließen, folgende Position an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm zur Landtagswahl aufzunehmen:

Die Schulvisitation wird auf die Schulen in freier Trägerschaft ausgedehnt.

Die Schulvisitation ist das zentrale Instrument der Qualitätssicherung im Schulsystem. Die Ausdehnung auf freie Träger schafft Transparenz und Vergleichbarkeit auch auf diesem Feld.
Antragsfabrik/Keine weitere Verbeamtung von Lehrkräften WP066 16.05.2010 WP066 - Keine weitere Verbeamtung von Lehrkräften MorgenlandfahrtBRB im Namen des AK_Bildung Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg möge beschließen, folgende Position an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm zur Landtagswahl aufzunehmen:

Die Piratenpartei Brandenburg ist gegen eine weitere Verbeamtung von Lehrkräften.

Eine Verbeamtung von Lehrkräften ist nicht notwendig, da sie keine hohheitlichen Aufgaben erfüllen.
Antragsfabrik/DOS/HV 2015.1/X002: Unvereinbarkeit mit der ALFA X002 09.11.2015 Unvereinbarkeit mit der ALFA BastianBB (eingestellt von geka) Der RV Dahme-Oder-Spree stellt fest, dass jegliche Zusammenarbeit mit der Allianz für Fortschritt und Aufbruch (ALFA) unvereinbar mit den Werten der Piratenpartei ist. Dazu gehört auch ausdrücklich eine Zusammenarbeit auf kommunaler Ebene.

Mitglieder der Piratenpartei, die eine solche Zusammenarbeit auf parteipolitischer und/oder öffentlicher Ebene pflegen verhalten sich parteischädigend im Sinne des § 6 Absatz 2 der Bundessatzung.

Da die ALFA sich aus dem Umkreis ehemaliger Mitglieder der AfD zusammensetzt, die die AfD zu dem gemacht haben, wie sie sich heute benimmt, ist es sinnvoll, sich von dieser Partei ebenfalls zu distanzieren, auch wenn sie nicht in Parlamenten und/oder Gemeindevertretungen vertreten ist.
Antragsfabrik/Sonnenenergie WP079 17.05.2012 WP079 - Sonnenenergie AG Umwelt und Energie Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg möge beschließen, folgende Position an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm zur Landtagswahl aufzunehmen:

Sonnenenergie

Zur großflächigen Energiegewinnung durch solare Strahlungsenergie sind vorrangig versiegelte, Konversions-, und Tagebaufolgeflächen auszuweisen. Durch Energiegewinnungsanlagen beeinträchtigte Kommunen sollen finanziell von den Anlagen profitieren, beispielsweise durch Gewerbesteuer und Durchleitungsgebühren bei (re-)kommunalisierten Netzen.

Antragsfabrik/Entwicklung eines Call-for-papers-Konzeptes (offen) Entwicklung eines Call-for-papers-Konzeptes --Nr 75:in spe 12:50, 28. Jul. 2011 (CEST) Die Mitglieder möchten darüber diskutieren, ob ein Konzept, wie es im Folgenden kurz umrissen wird, zustimmungsfähig wäre.

Zu einer zukünftigen Versammlung (das muss kein Parteitag sein) wird ein call for papers initiert, wobei es sich inhaltlich um Beiträge handeln soll,die sich an einem dafür ausgewählten Modul aus dem Landesprogramm orientieren. Für den besten oder die drei besten Beiträge kann ein Sachpreis ausgelobt werden; außerdem werden sie vom Vorstand zur Veröffentlichung in einer Mitgliederzeitschrift (Flaschenpost oder Kompass) eingereicht ( gegebenenfalls gekürzt). Es wäre auch denkbar, dies zusammen mit anderen Landesverbänden zu machen etc...

Antragsfabrik/LPT 2012.2/Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett WP024 11.07.2012 WP024 - Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett MvG Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett stellen keine Krankheitssymptome dar, sondern sind natürliche Vorgänge. Daher fordern die Piraten Brandenburg die Einführung eines eigenen Gesetzbuches zur Regelung der Versorgung während Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett auf Landesebene. Bisher gibt es kein eigenständiges Sozialgesetzbu8ch welches diesen Bereich regelt. Die Regelungen im SGB V sind sehr stark auf die Berufsorganisationsstrukturen von Ärzten ausgerichtet, welche auf die Hebammen nicht übertragbar sind.

zweite Zeile etc.

Antragsfabrik/Wirtschaft (Monopole) GP14 07.01.11 GP14 - Wirtschaft (Monopole) Markus F. Dem Programm möge im Modul 'Wirtschaft' der folgende Absatz hinzugefügt werden:

Monopolbildung führt zu eingeschränktem Wettbewerb und folglich erhöhten Preisen. Monopol- und Kartellstrukturen lassen den Menschen keine Alternativen und führen deshalb zu verstärkten Abhängigkeiten. Das Wirtschaftssystem ist so zu gestalten, dass Monopolstrukturen und deren Entstehung verhindert werden.

Dieser Antrag geht davon aus, dass der Antrag "Grundsatzprogramm LV Brandenburg" angenommen wurde.

Begründet die Ablehnung von monopolen und Förderung von freiem Wettbewerb. Der ursprüngliche Text ist aus einem Vorschlag übernommen und überarbeitet. Ergänzungen sind willkommen.

Antragsfabrik/Wirtschaft (Weiterentwicklungen) GP13 07.01.11 GP13 - Wirtschaft (Weiterentwicklungen) Markus F. Dem Programm möge im Modul 'Wirtschaft' der folgende Absatz ergänzt werden:

Das Wirtschaftssystem soll den Grundsätzen einer sozialen Marktwirtschaft entsprechen und den Fortschritt der Gesellschaft sichern. Wir stehen deshalb insbesondere für Weiterentwicklungen des Wirtschaftssystems ein und fördern Ideen, die neue Wege menschlichen Lebens und Wirtschaftens aufzeigen.

Dieser Antrag geht davon aus, dass der Antrag "Grundsatzprogramm LV Brandenburg" angenommen wurde.

Dieser Passus soll verdeutlichen, in wie fern wir Veränderungen in der Wirtschaft gegenüberstehen. Der ursprüngliche Text ist aus einem Vorschlag übernommen und überarbeitet. Ergänzungen sind willkommen.

Antragsfabrik/MOL/Einladungsfrist SA04 19.09.2012 SA04 - Einladungsfrist für KPT verlängern Ixylon (Diskussion) Im Satz "Der Kreisvorstand lädt jedes Mitglied mindestens zwei Wochen vorher schriftlich ein." soll das Wort "zwei" durch das Wort "vier" ersetzt werden. Die zweiwöchige Ladungsfrist ist recht "sportlich" und für manche Mitglieder in der persönlichen Terminplanung kaum machbar. Zudem die Einladungsfrist mit dem Einreichen von Satzungsänderungsanträgen kollidiert: Wenn man die Einladung in den Händen hält sind keine Satzungsänderungsanträge mehr möglich.

Deshalb soll hier den Mitgliedern mehr Vorlauf gegeben werden, den Termin in ihrer persönlichen Planung zu berücksichtigen und ihnen zu ermöglichen, auch noch Anträge zur Satzung zu formulieren.

Antragsfabrik/LPT 2012.2/Pflege tradierter Rassen und Sorten WP043 13.07.2012 WP043 - Pflege tradierter Rassen und Sorten AG Umwelt und Energiepolitik / Frank Steinert Die Piratenpartei LV Brandenburg möge auf dem Landesparteitag folgendes zur Aufnahme in das Wahlprogramm zur Landtagswahl beschließen:

Die PIRATEN Brandenburg setzen sich für die Erhaltung, Sammlung, Pflege und Weiterentwicklung traditioneller alter Sorten in Saatgutdatenbanken, ebenso wie für die Erhaltung alter Nutztierrassen ein.

Antragsfabrik/LPT 2012.2/Zusammenstellung Landesvorstand (offen) Zusammenstellung Landesvorstand Veit Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg möge beschließen:

Wenn die Versammlung beschließt zwei oder mehr Beisitzer für den Landesvorstand zu wählen, erhält einer die Funktionsbezeichnung „Generalsekretär“. Dieser Beisitzer soll in Einzelwahl bestimmt werden. Sein Tätigkeitsfeld umfasst mindestens die Mitgliederverwaltung sowie die Mitgliederbetreuung. Ein Beisitzer mit der Funktionsbezeichnung „Politischer Geschäftsführer“ wird nicht gewählt.

Die Aufgaben des politischen Geschäftsführers können frei nach Interesse und Kompetenz im Vorstand verteilt werden. Eine Bewerbung auf speziell dieses Tätigkeitsfeld ist im Gegensatz zum Generalsekretär mit seinem sehr spezifischen Tätigkeitsfeld nicht nötig.

Zusatz

Der Antrag wird entsprechend dem Ausgang des LQFB-Themas angepasst

Antragsfabrik/Musikschulgesetz (offen) Musikschulgesetz Brandenburg roberto seeliger über 50% der musikausbildung in brandenburg wird von privaten musikschulen und lehrern durchgeführt.die förderung geht zu 100 % nur an kommunale und öffentliche schulen.dies wiederspricht nicht nur den kommunalgesetzten sondern ist auch nicht transperent ,da die fördermiitel ausschließlich über den den vdm verwaltet und vergeben werden.,nichgt gerecht,nicht transparent und eine absolute vetternwirtschaft!

Text des Antrages---musikschulgesetz in brandenburg nach einheitlichen standarts für alle kommunal/öffentlichen und privaten mit dem fördergrundsatz der schülerförderung und der dozentenförderung und NICHT der verwaltun!!!! zweite Zeile etc.

am besten über den kontakt seeliger@robertoseeliger -Ag private musikschule im land brandenburg

Begründung des Antrages gerechte förderpolitik für schüle und fachdozenten zweite Zeile etc.

Antragsfabrik/Keine Zwangsmitgliedschaft in der IHK GP01 13.07.2011 GP01 - Keine Zwangsmitgliedschaft in der IHK FireFox Keine Zwangsmitgliedschaft in der IHK

Die PIRATEN Brandenburg lehnen die Zwangsmitgliedschaft in der IHK ab. Über den Bundesrat muss darauf hingewirkt werden, dass die Zwangsmitgliedschaft für Unternehmer in der IHK unverzüglich bundesweit verboten wird. Die IHK ist kein staatliches Organ, sie ist keine staatliche Verwaltung und sie ist eine intransparente Organisation, die politisch und meinungsbildend aktiv ist.

Antrag enthält die Begründung - kein Unternehmen / Unternehmer darf ohne Möglichkeit eines "Ausstiegs" zur Mitgliedschaft gezwungen werden. Zudem ist die IHK mehr als intransparent und lenkt sehr stark politische Entscheidungen sowohl kommunal, als auch landes- und bundesweit.

Alternativ kann dieser Antrag auch als Positionspapier abgestimmt werden.

Antragsfabrik/Familienfreundliche Ganztagesbetreuung an Schulen PP13 15.01.2011 PP13 - Positionspapier "Familienfreundliche Ganztagesbetreuung an Schulen" FireFox Der Landesparteitag möge über das Positionspapier mit dem Titel Familienfreundliche Ganztagesbetreuung an Schulen und nachfolgendem Text abstimmen:

Staatliche Bildungseinrichtungen müssen den Familien dabei helfen, den Anforderungen des heutigen Familien- und Berufslebens gerecht zu werden. Dafür soll mit Landesunterstützung an allen Schulen ein Angebot zur Ganztagesbetreuung bereitgestellt werden. Das Betreuungsangebot ergänzt den Unterricht um zusätzliche Bildungsmöglichkeiten und Aktivitäten. Neben Wahlfächern, Hausaufgabenbetreuung und Nachhilfe soll ein möglichst breites Angebot an kulturellen oder sportlichen Tätigkeiten ermöglicht werden. Dabei ist die Zusammenarbeit mit Vereinen zu beiderseitigem Vorteil ausdrücklich erwünscht.

Der Antrag beinhaltet die Begründung.
Antragsfabrik/LPT 2012.2/Niedrigschwellige und bedarfsgerechte Betreuung durch die Hebamme WP026 11.07.2012 WP026 - Niedrigschwellige und bedarfsgerechte Betreuung durch die Hebamme MvG Wir setzen wir uns für eine primäre niedrigschwellige und bedarfsgerechte Betreuung und medizinische Versorgung in der Schwangerschaft, während der Geburt, im Wochenbett und bis zum Ende des ersten Lebensjahres des Kindes durch Hebammen ein. Schwangere gehören nur nach entsprechendem Befund in die fachärtzliche Betreuung. Dies ist auch kosteneffizienter. Änhliche Konzepte werden bereits erfolgreich in Holland und Schweden umgesetzt und gelten in der Wissenschaft als best practise.

zweite Zeile etc.

Antragsfabrik/Volksbegehren Nachtflugverbot BER Q006 08.06.2012 Q006 - Volksbegehren Nachtflugverbot BER RicoB CB Der Landesparteitag der Piratenpartei Brandenburg möge folgende Aussage als offizielles Positionspapier verabschieden:

Die Piratenpartei Brandenburg fordert, dass die Anwohner der Ab- und Anflugschneisen des Flughafens Berlin Brandenburg (BER) in den Nachtstunden Ruhe zur lebensnotwendigen Erholung haben. Die Gesundheit der Bevölkerung muss Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen des Flughafens BER haben. Die PIRATEN Brandenburg unterstützen das derzeit laufende Volksbegehren "Für eine Änderung des § 19 Absatz 11 des Landesentwicklungsprogrammes zur Durchsetzung eines landesplanerischen Nachtflugverbotes am Flughafen Berlin Brandenburg International (BER)".

Der Antragstext enthält die Begründung der Forderung.
Antragsfabrik/Überprüfung der Rasselisten in der HundehalterVO (offen) Überprüfung der Rasselisten in der HundehalterVO Nr 75:in spe Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg, möge beschließen,

Folgendes an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm zur Landtagswahl aufzunehmen:

Die PIRATEN Brandenburg wollen die in der HundehalterVO enthaltenen Listen von Hunderassen, die aufgrund rassespezifischer Merkmale als gefährlich gelten, auf ihre wissenschaftliche Haltbarkeit prüfen lassen und gegebenenfalls auch aufheben. Eine mit einer Aufhebung dieser Rasselisten einhergehende Novellierung der HundehalterVO soll dabei jedoch nicht zu neuen Einschränkungen oder Auflagen für die Besitzer von anderen Hunden führen.

Eine Begründung des Antrages kann in mündlicher Form beim Landesparteitag erfolgen.
Antragsfabrik/Freie Software in der Verwaltung PP08 15.01.2011 PP08 - Positionspapier "Freie Software in der Verwaltung" FireFox Der Landesparteitag möge über das Positionspapier mit dem Titel Freie Software in der Verwaltung und nachfolgendem Text abstimmen:

Verwaltung und Behörden sollen bevorzugt freie Software einsetzen. Durch die Offenheit des Quellcodes gibt es keine Abhängigkeit von einem bestimmten Softwarehersteller. Dies verbessert die Möglichkeiten für spätere Anpassungen, wenn sich beispielsweise rechtliche Rahmenbedingungen ändern. Bei freier Software entfallen außerdem die Kosten für Lizenzgebühren. Den kurzfristig höheren Kosten für Einarbeitungsaufwand bei freier Software stehen so mittel- und langfristig Einsparungen gegenüber. Wartungsverträge können mit Firmen vor Ort geschlossen werden, was die regionale Wirtschaft fördert.

Der Antrag beinhaltet zu Teilen die Begründung.
Antragsfabrik/LPT 2012.2/Stärkung der gesundheitlichen Eigenverantwortung WP055 13.07.2012 WP055z - Stärkung der gesundheitlichen Eigenverantwortung Markus Hoffmann Die Piratenpartei LV Brandenburg möge auf dem Landesparteitag folgendes zur Aufnahme in das Wahlprogramm zur Landtagswahl an geeigneter Stelle beschließen:

Wir wollen die gesundheitliche Eigenverantwortung stärken und dies auch in schulischen Lehrplänen berücksichtigen.

Dieser Antrag ist als Konkurrenzantrag für WP023z zu verstehen, da ich WP023z für wahrscheinlich nicht mehrheitsfähig aber dennoch vieles darauf für wichtig halte. Alternativ kann dieser Antrag abgestimmt werden, nachdem über WP023z abgestimmt wurde. Dieser Antrag ist diesbezüglich Modul 3 aus insgesamt 4 Modulen mit jeweils Teilinhalten aus WP023z.
Antragsfabrik/LPT 2012.2/Festlegung von Flugrouten (offen) Festlegung von Flugrouten ch-erkner Der Landesparteitag der Piratenpartei Brandenburg möge beschließen, das Wahlprogramm an geeigneter Stelle um folgenden Inhalt zu ergänzen.

Die Piratenpartei Brandenburg setzt sich dafür ein, dass mit Genehmigung neuer Flughäfen ein gültiger, vollständiger, und jederzeit einsehbarer Flugroutenplan vorliegen und bei Inbetriebnahme auf mind. zehn Jahre eingehalten werden muss.

Das im Vorfeld des BER durchgeführte Planfeststellungsverfahren sah „Geradeaus-Überflüge“ auf beiden Start- und Landebahnen vor. Unzählige Gerichte beschäftigen sich mit den Klagen von Gemeinden und Anwohnern, die nach Bekanntgabe der Flugrouten des BER jedoch durch sog. abknickende Routen neu belastet werden.

Folglich muss bereits mit Genehmigung eines neuen Flughafens die zu erwartenden, tatsächlichen Flugrouten niedergeschrieben sein.

Antragsfabrik//DOS/Regionalbeauftragte (offen) 13.07.2012 Einführung Regionalbeauftragte der Kreise FrankB Die Hauptversammlung möge beschließen: Es werden Regionalbeauftragte der Kreise eingeführt. Das Ernennungsverfahren und die Aufgaben sind wie folgt geregelt:

Benennung (Verfahren):

  • Die "Beauftragten" werden vom Vorstand mit Beschluss nach Ausschreibung benannt.
  • Die Neuausschreibung kann jederzeit durch Antrag von drei Mitgliedern ausgelöst werden.

Aufgaben/Zuständigkeiten:

  • er/sie ist Ansprechpartner für Kreistagsfraktionen und andere relevante Gruppen im Landkreis.
  • er/sie ist Ansprechpartner für Aktionen im Kreis/Region (Terminierung, Planung, Einladung).
  • der/die Beauftragte sucht aktiv nach Veranstaltungen im Kreis, bei denen die Anwesenheit von Piraten sinnvoll sein kann und stellt/schlägt diese den Mitgliedern und dem Vorstand zur Diskussion vor.
  • die Beauftragten stehen in enger Zusammenarbeit mit dem Vorstand.
Der Vorstand und viele Mitglieder halten dies bei der Größe des Regionalverbandes für sinnvoll
Antragsfabrik/DOS/Facebook X002 13.07.2012 X002 - Erstellen einer Facebookseite für DOS Kai Hamacher Die Hauptversammlung möge beschließen,

1. dass ein Facebookaccount und die damit verbundene Facebookseite vom Vorstand für den Regionalverband DOS angelegt wird.

2. dass der Vorstand mit Beschluss nach Ausschreibung eine geeignete Person für die Pflege des Accounts benennen soll, alternativ kann der Vorstand die Pflege des Accounts übernehmen. Die Neuausschreibung kann jederzeit durch Antrag von drei Mitgliedern ausgelöst werden.

In der heutigen Zeit ist Facebook einfach ein Medium, an dem man nicht vorbeikommt wenn man Junge Leute ansprechen möchte. Somit sollte auch der RV DOS dort vertreten sein. Nur wenn wir die ganze Bandbreite der Möglichkeiten des Internet nutzten, können wir viele Menschen davon überzeugen eine neue transparente Politik zu gestalten.
Antragsfabrik/DOS/Regionalbeauftragte X001 13.07.2012 X001 - Einführung Regionalbeauftragte der Kreise FrankB Die Hauptversammlung möge beschließen: Es werden Regionalbeauftragte der Kreise eingeführt. Das Ernennungsverfahren und die Aufgaben sind wie folgt geregelt:

Benennung (Verfahren):

  • Die "Beauftragten" werden vom Vorstand mit Beschluss nach Ausschreibung benannt.
  • Die Neuausschreibung kann jederzeit durch Antrag von drei Mitgliedern ausgelöst werden.

Aufgaben/Zuständigkeiten:

  • er/sie ist Ansprechpartner für Kreistagsfraktionen und andere relevante Gruppen im Landkreis.
  • er/sie ist Ansprechpartner für Aktionen im Kreis/Region (Terminierung, Planung, Einladung).
  • der/die Beauftragte sucht aktiv nach Veranstaltungen im Kreis, bei denen die Anwesenheit von Piraten sinnvoll sein kann und stellt/schlägt diese den Mitgliedern und dem Vorstand zur Diskussion vor.
  • die Beauftragten stehen in enger Zusammenarbeit mit dem Vorstand.
Der Vorstand und viele Mitglieder halten dies bei der Größe des Regionalverbandes für sinnvoll
Antragsfabrik/Qualitätswettbewerb fördern WP068 16.05.2012 WP068 - Qualitätswettbewerb fördern MorgenlandfahrtBRB im Namen des AK_Bildung Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg möge beschließen, folgende Position an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm zur Landtagswahl aufzunehmen:

Jede Schule in freier Trägerschaft hat vom Tag der Eröffnung an, in gleichem Umfang Anspruch auf finanzielle Förderung durch den Staat, wie eine öffentliche Schule.

Die bisherige Regelung, dass der Anspruch auf finanzielle Förderung erst nach zwei bzw.3 Betriebsjahren einsetzt, begünstigt insbesondere große Träger, wie z.B. die evangelische Kirche. Insbesondere für kleine Initiativen von Eltern stellt diese Hürde oftmal ein unüberwindbares Hindernis dar, da der komplette Schulbetrieb 2 bzw. 3 Jahre lang aus eigener Tasche finanziert werden muss.
Antragsfabrik/MOL/SA01-Antragsrecht SA01 16.09.2012 SA01 - Antragsrecht für jedes Mitglied Ixylon (Diskussion) Der §7(5) soll wie folgt geändert werden:
  • alt:

Antragsberechtigt sind die Ortsverbände, die Organe des Kreisverbandes sowie 3 Mitglieder des Kreisverbandes, die gemeinsam einen Antrag stellen. Anträge zur Geschäftsordnung und Anträge zur Änderung zugelassener Anträge können alle Mitglieder des Kreisverbandes stellen.

  • neu:

Antragsberechtigt ist jeder Pirat des Kreisverbandes.

Momentan sind mindestens drei Piraten notwendig, um einen Antrag an den KPT zu stellen. Das widerspricht piratischen Grundsätzen, wonach bei uns Jeder mitarbeiten kann. Dieser Punkt ist auch in der Landessatzung entsprechend geregelt.
Antragsfabrik/Biometrische Daten PP15 15.01.2011 PP15 - Positionspapier "Biometrische Daten" FireFox Der Landesparteitag möge über das Positionspapier mit dem Titel Biometrische Daten und nachfolgendem Text abstimmen:

Wir lehnen die Erfassung biometrischer Daten ohne Anfangsverdacht sowie deren Speicherung ohne nachgewiesene Straftat kategorisch ab.

Ohne Begründung ..
Antragsfabrik/Unzulässigkeit von Globalen Minder- und Mehrausgaben sowie Platzhaltern im Haushalt WP092 18.05.2012 WP092 - Unzulässigkeit von Globalen Minder- und Mehrausgaben sowie Platzhaltern im Haushalt MvG Unzulässigkeit von Globalen Minder- und Mehrausgaben sowie Platzhaltern im Haushalt

Die Piratenpartei Brandenburg spricht sich für einen transparenten, nachvollziehbaren und vollständigen Haushalt aus, in dem alle Einnahmen und Ausgaben separat und einzeln aufgelistet sind. Die weitere Nutzung von globalen Mindereinahmen, globalen Mehreinnahmen und Paltzhaltern im Haushalt des Landes, der Kreise und Gemeinden, steht dem entgegen und wird aus diesem Grund abgelehnt.

Platzhalter (z.B 0 oder 1.000 Euro), globale Mindereinnahmen und globale Mehreinnahmen verschleiern den tatsächlichen Verwendungszweck von Ausgaben, machen Einsparungen intransparent und können dazu führen, das Budgetlöcher überdeckt werden.
Antragsfabrik/LPT 2012.2/Sicherstellung der geburtshilfichen Grundversorgung WP025 11.07.2012 WP025 - Sicherstellung der geburtshilfichen Grundversorgung MvG Die Piraten sprechen sich für die Sicherstellung der geburtshilfichen Grundversorgung, speziell auch in strukturschwachen Regionen Brandenbugs duch arztunabhängige Versorgungskonzepte aus.

Darunter fallen auch eine geburtshilfliche Notversorgung sowie eine Unterstützung der Hebammen zur Organisation einer solchen.

Die wohnortnahe geburtshilfliche Grundversorgung steht aus Kostengründen zur Disposition. Auch vor den Herausforderungen, die mit dem demographischen Wandel begründet sind (Abwanderung und drohender Fachärztemangel), muss die wohnortnahe geburtshilfliche Grundversorgung sichergestellt werden. Dies bedeutet, dass vom Entschluss die Wohnung zu verlasen, bis zur Ankunft der Versorgung nicht mehr als 30 Minuten vergehen dürfen.

zweite Zeile etc.

Antragsfabrik/LPT 2012.2/Grundsatz - Biodiversität GP005 13.07.2012 GP005 - Biodiversität AG Umwelt und Energiepolitik / Frank Steinert Die Piratenpartei LV Brandenburg möge auf dem Landesparteitag folgendes zur Aufnahme in das Grundsatzprogramm beschließen:

Die PIRATEN Brandenburg setzen sich für die Erhaltung und Förderung der biologischen Vielfalt ein. Dazu ist die Biotopvernetzung ist zu fördern. Durch eine entsprechende Gestaltung der Flächennutzung werden isolierte Biotope durch Grünbrücken, Wassernetze oder zusätzliche Wege für Pflanzen und Tiere verbunden. Dabei soll auf landschaftliche Vielfalt statt auf monokulturelle Nutzung gesetzt werden. Der Schadstoffeintrag aus Industrie, Verkehr und Landwirtschaft in natürliche Lebensräume muss auf ein umweltverträgliches Maß reduziert werden.

Antragsfabrik/Anpassung der Anzahl der Ersatzrichter SÄ01 15.07.2011 SÄ01 - Anpassung der Anzahl der Ersatzrichter Uk Der Landesparteitag möge beschließen,
1. in § 21 Absatz 4 der Landessatzung werden die Worte "einem Ersatzrichter" gestrichen und durch die Worte "zwei Ersatzrichtern" ersetzt.
2. der Absatz 5 des § 21 der Landessatzung wird ersatzlos gestrichen.
Die Bestimmungen sind aufgrund der neuen Schiedsgerichtsordnung im Abschnitt C der Bundessatzung anzupassen bzw. entbehrlich.


Alt: (4) Der Landesparteitag kann beschließen, das Schiedsgericht nur mit drei Richtern und einem Ersatzrichter zu besetzen.

Neu: (4) Der Landesparteitag kann beschließen, das Schiedsgericht nur mit drei Richtern und zwei Ersatzrichtern zu besetzen.

Alt:(5) 1Die Schiedsgerichtswahlen finden mindestens einmal im Kalenderjahr statt. 2Die Richter bleiben bis zur Wahl eines neuen Landesschiedsgerichtes im Amt.

Neu:(5) 1Die Schiedsgerichtswahlen finden mindestens einmal im Kalenderjahr statt. 2Die Richter bleiben bis zur Wahl eines neuen Landesschiedsgerichtes im Amt.

Antragsfabrik/Umwelt und Energie (Nahrung) GP20 06.01.2011 GP20 - Umwelt und Energie: Modul 4 - Nahrung AG Umwelt und Energie, vertreten durch Heiko Brucker, Sebastian Pochert, Sven Weller, Christoph Brückmann Aus Gründen einer gesunden Ernährung und der Umweltverträglichkeit lehnen wir eine stark übermäßige Produktion an pflanzlichen Nahrungsmitteln durch übermäßige Düngung sowie die damit verbundene Beseitigung von überschüssig produzierten Nahrungsmitteln ab.

Der Anbau von genetisch veränderten Pflanzen, welche nicht durch Kreuzung erzeugt wurden, lehnen wir ab. Die Auswirkungen auf Mensch und Natur sind nicht vorhersehbar und laufen einer natürlichen Ernährung zuwider. Dazu lehnen wir Patente auf Leben und Gene ab.

Die Produktion von Nahrungsmitteln muss so erfolgen, dass Mensch und Natur nicht geschädigt werden.
Das Bewirtschaften von Feldern und die Haltung von Nutztieren müssen nach den Grundsätzen der ökologischen Landwirtschaft erfolgen. Nur diese stellen die natürliche und gesunde Ernährung sicher, die Menschen und Tieren als Grundrecht zusteht.

Antragsfabrik/Bürgerfreundliches eGovernment PP07 15.01.2011 PP07 - Positionspapier "Bürgerfreundliches eGovernment" FireFox Der Landesparteitag möge über das Positionspapier mit dem Titel Bürgerfreundliches eGovernment und nachfolgendem Text abstimmen:

Der Einsatz von Informationstechnologien in der Verwaltung erlaubt es Privatpersonen und Unternehmen, Amtsgeschäfte ohne lange Wege und Bürokratismus – auch außerhalb der Amtszeiten – abzuwickeln. Wir begrüßen diese Entwicklung und möchten sie weiter vorantreiben. Wir möchten aber auch vor den Schattenseiten warnen. Eine umfassende, zentralisierte Datenverarbeitung erhöht die Abhängigkeit von technischen Systemen und birgt das Risiko von unbeabsichtigter Datenübertragung. Im Falle von sensiblen Daten besteht außerdem die Gefahr missbräuchlicher Datennutzung. Im Bereich des eGovernment ist es besonders wichtig, die Prinzipien Datensparsamkeit und Datenvermeidung zu beachten. Wer keinen Zugang zu Informationstechnologien hat oder deren Nutzung verweigert, darf keine Nachteile haben.

Der Antrag beinhaltet zu Teilen die Begründung.
Antragsfabrik/Energiepolitik im Land Brandenburg WP042 17.05.2012 WP042 - Energiepolitik im Land Brandenburg AG Umwelt und Energie Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg möge beschließen, folgende Position an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm zur Landtagswahl aufzunehmen:

Energiepolitik im Land Brandenburg

Die PIRATEN Brandenburg setzen sich für eine dezentrale, transparente, nachhaltige und partizipative Energieversorgungsstruktur ein.

Antragsfabrik/Freies WLAN in öffentlichen Gebäuden WP021 01.05.2012 WP021 - Freies WLAN in öffentlichen Gebäuden FireFox Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg möge beschließen, folgende Position an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm zur Landtagswahl aufzunehmen:

Freies WLAN in öffentlichen Gebäuden

In öffentlichen Gebäuden des Landes Brandenburg soll kostenlos ungefiltertes Internet via WLAN angeboten werden. Jeder Bürger soll die Möglichkeit erhalten, sich anonym in diese offenen Netzen einzuwählen.

Die Grundlage des Antrages entstammt dem Wahlprogramm der Piratenpartei Saarland. Der Antrag wurde durch die AG TDBD entsprechend auf das Land Brandenburg angepasst und dann zum Landesparteitag 2012.1 eingebracht. Eine Begründung des Antrages kann in mündlicher Form beim Landesparteitag erfolgen.
Antragsfabrik/LPT 2012.2/Grundlegende Justizreformen als Überpunkt im Grundsatz bzw Wahlprogramm GP002 12.07.2012 GP002 - Grundlegende Justizreformen als Überpunkt im Grundsatz- bzw. Wahlprogramm Edmund Müller Der Landesparteitag möge beschließen im Landesprogramm nach dem Abschnitt „Mehr Demokratie und Bürgerrechte“ folgenden Passus einzufügen:

"Grundlegende Reformen in der Justiz und demokratische Gestaltung der dritten Gewalt"

welcher dann in verschiedenen Unterpunkten weiter ausgeführt wird.

Unter Bezugnahme auf den Antrag unter http://wiki.piratenbrandenburg.de/Antragsfabrik/LPT_2012.2/Grundlegende_Reformen_in_der_Justiz_und_demokratische_Gestaltung_der_dritten_Gewalt soll dessen Anliegen in eine programmatisch günstiger darzustellende Form gebracht werden. Es gibt in der Justiz unseres Landes vielfältige Ansatzpunkte für Reformen. Sie sollen im Programm unter oben angeführten Hauptpunkt geordnet zusammengefasst werden.
Antragsfabrik/Öffentliche Überwachung einschränken PP05 15.01.2011 PP05 - Positionspapier "Öffentliche Überwachung einschränken" FireFox Der Landesparteitag möge über das Positionspapier mit dem Titel Öffentliche Überwachung einschränken und nachfolgendem Text aus dem Bereich Bürgerrechte abstimmen:

Die zunehmende pauschale Videoüberwachung im öffentlichen Raum - zum Beispiel auch in öffentlichen Verkehrsmitteln - dient lediglich der gefühlten Sicherheit und greift unverhältnismäßig in die Privatsphäre der Menschen ein. Videoüberwachung kann Straftaten nicht verhindern, sondern höchstens verdrängen. Wir lehnen den weiteren Ausbau der öffentlichen Überwachung strikt ab. Darüber hinaus sind aktuelle Maßnahmen der öffentlichen Überwachung kritisch zu überprüfen und gegebenenfalls rückgängig zu machen. Die Kosten für die Installation und die Überwachung der Kameras stehen zudem in keiner Relation zum Nutzen. Eine Neuorientierung hin zu effektiven Lösungen, wie besserer Straßenbeleuchtung und mehr Polizeistreifen, ist dringend erforderlich.

Der Antragstext beinhaltet die Begründung.
Antragsfabrik/LPT 2012.2/Ausweitung der Steuerhoheit für das Land WP016 10.07.2012 WP016 - Ausweitung der Steuerhoheit für das Land Mücke für die Taskforce Haushalt und Finanzen Land und Kommunen sind bei der Gestaltung der (Steuer-) Einnahmen gegenüber dem Bund strukturell benachteiligt. Wir fordern daher mehr Steuerhoheit für das Land, beispielsweise vollständige Gestaltungsmöglichkeiten bei der Grunderwerbsteuer. Land und Kommunen sind in der Gestaltung der Steuerpolitik benachteiligt. So können z.B. bei der Grunderwerbsteuer nur ein Steuersatz, jedoch keine Freibeträge oder unterschiedliche Steuersätze (z.B. bis 250.000 Euro Immobilienwert und einen höheren Satz für teurere Immobilien festgelegt werden). Ebenso legt der Bund alle Details für Umsatz- und Einkommensteuer wie Steuersätze, Ausnahmen, Bemessungsgrundlagen etc... alleine fest.
Antragsfabrik/Redaktionskommission X001 14.04.2012 X001 - Redaktionskommission RicoB CB Der Landesparteitag möge beschließen: Zur Korrektur sprachlicher Fehler und zur stilistischen Angleichung des vom Landesparteitag 2012.1 beschlossenen Programms (Landesprogramm und Wahlprogramm) wird eine "Redaktionskomission" eingesetzt. Die inhaltlichen Aussagen, die bereits vom Landesparteitag beschlossen sind, müssen in der Bearbeitung vollständig erhalten bleiben. Der sprachlich überarbeitete Gesamtentwurf des Landesprogramms und des Wahlprogramms wird dem nächsten Landesparteitag in Gänze zum nochmaligen Beschluss vorgelegt. Als "Redaktionskomission" wird die AG Politik des Landesverbandes Brandenburg eingesetzt. Die Mitarbeit in der AG Politik steht jedem Interessierten offen; die antragstellenden Piraten sind nach Möglichkeit in die Überarbeitung der von ihnen initiierten Passagen einzubeziehen. Das Landesprogramm und das Wahlprogramm sollte in Rechtschreibung und Grammatik der korrekten neuen deutschen Rechtschreibung entsprechen.
Antragsfabrik/Mehr Geld für Bildung WP065 16.05.2012 WP065 - Mehr Geld für Bildung MorgenlandfahrtBRB im Namen des AK_Bildung Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg möge beschließen, folgende Position an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm zur Landtagswahl aufzunehmen:

Der Bildungshaushalt soll in der kommenden Wahlperiode um mindestens 10% aufgestockt werden.

Bildung ist heute in vielen Bereichen unterfinanziert. Die Inklusion führt zu kleineren Klassen, was einen erhöhten Personalbedarf zur Folge hat. Das Gelingen der Inklusion erfordert ferner Investitionen in Personal (flächendeckende Fortbildungen/Supervisionen) und Gebäuden. Eine zeitgemässe IT-Ausstattung aller Schulen ist wünschenswert. Zudem steigen die Pensionslasten im Bildungshaushalt rasant an.
Antragsfabrik/LPT 2012.2/Nachhaltigkeit der Energieversorgung WP027 11.07.2012 WP027 - Nachhaltigkeit der Energieversorgung Thomas Langen für die AG Umwelt und Energie Der Landesparteitag der Piratenpartei Brandenburg möge beschließen, in das Wahlprogramm an geeigneter Stelle folgenden Antrag einzufügen:

Energiegewinnung, das heisst die Wandlung von vorhandenen in nutzbare Energieformen, soll ohne den Verbrauch begrenzter Ressourcen stattfinden. Sonneneinstrahlung, Wind- und Wasserkraft sowie Erdwärme sind bevorzugt zu verwenden. Zur Speicherung sind Verfahren einzusetzen, die ohne oder nur mit vernachlässigbaren Umweltbeeinträchtigungen einhergehen. Die PIRATEN Brandenburg wenden sich strikt gegen den Anbau von Monokulturen zur Energieerzeugung und gegen die Abholzung von Regenwald für diese Zwecke.

Antragsfabrik/CCS-Technologie und Fracking WP045 17.05.2012 WP045 - Ablehnung von Fracking AG Umwelt und Energie Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg möge beschließen, folgende Position an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm zur Landtagswahl aufzunehmen:

Ablehnung von Fracking

Die Piratenpartei Brandenburg lehnt Fracking als Fortsetzung der Erdgas- beziehungsweise Erdölgewinnung strikt ab.

Die Risiken durch Fracking sind nicht abschätzbar und schwer beherrschbar. Das gleiche gilt für CCS (Kohlendioxid-Abscheidung und -speicherung); hierzu gibt es allerdings bereits ein auf dem Landesparteitag 2011.1 angenommenes Positionspapier
Antragsfabrik/LPT 2012.2/Landwirtschaft WP038 13.07.2012 WP038 - Landwirtschaft AG Umwelt und Energiepolitik / Frank Steinert Die Piratenpartei LV Brandenburg möge auf dem Landesparteitag folgendes zur Aufnahme in das Wahlprogramm zur Landtagswahl beschließen:

Die Landwirtschaft spielt in strukturschwachen Regionen eine große Rolle. Sie prägt maßgeblich das ländliche Erscheinungsbild und ist als Wirtschaftsfaktor sehr bedeutsam. Nur eine nachhaltige Landwirtschaft kann der gesellschaftlichen Verantwortung und den damit verbundenen Anforderungen gerecht werden. Wir unterstützen eine verantwortungsbewusste und ressourcenschonende Landwirtschaft, die gesunde Produkte hervorbringt und den Landwirten ein faires Einkommen verschafft.

Antragsfabrik/Senkung des Wahlalters PP10 15.01.2011 PP10 - Positionspapier "Senkung des Wahlalters" FireFox Der Landesparteitag möge über das Positionspapier mit dem Titel Senkung des Wahlalters und nachfolgendem Text abstimmen:

Junge Menschen werden mit 14 Jahren strafmündig und uneingeschränkt religionsmündig. Mit 16 beginnen viele Heranwachsende eine Berufsausbildung. Ihre Lebensumstände werden stark durch Entscheidungen in Kommunen und Land beeinflusst. Junge Politik ist nachhaltige Politik. Noch bestimmt der demografische Wandel die Politik. Deshalb müssen die Belange der kommenden Generationen gestärkt werden. Wir setzen uns für ein Wahlrecht auf kommunaler und auf Landesebene von 16 Jahren ein. Dadurch wird die Politik die junge Generation entdecken, was auch dem Bildungssystem zu Gute kommt. Zudem gleicht die Herabsetzung des Wahlalters die Nachteile der fünfjährigen Wahlperiode aus: die Mehrheit der Erstwähler wird dadurch über 18 Jahre alt sein, statt wie bisher über 20 Jahre.

Mit der Senkung des Wahlalters sollen zudem in den Schulen demokratische Wissensgrundlagen rechtzeitig vermittelt werden.

Der Antrag enthält die Begründung.
Antragsfabrik/LPT 2012.2/Haftung für Gentechnik in der Landwirtschaft WP041 13.07.2012 WP041 - Haftung für Gentechnik in der Landwirtschaft AG Umwelt und Energiepolitik / Frank Steinert Die Piratenpartei LV Brandenburg möge auf dem Landesparteitag folgendes zur Aufnahme in das Wahlprogramm zur Landtagswahl beschließen:

Bisher haftet bei Schäden, die durch gentechnisch verändertes Saatgut entstehen, alleine der geschädigte Landwirt. Die Beweislast für die Nicht-Beeinträchtigung der Umgebung muss beim Gentechnik einsetzenden Betrieb oder bei sachgemäßem Einsatz bei dessen Hersteller liegen.

Wir wenden uns gegen Gentechnik und wollen sie abschaffen, müssen aber auch

an die Regelung von Langzeitschäden denken die aus der Zeit vor dem Verbot stammen.

Antragsfabrik/Demokratie erweitern GP07 07.01.2011 GP07 - Demokratie erweitern Sebastian Pochert Dieser Antrag könnte als Ergänzung (Unterkapitel) zu Modul 02: Mehr Demokratie und Bürgerrechte dienen.

Demokratie erweitern

Bei demokratischen Entscheidungsprozessen darf das Mitbestimmungs- und Wahlrecht nicht nur auf Bürger, die bestimmte Formalien erfüllen, beschränkt sein, sondern muss allen Menschen zugesichert sein, die betroffen sind. Die Brandenburger Piraten setzen sich daher für ein Wahlrecht für dauerhaft in Brandenburg lebende Menschen ohne Deutsche Staatsbürgerschaft bei Parlamentswahlen und Volksentscheiden sowie ein Herabsetzen der Alters zum Erlangen des aktiven Wahlrechts ein.

Antragsfabrik/Freie Selbstbestimmung des Zusammenlebens WP027 02.05.2012 WP027 - Freie Selbstbestimmung des Zusammenlebens Piper Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg möge beschließen, folgende Position an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm zur Landtagswahl aufzunehmen:

Freie Selbstbestimmung des Zusammenlebens

Die PIRATEN Brandenburg bekennen sich zum Pluralismus des Zusammenlebens. Politik muss der Vielfalt der Lebensstile gerecht werden und eine wirklich freie Entscheidung für die individuell gewünschte Form des Zusammenlebens ermöglichen. Eine bloß historisch gewachsene strukturelle und finanzielle Bevorzugung ausgewählter Modelle lehnen wir ab.

Die Grundlage des Antrages entstammt dem Wahlprogramm der Piratenpartei Berlin. Der Antrag wurde durch die AG TDBD entsprechend auf das Land Brandenburg angepasst und dann zum Landesparteitag 2012.1 eingebracht. Eine Begründung des Antrages kann in mündlicher Form beim Landesparteitag erfolgen.
Antragsfabrik/Depublizieren wieder abschaffen PP17 15.01.2011 PP17 - Positionspapier "Depublizieren wieder abschaffen" FireFox Der Landesparteitag möge über das Positionspapier mit dem Titel Depublizieren wieder abschaffen und nachfolgendem Text abstimmen:

Die Piratenpartei Brandenburg spricht sich gegen das sogenannte "Depublizieren" von Internetinhalten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten aus. Unter Verwendung von Gebührengeldern produzierte Inhalte müssen den Gebührenzahlern zeitlich unbegrenzt im Internet zur Verfügung gestellt werden können.

Die Piratenpartei Brandenburg setzt sich zudem dafür ein, dass der entsprechende Passus aus dem Rundfunkstaatsvertrag wieder gestrichen wird.

Seit Inkrafttreten des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrages am 1. Juni 2009 sind öffentlich-rechtliche Sendeanstalten verpflichtet, einen Großteil ihrer gebührenfinanzierten Sendungen nach 7 Tagen aus dem Internet zu entfernen. Diese erzwungene Informationsvernichtung ist nicht hinzunehmen, zumal die Sendungen von der Allgemeinheit finanziert werden.
Antragsfabrik/Vielfalt statt Monokulturen WP077 17.05.2012 WP077 - Vielfalt statt Monokulturen AG Umwelt und Energie Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg möge beschließen, folgende Position an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm zur Landtagswahl aufzunehmen:

Vielfalt statt Monokulturen

Die Piratenpartei Brandenburg wendet sich gegen Monokulturen in der Land- und Forstwirtschaft und setzt sich für den Erhalt und den Aufbau von nachhaltigen Mischwäldern ein.

Monokulturen sind abzulehnen weil sie in der freien Natur so nicht vorkommen und unter anderem eine einseitige Belastung des Bodens bedeuten.
Antragsfabrik/Freie Selbstbestimmung und Familienförderung WP028 02.05.2012 WP028 - Freie Selbstbestimmung und Familienförderung Piper Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg möge beschließen, folgende Position an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm zur Landtagswahl aufzunehmen:

Freie Selbstbestimmung und Familienförderung

Die Piratenpartei Brandenburg setzt sich für die gleichwertige Anerkennung von Lebensmodellen ein, in denen Menschen füreinander Verantwortung übernehmen. Unabhängig vom gewählten Lebensmodell genießen Lebensgemeinschaften, in denen Kinder aufwachsen oder schwache Menschen versorgt werden, einen besonderen Schutz. Unsere Familienpolitik ist dadurch bestimmt, dass solche Lebensgemeinschaften als gleichwertig und als vor dem Gesetz gleich angesehen werden müssen.

Die Grundlage des Antrages entstammt dem Wahlprogramm der Piratenpartei Berlin. Der Antrag wurde durch die AG TDBD entsprechend auf das Land Brandenburg angepasst und dann zum Landesparteitag 2012.1 eingebracht. Eine Begründung des Antrages kann in mündlicher Form beim Landesparteitag erfolgen.
Antragsfabrik/Gesundheit und Pflege vernetzen (offen) Gesundheit und Pflege vernetzen Ralf Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg möge beschließen, folgende Position an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm zur Landtagswahl aufzunehmen: Wir treten für eine Vernetzung sämtlicher Pflege- und Gesundheitsangebote in den Kommunen ein. Vorrang sollen niederschwellige Angebote haben,die ein Verbleiben pflegebedürftiger Bürger in ihrem Wohnumfeld ermöglichen. Dazu zählen z. B. Tagesstätten, Wohngemeinschaften, Pflegeberatungsstellen, Begegnungsstätten mit Unterstützungsangeboten, Medizinische Versorgungszentren mit gesundheitserhaltenen Angeboten, Anlaufstellen für pflegende Angehörige. Die demografische Entwicklung und die Prognosen erwarten für Brandenburg eine kontinuierlich steigende Nachfrage nach Pflegeangeboten. Die vorhandenen Ressourcen müssen stärker in Vorsorge, Prävention, Aktivierung, Gemeinschaftswohnangebote, ambulante Versorgung und Beratung investiert werden. Es müssen Netze aus den vorhanden Angeboten enstehen, um zielgerichteter unterstützen zu können. Die Finanzmittel reichen sonst nicht zu einer angemessenen Versorgung.
Antragsfabrik/Sued/Ruecktritt Kunst (offen) Rücktritt der Ministerin Mattiscb Der Regionlaverband Südbrandenbrug möge beschließen, folgende Erklärung abzugeben:

Wir fordern den Rücktritt von Frau Prof. Sabine Kunst vom Amt der Brandenburgischen Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur. Wir fordern, dass ihre Amtsnachfolgerin/ihr Amtsnachfolger sich der eigentlichen Probleme der Hochschulen, nämlich der Unterfinanzierung und der Fehlsteuerung durch das brandenburgische Mittelverteilungsmodell, annimmt.

Wir fordern die beiden Hochschulen auf, gemeinsam konstruktiv an der Behebung der von der Lausitzkommission aufgezeigten Probleme zu arbeiten und dabei die Vielfalt von Zugangsmöglichkeiten, Ausbildungswegen und Abschlüssen zu erhalten.

Sollte dafür eine Neugründung NOTWENDIG sein, werden die Piraten dies unterstützen. Wenn diese Notwendigkeit jedoch nicht belegt werden kann, muss darauf verzichtet werden.

Frau Kunst schadet der Lausitzer Hochschullandschaft mit ihren Plänen zur Zukunft der beiden Lausitzer Hochschulen. Ihr Beharren auf den bisher völlig konzeptlosen Neugründungsplänen vernichtet schon jetzt in übver 20 Jahren Geschaffenes. Ein Einlenken oder die Bemühung um transparente oder lösungsoffene Diskussion sind nicht zu erkennen.

Tritzdem muss ntürlich ordentlich and der Problematik gearbeitetet werden.

Antragsfabrik//DOS/Regional Beauftragter Kommune (offen) 13.07.2012 Regional Beauftragter (Kommune) Kannstewissen Die Hauptversammlung möge folgendes beschließen:


Zur Stärkung der Piraten vor Ort werden Regional Beauftragte benannt. Die jeweilige Region orientiert sich am Bereich der jeweiligen Kommune. Die Zusammenfassung mehrerer Kommunen zu einem Bereich ist zulässig.


Verfahren zur Benennung

Regional Beauftragte werden von mindestens 3 Piraten der jeweiligen Region dem Vorstand des Regionalverbandes DOS vorgeschlagen. Der Vorstand benennt durch Beschluß den Regional Beauftragten für die Dauer von 12 Monaten.


Aufgaben der Regional Beauftragten

Der Regional Beauftragte unterstützt den Vorstand DOS bei der Arbeit vor Ort.

Der Regional Beauftrage ist Ansprechpartner der Piraten in der Region. Er unterstützt aktiv die Planung, Organisation und Durchführung von Aktivitäten der Piraten. Er informiert die Piraten der Region über Veranstaltungen und Aktivitäten und lädt zu gemeinsamen Treffen ein.

Der Regional Beauftragte ist offizieller Ansprechpartner der Piratenpartei für die jeweilige kommunale Vertretung.

Dieser Antrag ergänzt den Antrag "RegionalBeauftragte der Kreise".

Er eröffnet die Möglichkeit, nach Bedarf Regional Beauftragte auch für Städte und Gemeinden zu benennen.

Antragsfabrik/DOS/Regional Beauftragter Kommune X003 13.07.2012 X003 - Regional Beauftragter (Kommune) Kannstewissen Die Hauptversammlung möge folgendes beschließen:

Zur Stärkung der Piraten vor Ort werden Regional Beauftragte benannt. Die jeweilige Region orientiert sich am Bereich der jeweiligen Kommune. Die Zusammenfassung mehrerer Kommunen zu einem Bereich ist zulässig.


Verfahren zur Benennung

Regional Beauftragte werden von mindestens 3 Piraten der jeweiligen Region dem Vorstand des Regionalverbandes DOS vorgeschlagen. Der Vorstand benennt durch Beschluß den Regional Beauftragten für die Dauer von 12 Monaten.


Aufgaben der Regional Beauftragten

Der Regional Beauftragte unterstützt den Vorstand DOS bei der Arbeit vor Ort.

Der Regional Beauftrage ist Ansprechpartner der Piraten in der Region. Er unterstützt aktiv die Planung, Organisation und Durchführung von Aktivitäten der Piraten. Er informiert die Piraten der Region über Veranstaltungen und Aktivitäten und lädt zu gemeinsamen Treffen ein.

Der Regional Beauftragte ist offizieller Ansprechpartner der Piratenpartei für die jeweilige kommunale Vertretung.

Dieser Antrag ergänzt den Antrag "RegionalBeauftragte der Kreise".

Er eröffnet die Möglichkeit, nach Bedarf Regional Beauftragte auch für Städte und Gemeinden zu benennen.

Antragsfabrik/Alternativantrag für Einfügen GP15 GP03 16.07.2011 GP03 - Alternativantrag für Einfügen GP15 in das Programm, wie auf LPT2011.1 vergessen FireFox Alternative zu GP15 Antrag der Redaktionskommission: Der Landesparteitag möge beschließen, im "Grundsatzprogramm des Landesverbandes Brandenburg der Piratenpartei Deutschland "Landesprogramm") das beschlossene Modul GP 15 zwischen GP10 (Wirtschaft) und GP 05.8 (Soziales), inklusive der Antragsüberschrift des Modul GP15 "Grundrecht auf Internetzugang (Breitband)"*, als eigenständiges Modul (wie zB. GP10) *einzufügen. Auf dem LPT 2011.1 wurde bei Beschluss vergessen den Ort des Antrages GP15 zu bestimmen - entweder eigenständig ODER (sowohl als auch) an geeigneter Stelle im Programm. Hierzu soll der Antrag inkl. Überschrift wie eigentlich gefordert auf dem LPT 2011.1. Fälschlicherweise wurde die Position auf dem LPT 2011.1 nicht behandelt und ist automatisch ohne Überschrift ins Modul Soziales hineingerutscht. Dieser Antrag spezifiziert die Position als Eigenständigkeit zwischen Modul Wirtschaft und Modul Soziales als eigenständiges Modul. Es ist nur ein Satz ABER eine zentrale Forderung der Piraten Brandenburg und wurde bereits in anderen Landesverbänden aufgenommen.
Antragsfabrik/Abschaffung Residenzpflicht WP064 13.05.2012 WP064 - Abschaffung Residenzpflicht andreas390 Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg möge beschließen, folgende Position an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm zur Landtagswahl aufzunehmen.

Die Piraten des Landesverbandes Brandenburg fordern die Abschaffung der Residenzpflicht für Asylsuchende und geduldete Ausländer. Das Land Brandenburg soll mit allen Bundesländern länderübergreifende Vereinbarungen treffen, mit denen die Aufenthaltsbereiche mehrerer Bundesländer zusammengelegt werden, um schließlich Freizügigkeit für das gesamte Bundesgebiet herstellen.

Die Residenzpflicht ist einmalig in der Europäischen Union und existiert nur in Deutschland. Ein solch antiquiertes Gesetz verhindert die Integration Asylsuchender und Geduldeter und macht diese zu Menschen zweiter Klasse. Der wiederholte Verstoß gegen die Residenzpflicht wird mit Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Mit Berlin gibt es bereits eine Vereinbarung über die wechselseitige Reisefreiheit. Auch mit allen anderen Bundesländern sind Vereinbarungen über die wechselseitige Reisefreiheit anzustreben.

Antragsfabrik/Ablehnung des Einsatzes des "Schultrojaners" WP076 16.05.2012 WP076 - Ablehnung des Einsatzes des "Schultrojaners" RicoB CB Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg möge beschließen, folgende Position an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm zur Landtagswahl aufzunehmen:

Ablehnung des Einsatzes des "Schultrojaners"

Die Piratenpartei Brandenburg lehnt verdachtsunabhängige Kontrollen von Computern in Schulen - mit dem Ziel urheberrechtlich geschützte Werke zu entdecken - entschieden ab, da derartige Kontrollen mit dem Datenschutz nicht zu vereinbaren sind. Auf Computern in Schulen darf keine Software installiert werden, die nach Plagiaten sucht. Die PIRATEN Brandenburg lehnen den Einsatz einer solchen Überwachungssoftware ab, da es sich um einen enormen Vertrauensbruch gegen Schülerinnen und Schüler sowie Lehrpersonal handelt. Die Piratenpartei Brandenburg fordert darüber hinaus die Freigabe von Lehrmitteln unter Creative Commons-Lizenzen. Diese Lizenzen ermöglichen eine weitgehend freie Nutzung von Inhalten.

Eine Begründung des Antrages kann in mündlicher Form beim Landesparteitag erfolgen.
Antragsfabrik//DOS/Regional Beauftragter (offen) Regional Beauftragter (Kommune) Kannstewissen Die Hauptversammlung möge folgendes beschließen:


Zur Stärkung der Piraten vor Ort werden Regional Beauftragte benannt.
Die jeweilige Region orientiert sich am Bereich der jeweiligen Kommune.
Die Zusammenfassung mehrerer Kommunen zu einem Bereich ist zulässig.


Verfahren zur Benennung

Regional Beauftragte werden von mindestens 3 Piraten der jeweiligen Region dem Vorstand des Regionalverbandes DOS vorgeschlagen.
Der Vorstand benennt durch Beschluß den Regional Beauftragten für die Dauer von 12 Monaten.


Aufgaben der Regional Beauftragten

Der Regional Beauftragte unterstützt den Vorstand DOS bei der Arbeit vor Ort.

Der Regional Beauftrage ist Ansprechpartner der Piraten in der Region. Er unterstützt aktiv die Planung, Organisation und Durchführung von Aktivitäten der Piraten. Er informiert die Piraten der Region über Veranstaltungen und Aktivitäten und lädt zu gemeinsamen Treffen ein.

Der Regional Beauftragte ist offizieller Ansprechpartner der Piratenpartei für die jeweilige kommunale Vertretung.

Dieser Antrag ergänzt den Antrag "RegionalBeauftragte der Kreise".

Er eröffnet die Möglichkeit, nach Bedarf Regional Beauftragte auch für Städte und Gemeinden zu benennen.

Antragsfabrik/Anträge der Redaktionskommission (offen) Anträge der Redaktionskommission Nr 75:in spe Der Landesparteitag möge beschließen,

die Programmänderungsanträge mit -- der gemeinsamen Antragsnummer GP02 --

auf Neufassung von

1. GP05 Modul 02: Mehr Demokratie und Bürgerrechte
2. GP05 Modul 03 "Mehr Transparenz des Staatswesens"
3. GP 05 Modul 04 "Privatsphäre und Datenschutz"
4. GP05 Modul 05 "Bürgernahe Verwaltung"
5. GP05 Modul 06.5 "Freier Zugang zu Wissen und wissenschaftlichen Ergebnissen"
6. GP05 Modul 08 "Soziales" und
7. den Antrag 'Die Module GP05 Modul 06: "Bildung und Wissenschaft", GP05 Modul 06.1 "Recht auf Bildung" und GP05 Modul 06.2 "Vielfalt und Wahlfreiheit" sollen unverändert bleiben'

en bloc in einer Abstimmung abzustimmen.

Es handelt sich um sprachliche Überarbeitungen der vom Landesvorstand eingesetzten Redaktionskommission.

In diesem Sachantrag wurde der Programmänderungsantrag

GP15: Der Landesparteitag möge beschließen,
im "Grundsatzprogramm des Landesverbandes Brandenburg der Piratenpartei Deutschland ("Landesprogramm") das beschlossene Modul GP 15 zwischen GP10 (Wirtschaft) und GP 05.8 (Soziales), inklusive der Antragsüberschrift des Modul GP15 "Grundrecht auf Internetzugang (Breitband)"*, *einzubetten.

außen vor gelassen, da ein alternativer Programmänderungsantrag (GP03) eingereicht wurde.

Antragsfabrik/LPT 2012.2/Faktenbasierte Gesetzgebung GP015 13.7.2012 GP015 - Faktenbasierte Gesetzgebung TheBug Der Landesparteitag der Piratenpartei Brandenburg möge beschließen das Grundsatzprogramm an geeigneter Stelle um folgenden Absatz zu ergänzen:

Die Piratenpartei Brandenburg lehnt es ab Gesetze ohne sachliche Grundlagen, oder aufgrund von Einzelereignissen zu erlassen. Insbesondere Verbote und Eingriffe in die persönliche Freiheit dürfen nur basierend auf einer objektiven Evaluierung erfolgen und auch dann nur wenn ein berechtigtes und belegbares Allgemeininteresse besteht.

Einzelereignisse mit großer medialer Wirkung, wie beispielsweise Terroranschläge, wurden wiederholt dazu verwendet Einschränkungen persönlicher Freiheiten und Überwachungsmaßnahmen zu begründen.

Insbesondere die Gesetzgebung im Bereich der inneren Sicherheit erfolgt häufig aufgrund von populistischer Stimmungsmache und nicht basierend auf Fakten.

Antragsfabrik/Praeventionsunterricht an Schulen WP088 18.05.2012 WP088 - Präventionsarbeit an Schulen Thomas Goede Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg möge beschließen, folgende Position an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm zur Landtagswahl aufzunehmen: <br\><br\>Präventionsunterricht an Schulen<br\><br\>Die derzeitigen Maßnahmen zur Aufklärung mit dem Umgang von Rauschmitteln mit Suchtpotenzial an Schulen entspricht nicht unseren Vorstellungen.

Ein frühstmöglicher Beginn der Präventionsmaßnahmen ist um den Umgang mit legalen und illegalen Substanzen zu schulen und vor Gefahren zu warnen unabdingbar. Der Beste Weg Menschen vor einer unkontrollierbaren Abhängigkeit zu schützen ist über Suchtpotenzial und Gefahren für die Gesundheit zu informieren. Wir werden mit Lehrenden und Fachkräften ein Konzept zur Sucht- und Drogenprävention ausarbeiten, und fordern hierfür einen festen Platz im Lehrplan des Landes Brandenburg.

Der Antrag wurde inhaltlich aus dem Wahlprogramm der PiratenNRW kopiert und für Brandenburg durch den AK Suchtpolitik angepasst.
Antragsfabrik/Wahl zur Reihenfolge GP25 07.01.11 GP25 - Wahl zur Reihenfolge Markus F. Der LPT möge folgendes beschließen:

Der LPT wählt in geheimer Wahl die Reihenfolge der Module bzw. Inhalte des Programmes. Vorschläge zum Wahlverfahren werden von der Wahlkommission gemacht. Durch Annahme dieses Antrages wählt der LPT zuerst offen über das Wahlverfahren, danach geheim über die Reihenfolge.

Ich weiß nicht ob wir diesen Antrag dafür brauchen, ich stelle ihn aber zur Sicherheit, da die Klärung der Reihenfolge noch offen ist.
Antragsfabrik/LPT 2012.2/Reduzierung von Tierversuchen (offen) Reduzierung von Tierversuchen andreas390 Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg, möge folgendes Positionspapier beschließen:

Tierversuche sollen, insbesondere, wenn tierversuchsfreie alternative Verfahren vorhanden sind, für pharmazeutische Stofftests und andere Experimente nicht mehr verpflichtend sein.

Begründung:

Um einen Rückgang von Tierversuchen zugunsten von Forschungen an alternativen Methoden zu bewirken, ist es notwendig Subventionen für Tierversuche auf tierversuchsfreie Forschungsmethoden zu verlagern. Gibt es wissenschaftlich erprobte Alternativmethoden für bestimmte Testverfahren, dürfen dafür keine Tierversuche eingesetzt werden.

Die Aussagekraft von aktuellen Tierversuchen, die sich nicht mehr wie früher mit grundlegenden Fragen zum physischen Aufbau und Wirkungsweisen befasst, wird inzwischen von vielen Ärzten und Wissenschaftlern angezweifelt. Für die heutigen Untersuchungen wurden in vielen Bereichen deutlich bessere Verfahren entwickelt, welche eingesetzt werden könnten, jedoch bisher von der Pharmaindustrie nicht ausreichend berücksichtigt und auch weiterentwickelt werden.

Infos hierzu:

Antragsfabrik/Für Menschenrechte kämpfen WP012 01.05.2012 WP012 - Für Menschenrechte kämpfen Piper Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg möge beschließen, folgende Position an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm zur Landtagswahl aufzunehmen:

Für Menschenrechte kämpfen

Die grundlegenden Rechte jedes Menschen sind das höchste Gut und Ausdruck unserer Menschlichkeit. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, beschlossen und anerkannt von den Staaten der Vereinten Nationen, stellt dabei die umfassende und allgemein anerkannte Sammlung dieser Rechte dar. Die dort genannten Rechte sind unteilbar und gelten für jeden Menschen gleichermaßen, unabhängig von seiner Herkunft, seiner Religion, seinem Geschlecht, seiner Kultur oder anderen Merkmalen. Jeder Mensch muss sich frei entfalten können, ohne Repressalien befürchten zu müssen. Jede Diskriminierung ist abzulehnen. Die Piratenpartei Brandenburg kämpft dafür, die Menschenrechte national wie international durchzusetzen.

Die Grundlage des Antrages entstammt dem Wahlprogramm der Piratenpartei Nordrhein-Westfalen. Der Antrag wurde durch die AG TDBD entsprechend auf das Land Brandenburg angepasst und dann zum Landesparteitag 2012.1 eingebracht. Eine Begründung des Antrages kann in mündlicher Form beim Landesparteitag erfolgen.
Antragsfabrik/LPT 2012.2/Gegen vorrangige Gewinnorientierung im Gesundheitswesen WP053 13.07.2012 WP053z - Gegen Gewinnorientierung im Gesundheitswesen Markus Hoffmann Die Piratenpartei LV Brandenburg möge auf dem Landesparteitag folgendes zur Aufnahme in das Wahlprogramm zur Landtagswahl an geeigneter Stelle beschließen:

Gesundheit ist ein hohes Gut. Wir Piraten in Brandenburg wollen deswegen der zunehmenden Gewinnorientierung des Gesundheitswesens, die Krankheit zur Einnahmensquelle werden lässt, entgegensteuern. Deswegen setzen wir uns für die Betreibung von Krankenhäusern und Medizinischen Versorgungszentren durch Kommunen oder anerkannt gemeinnützige Träger ein.

Dieser Antrag ist als Konkurrenzantrag für WP023z zu verstehen, da ich WP023z für wahrscheinlich nicht mehrheitsfähig aber dennoch vieles darauf für wichtig halte. Alternativ kann dieser Antrag abgestimmt werden, nachdem über WP023z abgestimmt wurde. Dieser Antrag ist diesbezüglich Modul 1 aus insgesamt 4 Modulen mit jeweils Teilinhalten aus WP023z.
Antragsfabrik/Ablehnung von Extremismus
Antragsfabrik/LPT 2012.2/Betreuungsgeldablehnen Q002 03.08.2012 Q002 - Betreuungsgeld ablehnen MorgenlandfahrtBRB im Namen des AK_Bildung "Die Piratenpartei Brandenburg lehnt das von der Bundesregierung initiierte Bereuungsgeld ab. Wenn sich der Bund finanziell in diesem Bereich engagieren möchte, halten wir die Förderung des Ausbaus von Kita-Kapazitäten, insbesondere im Krippenbereich, für geboten und prioritär." Das Betreuungsgeld ist der Ausdruck eines veralteten Familienbildes. Die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf eine Kindergartenbetreuung für Kinder ab einem Jahr ist aufgrund mangelder Kapazitäten vielerorts gefährdet. Die Unterstützung der Länder und Kommunen bei der Schaffung notwendiger Kita-Kapazitäten durch den Bund wäre ein wertvoller Beitrag zur praktischen Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Antragsfabrik/Personelle Ausstattung der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht WP052 11.05.2012 WP052 - Personelle Ausstattung der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht RicoB CB Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg möge beschließen, folgende Position an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm zur Landtagswahl aufzunehmen:

Personelle Ausstattung der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht

Antragstext: Die Arbeitsbelastung der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist im Land Brandenburg seit der Zusammenführung der Datenschutzaufsicht über den öffentlichen und privaten Bereich deutlich angestiegen. Die PIRATEN Brandenburg setzen sich dafür ein, dass der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht die notwendige personelle Ausstattung zur Verfügung gestellt wird, um die zahlreich anfallenden Aufgaben umfänglich und gewissenhaft zu erledigen.

Eine Begründung des Antrages kann in mündlicher Form beim Landesparteitag erfolgen.
Antragsfabrik/LPT 2012.2/Biodiversität WP039 13.07.2012 WP039 - Biodiversität AG Umwelt und Energiepolitik / Frank Steinert Die Piratenpartei LV Brandenburg möge auf dem Landesparteitag folgendes zur Aufnahme in das Wahlprogramm zur Landtagswahl beschließen:

Die PIRATEN Brandenburg setzen sich für die Erhaltung und Förderung der biologischen Vielfalt ein. Dazu ist die Biotopvernetzung ist zu fördern. Durch eine entsprechende Gestaltung der Flächennutzung werden isolierte Biotope durch Grünbrücken, Wassernetze oder zusätzliche Wege für Pflanzen und Tiere verbunden. Dabei soll auf landschaftliche Vielfalt statt auf monokulturelle Nutzung gesetzt werden. Der Schadstoffeintrag aus Industrie, Verkehr und Landwirtschaft in natürliche Lebensräume muss auf ein umweltverträgliches Maß reduziert werden.

Antragsfabrik/Gleichberechtigter Netzzugang WP046 17.05.2012 WP046 - Gleichberechtigter Netzzugang AG Umwelt und Energie Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg möge beschließen, folgende Position an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm zur Landtagswahl aufzunehmen:

Gleichberechtigter Netzzugang

Es muss jedem Bürger, jeder Bürgergesellschaft und jeder juristischen Person finanziell und organisatorisch gleichberechtigter Zugang zu den Strom- und Gasnetzen, sei es als Verbraucher oder Erzeuger, gewährt werden. Dies setzt entsprechende rechtliche Rahmenbedingungen voraus und lässt sich mit der monopolistischen Eigentumsstruktur schwer vereinbaren.

Antragsfabrik/Stärkung regionaler Anbieter und Versorgerstrukturen WP040 17.05.2012 WP040 - Stärkung regionaler Anbieter und Versorgerstrukturen AG Umwelt und Energie Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg möge beschließen, folgende Position an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm zur Landtagswahl aufzunehmen:

Stärkung regionaler Anbieter und Versorgerstrukturen

Die PIRATEN Brandenburg setzen sich für eine Förderung regionaler Anbieter und für den Ausbau lokaler öffentlicher Infrastruktur ein, um die Verantwortung wieder mehr in die Hände der Bürger zu legen.

Regionale Anbieter und lokale Infrastrukturen haben vielfältige Vorteile für Mensch und Umwelt; sie verkürzen Verkehrswege und erhöhen die lokale Verbundenheit.
Antragsfabrik/Onlinepetitionen nach Bundesvorbild WP020 01.05.2012 WP020 - Onlinepetitionen nach Bundesvorbild Piper Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg möge beschließen, folgende Position an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm zur Landtagswahl aufzunehmen:

Onlinepetitionen nach Bundesvorbild

Jeder hat das Recht, sich mit Anliegen und Beschwerden an die Volksvertretung zu wenden. Deshalb möchten wir den Bürgern einfachere Wege ermöglichen, an der Gesetzgebung mitzuwirken. Dazu gehören auch Onlinepetitionen, die über ein Portal - nach Vorbild des Bundestages - zum gesellschaftlichen Diskurs einladen. Mitzeichnerunterschriften sollen auch online gesammelt werden können. Petenten mit einer signifikanten Anzahl von Mitzeichnern sollen dabei ein Anhörungsrecht im Landtag erhalten.

Die Grundlage des Antrages entstammt dem Wahlprogramm der Piratenpartei Saarland. Der Antrag wurde durch die AG TDBD entsprechend auf das Land Brandenburg angepasst und dann zum Landesparteitag 2012.1 eingebracht. Eine Begründung des Antrages kann in mündlicher Form beim Landesparteitag erfolgen.
Antragsfabrik/Drogen und Suchtpraevention WP090 18.05.2012 WP090 - Drogen- und Suchtprävention Thomas Goede Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg möge beschließen, folgende Position in das Landtagswahlprogramm aufzunehmen: <br\>

Drogen- und Suchtpolitik<br\> Verantwortungsvoll mit Rauschmitteln umzugehen darf nicht ausschließlich in der Schule gelehrt werden. Die Piraten Brandenburg setzen sich für die Einrichtung von flächendeckenden Anlaufstellen zur Aufklärung ein. So soll es jedem Bürger möglich sein sich über die gesundheitlichen Konsequenzen, das Suchtpotenzial oder die Anwendungsmöglichkeiten verschiedenster Rauschmittel zu informieren. Auf die Wahrung der Persönlichkeitsrechte ist dabei zu achten. Bei dem Besuch dieser Aufklärenden Einrichtungen dürfen keine personenbezogenen Daten erfasst und gespeichert werden.

Der Antrag wurde inhaltich aus dem Programm der PiratenNRW kopiert und von dem AK Suchtpolitik für Brandenburg abgeändert. Der Antrag wurde inhaltich aus dem Programm der PiratenNRW kopiert und von dem AK Suchtpolitik für Brandenburg abgeändert.

zweite Zeile etc.

Antragsfabrik/Sued/Braunkohle (offen) Braunkohle Mattiscb Der Regionlaverband Südbrandenbrug möge beschließen, folgende Erklärung abzugeben:

Die Piratenpartei hat sich zu regenerativen Energien bekannt. Deswegen erklären die Piraten Südbrandenburgs als Betroffene: Nutzung von Braunkohle als Energieträger ist mittelfrisitig in Brandenburg nicht notwendig und muss aufhören. Die Braunkohle muss in den nächsten Jahren mit den vorhandenen Tagebauen und Kraftwerksanlagen auskommen. Weitere Tagebaue dürfen nicht aufgeschlossen werden, es darf weder sorbische Heimat noch neuentstandene regenerative Energiegewinnung 'abgebaggert' werden.

Brandenburg ist Stromexporteur und erzeugt schon jetzt mehr Strom durch regenerativen Energien als im Land gebraucht wird.

Die Braunkohleindustrie hat schon gezeigt, dass sie keine Loyalität zur Lausitz kennt. Als 2010 Atomkraftwerke in Deutschland abgeschaltet werden mussten, wurden die dadurch entstandenen Verluste auch in den Lausitzer Unternehmen abgeschrieben, obwohl diese nichts mit dem Betrieb von Atomkraftwerken zu tun haben. Die Ausfälle bei der Gewerbesteuer trafen die Kommunen hart und zeigten eine gefährliche Abhängigkeit der Kommunalfinanzen von einzelnen Konzernen.

Die Zahl der Arbeitsplätze in der Braunkohle ist rückläufig, während die in den regenrativen Energien und anderen Wirtschaftszweigen eher zunehmen. Über kurz oder lang wird das Arbeitsplatzargument nicht mehr verfangen und sollte schon jetzt nicht überbewertet werden.

Antragsfabrik/Unterstützung der Volksinitiative Hochschulen erhalten Q002 11.05.2012 Q002 - Unterstützung der Volksinitiative Hochschulen erhalten RicoB CB Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg möge folgendes Positionspapier beschließen:

Die Piratenpartei Brandenburg unterstützt das Anliegen der bereits erfolgreichen Volksinitiative "Hochschule erhalten". Die brandenburgische Landesregierung ist gewillt, die zwei völlig unterschiedlichen Hochschulen in Cottbus und Senftenberg aufzulösen und eine neue gemeinsame Universität zu gründen. Erst im Anschluss soll über ein Hochschulkonzept für Brandenburg diskutiert werden. Zahlreiche Studentinnen und Studenten sagen: "Erst denken, dann entscheiden. Brandenburgs Zukunft steckt in starken und unterschiedlich ausgerichteten Hochschulen. Wir fordern, den konzeptlosen Zusammenschluss von BTU Cottbus und Hochschule Lausitz (FH) zu stoppen, über ein leistungsfähiges Hochschulkonzept für Brandenburg zu reden und dann die richtigen Entscheidungen zu treffen."

Die Piratenpartei Brandenburg schließt sich daher der Volksinitiative "Hochschule erhalten" an. Kommt es im Folgenden zu einem Volksbegehren oder einem Volksentscheid, unterstützen die PIRATEN Brandenburg auch diese Mittel der direkten Demokratie.

Der Antragstext enthält die Begründung der Forderung.
Antragsfabrik/LiquidFeedback-NBs und -Start SA03 30.01.2011 SA03 - LiquidFeedback-Nutzungsbedingungen; Zeitpunkt des Systemstarts Sebastian Pochert Der Landesparteitag möge folgendes beschließen:

Der Landesparteitag beauftragt den Landesvorstand, dafür zu sorgen, dass Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien für die geplante LiquidFeedback-Instanz bis zum 10. April 2011 ausgearbeitet werden. Dazu kann er insbesondere mit der AG LiquidFeedback und allen weiteren Interessierten zusammenarbeiten oder die Aufgabe vollständig an jene abgeben. Es wird sich darum bemüht, dass möglichst viele Piraten dabei mitarbeiten können.

Der Landesvorstand wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass ein Start der LiquidFeedback-Instanz des Landesverbands in der Woche vom 18. - 22. April 2011 erfolgen kann.

Um Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien für die geplante LiquidFeedback-Instanz ausarbeiten zu können, halte ich es für erforderlich, dass der Landesparteitag mit dem Antrag Meinungsbilder zu LiquidFeedback bestimmte Streitpunkte klärt. Daraufhin können Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien ausgearbeitet werden, die dem Beschluss des Landesparteitags entsprechen.

Außerdem soll ein Fahrplan angelegt werden, bis wann was erfolgen soll, um eine weitere Möglichkeit der Partizipation der Piraten des Landesverbands nicht weiter hinauszuzögern.

Antragsfabrik/Einführung neuer Onlinebeteiligungsformen WP022 01.05.2012 WP022 - Einführung neuer Onlinebeteiligungsformen FireFox Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg möge beschließen, folgende Position an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm zur Landtagswahl aufzunehmen:

Einführung neuer Onlinebeteiligungsformen

Das Internet verändert die modernen Gesellschaften nachhaltig, es fördert kooperatives Denken und Handeln und stellt eine neue Chance für die Partizipation des Bürgers in der Demokratie dar. Um die neuen Möglichkeiten der Teilhabe am politischen Willensbildungsprozess für das Land Brandenburg zu nutzen, sollen im Rahmen von wissenschaftlich begleiteten Pilotprojekten die technischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen erforscht werden. Hieraus soll ein Leitfaden zur breiten Einführung von internetgestützten Bürgerbeteiligungsformen erarbeitet werden, um eine schnelle Einführung zu ermöglichen.

Die Grundlage des Antrages entstammt dem Wahlprogramm der Piratenpartei Saarland. Der Antrag wurde durch die AG TDBD entsprechend auf das Land Brandenburg angepasst und dann zum Landesparteitag 2012.1 eingebracht. Eine Begründung des Antrages kann in mündlicher Form beim Landesparteitag erfolgen.
Antragsfabrik/LPT 2012.2/Gentechnik und Patente in der Landwirtschaft WP040 13.07.2012 WP040 - Gentechnik und Patente in der Landwirtschaft AG Umwelt und Energiepolitik / Frank Steinert Die Piratenpartei LV Brandenburg möge auf dem Landesparteitag folgendes zur Aufnahme in das Wahlprogramm zur Landtagswahl beschließen:

Die PIRATEN Brandenburg setzen sich dafür ein, dass das Land Brandenburg als Ganzes dem »Europäischen Netzwerk gentechnikfreier Regionen« beitritt. Patente auf Pflanzen und Tiere blockieren die Entwicklung einer nachhaltigen Wirtschaft, indem sie die Zugänglichkeit des Wissens limitieren und damit den allgemeinen Fortschritt der Menschheit zugunsten von Einzelinteressen behindern. Mögliche Schäden durch die Verwendung von Gentechnik in der Landwirtschaft lassen sich nicht hinreichend abschätzen. Freilandversuche mit gentechnisch veränderten Pflanzen und Tieren lehnen wir ab.

Erklärung zum »Europäischen Netzwerk gentechnikfreier Regionen«

http://www.wien.gv.at/umwelt/natuerlich/europaeisches-netzwerk.html

Antragsfabrik/Umwelt und Energie (Wasser) GP19 06.01.2011 GP19 - Umwelt und Energie: Modul 3 - Wasser AG Umwelt und Energie, vertreten durch Heiko Brucker, Sebastian Pochert, Sven Weller, Christoph Brückmann Um allen Bürgern einen gerechten Zugang zu Trinkwasser zu ermöglichen, lehnen wir eine Privatisierung von Wasserbetrieben ab. Wasserbetriebe gehören in kommunale Hand. Zu den Aufgaben der Kommunen gehört es auch, der Verschwendung und Verschmutzung von Trinkwasser vorzubeugen.

Wasser ist ein schützenswertes Gut, welches Voraussetzung für eine intakte Natur und Umwelt ist und eine gesunde Ernährung und Versorgung sicherstellt. Dieses Gut muss durch geeignete Schutzmaßnahmen bewahrt werden.

Dieser Antrag wurde auch im Liquid Feedback des Landesverbands eingereicht: https://lqpp.de/bb/initiative/show/18.html
Antragsfabrik/Bürgermeister per Zustimmungswahl WP030 02.05.2012 WP030 - Bürgermeister per Zustimmungswahl FireFox Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg möge beschließen, folgende Position an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm zur Landtagswahl aufzunehmen:

Bürgermeister per Zustimmungswahl

Die PIRATEN Brandenburg setzen sich für eine Wahl der Oberbürgermeister und Bürgermeister per Zustimmungswahl ein. Bei dieser einfachen und leicht verständlichen Methode haben die Wähler die Möglichkeit, für beliebig viele Kandidaten zu stimmen. Wählbar sind alle Kandidaten, die die dafür notwendigen Grundvoraussetzungen erfüllen. Gewählt ist der Kandidat mit den meisten Stimmen. Die Vorteile der Zustimmungswahl sind vielfältig. Der beliebteste Kandidat gewinnt die Wahl, und die strukturelle Benachteiligung von kleinen Parteien wird verringert. Konsensfindung und die Diskussionen an Sachthemen werden gefördert und mögliche Verzerrungen des Wählerwillens durch das Stichwahlsystem werden ausgeschlossen.

Die Grundlage des Antrages entstammt dem Wahlprogramm der Piratenpartei Nordrhein-Westfalen. Der Antrag wurde durch die AG TDBD entsprechend auf das Land Brandenburg angepasst und dann zum Landesparteitag 2012.1 eingebracht. Eine Begründung des Antrages kann in mündlicher Form beim Landesparteitag erfolgen.
Antragsfabrik/Demokratie ohne Staatszugehoerigkeit WP094 18.05.2012 WP094 - Demokratie ohne Staatszugehörigkeit Thomas Goede Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg möge beschließen, folgende Position an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm zur Landtagswahl aufzunehmen: <br\>

Demokratie ohne Staatszugehörigkeit<br\> Alle Menschen haben das Recht die Politik mitzugestalten. Die bestehenden Hürden, die durch das veraltete Staatsangehörigkeitsrecht entstehen, werden die PIRATEN Brandenburg aufheben. Die Piratenpartei Brandenburg wird das bereits geltende Wahlrecht für EU-Bürger auf kommunaler Ebene ausweiten. Das Wahlrecht ist allen Menschen, deren Lebensmittelpunkt in Brandenburg liegt, zu gewähren, um ihnen zu ermöglichen, aktiv an der Gestaltung ihres Umfelds mitzuwirken. Dies betrifft sowohl die Kommunalwahlen als auch das Recht an Bürgerentscheiden teilzunehmen.

Dieser Antrag wurde von Nemuk mit untenstehender Begründung und mehr Programmpunkten eingereicht. Ich möchte die Anträge modular zur Abstimmung stellen.

Die Grundlage des Antrages entstammt dem Wahlprogramm der Piratenpartei Berlin. Der Antrag wurde durch die AG TDBD entsprechend auf das Land Brandenburg angepasst und dann zum Landesparteitag 2012.1 eingebracht. Eine Begründung des Antrages kann in mündlicher Form beim Landesparteitag erfolgen.

Antragsfabrik/LPT 2012.2/Staatsbürgerschaft durch Geburt WP013 10.07.2012 WP013 - Staatsbürgerschaft durch Geburt AG TDBD Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg möge beschließen, folgende Position an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm zur Landtagswahl aufzunehmen:

Staatsbürgerschaft durch Geburt

Die PIRATEN Brandenburg werden sich im Bundesrat dafür einsetzen, die Chancen zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit wesentlich zu erleichtern. Menschen, die in der Bundesrepublik Deutschland geboren werden, erhalten gesichert die deutsche Staatsangehörigkeit.

Der Antrag wurde - in anderer Form - durch die AG TDBD bereits zum Landesparteitag 2012.1 eingebracht und dort abgelehnt. Die auf dem Landesparteitag 2012.1 vorgebrachte Kritik wurde nun in den Antrag eingearbeitet, der Antrag überarbeitet und zum Landesparteitag 2012.2 erneut eingereicht. Eine Begründung des Antrages kann bei Bedarf in mündlicher Form beim Landesparteitag erfolgen.
Antragsfabrik/LPT 2012.2/Verbindliche Prüfung der Beschlussfähigkeit von Parlamenten WP049 13.7.2012 WP049 - Verbindliche Prüfung der Beschlussfähigkeit von Parlamenten TheBug Der Landesparteitag der Piratenpartei Brandenburg möge beschließen das Wahlprogramm an geeigneter Stelle um folgenden Absatz zu ergänzen:

Die Piratenpartei Brandenburg fordert die Geschäftsordnungen von Bundestag und Landes- und anderen Parlamenten ggf. so anzupassen, dass eine verbindliche Überprüfung der Beschlussfähigkeit vorgesehen ist. GO-Anträge auf Wiederholung der Prüfung der Beschlussfähigkeit dürfen nicht durch ein Quorum relativ zur Gesamtzahl der Sitze im Parlament, sondern nur relativ zur Zahl der anwesenden Parlamentarier begrenzt werden.

Wie im Fall der Novellierung des Meldegesetzes geschehen, werden immer wieder "im Schatten" eines sportlichen Großereignisses von einem nur minimal besetzten Parlament Gesetze durchgewunken. Aufgrund der Geschäftsordnung des Bundestages war keine Überprüfung der Beschlussfähigkeit möglich, da dafür 5% der Gesamtzahl der Abgeordneten für diese Überprüfung stimmen müssten. So viele waren aber nicht anwesend. Damit war die Beschlussunfähigkeit zwar faktisch vorhanden, konnte aber nicht formal festgestellt werden.
Antragsfabrik/Keine Kuerzung des Bildungshaushalts WP075 16.05.2012 WP075 - Keine Kürzung des Bildungshaushalts Markus Hoffmann im Namen des AK Bildung Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg möge beschließen, folgende Position an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm zur Landtagswahl aufzunehmen:

Bildung ist ein hohes Gut im Hinblick auf die Erlangung von Kompetenzen der Menschen und die langfristige Entwicklung unseres Landes. Deswegen fordert die Piratenpartei Brandenburg, dass in der kommenden Wahlperiode der Bildungshaushalt nicht gekürzt wird.

Begründung des Antrages

Eine Verbesserung des Bildungsniveaus braucht nicht nur gute Ideen sondern auch finanzielle Mittel für deren Umsetzung. Außerdem sind Bildungseinrichtungen in einigen Bereichen bereits heute unterfinanziert.

Antragsfabrik/Förderung des Fahrrad- und Fußgängerverkehrs WP078 17.05.2012 WP078 - Förderung des Fahrrad- und Fußgängerverkehrs AG Umwelt und Energie Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg möge beschließen, folgende Position an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm zur Landtagswahl aufzunehmen:

Förderung des Fahrad- und Fußgängerverkehrs

Die Piratenpartei Brandenburg setzt sich für eine Förderung des Fahrradverkehrs sowohl im städtischen als auch im ländlichen Raum ein. Die Verkehrsplanung muss sich an den tatsächlichen Bedürfnissen der Radfahrer orientieren; die organisatorischen, finanziellen und personellen Mittel sind an die Bedeutung dieses Verkehrsmittels sowohl im Alltag als auch für den Tourismus anzupassen. Öffentliche Verkehrsmittel sind für den Fahrradtransport zu ertüchtigen.

Gleichermaßen setzen sich die PIRATEN Brandenburg für einen Abbau der Behinderungen für den Fußverkehr vor allem im städtischen Bereich ein.

Insbesondere in der Verkehrsplanung genießen die Interessen von Radfahrern und von Fußgängern keine angemessene Priorität hinsichtlich ihrer Bedeutung als nachhaltige Mobiltät. Angestrebt werden soll eine ähnlich fahrradfreundliche Infrastruktur wie in den Niederlanden, die eine ähnliche Topographie wie Brandenburg aufweisen.
Antragsfabrik
Antragsfabrik/Geschlechter- und Familienpolitik: Familie hat viele Gesichter WP025 02.05.2012 WP025 - Geschlechter- und Familienpolitik: Familie hat viele Gesichter Piper Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg möge beschließen, folgende Position an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm zur Landtagswahl aufzunehmen:

Geschlechter- und Familienpolitik: Familie hat viele Gesichter

Die Piratenpartei Brandenburg steht für eine zeitgemäße Geschlechter- und Familienpolitik. Diese basiert auf dem Prinzip der freien Selbstbestimmung über Angelegenheiten des persönlichen Lebens. Die PIRATEN Brandenburg setzen sich dafür ein, dass Politik der Vielfalt der Lebensstile gerecht wird. Jeder Mensch muß sich frei für den selbstgewählten Lebensentwurf und für die individuell von ihm gewünschte Form gleichberechtigten Zusammenlebens entscheiden können. Das Zusammenleben von Menschen darf nicht auf der Vorteilnahme oder Ausbeutung Einzelner gründen.

Die Grundlage des Antrages entstammt dem Wahlprogramm der Piratenpartei Berlin. Der Antrag wurde durch die AG TDBD entsprechend auf das Land Brandenburg angepasst und dann zum Landesparteitag 2012.1 eingebracht. Eine Begründung des Antrages kann in mündlicher Form beim Landesparteitag erfolgen.
Antragsfabrik/Ziel der Energiepolitik im Land Brandenburg WP043 17.05.2012 WP043 - Ziel der Energiepolitik im Land Brandenburg AG Umwelt und Energie Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg möge beschließen, folgende Position an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm zur Landtagswahl aufzunehmen:

Ziel der Energiepolitik im Land Brandenburg

Die Energiegewinnung in Brandenburg soll zukünftig nicht durch wenige Großkraftwerke oder konzentrierte Anlagenballungen gesichert werden, sondern überall im Land stattfinden - in jeweils auch lokal umwelt- und menschenverträglichen Größenordnungen. Die Art der Gewinnung nutzbarer Energien muss ausgewiesen werden und den Tatsachen entsprechen. Fossile Energiegewinnung darf - beispielsweise durch Zertifikate - nicht in "Ökostrom" umdeklariert werden.

Antragsfabrik/Eindeutige Kennzeichnung von Polizisten PP06 15.01.2011 PP06 - Positionspapier "Eindeutige Kennzeichnung von Polizisten" FireFox Der Landesparteitag möge über das Positionspapier mit dem Titel Eindeutige Kennzeichnung von Polizisten und nachfolgendem Text aus dem Bereich Justiz abstimmen:

Bei geplanten Veranstaltungen, wie Demonstrationen oder Einsätzen bei Sportereignissen, sollen Polizisten eindeutig identifiziert werden können, etwa durch eine Identifikationsnummer. Für den Fall unverhältnismäßiger Gewaltanwendung oder anderer gesetzeswidriger Handlungen durch Polizisten muss sichergestellt werden, dass deren spätere Identifikation möglich ist. Dabei sind die Persönlichkeitsrechte der Polizisten zu wahren. Im Fall einer Anzeige soll daher erst auf richterlichen Beschluss hin die Identifikation erfolgen. Hierfür ist ein geeignetes und praktikables Verfahren zur Verteilung der Identifikationsnummern und zu deren Gestaltung in Zusammenarbeit mit der Polizei zu entwickeln.

Die vergangenen Großdemonstrationen der FSA, S21 und weitere haben gezeigt, dass bei Übergriffen seitens der Polizei eine Strafverfolgung nicht bzw. kaum möglich ist, da auf Grund von Masken / Helmen bzw. fehlenden Kennzeichnungen die Identifizierung betreffender Polizisten nicht möglich ist. Zudem zeigte die jüngste Vergangenheit, dass selbst der eine oder andere Übergriff seitens vereinzelter Polizisten durch Partner bzw dem gesamten Trupp gedeckt wurden. Eine Kennzeichnung, die die Persönlichkeitsrechte der Polizisten wahrt, ist im Gegensatz zum bestehenden Vermummungsverbot erforderlich.
Antragsfabrik/Senkung der Hürden für Volksbegehren WP053 11.05.2012 WP053 - Senkung der Hürden für Volksbegehren RicoB CB Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg möge beschließen, folgende Position an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm zur Landtagswahl aufzunehmen:

Senkung der Hürden für Volksbegehren

Die PIRATEN Brandenburg setzen sich dafür ein, dass die Hürden für das Zustandekommen eines Volksbegehrens gesenkt werden. Das Gesetz über das Verfahren bei Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid (VAGBbg) soll dahingehend geändert werden, dass für den Erfolg eines Volksbegehrens 60.000 - statt bisher 80.000 - gültige Eintragungen ausreichen. Die Eintragung für ein Volksbegehren soll darüber hinaus nicht mehr ausschließlich in amtlichen Eintragungsräumen erfolgen; der sogenannte "Amtseintrag" soll entfallen. Die PIRATEN Brandenburg setzen sich für die Abschaffung dieser Hürde ein, da sie Volksbegehren erschwert und zur Politikverdrossenheit beiträgt. Stattdessen fordert die Piratenpartei Brandenburg die Ermöglichung der Unterschriftensammlung auf offener Straße.

Eine Begründung des Antrages kann in mündlicher Form beim Landesparteitag erfolgen.
Antragsfabrik/Potsdam SPT 2011.1
Antragsfabrik/Freie Selbstbestimmung von geschlechtlicher und sexueller Identität und Orientierung WP026 02.05.2012 WP026 - Freie Selbstbestimmung von geschlechtlicher und sexueller Identität und Orientierung Piper Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg möge beschließen, folgende Position an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm zur Landtagswahl aufzunehmen:

Freie Selbstbestimmung von geschlechtlicher und sexueller Identität und Orientierung

Die Piratenpartei Brandenburg steht für eine Politik, die die freie Selbstbestimmung von geschlechtlicher und sexueller Identität und Orientierung respektiert und fördert. Fremdbestimmte Zuordnungen zu einem Geschlecht oder zu Geschlechterrollen lehnen wir ab. Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Geschlechterrolle, der sexuellen Identität oder Orientierung ist Unrecht. Gesellschaftsstrukturen, die sich aus Geschlechterrollenbildern ergeben, werden dem Individuum nicht gerecht und sind zu überwinden.

Die PIRATEN Brandenburg lehnen die Erfassung des Merkmals “Geschlecht” durch staatliche Behörden ab. Übergangsweise kann die Erfassung seitens des Staates durch eine von den Individuen selbst vorgenommene Einordnung erfolgen.

Die Grundlage des Antrages entstammt dem Wahlprogramm der Piratenpartei Berlin. Der Antrag wurde durch die AG TDBD entsprechend auf das Land Brandenburg angepasst und dann zum Landesparteitag 2012.1 eingebracht. Eine Begründung des Antrages kann in mündlicher Form beim Landesparteitag erfolgen.
Antragsfabrik/Bürgerbegehren zu Bauprojekten WP055 11.05.2012 WP055 - Bürgerbegehren zu Bauprojekten RicoB CB Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg möge beschließen, folgende Position an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm zur Landtagswahl aufzunehmen:

Bürgerbegehren zu Bauprojekten

Zu wichtigen Themenbereichen sind im Land Brandenburg Bürgerbegehren nach wie vor gesetzlich ausgeschlossen. So sind beispielswiese keine Bürgerbegehren zum Bau von Straßen und Gebäuden möglich. Die Erfahrungen aus anderen Bundesländern zeigen jedoch, dass das Interesse der Bürger groß ist, vor allem auch über Bauprojekte mitzubestimmen. In Bayern und Hessen berühren über 50 Prozent der Bürgerbegehren die Bauleitplanung. Die PIRATEN Brandenburg setzen sich dafür ein, dass die Bauleitplanung als Gegenstand für Bürgerbegehren zugelassen wird. Der Negativkatalog wird darüber hinaus soweit ausgedünnt, dass nur noch Pflichtaufgaben nach Weisung und Auftragsangelegenheiten, die Haushaltssatzung, Personalangelegenheiten sowie Anträge mit gesetzwidrigem Ziel ausgeschlossen sind.

Die Grundlage des Antrages entstammt den Forderungen des Mehr Demokratie e.V. Landesverband Berlin/Brandenburg. Diese Forderung wurde durch die AG TDBD entsprechend auf das Land Brandenburg angepasst und dann zum Landesparteitag 2012.1 eingebracht. Eine Begründung des Antrages kann in mündlicher Form beim Landesparteitag erfolgen.
Antragsfabrik/Verbandsklagerecht für Umweltverbände WP035 16.05.2012 WP035 - Verbandsklagerecht für Umweltverbände AG Umwelt und Energie Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg möge beschließen, folgende Position an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm zur Landtagswahl aufzunehmen:

Verbandsklagerecht für Umweltverbände

Die PIRATEN Brandenburg wollen das Verbandsklagerecht im Landesnaturschutzgesetz einführen, um die Einflussmöglichkeiten von Umweltschutzverbänden auf landespolitische Belange zu stärken.

Brandenburg ist eines der wenigen Länder, das in seinem Landesnaturschutzgesetz kein Verbandsklagerecht für Umweltverbände enthält. Schon mit dem Bundesnaturschutzgesetz von 2002 und verbessert mit dem von 2010 ist die Verbandsklage zwar auch im Land Brandenburg möglich, jedoch nur bei Klageanlässen, die den Bund betreffen.
Antragsfabrik/LPT 2012.2/Frist für Korrekturbegehren verlängern WP014 10.07.2012 WP014 - Frist für Korrekturbegehren verlängern AG TDBD Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg möge beschließen, folgende Position an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm zur Landtagswahl aufzunehmen:

Frist für Korrekturbegehren verlängern

Für Bürgerbegehren, die sich gegen Beschlüsse der Kommunalvertretung richten, gilt zurzeit eine Frist von acht Wochen, in der das Bürgerbegehren mit den erforderlichen Unterschriften eingereicht werden muss. Bürgerinitiativen werden hier unter unnötigen Zeitdruck gesetzt, der für die Ausarbeitung eines sachgerechten Vorschlags eher schädlich ist. Die PIRATEN Brandenburg setzen sich dafür ein, dass die Frist für Korrekturbegehren erhöht wird. Unterschriften verlieren somit nach sechs Monaten ihre Gültigkeit. Bürgerinitiativen haben oftmals selbst ein Interesse daran, möglichst schnell mit einem Bürgerbegehren zu reagieren, damit sie nicht vor vollendete Tatsachen gestellt werden.

Der Antrag wurde - in anderer Form - durch die AG TDBD bereits zum Landesparteitag 2012.1 eingebracht und dort abgelehnt. Die auf dem Landesparteitag 2012.1 vorgebrachte Kritik wurde nun in den Antrag eingearbeitet, der Antrag überarbeitet und zum Landesparteitag 2012.2 erneut eingereicht. Eine Begründung des Antrages kann bei Bedarf in mündlicher Form beim Landesparteitag erfolgen.
Antragsfabrik/LPT 2012.2/Grundsatz - Gentechnik und Patente in der Landwirtschaft GP006 13.07.2012 GP006 - Gentechnik und Patente in der Landwirtschaft AG Umwelt und Energiepolitik / Frank Steinert Die Piratenpartei LV Brandenburg möge auf dem Landesparteitag folgendes zur Aufnahme in das Grundsatzprogramm beschließen:

Die PIRATEN Brandenburg setzen sich dafür ein, dass das Land Brandenburg als Ganzes dem »Europäischen Netzwerk gentechnikfreier Regionen« beitritt. Patente auf Pflanzen und Tiere blockieren die Entwicklung einer nachhaltigen Wirtschaft, indem sie die Zugänglichkeit des Wissens limitieren und damit den allgemeinen Fortschritt der Menschheit zugunsten von Einzelinteressen behindern. Mögliche Schäden durch die Verwendung von Gentechnik in der Landwirtschaft lassen sich nicht hinreichend abschätzen. Freilandversuche mit gentechnisch veränderten Pflanzen und Tieren lehnen wir ab.

Erklärung zum »Europäischen Netzwerk gentechnikfreier Regionen«

http://www.wien.gv.at/umwelt/natuerlich/europaeisches-netzwerk.html

Antragsfabrik/LPT 2012.2/Konsolidierung des Landeshaushaltes fortsetzen WP002 27.06.2012 WP002 - Konsolidierung des Landeshaushaltes fortsetzen Ralf für die Task Force Finanzen über die AG Politik Die Piratenpartei LV Brandenburg möge auf dem Landesparteitag folgendes zur Aufnahme in das Wahlprogramm zur Landtagswahl beschließen:

Die Piratenpartei Brandenburg unterstützt den Kurs der Konsolidierung des Landeshaushaltes. Wir setzen uns dafür ein, die bestehenden Strukturen und staatlichen Beihilfen zu überprüfen und zu optimieren. Die Landeshaushaltspolitik der Piratenpartei BB orientiert sich hierbei an den programmatischen Beschlüssen des Landesverbandes.

Die Finanzsituation des Landes bietet keine Alternative zur Haushaltskonsolidierung. Das Land wird langfristig gezwungen sein nur mit seinen eigenen Einnahmen auszukommen. Gleichzeitig brauchen z.B. die Bereiche Bildung und Wissenschaft mehr Mittel um die Zukunftsfähigkeit des Landes zu sichern. Die Task Force Haushalt und Finanzen wird Vorschläge für eine optimierte und inhaltlich programmatisch veränderte Haushaltspolitik erarbeiten. siehe dazu:
Antragsfabrik/Jugendkriminalität und Prävention WP005 01.05.2012 WP005 - Jugendkriminalität und Prävention Piper Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg möge beschließen, folgende Position an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm zur Landtagswahl aufzunehmen:

Jugendkriminalität und Prävention

Im Bereich der Jugendkriminalität ist von Symptombekämpfung und Aktionismus Abstand zu nehmen. Die Antwort auf das Problem der Jugendkriminalität ist es nicht, jeden jungen Menschen als potenziellen Straftäter von morgen zu behandeln und so die Nachfrage nach sicherheitspolitischen Maßnahmen künstlich zu steigern. Aufgrund einer seit Jahrzehnten verfehlten Bildungspolitik und einer finanziellen und beruflichen Perspektivlosigkeit muss dieses Problem als hausgemacht bezeichnet werden. Seine Bekämpfung muss an diesen Ursachen ansetzen, indem die Bildungs- und Berufsperspektiven konsequent verbessert werden. Die PIRATEN Brandenburg setzen sich für Resozialisierungsprogramme ein, wie sie in anderen Ländern bereits erfolgreich zum Einsatz kommen. Eine Möglichkeit sind beispielsweise Patenschaften - diese würden deutlich machen, dass eine Abwärtsspirale durchaus durchbrochen werden kann.

Die Grundlage des Antrages entstammt dem Wahlprogramm der Piratenpartei Nordrhein-Westfalen. Der Antrag wurde durch die AG TDBD entsprechend auf das Land Brandenburg angepasst und dann zum Landesparteitag 2012.1 eingebracht. Eine Begründung des Antrages kann in mündlicher Form beim Landesparteitag erfolgen.
Antragsfabrik/Ablehnung von Körperscannern WP015 01.05.2012 WP015 - Ablehnung von Körperscannern Metal.olf Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg möge beschließen, folgende Position an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm zur Landtagswahl aufzunehmen:

Ablehnung von Körperscannern

Die Piratenpartei Brandenburg sieht das an verschiedenen Flughäfen durchgeführte Experiment mit den sogenannten Körperscannern, umgangssprachlich “Nacktscanner” genannt, als gescheitert an und fordert einen kompletten Verzicht auf diese überflüssige Technik. Tests haben gezeigt, dass diese Geräte nicht zu mehr Sicherheit führen. Statt zu einer Beschleunigung der Passagierabfertigung beizutragen, wird diese noch massiv verzögert. Auch die existierenden Datenschutzbedenken konnten nicht ausgeräumt werden. Angesichts der Tatsache, dass die Geräte mindestens das zehnfache herkömmlicher Metalldetektoren kosten, gibt es daher keinen einzige vernünftigen Grund, der für den Einsatz dieser Geräte spricht. Bei Körperscannern handelt es sich um nutzloses Sicherheitstheater, wie es die PIRATEN Brandenburg prinzipiell ablehnen.

Die Grundlage des Antrages entstammt dem Wahlprogramm der Piratenpartei Saarland. Der Antrag wurde durch die AG TDBD entsprechend auf das Land Brandenburg angepasst und dann zum Landesparteitag 2012.1 eingebracht. Eine Begründung des Antrages kann in mündlicher Form beim Landesparteitag erfolgen.
Antragsfabrik/Bürgerfreundliche Kommunal- und Kreisgebietsreform Bürgerfreundliche Kommunal- und Kreisgebietsreform Ralf Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg möge beschließen, folgende Position an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm zur Landtagswahl aufzunehmen: Wir fordern die Einrichtung von Bürgerservicebüros an allen jetzigen Standorten von Kommunal- und Kreisverwaltungen als Dauereinrichtungen, die auch nach einer Reform bestehen bleiben. Gleichzeitig soll ein Ausbau der Online-Verwaltungsdienste für die Bürger erfolgen. Die Zuständigkeiten der bisher bestehenden und einzurichtenden Bürgerservicebüros sollen erweitert werden. Die Regierungsparteien planen ab 2014 eine Kommunal- und Kreisgebietsreform in Brandenburg. Die Piraten Brandenburgs erkennen ebenfalls die Notwendigkeit einer Verwaltungsreform der Kommunen und Landkreise aufgrund der Bevölkerungsveränderungen und der Finanzzwänge.

Die Bürgerinnen und Bürger Brandenburgs sollen durch Verwaltungsreformen nicht unnötig belastet werden. Weitere Wege zur Erledigung von notwendigen Anträgen bei den Kommunal- und Kreisverwaltungen sind weitestgehend zu vermeiden. Das kann durch Bürgerservicebüros geleistet werden wie es sie jetzt schon gibt. Außerdem sollen die Online-Verwaltungsdienste ausgebaut werden.

Antragsfabrik/LPT 2012.2/Zweck der BBML X003 16.08.2012 X003 - Zweck der Brandenburgischen Hauptmailingliste AG Technik Der Landesparteitag möge den folgenden Zweck der Brandenburgischen Hauptmailingliste festlegen:

Die Brandenburgische Mailingliste wird zur multidirektionalen Kommunikation zwischen gleichberechtigten Teilnehmern eingesetzt. Thematisch sind alle politischen Themen erwünscht, die den Landesverband Brandenburg der Piratenpartei Deutschlands direkt betreffen. Dazu zählen unter anderem: politische Neuigkeiten, piratige Themendiskussionen, Einladungen zu Veranstaltungen sowie organisatorische Koordination. Es ist ausdrücklich erwünscht, diese Mailingliste für intensive Diskussionen zu benutzen.

Der Zweck der BBML wurde bis jetzt noch nie definiert.
Antragsfabrik/Präambel (umformuliert) GP06 07.01.11 GP06 - Präambel (umformuliert) Markus F. Die Präambel des Programms möge gestrichen und durch folgende ersetzt werden:

Die Menschen- und Bürgerrechte bilden die Grundlage für die Grundrechte der Bürger, festgeschrieben im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Wir treten für die Freiheit und Selbstbestimmung eines jeden Menschen ein. Wir sind als Stimme der Bürgerrechtsbewegung des Informationszeitalters entstanden, die die fortschreitenden Einschnitte und den Abbau von Grund- und Bürgerrechten nicht länger hinnehmen will. Im Mittelpunkt unserer Politik steht der Schutz und die Verbesserung jener verbrieften Rechte. Wir lehnen ihre Beschränkungen ab und setzen uns für einen stärkeren Schutz und eine stärkere Beachtung dieser Rechte ein. Die Piratenpartei setzt sich zudem dafür ein, dass sich jeder Mensch unabhängig von seiner Herkunft, Geschlecht, Sexualität oder Religion frei entfalten kann. Jede Form von Diskriminierung lehnen wir ab. Die Freiheit des Einzelnen ist das höchste Gut einer Demokratie. Die verbrieften Grundrechte sind die Grundlage der Ideen, aus denen die Ziele und Positionen der Piraten des Landesverbandes Brandenburg erarbeitet werden.

Dieser Antrag geht davon aus, dass der Antrag "Grundsatzprogramm LV Brandenburg" angenommen wurde und basiert auf diesem Programm. Die Änderungen sind nur sprachlicher Natur. Der Inhalt ist fast identisch. Der letzte Satz wurde gestrichen, weil sich so an besseres Schlusswort für die Präambel ergibt. Der sprachliche Verweis auf das Bundes-GP klang diskreditierend. Ich empfehle trotzdem einen Verweis auf das Bundes GP wie im alten Programm (mit Link oä). Korrektur willkommen.
Antragsfabrik/Ablehnung der elektronischen Fußfessel für ehemalige Straftäter WP083 17.05.2012 WP083 - Ablehnung der elektronischen Fußfessel für ehemalige Straftäter Veit Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg möge beschließen, folgende Position an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm zur Landtagswahl aufzunehmen:

Ablehnung der elektronischen Fußfessel für ehemalige Straftäter

Die PIRATEN Brandenburg lehnen die Überwachung von ehemaligen Straftätern, die ihre Strafe abgebüßt haben, mittels elektronischen Fußfesseln ab.

Anfang Mai 2012 stimmte das Kabinett in einem Staatsvertrag der Überwachung von Sexual- und Gewaltstraftätern mittels elektronischer Fußfesseln zu. Als Folge dessen können als potentiell gefährlich geltende Straftäter nach der Verbüßung ihrer kompletten Haftstrafe mit Fußfesseln in ihrer Bewegung überwacht werden. Eine beim Betreten - von für den Träger gesperrten Zonen - piepende Apparatur ist jedoch nicht dazu geeignet, erneute Straftaten zu verhindern. Sie sind vielmehr Symptombekämpfung von fehlenden Haftplätzen und dem Mangel an ausreichendem und gut ausgebildetem Personal. Die schwer zu verbergenden Fußfesseln kennzeichnen den Träger zusätzlich öffentlich als ehemaligen Straftäter und beschweren die als Vollzugsziel angestrebte Wiedereingliederung in die Gesellschaft (Resozialisierung) erheblich.

Info: http://de.wikipedia.org/wiki/Elektronische_Fußfessel

PM Staatskanzlei: http://www.stk.brandenburg.de/cms/detail.php?gsid=bb1.c.289359.de

Antragsfabrik/LPT 2012.2/Transparente Haushaltspolitik als Grundlage für Effizienz und Effektivität WP017 10.07.2012 WP017 - Transparente Haushaltspolitik als Grundlage für Effizienz und Effektivität Mücke für Taskforce Haushalt und Finanzen Die Piraten Brandenburg sind der Überzeugung, dass ein solides Haushalten nur mit Effizienz (Die Dinge richtig tun) und Effektivität (Die richtigen Dinge tun) funktionieren kann, die auf den Prinzipen der transparente Haushaltspolitik basiert. Neben den bereits genannten Punkten sind für uns die Prinzipien der Open Government Bewegung ein zentrales Element erfolgreicher Landespolitik. Durch Transparenz, offenes Haushaltswesen, barrierefreien Zugang zu Haushaltsdaten aber auch Fairness und Verantwortungsbewusstsein wird mehr Beteiligung und Kontrolle erreicht. Open Government ist ein Synonym für die Öffnung von Regierung und Verwaltung gegenüber der Bevölkerung und der Wirtschaft. Offene Verwaltungen erlauben es Politikern und Bürgern, Entscheidungsprozesse nach zu vollziehen und damit beurteilen zu können, ob Mittel sinvoll eingesetzt werden.
Antragsfabrik/Wirtschaft (umformuliert) GP11 07.01.11 GP11 - Wirtschaft (umformuliert) Markus F. Die ersten 3 Absätze des Moduls Wirtschaft mögen gestrichen und durch folgigen Text ersetzt werden:

Die Piraten Brandenburg setzen sich für eine nachhaltige Wirtschaftspolitik ein: Wir sind für die Stärkung der regionalen und kommunalen Wirtschaft. Hier müssen wirtschaftsfördernde Projekte besonders unterstützt werden. Neben der Förderung der Einrichtung sowie dem Ausbau von kommunalen Betrieben ist es ebenso wichtig, kleine und mittlere Unternehmen zu fördern. Unsere Ziele sind die Neuschaffung regionaler Arbeitsmärkte und die Stärkung regionaler Wertschöpfungsketten. Dies soll den Bürgern wieder mehr Freiheit geben, ihr Leben unabhängiger gestalten zu können.

Es entspricht nicht dem piratischen Nachhaltigkeitsbegriff, dass die Verwendung von Steuergeldern der Bürger zu erhöhten Gewinnen bei Unternehmen führen. Subventionen sollen nur dort eingesetzt werden, wo wichtige wirtschafts- und forschungspolitische Ziele anders nicht erreicht werden können. Sie müssen zeitlich begrenzt sein und einer steten Überprüfung unterliegen. Wirtschaftsfördernde Projekte müssen insbesondere auf regionaler und kommunaler Ebene unterstützt werden.

Die Netze der Infrastruktur sollen in öffentlicher - bevorzugt kommunaler - Hand sein. Dabei ist ein diskriminierungsfreier, kostengünstiger Zugang zu gewährleisten. Die Entgelte für die Nutzer müssen sich nach den Kosten richten.

Dieser Antrag geht davon aus, dass der Antrag "Grundsatzprogramm LV Brandenburg" angenommen wurde und basiert auf diesem Programm.

Die Änderungen sind nur sprachlicher Natur. Der Inhalt ist fast identisch. Korrektur willkommen.

Antragsfabrik/LPT 2012.2/Jährliche personelle Rotation zur richterlichen Zuständigkeiten GP014 13.07.2012 GP014 - Jährliche personelle Rotation zu richterlichen Zuständigkeiten Edmund Müller Der Landesparteitag möge beschließen im Landesprogramm an geeigneter Stelle (beispielsweise als Unterpunkt unter dem beantragten Hauptpunkt im Antrag GP002) folgenden Passus einzufügen:

Jährliche personelle Rotation zu richterlichen Zuständigkeiten

Mit jedem neuen Geschäftsverteilungsplan eines Gerichts hat die personelle Zuordnung zu den Geschäften geändert zu werden.

Bei der alljährlichen Festlegung der Geschäftsverteilung ist darauf zu achten, dass die jeweiligen personellen Zuständigkeiten der Geschäfte durchwechseln, so dass sicher gestellt wird, dass nicht immer die gleichen Richter über die gleichen Personen und über die gleichen Rechtsgebiete entscheiden.

Dies fördert die erforderliche Distanz des Richters von den übrigen Verfahrensbeteiligten. Die Ausbildung subjektiver Beziehungsgeflechte, welche die objektive Entscheidung eines Richters negativ beeinflussen können werden erschwert.

Beim richterlichen Eildienst zu Nachtzeiten oder an Wochenenden trifft der rechtssuchende Bürger unter Umständen einen Richter an, der in das Rechtsgebiet, für den er einstweiligen Rechtsschutz sucht unzureichende Kenntnisse hat. Auch dies ist eine Folge dessen, dass an den Gerichten über Jahre die Zuständigkeiten nicht geändert werden. Bei regelmäßiger Rotation wird der Kenntnisstand der Richter in verschiedenen Rechtsgebieten immer wieder zwangsläufig aktualisiert.

Antragsfabrik/DOS/HV 2015.1/X004 X004 BastianBB Unterstützung des Volksbegehrens „Stoppt Massentierhaltung“ BastianBB (eingestellt von geka) Der RV Dahme-Oder-Spree unterstützt aktiv die Volksinitiative „Stoppt Massentierhaltung“ und macht sich deren Forderungen zu Eigen:

Text der Forderungen:

1. Es dürfen ausschließlich art- und tiergerechte Haltungsverfahren gefördert werden.

Dabei muss die Tierhaltung an die zur Verfügung stehende Fläche gebunden sein. Tierhaltungsanlagen ab einer bestimmten Größe dürfen gar nicht mehr gefördert werden.

2. Verbot des Kupierens von Schwänzen bei Schweinen sowie Schnäbeln bei Hühnern!

Wir müssen unsere Tiere endlich so halten, dass die Verhaltensstörungen Schwanzbeißen und Federpicken nicht mehr auftreten, statt die Tiere an die schlechten Haltungsbedingungen anzupassen!

3. Benennung eines Tierschutzbeauftragten im Land Brandenburg!

Es braucht einen von der Regierung unabhängigen Tierschutzbeauftragten, um auf Missstände in der Tierhaltung schnell, kompetent und wirksam reagieren zu können.

4. Einführung eines Mitwirkungs- und Klagerechtes für anerkannte Tierschutzverbände!

Tiere können ihre Rechte nicht selbst vor Gericht einklagen. Agrarinvestoren schon. Diese Ungerechtigkeit muss beseitigt werden, die Tierschutzverbände müssen die Rechte der Tiere auch vor Gericht vertreten dürfen!

Trotz des großen Erfolgs der Unterschriftensammlung mit knapp 34.000 Stimmen wurden die Forderungen der Volksinitiative Brandenburg „Stoppt Massentierhaltung“ in der Landtagssitzung vom 18.03.2015 mehrheitlich abgelehnt.

Aus diesem Grund hat sich das Aktionsbündnis entschieden, ein Volksbegehren zu beantragen.

Mit der Weiterverfolgung des direktdemokratischen Instrumentes der Volksgesetzgebung wollen wir unsere Forderungen nach mehr Tierwohl und dem Stopp von Mega-Mastanlagen durchsetzen.

Beschlossen wird der Forderungstext.

Antragsfabrik/LPT 2012.2/(Medikamenteneinsatz in der Tierproduktion )
Antragsfabrik/Präambel: Umwelt und Energie GP16 06.01.2011 GP16 - Umwelt und Energie: Modul 1 - Präambel Christoph B. Die Piratenpartei steht für die Stärkung der Grundrechte aller Menschen.

Um die Grundrechte wie Freiheit, Gleichheit und Unabhängigkeit zu wahren, muss dafür Sorge getragen werden, dass diese Rechte nicht durch Umweltschäden oder Ressourcenknappheit bedroht werden.
Die Piratenpartei setzt sich daher für eine intakte und lebenswerte Natur und Umwelt für Mensch und Tier ein. Ein funktionierendes natürliches Ökosystem ist die Quelle gesunder Nahrung und damit unsere Lebensgrundlage.

Dieser Antrag stellt eine Alternative zu Modul 9 im Antrag Grundsatzprogramm LV Brandenburg dar, der Antrag ist allgemeiner gehalten und soll begründen warum Umweltpolitik ein Thema für die Piraten ist. Anders als Modul 9 streift er nicht den Themenbereich Wirtschaft.

Es handelt sich hierbei um eine Einleitung für ein Grundsatzmodul Umwelt und Energie. Es soll ein Bogen von der Politik der Piraten zum Umweltpolitik geschlagen werden. Ein Grundsatzprogramm wird sehr allgemein gehalten und enthält keine Forderungen. Es soll für die nächsten Jahre und Jahrzehnte Gültigkeit behalten. Grundsatzanträge zur Umwelt- und Energiepolitik für die Piraten werden dieser Präambel noch folgen.

Dieser Antrag wurde auch im Liquid Feedback des Landesverbands eingereicht: https://lqpp.de/bb/initiative/show/1.html

Antragsfabrik/LPT 2012.2/Troika bei Großprojekten (offen) Troika bei Großprojekten Ch-erkner Der Landesparteitag der Piratenpartei Brandenburg möge beschließen, das Wahlprogramm an geeigneter Stelle um folgenden Inhalt zu ergänzen.

Die Piratenpartei Brandenburg setzt sich dafür ein, dass der Vorsitz im Aufsichtsrat eines Großprojektes nicht alleinig durch einen Berufspolitiker (z.B. Ministerpräsident oder Regierender Bürgermeister) bekleidet werden, da dieser in seinen Entscheidungen befangen sein könnte. Hierfür eine Troika aus einem Politiker und zweier Persönlichkeiten mit ist umfassender Sachkenntnis vorzuziehen.

Abgeleitet vom Negativbeispiel BER soll zukünftiges Missmanagement eingedämmt bzw. verhindert werden. Die erheblichen Mehrkosten des Flughafens in Milliardenhöhe wurden maßgeblich durch Verfehlungen der Flughafenleitung und des Aufsichtsrats herbeigeführt. Die Vernetzung von Politik und Wirtschaft ist an dieser Stelle untragbar, da der Regierende Bürgermeister von Berlin als Aufsichtsratsvorsitzender zu viel Einfluss bei zu geringer Sachkenntnis hat.
Antragsfabrik/LPT 2012.2/Verkehrspolitik im Land Brandenburg WP028 12.07.2012 WP028 - Verkehrspolitik im Land Brandenburg RicoB CB Der Landesparteitag der Piratenpartei Brandenburg möge beschließen das Wahlprogramm an geeigneter Stelle um folgenden Inhalt zu ergänzen:

Verkehrspolitik im Land Brandenburg

Durch die wirtschaftliche Entwicklung, den demographischen Wandel und die Besiedelung in einem Flächenland ergeben sich für den Verkehr in Brandenburg besondere Herausforderungen. Diese können nur durch die Zusammenarbeit aller Beteiligten bewältigt werden. Zu einer nachhaltigen Verkehrspolitik gehört unter anderem der Ausbau klimafreundlicher Verkehrsangebote und die Schaffung städtischer und ländlicher, vor allem flächendeckenden Verkehrsinfrastrukturen, welche die Lebensqualität verbessern. Die Zusammenarbeit über kommunale und regionale Grenzen - auch mit den Nachbarländern - ist dabei zu intensivieren. Die PIRATEN Brandenburg wollen länder- und staatenübergreifende Nahverkehrsverbindungen fördern.

Der Antragstext enthält bereits eine Herleitung der grundlegenden Forderung. Der Antrag kann auf dem Landesparteitag vorgestellt und Fragen beantwortet werden.
Antragsfabrik/LPT 2012.2/Drogenprävention an Brandenburger Schulen WP008 10.07.2012 WP008z - Drogenprävention *Kdr Kay Drews Der Landesparteitag der Piratenpartei Brandenburg möge beschließen das Wahlprogramm an geeigneter Stelle um folgenden Inhalt zu ergänzen.

Die Piratenpartei Brandenburg setzt sich für einen flächendeckenden Drogen- Präventionsunterricht an Schulen ein.

Die Maßnahmen zur Drogenprävention an Schulen sind unzulänglich. Auch der Wissensstand des lehrenden Personals erweist sich oft als sehr gering. Einzelne Pilotprojekte haben gezeigt, wie wichtig und nachhaltig eine gute Prävention bereits im Grundschulalter ist. Jedweder Erstgebrauch, ob bei legalen oder illegalen Substanzen, nahm in den teilnehmenden Gruppen gegenüber den Vergleichsgruppen deutlich ab. Die erzielten Erkenntnisse und Erfolge tragen die Kinder wie selbstverständlich in die weiterführenden Schulen und ihren Freundeskreis. So wird für eine Multiplikation gesorgt, die Unterricht alleine kaum leisten kann.

Die Piratenpartei Brandenburg regt an, auf der Basis solcher Beispiele mit Vorbildcharakter ein landesweit flächendeckendes Informations- und Aufklärungskonzept zu entwickeln. Hierbei soll besonderes Augenmerk auf einheitliches und sachliches Lehrmaterial sowie eine vorbereitende Schulung des Lehrpersonals gelegt werden. So wird an Bildungseinrichtungen ein kompetenter Unterricht ermöglicht. Auch externe Fachreferenten sollen Teil dieses Konzepts werden, um besonders in der Sekundarstufe das Wissen bei Lehrern und Schülern zu vertiefen. Grundgedanke und Ziel ist es Vorurteile gegen Wissen auszutauschen.

Antragsfabrik/Freier Zugang zu öffentlich finanzierten Daten WP018 01.05.2012 WP018 - Freier Zugang zu öffentlich finanzierten Daten Dreamman72 Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg möge beschließen, folgende Position an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm zur Landtagswahl aufzunehmen:

Freier Zugang zu öffentlich finanzierten Daten

Geodaten und statistische Information sind die Grundlage für jede Planung in den Bereichen Verkehr, Bauen, Stadtentwicklung und Umweltschutz. Derartige Daten, die durch die öffentliche Verwaltung oder im Auftrag der öffentlichen Verwaltung unter Verwendung öffentlicher Mittel erhoben wurden, müssen daher unter Einhaltung des Datenschutzes für nicht-kommerzielle Zwecke frei zur Verfügung gestellt werden. Aufträge an Dritte sind so zu erteilen, dass einer Veröffentlichung nichts im Wege steht.

Die Grundlage des Antrages entstammt dem Wahlprogramm der Piratenpartei Saarland. Der Antrag wurde durch die AG TDBD entsprechend auf das Land Brandenburg angepasst und dann zum Landesparteitag 2012.1 eingebracht. Eine Begründung des Antrages kann in mündlicher Form beim Landesparteitag erfolgen.
Antragsfabrik/LPT 2012.2/Gleichstellung von Lehrkräften (offen) Gleichstellung von Lehrkräften ch-erkner Der Landesparteitag der Piratenpartei Brandenburg möge beschließen, das Wahlprogramm an geeigneter Stelle um folgenden Inhalt zu ergänzen.

Die Piratenpartei Brandenburg setzt sich dafür ein, dass verbeamtete und angestellte Lehrerinnen und Lehrer im gesamten Bundesgebiet nach vergleichbaren Kriterien in Fragen der Besoldung und der Lohnfortzahlung beschäftigt werden. Eine Abkehr vom Beamtentum wird abgelehnt.

Tendenzen in Brandenburg, das Beamtentum für Pädagogen abzuschaffen, führen langfristig dazu, dass das Bildungsniveau in unserem Bundesland fallen würde.

Es wäre kaum möglich, ausreichend Junglehrer nach Brandenburg zu holen bzw. diese im Land zu halten, wenn diese nur im Angestelltenverhältnis beschäftigt wären. In der Folge würde Brandenburg verstärkt auf schlecht und unausgebildete Kräfte zurückgreifen müssen. Im Sinne der sozialen Gerechtigkeit fordern wir jedoch, dass angestellte Lehrerinnen und Lehrer in anderen Bundesländern in allen Belangen ihren verbeamteten Kolleginnen und Kollegen gleichgestellt werden.

Antragsfabrik/LPT 2012.2/Städtebauförderung als Element der nachhaltigen Stadtentwicklung WP035 12.07.2012 WP035 - Städtebauförderung als Element der nachhaltigen Stadtentwicklung RicoB CB Der Landesparteitag der Piratenpartei Brandenburg möge beschließen das Wahlprogramm an geeigneter Stelle um folgenden Inhalt zu ergänzen:

Städtebauförderung als Element der nachhaltigen Stadtentwicklung

Die Städtebauförderung ist ein sehr wichtiger Impulsgeber für eine nachhaltige Stadtentwicklung. Mit den angekündigten und teilweise bereits vollzogenen Kürzungen der Bundesregierung befinden sich die erfolgreichen Förderprogramme - wie "Stadtumbau Ost", "Soziale Stadt" und "Städtebaulicher Denkmalschutz" - bei denen Bund, Länder und Kommunen gemeinsam finanzieren, in der Abwicklung. Dies wird spürbar negative Auswirkungen auf die soziale, strukturelle und finanzielle Entwicklung der brandenburgischen Kommunen haben. Die PIRATEN Brandenburg halten die Städtebauförderung weiterhin für unabkömmlich. Die Piratenpartei Brandenburg wird sich auf Bundesebene und gegenüber der Landesregierung dafür einsetzen, dass diese Programme fortgesetzt und die zur Verfügung stehenden Mittel nicht weiter gekürzt werden.

Der Antragstext enthält bereits eine Herleitung der grundlegenden Forderung. Der Antrag kann auf dem Landesparteitag vorgestellt und Fragen beantwortet werden.
Antragsfabrik/LPT 2012.2/Brauch - und Trinkwasser GP004 13.07.2012 GP004 - Brauch- und Trinkwasserantrag Frank Steinert Die Piratenpartei LV Brandenburg möge auf dem Landesparteitag folgendes zur Aufnahme in das Grundsatzprogramm beschließen:

Die Piratenpartei Brandenburg macht sich für eine dezentrale Brauch- und Trinkwasserversorgung aller Bürger des Landes Brandenburg und angrenzender Regionen stark. Die PIRATEN Brandenburg setzen sich für den regional bedarfsgerechten Erhalt, die Wiederinbetriebnahme oder eine Neuerschließung von kleineren, mittleren und großen Trinkwasserschutzgebieten im Land Brandenburg ein. Außerdem wollen wir es Bürgern nach Möglichkeit erleichtern, sich selbst mit Brauch- und Trinkwasser zu versorgen, unter Prüfung der Verträglichkeit für den Grundwasserspiegel und der Auswirkungen auf die Natur. Wir sind gegen jede Aufweichung und für eine regelmäßige Kontrolle der Trinkwasserstandards hinsichtlich Schwermetallen, Keimen und anderen Schadstoffen.

Für eine Fernversorgung werden sehr große Rohrleitungssysteme benötigt, die

sehr kosten- und wartungsintensiv sind und von ihrer Größe her ein sehr großes Gefahrenpotenzial hinsichtlich des Befalls mit Keimen und Schadstoffen aus der Land- und Forstwirtschaft und den Gewerbegebieten im Land darstellen. Eine staatliche Überwachung des Grundwasserspiegels ist (aus gesamtgesellschaftlichen Gründen) unabdingbar.

Antragsfabrik/Frist für Korrekturbegehren verlängern WP057 11.05.2012 WP057 - Frist für Korrekturbegehren verlängern RicoB CB Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg möge beschließen, folgende Position an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm zur Landtagswahl aufzunehmen:

Frist für Korrekturbegehren verlängern

Für Bürgerbegehren, die sich gegen Beschlüsse der Kommunalvertretung richten, gilt zurzeit eine Frist von acht Wochen, in der das Bürgerbegehren mit den erforderlichen Unterschriften eingereicht werden muss. Bürgerinitiativen werden hier unter unnötigen Zeitdruck gesetzt, der für die Ausarbeitung eines sachgerechten Vorschlags eher schädlich ist. Die PIRATEN Brandenburg setzen sich dafür ein, dass die Frist für Korrekturbegehren der von Initiativbegehren angeglichen wird. Unterschriften verlieren somit nach einem Jahr ihre Gültigkeit. Bürgerinitiativen haben oftmals selbst ein Interesse daran, möglichst schnell mit einem Bürgerbegehren zu reagieren, damit sie nicht vor vollendete Tatsachen gestellt werden.

Die Grundlage des Antrages entstammt den Forderungen des Mehr Demokratie e.V. Landesverband Berlin/Brandenburg. Diese Forderung wurde durch die AG TDBD entsprechend auf das Land Brandenburg angepasst und dann zum Landesparteitag 2012.1 eingebracht. Eine Begründung des Antrages kann in mündlicher Form beim Landesparteitag erfolgen.
Antragsfabrik/Landesweite Lärmkartierung WP097 18.05.2012 WP097 - Landesweite Lärmkartierung Kannstewissen Die Piraten Brandenburg setzen sich für die flächendeckende Kartierung von Straßen, Bahn, Flug und Industrielärmemmissionen ein.

Berechnungen von Lärmemissionen müsssen dabei durch Messungen validiert werden. Die online- und offline Darstellung muss Einzel- und Gesamtimmissionen beinhalten, erfolgt unter Nutzung freier Lizenzen und in offenen Dateiformaten. Verwendete Quelldaten sind maschinenlesbar zu veröffentlichen.

Die Erfassung und Veröffentlichung von Lärmemissionen erfolgt in Brandenburg nur entsprechend

der minimalen gesetztlichen Notwendigkeit(EU RICHTLINIE 2002/49/).Dadurch sind Lärmbelastete Bereiche von der Erfassung ausgeschlossen, weil sie die hohen Werte für die Mindestbelastung nicht erreichen

Die Darstellung von Lärm erfolgt in Brandenburg bisher auschließlich in Form von PDF Dateien, die keine sinnvolle Bewertung der örtlichen Situation erlauben. Es existiert keine Kartierung, die alle Lärmarten beinhaltet.

Bei der Kartierung werden alle Werte ausschließlich berechnet. Erst eine mindestens punktuelle Messung kann aber die wirklichen Belastungen darstellen.

Antragsfabrik/Beobachtung und Überwachung im öffentlichen Raum WP002 01.05.2012 WP002 - Beobachtung und Überwachung im öffentlichen Raum FireFox Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg möge beschließen, folgende Position an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm zur Landtagswahl aufzunehmen:

Beobachtung und Überwachung im öffentlichen Raum

Die Beobachtung und Überwachung des öffentlichen Raumes durch optisch-elektronische Einrichtungen kann in Einzelfällen die Aufklärung von Straftaten erleichtern. In der Regel wäre eine Aufklärung jedoch auch ohne das gewonnene Bildmaterial erfolgreich gewesen. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben außerdem gezeigt, dass eine solche Überwachung nicht zur Prävention von Straftaten geeignet ist.

Daher lehnen die PIRATEN Brandenburg den Ausbau der öffentlichen Beobachtung und Überwachung strikt ab. Aktuelle Maßnahmen und der Einsatz neuer Technologien bei der öffentlichen Überwachung sind kritisch zu hinterfragen und gegebenenfalls rückgängig zu machen. Das Gefühl, durch Kameras beobachtet zu werden, vermittelt keine Sicherheit, sondern schränkt die persönliche Freiheit ein. Statt technischer Mittel wollen wir eine höhere Präsenz von Polizei- und Ordnungskräften an potenziellen Kriminalitätsschwerpunkten.

Die Grundlage des Antrages entstammt dem Wahlprogramm der Piratenpartei Nordrhein-Westfalen. Der Antrag wurde durch die AG TDBD entsprechend auf das Land Brandenburg angepasst und dann zum Landesparteitag 2012.1 eingebracht. Eine Begründung des Antrages kann in mündlicher Form beim Landesparteitag erfolgen.
Antragsfabrik/Religion WP074 16.05.2012 WP074 - Staat und Religion Christoph B. Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg möge beschließen, folgende Position an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm zur Landtagswahl aufzunehmen:

Staat und Religion

Freiheit und Vielfalt der kulturellen, religiösen und weltanschaulichen Einstellungen kennzeichnen die modernen Gesellschaften. Diese Freiheiten zu garantieren, ist Verpflichtung für das Staatswesen. Dabei verstehen die PIRATEN Brandenburg unter Religionsfreiheit nicht nur die Freiheit zur Ausübung einer Religion, sondern auch die Freiheit von religiöser Bevormundung. Die PIratenpartei Brandenburg erkennt und achtet die Bedeutung, die individuell gelebte Religiosität für den einzelnen Menschen erlangen kann.

Die weltanschauliche Neutralität des Staates herzustellen, ist daher eine für die gedeihliche Entwicklung des Gemeinwesens notwendige Voraussetzung. Ein säkularer Staat erfordert die strikte Trennung von religiösen und staatlichen Belangen; finanzielle und strukturelle Privilegien einzelner Glaubensgemeinschaften, etwa im Rahmen finanzieller Alimentierung, bei der Übertragung von Aufgaben in staatlichen Institutionen und beim Betrieb von sozialen Einrichtungen, sind höchst fragwürdig und daher abzubauen. Im Sinne der Datensparsamkeit ist die Erfassung der Religionszugehörigkeit durch staatliche Stellen aufzuheben, ein staatlicher Einzug von Kirchenbeiträgen kann nicht gerechtfertigt werden.

Der Antrag ist eine 1 zu 1 Kopie aus dem Wahlprogrammpunkt Religion der Piratenpartei Berlin.
Antragsfabrik/LPT 2012.2/Brauch - und Trinkwasserantrag WP037 13.07.2012 WP037 - Brauch- und Trinkwasserantrag Frank Steinert Die Piratenpartei LV Brandenburg möge auf dem Landesparteitag folgendes zur Aufnahme in das Wahlprogramm zur Landtagswahl beschließen:

Die Piratenpartei Brandenburg macht sich für eine dezentrale Brauch- und Trinkwasserversorgung aller Bürger des Landes Brandenburg und angrenzender Regionen stark. Die PIRATEN Brandenburg setzen sich für den regional bedarfsgerechten Erhalt, die Wiederinbetriebnahme oder eine Neuerschließung von kleineren, mittleren und großen Trinkwasserschutzgebieten im Land Brandenburg ein. Außerdem wollen wir es Bürgern nach Möglichkeit erleichtern, sich selbst mit Brauch- und Trinkwasser zu versorgen, unter Prüfung der Verträglichkeit für den Grundwasserspiegel und der Auswirkungen auf die Natur. Wir sind gegen jede Aufweichung und für eine regelmäßige Kontrolle der Trinkwasserstandards hinsichtlich Schwermetallen, Keimen und anderen Schadstoffen.

Für eine Fernversorgung werden sehr große Rohrleitungssysteme benötigt, die

sehr kosten- und wartungsintensiv sind und von ihrer Größe her ein sehr großes Gefahrenpotenzial hinsichtlich des Befalls mit Keimen und Schadstoffen aus der Land- und Forstwirtschaft und den Gewerbegebieten im Land darstellen. Eine staatliche Überwachung des Grundwasserspiegels ist (aus gesamtgesellschaftlichen Gründen) unabdingbar.

Antragsfabrik/Transparenz im Strafverfahren WP011 01.05.2012 WP011 - Transparenz im Strafverfahren Jensbernau Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg möge beschließen, folgende Position an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm zur Landtagswahl aufzunehmen:

Transparenz im Strafverfahren

Die PIRATEN Brandenburg setzen sich dafür ein, dass Vernehmungen der Polizei und Staatsanwaltschaften grundsätzlich in Wort und Bild aufgezeichnet werden. Auf diese Weise soll für Gerichte nachvollziehbar sein, auf welche Weise Aussagen oder Geständnisse von Beschuldigten zustande gekommen sind. Die Aufzeichnungen dürfen vom Gericht nur bei Widersprüchlichkeiten und nur mit Zustimmung des Beschuldigten in Augenschein genommen werden. Die materielle Ausstattung und die datenschutzgerechte Aufbewahrung der Daten muss gewährleistet und sichergestellt werden.

Die Grundlage des Antrages entstammt dem Wahlprogramm der Piratenpartei Nordrhein-Westfalen. Der Antrag wurde durch die AG TDBD entsprechend auf das Land Brandenburg angepasst und dann zum Landesparteitag 2012.1 eingebracht. Eine Begründung des Antrages kann in mündlicher Form beim Landesparteitag erfolgen.
Antragsfabrik/Kumulieren und Panaschieren WP054 11.05.2012 WP054 - Kumulieren und Panaschieren Veit Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg möge beschließen, folgende Position an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm zur Landtagswahl aufzunehmen:

Kumulieren und Panaschieren

Die PIRATEN Brandenburg streben den Einsatz des Wahlsystems „Kumulieren und Panaschieren“ bei Landtagswahlen an. Die Bürger erhalten dabei drei Stimmen, die sie innerhalb der Parteilisten an Kandidaten vergeben können. Es können Mandatsbewerber aller antretenden Parteien und Wählervereinigungen angekreuzt werden. Jedem Kandidaten können dabei bis zu drei Stimmen gegeben werden. Weiterhin soll es möglich sein, nur einer Partei seine Stimme zu geben. Wird die von der Partei aufgestellte Liste durch das so genannte Listenkreuz bestätigt, werden die Stimmen der Listenreihenfolge entsprechend auf die Kandidaten verteilt, bis alle Stimmen vergeben sind. Dabei kann der Wähler auch Kandidaten auf der angekreuzten Liste durchstreichen. Diese erhalten dann keine Stimme. Das Kumulieren und Panaschieren ermöglicht den Bürgern, ihrer Stimme mehr Gewicht zu verleihen. Die PIRATEN Brandenburg setzen sich dafür ein, dass sich das Land Brandenburg bei Landtagswahlen den Ländern Bremen und Hamburg anschließt und das Kumulieren und Panaschieren ermöglicht.

Die Grundlage des Antrages entstammt dem Wahlprogramm der Piratenpartei Nordrhein-Westfalen. Der Antrag wurde durch die AG TDBD entsprechend auf das Land Brandenburg angepasst und dann zum Landesparteitag 2012.1 eingebracht. Eine Begründung des Antrages kann in mündlicher Form beim Landesparteitag erfolgen.
Antragsfabrik/Freier Zugang zu Naturschönheiten, Erholung in freier Natur WP037 17.05.2012 WP037 - Freier Zugang zu Naturschönheiten, Erholung in freier Natur AG Umwelt und Energie Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg möge beschließen, folgende Position an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm zur Landtagswahl aufzunehmen:

Freier Zugang zu Naturschönheiten, Erholung in freier Natur

Die Piratenpartei Brandenburg setzt sich dafür ein, dass der Genuss der Naturschönheiten und die Erholung in der freien Natur - insbesondere das Betreten von Wäldern, Stränden und Flussgebieten sowie das Befahren der Gewässer und die Aneignung wildwachsender Waldfrüchte in ortsüblichem Umfang - jedermann unentgeltlich gestattet ist. Dabei wird jedermann verpflichtet, mit Natur und Landschaft pfleglich umzugehen und dabei die bestehenden naturschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Das Land und die Gemeinde sind berechtigt und verpflichtet, der Allgemeinheit die Zugänge zu den Seen, den Flüssen und sonstigen landschaftlichen Schönheiten freizuhalten und allenfalls durch Einschränkungen des Eigentumsrechtes freizumachen sowie Wanderwege und Erholungsparks anzulegen.

Ohne freien Zugang zur Natur geht das Interesse an einem pfleglichen Umgang mit ihr verloren.
Antragsfabrik/LPT 2012.2/Planen und Bauen für die Zukunft: Beteiligung von Anfang an WP030 12.07.2012 WP030 - Planen und Bauen für die Zukunft: Beteiligung von Anfang an RicoB CB Der Landesparteitag der Piratenpartei Brandenburg möge beschließen das Wahlprogramm an geeigneter Stelle um folgenden Inhalt zu ergänzen:

Planen und Bauen für die Zukunft: Beteiligung von Anfang an

Großprojekte wie Stuttgart 21 zeigen, dass es selbstverständlich werden muss, die Bevölkerung nicht nur umfassend an Planungsprozessen zu beteiligen, sondern auch frühzeitig mitentscheiden zu lassen. Im Land Brandenburg wollen die PIRATEN Brandenburg Großprojekte nur durchführen, wenn sie von einer breiten demokratischen Basis getragen werden.

Bei der Umsetzung von Planung in konkrete Vorhaben will die Piratenpartei Brandenburg ressourcenschonend bauen, Natur und Landschaft selbstverständlich schonen – ob bei der Anlage neuer Gewerbegebiete, städtischer Wohnverdichtung, Umnutzung von Konversionsflächen oder bei Altbausanierungen. Energetische Ertüchtigung ist dort sinnvoll und zu fördern, wo sie nicht zerstörend wirkt, etwa bei Baudenkmälern.

Der Antragstext enthält bereits eine Herleitung der grundlegenden Forderung. Der Antrag kann auf dem Landesparteitag vorgestellt und Fragen beantwortet werden.
Antragsfabrik/Vertrauensbeauftragter SA004 18.05.2012 SA004 - Vertrauensbeauftragter andreas390 Der Landesparteitag möge beschließen, dass die Satzung des Landesverbandes wie folgt geändert wird: > Abschnitt 4 wird durch einen neuen § 31 ergänzt. > In Abschnitt 5 wird die Nummerierung der bisherigen Paragraphen wie folgt verändert. § 31 wird nunmehr zu § 32, der bisherige § 32 zu § 33.

Der neue § 31 lautet wie folgt:

(1) 1Der Landesparteitag wählt einen Vertrauensbeauftragten sowie einen Stellvertreter. 2Der stellvertretende Vertrauensbeauftragte kommt zum Einsatz, wenn der Vertrauensbeauftragte verhindert ist.
(2) 1Jeder Pirat des Landesverbandes Brandenburg hat das Recht, sich an die Vertrauensbeauftragten zu wenden. 2Hierzu kann er eine Person seines Vertrauens hinzuziehen.
(3) Der Vertrauensbeauftragte befasst sich mit der Prävention und einvernehmlichen Lösung von Konflikten.
(4) Der Vertrauensbeauftragte unterliegt der Schweigepflicht, sofern er von den Beteiligten hiervon nicht entbunden wird.
(5) Der Vertrauensbeauftragte strebt - mit Einverständnis der Beteiligten - eine einvernehmliche Konfliktlösung an.
Dort wo Menschen miteinander kommunizieren, kommt es zwangsläufig auch immer wieder zu verbalen Auseinandersetzungen. Auseinandersetzungen sind nicht per se schlecht. Sie können auch Anlass zum Überdenken eigener Positionen sein. Die Auseinandersetzungen müssen jedoch sachlich und fair ausgetragen werden. Einen Beitrag zum sachlichen und konstruktiven Umgang miteinander sowie zur Lösung von Konflikten kann durch einen Vertrauensbeauftragten geleistet werden.

Der vorliegende Antrag versteht sich als Konkurrenzantrag zu SA001. Er berücksichtigt im Vorfeld eingebrachte Anregungen, u.a. auf Erweiterung des Aufgabenkreises (Prävention, Konflikte) sowie die Benennung des Beauftragten.

Antragsfabrik/LPT 2012.2/Wohnverdichtung in Städten und Gemeinden WP031 12.07.2012 WP031 - Wohnverdichtung in Städten und Gemeinden RicoB CB Der Landesparteitag der Piratenpartei Brandenburg möge beschließen das Wahlprogramm an geeigneter Stelle um folgenden Inhalt zu ergänzen:

Wohnverdichtung in Städten und Gemeinden

Eine Zersiedelung der Landschaft und damit eine Versiegelung von Flächen durch immer mehr Neubaugebiete ist zu vermeiden. Gemeinden müssen sich hier stärker aufeinander abstimmen. Die PIRATEN Brandenburg fordern, dass vorrangig Innenstädte und Dorfkerne mit Wohnbebauung verdichtet und damit wieder belebt werden. Dies fördert die Lebensqualität in den Städten und Dörfern.

Der Antragstext enthält bereits eine Herleitung der grundlegenden Forderung. Der Antrag kann auf dem Landesparteitag vorgestellt und Fragen beantwortet werden.
Antragsfabrik/Staatsangehoerigkeit WP096 18.05.2012 WP096 - Staatsangehörigkeit Thomas Goede Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg möge beschließen, folgende Position an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm zur Landtagswahl aufzunehmen: <br\>Staatsangehörigkeit<br\>Die PIRATEN Brandenburg werden sich darüber hinaus im Bundesrat dafür einsetzen, die Chancen zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit für Migranten wesentlich zu erleichtern. Menschen, die hier geboren werden, erhalten gesichert die deutsche Staatsangehörigkeit. Dieser Antrag wurde von Nemuk mit untenstehender Begründung und mehr Programmpunkten eingereicht. Ich möchte die Anträge modular zur Abstimmung stellen.

Die Grundlage des Antrages entstammt dem Wahlprogramm der Piratenpartei Berlin. Der Antrag wurde durch die AG TDBD entsprechend auf das Land Brandenburg angepasst und dann zum Landesparteitag 2012.1 eingebracht. Eine Begründung des Antrages kann in mündlicher Form beim Landesparteitag erfolgen.

Antragsfabrik/LPT 2012.2/Geregelte und verpflichtende Dienstzeiten für Richter GP013 13.07.2012 GP013 - Geregelte und verpflichtende Dienstzeiten für Richter Edmund Müller Der Landesparteitag möge beschließen im Landesprogramm an geeigneter Stelle (beispielsweise als Unterpunkt unter dem beantragten Hauptpunkt im Antrag GP002) folgenden Passus einzufügen:

Für Richter sind verpflichtende und geregelte Dienstzeiten wie sonst auch im öffentlichen Dienst einzuführen und durchzusetzen. Die Piraten teilen die Auffassung einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs in 1990 nicht, "dass es ,Ausfluss der sachlichen Unabhängigkeit der Richter' ist, nicht an allgemein festgesetzte Dienststunden gebunden zu sein."

Der Antrag mag verwundern, weil die Tatsache, wie einst auch dem Antragsteller weitgehend unbekannt ist. Mit der Begründung der richterlichen Unabhängigkeit schanzt sich die Richterschaft Privilegien zu, die in unserer Gesellschaft weder andere Beamte oder Angestellte des öffentlichen Dienstes, noch jeder andere Werktätige haben. Dies stellt eine weitere Stilblüte dessen dar, wie weit der Bogen der Interpretation richterlicher Unabhängigkeit überspannt werden kann.

Zur Begründung wird unter anderem auf folgenden Artikel verwiesen: http://www.focus.de/politik/deutschland/standpunkt-keine-privilegien-fuer-richter_aid_210060.html

Diesem Artikel ist beizupflichten. Wie die richterliche Unabhängigkeit durch geregelte und verpflichtende Arbeitszeiten, wie sie in unserer Gesellschaft mehr als üblich ist, beeinträchtigt werden könnte ist in keiner Weise nachvollziehbar.

Die Klagen über die langsamen Mühlen der Justiz sind in aller Munde. Solch merkwürdige Rechtsprechung ist für die Beschleunigung der Justiz sicherlich nicht förderlich. Anwesenheitspflicht zu geregelten Arbeitszeiten dürfte die Effizienz der Gerichte steigern.

Antragsfabrik/Konsolidierung des Landeshaushaltes fortsetzen (offen) Konsolidierung des Landeshaushaltes fortsetzen/Investitionen in Bildung und Wissenschaft prüfen und ggf. ausbauen. Ralf Die Piratenpartei LV Brandenburg möge auf dem Landesparteitag folgendes zur Aufnahme in das Wahlprogramm zur Landtagswahl beschließen: Die Piratenpartei Brandenburg unterstützt den Kurs der Konsolidierung des Landeshaushaltes. Wir setzen uns dafür ein, Strukturen und Subventionen im Landeshaushalt zu überprüfen und ggf. zu optimieren. Die Finanzsituation des Landes bietet keine Alternative zur Haushaltskonsolidierung. Gleichzeitig brauchen die Bereiche Bildung und Wissenschaft mehr Mittel um die Zukunftsfähigkeit des Landes zu sichern. Die Task Force Finanzen wird Vorschläge für eine optimierte und inhaltlich programmatisch veränderte Haushaltspolitik erarbeiten.

Das Land wird langfristig gezwungen sein nur mit seinen eigenen Einnahmen auszukommen. siehe dazu: http://www.parldok.brandenburg.de/parladoku/w5/drs/ab_3800/3814.pdf http://www.mdf.brandenburg.de/sixcms/media.php/4055/Subventionsbericht_2009-2011_22112011.pdf

Antragsfabrik/Unterbindung tierschutzwidrigen Zwischenhandels mit Jungtieren und Einschränkungen für “Petshops“ (offen) Unterbindung tierschutzwidrigen Zwischenhandels mit Jungtieren und Einschränkungen für “Petshops“ Nr 75:in spe Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg, möge beschließen,

Folgendes an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm zur Landtagswahl aufzunehmen:

Die PIRATEN Brandenburg werden sich für ein Verbesserung des Tierschutzes im Bereich des Tierhandels mit Jungtieren von Hunden, Katzen und ähnlichen Wirbeltieren, insbesondere soweit er grenzüberschreitend stattfindet, einsetzen. Zu diesem Zweck sollen etwa Hundewelpen künftig bis zum Alter von 12 Wochen nur am Aufenthaltsort des Muttertieres und nur von Personen (Züchtern) veräußert oder abgegeben werden dürfen, die zeitgleich im Besitz des Muttertieres sind. Dies soll insbesondere für die Einfuhr von Jungtieren ohne Beisein des dazu gehörigen Muttertiers gelten. Die Abgabe an oder Vermittlung durch Tierheime bleibt unbenommen. Damit soll dem tierschutzwidrigem Handel mit Tieren, die primär aus osteuropäischen Massenzuchtanlagen stammen, entgegengewirkt werden.

Brandenburg ist „Transitland“ für Tiere, die unter meist miserablen Bedingungen in Osteuropa vermehrt werden, um sie in Deutschland und anderen Ländern zu verkaufen. Für sogenannte Rassetiere können dabei von Vermehrern erhebliche Gewinne erzielt werden. Diesem tierschutzwidrigem Handel mit Tieren, die primär aus osteuropäischen Massenzuchtanlagen stammen, soll entgegengewirkt werden.

Derzeit können Hundewelpen gemäß § 2 Abs 4 Tierschutz-Hundeverordnung ab einem Alter von 8 Wochen abgegeben werden. Durch Zwischenhändler landen immer wieder Welpen, die diese Altersgrenze noch nicht erreicht haben, in sogenannten „Petshops“. Die Nachweisführung gestaltet sich häufig schwierig, da das tatsächliche Alter dieser Tiere nur schwer zu schätzen ist und die Tiere mit unzutreffenden Papieren und Kennzeichnungen versehen werden.

Antragsfabrik/Inklusion WP070 16.05.2012 WP070 - Inklusion MorgenlandfahrtBRB im Namen des AK_Bildung Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg möge beschließen, folgende Position an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm zur Landtagswahl aufzunehmen:

Inklusion als Menschenrecht

Die Piratenpartei setzt sich für das Recht jeden Bürgers ein, an der Gesellschaft teilzuhaben und diese aktiv und frei von Diskriminierung mitzugestalten. Jeder Mensch wird als verschiedenartig und gleichwertig respektiert. Deshalb spricht sich die Piratenpartei ganz klar für die Umsetzung der Inklusion in allen Lebensbereichen aus. Das Ziel ist für jeden Menschen, anstelle von „Fürsorge“, ein selbstbestimmtes und selbstständiges Leben zu schaffen. In diesem Zusammenhang begrüßt die Piratenpartei die Umsetzung der "inklusiven Schule", in der jedes Kind mit jedem pädagogischen Bedürfnis teilhaben kann. Jedes Kind soll als Teil der Vielfalt zum gelingenden Unterricht beitragen können. Zur konsequenten Umsetzung der Inklusion fordert die Piratenpartei Brandenburg, dass Schulen zu den Förderschwerpunkten Lernen, emotionale-soziale Entwicklung und Sprache geschlossen und die Schülerinnen und Schüler in Regelschulen eingegliedert werden. Auch Schülerinnen und Schüler mit den Förderschwerpunkten „geistige Entwicklung", „Hören", „körperliche und motorische Entwicklung" und „Sehen" haben das Recht auf gemeinsamen Unterricht und sollten vorzugsweise in der Regelschule eingeschult werden, wenn diese den Ansprüchen der Förderschwerpunkte gerecht wird. Eine entsprechende Ausstattung bzw. bauliche Anpassungen sind zu fördern und Lehrmittel nach Bedarf durch das Land zur Verfügung zu stellen.

Inklusion ist ein wichtiges aktuelles Thema zu welchem wir unmissverständlich Stellung beziehen sollten.
Antragsfabrik/MOL/Handlungsunfähigkeit Vorstand SA02 16.09.2012 SA02 - Neuregelung zur Handlungsfähigkeit des Vorstandes Ixylon (Diskussion) alt:

Der Kreisvorstand gilt als nicht handlungsfähig, wenn mehr als zwei Kreisvorstandsmitglieder zurückgetreten sind oder sie ihren Aufgaben nicht mehr nachkommen können, oder wenn die Ämter des/r Vorsitzenden oder des/r KassiererIn unbesetzt sind. In diesem Fall ist unmittelbar durch den Landesvorstand ein außerordentlicher Kreisparteitag einzuberufen. Bis zur Wahl eines neuen Kreisvorstandes bestellt der Landesvorstand unmittelbar einen kommissarischen Kreisvorstand.

neu:

Tritt ein Vorstandsmitglied zurück, so geht sein Zuständigkeitsbereich durch Vorstandsbeschluss auf ein anderes Vorstandsmitglied über - dies gilt auch für den des Ersten Vorsitzenden oder des Schatzmeisters. Der Kreisvorstand gilt als nicht handlungsfähig, wenn weniger als drei Vorstandsmitglieder verblieben oder mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder zurückgetreten sind. Dem Rücktritt steht es gleich, wenn ein Vorstandsmitglied seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen kann.

Ist der Kreisvorstand handlungsunfähig, dann ist unmittelbar durch den Landesvorstand ein außerordentlicher Kreisparteitag einzuberufen. Bis zur Wahl eines neuen Kreisvorstandes bestellt der Landesvorstand unmittelbar einen kommissarischen Kreisvorstand.

Durch die bisherige Regelung war der Vorstand kaum instande, effektiv auf Rücktritte innerhalb des Vorstandes zu reagieren. Dasselbe gilt für den Fall, wenn ein Vorstandsmitglied seinen Aufgaben nicht nachkam. Herausgenommen wurde auch die Regelung, dass der Vorstand sofort handlungsunfähig ist, wenn der Vorsitzende oder der Kassierer zurücktritt.

Hier kann man innerhalb des Vorstandes flexibler reagieren und die Arbeit fortführen. Eine Einberufung eines außerordentlichen Kreisparteitages durch den LaVo wegen eines fehlenden Vorstandsmitglied entfällt somit auch.

Antragsfabrik/Weiterentwicklung des Landesumweltinformationsgesetzes WP034 17.05.2012 WP034 - Weiterentwicklung des Landesumweltinformationsgesetzes AG Umwelt und Energie Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg möge beschließen, folgende Position an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm zur Landtagswahl aufzunehmen:

Weiterentwicklung des Landesumweltinformationsgesetzes

Das Umweltinformationsgesetz ist zur Grundlage einer umfassenden Dienstleistung für die Bürger weiterzuentwickeln. Umweltinformationen sind nach Auffassung der PIRATEN Brandenburg eine Bringschuld: Behörden müssen dafür geeignete Informationen von sich aus -und nicht erst auf Anfrage- bereitstellen. Die Piratenpartei Brandenburg setzt sich für einen freien Zugang zu Umweltinformationen für alle Bürger ein. Darüber hinaus werden alle Behörden und Unternehmen im öffentlichen Auftrag, die auf die Umwelt in nennenswertem Umfang einwirken, zur quartalsmäßigen Offenlegung und Berichterstattung über alle vorliegenden Umweltschädigungen und alle Aktivitäten zur Verbesserung verpflichtet. Die Veröffentlichung muss dabei unter freien Lizenzen und in offenen Dateiformaten sowie maschinenlesbar erfolgen. Für Bürger ist auf einem Internetportal mit übergreifenden Suchfunktionen ein einfacher Zugang zu diesen Daten zu gewährleisten.

Transparenz auch in der Umweltpolitik ist unabdingbar.
Antragsfabrik/Kunst und Kultur GP09 07.01.2011 GP09 - Kunst und Kultur Sebastian Pochert Abgewandelt von http://wiki.piratenpartei.de/BE:Parteitag/2010.2/Beschl%C3%BCsse/Grundsatzprogramm_Bausteine

Kunst- und Kulturpolitik

Durch Kulturförderung werden nicht nur die Kreativen geschützt, sondern auch unsere Freiheitsrechte. Eine verantwortliche, transparente, anregende und nachhaltig gestaltende Kulturpolitik kräftigt eine zukunftsorientierte, vielfältige und humane Gesellschaft. Diese Politik muss die notwendigen Rahmenbedingungen für eine freie Entfaltung von Kunst und Kultur schaffen – sie darf diese nicht bewerten oder vereinnahmen. Die Bewertung von Kunst und Kultur obliegt jedem einzelnen Bürger.

Die kulturelle Freizügigkeit und die Vielfalt des Landes Brandenburg sollen durch geförderten Freiraum und Verhältnismäßigkeit bei der Wahrung der Rechte der Anwohner verteidigt werden. Behörden sollen ihre Ermessensspielräume nutzen, um zugunsten von Kunst- und Kulturinitiativen zu entscheiden. Das Kulturleben Brandenburgs soll sich auch als Wirtschaftsfaktor und Vernetzungsplattform lebendig weiterentwickeln.

Kulturentwicklungsplanung ist vielschichtig und muss die kulturelle Bildung, Betätigung und Mitwirkung des Bürgers sowie die Künste und die Kulturwirtschaft aufeinander abstimmen und die dafür notwendigen Ressourcen und Verfahren definieren. Wir sind bestrebt, die Förderstruktur von Kunst und Kultur möglichst stabil zu halten. Bei einzelnen Sparten sollte auch in Wirtschaftskrisen nicht so stark gekürzt werden, dass ihre jeweilige Existenz gefährdet sind, denn im Gegensatz zu materiellen Werten kann eine verlorene kulturelle Infrastruktur nur langsam wieder aufgebaut werden.

Der Zugang zu Kultureinrichtungen muss für alle Gesellschaftsschichten offen gehalten werden, damit diese Institutionen gesellschaftlich verankert werden können. Des weiteren müssen größtenteils öffentlich finanzierte Einrichtungen auch für die Bevölkerung zugänglich sein.

Antragsfabrik/LPT 2012.2/Multifunktionale Gestaltung der Städte und Gemeinden WP045 12.07.2012 WP045 - Multifunktionale Gestaltung der Städte und Gemeinden andreas390 Der Landesparteitag der Piratenpartei Brandenburg möge beschließen das Wahlprogramm an geeigneter Stelle um folgenden Absatz zu ergänzen:

Die PIRATEN Brandenburg setzen sich für eine multifunktionale Gestaltung der Städte und Gemeinden im Land Brandenburg ein. Es sollen hierbei ökologische, ökonomische und auch ästhetische Gesichtspunkte berücksichtigt werden. Ziel ist es, Städte und Gemeinden für die Bevölkerung wieder erlebbarer zu machen. Dies kann beispielsweise durch Anpflanzung frei zugänglicher Nutzpflanzen auf den dafür in Frage kommenden öffentlichen Grünflächen erfolgen.

Öffentliche Grünanlagen werden von der Bevölkerung oft als Flächen der Städte und Gemeinden, nicht jedoch als ihre Fläche angesehen. Eine andere Wahrnehmung kann dadurch erfolgen, dass öffentlichen Grünräumen zumindest teilweise eine neue Funtion zukommt. Durch Anpflanzung beispielsweise von Nutzpflanzen werden solche Flächen schnell anders wahrgenommen. Die Stadt Andernach hat dieses Konzept seit 2010 bereits mit Erfolg umgesetzt und pflanzt auf solchen Flächen Gemüsesorten, Obstsorten, Küchenkräuter oder aber auch Schnittblumen an. Statt "Betreten der Rasenfläche verboten" heißt es dort jetzt "Pflücken erlaubt". Hierdurch ist für die Bevölkerung ein neuer Wahrnehmungsraum entstanden. Die städtischen Grünflächen wurden wieder durch "Duft und Geschmack" erlebbar gemacht.
Antragsfabrik/Kein Ausbau des Braunkohleabbaus WP048 17.05.2012 WP048 - Kein Ausbau des Braunkohleabbaus AG Umwelt und Energie Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg möge beschließen, folgende Position an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm zur Landtagswahl aufzunehmen:

Kein Ausbau des Braunkohleabbaus

Ein weiterer Ausbau des Braunkohleabbaus in Brandenburg sowie die Erschließung von neuen Braunkohleabbaugebieten und die damit verbundene Vernichtung von menschlichen und tierischen Lebensräumen lehnen die PIRATEN Brandenburg ab. Der Ausstieg aus der Braunkohle ist verträglich für die Menschen, Tiere und Pflanzen zu gestalten. Wir befürworten die Umstrukturierung der Arbeitsplätze bei der Förderung und Verbrennung fossiler Energieträger in den Bereich für nachhaltige Energieversorgung.

Antragsfabrik/Mindestfraktionsstärke auf zwei Sitze begrenzen WP058 11.05.2012 WP058 - Mindestfraktionsstärke auf zwei Sitze begrenzen RicoB CB Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg möge beschließen, folgende Position an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm zur Landtagswahl aufzunehmen:

Mindestfraktionsstärke auf zwei Sitze begrenzen

Seit dem Jahr 2011 können die Kommunalvertretungen selbst bestimmen, ab welcher Anzahl von Mandaten eine Partei beziehungsweise Wählergemeinschaft Fraktionsstatus erhält. So sehen einige Landkreise und Städte zurzeit eine Mindestfraktionsstärke von vier Sitzen vor. An den Fraktionsstatus sind jedoch entscheidende parlamentarische Rechte wie die Entsendung von Mitgliedern in die Ausschüsse und damit auch das Stimmrecht sowie der Anspruch auf Mittel für Sachkosten und die Nutzung öffentlicher Räumlichkeiten gekoppelt. Von einer Anhebung, die ursprünglich dazu diente, rechtsextremen Parteien die Arbeit in den Kommunalvertretungen zu erschweren, sind alle kleinen Gruppierungen betroffen, eben auch lokale Bürgerbündnisse, die in die Kommunalvertretung gewählt wurden. Um mehr Chancengleichheit zwischen etablierten und neuen Kräften zu gewährleisten, setzen sich die PIRATEN Brandenburg dafür ein, dass alle Parteien und Wählergemeinschaften mit mindestens zwei gewählten Vertretern Fraktionsstatus erhalten. Kreise, Städte und Gemeinden sollten davon absehen, von dieser Regelung abzuweichen.

Die Grundlage des Antrages entstammt den Forderungen des Mehr Demokratie e.V. Landesverband Berlin/Brandenburg. Diese Forderung wurde durch die AG TDBD entsprechend auf das Land Brandenburg angepasst und dann zum Landesparteitag 2012.1 eingebracht. Eine Begründung des Antrages kann in mündlicher Form beim Landesparteitag erfolgen.
Antragsfabrik/LPT 2012.2/Grundlagen der Tierhaltung WP042 13.07.2012 WP042 - Grundlagen der Tierhaltung AG Umwelt und Energiepolitik / Frank Steinert Die Piratenpartei LV Brandenburg möge auf dem Landesparteitag folgendes zur Aufnahme in das Wahlprogramm zur Landtagswahl beschließen:

Die auf maximalen Ertrag getrimmte Fleischproduktion in Massentierhaltung ist zurzeit nur auf Kosten der Tiere mit desolaten Haltungsbedingungen möglich und fördert Strukturen in der Landwirtschaft und in der Weiterverarbeitung, die mit einer nachhaltigen, umweltgerechten, Bewirtschaftung nicht verträglich sind. Den präventiven Einsatz von Medikamenten zur Effizienzsteigerung der Tierproduktion lehnen die PIRATEN Brandenburg ab. Die dadurch verursachte Bildung resistenter Erreger stellt immer mehr eine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung dar. Doch auch die Gesundheit der Tiere wird akut gefährdet, wie BSE und die massive Zunahme von chronischem Botulismus bei Rindern zeigen.

Antragsfabrik/Freigabe von Cannabis zu medizinischen zwecken WP089 18.05.2012 WP089 - Freigabe von Cannabis zu medizinischen Zwecken Thomas Goede Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg möge beschließen, folgende Position in das Landtagswahlprogramm aufzunehmen: <br\n>

Die Cannabispflanze enthält eine Reihe von Wirkstoffen, die ein hohes Potenzial für die medizinische Nutzung haben. Diese Substanzen bieten Linderung bei vielen schwerwiegenden Leiden und Krankheiten, wie beispielsweise Krebs, HIV, Tourette, Epilepsie, Rheuma, Arthritis, Multiple Sklerose oder in der Schmerztherapie. Bei diesen Krankheiten stößt selbst die moderne Schulmedizin an ihre Grenzen. Die in der Cannabispflanze enthaltenen Wirkstoffe sind für die Behandlung dieser Krankheiten erforderlich um die Methoden der Schulmedizin zu unterstützen, die Leiden zu lindern und eine Genesung schnellstmöglich voran zu treiben. Derzeit ist der Umgang mit medizinischem Cannabis untersagt. Die Piratenpartei Brandenburg fordert Medikamente mit medizinischem Cannabis verschreibungspflichtig freizugeben. Patienten, die auf die medizinische Nutzung von Cannabis angewiesen sind, soll der Zugang wie zu jeder anderen Arznei ermöglicht werden. Außerdem werden so die Hürden, die eine zukunftsweisende Forschung in diesem Bereich verhindern, aus dem Weg geräumt.

Der Antrag wurde inhaltich aus dem Programm der PiratenNRW kopiert und von dem AK Suchtpolitik für Brandenburg abgeändert.
Antragsfabrik/gemeinsames Sorgerecht ab Geburt Q005 08.06.2012 Q005 - Gemeinsames Sorgerecht ab Geburt Henry Gießwein Die PIRATEN Brandenburg fordern ein allgemeines gemeinsames Sorgerecht ab Geburt auch bei nicht miteinander verheirateten Elternteilen. Hierfür bedarf es einer Neuregelung des entsprechenden Sorgerechtsparagraphen §1626a Absatz 1 Nr. 1 BGB [1]. Dieser sieht bisher nur das gemeinsame Sorgerecht vor, wenn beide Eltern gemeinsam eine Sorgerechtserklärung abgeben. Bei dem Antrag geht es darum, den Unterschied zwischen verheirateten Vätern und unverheirateten Vätern aufzuheben.

Verheiratete Väter bekommen automatisch das Sorgerecht ab der Geburt des Kindes, dies ist bei nichtverheirateten Vätern nicht der Fall. Der Unterschied, welcher gemacht wird ist weder Zeitgemäß, noch Rechtskonform.

Beim Landesparteitag 2012.1 in Thüringen wurde bereits das Gemeinsame Sorgerecht ab Geburt als Positionspapier beschlossen (siehe Antrag). Ziel der AG-Familie ist es, Positionspapiere in den Landesverbänden beschließen zu lassen, so dass die Forderung des gemeinsamen Sorgerechtes ab Geburt bei einem der nächsten BPT in das Familienprogramm der Piratenpartei aufgenommen werden kann. Hierzu ist es jedoch hilfreich, wenn die Landesverbände ihre Position dazu im Vorfeld beschlossen haben.

weitere Quellen AG Familie:

Gemäß der gesetzlichen Regelung in §1626a BGB kann ein Vater das gemeinsame Sorgerecht
nur erhalten, wenn die Mutter damit einverstanden ist. Es gibt derzeit
keinen rechtlichen Anspruch des Vaters auf das Sorgerecht. Dies stellt eine Ungleichbehandlung
von Mann und Frau vor dem Gesetz dar.
Die geschlechtliche Gleichstellung ist eines der Grundanliegen der Piraten
und sollte sich daher auch im Familienrecht widerspiegeln.
Wenn es dem Kindeswohl nicht widerspricht, sollten Vater und Mutter gleichberechtigt behandelt werden.
Denn beide Elternteile haben ein genuines und von der Verfassung (GG Art. 6, Absatz 2)
geschütztes Recht und auch die Pflicht, für ihre Kinder die Verantwortung zu tragen
und verantwortungsbewusst Entscheidungen stellvertretend für und im Sinne ihrer Kinder zu treffen.
Eine Nichtgleichbehandlung von Vater und Mutter widerspricht zudem der Europäischen Menschenrechtskonvention
(Entscheid Dezember 2009). Darüber hinaus haben laut UN-Kinderrechtskonvention alle Kinder die gleichen Rechte.
Antragsfabrik/Keine Privatisierungen großer staatlicher Flächen WP038 17.05.2012 WP038 - Keine Privatisierungen großer staatlicher Flächen AG Umwelt und Energie Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg möge beschließen, folgende Position an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm zur Landtagswahl aufzunehmen:

Keine Privatisierungen großer staatlicher Flächen

Naturschutz- und Waldgebiete in Brandenburg sind ein wertvoller Schatz für die Menschen und den Tourismus und müssen erhalten bleiben. Der Verkauf von Wald- und Wiesenflächen steht dem Interesse von Mensch und Natur entgegen. Die PIRATEN Brandenburg setzen sich für das Verbot einer großflächigen Privatisierung und die kritische Überprüfung der getätigten Verkäufe aller Wald- und Naturflächen ein.

Naturschutz- und Waldgebiete sind ein wertvoller Schatz; sie sind auch für den Tourismus unverzichtbar.
Antragsfabrik/Abschaffung der Amtseintragung WP072 16.05.2012 WP072 - Abschaffung der Amtseintragung Christoph B. Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg möge beschließen, folgende Position an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm zur Landtagswahl aufzunehmen:

Abschaffung der Amtseintragung

Die Piratenpartei Brandenburg setzt sich für eine Abschaffung der Amtseintragung für Unterstützungsunterschriften nach § 28a Absatz 4 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes ein. Das Sammeln von Unterstützungsunterschriften soll auch außerhalb der üblichen Öffnungszeiten von Ämtern und ohne die Anwesenheit von zur Beglaubigung von Unterschriften ermächtigten Personen ermöglicht werden.

Das Sammeln von Unterstützungsunterschriften stellt für nicht im Landes- oder Kommunalparlamenten vertretene Parteien oder Einzelbewerber eine wichtige Hürde zu ihrer Zulassung bei Wahlen dar. Die Amtseintragung erschwert diese Zulassung zusätzlich und macht die Zulassung für einen großen Teil von Interessenten unmöglich.

Die Piratenpartei Brandenburg möchte zu mehr demokratischer Vielfalt bei Kommunalwahlen beitragen und setzt sich daher für eine freie Unterschriftensammlung ein. Brandenburg ist eines der wenigen Bundesländer in der die Amtseintragung für Kommunalwahlen noch immer Pflicht ist.

Links:

Antragsfabrik/LPT 2012.2/Liberalisierung des Bestattungsgesetzes WP047 13.07.2012 WP047 - Liberalisierung des Bestattungsgesetzes Thomas Langen Die Piratenpartei Brandenburg möge an angemessener Stelle in ihr Wahlprogramm folgenden Antrag einfügen:

Die Piraten Brandenburg setzen sich für eine Liberalisierung des Brandenburgischen Bestattungsgesetzes ein. Bei einer Feuerbestattung ist den Angehörigen die Urne mit der Asche des Verstorbenen auf Wunsch auszuhändigen. Die Erdbestattung ist auf Wunsch der Angehörigen auch an Orten außerhalb von Friedhöfen möglich, bei denen die Totenruhe und die hygienischen Bedingungen so gewährleistet sind, dass sie denen auf einem Friedhof entsprechen.

Die Bestattung ist derzeit als Erdbestattung nur auf Friedhöfen oder als Feuerbestattung mit anschließender Beisetzung der Asche auf einem Friedhof oder in geeigneter Form in einer Kirche oder von einem Schiff aus auf Hoher See gestattet (BbgBestG §§ 21(1), 25(1), (2)). Demgegenüber wünschen viele Menschen bereits zu Lebzeiten, oder deren Angehörige nach dem Todesfall, dass die Leiche an einem Ort bestattet werden möge, die der Persönlichkeit des Verstorbenen eher entspricht, oder dass die Asche des Verstorbenen bei nahen Angehörigen verbleiben oder an den Verstorbenen bedeutsamen Orten verstreut werden möge.

Es entspricht piratischer Grundauffassung von Freiheit, dass diesen Wünschen entsprochen wird, solange keine allgemeinen gesellschaftlichen, insbesondere hygienische, Belange dagegen sprechen. Der herkömmliche Friedhofszwang ist rein traditionell begründet und entspricht nicht mehr durchgehend den allgemeinen Wertevorstellungen. Mit der Aufhebung des Friedhofszwanges verlieren die Friedhöfe an Bedeutung, was deren Unterhalt für die Friedhofsnutzer verteuern wird. Dies ist jedoch kein hinreichender Grund, die Nutzung von vorgegebenen Begräbnisorten zu erzwingen.

Antragsfabrik/Onlineüberwachung WP014 01.05.2012 WP014 - Onlineüberwachung FireFox Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg möge beschließen, folgende Position an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm zur Landtagswahl aufzunehmen:

Onlineüberwachung

Die Freiheit des Einzelnen ist ein im Grundgesetz verankertes Grundrecht. In den letzten Jahren ist dennoch eine Tendenz zu beobachten, im Namen der Sicherheit die Freiheitsrechte einzuschränken. Dem tatsächlichen Verlust an Freiheit steht allerdings nur ein vermeintlicher Gewinn an Sicherheit gegenüber. Die PIRATEN Brandenburg lehnen daher eine Ausweitung von Überwachungstätigkeiten im Internet ab. Eine virtuelle Streife, die mehr als die von den Nutzern für das gesamte Internet veröffentlichten Daten einsieht, stellt eine Übertretung der Privatsphäre dar. Das Hausrecht ist auch im Internet zu beachten. Aus diesem Grund lehnen die PIRATEN Brandenburg eine verdachtsunabhängige, nicht durch individuelle richterliche Anordnung zugelassene Beobachtung von mit Zugangsbeschränkungen versehenen Kommunikationsräumen sowie den Einsatz von Überwachungssoftware ab, sofern keine unmittelbare Gefahr für Leib oder Leben von Menschen vorliegt. Die Verwendung von im Internet gesammelten Daten zur Profilbildung außerhalb von Ermittlungstätigkeiten lehnen wir grundsätzlich ab.

Die Grundlage des Antrages entstammt dem Wahlprogramm der Piratenpartei Nordrhein-Westfalen. Der Antrag wurde durch die AG TDBD entsprechend auf das Land Brandenburg angepasst und dann zum Landesparteitag 2012.1 eingebracht. Eine Begründung des Antrages kann in mündlicher Form beim Landesparteitag erfolgen.
Antragsfabrik/Ausbau der Speichermedien WP047 17.05.2012 WP047 - Ausbau der Speichermedien AG Umwelt und Energie Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg möge beschließen, folgende Position an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm zur Landtagswahl aufzunehmen:

Ausbau der Speichermedien

Die PIRATEN Brandenburg setzen sich für einen zügigen Ausbau der nachhaltigen Energien und Speichermedien ein. Ein "Speichergesetz" analog dem Erneuerbare-Energien-Gesetz wird brauchbare Speichertechnologien schneller voran bringen.

Wir müssen Speichermedien ausbauen und weiterentwickeln, um uns auch in schlechten erzeugungsschwachen Zeiträumen mit erneuerbaren Energien versorgen zu können.
Antragsfabrik/LPT 2012.2/Jugendkriminalität und Prävention WP010 10.07.2012 WP010 - Jugendkriminalität und Prävention AG TDBD Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg möge beschließen, folgende Position an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm zur Landtagswahl aufzunehmen:

Jugendkriminalität und Prävention

Im Bereich der Jugendkriminalität ist von Symptombekämpfung und Aktionismus Abstand zu nehmen. Die Antwort auf das Problem der Jugendkriminalität ist es nicht, jeden jungen Menschen als potenziellen Straftäter von morgen zu behandeln und so die Nachfrage nach sicherheitspolitischen Maßnahmen künstlich zu steigern. Aufgrund einer seit Jahrzehnten verfehlten Bildungspolitik und einer finanziellen und beruflichen Perspektivlosigkeit muss dieses Problem als hausgemacht bezeichnet werden. Seine Bekämpfung muss an diesen Ursachen ansetzen, indem die Bildungs- und Berufsperspektiven konsequent verbessert werden.

Der Antrag wurde - in anderer Form - durch die AG TDBD bereits zum Landesparteitag 2012.1 eingebracht und dort abgelehnt. Die auf dem Landesparteitag 2012.1 vorgebrachte Kritik wurde nun in den Antrag eingearbeitet, der Antrag überarbeitet und zum Landesparteitag 2012.2 erneut eingereicht. Eine Begründung des Antrages kann bei Bedarf in mündlicher Form beim Landesparteitag erfolgen.
Antragsfabrik/LPT 2012.2/Keine Einschränkung der Grundrechte ohne fundierte Begründung GP007 12.07.2012 GP007 - Keine Einschränkung der Grundrechte ohne fundierte Begründung Tatjanuschka Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg möge beschließen, folgende Position an geeigneter Stelle in das Landesprogramm aufzunehmen:

Keine Einschränkung der Grundrechte ohne fundierte Begründung

Einzelne Grundrechte der Artikel 1 bis 19 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland dürfen auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden. Die PIRATEN des Landes Brandenburg setzen sich dafür ein, daß keines dieser einschränkenden Gesetze ohne eine fundierte Begründung erlassen oder geändert wird.

Am aktuellen Beispiel des „Bundesmeldegesetz“ wird deutlich, daß die Grundrechte, welche als Schutzrechte der Bürgers konzipiert sind, eingeschränkt werden bzw. deren Wahrung wesentlich erschwert wird (hier speziell das Recht auf informelle Selbstbestimmung), ohne daß es eine hinreichende Begründung gibt, welche plausibel erläutert, warum der durch den Staat garantierten Schutz seiner Bürger eingeschränkt und damit verringert werden muß.

Besonders prekär ist an diesem Beispiel, daß die zu schützenden Daten der Bürger durch den Staat von allen Bürgern erhoben werden und es entsprechend für den Bürger keine Möglichkeit gibt, seine Daten persönlich zu schützen, er also auf den Schutz dieser Daten durch den Staat angewiesen ist.

Antragsfabrik/LPT 2012.2/Keine Geheimjustiz in familienrechtlichen Verfahren bei der Kindesbefragung GP011 13.07.2012 GP011 - Keine Geheimjustiz in familienrechtlichen Verfahren bei der Kindesbefragung Edmund Müller Der Landesparteitag möge beschließen im Landesprogramm an geeigneter Stelle (beispielsweise als Unterpunkt unter dem beantragten Hauptpunkt im Antrag GP002) folgenden Passus einzufügen:

Die Kindesbefragung in familienrechtlichen Verfahren ist für die Eltern in geeigneter Weise nachvollziehbar durchzuführen.

Die derzeitige Praxis in familiengerichtlichen Verfahren Kinder alleine durch den Richter und einen eventuell von ihm bestellten Verfahrensbeistand zu befragen, ohne dass die Eltern, oder zumindest eine Person ihres Vertrauens (z.B. Rechtsanwalt) dabei anwesend sein können, oder mit technischer Hilfe für diese nachvollziehbar gemacht wird, widerspricht der Auffassung der Piraten hinsichtlich der notwendigen Transparenz von Gerichtsverfahren.

Die Kindesbefragung in familienrechtlichen Verfahren entspricht einer völligen undemokratischen "Geheimjustiz". Die Eltern des Kindes, deren Elternrechte aber durch das Ergebnis der Befragung mehr oder minder stark betroffen sein können, werden davon regelmäßig ausgeschlossen. Nicht einmal die Anwälte oder Beistände (Personen des persönlichen Vertrauens) der Eltern dürfen diesem Vorgang beiwohnen mit der Begründung, dass Kind könnte in seiner freien Willensäußerung beeinflusst werden. Letztendlich befragt der Richter zusammen mit einem, von ihm bestellten Verfahrensbeistand für das Kind, dieses in Abwesenheit aller anderen Verfahrensbeteiligten. Danach wird den gespannten Eltern das Ergebnis präsentiert. Irgendeine rechtsstaatliche Kontrollmöglichkeit, ob die Wiedergabe korrekt ist, oder unter welchen Umständen genau diese Ergebnisse erhalten wurden, gibt es für die übrigen Verfahrensbeteiligten nicht. Es häufen sich auch Berichte, dass diese kontrollfreie Zone für Missbräuche verwendet wird.
Antragsfabrik/Finanzielle Gleichstellung von freien und öffentlichen Trägern WP067 16.05.2012 WP067 - Finanzielle Gleichstellung von freien und öffentlichen Trägern MorgenlandfahrtBRB im Namen des AK_Bildung Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg möge beschließen, folgende Position an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm zur Landtagswahl aufzunehmen:

Jede Schule in freier Trägerschaft, die kein Schulgeld verlangt, wird finanziell im gleichen Umfang gefördert wie eine staatliche Schule.

Viele staatliche Schulen haben massive Qualitätsprobleme. Da sich Schulentwicklungsschritte an staatlichen Schulen in Zeiträumen von vielen Jahren, wenn nicht Jahrzehnten vollziehen, können und wollen nicht alle warten bis die staatlichen Schulen ihre Probleme in den Griff bekommen. Deshalb sollen Eltern, Kommunen und andere interessierte Initiativen eine faire Chance erhalten eine bessere Alternative zu schaffen. Die Praxis zeigt, dass freie Schulen in der Vermittlung von Kompetenzen und in zentralen pädagogischen Fragen, wie z.B. der individuellen Förderung, den staatlichen Schulen oftmals überlegen sind. Freie Träger reagieren flexibler auf die Bedürfnisse von Kindern und Eltern. Ihr Qualitätsbewusstsein ist ausgeprägter. Der Verzicht auf Schulgeld stellt sicher, dass hier keiner Elitenbildung über den Geldbeutel Vorschub geleistet wird. Der Staat soll sich in der finanziellen Förderung gegenüber allen Schulen ohne Schulgeld neutral verhalten. Freie Schulen die weiterhin Schulgeld verlangen, werden nach dem bisherigen Schlüssel weiterfinanziert.
Antragsfabrik/Depublizieren abschaffen WP017 01.05.2012 WP017 - Depublizieren abschaffen Jensbernau Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg möge beschließen, folgende Position an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm zur Landtagswahl aufzunehmen:

Depublizieren abschaffen

Die Piratenpartei Brandenburg spricht sich gegen das sogenannte “Depublizieren” von Internetinhalten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten aus. Unter Verwendung von Gebührengeldern produzierte Inhalte müssen den Gebührenzahlern zeitlich unbegrenzt im Internet zur Verfügung gestellt werden können. Die Piratenpartei Brandenburg setzt sich daher dafür ein, dass der entsprechende Passus aus dem Rundfunkstaatsvertrag wieder gestrichen wird und wird keinem Rundfunkänderungsstaatsvertrag zustimmen, in dem dieser Passus enthalten ist.

Die Grundlage des Antrages entstammt dem Wahlprogramm der Piratenpartei Saarland. Der Antrag wurde durch die AG TDBD entsprechend auf das Land Brandenburg angepasst und dann zum Landesparteitag 2012.1 eingebracht. Eine Begründung des Antrages kann in mündlicher Form beim Landesparteitag erfolgen.
Antragsfabrik/Nachhaltigkeit der Energieerzeugung WP044 17.05.2012 WP044 - Nachhaltigkeit der Energieerzeugung AG Umwelt und Energie Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg möge beschließen, folgende Position an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm zur Landtagswahl aufzunehmen:

Nachhaltigkeit der Energieerzeugung

Energiegewinnung sollte vorzugsweise in geschlossenen Stoffkreisläufen stattfinden. Die Stromgewinnung aus direkter Umwandlung solarer Strahlungsenergie und Abschöpfung von Windenergie, sowie die Nutzung solarer und terrestrischer Wärmeenergie ist gegenüber allen anderen Energiegewinnungsverfahren zu bevorzugen. Um die Diskrepanz zwischen Erzeugung und Verbrauch zu überbrücken, sind regenerative Verfahren zur Speicherung einzusetzen, zum Beispiel die Umwandlung von Überschussstrom in Wasserstoff oder Methan, dessen Einspeisung in vorhandene Gasnetze oder die Nutzung biologischer Energiespeicher wie Holz oder aus Grünpflanzen gewonnenes "Biogas". Die PIRATEN Brandenburg wenden sich strikt gegen den Anbau von Monokulturen zur Energieerzeugung und gegen die Abholzung von Regenwald für diese Zwecke.

Antragsfabrik/Erhalt des Landes Brandenburg als eigenständiges Bundesland Erhalt des Landes Brandenburg als eigenständiges Bundesland Dreamman72 Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg möge beschließen, folgende Position an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm zur Landtagswahl aufzunehmen:

Erhalt des Landes Brandenburg als eigenständiges Bundesland

Im Hinblick auf existierende und zukünftige Herausforderungen ist unser erklärtes Ziel, die Eigenständigkeit des Landes Brandenburg als Bundesland sicherzustellen. Nur ein starkes, innovatives Land mit handlungsfähigen Kommunen kann im globalen Wettbewerb bestehen und seinen Bürgern eine lebens- und liebenswerte Heimat bieten.

Die Grundlage des Antrages entstammt dem Wahlprogramm der Piratenpartei Saarland. Der Antrag wurde durch die AG TDBD entsprechend auf das Land Brandenburg angepasst und dann zum Landesparteitag 2012.1 eingebracht. Eine Begründung des Antrages kann in mündlicher Form beim Landesparteitag erfolgen.
Antragsfabrik/Automatisierte Kennzeichenerfassung WP004 01.05.2012 WP004 - Automatisierte Kennzeichenerfassung FireFox Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg möge beschließen, folgende Position an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm zur Landtagswahl aufzunehmen:

Automatisierte Kennzeichenerfassung

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 11. März 2008 hat eindeutig klargestellt, dass eine verdachtsunabhängige, flächendeckende und automatisierte Kennzeichenerfassung zwecks Abgleich mit Fahndungsdaten in diversen Belangen, dabei nicht zuletzt der Verhältnismäßigkeit, nicht mit der Verfassung vereinbar ist. Daher ist es den PIRATEN Brandenburg unbegreiflich, warum solche Maßnahmen zum Einsatz kommen. Einen solchen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte lehnen wir entschieden ab. Auch ein stichprobenhafter Abgleich automatisiert erfasster Autokennzeichen, so wie es das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zulässt, ist für uns nicht akzeptabel.

Die Grundlage des Antrages entstammt dem Wahlprogramm der Piratenpartei Nordrhein-Westfalen. Der Antrag wurde durch die AG TDBD entsprechend auf das Land Brandenburg angepasst und dann zum Landesparteitag 2012.1 eingebracht. Eine Begründung des Antrages kann in mündlicher Form beim Landesparteitag erfolgen.
Antragsfabrik/Transparente Strukturen in der öffentlichen Verwaltung WP007 01.05.2012 WP007 - Transparente Strukturen in der öffentlichen Verwaltung FireFox Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg möge beschließen, folgende Position an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm zur Landtagswahl aufzunehmen:

Transparente Strukturen in der öffentlichen Verwaltung

Die PIRATEN Brandenburg unterstützen die Schaffung transparenter Strukturen, um das Vertrauen in Politik und Verwaltung zu stärken. Dabei darf die Transparenz aber nicht nur Elemente des Haushalts aufgreifen, sondern muss auch bei Entscheidungsfindungen, Vertragsabschlüssen und bei Berichten zu politischen Themen angewandt werden. Grundsätzlich soll das Informationsrecht des Bürgers hin zu einer Informationspflicht der Verwaltung entwickelt werden. Die Prinzipien von Open Data sollen auch an dieser Stelle eingehalten werden. Der Landesrechnungshof Brandenburg soll dafür Sorge tragen, dass die Transparenz des öffentlichen Eigentums nicht durch Verschachtelung von Unternehmensbeteiligungen umgangen wird.

Die Grundlage des Antrages entstammt dem Wahlprogramm der Piratenpartei Nordrhein-Westfalen. Der Antrag wurde durch die AG TDBD entsprechend auf das Land Brandenburg angepasst und dann zum Landesparteitag 2012.1 eingebracht. Eine Begründung des Antrages kann in mündlicher Form beim Landesparteitag erfolgen.
Antragsfabrik/Umsetzung Inklusion WP071 16.05.2012 WP071 - Umsetzung Inklusion MorgenlandfahrtBRB im Namen des AK_Bildung Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg möge beschließen, folgende Position an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm zur Landtagswahl aufzunehmen:

Weitere Voraussetzungen für ein Gelingen von Inklusion sind: Familien sind umfassend zu informieren, zu beraten und zu begleiten. Hochschulen müssen Veranstaltungsangebote zu Inklusion, Umgang mit Heterogenität und Vielfalt, wie auch zu anderen sonderpädagogischen Inhalten als Standard für ein Studium für zukünftige Lehrkräfte anbieten. Im Blick auf offene Unterrichtsformen, individuelle Förderung aller Kinder und die sonderpädagogischen Förderschwerpunkte bedarf es verstärkter Fortbildung, Beratung und Begleitung der Lehrkräfte und des gesamten anderen Personals. Zusätzliche Stunden für den sonderpädagogichen Förderbedarf werden den Schulen pauschal entsprechend ihrer Gesamtschülerzahl zugewiesen. Die Stunden der Sonderpädagogen dürfen nicht in Vertretungsstunden fließen. Für Vertretungsstunden braucht jede Schule eine ausreichende Grundausstattung an Lehrpersonal. Die Schülerzahl ist auf 20 Kinder pro Klasse zu begrenzen. Weitere Unterstützungen der Lehrkräfte durch Schülerpraktikanten, Mediatoren, Sozialarbeit am Standort Schule oder andere sind notwendig und sollen sowohl finanziell als auch durch eine aufwertende Öffentlichkeitsarbeit gefördert werden. Kein Schüler darf grundsätzlich aus Unterricht, Klassenzimmer oder Schulleben ausgeschlossen werden, egal ob aus sozialen, materiellen oder anderen Gründen. Die Voraussetzungen für eine faire Umsetzung von Inklusion sind die Einbindung inklusiver Werte, Strukturen und Praktiken in allen Lebensbereichen und die Stärkung der Akzeptanz der inklusiven Leitidee über eine klare Stellungnahme: innerparteilich, wie auch in der Öffentlichkeit.

Eine erfolgreiche Inklusion Bedarf vieler Anstrengungen.
Antragsfabrik/Umweltschäden Flugverkehr WP086 18.05.2012 WP086 - Umweltbelastungen Flugverkehr Kannstewissen Der Betrieb von Flughäfen verursacht eine große, weit über den Flughafenbereich hinausgehende Emmission von Lärm und Feinstaub und stellt eine erhebliche Gefährdung der im Umfeld lebenden Menschen und Tiere dar.

Zur Minderung der Gesundheitsbelastung fordern die die PIRATEN ein Nachtflugverbot von 22:00 bis 06:00 Uhr.

Die Belastungen durch den Betrieb von Flughäfen und Fluglandeplätzen sind in ihrer Wirkung gesamtheitlich zu betrachten und so gering wie möglich zu halten. Wirtschaftliche Chancen sind gesundheitlichen Risiken gegenüberzustellen. Betriebskonzepte sind so zu optimieren, das die Anzahl der betroffenen Anwohner so klein wie möglich ist.

Alle durch Flugverkehr verursachten Emmissionen sind zu erfassen und quartalsweise zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt leicht nachvollziehbar, unter Nutzung freier Lienzen, in offenen Dateiformaten und unter Bekanntgabe maschinenlesbarer Quelldaten.

Bisherige Praxis ist, das der Betrieb von Flughäfen und Fluglandeplätzen insgesamt

ausschließlich aus wirtschaftlicher Sicht betrachtet wird. Kern dieses Antrages ist es, die Wirkung des Betriebes gesamtheitlich zu betrachten und die Schädigungen der Umwelt mindestens gleichrangig in die Bewertung einzubeziehen.

Die aktuell gängige Praxis, die Belastungen breit zu streuen und auf "viele Schultern" zu verteilen führt dazu, das Recht auf Schutzmaßnahmen auszuhebeln, die Belastungen zu ignorieren. Die Reduzierung der Zahl der Betroffnen als Grundsatz führt zu besserem Schutz und/oder besserer Entschädigung der Betroffenen.

Das generelle Nachtflugverbot stellt einen wirkungsvollen aktiven Schutz dar und sichert eine Mindesterholzeit für Mensch und Natur.

Emmissionsdaten sind nur sehr eingeschränkt verfügbar. Messungen von Lärm und Feinstaub werden durch die Flughafenbetreiber durchgeführt, überwiegend aber nicht zur Verfügung gestellt. Zusätzlich werden Messungen durch die Berechnung von Mittelungswerten verschleiert.

Antragsfabrik/Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz WP085 17.05.2012 WP085 - Brand- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst Elli 12:49, 17. Mai 2012 (CEST) Die PIRATEN setzen sich für eine Verbesserung des Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes sowie des Brandenburgischen Rettungsdienstgesetzes sowie derer Verordnungen ein. Im § 10 Absatz 1 des Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (BbgBKG) ist geregelt, dass die kreisfreien Städte, Landkreise usw. eine integrierte Leitstelle einrichten. Diese muss über den Notruf 112 erreichbar sein.

In den dazu ergangenen Vorschriften des Brandenburgischen Rettungsdienstgesetzes (BbgRettG) ist im § 9 ausgeführt, dass die integrierten Leitstellen die Anrufe, die den vertragsärztlichen Bereitschaftsdienst (Krankenwagen) zugeordnet sind, an die ärztlichen Bereitschaftsdienste (Notarzt) weitergeleitet werden.

Im § 75 Abs. 1 S. 2 des V. Sozialgesetzbuches (SGB) sind die zuständigen Stellen benannt. Dieses sind die Landkreise.

Die PIRATEN beantragen in Anlehnung an andere Bundesländer, dass der/die Krankenwagen/Notarzt/“Gemeindeschwester“ innerhalb von zirka acht Minuten vor Ort ist, um Leben zu retten, schnell Hilfe zu leisten und somit kurze Wege vom Notruf bis zum Eintreffen beim Hilfe Suchenden eingehalten werden können.

Intention des Antrages ist die durchdachte Verzahnung

1. der vorgesehenen Strukturierung der Regionalleitstellen (Diskussion bereits ab 2007), insbesondere der sowohl technischen als auch logischen Formel (hier könnte sich eine Regionalstelle durchaus auf dem Mond befinden) unabhängig der Grenzen der beabsichtigten Verwaltungsstrukturreform in 2014

2. des für den Menschen in einfach verständlicher Weise durchstrukturierten Straßenbenennung sowie Nummerierung dieser (zum Beispiel von der Mitte eines Ortes nach außen, sternförmig, mit einer logisch dimensioniert integrierten Baumstruktur) unabhängig des Systems der Postleitzahlen

3. der Beibehaltung/Neubildung/Förderung der Freiwilligen Feuerwehren/der ärztlichen Bereitschaftsdienste (Krankenwagen, Notarzt, „Gemeindeschwester“) etc. vor Ort.

4. der vorgesehenen Erarbeitung einer Verordnung nach § 49 Absatz 2 BbgBKG über die Bildung von Regionalleitstellen.

Antragsfabrik/Bezeichnung als Grundsatzprogramm GP03 07.01.2011 GP03 - Bezeichnung als Grundsatzprogramm Bastian Der Landesparteitag möge beschließen:

Das neu zu beschließende Programm für den Landesverband Brandenburg trägt den Titel "Grundsatzprogramm des Landesverbandes Brandenburg der Piratenpartei Deutschland" (Kurzform: "Landesprogramm").

Es ist notwendig, der Sache einen eindeutigen Namen zu geben.
Antragsfabrik/LPT 2012.2/Novellierung des Brandenburgischen Hochschulgesetzes BbgHG WP006 09.07.2012 WP006 - Novellierung des Brandenburgischen Hochschulgesetzes - BbgHG Morus Gunter Ullrich Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg möge beschließen, folgende Position an der geeigneten Stelle in das Wahlprogramm aufzunehmen.

Novellierung des § 8 (3) Brandenburgisches Hochschulgesetz - BbgHG dahingehend: im § 8 (3) ist der Passus „geeignete abgeschlossene Berufsausbildung“ durch „abgeschlossene Berufsausbildung“ zu ersetzen.

Im Grundsatzprogramm der Piratenpartei Deutschland ist der Grundsatz formuliert

„Jeder Mensch hat das Recht auf freien Zugang zu Information und Bildung.“ . . . . „Dabei sollen die Belange des Lernenden im Vordergrund stehen.“

Durch die Restriktion - geeignet - in Bezug auf die Berufsausbildung werden viele Menschen vom Hochschulzugang ausgeschlossen. Dieses wurde im Rahmen der 4.Novelle des BbgHG 2008 leider nicht berücksichtigt. Mit dieser Praxis wird nicht nur das Recht auf Weiterbildung deutlich eingegrenzt, sondern auch die wirtschaftliche Weiterentwicklung des Landes Brandenburg gehemmt. Wirtschaftsverbände weisen seit einigen Jahren auf die demographische Entwicklung hin, die in naher Zukunft zu einem Fachkräftemangel führen wird. Umso wichtiger ist es Menschen die bereit sind sich neben ihrer beruflichen Tätigkeit weiterzubilden zu unterstützen, um die wirtschaftliche Zukunft des Landes Brandenburg zu sichern.

Antragsfabrik/LPT 2012.2/X007 X007 direkt auf dem LPT X007z - Gegen rituelle Körperverletzung von Minderjährigen AG Humanistischer Laizismus + Henry Gießwein Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit, insbesondere bei

Minderjährigen, ist klar als vorrangig gegenüber anderen Grundrechten hervorzuheben. Weder das Grundrecht auf Religionsfreiheit noch das Erziehungsrecht der Eltern darf das Recht auf körperliche Unversehrtheit der Minderjährigen einschränken. Insofern sind rituelle Handlungen, welche zum Verlust der körperlichen Unversehrtheit von Minderjährigen führen, abzulehnen.

Es gab bereits mehrere Initiativen im LqFb zum Thema Beschneidung von

Jungen, z.B.: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/3733.html, https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/3957.html) Diese waren jedoch als Meinungsbild bzw. Aufforderung zu einer PM der Bundespartei angelegt. Da der Vorstand der Partei sich vorläufig zu dem Thema nicht öffentlich äußern möchte, haben wir den vorliegenden Antrag als Text für das Wahlprogramm vorgesehen. Das Thema hat eine besondere Aktualität bekommen durch das Kölner Beschneidungsurteil: http://adam1cor.files.wordpress.com/2012/06/151-ns-169-11-beschneidung.pdf sowie durch den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU der SPD und der FDP: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/103/1710331.pdf.

Insbesondere vor dem Hintergrund der Gesetzesinitiative der Bundesregierung, die innerhalb kürzester Zeit die religiöse Beschneidung von Jungen in Deutschland rechtlich regeln will, sollte sich die Piratenpartei klar positionieren. Das Urteil des LG Köln hat - basierend auf der herrschenden juristischen Lehrmeinung - eine Rechtsunsicherheit für Ärzte offenbart, die Fragen aufwirft und Diskussionen entfacht - notwendige Diskussionen in einem Staat, der kulturelle Vielfalt postuliert.

Die rituelle Körperverletzung von Minderjährigen ist ein eklatanter Verstoss gegen die Menschenrechte, die UN-Kinderrechtskonvention und gegen Art.2 des Grundgesetzes. Sie ist ein Relikt des Mittelalters bzw. der Bronzezeit. Gewalt gegen Kinder bedeutet ein Versagen in unserer modernen Gesellschaft - sie rechtlich zu billigen, ist ein gesellschaftlicher Rückschritt. Daher sollten wir uns als Piraten hier klar für den Schutz der körperlichen Unversehrtheit von Minderjährigen aussprechen.

weitere Informaitionen unter: http://wiki.piratenpartei.de/AG_Humanistischer_Laizismus

Antragsfabrik/LPT 2012.2/Kontrolle von Krankenkassenleistungen durch Patienten WP054 13.07.2012 WP054z - Kontrolle von Krankenkassenleistungen durch Patienten Markus Hoffmann Patienten gesetzlicher Krankenkassen sollen eine vierteljährliche Aufstellung und Kosten-Abrechnung erhalten, in der jede mit der Krankenkasse abgerechnete Leistung enthalten ist. Im Sinne einer persönlichen gesellschaftlichen Verantwortung sind Patienten zu ermuntern, Diskrepanzen zwischen Abrechnung und tatsächlichen Leistungen zu melden. Dieser Antrag ist als Konkurrenzantrag für WP023z zu verstehen, da ich WP023z für wahrscheinlich nicht mehrheitsfähig aber dennoch vieles darauf für wichtig halte. Alternativ kann dieser Antrag abgestimmt werden, nachdem über WP023z abgestimmt wurde. Dieser Antrag ist diesbezüglich Modul 2 aus insgesamt 4 Modulen mit jeweils Teilinhalten aus WP023z.
Antragsfabrik/LPT 2012.2/Kulturdenkmäler als Geschichtszeugnisse erhalten WP034 12.07.2012 WP034z - Kulturdenkmäler als Geschichtszeugnisse erhalten RicoB CB Der Landesparteitag der Piratenpartei Brandenburg möge beschließen das Wahlprogramm an geeigneter Stelle um folgenden Inhalt zu ergänzen:

Kulturdenkmäler als Geschichtszeugnisse erhalten

Kulturdenkmäler sind Zeugnisse vergangener Zeit. Die Erhaltung historischer Bauten, Gärten, technischer Einrichtungen, aber auch archäologischer Denkmäler liegt im öffentlichen Interesse. Sie zu erfassen, zu bewerten und zu schützen ist eine staatliche Aufgabe. Da Kulturdenkmäler aber auch größtenteils Wirtschaftsgüter sind, lässt sich eine denkmalgerechte Erhaltung nicht ohne einen Ausgleich zwischen privaten, wirtschaftlichen und kulturellen Belangen erreichen.

Denkmalpflege ist zudem ein unverzichtbarer Wirtschaftsfaktor. Örtliches Handwerk, kleine und mittelständische Betriebe und der Tourismus profitieren. Die PIRATEN Brandenburg wollen einen ebenso wirkungsvollen wie gerechten Denkmalschutz. Kulturdenkmäler im öffentlichen Besitz sollen vorbildhaft erhalten werden. Der Denkmalpflege wollen wir genügend Mittel zur Verfügung stellen, um unser Kulturgut dauerhaft erhalten zu können, den zuständigen Landesämtern ausreichend Personal. Informationsangebote im Internet sollen der Öffentlichkeit über alle baulichen und archäologischen Kulturdenkmäler im Land Brandenburg umfassende Informationen bieten.

Der Antragstext enthält bereits eine Herleitung der grundlegenden Forderung. Der Antrag kann auf dem Landesparteitag vorgestellt und Fragen beantwortet werden.
Antragsfabrik/LPT 2012.2/Einschränkung der Grundrechte ohne Mehrheit GP008 12.07.2012 GP008 - Keine Einschränkung der Grundrechte ohne Mehrheit Tatjanuschka Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg möge beschließen, folgende Position an geeigneter Stelle in das Landesprogramm aufzunehmen:

Keine Einschränkung der Grundrechte ohne Mehrheit

Einzelne Grundrechte der Artikel 1 bis 19 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland dürfen auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden. Die PIRATEN des Landes Brandenburg setzen sich dafür ein, daß für das Einführen oder das Ändern bestehender einschränkender Gesetze mindestens eine 2/3-Mehrheit des Beschlußorgans oder eine 2/3-Mehrheit in einer Volksbefragung notwendig sind.

Am aktuellen Beispiel des „Bundesmeldegesetz“ wird deutlich, daß es beispielsweise durch kurzfristig eingebrachte Gesetzesänderungen, welche den ursprünglichen Gesetzentwurf teilweise ins Gegenteil kehren und durch eine geschickte Auswahl des Abstimmungstermins die Grundrechte, welche als Schutzrechte der Bürgers konzipiert sind, eingeschränkt werden bzw. deren Wahrung wesentlich erschwert werden (hier insbesondere das Recht auf informelle Selbstbestimmung).

Besonders prekär ist an diesem Beispiel, daß die zu schützenden Daten der Bürger durch den Staat von allen Bürgern erhoben werden und es entsprechend für den Bürger keine Möglichkeit gibt, seine Daten persönlich zu schützen, er also auf den Schutz dieser Daten durch den Staat angewiesen ist.

Antragsfabrik/Sperrklauseln bei Wahlen WP029 02.05.2012 WP029 - Sperrklauseln bei Wahlen Jensbernau Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg möge beschließen, folgende Position an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm zur Landtagswahl aufzunehmen:

Sperrklauseln bei Wahlen

Die PIRATEN Brandenburg sind gegen die Einführung einer expliziten Sperrklausel im Kommunalwahlrecht. Jegliche Art von Wahlhürde richtet sich gegen den Grundgedanken der Demokratie. Die Piratenpartei Brandenburg befürwortet aktiv eine Pluralität von Parteien, Wählergruppen und Einzelpersonen in den gewählten Gremien, die der freiheitlich demokratischen Grundordnung entsprechen. Auch kleinen Parteien und Gruppen darf der Einzug in kommunale Vertretungen nicht durch kaum überwindbare Zugangshürden erschwert werden. Das Kommunalwahlgesetz darf keine Wählerstimme abwerten. Die PIRATEN Brandenburg treten zudem für eine deutliche Senkung der Sperrklausel bei den Landtagswahlen auf höchstens drei Prozent ein.

Die Grundlage des Antrages entstammt dem Wahlprogramm der Piratenpartei Nordrhein-Westfalen. Der Antrag wurde durch die AG TDBD entsprechend auf das Land Brandenburg angepasst und dann zum Landesparteitag 2012.1 eingebracht. Eine Begründung des Antrages kann in mündlicher Form beim Landesparteitag erfolgen.
Antragsfabrik/Finanzielle Gleichstellung von freien und öffentlichen Trägern im Programm GP002 18.05.2012 GP002 - Finanzielle Gleichstellung von freien und öffentlichen Trägern MorgenlandfahrtBRB im Namen des AK_Bildung Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg möge beschließen, folgende Position an geeigneter Stelle in das Parteiprogramm Absatz Vielfalt und Wahlfreiheit aufzunehmen:

Jede Schule in freier Trägerschaft, die kein Schulgeld verlangt, wird finanziell im gleichen Umfang gefördert wie eine staatliche Schule.

Viele staatliche Schulen haben massive Qualitätsprobleme. Da sich Schulentwicklungsschritte an staatlichen Schulen in Zeiträumen von vielen Jahren, wenn nicht Jahrzehnten vollziehen, können und wollen nicht alle warten bis die staatlichen Schulen ihre Probleme in den Griff bekommen. Deshalb sollen Eltern, Kommunen und andere interessierte Initiativen eine faire Chance erhalten eine bessere Alternative zu schaffen. Die Praxis zeigt, dass freie Schulen in der Vermittlung von Kompetenzen und in zentralen pädagogischen Fragen, wie z.B. der individuellen Förderung, den staatlichen Schulen oftmals überlegen sind. Freie Träger reagieren flexibler auf die Bedürfnisse von Kindern und Eltern. Ihr Qualitätsbewusstsein ist ausgeprägter. Der Verzicht auf Schulgeld stellt sicher, dass hier keiner Elitenbildung über den Geldbeutel Vorschub geleistet wird. Der Staat soll sich in der finanziellen Förderung gegenüber allen Schulen ohne Schulgeld neutral verhalten. Freie Schulen die weiterhin Schulgeld verlangen, werden nach dem bisherigen Schlüssel weiterfinanziert.
Antragsfabrik/Eingeschränkte Datenherausgabe durch Kommunalverwaltungen PP09 15.01.2011 PP09 - Positionspapier "Eingeschränkte Datenherausgabe durch Kommunalverwaltungen" FireFox Der Landesparteitag möge über das Positionspapier mit dem Titel Eingeschränkte Datenherausgabe durch Kommunalverwaltungen und nachfolgendem Text abstimmen:

Eine Weitergabe von Meldeinformationen und Meldedaten über Bürger ohne deren Einwilligung lehnen wir ab. Diese Praxis widerspricht dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Stattdessen muss in Zukunft sichergestellt sein, dass die Erlaubnis der betroffenen Bürger eingeholt wurde, bevor Informationen über sie herausgegeben werden. Wurde diese Erlaubnis erteilt, soll der Bürger auf Anfrage Informationen über die getätigten Abfragen erhalten. Es muss zudem möglich sein, die erteilte Erlaubnis jederzeit widerrufen zu können. Liegt keine Einwilligung vor, dürfen die Daten nicht herausgegeben werden.

Der Antrag beinhaltet zu Teilen die Begründung. Wichtiger Hintergrund besteht darin, dass der Bürger in Kenntnis gesetzt wird, wer welche Daten über ihn abgerufen hat (zB. GEZ, Firmen usw.). Darunter fallen nicht die Auskunftsersuchen zB. seitens der Polizei und Staatsanwaltschaften.
Antragsfabrik/Energie GP17 06.01.2011 GP17 - Umwelt und Energie: Modul 2 - Energie AG Umwelt und Energie, vertreten durch Heiko Brucker, Sebastian Pochert, Sven Weller, Christoph Brückmann Die Energie sollte, wenn möglich, im Land Brandenburg von kommunalen Unternehmen erzeugt werden, diese sind zu größtmöglicher Kostentransparenz verpflichtet. Kommunale und dezentrale Energieunternehmen sollen gegenüber Monopolstrukturen gefördert werden und können zusammen Versorgergemeinschaften bilden.

Die Energieerzeugung sollte auf regenerativen Ressourcen aufbauen. Die Bereitstellung von Energie soll nachhaltig und umweltverträglich gestaltet sein. Ressourcen, welche zur Energieerzeugung und Energieumwandlung benötigt werden, müssen effizient genutzt werden.
Die Gewinnung von Energieträgern und der Bau von Kraftwerken sollte möglichst keine Schäden an Natur und Umwelt erzeugen. Der Schutz von Natur und Umwelt steht vor der Energie- und Ressourcengewinnung.
Die Energiegewinnung aus Kernkraft, fossilen Energieträgern oder sonstigen nicht-regenerativen Energiequellen lehnen wir aus Gründen der Umwelt- und Gesundheitsschäden, sowie der Endlichkeit dieser Ressourcen ab. Auch dürfen nutzbare Nahrungsmittel nicht als Energieträger verwendet werden.
Das Energieübertragungsnetz sollte dezentral und regional aufgebaut und in öffentlicher bzw. kommunaler Hand sein. Eine ausreichende Energieerzeugung und Vernetzung muss zu jeder Zeit, auch beim Ausfall weniger Energiequellen und -transportwege, gewährleistet sein.

Antragsfabrik/LPT 2012.2/Statistische Grundlagen für Waffenrecht WP048 13.07.2012 WP048 - Statistische Grundlagen für Waffenrecht TheBug Der Landesparteitag der Piratenpartei Brandenburg möge beschließen das Wahlprogramm an geeigneter Stelle um folgenden Absatz zu ergänzen:

Die Piratenpartei Brandenburg fordert detaillierte Zahlen bezüglich Missbrauchsart, Typ und Herkunft der Tatwerkzeuge zu Straftaten mit Waffen in der Polizeilichen Kriminalstatistik zu erfassen. Durch die seit 2002 geübte Praxis die Zahlen für Straftaten mit Waffen nur als Summe nach der Straftat und nicht nach Art und Herkunft der Waffe zu erfassen ist keine Beurteilung der Wirksamkeit der vergangenen Änderungen des Waffenrechts möglich. Eine weitere Verschärfung des Waffenrechts ohne eine vorhergehende Überprüfung der bisherigen Maßnahmen sehen wir kritisch. .

Die detaillierten Zahlen zu Straftaten mit Waffen sind seit 2002 nicht mehr erfasst worden. Selbst diese Information konnte erst durch Nachfrage unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz und Einschaltung des Bundesbeauftragten für das InformationsfreiheitsG erlangt werden:

http://wiki.piratenpartei.de/AG_Waffenrecht/Material#Antwort_des_BKA_auf_Anfrage_zur_Herausgabe_der_statistischen_Daten

In der PKS (Polizeiliche Kriminalstatistik) stehen nur kumulierte Zahlen die alle Straftaten mit unter das Waffenrecht fallenden Schusswaffen nach "gedroht", "geschossen", "Körperverletzung", "Tötung" grob zusammen fassen. Es ist daraus nicht ersichtlich ob diese Taten mit frei erwerbbaren, waffenbesitzkartenpflichtigen, Dienstwaffen oder illegalen Waffen begangen wurden, bzw. ob die verwendeten Waffen zuvor den rechtmäßigen, legalen Besitzern entwendet wurden. Somit ist nicht belegbar ob und wenn ja welche weiteren Regelungen sinnvoll wären, oder ob bereits eine Überregulierung vorliegt.

Damit ist keine sachliche Grundlage für eine weiterführende Diskussion vorhanden und die letzten Gesetzesänderungen fanden bereits ohne eine sachliche Grundlage statt.

Anmerkung

Dieser Antrag wird anstelle des WP001 eingebracht, der gestellt wurde bevor bekannt war, dass die Zahlen nicht geheim gehalten, sondern nicht erfasst werden.

Antragsfabrik/Bauen und Verkehr GP21 31.12.2010 GP21 - Bauen und Verkehr: Modul 1 - Präambel RicoB CB Der Landesparteitag möge beschließen, den folgenden Absatz unter der Überschrift "Bauen und Verkehr" dem Programm des Landesverbandes Brandenburg hinzuzufügen:

Eine nachhaltige Entwicklung des Verkehrs, des Bauens und der Stadtentwicklung hat angesichts der ökologischen, sozialen und ökonomischen Entwicklung in Brandenburg einen hohen Stellenwert. Die Überwindung der Folgen des demographischen Wandels und der wirtschaftsstrukturellen Entwicklung muss durch eine integrierte, partizipative und transparente Zusammenarbeit aller Beteiligten erreicht werden. Zu einer nachhaltigen Entwicklung gehören die Bereitstellung und Überprüfbarkeit eines klimafreundlichen Verkehrsangebotes, die Schaffung eines attraktiven Wohnumfeldes, die Reaktivierung von brachliegenden Flächen auf vielfältige Weise, der Erhalt von historisch bedeutsamer Bausubstanz und von städtischen und ländlichen Strukturen, die Vermeidung der Zersiedelungen von Landschaft und Natur und der Erhalt von zusammenhängenden Kulturlandschaften und Grünanlagen in städtischen Gebieten. Die Zusammenarbeit in den Gebietskörperschaften, mit umliegenden Kommunen sowie die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit Polen ist dabei in allen Bereichen der Planung zu intensivieren.

Der Programmänderungsantrag zum Bereich "Bauen und Verkehr" gliedert sich in vier Einzelanträge. Alle Einzelanträge sollten beachtet und in einem Zusammenhang gesehen werden. Bei diesem Antrag handelt es sich um den ersten Teilantrag - die Präambel zum Themenbereich. Hier werden die Kern- und Grundaussagen zu den verschiedenen Bereichen und politische Ziele für das Land Brandenburg formuliert.

Das gesamte Grundsatzmodul zum Themenbereich "Bauen und Verkehr" - also alle vier Einzelanträge als "großes Ganzes" gesehen - nimmt insbesondere Bezug auf die bestehenden Grundsäulen der Piratenpartei Deutschland. Es werden zahlreiche "piratische Themen" - wie zum Beispiel die geforderte Transparenz im staatlichen Handeln, die verstärkte Einbeziehung der Bürger in Planungsprozesse und eine integrierte, partizipative und transparente Zusammenarbeit aller Beteiligten - angesprochen und für den Themenbereich konkretisiert.

Antragsfabrik/MOL/Einladung zum Kreisparteitag SA03 21.09.2012 SA03 - Einladung zum Kreisparteitag Ixylon (Diskussion) Der §7(3) möge wie folgt geändert werden:

Der Satz "Einladungen dürfen auf elektronischem Weg versandt werden, sofern die Mitglieder des Kreisverbandes eine E-Mail-Adresse bekannt gegeben und dieser Versandart schriftlich zugestimmt haben." ist zu streichen.


An dieser Stelle ist dann folgender Absatz einzufügen:

"Die Einladung erfolgt durch E-Mail an die Mitglieder. Einer Signatur nach § 126a Absatz 1 BGB in Verbindung mit dem Signaturgesetz bedarf es nicht. Es obliegt den Mitgliedern, dem Vorstand ihre aktuelle E-Mail-Adresse mitzuteilen und die technischen Zugangsvoraussetzungen in ihrem Bereich selbst sicherzustellen. Ist die E-Mail an die vom Mitglied mitgeteilte E-Mail-Adresse nicht zustellbar, so genügt der Vorstand seiner Einladungspflicht mit der Veröffentlichung des Inhaltes der Tagesordnung gemäß Absatz 3 durch Verlinkung auf der Hauptseite des Wikis des Landesverbandes Brandenburg. Alternativ kann die Einladung auch durch einfachen Brief übermittelt werden."

Mit dieser Änderung kann das aufwändige Einladungsverfahren per Brief entfallen. Das spart zusätzliche Kosten, die besser für die politische Arbeit angelegt sind.
Antragsfabrik/LPT 2012.2/langfristige Stabilität durch antizyklische Haushaltspolitik WP015 10.07.2012 WP015 - langfristige Stabilität durch antizyklische Haushaltspolitik Mücke für die Taskforce Haushalt und Finanzen Die Piraten Brandenburg stehen für eine langfristig solide Haushaltspolitik. Dies erreichen wir durch eine antizyklische Haushaltspolitik. Dabei werden in wirtschaftlich schlechten Zeiten verstärkt Ausgaben zur Belebung der Wirtschaft und des Arbeitsmarktes getätigt, gleichzeitig werden in wirtschaftlich guten Zeiten Überschüsse zum Schuldenabbau erwirtschaftet. Durch verstärkte Ausgaben zur Belebung der Wirtschaft und des Arbeitsmarktes können Rezessionen (Konjukturabschwung) aktiv entgegengewirkt werden. Gleichzeitig wird nach Ende einer Rezession mit den vermehrten Steuereinnahmen vorsichtig gewirtschaftet und Schulden abgebaut
Antragsfabrik/Testphase LQFB (offen) LiquidFeedback Testphase abschließen Christoph B. Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg möge folgendes beschließen:

LiquidFeedback Testphase abschließen

Die Piratenpartei Brandenburg spricht sich für die Beendigung der Testphase der LiquidFeedback Instanz aus und beauftragt den Landesvorstand sie innerhalb von 90 Tagen in den Live-Betrieb zu überführen.
Dazu erhält jeder stimmberechtigte Brandenburger Pirat einen persönlichen Zugang.
Der Landesvorstand benennt jeweils Beauftrage für die Erarbeitung von Nutzungsbedingung und Datenschutzerklärung, sowie zur Prüfung der Stimmberechtigung der LiquidFeedback Teilnehmer. Das System soll entsprechend der Stimmberechtigung aktualisiert werden, um zuverlässige Meinungsbilder zu gewährleisten.
Den Mitgliedern und dem Vorstand wird nahegelegt, Anträge und Beschlussvorlagen in LiquidFeedback vorzubereiten, um konsensfähigere Texte zu erarbeiten.
Die LiquidFeedback Instanz soll regelmäßig auf den aktuellen Stand gebracht werden und sowohl auf der Hauptseite als auch, analog zur Bundesinstanz, unter lqfb.piratenbrandenburg.de verlinkt werden.

Für die Zukunft wird es sinnvoll sein zuverlässige Meinungsbilder in der Parteibasis abzufragen. Die Chancen stehen gut, dass die Piratenpartei Brandenburg 2014 in den Landtag und/oder Kreistage einziehen wird. Daher sollten die Mitglieder frühzeitig mit den System in Kontakt kommen und bei Bedarf auch geschult werden, um die innerparteiliche Demokratie zu fördern.

Der größte Nutzen von LiquidFeedback wird es sein, im Falle einer Parlamentsbeteiligung einerseits unseren Abgeordneten verlässliche Meinungsbilder der Basis zu Sachthemen im Landtag bzw. Kreistagen zu geben und andererseits als Parteibasis den Einfluss auf die Abgeordneten geltend zu machen.
LiquidFeedback soll zudem genutzt werden, um Anträge und Beschlussvorlagen für Vorstandssitzungen oder Landesparteitage vorzubereiten, um beispielsweise ein Wahlprogramm zu erarbeiten. Zusätzlich bietet LiquidFeedback dem Vorstand die Chance zuverlässige Meinungsbilder in der Basis abzufragen.
Die Nutzung von LiquidFeedback ist selbstverständlich freiwillig.

Antragsfabrik/Ablehnung des Einsatzes des Staatstrojaners WP082 17.05.2012 WP082 - Ablehnung des Einsatzes des Staatstrojaners Veit Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg möge beschließen, folgende Position an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm zur Landtagswahl aufzunehmen:

Ablehnung des Einsatzes des Staatstrojaners

Die PIRATEN Brandenburg lehnen den Einsatz so genannter Bundes- oder Staatstrojaner als stets unverhältnismäßigen Eingriff in das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme ab. Durch die Installation einer komplexen Software zur Durchführung des verdeckten Zugriffs werden informationstechnische Systeme prinzipbedingt nachhaltig verändert. Die Integrität der gespeicherten Daten ist so nicht mehr gewährleistet. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse sind daher als Beweis vor Gericht völlig ungeeignet. Wir setzen uns deshalb für ein gesetzlich geregeltes ausnahmsloses Verwertungsverbot von Beweisen ein, die auf diese Art gewonnen wurden. Das Eindringen in informationstechnische Systeme zum Zwecke der verdeckten Überwachung lehnen die PIRATEN Brandenburg entschieden ab.

Durch die vom PC-Nutzer unbemerkt durchgeführte Installation der Trojaner-Software wird eine nicht validierte und zertifizierte Software auf dem Zielsystem installiert. Auf Grund des digitalen und binären Charakters der Quellinformationen, die ohne Identfikationsmerkmale des Users vorliegen, wie z.B. Word- oder Textdateien, können jede Art von Daten über den Trojaner auf das infiltrierte Zielsystem übertragen und damit die Zielperson kompromittiert werden. Die Manipulation des Computers und die Übertragung von Datenkopien jeder Art ist jederzeit möglich. Aus technischen Gründen können die unrechtmäßig übertragenen Daten, von den Daten, die ein Benutzer auf dem Zielsystem selbst produziert hat, nicht unterschieden werden. Der Zugriff von Dritten über den durch die Trojaner-Software etablierten Kommunikationskanal kann nicht ausgeschlossen werden.

Aus LQFB: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/1749.html

Antragsfabrik/Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen WP062 13.05.2012 WP062 - Verbandsklagerecht im Tierschutz David Die Piraten Brandenburg fordern für das Land Brandenburg die Einführung eines Verbandsklagerechts im Tierschutz. Damit soll anerkannten Tierschutzorganisationen ermöglicht werden, Behördenentscheidungen nach dem Tierschutzrecht gerichtlich prüfen zu lassen. Das Tierschutzgesetz in Deutschland hat ein Durchsetzungsproblem. Tiere können offensichtlich nicht selbst klagen oder sich vor Gericht vertreten. Verschiedene Behörden überwachen und kontrollieren statt dessen die Einhaltung des Tierschutzgesetzes und ordnen bei Bedarf Maßnahmen gegen Tiernutzer an. Der Tiernutzer kann gegen solche Anordnungen Rechtsmittel nach der Verwaltungsgerichtsordnung einlegen und sogar vor ordentlichen Gerichten auf Schadenersatz klagen.

Gleiches gilt für Genehmigungsverfahren: Verweigert eine Behörde einem Unternehmer eine Genehmigung aus Tierschutzgründen, so kann dieser Rechtsmittel einlegen.

Für die Behörden ist es somit einfacher und risikoloser untätig zu bleiben. Wenn sie im Sinne des Tierschutzes handeln, riskieren sie langwierige und kostspielige Gerichtsverfahren. Tierschutzorganisationen haben aktuell keine Möglichkeit, Behörden gerichtlich zum Handeln zu zwingen. Maximal möglich ist eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft.

Die Behörden sind zudem häufig personell unterbesetzt oder stehen unter Druck, wirtschaftsfreundliche Entscheidungen zu treffen.

Aus diesen Gründen ist es dringend erforderlich, dass anerkannte Tierschutzorganisationen die Möglichkeit bekommen, die Entscheidungen von Behörden gerichtlich überprüfen zu lassen. Dies würde eine Art der "Waffengleichheit" vor Gericht herstellen.

Anzustreben wäre eine solche Lösung auf Bundesebene. Vorstöße in diese Richtung sind jedoch bereits mehrfach gescheitert, vor allem an Union und FDP. Die Bundesländer haben jedoch die Möglichkeit, eigene Regelungen zu treffen. Aktuell hat nur Bremen eine eigene Regelung. In Nordrhein-Westfalen, Hessen, dem Saarland, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz wird die Einführung einer Tierschutz-Verbandsklage erwogen.

Siehe auch:

Antragsfabrik/Bauen und Wohnen GP22 31.12.2010 GP22 - Bauen und Verkehr: Modul 2 - Bauen und Wohnen RicoB CB Der Landesparteitag möge beschließen, den folgenden Absatz unter der Unterüberschrift "Bauen und Wohnen" dem Programm des Landesverbandes Brandenburg hinzuzufügen:

Zur Würde des Menschen gehört auch würdevolles Wohnen. Wohnraum muss daher für jedermann bezahlbar sein. Dies soll unter anderem durch die Beachtung integrierter, partizipativer und transparenter Planung, sowie stärkere Berücksichtigung sozialer Aspekte erreicht werden. Die Entwicklung von Baukultur muss ein gemeinsames, öffentlich gefördertes Anliegen sein. Bei allen baulichen Maßnahmen soll auf Natur und Landschaft besondere Rücksicht genommen werden. Öffentliche Fördermittel sollen vorrangig in die Sanierung und die Verbesserung der Energiebilanz von Altbauten fließen. Alle Neubauten sind barrierefrei, kind- und altersgerecht sowie unter Berücksichtigung der Nutzung erneuerbarer Energien zu errichten, Altbauten möglichst entsprechend zu modernisieren. Bauen ist auch Verantwortung, daher muss sichergestellt werden, dass bei allen Hoch- und Tiefbaumaßnahmen nur geeignete Fachkräfte und Unternehmen tätig werden können. Die Bauwirtschaft und ihre Auftraggeber sind stärker als bisher zu kontrollieren. Alle öffentlichen Aufträge und Vergaben sollen transparent und nachvollziehbar veröffentlicht werden und kontrollierbar sein.

Der Programmänderungsantrag zum Bereich "Bauen und Verkehr" gliedert sich in vier Einzelanträge. Alle Einzelanträge sollten beachtet und in einem Zusammenhang gesehen werden. Bei diesem Antrag handelt es sich um den zweiten Teilantrag - den Bereich Bauen und Wohnen. Hier werden die Kern- und Grundaussagen zu den verschiedenen Bereichen und politische Ziele für das Land Brandenburg formuliert.

Das gesamte Grundsatzmodul zum Themenbereich "Bauen und Verkehr" - also alle vier Einzelanträge als "großes Ganzes" gesehen - nimmt insbesondere Bezug auf die bestehenden Grundsäulen der Piratenpartei Deutschland. Es werden zahlreiche "piratische Themen" - wie zum Beispiel die geforderte Transparenz im staatlichen Handeln, die verstärkte Einbeziehung der Bürger in Planungsprozesse und eine integrierte, partizipative und transparente Zusammenarbeit aller Beteiligten - angesprochen und für den Themenbereich konkretisiert.

Antragsfabrik/Ablehnung Polizeistrukturreform in Brandenburg PP01 20.12.2010 PP01 - Positionspapier "Ablehnung der Polizeistrukturreform in Brandenburg" Jensbernau, übernommen von Sebastian Pochert Der Landesparteitag möge folgenden Text als Positionspapier verabschieden:

In Brandenburg wird momentan von der Landesregierung versucht, die Polizei neu zu strukturieren. Dabei sollen aus den vielen Polizeiwachen nur noch vier große Direktionen entstehen. Zeitgleich sollen dabei noch bis zu 1900 Beamte eingespart werden. Das, obwohl die Beamten heute schon bis zur Belastungsgrenze arbeiten und viele Überstunden vor sich herschieben. Auch werden nötige Neueinstellungen (Anwärter) drastisch nach unten korrigiert (100 statt 150). Da somit die Polizei kaputtgespart wird, die aber wichtig zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung ist, lehnt der Landesverband Brandenburg der Piratenpartei Deutschland die von der rot-roten Regierung geplante Reform der Polizeistruktur in der jetzigen Form ab.

Der Antragstext enthält die Herleitung und Begründung der Forderung.
Antragsfabrik/Nachhaltigkeit und Beständigkeit WP033 16.05.2012 WP033 - Nachhaltigkeit und Beständigkeit AG Umwelt und Energie Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg möge beschließen, folgende Position an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm zur Landtagswahl aufzunehmen:

Nachhaltigkeit und Beständigkeit

Die PIRATEN Brandenburg stehen für die Entwicklung einer zukunftsfähigen Gesellschaft, die natürliche Ressourcen nutzt und bewahrt. Der übermäßige Verbrauch von Naturressourcen ist verantwortungslos gegenüber den nachfolgenden Generationen und zerstört die Artenvielfalt in Brandenburg. Bei nachwachsenden Ressourcen müssen Verbrauch und Regeneration im Gleichgewicht stehen. Die Sicherung des Bestands für die zukünftigen Generationen hat höchste Priorität, ihr Verbrauch ist strengerer Reglementierung zu unterwerfen. Bei nicht nachwachsenden Ressourcen ist eine Kreislaufwirtschaft durch Wiederverwertung von Produktbestandteilen oberstes Ziel.

Antragsfabrik/Videoüberwachung auf Demonstrationen WP003 01.05.2012 WP003 - Videoüberwachung auf Demonstrationen Jensbernau Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg möge beschließen, folgende Position an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm zur Landtagswahl aufzunehmen:

Videoüberwachung auf Demonstrationen

Die Teilnahme an einer gesetzmäßigen und ordentlich angemeldeten Demonstration ist ein legitimes Mittel, um eine politische Meinung kundzutun. Die bloße Teilnahme rechtfertigt es keinesfalls, Demonstranten unter den Verdacht zu stellen, einen Gesetzesbruch begehen zu wollen. Daher lehnen die PIRATEN Brandenburg ausdrücklich den allgemeinen und präventiven Einsatz von Überwachungskameras während Demonstrationen ab. Die Entscheidung für den Einsatz von Überwachungsmaßnahmen während einer Demonstration ist von den verantwortlichen Einsatzkräften nach pflichtgemäßem Ermessen unter gleichzeitiger Beurteilung der Gefahren- und Aggressionslage zu treffen. Im Übrigen ist der Einsatz von Überwachungskameras gegenüber friedlich demonstrierenden Bürgern abzulehnen.

Die Grundlage des Antrages entstammt dem Wahlprogramm der Piratenpartei Nordrhein-Westfalen. Der Antrag wurde durch die AG TDBD entsprechend auf das Land Brandenburg angepasst und dann zum Landesparteitag 2012.1 eingebracht. Eine Begründung des Antrages kann in mündlicher Form beim Landesparteitag erfolgen.
Antragsfabrik/Rechtsextremismus WP010 01.05.2012 WP010 - Präventionsarbeit gegen Rechtsextremismus RicoB CB Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg möge beschließen, folgende Position an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm zur Landtagswahl aufzunehmen:

Präventionsarbeit gegen Rechtsextremismus

Brandenburg hat im Verhältnis zur Einwohnerzahl immernoch die zweithöchste Rate an rechtsextremistisch motivierten Gewalttaten im bundesweiten Vergleich. Die Zahl der Gewalttaten stagniert zwar, dies allerdings auf sehr hohem Niveau. Das aktive Vorgehen gegen Rechtsextremismus sehen wir als Aufgabe eines Jeden an. Präventionsarbeit kann durch Projekte nicht nur rechtsradikale Motive entkräften, sondern auch aktive Hilfe zum Ausstieg aus der rechtsextremen Szene bieten. Das Land Brandenburg muss an einer anhaltenden Förderung von Präventionsarbeit gegen Rechtsextremismus festhalten. Präventionsarbeit muss intensiviert werden und Budgetkürzungen sind abzulehnen.

Die Grundlage des Antrages entstammt dem Wahlprogramm der Piratenpartei Nordrhein-Westfalen. Der Antrag wurde durch die AG TDBD entsprechend auf das Land Brandenburg angepasst und dann zum Landesparteitag 2012.1 eingebracht. Eine Begründung des Antrages kann in mündlicher Form beim Landesparteitag erfolgen.
Antragsfabrik/Ablehnung Flughafenasylverfahren WP063 13.05.2012 WP063 - Ablehnung Flughafenasylverfahren andreas390 Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg möge beschließen, folgende Position an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm zur Landtagswahl aufzunehmen.

Die PIRATEN Brandenburg lehnen eine Durchführung des sogenannten Flughafenasylverfahrens - beispielsweise auf dem Gelände des Flughafen Berlin Brandenburg - ab.

Beim Flughafenasylverfahren werden Asylsuchende, welche aus sog. sicheren Herkunftsländern kommen oder keine gültigen Papiere haben, bei der Einreise auf dem Flughafengelände in Gewahrsam genommen, um über ihren Asylantrag binnen zwei Tagen zu entscheiden. Im Falle der Ablehnung des Antrags verbleiben dem Asylsuchenden nur weitere drei Tage Zeit, um gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Wegen der gegenüber dem regulären Asylverfahren stark verkürzten Fristen gewährt das Flughafenasylverfahren keinen effektiven Rechtsschutz. Das Flughafenasylverfahren wird von über 70 Organisationen, u.a. Kirchen, Wohlfahrtsverbänden, dem Flüchtlingsrat Berlin - Brandenburg, dem Deutschen Anwaltsverein und der Ärztekammer Berlin abgelehnt.

Hierzu wird u.a. auf die nachfolgende gemeinsame Stellungnahme vom 29.02.2012 verwiesen: http://www.fluechtlingsrat-brandenburg.de/wp-content/uploads/2012/03/Gemeinsame_Stellungnahme_Flughafenverfahren.pdf

Antragsfabrik/Umweltpolitik im Land Brandenburg WP032 16.05.2012 WP032 - Umweltpolitik im Land Brandenburg AG Umwelt und Energie Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg möge beschließen, folgende Position an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm zur Landtagswahl aufzunehmen:

Umweltpolitik im Land Brandenburg

Der Schutz der Lebensgrundlagen ist unabdingbar für alle Lebewesen in Brandenburg. Eine nachhaltig ausgerichtete Umweltpolitik ist die Grundlage für eine zukunftsorientierte Wirtschaftpolitik im Interesse aller Menschen in Brandenburg. Die Piratenpartei Brandenburg setzt sich dafür ein, dass die umweltpolitischen Auswirkungen des Handelns von Regierungen und Unternehmen transparent werden sowie für eine stärkere Beteiligung der Bürger an umweltpolitischen Entscheidungsprozessen.

Die Umweltpolitik ist im Landesprogramm noch nicht ausreichend dargestellt, ist aber unverzichtbar.
Antragsfabrik/Kleingartenanlagen WP041 17.05.2012 WP041 - Kleingartenanlagen AG Umwelt und Energie Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg möge beschließen, folgende Position an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm zur Landtagswahl aufzunehmen:

Kleingartenanlagen

Die PIRATEN Brandenburg setzen sich für den Erhalt naturnaher Kleingartenanlagen und Wochenendgrundstücke ein. Die Pachten für Kleingärten müssen auch für kleine Einkommen erschwinglich sein.

Kleingartenanlagen dienen der wohnungsnahen Selbstversorgung und Erholung und damit der Minderung der Emissionen und der benötigten Infrastruktur; sie ermöglichen auch das Erleben des Umgangs mit lebenden Systemen.
Antragsfabrik/LPT 2012.2/Freies WLAN in öffentlichen Gebäuden WP012 10.07.2012 WP012 - Freies WLAN in öffentlichen Gebäuden AG TDBD Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg möge beschließen, folgende Position an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm zur Landtagswahl aufzunehmen:

Freies WLAN in öffentlichen Gebäuden

In öffentlichen Gebäuden des Landes Brandenburg soll ein kostenloser und ungefilterter Zugang zum Internet mittels WLAN angeboten werden. Jeder Bürger soll die Möglichkeit erhalten, sich anonym in diese bereitgestellten Netze einzuwählen. Eine Protokollierung der Verbindungsdaten muss untersagt sein. Kein Dienst oder Protokoll darf diskriminiert werden. Zur Sicherstellung der fairen Bandbreitenverteilung aller angemeldeten Nutzer, kann ein Bandbreitenmanagment etabliert werden. Ziel dieses Bandbreitenmanagements darf ausschließlich der Erhalt der Netzstabilität und die bestmögliche Verbindung ins Internet für die angeschlossenen Teilnehmer sein. Das zur Verfügung gestellte WLAN muss mit aktueller Verschlüsselung betrieben werden und soll dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Der dazu benötigte Schlüssel ist mit allgemeinen Hinweisen zur Sicherheit im Internet zu übergeben. Der Zugang kann nach einer definierten Zeit automatisch unterbrochen werden. Ein erneutes Anmelden am WLAN-Netz darf nicht unterbunden werden.

Der Antrag wurde - in anderer Form - durch die AG TDBD bereits zum Landesparteitag 2012.1 eingebracht und dort abgelehnt. Die auf dem Landesparteitag 2012.1 vorgebrachte Kritik wurde nun in den Antrag eingearbeitet, der Antrag überarbeitet und zum Landesparteitag 2012.2 erneut eingereicht. Eine Begründung des Antrages kann bei Bedarf in mündlicher Form beim Landesparteitag erfolgen.
Antragsfabrik/LPT 2012.2/Modellversuch für einen fahrscheinlosen öffentlichen Personennahverkehr WP029 12.07.2012 WP029 - Modellversuch für einen fahrscheinlosen öffentlichen Personennahverkehr RicoB CB Der Landesparteitag der Piratenpartei Brandenburg möge beschließen das Wahlprogramm an geeigneter Stelle um folgenden Inhalt zu ergänzen:

Modellversuch für einen fahrscheinlosen öffentlichen Personennahverkehr

Die Mobilität der Menschen und damit ihre Teilhabe am öffentlichen und kulturellen Leben hängen wesentlich von der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ab. Die Piratenpartei Brandenburg will daher mittelfristig eine unentgeltliche Nutzung des ÖPNV einführen, um das soziale Recht der Mobilität vom Einkommen des Einzelnen abzukoppeln. Mit Hilfe von drei großen Feldversuchen wollen wir feststellen, ob sich ein fahrscheinloser, gemeinschaftlich finanzierter ÖPNV auch konkret umsetzen lässt. Diese Untersuchungen sollen jeweils in einem Oberzentrum, einem Mittelzentrum und einer Region des ländlichen Raumes im Land Brandenburg wissenschaftlich begleitet durchgeführt werden.

Der Antragstext enthält bereits eine Herleitung der grundlegenden Forderung. Der Antrag kann auf dem Landesparteitag vorgestellt und Fragen beantwortet werden.
Antragsfabrik/Livestream und Videoprotokolle des Landtags WP019 01.05.2012 WP019 - Livestream und Videoprotokolle des Landtags Dreamman72 Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg möge beschließen, folgende Position an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm zur Landtagswahl aufzunehmen:

Livestream und Videoprotokolle des Landtags

Alle Sitzungen des brandenburgischen Landtags und alle öffentlichen Ausschusssitzungen sollen über die Internetpräsenz des Landtags live gestreamt und zusätzlich zum schriftlichen Protokoll als Aufzeichnung an zentraler Stelle abrufbar sein. Bei nichtöffentlichen Sitzungen soll mindestens die Tagesordnung, der begründete Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit und die entsprechende namentliche Abstimmung veröffentlicht werden.

Die Grundlage des Antrages entstammt dem Wahlprogramm der Piratenpartei Saarland. Der Antrag wurde durch die AG TDBD entsprechend auf das Land Brandenburg angepasst und dann zum Landesparteitag 2012.1 eingebracht. Eine Begründung des Antrages kann in mündlicher Form beim Landesparteitag erfolgen.
Antragsfabrik/Kostenloser Kindergarten- und Kinderkrippenbesuch PP11 15.01.2011 PP11 - Positionspapier "Kostenloser Kindergarten- und Kinderkrippenbesuch" FireFox Der Landesparteitag möge über das Positionspapier mit dem Titel Kostenloser Kindergarten- und Kinderkrippenbesuch und nachfolgendem Text abstimmen:

Der Besuch einer vorschulischen Einrichtung leistet einen wichtigen Beitrag dazu, dass Kinder in der Grundschule leichter lernen und sich besser in einer Gruppe zurechtfinden. Gleichzeitig können Kindergärten, Kinderkrippen und andere Kindertagesstätten maßgeblich zur Entlastung berufstätiger Eltern beitragen und es manchen Eltern überhaupt erst ermöglichen, einen Beruf auszuüben.

Deshalb wollen wir es aus Landesmitteln ermöglichen, dass der Besuch von Kindergärten nach dem dritten Lebensjahr und der Besuch von Kinderkrippen bereits nach dem ersten Lebensjahr für jedes Kind kostenlos angeboten wird. Damit erhalten alle Kinder, unabhängig von ihrem familiären und gesellschaftlichen Hintergrund, möglichst gleiche Voraussetzungen für ihren weiteren Bildungsweg.

Der Antrag beinhaltet die Begründung.
Antragsfabrik/Verkehr und Infrastruktur GP23 31.12.2010 GP23 - Bauen und Verkehr: Modul 3 - Verkehr und Infrastruktur RicoB CB Der Landesparteitag möge beschließen, den folgenden Absatz unter der Unterüberschrift "Verkehr und Infrastruktur" dem Programm des Landesverbandes Brandenburg hinzuzufügen:

Mobilität ist in der heutigen Gesellschaft ein wesentliches Merkmal für Lebensqualität und Entwicklungschancen der Bevölkerung. Die Infrastruktur einer gesicherten Versorgung mit Energie und Gütern gehört zu einer zivilisierten Gesellschaft. Kennzeichen einer entwickelten Wirtschaftsordnung ist auch der sparsame Umgang mit Rohstoffen, die Wiederverwertung von Ressourcen und der verantwortungsvolle und sparsame Umgang mit finanziellen Mitteln. Wir erkennen die unterschiedlichen Bedingungen der Infrastruktur und erstreben Wettbewerb, wo er die Bildung von Monopolen und Oligopolen verhindert. Wir setzen uns dafür ein, bestehende Monopole aufzulösen und plädieren für eine Infrastruktur in staatlicher Trägerschaft, in der Wettbewerb aus strukturellen Gründen nicht möglich ist. Für dieses Ziel sind differenzierte Lösungen und innovative Ideen nötig. Örtliche und überörtliche Versorgungsinfrastrukturen müssen sich den Veränderungen durch die Bevölkerungsentwicklung anpassen können. Verkehrsbeziehungen sind möglichst zu bündeln. Dabei haben in der Planung Verkehrsmittel Vorrang, die ökonomisch und ökologisch langfristig die beste Bilanz vorweisen können. Eine ausreichende Anbindung der gesamten Bevölkerung an den öffentlichen Personennahverkehr ist sicherzustellen.

Der Programmänderungsantrag zum Bereich "Bauen und Verkehr" gliedert sich in vier Einzelanträge. Alle Einzelanträge sollten beachtet und in einem Zusammenhang gesehen werden. Bei diesem Antrag handelt es sich um den dritten' Teilantrag - den Bereich Verkehr und Infrastruktur. Hier werden die Kern- und Grundaussagen zu den verschiedenen Bereichen und politische Ziele für das Land Brandenburg formuliert.

Das gesamte Grundsatzmodul zum Themenbereich "Bauen und Verkehr" - also alle vier Einzelanträge als "großes Ganzes" gesehen - nimmt insbesondere Bezug auf die bestehenden Grundsäulen der Piratenpartei Deutschland. Es werden zahlreiche "piratische Themen" - wie zum Beispiel die geforderte Transparenz im staatlichen Handeln, die verstärkte Einbeziehung der Bürger in Planungsprozesse und eine integrierte, partizipative und transparente Zusammenarbeit aller Beteiligten - angesprochen und für den Themenbereich konkretisiert.

Antragsfabrik/LPT 2012.2/Gegen Kassenärztliche Vereinigung und Pflichtmitgliedschaften WP056 12.07.2012 WP056 - Gegen Kassenärztliche Vereinigung und Pflichtmitgliedschaften Markus Hoffmann Diesen Antrag habe ich zurückgezogen ! --Markus Hoffmann 10:17, 16. Jul. 2012 (CEST)

Die Piratenpartei LV Brandenburg möge auf dem Landesparteitag folgendes zur Aufnahme in das Wahlprogramm zur Landtagswahl an geeigneter Stelle beschließen:

Wir Piraten in Brandenburg sind für die Abschaffung der kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg und gegen die Pflichtmitgliedschaft von Ärzten in einer berufsständischen Kammer.

Begründung des Antrages

Dieser Antrag ist als Konkurrenzantrag für WP023 zu verstehen, da ich WP023 für wahrscheinlich nicht mehrheitsfähig aber dennoch vieles darauf für wichtig halte. Alternativ kann dieser Antrag abgestimmt werden, nachdem über WP023 abgestimmt wurde. Dieser Antrag ist diesbezüglich Modul 4 aus insgesamt 4 Modulen mit jeweils Teilinhalten aus WP023.

Weitergehende Begründung: Siehe WP023

Antragsfabrik/Aufteilung Mitgliedsbeitrag aus Landessicht SA003 16.05.2012 SA003 - Aufteilung Mitgliedsbeitrag aus Landessicht Uk Der Landesparteitag möge beschließen, die Landessatzung wie folgt zu ergänzen:

In Ergänzung zur Satzung der Piratenpartei Abschnitt B § 6 Abs. 2 in der Fassung vom 04.10.2011 wird die Aufteilung des Mitgliedsbeitages wie folgt geregelt:

§ 29 Kassen- und Kontoführung, Finanzen wird um einen Absatz 5 ergänzt:

(5) 1Die Verteilung aller dem Landesverband nach Abzug des Anteils des Bundesverbands zustehender Mitgliedsbeitragsanteile wird wie folgt festgelegt: Der Landesverband erhält 50 % des Beitragsanteils. 2Der für das Mitglied zuständige Stadt-, Kreis- oder Regionalverband erhält 30 %. 3Der für das Mitglied zuständige Ortsverband erhält 20 %. 4Sollte im Falle einer Aufteilung kein für das Mitglied zuständiger Orts-, Kreis-, Stadt- und/oder Regionalverband existieren, fällt der ihm zustehende Anteil an die nächsthöhere Gliederung.

Die Verteilungsregelung aller den Gliederungen des Landesverbandes zustehender Mitgliedsbeitragsanteile legt fest, dass

unabhängig von der Höhe des Bundesanteils, die Verteilung aus Sicht des Landesverbandes erfolgt. Egal wie hoch der Bundesanteil ist oder wird, bleibt die Entscheidungsgewalt zur Aufteilung der uns zustehenden Mitgliedsbeitragsanteile innerhalb des Landesverbandes. Durch diese Regelung in unserer Landessatzung bleiben wir flexibel bei zukünftigen Entscheidungen.

Antragsfabrik/LiquidFeedback SA01 07.01.2011 SA01 - LiquidFeedback Andreas Der Landesparteitag möge folgendes beschließen:

LiquidFeedback dient in der derzeitigen Form und Funktion nicht der Piratenpartei Brandenburg als Plattform zur Meinungsbildung innerhalb der Partei. Insbesondere darf der Vorstand des Landesverbandes Brandenburg die Abstimmungsergebnisse nicht als Meinungsbild aller Piraten des Landesverbandes interpretieren. Gleichzeitig rufen wir zur Beteiligung an der Konzeption und Entwicklung des Projektes auf, damit wir es nach der Fertigstellung, die unsere Parteiarbeit unterstützenden Funktionalitäten nutzen können.

Eine Meinungsbildung wird nicht durch Unterstützer von Initiative oder Anträgen bzw. einer Zustimmung/Ablehnung oder Enthaltung gebildet, sondern durch Analyse von gesellschaftlichen Problemen, Ausarbeitung von Thesen und Erarbeitung von Lösungsansätzen und vor allem durch Diskussion. Einer der wichtigsten Grundpfeiler der politischen Willensbildung sollte, nicht nur weil es im Parteiengesetz so steht, sondern weil es unserem Bild eines mündigen Bürgers vorausgeht, die politische Bildung sein. Hierzu stellt LiquidFeedback keinerlei Funktionalität zur Verfügung.

Die sehr gute Idee, eines Abstimmungstools wurde leider durch mangelnde konzeptionelle Arbeit, ad absurdum geführt. Besonders die Funktion der Delegierung wiederspricht in eklatanter Weise den Grundprinzipien der Piraten – der Basisdemokratie.
Das Konzeptionsdefizit wird weiterhin besonders in der Gestaltung der Oberfläche und der Nutzerführung deutlich. Bis zu vier untereinander liegende Menüleisten entsprechen wohl nicht dem, was ein Fachmann als „usability“ bezeichnet. Eine Übersicht, wo man sich gerade befindet oder eine Erklärung der verwendeten Symbole sucht man vergebens.
Da wir LiquidFeedback nicht generell ablehnen sollten, sondern den Entwicklern Zeit zur Definition und Umsetzung der Anforderungen für eine Nutzung in unserer Partei geben wollen, bitte ich den Parteitag die Nutzung von LiquidFeedback insbesondere durch den Vorstand als Spiegel unserer Meinungen bis auf weiteres abzulehnen. Hiermit wird ausdrücklich nicht die Beteiligung an der Entwicklung oder die Beteiligung an Initiativen oder deren Abstimmung zu Testzwecken abgelehnt.

Antragsfabrik/Wahlrecht ab Geburt WP095 18.05.2012 WP095 - Wahlrecht ab Geburt Thomas Goede Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg möge beschließen, folgende Position an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm zur Landtagswahl aufzunehmen: <br\>

Aktives-Wahlrecht ab Geburt<br\> Wir setzen uns für ein von Geburt an bestehendes aktives Wahlrecht für die Wahlen zum Landtag und den Kommunalwahlen ein. Die erstmalige Ausübung dieses Wahlrechts erfordert für Minderjährige die selbständige Eintragung in das Wählerverzeichnis. Eine Wahl stellvertretend durch Erziehungsberechtigte lehnen wir ab. Damit einhergehend dürfen auch direktdemokratische Beteiligungsmöglichkeiten nicht durch Altersgrenzen eingeschränkt werden.

Dieser Antrag wurde von Nemuk mit untenstehender Begründung und mehr Programmpunkten eingereicht. Ich möchte die Anträge modular zur Abstimmung stellen.

Die Grundlage des Antrages entstammt dem Wahlprogramm der Piratenpartei Berlin. Der Antrag wurde durch die AG TDBD entsprechend auf das Land Brandenburg angepasst und dann zum Landesparteitag 2012.1 eingebracht. Eine Begründung des Antrages kann in mündlicher Form beim Landesparteitag erfolgen.

Antragsfabrik/LPT 2012.2/Abschaffung des Anwaltszwanges und der Anwaltszulassung GP016 13.07.2012 GP016 - Abschaffung des Anwaltszwanges allgemein und der Anwaltszulassung zum Bundesgerichtshof Edmund Müller Der Landesparteitag möge beschließen im Landesprogramm an geeigneter Stelle (beispielsweise als Unterpunkt unter dem beantragten Hauptpunkt im Antrag GP002) folgenden Passus einzufügen:

Optionale Befreiung vom Anwaltszwang und Abschaffung der Anwaltszulassung zum Bundesgerichtshof

Die Zulassungs für Anwälte zum Bundesgerichtshof wird abgeschafft. Jeder Anwalt kann einen Fall vor dem Bundesgerichtshof vertreten.

Dem Bürger wird die Möglichkeit eingeräumt in allen Verfahrensarten auf eine Vertretung durch einen Anwalt in jeder Phase des Verfahrens optional zu verzichten.

Der vielfach in der Gesetzgebung vorherrschende Anwaltszwang ist nicht zeitgemäß. Er berücksichtigt nicht die erweiterten Möglichkeiten der Bürger seine Rechtsangelegenheiten heutzutage selbst zu verfolgen und mutet wie ein Relikt mittelalterlichen Zunftwesens an. Anwälte sollten durch die Qualität ihrer Dienstleistung überzeugen sie zu engagieren.

Vielfach hält der Anwaltszwang die Bürger durch die entstehenden Kosten sogar von der Wahrnehmung ihrer Rechte ab.

Es muss dem mündigen Bürger die Entscheidung überlassen werden, ob er für seine Rechtsangelegenheiten auf die kostenpflichtige Unterstützung eines Fachmannes verzichten möchte oder kann.

Beim Bundesgerichtshof besteht noch eine Zulassungspflicht für Anwälte, wie sie bei anderen Gerichten mittlerweile längst gefallen ist. Es gibt in Deutschland ca. nur 50 zum BGH zugelassene Anwälte. Diese haben gewissermaßen eine Monopolstellung und sind zugleich in ihrer Kapazität sehr begrenzt.

Ein solcher Anwalt kann bequem aussuchen, welchen Fall er vertreten möchte. Kaum ein Fall wird dem zu Folge nach den allgemeinen Vergütungssätzen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes abgerechnet, sondern er werden Honorarverträge abgeschlossen, welche weit über diesen gesetzlichen Sätzen liegen. Da aber im Falle des Obsiegens die Kostenerstattung bis zu den gesetzlichen Sätzen begrenzt ist, bleibt selbst der erfolgreiche Rechtsbeschwerdeführer mit finanziellen Verlusten zurück.

Auch für die anwaltliche Vertretung vor dem Bundesgerichtshof, sollte die freie marktwirtschaftliche Auswahl aus dem Angebot der Fachkräfte für den Rechtssuchenden vorhanden sein.

Antragsfabrik/LPT 2012.2/Transparenzstandards für Vorstandsmitglieder und Mandatsträger X001 16.07.2012 X001 - Transparenzstandards für Vorstandsmitglieder und Mandatsträger Christoph B. Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg möge beschließen, folgende Transparenzstandards für Amts- und Mandatsträger der Brandenburger Piraten festzulegen:

Transparenzstandards für Vorstandsmitglieder und Mandatsträger

Vorstandsmitglieder sämtlicher Gliederungsebenen des Landesverbandes Brandenburg sowie Abgeordnete/Mandatsträger der Piratenpartei Brandenburg bzw. ihrer Fraktionen in Volksvertretungen verpflichten sich an geeigneter Stelle im Internet mindestens folgende Informationen über ihre Tätigkeit zu veröffentlichen und aktuell zu halten:

Bezüge (Mandatsträger)

  • Bezüge, die sich auf Grund des Amts/Mandats ergeben
  • Nebeneinkünfte, Höhe, sowie durch welche Tätigkeit (nicht bei kommunalen Mandatsträgern, die lediglich Aufwandsentschädigung erhalten)
  • Ausstattung, die aufgrund des Amts/Mandats bezahlt wird
  • Sonderzahlungen, die sich aus Amt/Mandat ergeben (bei Mandatsträgern z.B. Bezuschussung der Krankenkasse usw.)

Bezüge (Vorstandsmitglieder)

  • Bezüge, die sich auf Grund des Amts/Mandats ergeben
  • Ausstattung, die aufgrund des Amts/Mandats bezahlt wird
  • Sonderzahlungen, die sich aus Amt/Mandat ergeben (z.B. Reisekostenerstattungen)

Parlamentarische/Politische Arbeit und Lobby

  • Treffen mit Lobbyisten und Interessenvertretern, hier insbesondere
    • Datum
    • Personen
    • Organisation sowie
    • Thema des Gesprächs (ggf. mit inhaltlichem Überblick des Gespräches)
  • Gesellschaftliche Anlässe, Empfänge und Politische Abende, an denen man aufgrund seines Amts/Mandats teilgenommen hat
  • Parlamentarische/Politische Initiativen, an deren Ausarbeitung sie beteiligt waren
Die Piratenpartei fordert Transparenz. Wir können nur etwas fordern, was wir selbst vorleben.
Antragsfabrik/Lichtverschmutzung WP036 17.05.2012 WP036 - Lichtverschmutzung reduzieren AG Umwelt und Energie Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg möge beschließen, folgende Position an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm zur Landtagswahl aufzunehmen:

Lichtverschmutzung reduzieren

Die PIRATEN Brandenburg wollen die Lichtüberflutung des städtischen und außerstädtischen öffentlichen Raumes im Interesse der Umwelt im Sinne des natürlichen Tages- und Nachtrhythmus von Tier, Mensch und Natur vermindern, ohne die Sicherheit von Wegen zu beeinträchtigen. Für die nächtliche Straßenbeleuchtung sind Lichtquellen mit entsprechend dem Stand der Technik reduzierten UV-Anteil zu bevorzugen, um die Beeinflussung von Insekten und Vögeln zu vermindern.

Der Wegfall einer klaren Tag- und Nachttrennung hat erheblichen Einfluß auf die biologischen Aktivitäten nicht nur des Menschen, sondern auch von Tieren. Darüber hinaus beeinträchtigt die Abstrahlung in den Himmel die Orientierung von fliegenden Tieren.
Antragsfabrik/Inklusion Programm GP003 18.05.2012 GP003 - Inklusion MorgenlandfahrtBRB im Namen des AK_Bildung Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg möge beschließen, folgende Position an geeigneter Stelle in das Parteiprogramm Abschnitt Bildung aufzunehmen:

Inklusion als Menschenrecht

Die Piratenpartei setzt sich für das Recht jeden Bürgers ein, an der Gesellschaft teilzuhaben und diese aktiv und frei von Diskriminierung mitzugestalten. Jeder Mensch wird als verschiedenartig und gleichwertig respektiert. Deshalb spricht sich die Piratenpartei ganz klar für die Umsetzung der Inklusion in allen Lebensbereichen aus. Das Ziel ist für jeden Menschen, anstelle von „Fürsorge“, ein selbstbestimmtes und selbstständiges Leben zu schaffen. In diesem Zusammenhang begrüßt die Piratenpartei die Umsetzung der "inklusiven Schule", in der jedes Kind mit jedem pädagogischen Bedürfnis teilhaben kann. Jedes Kind soll als Teil der Vielfalt zum gelingenden Unterricht beitragen können. Zur konsequenten Umsetzung der Inklusion fordert die Piratenpartei Brandenburg, dass Schulen zu den Förderschwerpunkten Lernen, emotionale-soziale Entwicklung und Sprache geschlossen und die Schülerinnen und Schüler in Regelschulen eingegliedert werden. Auch Schülerinnen und Schüler mit den Förderschwerpunkten „geistige Entwicklung", „Hören", „körperliche und motorische Entwicklung" und „Sehen" haben das Recht auf gemeinsamen Unterricht und sollten vorzugsweise in der Regelschule eingeschult werden, wenn diese den Ansprüchen der Förderschwerpunkte gerecht wird. Eine entsprechende Ausstattung bzw. bauliche Anpassungen sind zu fördern und Lehrmittel nach Bedarf durch das Land zur Verfügung zu stellen.

Inklusion ist ein wichtiges aktuelles Thema zu welchem wir unmissverständlich Stellung beziehen sollten.
Antragsfabrik/Zwingende Bürgerentscheide bei Gemeindefusionen WP056 11.05.2012 WP056 - Zwingende Bürgerentscheide bei Gemeindefusionen RicoB CB Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg möge beschließen, folgende Position an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm zur Landtagswahl aufzunehmen:

Zwingende Bürgerentscheide bei Gemeindefusionen

Im Jahr 2001 hat es zahlreiche Bürgerentscheide über die Zusammenlegung von Gemeinden gegeben. Allerdings wurden diese von den Gemeinderäten von „oben“ angesetzt. Bisher besteht kein Automatismus, der gewährleistet, dass die Bürger zwingend das letzte Wort bei einer möglichen Fusion haben - so sollte es nach Ansicht der Piratenpartei Brandenburg aber sein. Grund dafür ist, dass eine Zusammenlegung von Gemeinden auch immer ein Weniger an Repräsentation bedeutet, da die Kommunalvertretung für deutlich mehr Menschen und ein größeres Gebiet zuständig ist. Die PIRATEN Brandenburg machen sich dafür stark, dass bei einer bevorstehenden Zusammenlegung von Gemeinden - beziehungsweisen Kreisen - zwingend Bürgerentscheide in den betroffenen Kommunen stattfinden müssen. Ein Zusammenschluss erfolgt nur dann, wenn in den betroffenen Kommunen jeweils die Mehrheit zustimmt.

Die Grundlage des Antrages entstammt den Forderungen des Mehr Demokratie e.V. Landesverband Berlin/Brandenburg. Diese Forderung wurde durch die AG TDBD entsprechend auf das Land Brandenburg angepasst und dann zum Landesparteitag 2012.1 eingebracht. Eine Begründung des Antrages kann in mündlicher Form beim Landesparteitag erfolgen.
Antragsfabrik/Gorleben II (offen) Kein atomares Endlager in Gorleben – Transparenz und Mitspracherechte für Brandenburg Jhartmann Der Landesparteitag der Piraten/ Land Brandenburg möge folgendes Positionspapier beschließen:


Kein atomares Endlager in Gorleben – Transparenz und Mitspracherechte für Brandenburg

Keine 10 Kilometer von der Brandenburgischen Landesgrenze entfernt liegt der Salzstock Gorleben, der das bundesdeutsche Endlager für hochradioaktive Abfälle werden soll. Die inzwischen veröffentlichten Gorleben-Akten belegen eindeutig, dass die Entscheidung für ein Endlager in diesem strukturschwachen Grenzgebiet zur DDR 1977 vorwiegend politisch motiviert war. Geologische Gutachten, die eine Eignung des porösen Salzstockes anzweifelten bzw. ausschlossen, wurden ignoriert. Obwohl zur Zeit „ergebnisoffen“ nach einem Endlagerstandort gesucht werden soll, wird in Gorleben weiter gebaut und die Erkundung fortgesetzt. Wir fordern einen sofortigen Bau- und Erkundungsstopp bis zur endgültigen Entscheidung.


Brandenburger Teilhabe am Risiko

Der Salzstock quert die Elbe und erstreckt sich weit auf Brandenburger Landesgebiet. Radioaktive Stoffe gefährden daher auch das Grundwasser in Brandenburg. Auch radioaktive Strahlung macht vor Ländergrenzen nicht halt. Der brandenburgische Ort Lenzen an der Elbe ist näher an Gorleben gelegen (ca. 10 km Luftlinie) als z. B. Lüneburg in Niedersachsen. Die Piratenpartei Brandenburg fordert daher ein Mitspracherecht für die betroffenen Kommunen, Landkreise und das Land Brandenburg bei allen Fragen, die das Zwischen- und Endlager Gorleben betreffen, sowie eine vollständige Transparenz in Bezug auf Verträge und Sicherheitsmaßnahmen.


Gorleben ist aus geologischen Gründen als Endlager ungeeignet

Salz ist porös und wasserlöslich. Ein Salzstock, in dem hochradioaktive Materialien endgelagert (also auf Jahrtausende sicher verschlossen) werden sollen, muss hermetisch abgekapselt sein. Das ist im Gorlebener Salzstock nicht der Fall. Die Tonschicht oberhalb weist weder eine hinreichende Mächtigkeit auf, noch ist sie lückenlos abgeschlossen. Zahlreiche Wassereinbrüche belegen, dass bereits jetzt Verbindungen zu grundwasserführenden Schichten existieren. Bohrberichte der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe bestätigen außerdem Gasvorkommen unterhalb des Salzstockes. Allein aus geologischer Sicht ist eine sichere Endlagerung hochradioaktiven Mülls im Gorlebener Salzstock unmöglich. Hochradioaktives Material kann freigesetzt werden und sich über Grundwasser, Luft und Nahrungskette verbreiten.

Die Piratenpartei Brandenburg fordert:

  1. Keine Endlager in Gorleben
  2. Sofortiger Stopp aller Bau- und Erkundungsmaßnahmen während der Endlagersuche
  3. Transparenz und Mitspracherechte für die betroffene Kommunen, Landkreise und das Land Brandenburg
Weil darum. (Siehe Antragstext.)
Antragsfabrik/LPT 2012.2/Vollständige technische Aufzeichnungen von Gerichtsverhandlungen zur Protokollierung GP012 13.07.2012 GP012 - Vollständige technische Aufzeichnungen von Gerichtsverhandlungen zur Protokollierung Edmund Müller Der Landesparteitag möge beschließen im Landesprogramm an geeigneter Stelle (beispielsweise als Unterpunkt unter dem beantragten Hauptpunkt im Antrag GP002) folgenden Passus einzufügen:

Gerichtsverhandlungen werden zur Protokollierung in Bild und Ton lückenlos aufgezeichnet. Die Verfahrensbeteiligten können eine amtlich beglaubigte Kopie davon erhalten.

Im Rahmen der Transparenz gerichtlicher Verfahren sind die derzeitigen Protokollierungsvorschriften und – methoden nicht mehr zeitgemäß. Es ist technisch ohne Weiteres möglich Gerichtsverhandlungen in ihrer Gesamtheit in Bild und Ton fest zu halten. Auseinandersetzungen über unrichtige, unvollständige oder gar falsche Verhandlungsprotokolle wären dadurch obsolet. Ebenso Regelungen zu Protokollberichtigungsanträgen, Protokollinhalten usw. Hierzu könnten Gesetzeswerke deutlich entschlackt werden.

Es häufen sich auch Berichte unvollständiger Protokollierung, z.B. in familienrechtlichen Verfahren.

Nicht nachvollziehbar ist, dass nach der Rechtsprechung ein Wortprotokoll einer Verhandlung weder nötig noch angestrebt wird. Die derzeitigen Regelungen erlauben Richtern zu entscheiden, was wichtig genug wäre, in das Protokoll aufgenommen zu werden, und was diesem fern bleibt. Sie dürfen sogar Anträge der Parteien auf Einträge ins Protokoll zurück weisen. Dabei kann unter Umständen zum Zeitpunkt der Verhandlung gar nicht festgestellt werden, welche Wichtigkeit eine Begebenheit zukünftig noch entwickelt.

Die Aufzeichnung in Bild und Ton entlastet zudem den Richter selbst vom Vorgang der Protokollierung in den Fällen, in welchen kein Protokollierungsbeamter hinzu gezogen wird. Er kann sich vollständig auf den Fall konzentrieren. Niemand muss sich - subjektive - Gedanken machen, was wichtig wäre, um in das Protokoll aufgenommen zu werden.

Auch dieses kann man als teilweise Geheimjustiz werten, denn was nicht im Protokoll steht, entzieht sich der Nachprüfbarkeit, und beeinflusst stark, was die nachfolgende Beschwerdeinstanz überhaupt überprüfen kann.

Eine sehr überzeugende Darstellung der Unzulänglichkeit der Protokollierung in unserer Justiz lässt sich in Rolf Bossis "Halbgötter in Schwarz" im Kapitel 3, S. 43 ff. nachlesen.

Eine demokratische Gesellschaft hat weder ein Interesse noch einen Bedarf daran, dass prozessuale Vorgänge nach willkürlichen, zumindest subjektiven Gesichtspunkten aus der Protokollierung fallen.

Antragsfabrik/Gleiches Kommunalwahlrecht für alle Bürger WP050 18.05.2012 WP050 - Gleiches Kommunalwahlrecht für alle Brandenburger Wählerinnen und Wähler! Ralf Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg möge beschließen, folgende Position an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm zur Landtagswahl aufzunehmen:

Die PIRATEN Brandenburg setzen sich für eine Gleichstellung der demokratischen Bürgerrechte bei der Wahl der kommunalen Hauptverwaltungsbeamten durch die Bürgerinnen und Bürger in Brandenburg ein. Wir fordern die Einführung der Direktwahl der Haupverwaltungsbeamten durch die Bürgerinnen und Bürger für alle Kommunalverwaltungen im gesamten Land Brandenburg ! Wir fordern die entsprechende Änderung in der Kommunalverfassung Brandenburg durch den Landtag Brandenburg !

Die Kommunalverwaltung ist die unterste Verwaltungsebene in Brandenburg. An der Spitze steht entweder ein hauptamtlicher Bürgermeister oder ein hauptamtlicher Amtsdirektor. Beide haben eine Amtszeit von 8 Jahren. Die Kompetenzen sind de facto gleich. Aber der Bürgermeister wird von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt, der Amtsdirektor aber nur vom Amtsausschuß. Wieso dürfen einige Einwohner unseres Landes den Chef ihrer Kommunalverwaltung direkt wählen, andere aber nicht ? Das läßt die Brandenburger Kommunalverfassung bisher zu.Diese Ungleichbehandlung der Brandenburger Wählerinnen und Wähler ist nicht länger hinnehmbar. Auch vor dem Hintergrund der Brandenburger Landesverfassung ist dieses unterschiedliche Zweiklassenwahlrecht zweifelhaft. Mit der Einführung der Direktwahl der Landräte hat der Landtag bei den Landkreisen die wahlrechtliche Gleichheit hergestellt. Warum auch nicht gleich bei den Kommunen ? Jetzt entscheidet bei den Ämtern nur der Amtsausschuß über die Wahl des Amtsdirektors. Dem Amtsausschuß gehören oft nur wenig mehr als 10 Mitglieder an. Die Wahl des Hauptverwaltungsbeamten als Amtsdirektor wird oft von einer entsprechenden Anzahl von z. B. nur 6 Mitgliedern entschieden. Eine so wichtige Personalentscheidung an der Spitze ihrer unmittelbaren Kommunalen Verwaltung darf den Bürgerinnen und Bürgern in einigen Gebieten Brandenburgs nicht vorenthalten werden. In allen Brandenburger Kommunen sollen die Bürger ihren Hauptverwaltungsbeamten direkt wählen dürfen. Es gibt keinen Grund einigen Einwohnern Brandenburg eine Direktwahl vorzuenthalten. Diese Ungleichbehandlung beim Wahlrecht findet sich in allen Regionen des Landes.

Dieser Antrag fand auf dem Landestreffen mehrheitlich Zustimmung. Eine gewünschte verbesserte Ausformulierung ist erfolgt.

Links als Info: http://www.bravors.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=land_bb_bravors_01.c.47145.de
(Kommunalverfassung Brandenburg)
http://www.mi.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb1.c.164443.de

Antragsfabrik/BER - Unüberschaubare Gesundheitsfolgen und die finanziellen Konsequenzen Q007 (nach Fristende) 16.6.2012 Q007 (nach Fristende) - BER - Unüberschaubare Gesundheitsfolgen und deren finanzielle Konsequenzen ChristianeBrauch Der Landesparteitag der Piratenpartei, Landesverband Brandenburg möge folgende Position beschließen: 

Die Piraten Brandenburg fordern umgehend eine Berücksichtigung dieser gesamtgesellschaftlichen Fakten und vor allem der Kosten für das Gemeinwesen bei der Planung von Großprojekten. Hier im Besonderen die sofortige Neuplanung bzw. Wiederaufnahme der Planung eines anderen Standortes für den BER – aufgrund der bekannten wissenschaftlichen Gutachten sind zu nennen: Sperenberg, Jüterbog sowie andere Plätze.

Aufgrund einer Vielzahl von bereits durchgeführten epidemiologischen Studien ist seit Jahren bekannt, dass mit dem Flugverkehr assoziierte Emissionen (Lärm und Feinstaub) – gerade in flughafennahen dichtbesiedelten Gebieten Menschen krank werden. Folgende Erkrankungen werden im direkten Zusammenhang mit diesen Schadstoffen genannt:

Herz-Kreislauf-Erkrankungen wie Bluthochdruck, Herzinfarkt, Schlaganfall aus dem psychiatrischen Formenkreis Depressionen (vorallem bei Frauen), aber auch Schizophrenien – letztlich bis hin zu stattgehabten Selbstmorden bei Kindern verzögertes Lernen der  Sprache, des Lesens, der Erfüllung komplizierterer mathematischer Aufgaben; Konzentrationsschwächen; Veränderungen des sozialen Verhaltens und Lernens; Erkrankungen der Atemwege

Links:

  • www.fluglärm-fakten.de (Zusammenstellung wissenschaftlicher Arbeiten zum Thema)
  • www.aerzteblatt.de/archiv/61093 (Kaltenbach et al. Übersichtsarbeit: Gesundheitliche Auswirkungen von Fluglärm; Deutsches Ärztblatt 2008, 105, 31-32
  • www.dfld.de/Downloads/Maschke_Hecht.pdf​ (Maschke und Hecht. Lärmexposition und Gesundheit bei Kindern und Jugendlichen. Grundlagen und * Forschungsergebnisse)
  • www.wolfson.qmul.ac.uk/RANCH_Project/index.html​ (Stansfield, S.A. et al. Aircraft and road traffic noise and childrens cognition an health: exposure-effect relationships. The Lancet 2002, 365, 1942-1949)
  • www.euro.who.int/document/e92845.pdf ​(night noise guidelines WHO)
  • www.euro.who.int/document/e71922.pdf ​(airquality guidelines WHO)
  • www.umweltdaten.de/publikationen/fpdf-l/3775.pdf​ (Greiser: Risikofaktor nächtlicher Fluglärm, Abschlußbericht über eine Fallkontrollstudie zu kadiovaskulärn * und psychischen Erkrankungen im Umfeld des Flughafens Köln-Bonn)
  • www.umweltdaten.de/publikationen/fpdf-l/3775.pdf​ (Kinder-Umwelt-Survey (KUS) 2003/06 Lärm; Daten und Materialiensammlung, Deskription und Zusammenhangsanalysen)
  • www.umweltbundesamt.de/laermprobleme/laermwirkungen/index.htm
  • www.euro.who.int/__data/assets/pdf_file/0008/136466/e9488.pdf (Burden of disease from environmental noise. Quantification of healthy years lost in Europe)
Antragsfabrik/Stadtplanung und Regionalplanung GP24 31.12.2010 GP24 - Bauen und Verkehr: Modul 4 - Stadtplanung und Regionalplanung RicoB CB Der Landesparteitag möge beschließen, den folgenden Absatz unter der Unterüberschrift "Stadtplanung und Regionalplanung" dem Programm des Landesverbandes Brandenburg hinzuzufügen:

Alle Planungen der öffentlichen Hand dienen einer gerechten Abwägung öffentlicher und privater Interessen im Zusammenleben der Menschen. Planung ist unverzichtbar und darf nicht zugunsten einseitiger Interessen eingeschränkt oder aufgegeben werden. Planung soll immer ein ausgewogenes Mit- und Nebeneinander von Bedürfnissen des Wohnens, des Arbeitens, des Verkehrs, der Infrastruktur, der Kommunikation, der Bildung, des Sports und Kultur sowie der Freizeitgestaltung regeln. Auf allen Entscheidungsebenen (Land, Landkreise, Kommunen) soll die Bevölkerung in offenen Verfahren rechtzeitig und umfassend beteiligt und informiert werden. Die Bedürfnisse der Betroffenen sollen entsprechend berücksichtigt werden. Unkomplizierte und effektive Verfahren zu Bürgerbeteiligung müssen dabei entwickelt und konsequent ausgebaut werden. Alle für die Planung relevanten Informationen und Grundlagen sind öffentlich zugänglich zu machen und zu erläutern.

Der Programmänderungsantrag zum Bereich "Bauen und Verkehr" gliedert sich in vier Einzelanträge. Alle Einzelanträge sollten beachtet und in einem Zusammenhang gesehen werden. Bei diesem Antrag handelt es sich um den vierten Teilantrag - den Bereich Stadtplanung und Regionalplanung. Hier werden die Kern- und Grundaussagen zu den verschiedenen Bereichen und politische Ziele für das Land Brandenburg formuliert.

Das gesamte Grundsatzmodul zum Themenbereich "Bauen und Verkehr" - also alle vier Einzelanträge als "großes Ganzes" gesehen - nimmt insbesondere Bezug auf die bestehenden Grundsäulen der Piratenpartei Deutschland. Es werden zahlreiche "piratische Themen" - wie zum Beispiel die geforderte Transparenz im staatlichen Handeln, die verstärkte Einbeziehung der Bürger in Planungsprozesse und eine integrierte, partizipative und transparente Zusammenarbeit aller Beteiligten - angesprochen und für den Themenbereich konkretisiert.

Antragsfabrik/Reform des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes WP051 11.05.2012 WP051 - Reform des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes RicoB CB Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg möge beschließen, folgende Position an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm zur Landtagswahl aufzunehmen:

Reform des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes

Antragstext: Die PIRATEN Brandenburg setzen sich dafür ein, dass im Land Brandenburg ein zeitgemäßes, modernes Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz geschaffen wird. In Brandenburg existiert zwar ein verfassungsrechtlich gesichertes Recht auf Akteneinsicht, dieses wird aber durch ein unzulängliches Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz ausgehebelt. Nach Ansicht der PIRATEN Brandenburg hat jedermann, ohne einen Grund für seinen Antrag angeben zu müssen, grundsätzlich freien, ersatzweise beschränkten Informationszugang zu allen – hoheitlichen und fiskalischen – Verwaltungsvorgängen zu erhalten. Zur Wahrung dieses Rechts stellt die Piratenpartei Brandenburg folgende Mindestanforderungen an das Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz:

  • Ausnahmen, zum Beispiel der Schutz besonderer öffentlicher Belange sowie personenbezogener Daten und Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, sind eng und nur unter Abwägung mit gegebenenfalls höherrangigen Rechten zuzulassen.
  • Die Akteneinsicht und Aktenauskunft hat innerhalb einer vorgeschriebenen kurzen Frist zu erfolgen.
  • Die für die Akteneinsicht zu erhebenden Verwaltungsgebühren sind so zu gestalten, dass diese das Informationsrecht der Bürgerinnen und Bürger nicht behindern. Auskünfte und die Einsichtnahme in Akten sollen vorwiegend kostenlos sein. Maximal sind die Material- und Versandkosten als Gebühr anzusetzen.
  • Ablehnungen von Anträgen sind zu begründen und müssen gerichtlich nachprüfbar sein.
  • Die Einhaltung des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes ist durch einen entsprechenden Beauftragten, an den sich jeder beschwerdeführend wenden kann, zu überwachen.

Das Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz soll zudem auch Anwendung finden, wenn Aufgaben an privatrechtlich organisierte Stellen ausgelagert werden: bislang kommt das Gesetz in diesem Fall nicht zum Tragen, selbst wenn sich das betreffende Unternehmen in hundertprozentigem Eigentum der öffentlichen Hand befindet.

Eine Begründung des Antrages kann in mündlicher Form beim Landesparteitag erfolgen.
Antragsfabrik/Synchronisation der Landes-Mailingliste X002 06.06.2012 X002 - Synchronisation der Landes-Mailingliste Uk Der Landesparteitag möge beschließen:

Die Landes-Mailingliste [1] wird mit dem Forum [2] sowie mit dem Newsserver [3] der Piratenpartei Deutschland synchronisiert. Die parallele Sync-Mailingliste [4] wird abgeschaltet.

[1] https://service.piratenpartei.de/listinfo/brandenburg
[2] http://news.piratenpartei.de/
[3] nntp://news.piratenpartei.de
[4] https://service.piratenpartei.de/listinfo/brandenburg-sync

Wird dieser Antragstext angenommen, möge der Landesparteitag folgende Module einzeln abstimmen lassen.

Modul Haltezeit:
Die Haltezeiten für Mailinglistenarchiv, Forum und Newsserver beträgt 14/30/90/365/X Tage.
(Bitte Anzahl der Tage abstimmen)

Modul Umschaltung:
Bei der Umschaltung auf die Synchronisierung efolgt ein/kein Reset [5] der Landes-Mailingliste.
(Bitte Reset abstimmen)

[5] Reset: Am Stichtag werden alle Abonnenten von der Liste entfernt und jedem ehemaligem Abonnenten wird eine Einladungsmail mit den neuen Nutzungsbedingungen und einem Anmeldelink für den Listenserver gesendet.

Modul Zeitraum:
Der Zeitraum für Vorbereitung und Information zur Umschaltung beträgt 14/30/X Tage
(Bitte Anzahl der Tage abstimmen)

Modul Stichtag:
Als Stichtag für die Umschaltung zur Synchronisierung und die Abschaltung der parallele Sync-Mailingliste wird der xx.xx.xxxx festgelegt.
(Bitte genauen Termin abstimmen)

Modul Transparenz:
Das Forum ist ohne/mit Registrierung für alle Besucher öffentlich einsehbar.
(Öffentlichkeit abstimmen)

Eine Verbesserung der Kommunikationsmöglichkeiten im Landesverband Brandenburg wird von zahlreichen Mitgliedern gewünscht. Jeder muss die Möglichkeit haben, sich über alle aktuellen Diskussionen im Landesverband Brandenburg - auch anonym und uneingeschränkt - zu informieren. Entwicklungsprozesse für Meinungen und Positionen der politischen Arbeit der Piratenpartei in Brandenburg müssen nachvollziehbarer gestaltet werden.

Ein sehr wichtiger Grund ist unser Konzept der Mitmach-Partei, der Öffentlichkeit und Transparenz, deren kernbasiertes Ziel ist es, die Öffentlichkeit an den Diskussionen zu verschiedenen Themen teilhaben zu lassen und die Möglichkeiten zu schaffen, auch Nicht-Piraten daran teilnehmen zu lassen.

Antragsfabrik/Mehr Demokratie wagen PP04 07.01.2011 PP04 - Positionspapier "Mehr Demokratie wagen" FireFox Der Landesparteitag möge folgenden Text als Positionspapier verabschieden:

"Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus." Die Legitimation allen staatlichen Handelns ergibt sich aus den Wahlen und Abstimmungen der Bürger. Das gilt direkt für die Legislative, es gilt indirekt für die Exekutive. Die Möglichkeiten für den Bürger, auf die Gestaltung der Politik Einfluss zu nehmen, sind in Brandenburg allerdings viel zu gering. Notwendig ist daher "mehr Demokratie zu wagen."

Mehr Demokratie beim Wählen setzt mehr Einfluss auf die personale Zusammensetzung der Vertretungskörperschaften voraus. Sie setzt außerdem voraus, dass die Wahlentscheidung nicht von vornherein taktischen Erwägungen unterworfen wird. Erhält der Wähler die Möglichkeit, mehrere Stimmen auf einen Kandidaten vergeben zu können (Kumulieren) oder Kandidaten verschiedener Parteien gleichzeitig wählen zu können (Panaschieren), dann steigert sich so der direkte Einfluss auf die Zusammensetzung der Vertretungskörperschaften. Stimmhürden dürfen nicht davon abhalten, die Stimme für neue oder kleine Parteien abzugeben. Zusätzlich zur Hürde ist daher ein Verfahren zu schaffen, auch die Stimmen von Wählern in die Vergabe der Parlamentsmandate einzubeziehen, deren vorrangige Parteiauswahl an der Stimmhürde scheitert (Ersatzstimmen). Auf Grund der unkalkulierbaren Anzahl und Verteilung von eventuellen Überhangmandaten, sind diese abzulehnen.

Demokratie bezieht alle ein: Allen Menschen, die ihren Lebensmittelpunkt im Land Brandenburg haben, ist die Gelegenheit für demokratische Mitbestimmung in der jeweiligen kommunalen, wie auch landesweiten Politik zu eröffnen. Dafür ist ein zeitgerechtes Staatsangehörigkeitsrecht erforderlich, welches auch ein uneingeschränktes Recht zum Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Geburt im Staatsgebiet vorsieht.

Mehr Demokratie durch Dezentralisierung: Brandenburg ist groß genug, um unterschiedliche Lösungen für politische Probleme in den einzelnen Regionen zu ertragen. Deshalb setzen sich die Piraten dafür ein, den Landkreisen und Kommunen echte und eigene Entscheidungskompetenzen zu sichern.

Mehr Demokratie durch direkte Demokratie: Auch für direktdemokratische Initiativen ist ein größeres Maß an Verbindlichkeit gesetzlich zu verankern. Die bereits bewährten Möglichkeiten eines elektronischen Petitionswesens sollen auch für Brandenburg eingeführt werden. Neue Formen der Bürgerbeteiligung mit Hilfe von elektronischen Interaktionsformen sind zu entwickeln und zu erproben. Neue Modelle der partizipativen Demokratie, wie z.B. der Bürgerhaushalt nach dem Vorbild von Porto Alegre, sind zu entwickeln und umzusetzen.

Der Antragstext enthält die Herleitung und Begründung der Forderung.
Antragsfabrik/Forschungsreaktor II (offen) Stilllegung des Atomreaktors in Berlin Wannsee Jhartmann Die Piratenpartei Brandenburg möge folgendes Positionspapier beschließen:

Die Piratenpartei Brandenburg fordert die umgehende Stilllegung des Atomreaktors BER II in Berlin-Wannsee, der von der Helmholtz-Gesellschaft zu Forschungszwecken betrieben wird. Im Falle einer Havarie dieses Reaktors (z.B. durch den Absturz eines Flugzeuges oder einen terroristischen Angriff) werden nicht nur Teile des Bezirks Steglitz-Zehlendorf von Berlin sondern auch Teile der Gemeinden Kleinmachnow, Teltow und Stahnsdorf sowie Teile der Landeshauptstadt Potsdam radioaktiv verstrahlt. Der Atomreaktor in Berlin-Wannsee enthält zwar deutlich weniger radioaktives Inventar als ein für die Energieerzeugung eingesetzter Atomreaktor, setzt dieses aber im Falle einer Havarie fast vollständig frei, weil er über keinerlei schützende Hülle (Containment) verfügt. Dieses Risiko ist zwar klein (Restrisiko), aber der Super-GAU in Fukushima hat gezeigt, dass ein solches Ereignis trotzdem eintreten kann.

Wir fordern zudem das Land Berlin auf, die Zentralstelle für radioaktive Abfälle (ZRA), die auf demselben Gelände als atomares Zwischenlager des Landes Berlin betrieben wird, schnellstmöglich aufzulösen und sich (wie in anderen Stadtstaaten üblich) um eine Kooperation mit Flächenstaaten zwecks Unterbringung der radioaktiven Abfälle außerhalb eines Ballungsgebietes zu bemühen.

Die Piratenpartei Brandenburg fordert zudem ein Mitspracherecht für die betroffenen Kommunen und das Land Brandenburg bei allen Fragen, die den Forschungsreaktor und das Zwischenlager betreffen, sowie eine vollständige Transparenz in Bezug auf Verträge und Sicherheitsmaßnahmen.

Atomreaktor und Zwischenlager liegen an der Landesgrenze zu Brandenburg. Der Evakuierungsradius bezieht Brandenburger Gemeinden mit ein, ohne dass Brandenburg irgendeinen Einfluss auf den Betrieb beider Anlagen hat.

Der Forschungsreaktor ist nicht für den Absturz schwerer und/oder schnellfliegender Flugzeuge ausgelegt, da die Halle nur ein dünnes Dach und keine Betonsicherheitskuppel besitzt. Durch die Eröffnung des Flughafen BER Schönefeld wird der Reaktor regelmäßig überflogen, und damit steigt die Wahrscheinlichkeit für einen Absturz. Die kürzlich erfolgte Bewertung der Risiken durch den sogenannten "Stresstest" des TÜV Rheinland hatte zum Ergebnis, dass dem Betreiber verschiedene Auflagen, insbesondere zur Verbesserung von Notfallmaßnahmen, gemacht wurden. Es ist eine allgemein anerkannte Tatsache, dass der Atomreaktor als Neutronenquelle für die wissenschaftliche Forschung ein „Auslaufmodell“ ist und man in der Wissenschaft zukünftig auf andere Arten von Neutronenquellen umsteigen muss. Dieser Umstieg muss dringend beschleunigt werden, weil der Schutz der Bevölkerung vor den Risiken dieses Atomreaktors Vorrang vor den (Kosten-)Interessen von Wissenschaft und Industrie haben muss.

Antragsfabrik/LPT 2012.2/Förderung von Altbausanierung WP032 12.07.2012 WP032 - Förderung von Altbausanierung RicoB CB Der Landesparteitag der Piratenpartei Brandenburg möge beschließen das Wahlprogramm an geeigneter Stelle um folgenden Inhalt zu ergänzen:

Förderung von Altbausanierung

Öffentliche Fördermittel sollen vorrangig in die Sanierung und eine sinnvolle energetische Ertüchtigung von dafür geeigneten Altbauten fließen. Die PIRATEN Brandenburg setzen sich dafür ein, dass bei Altbausanierungen der kind- und altersgerechte Ausbau stärker als bisher berücksichtigt wird.

Der Antragstext enthält bereits eine Herleitung der grundlegenden Forderung. Der Antrag kann auf dem Landesparteitag vorgestellt und Fragen beantwortet werden.
Antragsfabrik/LPT 2012.2/Transparenz im Strafverfahren WP011 10.07.2012 WP011 - Transparenz im Strafverfahren AG TDBD Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg möge beschließen, folgende Position an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm zur Landtagswahl aufzunehmen:

Transparenz im Strafverfahren

Die PIRATEN Brandenburg setzen sich dafür ein, dass Vernehmungen der Polizei und Staatsanwaltschaften grundsätzlich in Wort und Bild aufgezeichnet werden. Auf diese Weise soll für Gerichte nachvollziehbar sein, auf welche Weise Aussagen oder Geständnisse von Beschuldigten zustande gekommen sind. Die Aufzeichnungen dürfen vom Gericht nur bei Widersprüchlichkeiten und nur mit Zustimmung des Beschuldigten in Augenschein genommen werden. Die materielle Ausstattung und die datenschutzgerechte Aufbewahrung der Daten muss gewährleistet und sichergestellt werden. Bei Abschluss des Verfahrens inklusive Freispruch sind die so erfassten Daten umgehend zu löschen. Wird der Beschuldigte bestraft, sind diese Daten umgehend nach Verbüßung der Strafe zu löschen. Wird der Beschuldigte bestraft, werden die Daten nach Maßgabe des BDSG aufbewahrt und gelöscht.

Der Antrag wurde - in anderer Form - durch die AG TDBD bereits zum Landesparteitag 2012.1 eingebracht und dort abgelehnt. Die auf dem Landesparteitag 2012.1 vorgebrachte Kritik wurde nun in den Antrag eingearbeitet, der Antrag überarbeitet und zum Landesparteitag 2012.2 erneut eingereicht. Eine Begründung des Antrages kann bei Bedarf in mündlicher Form beim Landesparteitag erfolgen.
Antragsfabrik/LPT 2012.2/Lärmkartierung WP046 13.07.2012 WP046 - Lärmkartierung Kannstewissen , für AG Umwelt Industrie- und Verkehrslärm durch Kartierung auf OpenData-Basis erfassen

Die Piratenpartei Brandenburg setzt sich für die Kartierung von Straßen-, Bahn-, Flug- und Industrielärmemmissionen unter Nutzung aller verfügbarer Daten unabhängig von Mindestbelastungen ein.

Alle vorhandenen Daten sollen nach dem OpenData-Prinzip transparent und maschinenlesbar im Internet veröffentlicht werden, um eine dynamische, idealerweise webbasierte Darstellung der Einzel- und Gesamtbelastungen zu ermöglichen und den Betroffenen die Möglichkeit zu geben, ihre individuelle Belastungen zu erfahren.

Die online- und offline Darstellung soll einheitlich erfolgen und einfach zu erfassende Lärmquellen kennzeichnen.

Berechnungen von Lärmemissionen müssen auf Antrag Betroffener durch Messungen validiert werden.

Das Bauplanungsrecht soll so verändert werden, dass von unabhängigen Gutachtern erstellte Lärmprognosen verpflichtender Teil des Genehmigungsverfahrens von Industrie- und Verkehrsinfrastrukturprojekten werden.

Die Erfassung und Veröffentlichung von Lärmemissionen erfolgt in

Brandenburg nur entsprechend der minimalen gesetztlichen Notwendigkeit(EU RICHTLINIE 2002/49/). Dadurch sind Lärmbelastete Bereiche von der Erfassung ausgeschlossen, weil sie die hohen Werte für die Mindestbelastung nicht erreichen.

Die Darstellung von Lärm erfolgt in Brandenburg bisher auschließlich in Form von PDF Dateien, die keine sinnvolle Bewertung der örtlichen Situation erlauben. Es existiert keine Kartierung, die alle Lärmarten beinhaltet.

Bei der Kartierung werden alle Werte ausschließlich berechnet. Erst eine mindestens punktuelle Messung kann aber die wirklichen Belastungen darstellen.

Antragsfabrik/Erfassung und Speicherung von Biometrischen Daten WP006 01.05.2012 WP006 - Erfassung und Speicherung von Biometrischen Daten Jensbernau Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg möge beschließen, folgende Position an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm zur Landtagswahl aufzunehmen:

Erfassung und Speicherung von Biometrischen Daten

Es lässt sich derzeit der besorgniserregende Trend beobachten, dass in immer größerem Umfang die Speicherung und der automatisierte Abgleich von biometrischen Daten erfolgt. Es ist weder zu verhindern, dass die Grundrechte unschuldiger Bürger bei einem solchen Vorgehen verletzt werden, noch dass ein solches Vorgehen auf Basis existierender Daten immer häufiger angewendet wird. Daher lehnen die PIRATEN Brandenburg die Erfassung biometrischer Daten ohne Anfangsverdacht sowie deren Speicherung ohne erwiesene Straftat kategorisch ab.

Darüber hinaus lehnen die PIRATEN Brandenburg die dauerhafte Speicherung von DNA-Datensätzen von nicht belasteten Personen grundsätzlich ab. Auch persönliche Daten, die im erkennungsdienstlichen Verfahren gewonnen wurden, sind im Falle des § 170 Abs. 2 StPO oder bei Freispruch, nach Abschluss des Verfahrens unverzüglich zu löschen.

Die Grundlage des Antrages entstammt dem Wahlprogramm der Piratenpartei Nordrhein-Westfalen. Der Antrag wurde durch die AG TDBD entsprechend auf das Land Brandenburg angepasst und dann zum Landesparteitag 2012.1 eingebracht. Eine Begründung des Antrages kann in mündlicher Form beim Landesparteitag erfolgen.
Antragsfabrik/Lärmemissionen WP080 17.05.2012 WP080 - Lärmemissionen AG Umwelt und Energie Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg möge beschließen, folgende Position an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm zur Landtagswahl aufzunehmen:

Lärmemissionen

Lärm stellt eine der größten Umweltbelastungen in Europa dar. Die PIRATEN Brandenburg erkennen Lärm als Gesundheitsrisiko an. Jeder Mensch hat das Recht auf Schutz vor Lärm. Dieser Schutz ist unter Berücksichtigung der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse zu gewährleisten. Auch die Lärmbelastung von Tieren ist zu beachten und auf das mögliche Mindestmaß zu reduzieren. Aktiver Schutz (an der Quelle) ist passivem Schutz (am Wirkungsort) vorzuziehen. Lärmemissionen sind in ihrer Wirkung gesamtheitlich zu betrachten. Dabei sind z.B. wirtschaftliche Chancen den gesundheitlichen Risiken gegenüberzustellen. Zur transparenten und bürgerfreundlichen Kennzeichnung von Lärmemissionen unterstützen die PIRATEN Brandenburg die Einführung eines Lärmlabels.

Lärmemissionen als Gesundheitsgefährdung anzuerkennen ist noch relativ neu. Die Anerkennung fällt schwer, weil damit für die Menschen das Recht auf Schutz vor Lärm (und damit körperliche Unversehrtheit nach GG) einbezogen ist.

Das Recht auf Schutz nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen führt dazu, dass im Gegensatz zur bisherigen Praxis bei der Errichtung oder Veränderungen an Anlagen, Infrastrukturen usw. Schutzmaßnahmen angewendet werden müssen. Damit wird es zukünftig unmöglich, z.B. Bahnlinien oder Straßen zu sanieren oder zu erweitern, ohne Schutzmaßnahmen durchzuführen. Der Tierschutz ergibt sich aus der Verantwortlichkeit des Menschen auf die Umwelt. Die Forderung nach Beachtung von Lärm auf Tiere erweitert ggf. den Planungsaufwand, die Forderung nach Vermeidung erhöht ggf. den ökonomischen Aufwand für Schallschutzmaßnahmen. Vorrang des aktiven vor dem passivenm Schallschutz ist Grundlage, um die aktuelle Praxis des Schallschutzes umzukehren. Oft wird passiver Schutz betrieben, weil dieser auf den ersten Blick einfach billiger ist.Durch passiven Schallschutz wie. z.B. Lärmschutzfenster werden Menschen in Häuser eingesperrt, aktiver Lärmschutz z.B. nächtliche Geschwindigkeitsbeschränkungen wirken an der Quelle. Bisher werden Gesundheitskosten bei der Bewertung von Lärm nicht berücksichtigt. Das Einbeziehen der Gesundheitskosten führt direkt zur Notwendigkeit von besserem Schallschutz. Die Einführung eines Lärmlabels stellt eine Innovation in der Parteienlandschaft dar. Analog zum bekannten Energielabel für Kühlschränke, Waschmaschinen, Glühlampen, das CO2 Label für Autos usw. soll eine einfache zu erfassende Kennzeichnung von Lärmquellen für z.B. Wohn- und Arbeitsorte, Kitas, Schulen usw. geschaffen werden.

Antragsfabrik/Einführung des doppischen Haushalts‐ und Rechnungswesens auch auf Landesebene WP093 18.05.2012 WP093 - Einführung des doppischen Haushalts‐ und Rechnungswesens auch auf Landesebene MvG Einführung des doppischen Haushalts‐ und Rechnungswesens auch auf Landesebene

Die Piratenpartei Brandenburg setzt sich für ein modernes und homogenes Rechnungswesens in staatlichen Bereichen ein und unterstützt den Ansatz der Landesregierung für die Einführung des doppischen Haushalts‐ und Rechnungswesens auf Kommunalebene. Darüber hinaus gehend fordert die Piratenpartei Brandenburg zur Förderung der Transparenz auf allen staatlichen Ebenen die Einführung der Doppik auch auf Landesebene bis zum Jahr 2018.

Die doppelte Buchführung (Doppik) hat die Jahrhunderte alte Kameralistik in vielen Kommunen in Deutschland bereits abgelöst. Doppik bietet bessere Informationen zu Vermögen und Mittelherkunft (Eigen-, Fremdkapital und Rückstellungen), wodurch die Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandels gesteigert werden kann und für den Bürger die Transparenz erhöht wird.

Die Doppik enthält insbesondere die Auflistung der Vermögenswerte, eine Bilanzierung sowie eine Gewinn und Verlust-Rechnung. Somit ist beispielsweise der Abbau von "Tafelsilber" (durch Verkäufe von Immobilien und landeseigener Betriebe) nachvollziehbar, gleichzeitig sind Rückstellungen für Pensionen bilanziell auszuweisen. Beim Verkauf von Eigentum wird auch ersichtlich, um welchen Anteil das Gesamtvermögen sich verändert.

Ausgehend von den Beschlüssen der Ständigen Konferenz der Innenminister (IMK) vom 22. November 2003 hat sich das Land Brandenburg in 2004 für die Einführung des doppischen Haushalts‐ und Rechnungswesens auf Kommunalebene entschieden. Begründet wurde die Einführung damit, dass gegenüber der traditionellen Kameralistik ein doppischen Rechnungswesen erhebliche Vorteile bietet, denn erstmals wird es möglich sein, Ressourcen und deren Verbrauch vollständig zu erfassen. Ein doppisches Rechnungswesen stellt durch den systematischen Verbund der Ergebnis‐, Finanz‐, und Vermögensrechnung darüber hinaus sicher, dass die Geschäftsvorfälle nicht mehrfach erfasst werden müssen und eröffnet dadurch Einsparpotentiale. Neben den möglichen Einsparpotentialen im Verwaltungsbereich des Landes können interessierte Bürgerinnen und Bürger leichter als bisher nachvollziehen, wie ihre Steuergelder verwendet werden und sich so ein eigenes Bild von der wirtschaftlichen Situation des Landes machen. Entscheidungen der Landesregierung und der Einzelressorts können leichter nachvollzogen und kritischer begleitet werden. Die Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger in politische Prozesse wird gefördert. Die PIRATEN müssen auf die Umsetzung des Beschlusses der Innenministerkonferenz drängen.

Antragsfabrik/Ausbau öffentlicher Verkehrsmittel und Ausbau des Angebots freier und öffentlicher Individualverkehrslösungen WP039 17.05.2012 WP039 - Ausbau öffentlicher Verkehrsmittel und Ausbau des Angebots freier und öffentlicher Individualverkehrslösungen AG Umwelt und Energie Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg möge beschließen, folgende Position an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm zur Landtagswahl aufzunehmen:

Ausbau öffentlicher Verkehrsmittel und Ausbau des Angebots freier und öffentlicher Individualverkehrslösungen


Der öffentliche Nahverkehr bietet umweltfreundliche und kostengünstige Verkehrsteilnahme in den Städten und auf dem Land. Die PIRATEN Brandenburg sind für die Einführung öffentlicher Verkehrsmittel zur freien Nutzung, sowie für den Ausbau und die Modernisierung des Nahverkehrsnetzes. Damit kann eine angemessene und zukunftsfähige Mobilität der Bürger sichergestellt werden. Der öffentliche Nahverkehr ist als Rückgrat der allgemeinen Mobilität unverzichtbar. Die PIRATEN Brandenburg stehen für den Ausbau der dafür notwendigen Infrastruktur. In urbanen Gebieten soll dem Bürger eine flexible und den individuellen Mobilitätswünschen gerecht werdende Beförderungsmöglichkeit geboten werden. Über die heute bereits bekannten Verkehrsmöglichkeiten hinaus fordern wir einen Ausbau des individuellen öffentlichen Personennahverkehrs (iÖPNV) auf der Basis öffentlicher und freier einzeln nutzbarer Beförderungskonzepte. Konkret sind dabei öffentliche Elektrofahrzeuge zusammen mit der zugehörigen Infrastruktur zur Erprobung einzuführen. Für die Beförderung nach Fahrplan stehen die PIRATEN Brandenburg für die Nutzung alternativer Antriebskonzepte für die Fahrzeuge, wie auch für die Einführung von Vorrangregelungen für den öffentlichen Nahverkehr. Die PIRATEN Brandenburg machen sich für die Einführung von öffentlichen Kleinbussen stark, die mit hoher Frequenz die Linien bedienen und dabei auf Zuruf auch abseits der Haltestellen Passagiere aufnehmen oder absetzen. Langfristig sollte ein modernes und effizientes Schienensystem eingeführt werden, das nicht nur Personenbeförderung leistet, sondern auch den Gütertransport ermöglicht.

Der ÖPNV ist zu erhalten und auszubauen, um eine allgemeine Teilhabe an der Gesellschaft zu gewährleisten. Seine Akzeptanz steigt mit individuellen Lösungen.
Antragsfabrik/LPT 2012.2/Erweiterung des Straftatbestandes des § 339 StGB (Rechtsbeugung) um das Merkmal der Fahrlässigkeit GP010 13.07.2012 GP010 - Erweiterung des Straftatbestandes des § 339 StGB (Rechtsbeugung) um das Merkmal der Fahrlässigkeit Edmund Müller Der Landesparteitag möge beschließen im Landesprogramm an geeigneter Stelle (beispielsweise als Unterpunkt unter dem beantragten Hauptpunkt im Antrag GP002) folgenden Passus einzufügen:

Der gesetzliche Straftatbestand des § 339 StGB (Rechtsbeugung) ist im Wortlaut explizit um das Merkmal der Fahrlässigkeit zu erweitern.

Das schärfste Kontrollinstrument äussersten richterlichen Fehlverhaltens ist durch die Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs entgegen dem eindeutigen Wortlaut der Norm faktisch unwirksam gemacht worden. Die hohen Hürden welche der Bundesgerichtshof für den Tatbestand aufgebaut hat ist weder nach dem Wortlaut, noch dem Sinn der Norm nachvollziehbar. Es mutet delikat an, dass Richter die Strafbarkeit ihresgleichen, entgegen dem entworfenen Wortlaut des Gesetzgebers, nahezu verunmöglichen (Stichwort: versagende Selbstkontrolle, siehe andere Anträge).

Der Richter hat sich an Recht und Gesetz zu halten. Entsprechend der hohen Verantwortung seiner gesellschaftlichen Aufgabe und Sorgfaltspflicht ist kein Platz für Straffreiheit bei Fahrlässigkeit. Man halte sich vor Augen, dass für fast jede Norm des Strafgesetzbuches, den normalen Bürger betreffend, der Grundsatz "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" gilt. Nach der Rechtsprechung des BGH ist der Rechtsbeugungsparagraph der einzige, wofür dieser Grundsatz nicht zu gelten scheint. Die obersten Hüter des Gesetzes, welche tagtäglich bei ihrer Arbeit damit umgehen, dürfen zur Verteidigung vor Strafverfolgung vorschützen es nicht zu kennen.

Dieser freischwebenden Auslegung des BGH ist durch einer eindeutigen Formulierung des Gesetzes durch den Gesetzgeber zu begegnen. Insbesondere vor dem Hintergrund der Sperrwirkung des § 339 StGB. Ein Richter kann für andere Straftaten in Ausübung seines Amtes (Körperverletzung, Freiheitsberaubung usw.) erst belangt werden, wenn ein entsprechende Verurteilung wegen Rechtsbeugung erfolgt ist. Opfer fahrlässiger Rechtsbeugung haben somit derzeit keine Möglichkeit eine gerechte Entschädigung zu erhalten.

Weitere Informationen zum § 339, zur Auslegung durch den BGH und der Kritik daran siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsbeugung Gute Lektüre zum Thema stellen Rolf Bossis "Halbgötter in Schwarz" und Sabine Rückerts "Unrecht im Namen des Volkes" dar.

Antragsfabrik/LPT 2012.2/Justizvollzug modernisieren WP007 09.07.2012 WP007 - Justizvollzug modernisieren KdrKay Drews Der Landesparteitag der Piratenpartei Brandenburg möge beschließen das Wahlprogramm an geeigneter Stelle um folgenden Inhalt zu ergänzen.

Sicherheit darf sich nicht darauf reduzieren, Gefängnisse ausbruchssicher zu machen. Der Schutz der Bürgerinnen und Bürger muss auch nach der Entlassung der Gefangenen im Vordergrund stehen, indem während der Haftzeit auf eine erfolgreiche Wiedereingliederung der Gefangenen in die Gesellschaft hingearbeitet wird. Um eine solche Resozialisierung der Gefangenen zu ermöglichen, muss der Justizvollzug mit qualifiziertem Personal ausgestattet sein. Es ist ein Trugschluss zu glauben, möglichst viele und lange Haftstrafen würden die Sicherheit erhöhen und Wiederholungstaten vermeiden. Das Gegenteil ist oft der Fall. Die Piraten Brandenburg setzen sich daher für eine Vermeidung von Haft und eine Verringerung der Zahl der Inhaftierten durch auflergerichtlichen Tatausgleich, Haftvermeidung und die Entkriminalisierung von Bagatelldelikten ein. Wir halten den Täter-Opfer-Ausgleich, bei dem mit Zustimmung des Opfers eine persönliche Wiedergutmachung durch Täter bzw. Täterin gesucht wird, für einen wichtigen Schritt, den Tätern bzw Täterin ihr Unrecht vor Augen zu führen. Prävention ist keine freiwillige, sondern eine notwendige Leistung. Sie hilft den Menschen und spart letztlich Geld.

Quelle: Wahlprogramm Bündnis 90/Grüne Brandenburg 2009

Wissenschaftliche Studien haben bewiesen, dass härtere und längere Haftstrafen nicht gleichzeitig mehr Sicherheit in unserem Bundesland Brandenburg bedeuten.Auch sind die Kosten für jeden Inhaftierten Täter/Täterin sehr hoch. Ein Hafttag kostet den Steuerzahler im Schnitt mehrere hunderte Euros.

Durch eine gezielte Senkung der Zahlen der Inhaftierten in Brandenburg und Endkriminalisierung von Bagatelldelikten ließe sich nicht nur viel Steuergeld einsparen, sondern auch Geld für mehr Präventionsarbeit frei werden.


wissenschaftliche Quellen zur Begründung des Antrages:

Bericht der Forschungsstelle für Jugendstrafrecht und Kriminalprävention von Professor Dr. Heribert Ostendorf http://www.uni-kiel.de/ostendorf/publikationen/praeventionen/praevention.html

Mehr und härtere Strafen = mehr Innere Sicherheit! Stimmt diese Gleichung? Strafrechtspolitik und Sanktionierungspraxis in Deutschland im Lichte kriminologischer Forschung von Prof. Dr. Wolfgang Heinz Universität Konstanz Vortrag, gehalten am 31. März 2007, Kansai Universität, Osaka http://www.uni-konstanz.de/rtf/kis/Heinz_Mehr_und_haertere_Strafen_he306.pdf

Begründung des Antrages zweite Zeile etc.

Antragsfabrik/DOS/HV 2015.1/X005 X005 BastianBB Der RV Dahme-Oder-Spree unterstützt aktiv das Volksbegehren gegen die 3. Startbahn. BastianBB (eingestellt von geka) Der RV Dahme-Oder-Spree unterstützt aktiv das Volksbegehren gegen die 3. Startbahn und macht sich die Forderungen zu Eigen:

Forderungstext:

Der Verkehrsflughafen Berlin-Brandenburg BER in Schönefeld darf nicht über den im Planfeststellungsbeschluss gebilligten Umfang hinaus erweitert werden.

I. § 19 Abs. 11 des gemeinsamen Landesentwicklungsprogramms der Länder Berlin und Brandenburg (Landesentwicklungsprogramm – LEPro) in der Fassung vom 1.11.2003 einschließlich der Änderungen vom 10.10.2007 wird um folgende Sätze ergänzt:

1. Der Flughafen am Standort Schönefeld darf nicht mehr als zwei Start- und/oder Landebahnen haben.

2. Die Kapazität des Flughafens am Standort Schönefeld soll nicht über die Fähigkeit zur Abwicklung von 360.000 Flugbewegungen im Jahr hinaus ausgebaut werden.

II. Die Regierung des Landes Brandenburg wird aufgefordert, den Landesentwicklungsplan Flughafenstandortentwicklung (LEP FS) in der Fassung vom 30.05.2006 um folgendes Ziel und folgenden Grundsatz der Raumordnung zu ergänzen:

   (Festlegung Z16) Der Flughafen am Standort Schönefeld darf nicht mehr als zwei Start- und/oder Landebahnen haben. 
   (Festlegung G17) Die Kapazität des Flughafens am Standort Schönefeld soll nicht über die Fähigkeit zur Abwicklung von 360.000 Flugbewegungen im Jahr hinaus ausgebaut werden.“ 

III. Falls das Land Berlin seine Mitwirkung an den in Nr. I. und II. vom Land Brandenburg beabsichtigten Ergänzungen des § 19 Abs. 11 LEPro und des LEP FS verweigert, wird das Land Brandenburg den „Vertrag über die Aufgaben und Trägerschaft sowie Grundlagen und Verfahren der gemeinsamen Landesplanung zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg (Landesplanungsvertrag)“ gemäß dessen Art. 24 kündigen. Die Regierung des Landes Brandenburg ist berechtigt, einen neuen Landesplanungsvertrag mit dem Land Berlin nur unter Ausklammerung des Verkehrsflughafens Berlin-Brandenburg BER abzuschließen.

Mit einem Volksbegehren wollen Umweltinitiativen und betroffene Anwohner eine dritte Startbahn am BER verhindern und die Zahl der Flugbewegungen auf 360.000 pro Jahr gesetzlich begrenzen. Von der Erweiterung des Flughafens befürchten die Kritiker eine Verdoppelung der bislang geplanten Flugbewegungen und damit noch mehr Fluglärm und eine höhere Umweltbelastung.

Der Gesetzentwurf schreibt im gemeinsamen Landesentwicklungsprogramm und im Landesentwicklungsplan der Länder Berlin und Brandenburg die Begrenzung des BER auf höchstens zwei Start- und Landebahnen fest. Maximal 360.000 Flugbewegungen im Jahr wären danach zugelassen, was der aktuellen Höchstkapazität des BER entspricht.

Sollte Berlin diesen Änderungen widersprechen, müsste Brandenburg aus den gemeinsamen Verträgen aussteigen. Neue Vereinbarungen dürften dann nur unter Ausschluss aller BER-Themen neu verhandelt werden. Das Volksbegehren will damit ein bekanntes Problem umgehen: Unter Verweis auf den gemeinsamen Vertrag mit Berlin wurde der Gesetzentwurf im Landtag beim letzten Mal abgelehnt.

Quelle: Gemeinsamer Landesentwicklungsplan – Flughafenstandortentwicklung (LEP FS) https://dl.dropboxusercontent.com/u/13031383/lep_fs-1.pdf

Beschlossen wird der Forderungstext.

Antragsfabrik/Kennzeichnung von Polizisten WP009 01.05.2012 WP009 - Kennzeichnung von Polizisten Jensbernau Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg möge beschließen, folgende Position an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm zur Landtagswahl aufzunehmen:

Kennzeichnung von Polizisten

Für den Einsatz der Polizei bei geplanten Großveranstaltungen, wie Demonstrationen oder Sportereignissen sollten die einzelnen Polizisten mit einer eindeutig zuordenbaren Identifikationsnummer ausgestattet sein. Für den Fall unverhältnismäßiger Gewaltanwendung oder anderer gesetzeswidriger Handlungen seitens der Polizei soll damit sichergestellt werden, dass deren spätere Identifikation möglich ist. Dabei sind die Persönlichkeitsrechte der Polizisten zu wahren. Im Fall einer Anzeige darf daher erst auf richterlichen Beschluss hin die Identifikation erfolgen. Ein geeignetes und praktikables Verfahren zur Verteilung der Identifikationsnummern und zu deren Gestaltung soll in Zusammenarbeit mit der Polizei mittelfristig entwickelt werden. Eine namentliche Kennzeichnung, wie es die am 1. Januar 2013 in Kraft getretene Änderung des Brandenburgischen Polizeigesetzes vorsieht, lehnen die PIRATEN Brandenburg ab.

Die Grundlage des Antrages entstammt dem Wahlprogramm der Piratenpartei Saarland. Der Antrag wurde durch die AG TDBD entsprechend auf das Land Brandenburg angepasst und dann zum Landesparteitag 2012.1 eingebracht. Eine Begründung des Antrages kann in mündlicher Form beim Landesparteitag erfolgen.
Antragsfabrik/Barrierefreier und maschinenlesbarer Haushalt WP091 18.05.2012 WP091 - Barrierefreier und maschinenlesbarer Haushalt MvG Barrierefreier und maschinenlesbarer Haushalt

Die Piratenpartei Brandenburg setzt sich dafür ein, dass die Haushaltsrechnungen, Haushaltsentwürfe und Unterlagen über die mittelfristige Finanzplanungen auf Landes-, Kreis-und Gemeindeebene spätestens zum Zeitpunkt der Vorlage an das zuständige Gremium und mindestens vier Wochen vor dem Termin einer beschlussrelevanten Sitzung des Gremiums nicht nur als PDF - Dokument, sondern auch in einer Weise digital veröffentlich werden (vorzugsweise Tabellendokument, OfficeOpenXML (OOXML) oder Open Document Format (ODF), die eine weitergehende Auswertung der Unterlagen durch interessierte Bürgerinnen und Bürger barrierefrei und maschinenlesbar zulässt. Die Unterlagen zur Haushaltsplanung sollen vollständig digital einsehbar sein und neben den Haushaltsansätzen des Vorjahres auch die Ergebnisse des abgelaufenen Haushaltsjahres, die Haushaltsansätze des kommenden Haushaltsjahres und auch die vollständigen Begründungen je Einzelposition enthalten. Vorbemerkungen, Erklärungen zu Deckungsfähigkeiten sowie die Anlagen zum Haushaltsplan sind ebenso digital auszuweisen.

Nur durch die frühzeitige Darstellung der Haushaltsplanung und der eröffneten Möglichkeit, die zugehörigen Dokumente nach frei festzulegenden Kriterien zu filtern, kann bürgernahe Transparenz in Haushaltsfragen gewährleistet werden. Datenschutzrechtliche Gründe, die einer Veröffentlichung zuwiderstehen, existieren nicht. Vielmehr haben die Bürger nach dem Informationsfreiheitsgesetz einen Rechtsanspruch auf diese Informationen und müssen sich zu mindest darauf verlassen können, dass die Verordneten des beschlussgebenden Gremiums hinreichende Möglichkeiten zur Einsichtnahme in alle erforderlichen Unterlagen hatten.

Um einen handhabbaren Umgang mit den Datenmengen zu gewährleisten, sind die Haushaltspläne barrierefrei und maschinenlesbar zu publizieren, Beispielsweise als Tabellendokument oder ggf. einfach als html oder Textfile, jedoch nicht als ein gescanntes pdf. Da der Haushaltsentwurf und der anschließende Beschluss sich in jedem Fall an der bestehenden Rechtsgrundlage, der Bedarfssituation und der Entscheidungsfreiheit der Abgeordneten orientiert, ist eine rechtswidrige oder auch nur kontraproduktive Umgestaltung der Haushaltsansätze durch diese geschaffene Transparenz erschwert. Vielmehr wird einer ungewollten Manipulation der Haushaltszahlen vorgebeugt. Eine Überprüfung der Dokumente auf durchgeführte Änderungen zum vorherigen Ansatz ist jederzeit möglich. Die durch die geforderte Vorveröffentlichung geschaffene Transparenz erleichtert die Kommunikation mit den Bürgern, stärkt den beschlossenen Entwurf das zuständige Gremium und beugt einer ungewollten Einflussnahme vor.

Antragsfabrik/Der Polizeibeauftragte des Landtages WP008 01.05.2012 WP008 - Der Polizeibeauftragte des Landtages Bastian Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg möge beschließen, folgende Position an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm zur Landtagswahl aufzunehmen:

Der Polizeibeauftragte des Landtages

In Analogie zum Wehrbeauftragten des Bundestages, der die für die Bundeswehr erforderliche Transparenz herstellen soll, halten die PIRATEN Brandenburg die Einrichtung eines Beauftragten des Landtags für die Polizeibehörden des Landes für überfällig. Der Polizeibeauftragte soll die Grundrechte schützen, den Landtag bei der Ausübung der parlamentarischen Kontrolle über das Polizeiwesen des Landes unterstützen sowie als Eingabe- und Beschwerdestelle für Bürger und Polizeibedienstete dienen. Interne polizeiliche Probleme soll dieser Beauftragte genauso untersuchen wie diejenigen, die durch das Handeln der Polizei auftreten können - zum Beispiel unzulässige Polizeigewalt.

Als unabhängiger parlamentarischer Ansprechpartner für die Polizei und die Bürger soll er aufklären und vermitteln. Er nimmt polizeiexterne und polizeiinterne Beschwerden entgegen und untersucht sie. Einmal jährlich legt der Polizeibeauftragte dem Landtag einen Tätigkeitsbericht vor, in dem er insbesondere auf das Verhältnis der Bürger zu ihrer Polizei und umgekehrt eingeht. Der Polizeibeauftragte kann mit Einwilligung des Beschwerdeführers oder des von der polizeilichen Maßnahme Betroffenen einen Vorgang der für die Einleitung des Straf- oder Disziplinarverfahrens zuständigen Stelle zuleiten.

Im Rahmen seiner festgelegten Aufgaben hat der Polizeibeauftragte Ermittlungsbefugnisse, die denen entsprechen, die für einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss vorgesehen sind. Der Polizeibeauftragte ist entsprechend der Regelungen zum Wehrbeauftragten zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Eine Begründung des Antrages kann in mündlicher Form beim Landesparteitag erfolgen.
Antragsfabrik/LPT 2012.2/Konversionsflächen der Bundeswehr WP033 12.07.2012 WP033z - Konversionsflächen der Bundeswehr RicoB CB Der Landesparteitag der Piratenpartei Brandenburg möge beschließen das Wahlprogramm an geeigneter Stelle um folgenden Inhalt zu ergänzen:

Konversionsflächen der Bundeswehr

Mit der Umstrukturierung der Bundeswehr werden durch Konversion wieder große Flächen zur Verfügung stehen. Bei ortsnahen Flächen sind gerade Kommunen für Ihre Stadtplanung auf diese Flächen angewiesen - beispielsweise für die Anlage von Gewerbe- und Industriegebieten. Bei den vorhandenen Gebäuden ist im Sinne der Nachhaltigkeit eine Nachnutzung anzustreben. Ortsferne Flächen - zum Beispiel Truppenübungsplätze - sollen der Natur erhalten bleiben, renaturiert werden oder für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien genutzt werden.

Der Antragstext enthält bereits eine Herleitung der grundlegenden Forderung. Der Antrag kann auf dem Landesparteitag vorgestellt und Fragen beantwortet werden.
Antragsfabrik/Demokratie bezieht alle ein WP031 02.05.2012 WP031 - Demokratie bezieht alle ein Nemuk Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg möge beschließen, folgende Position an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm zur Landtagswahl aufzunehmen:

Demokratie bezieht alle ein

Alle Menschen, die ihren Lebensmittelpunkt in Brandenburg haben, haben das Recht, die Politik in den Kommunen mitzubestimmen und mitzugestalten. Die bestehenden Hürden, die dem durch das veraltete Staatsangehörigkeitsrecht entgegenstehen, werden die PIRATEN Brandenburg aufheben. Die Piratenpartei Brandenburg wird das bereits geltende Wahlrecht für EU-Bürger auf kommunaler Ebene ausweiten. Das Wahlrecht ist allen Menschen, die in Brandenburg ihren Lebensmittelpunkt haben, zu gewähren, um ihnen zu ermöglichen, aktiv an der Gestaltung ihres Umfelds teilzuhaben. Dies betrifft sowohl die Kommunalwahlen als auch das Recht an Bürgerentscheiden teilzunehmen.

Die PIRATEN Brandenburg werden sich darüber hinaus im Bundesrat dafür einsetzen, die Chancen zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit für Migranten wesentlich zu erleichtern. Menschen, die hier geboren werden, erhalten gesichert die deutsche Staatsangehörigkeit. Wir setzen uns für ein von Geburt an bestehendes aktives Wahlrecht für die Wahlen zum Landtag und den Kommunalwahlen ein. Die erstmalige Ausübung dieses Wahlrechts erfordert für Minderjährige die selbständige Eintragung in das Wählerverzeichnis. Eine Wahl stellvertretend durch Erziehungsberechtigte lehnen wir ab. Damit einhergehend dürfen auch direktdemokratische Beteiligungsmöglichkeiten nicht durch Altersgrenzen eingeschränkt werden.

Die Grundlage des Antrages entstammt dem Wahlprogramm der Piratenpartei Berlin. Der Antrag wurde durch die AG TDBD entsprechend auf das Land Brandenburg angepasst und dann zum Landesparteitag 2012.1 eingebracht. Eine Begründung des Antrages kann in mündlicher Form beim Landesparteitag erfolgen.
Antragsfabrik/DOS/BER - Unübersehbare Gesundheitsfolgen (offen) BER - Unüberschaubare Gesundheitsfolgen und deren finanzielle Konsequenzen ChristianeBrauch Die Hauptversammlung möge folgende Position beschließen: Die Piraten Brandenburg/Dahme-Oder-Spree fordern umgehend eine Berücksichtigung dieser gesamtgesellschaftlichen Fakten und vor allem der Kosten für das Gemeinwesen bei der Planung von Großprojekten. Hier im Besonderen die sofortige Neuplanung bzw. Wiederaufnahme der Planung eines anderen Standortes für den BER – aufgrund der bekannten wissenschaftlichen Gutachten sind zu nennen: Sperenberg, Jüterbog sowie andere Plätze. Aufgrund einer Vielzahl von bereits durchgeführten epidemiologischen Studien ist seit Jahren bekannt, dass mit dem Flugverkehr assoziierte Emissionen (Lärm und Feinstaub) – gerade in flughafennahen dichtbesiedelten Gebieten Menschen krank werden. Folgende Erkrankungen werden im direkten Zusammenhang mit diesen Schadstoffen genannt:
  1. Herz-Kreislauf-Erkrankungen wie Bluthochdruck, Herzinfarkt, Schlaganfall
  2. aus dem psychiatrischen Formenkreis Depressionen (vorallem bei Frauen), aber auch Schizophrenien – letztlich bis hin zu stattgehabten Selbstmorden
  3. bei Kindern verzögertes Lernen der  Sprache, des Lesens, der Erfüllung komplizierterer mathematischer Aufgaben; Konzentrationsschwächen; Veränderungen des sozialen Verhaltens und Lernens; Erkrankungen der Atemwege


Links:

Antragsfabrik/Energie (Alternative) GP18 06.01.2011 GP18 - Umwelt und Energie: Modul 2 - Energie (Alternative) Christoph B. Die Piraten im Land Brandenburg setzen sich für die Stärkung dezentraler, kommunaler Energieunternehmen ein. Zur flächendeckenden Sicherung der Energieversorgung aller in Brandenburg lebenden Menschen, können Energieunternehmen Versorgergemeinschaften bilden. Mono- und Oligopolstrukturen sollen abgebaut und die demokratische Einflussnahme auf Unternehmen durch Angestellte und Bürger gefördert werden. Energieunternehmen sollen zu größtmöglicher Kostentransparenz verpflichtet werden.

Die Energieerzeugung soll auf natürlichen und regenerativen Ressourcen aufbauen. Gewinnung und Bereitstellung sollen umweltfreundlich gestaltet werden. Zur Energiegewinnung verwendete Ressourcen sollen möglichst vor Ort gewonnen und genutzt werden.
Für die Energieerzeugung aus regenerativen Energieträgern ist es unabdingbar, dass Energiespeicher erforscht und ausgebaut werden. Leistungsspitzen der regenerativen Energieerzeugung müssen gespeichert und dann verwendet werden, wenn Bedarf daran besteht. Energiespeicher sollen umweltschonend und an regionale Gegebenheiten angepasst gestaltet werden.
Energienetze sind so anzupassen, dass sie den Anforderungen der Zukunft gewachsen sind. Energienetze gehören zur lebensnotwendigen Infrastruktur. Sie gehören in die öffentliche Hand oder sind staatlicher Kontrolle zu unterstellen. Eine funktionstüchtige Energieinfrastruktur muss gesichert sein.

Absatz 1: Kleine Unternehmen beleben das Geschäft. Sie besitzen oft innovative Geschäftsstrukturen und sind offener für neue Technologien. Dies zeigt sich auch bei Deutschlands großen Energieunternehmen. Beispiel: 2008 produziert Deutschland 15% seines Stroms aus erneuerbaren Energiequellen. RWE hat gemessen an ihrer Gesamtproduktion einen Anteil von nur 2% Strom aus erneuerbaren Energien.

Absatz 2: Die Abhängigkeit von endlichen Ressourcen zur Energieerzeugung soll beendet werden. Stromerzeugung aus erneuerbaren Ressourcen mag heute immer noch teuer sein aber es ist eine Investition in die Zukunft. Die Preise für fossile Energieträger werden weiter steigen, zudem ist die Verwendung fossiler Energieträger nicht nur umweltschädlich, sondern auch verschwenderisch. Viele Rohstoffe werden auch in der Industrie benötigt.
Absatz 3: Energiespeicher müssen weiterentwickelt werden um effizienter zu werden. Speicher müssen regionalen Bedingungen angepasst sein, so macht es beispielsweise keinen Sinn Energieüberschüsse als Wasserstoff zu speichern wenn regional ohnehin Wassermangel herrscht.
Absatz 4: Ausfälle Aufgrund maroder Energienetze verursacht durch Sparmaßnahmen in Großunternehmen darf es nicht geben. Netze müssen dem Bedarf in der Zukunft angepasst werden.

Dieser Antrag stellt eine Alternative zum Antrag Energie der AG Umwelt und Energie dar, der Antrag streift weniger andere Politikfelder wie beispielsweise Wirtschaft. Zudem werden weitere wichtige Themen wie Energiespeicherung angesprochen, was im Antrag der AG Umwelt und Energie nicht der Fall ist.

Dieser Antrag wurde auch im Liquid Feedback des Landesverbands eingereicht: https://lqpp.de/bb/initiative/show/2.html

Antragsfabrik/Einbeziehung der Bürger bei der Nutzung von Windstrom WP049 02.05.2012 WP049 - Einbeziehung der Bürger bei der Nutzung von Windstrom AG Umwelt und Energie Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg möge beschließen, folgende Position an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm zur Landtagswahl aufzunehmen:

Einbeziehung der Bürger bei der Nutzung von Windstrom

Die PIRATEN Brandenburg sehen beim Windstrom den großen Vorteil, dass er nach Errichtung der Anlagen mit ökologisch und ökonomisch vernachlässigbaren Kosten verbunden ist. Die wesentlichen Nachteile sind bislang die fehlende Einbindung der Bürger in der Umgebung, die daraus folgende fehlende Akzeptanz in der Bevölkerung sowie die nicht verbrauchsgerechte Stromerzeugung. Die PIRATEN Brandenburg machen sich daher dafür stark, dass Planungsprozesse so abgeändert werden, dass die Betroffenen stärker Einfluss auf die Planungen nehmen können. Es muss sichergestellt werden, dass die betroffenen Kommunen finanziell von den Anlagen profitieren; dazu muss unter anderem die Gewerbesteuer am Ort der Strom-Produktion abgeführt werden. Die Produktion der Windenergie muss unter Berücksichtigung von Umwelt- und Tierschutzbelangen geschehen.

Windkraftanlagen müssen unter Berücksichtigung von Umwelt- und Tierschutzbelangen gebaut werden.
Antragsfabrik/LPT 2012.2/Anhörung entsprechend der Bundessatzung SA001 12.07.2012 SA001 - Gewährung von Gehör andreas390 Die Hauptversammlung möge folgende Änderung der Satzung beschließen:

Die derzeit noch bestehende Fassung von § 6 (3) Satz 2 der Landessatzung in Abschnitt 1

"Der Vorstand muss dem Mitglied den Beschluss der in Absatz 2 Satz 2 oder 3 genannten Ordnungsmaßnahmen in Schriftform unter Angabe von Gründen mitteilen und ihm auf Verlangen eine Anhörung gewähren."

wird geändert durch folgende neue Fassung von § 6 (3) Satz 2:

"Der Vorstand muss dem Mitglied vor dem Beschluss einer Ordnungsmaßnahme eine Anhörung gewähren. Der Beschluss ist dem Mitglied in Schriftform unter Angabe von Gründen zu überstellen."

Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist ein "grundrechtsgleiches Recht". Er gehört zu den tragenden Grundsätzen eines Rechtsstaates. Durch die gegenwärtige Fassung in der Landessatzung, welche einer alten Fassung der Bundessatzung entspricht, wird der Anspruch auf Gehör reduziert. Der Betroffene von einer in seine Rechte eingreifenden Ordnungsmassnahme hat keinen Anspruch vorher angehört zu werden. Er hat diesen Anspruch allenfalls im Nachhinein und dann auch nur auf ausdrückliches Verlangen. Eine derartige Reduzierung des Anspruches auf Gehör ist nicht zeitgemäß. Auf Bundesebene ist die Abänderung der alten Regelung zwischenzeitlich erfolgt. Der Vorschlag zur Änderung der Landessatzung vollzieht die Abänderung auf Bundesebene nach. Der Vorschlag zur Änderung der Landessatzung entspricht inhaltlich der aktuellen Fassung der Bundessatzung.
Antragsfabrik/Erweiterung Präambel Landesprogramm GP001 14.05.2012 GP001 - Erweiterung der Präambel des Landesprogramms Christian Kairies Der Landesparteitag möge beschließen, dass die Präambel des Landesprogramms wie folgt geändert wird:

Präambel

Der Landesverband Brandenburg gibt sich in Ergänzung zum Parteiprogramm der Piratenpartei Deutschland folgendes Programm: Die Menschen- und Bürgerrechte bilden die Grundlage für die Grundrechte der Bürger, festgeschrieben im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Wir treten für die Freiheit und Selbstbestimmung eines jeden Menschen ein. Wir sind als Stimme der Bürgerrechtsbewegung des Informationszeitalters entstanden, die die fortschreitenden Einschnitte und den Abbau von Grund- und Bürgerrechten nicht länger hinnehmen will. Im Mittelpunkt unserer Politik steht der Schutz und die Verbesserung jener verbrieften Rechte. Wir lehnen ihre Beschränkungen ab und setzen uns für einen stärkeren Schutz und eine stärkere Beachtung dieser Rechte ein. Die Piratenpartei setzt sich zudem dafür ein, dass sich jeder Mensch unabhängig von seiner Herkunft, Geschlecht, sexuellen Indentität, Religion, seinem sozialen Hintergrund und persönlichen Lebenssituation frei entfalten kann. Jede Form von Diskriminierung lehnen wir ab. Die Freiheit des Einzelnen ist das höchste Gut einer Demokratie. Die verbrieften Grundrechte sind die Grundlage der Ideen, aus denen die Ziele und Positionen der Piraten des Landesverbandes Brandenburg erarbeitet werden.


Anmerkung: Es sind die Punkte "sozialer Hintergrund" und "persönliche Lebenssituation" hinzugekommen, der ursprüngliche Punkt "Sexualität" wurde durch "sexuelle Identität" ersetzt. Darüber hinaus wurde die bestehende Präambel nicht verändert. Begründung: In Gesprächen mit anderen Piraten wurde z.T. ein zweifelhaftes Menschenbild gegenüber sozial benachteiligten Menschen deutlich. Mit dieser Erweiterung möchten die Piraten Brandenburg zeigen, dass sie Politik für alle Menschen, auch Menschen in sozialen Notlagen, machen. Auf dem LT in Nauen kam es zur Diskussion um den Begriff "Sexualität". die anwesenden Piraten waren der Ansicht, dass der Begriff der "sexuellen Identität" besser geeignet und weniger missverständlich ist, als der Begriff "Sexualität".
Antragsfabrik/Grundrecht auf Internetzugang WP087 18.05.2012 WP087 - Grundrecht auf diskriminierungsfreien Internetzugang (Breitband) FireFox Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg möge beschließen, folgende Position an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm zur Landtagswahl aufzunehmen:

Grundrecht auf Internetzugang

Die PIRATEN Brandenburg treten für das Grundrecht auf einen diskriminierungsfreien Internetzugang (Breitband) ein. Das Internet hat im privaten und beruflichen Leben den gleichen Stellenwert wie einst Telefon, Rundfunk und Fernsehen eingenommen und ist aus dem täglichen Leben nicht mehr wegzudenken. Die Anbindung über Funktechnologie kann nur eine Überbrückung darstellen. Grundsätzlich hat die Anbindung kabelgebunden zu erfolgen - da wo es technisch möglich ist, über Glasfaser.

Der Zugang zu freier Information und zur freien Kommunikation ist genauso ein Grundrecht, wie das Recht auf freie Meinungsäußerung. Bürger, die diesen Zugang nicht haben oder nutzen können, sehen sich einer zunehmenden digitalen Barriere ausgesetzt und können sich außerdem nicht aus allgemein verfügbaren Quellen informieren. Insbesondere in Gebieten mit ländlicher Struktur ist ein Ausgleich der Informations- und Kommunikationsdefizite nur noch durch den Internetzugang möglich. Da das Kommunikations- und Datenvolumenaufkommen bereits derzeit immens ist (zum Beispiel E-Mails, Webseiten, Voice over IP, Video on demand), muss ebenfalls eine angemessene Minimalbandbreite gewährleistet werden, die mit der technischen Entwicklung angepasst werden muss.

Auch die Behörden führen zunehmend Onlineangebote ein, um die Defizite durch die ausgedünnte Struktur auszugleichen. Der Bürger ist daher auf die Nutzung des Internets angewiesen, um seinen Verpflichtungen nachzukommen. Die Schließung von Gemeinschaftseinrichtungen - wie Schulen, Bibliotheken und Treffpunkten - aus angeblichen Kostengründen haben zu einer erheblichen Erosion der ländlichen Gebiete geführt. Schulen, die immer weiter vom Wohnort entfernt sind, erwarten von den Schülern, dass sie einen umfangreichen Zugang zu Quellen haben, um gestellte Aufgaben auch umsetzen zu können.

Die schlechte Bereitstellung des ÖPNV trägt ebenfalls dazu bei, dass insbesondere junge Menschen kaum noch öffentliche Angebote nutzen oder sich mit anderen treffen können. Das Internet stellt hier keinen gleichwertigen Ersatz dar, kann aber zumindest als Brücke dienen. Die fehlende Anbindung an ein leistungsfähiges Breitbandnetz ist auch für Klein- und mittlere Unternehmen Grundvoraussetzung für den Betrieb eines Gewerbes, da die Datenübermittlung an Behörden und Sozialversicherungsträger in der Regel nur noch online möglich ist. Betriebe sind ohne garantierten Breitbandanschluss nicht arbeitsfähig. Eine Ansiedlung auch in ländlichen Gebieten ist daher nahezu ausgeschlossen.

Das Kostenargument ist lediglich ein Scheinargument gegen das Grundrecht auf Internetzugang: Strom-, Telefon-, Gas- und Frischwassernetze wurden aus dem Aspekt der Grundversorgung bereits gelegt. Der Wettbewerb findet nicht durch die Netze an sich statt. Der Wettbewerb findet über die Diensteanbieter statt, denen ihrerseits ein diskriminierungsfreien Zugang gewährleistet werden muss.

Weiterentwicklung des Positionspapiers 21, welches zuvor ins Grundsatzprogramm und nun in detaillierter Form ins Wahlprogramm eingebunden werden soll.
Antragsfabrik/LPT 2012.2/Chronischen Botulismus als Tierseuche anerkennen WP044 13.07.2012 WP044 - Chronischen Botulismus als Tierseuche anerkennen AG Umwelt und Energiepolitik / Frank Steinert Die Piratenpartei LV Brandenburg möge auf dem Landesparteitag folgendes zur Aufnahme in das Wahlprogramm zur Landtagswahl beschließen:

In den letzten Jahren tritt die Rinder-Krankheit Chronischer Botulismus, auch Faktoren-Erkrankung genannt, immer häufiger auf. Nicht nur Tiere erkranken, sondern auch Landwirte und deren Familien. Wir setzen uns dafür ein, dass Chronischer Botulismus als Tierseuche anerkannt wird. An Botulismus erkrankte Tiere sollen nicht mehr in die Nahrungskette gelangen dürfen.

Der von Wissenschaftlern genannte Zusammenhang von Botulismus und glyphosathaltigen Unkrautvernichtern soll herstellerunabhängig erforscht werden. Solche Mittel sollen nötigenfalls vom Markt genommen werden.

http://landarzt.wordpress.com/2011/09/18/chronischer-botulismus-neue-erkrankung-bei-mensch-und-tier/
Antragsfabrik/Transparenz in Verwaltung und Politik WP023 02.05.2012 WP023 - Transparenz in Verwaltung und Politik MorgenlandfahrtBRB Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg möge beschließen, folgende Position an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm zur Landtagswahl aufzunehmen:

Transparenz in Verwaltung und Politik

Die Piratenpartei Brandenburg setzt sich dafür ein, dass alle Verträge und Gutachten einer Gebietskörperschaft (zum Beispiel Gemeinde, Amt, Stadt und Landkreis) komplett und kostenfrei öffentlich zugänglich gemacht werden. Der Ausschluss der Öffentlichkeit von Sitzungen oder Ausschüssen ist auf ein absolutes Minimum zu beschränken. Nichtöffentliche Sitzungen sollen in jedem Einzelfall öffentlich begründet und beschlossen werden. Protokolle öffentlicher Sitzungen und von Ausschüssen sollen sofort und vollständig online verfügbar gemacht werden. Änderungen am Protokoll sind transparent darzustellen und zu begründen. Alle öffentlichen Sitzungen sind live zu übertragen und gleichzeitig aufzuzeichnen. Diese Aufzeichnungen unterliegen - genauso wie die Protokolle - der Informationsfreiheit und sind entsprechend zu veröffentlichen.

Eine Begründung des Antrages kann in mündlicher Form beim Landesparteitag erfolgen.
Antragsfabrik/Meinungsbilder zu LiquidFeedback SA02 30.01.2011 SA02 - Meinungsbilder zu LiquidFeedback Sebastian Pochert Der Landesparteitag wird gebeten, Meinungsbilder über folgende Streitpunkte bezüglich LiquidFeedback in der Form dafür/dagegen abzugeben. Der Antrag bezieht sich ausschließlich auf die LiquidFeedback-Instanz, die in naher Zukunft im Landesverband Brandenburg initiiert werden könnte.
  1. Eine anonyme Nutzung von LiquidFeedback soll nicht möglich sein.
  2. Das Erstellen von Anregungen und Initiativen soll anonym möglich sein.
  3. Anonyme Abstimmungen sollen nicht möglich sein, da in diesem Fall das System nicht nachvollziehbar wäre und einem Wahlcomputer gleichen würde.
  4. Die Möglichkeit, seine Stimme zu delegieren, ist nicht nötig.
  5. Delegationen sollten zeitlich (z.B. auf 1 Jahr) begrenzt werden.
  6. Die Möglichkeit, seine Stimme zu delegieren ist schädlich, da damit „beliebte“ LiquidFeedback-Nutzer übermäßig viele Delegationen auf sich vereinigen könnten und damit einen zu großen Einfluss auf das Abstimmungsergebnis hätten.
  7. Delegierte Stimmen sollen ein geringeres Stimmgewicht als direkt abgegebene Stimmen haben.
  8. Eingehende Delegationen sollten abgelehnt werden können.
  9. Delegationen sollten nicht eingeschränkt werden.
  10. Das Einsehen von Initiativen und Anregungen soll auch nicht registrierten Nutzern möglich sein. Der Autor einer Initiative/Anregung ist dabei für nicht registrierte Nutzer nicht sichtbar.
  11. Es soll eine Namenshistorie angelegt werden, die es ermöglicht, dass Nutzer ihr Pseudonym ändern und
  12. Die Namenshistorie soll nur für Administratoren einsehbar sein.
  13. Der Landesvorstand sollte sich bei an ihn gerichteten Anträgen möglichst an in LiquidFeedback-Meinungsbilder halten.
  14. Nur stimmberechtigte Piraten im Landesverband sollten die LiquidFeedback-Instanz nutzen dürfen.
  15. Die Funktion „Auto-Ablehnen“ sollte es nicht geben.
  16. Die Daten von Nutzern, die das Recht, die LiquidFeedback-Instanz zu nutzen, z.B. durch Austritt verlieren, sollten aus dem System gelöscht werden.

Falls noch jemand ein paar Streitpunkte hat, füge ich die gerne dem Antrag hinzu.

Ich erachte den Antrag als notwendig, um zu erfahren, wie der Landesparteitag - und damit das höchste Organ des Landesverbands - zu bestimmten Streitpunkten steht. Mit dieser Legitimation könnte dann die AG LiquidFeedback nach dem Landesparteitag entsprechende Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien erarbeiten.

Folgende Links könnten hilfreich zu LiquidFeedback sein:

Antragsfabrik/Wirtschaft GP12 07.01.2011 GP12 - Wirtschaft Andreas Der Parteitag möge beschließen, im Programm den Absatz 'Wirtschaft' wie folgent zu ändern:

Die Wirtschaftspolitik der Piraten ist geprägt von Freiheit, Verantwortung und Transparenz. Verantwortung im Handeln der Akteure und Verantwortlichkeit für die Ergebnisse und Folgen der Handlungen aller Wirtschaftssubjekte soll wieder eine zentrale Rolle spielen. Wir wollen Bürger, Politiker, Beamte, Eigentümer, Geschäftsführer, Manager, Aufsichtsräte, Aktionäre, Gewerkschafter und Arbeitnehmer wieder in die Lage versetzen ihrer Verantwortung in der Gesellschaft zu übernehmen. Wir wollen aber auch den gesetzlichen Rahmen entwickeln, dass die Wirtschaftssubjekte bei Versagen sowohl strafrechtlich als auch persönlich finanziell zur Verantwortung gezogen werden können.
Die Entwicklung einer Marktwirtschaft, da wo Marktwirtschaft die effizienteste Methode der eigenverantwortlichen Steuerung der Wirtschaft darstellt, bedarf eines umfassenden und wirkungsvollen gesetzlichen Rahmens ohne partielle Eingriffe. Offene und transparente Märkte, ohne Monopole und Kartelle sind dazu die Voraussetzung.
Staatliche Einflussnahme sollte beschränkt sein, auf die Verbesserung des gesetzlichen Rahmens und einer zielorientierten, systematischen, konsistenten und einfachen Steuerpolitik. Subventionspolitik im Allgemeinen, die zuletzt immer eine Umverteilung der Steuergelder der Bürger von den Schwächeren zu den Einflussreicheren, von den Ärmeren zu den Reichen bzw. von den Arbeitenden zu den Eigentümern darstellt, lehnen die Piraten ab. Dies heißt jedoch nicht, dass wir auf zeitlich beschränkte, degressiv gestaltete, transparente Subventionspolitik zur Zurückdrängung der Monopolisierungstendenzen in der Wirtschaft, zur Umgestaltung der Gesellschaft zur Nachhaltigkeit und zur Verbesserung sozial verantwortlichem Handels als Ausgleich vergangener und derzeitiger verfehlter Politik verzichten wollen. Die Piraten wollen jedoch insbesondere Förderinstrumente jenseits von direkten Subventionen als politische Instrumente der Einflussnahme nutzen.
Die Piraten erkennen jedoch auch Grenzen der marktwirtschaftlichen Effizienz. Vor allem im Gesundheitswesen, der Bildung und bei den Netzen der immobilen Infrastruktur kann es naturgemäß keinen freien Markt geben. Hier stehen zuerst die Kommunen bzw. bei überregionalen Netzen die Länder und der Bund in der Verantwortung die Grundversorgung ihrer Bürger kostengünstig, transparent und diskriminierungsfrei sicherzustellen.
Die Piraten unterstützen auf Nachhaltigkeit und Langfristigkeit ausgerichtetes wirtschaftliches Handeln. Gerade regionale Märkte bieten für die Bürger unseres Landes eine Möglichkeit der Teilhabe und der wirtschaftlichen Betätigung. Der Ausbau regionaler Wertschöpfungsketten als Ansatz nachhaltiger Regionalentwicklung bietet die Möglichkeit der Stärkung der Sozial- und Wirtschaftsstrukturen besonders in einem landwirtschaftlich geprägten Flächenland wie Brandenburg. Wir wollen aber auch die Chancen der klein- und mittelständischen Unternehmen im globalen Wettbewerb stärken. Eine anforderungsnahe Ausbildung in den Betrieben und an staatlichen bzw. privaten Lehreinrichtungen bietet dazu die Grundlage. Lebenslanges Lernen in Verbindung mit durchlässigen, fördernden Strukturen der Betriebe, der staatlichen Verwaltung sowie im Gesundheitswesen bieten die Basis für die Chance stetiger persönliche Entwicklung eines jeden Bürgers ohne Ausgrenzung und Benachteiligung und geben das Fundament wirtschaftlichen Erfolges.

Antragsfabrik/LPT 2012.2/Kitafreies Jahr statt Betreuungsgeld (offen) Gebührenfreies Kitajahr statt Betreuungsgeld Die_Dine Die derzeitige Regierung führt ein Betreuungsgeld ein. Dieses schränkt jedoch die Freiheit eines Menschen (Mutter oder Vater) ein und will fehlende Betreuungsmöglichkeiten verschleiern. Anstatt Betreuungsgeld zu zahlen, sollte wir den Kindern ermöglichen, kostenfrei ein Jahr in eine Betreuungseinrichtung zu gehen, bzw. dort untergebracht zu werden. Zu wenig Mütter/Väter gehen in Vollzeit arbeiten. Um die Rente bezahlbar zu machen, brauchen wir mehr Menschen, die die Möglichkeit haben, arbeiten zu gehen, bzw. tatsächlich arbeiten gehen.

"Was ist Betreuungsgeld?

Das Betreuungsgeld ist eine Geldleistung des Staates an die Eltern, also an Mütter und Väter, die sich in den ersten Jahren nach der Geburt eines Kindes zu Hause in Vollzeit der Erziehung widmen.

Im Koalitionsvertrag, der nach der Bundestagswahl 2009 zwischen FDP und CDU/CSU geschlossen wurde, ist zu lesen: Um Wahlfreiheit zu anderen öffentlichen Angeboten und Leistungen zu ermöglichen, soll ab dem Jahr 2013 ein Betreuungsgeld in Höhe von 150,- Euro, gegebenenfalls als Gutschein, für Kinder unter drei Jahren als Bundesleistung eingeführt werden.

Das Betreuungsgeld soll im Jahr 2013 eingeführt werden. Grundlage hierfür ist der § 16 SGB VIII, der die allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie regelt:

§ 16 Abs. 4 SGB VIII besagt: Ab 2013 soll für diejenigen Eltern, die ihre Kinder von ein bis drei Jahren nicht in Einrichtungen betreuen lassen wollen oder können, eine monatliche Zahlung (zum Beispiel Betreuungsgeld) eingeführt werden.

Das Betreuungsgeld wird den Staat 1,2 Milliarden Euro kosten. Vorausgesetzt ist dabei, dass es für etwa 900.000 Kinder gezahlt wird.

Der Gesetzgeber wird die konkrete Ausgestaltung des Betreuungsgeldes regeln wenn die Regierung einen entsprechenden Gesetzentwurf eingereicht hat. Dies soll bis Juli 2012 der Fall sein. "

Quelle:http://www.betreuungsgeld-aktuell.de/

Antragsfabrik/Wissenschaft GP08 07.01.2011 GP08 - Wissenschaft Sebastian Pochert Abgewandelt von http://wiki.piratenpartei.de/BE:Parteitag/2010.2/Beschl%C3%BCsse/Grundsatzprogramm_Bausteine

Wissenschaft

Wissenschaft ist die Unternehmung, Wissen in Form nachvollziehbarer Erklärungen und Prognosen über die Welt zu erzeugen, zu organisieren und weiterzugeben.

Bildung und Wissenschaft sind zentrale Antriebskräfte des sozialen, politischen und wirtschaftlichen Fortschritts, auf dem unser materielles und geistiges Vermögen beruht. Sie versetzen uns in die Lage, Herausforderungen zu meistern, Problemlösungen zu finden und, wenn nötig, den Kurs zu ändern.

Die Freiheit von Wissenschaft, das heißt von Lehre und Forschung sowie deren Organisation und Weiterverarbeitung, ist ein Individualrecht.

Freier Zugang zu Wissenschaft

Die Vielfalt der Forschungseinrichtungen in Brandenburg und den angrenzenden Bundesländern sowie die Breite ihres wissenschaftlichen Spektrums bilden die Grundlage für freies und fruchtbares Forschen.

Der Wert wissenschaftlicher Erkenntnisse hängt in erheblichem Maße von ihrer freien und öffentlichen Zugänglichkeit ab. Nur zugängliches Wissen kann genutzt werden, Problemlösungen umzusetzen oder Alternativen auszuarbeiten. Deshalb ist ein freier Zugang zu wissenschaftlicher Tätigkeit, wissenschaftlichen Diskursen und Forschungsergebnissen unbedingt zu gewährleisten.

Der Wert von Wissenschaft lässt sich nicht auf wirtschaftliche oder infrastrukturelle Aspekte reduzieren. Um ihre Vielfalt und Freiheit zu wahren, darf wissenschaftliche Tätigkeit keinen politischen, kulturellen oder wirtschaftlichen Zwängen unterliegen, sondern muss vielmehr auf verschiedenste Art und Weise gefördert werden.

Die Vernetzung von Wissenschafts- und Bildungseinrichtungen muss gezielt gefördert werden. Forschungseinrichtungen sollen Kooperationen mit Bildungsinstitutionen anstreben und sich für Lernende aus allen anderen Bildungsbereichen öffnen.

Freier Zugang zu wissenschaftlichen Ergebnissen

Die technische Entwicklung hat die praktischen und wirtschaftlichen Bedingungen für die Verbreitung von wissenschaftlichen Erkenntnissen und kulturellem Erbe grundlegend verändert. Insbesondere das Internet ermöglicht erstmals eine umfassende und interaktive Repräsentation des menschlichen Wissens, einschließlich des kulturellen Erbes, bei gleichzeitiger Gewährleistung eines weltweiten Zugangs.

Wir fühlen uns verpflichtet, die Chancen neuer technischer Möglichkeiten, insbesondere des Internets als dem zunehmend an Bedeutung gewinnenden Medium der Wissensverbreitung, aufzugreifen. Die genannten Entwicklungen werden das Wesen wissenschaftlichen Publizierens erheblich verändern und einen Wandel der bestehenden Systeme wissenschaftlicher Qualitätssicherung einleiten.

Die Zugänglichmachung des wissenschaftlichen und kulturellen Erbes der Menschheit nach dem Prinzip des Open Access ist unerlässlicher Bestandteil gegenwärtigen und zukünftigen Wissenschaftsbetriebs. Wir sehen es als Aufgabe der Staatsgewalt und der Bürger an, für dieses Prinzip zu werben, sämtliche Umsetzungshürden zu beseitigen und die nötige Infrastruktur zu fördern oder gegebenenfalls bereitzustellen. Die hierfür aufzuwendenden Mittel dürfen nicht zu Lasten sonstiger Wissenschafts- und Forschungsförderung gehen.

Maßnahmen zur Förderung von Open Access sind mit der Unabhängigkeit der Universitäten und der Forschungsfreiheit vereinbar.

Medizintechnik, Impfstoffe, essentielle Medikamente und existenzsichernde Technologien müssen auch für bedürftige Menschen in Ländern geringer Wirtschaftsleistung verfügbar sein. Die Brandenburger Forschungseinrichtungen müssen alle Optionen prüfen, um dieses Ziel zu erreichen: von freien Lizenzen bis hin zu positiven Handlungspflichten der Industrie.

Antragsfabrik/Aufteilung Mitgliedsbeitrag SA002 26.04.2012 SA002 - Aufteilung Mitgliedsbeitrag Veit Göritz Der Landesparteitag möge beschließen, die Landessatzung wie folgt zu ergänzen:

In Ergänzung zur Satzung der Piratenpartei Abschnitt B § 6 Abs. 2 in der Fassung vom 04.10.2011 wird die Aufteilung des Mitgliedsbeitages wie folgt geregelt:

§ 29 Abs. 1 wird um Satz 4 ergänzt:

Der Landesverband erhält 25% des Beitrages. Der für das Mitglied zuständige Stadt-, Kreis- oder Regionalverband erhält 15%. Der für das Mitglied zuständige Ortsverband erhält 20%.

Dieser Antrag löst ein Problem der aktuellen Finanzordnung.

Auszug:
§ 6 Aufteilung Mitgliedsbeitrag

(1) Der Mitgliedsbeitrag ist vom zuständigen Landesverband aufzuteilen. 40% des Beitrages erhält der Bundesverband.
(2) Ist in der Satzung des Landesverbandes keine anderslautende Verteilungsregelung getroffen, gilt folgender Verteilungsschlüssel des Mitgliedbeitrages: Der Landesverband erhält 20%. Der für das Mitglied zuständige Bezirksverband erhält 10%. Der für das Mitglied zuständige Kreisverband erhält 10%. Der für das Mitglied zuständige Ortsverband erhält 20%.
(3) Sollte im Falle einer Aufteilung nach § 6 Abs. (2) kein für das Mitglied zuständiger Ortsverband und/oder Kreisverband und/oder Bezirksverband existieren, fällt der ihm zustehende Anteil an die nächsthöhere Gliederung.

Entgegen der Intention der neuen Finanzordnung, den Untergliederungen unterhalb des Landesverbandes mehr Mittel zukommen zu lassen, bewirkt sie im Landesverband Brandenburg dass Gegenteil. In Brandenburg existieren keine Bezirksverbände. Die den Bezirksverbänden zustehenden 10% des Mitgliedsbeitrages fallen laut §6 (3) an die nächsthöhere Gliederung. Der Landesverband erhält somit auf ewig 30%. Der Antrag stellt auf Landesebene den Verteilungsschlüssel der alten Finanzordnung wieder her.


Abschnitt Mitgliedsbeitrag aktuelle Finanzordnung: http://wiki.piratenpartei.de/Satzung#.C2.A7_8_Beitragsabf.C3.BChrung

Abschnitt Mitgliedsbeitrag alte Finanzordnung: http://wiki.piratenpartei.de/wiki//index.php?title=Bundessatzung&oldid=986959#.C2.A7_2_-_Mitgliedsbeitrag

Dank an Bastian und Rico für die Mitarbeit!

Antragsfabrik/Positionspapier Online-Dienste PP02 05.01.2011 PP02 - Positionspapier "Online-Dienste zur Bürgerbeteiligung" Uk Der Landesparteitag möge folgenden Text als Positionspapier verabschieden:

Der Landesverband Brandenburg der Piratenpartei Deutschland fordert und fördert die verstärkte Nutzung neuer Kommunikationsmedien zur Information und Beteiligung der Bevölkerung. Ein positives Beispiel für die Einbeziehung der Bevölkerung im Land Brandenburg ist die Initiative "Maerker":

"Maerker ist der Dienst, mit dem Brandenburgerinnen und Brandenburger ihrer Kommune bei der Aufgabenerfüllung helfen. Maerker steht allen Städten und Gemeinden Brandenburgs kostenlos zur Verfügung. Hier können Sie auf einfachem Weg Ihrer Kommune mitteilen, wo es ein Infrastrukturproblem gibt: Schlaglöcher zum Beispiel oder wilde Deponien, unnötige Barrieren für ältere oder behinderte Menschen."

Über den Online-Dienst "Maerker" können die Bewohner der brandenburgischen Gemeinden und Städte ihrer Stadt-, Gemeinde- oder Amtsverwaltung auf einfachem Weg mitteilen, wo es Probleme in ihren Orten gibt. Die Verwaltung erhält dann die Möglichkeit, dem Fragesteller und allen Nutzern dieser Plattform mitzuteilen, wie sie den Missstand beseitigen wird. Im weiteren Verlauf informieren Ampelfarben alle Interessierten über den Stand der Bearbeitung. Derzeit beteiligen sich rund 30 Gebietskörperschaften an diesem Projekt, darunter auch die Landeshauptstadt Potsdam sowie Eisenhüttenstadt und Senftenberg. Insgesamt wurden auf diesem Wege bereits rund 3600 Hinweise der Bürger vorgebracht. Der Online-Dienst "Maerker" bietet somit die Möglichkeit der verstärkten Bürgerbeteiligung in den Gemeinden und Städten des Landes Brandenburg. In ihrem unmittelbaren Wohn- und Arbeitsumfeld kennen sich die Einwohner am besten aus. Sie kennen die Straßen, die für Fußgänger oder Fahrradfahrer gefährlich, die Parks oder Spielplätze, die überfüllt oder schlecht ausgestattet sind oder unter Vandalismus leiden. Sie wissen, wo es zu wenige Einkaufsmöglichkeiten gibt oder die Mietpreise überproportional ansteigen.

Der Landesverband Brandenburg der Piratenpartei Deutschland fordert daher, dass Anfragen und Hinweise aus der Bevölkerung - außer auf den herkömmlichen Wegen - auch über den Online-Weg eingebracht werden können. Die Verwaltungen aller Kommunen und Gemeinden sollen derartige zentrale Online-Dienste anbieten und nutzen. Die Verwaltungen der Gebietskörperschaften haben die personellen Voraussetzungen - die sich in Grenzen halten - zu schaffen, um die Serviceversprechen der teilnehmenden Kommunen gegenüber der Landesregierung zu erfüllen.

Die Einführung derartiger Dienste führt sowohl auf Seite der Verwaltung, als auch auf Seite der Bürger zu zahlreichen Vorteilen: Für die Verwaltung bedeuten derartige Online-Dienste eine Zeitersparnis, da Anmerkungen öffentlich sichtbar sind und doppelte Einsendungen vermieden werden. Außerdem kann die Kommune ihr Verwaltungshandeln somit transparent offenlegen. Für den Bürger ergibt sich ein Vorteil dadurch, dass der Kontakt zur Verwaltung über das Medium Internet schnell und unkompliziert abzuwickeln ist. Die teilweise langen Wege zu den Verwaltungen in einem dünn besiedelten Flächenland wie Brandenburg können auf diese Weise umweltverträglich kompensiert werden. Der Landesverband Brandenburg der Piratenpartei Deutschland fordert und fördert den aktiven Einsatz derartiger neuer Informations- und Kommunikationsmedien, da dadurch die Bevölkerung stärker eingebunden wird und eine transparentere Darstellung des Verwaltungshandeln erfolgen kann!

Der Antragstext enthält die Herleitung und Begründung der Forderung.
Antragsfabrik/Einleitung Wahlprogramm WP001 21.03.2012 WP001 - Einleitung Wahlprogramm RicoB CB Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg möge beschließen, folgende Position in das Landtagswahlprogramm aufzunehmen:

Einleitung

Freiheitsrechte und die Gestaltung der modernen Informations- und Wissensgesellschaft im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger sind die Kernanliegen der Piratenparteien in ganz Europa und weltweit - und natürlich auch bei uns im Land Brandenburg.

Am 10. September 2006 wurde die Piratenpartei Deutschland in Berlin gegründet. Während des Wahlkampfes zur Europa- und Bundestagswahl im Jahr 2009 erlebte die Piratenpartei, damals nur wenige Hundert Mitglieder stark, einen großen Mitgliederzuwachs. Für die schwedische Schwesterpartei sitzen seitdem zwei Abgeordnete im Europaparlament. Bei der Bundestagswahl konnte sie als neue Partei sofort zwei Prozent der Stimmen erreichen. Bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus in Berlin im Jahr 2011 konnte die Piratenpartei Deutschland ihren ersten großen Erfolg erzielen und erstmals Abgeordnete in ein Parlament auf Landesebene entsenden.

Der Traum, alles Wissen und alle Kultur der Menschheit zusammenzutragen, zu speichern und heute sowie in der Zukunft verfügbar zu machen, ist durch die rasanten Entwicklungen der vergangenen Jahrzehnte im Bereich der Informationstechnologien in greifbare Nähe gerückt. Wie jede bahnbrechende Neuerung erfasst diese alle Lebensbereiche und führt zu tiefgreifenden Veränderungen der Gesellschaft. Die Piratenpartei möchte dazu beitragen, dass die Chancen dieser Entwicklungen genutzt werden und kämpft dafür, die Gefahren des Missbrauchs abzuwenden. Informationelle Selbstbestimmung, freier Zugang zu Wissen und Kultur und die Wahrung der Privatsphäre sind auch in Brandenburg die Grundpfeiler der Gesellschaft des 21. Jahrhunderts. Nur auf dieser Basis kann eine von den Bürgerinnen und Bürgern getragene, sozial gerechte, freiheitlich-demokratische Grundordnung bewahrt werden. Die Piratenpartei ist Teil einer weltweiten Bewegung, die diese Ordnung zum Vorteil Aller mitgestalten will.

Am XX.XX.20XX tritt die Piratenpartei das erste Mal zu einer Landtagswahl in Brandenburg an. Der Landesverband Brandenburg der Piratenpartei, gegründet am 3. Oktober 2008, ist seitdem stetig gewachsen. Heute gehören den PIRATEN Brandenburg mehr als XXX Mitglieder aus allen Altersgruppen und Gesellschaftsschichten an. Wir wollen unsere ureigenen Themen, abgeleitet aus Grund- und Bürgerrechten, in die politische Diskussion einbringen und unsere Standpunkte mit der nötigen Sachlichkeit vertreten. Wir haben grundlegende Ansichten, Ideale und Ziele, die in allen Politikbereichen relevant sind. Für die Landtagswahl in Brandenburg haben wir uns weitere Themenfelder erschlossen und diese in öffentlichen und breitgefächerten Diskussionen mit konkreten Inhalten gefüllt. Auf den folgenden Seiten werden wir zu vielen landespolitischen Themen klar Stellung beziehen und Ihnen zeigen, wie wir die Politik im Land Brandenburg aktiv mitgestalten wollen.

Die Piratenpartei ist eine Mitmachpartei! Reden, diskutieren und streiten Sie mit uns und unterstützen Sie uns - zum Beispiel bei Infoständen, Stammtischen oder anderen Veranstaltungen - dabei, Politik zu machen! Wir hoffen, dass wir Sie mit unseren Inhalten überzeugen können und Sie uns am XX.XX.20XX bei der Landtagswahl in Brandenburg Ihr Vertrauen schenken und Sie uns mit Ihrer Stimme unterstützen. Beeinflussen Sie die Politik im Land Brandenburg und gehen Sie am XX.XX.20XX zur Wahl.

Klarmachen zum Ändern!

Anmerkung: Der Antragstext enthält noch Platzhalter (zum Beispiel beim Datum der Wahl und der Mitgliederzahl). Diese sollen dann, sobald die Daten feststehen, eingefügt werden.
Antragsfabrik/DOS/HV 2015.1/X003 X003 BastianBB (eingestellt von geka) Resolution zur Flüchtlingsproblematik BastianBB (eingestellt von geka) Der RV Dahme-Oder-Spree unterstützt die gemeinsam im LV erarbeite Resolution zur Flüchtlingsproblematik und macht sie sich zu Eigen:

Text der Resulotion:

Wir Brandenburger Piraten begrüßen die vor Not und Verfolgung in unser Land Geflüchteten. Dies verstehen wir als einen Vertrauensvorschuss für unsere Gesellschaft, wie er eindrücklicher nicht geleistet werden kann.

Diesem Vertrauen muss das Handeln von staatlichen Institutionen und Bürgern gerecht werden. Die Vielzahl der Geflüchteten stellt Bund, Land und Kommunen vor massive Probleme. Diese Situation besteht vor allem wegen mangelhafter Kommunikation, fehlender Planbarkeit und abgebauten Aufnahmekapazitäten für die Erstaufnahme.

Auf die Hilfe zur Verbesserung der sozialen Situation der Geflüchteten durch Freiwillige müssen die Behörden mit Anerkennung, Unterstützung und Schutz reagieren, anstatt sie als Störfaktor abzulehnen. Dies und die Einbindung der Geflüchteten in die Gesellschaft sowie eine bedarfsgerechte behördliche Organisation können zur Lösung beitragen.

Wir Brandenburger Piraten verlangen eine Kultur der Aufnahme statt der willkürlichen Zuweisung von Geflüchteten. Ein wichtiger Schlüssel dazu ist eine wesentlich transparentere Information der Bürger und eine bessere Kommunikation zwischen den unterschiedlichen staatlichen Akteuren.

Eine Politik der Abschreckung der Geflüchteten durch restriktive Maßnahmen sowie durch räumliche und familiäre Trennung lehnen wir ab. Wir erkennen in ihr den Nährboden für Frustration, Hass und Gewalt. Das Aufnahmeverfahren muss ganz erheblich gestrafft werden. Eine Einschränkung der Rechte der Geflüchteten lehnen wir ab. Doppelstrukturen sind zu beseitigen und freiwerdende personelle Kapazitäten sinnvoll einzusetzen.

Für die Geflüchteten ist eine Perspektive innerhalb der Gesellschaft notwendig. Ihre vorhandenen Fähigkeiten sind zu nutzen und auszubauen. Besondere Unterstützung muss dem Erwerb der deutschen Sprache gelten. Die dezentrale, freiwillige Aufnahme in Privathäusern und die Nutzung leerstehender Gebäude ist zu fördern. Zur raschen Beseitigung alltäglicher Probleme in Sammelunterkünften sind von den Geflüchteten demokratisch gewählte Ansprechpartner notwendig. Ombudsleute sollen Betroffenen bei der Beseitigung von Problemen zur Seite stehen.

Eine unabdingbare Aufgabe des Staates ist der Schutz der Geflüchteten und ihrer Unterstützer. Gegen Hetze und Gewalt innerhalb und außerhalb staatlicher Institutionen ist konsequent vorzugehen. Die Entwicklung mafiöser Strukturen der Selbstorganisation unter den Geflüchteten ist zu unterbinden und durch Perspektiven innerhalb der Gesellschaft zu ersetzen.

Die Brandenburger Piraten sehen als Ursache von Flucht insbesondere die fehlgesteuerte deutsche Außen- und Wirtschaftspolitik an. Wir fordern deshalb die Stärkung einer auf Hilfe zur Selbsthilfe ausgerichteten Entwicklungspolitik zur Unterstützung der Herausbildung friedlicher, demokratischer und prosperierender Gesellschaften in den Herkunftsländern.

Die Beseitigung der Fluchtursachen sehen wir als ein notwendiges Ziel außenpolitischen Handelns an. Migrationshindernisse, seien sie administrativer oder militärisch-technischer Art, lehnen wir ab.

Wir gehen davon aus, dass auch in den nächsten Jahren viele der gegenwärtig vorhandenen Fluchtursachen noch gegeben sein werden. Ein Großteil der in unser Land Geflüchteten wird hier bleiben. Mit ihnen zusammen wollen wir unsere Zukunft in gegenseitigem Respekt gestalten, so wie dies einer freiheitlichen, demokratisch und rechtsstaatlich verfassten Gesellschaft würdig ist.

Die gemeinsam auf einer Sitzung erarbeitete Resolution drückt sehr gut die Werte aus, für die die Piraten einstehen.

Daher ist sie als Bestandteil des Programms aufzunehmen. Die Einberufung eines Landesparteitages zum Beschluss von Programmanträgen ist ungewiss.

Dieser Beschluss unterstützt insbesondere nicht den Einsatz militärischer Optionen.

Beschlusstext ist der Text der Resulotion.

Antragsfabrik/LPT 2012.2/Prüfung sog. Rasselisten WP052 13.07.2012 WP052 - Prüfung sog. Rasselisten Nr 75:in spe Der Landesparteitag der Piratenpartei Brandenburg möge beschließen das Wahlprogramm an geeigneter Stelle um folgenden Inhalt zu ergänzen:

Die PIRATEN Brandenburg wollen sich für eine wissenschaftliche Prüfung von Listen sogenannter Kampfhunde in der Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg einsetzen. Eine etwaig auf Grund dieser Prüfung gebotene Änderung dieser Normen darf bei Gesetzesänderung nicht zu weiteren Belastungen und rechtlichen Verschlechterungen für andere Hundebesitzer führen.

Der Antrag zielt auf die Listen in § 8 Abs 2 und Abs 3 HundehalterV ab, die in ihrer Pauschalität wissenschaftlich nicht haltbar sind.

Auch wenn es unschön ist, soll angemerkt werden, dass viele der Hunde (, die bereits vor 2004 gehalten wurden,) und die 2004 (aufgrund der Hundehalterverordnung vom 16. Juni 2004) in Tierheimen untergebracht wurden, im Jahr der Landtagswahl (also 2014), längst verstorben sein werden oder bereits jetzt verstorben sind. Die durchschnittliche Lebenserwartung eines Hundes liegt eben nicht deutlich über 10 Jahren. Das bedeutet, dass der Mehrzahl dieser Tiere nicht mehr geholfen werden kann - jedenfalls nicht von den PIRATEN. Eine mit "Abschaffung von Rasselisten" überschriebene Änderung kann jedoch zur Einführung von weiteren Belastungen für andere Hundebesitzer gebraucht werden; als da wären: weitergehende Kennzeichnungspflichten, kostenintensive Maßnahmen zum Wohl von Lobbygruppen usw. usf.

Daher sollte bei solchen Anträgen nicht auf vermeintliche Vorbilder abgehoben, sondern die "Minimalinvasivität" für die Betroffenen in den Vordergrund gestellt werden.

Antragsfabrik/Keine Volkszählung 2011 PP16 15.01.2011 PP16 - Positionspapier "Keine Volkszählung 2011" FireFox Der Landesparteitag möge über das Positionspapier mit dem Titel Keine Volkszählung 2011 und nachfolgendem Text abstimmen:

Der Landesverband Brandenburg der Piratenpartei Deutschland positioniert sich klar für den Schutz der informationellen Selbstbestimmung und setzt sich daher für einen umgehenden Stopp der Volkszählung 2011 ein.

Was ist der Zensus 2011? „eine registergestützte und um eine zusätzliche Stichprobe ergänzte Volkszählung einschließlich einer Gebäude- und Wohnungszählung sowie eine Vollerhebung in Sonderbereichen mit Stichtag 9. Mai 2011.“ (aus: Statistisches Bundesamt, Presseinformation Print-Mappe Hintergrundgespräch 20.08.2010) Das bedeutet:
  • a) registergestützt: Es werden, ohne das die Betroffenen hiervon überhaupt im Einzelfall durch konkrete Einwilligungs-Nachfrage erfahren oder hiergegen Einspruch erheben können, Daten verschiedener Behörden übertragen, zusammengeführt und ausgewertet (Erwerbsstatistische Register und Melderegister). Auszug aus den Informationen des Statistischen Bundesamts zum Zensus 2011: Daten aus erwerbsstatistischen Registern Bundesagentur für Arbeit (sozialversicherungspflichtig Beschäftigte: ca. 27 Mill.) Öffentliche Arbeitgeber (Beamte/Beamtinnen, Richter/-innen, Soldaten/-innen: 1,8 Mill.)
  • b) Stichproben: Fragebögen Weitere, umfassende Daten werden durch eine ausführliche, verpflichtende Stichprobenbefragung von etwa 10% der Gesamtbevölkerung erhoben. Hierbei werden Informationen und Merkmale, welche nicht in den Registern enthalten sind, abgefragt, insbesondere detaillierte Fragen zur Erwerbstätigkeit, zur Bildung, zu Familienstand und Zusammenleben, Zuwanderung und zur Religionszugehörigkeit (wobei die Angabe der rechtlichen Religionszugehörigkeit verpflichtend, die zum persönlichen Bekenntnis zu einer Glaubensrichtung oder Weltanschauung aber freiwillig ist).
  • c) Gebäude- und Wohnungszählung: Alle Eigentümer von Wohnraum werden ausnahmslos verpflichtet, Daten über den in ihrem Besitz befindlichen Wohnraum zu liefern. Diese Daten sind vollständig personenbezogen: Die Eigentümer sind für jedes Wohnobjekt verpflichtet, den Namen mindestens eines Wohnungsinhabers an die Behörde zu übermitteln. Dies geschieht ohne die Verpflichtung zu einer Mitteilung hierzu an die Betroffenen. Weitere Daten, welche im Zuge der Gebäude- und Wohnungszählung erfasst werden: Baujahr, Zahl der Wohnungen im Objekt, Wohnfläche, Wohnausstattung insb. hinsichtlich Art der Heizung und Sanitärausstattung, Besitzverhältnisse. Die Vorerfassung zur Gebäude- und Wohnungszählung hat durch die Übersendung eines so genannten Vorbereitungsbogens bereits im Oktober begonnen.
  • d) Datenzusammenführung beim Statistischen Bundesamt Die Zusammenführung der Daten aus a, b und c erfolgt durch das Statistische Bundesamt. Die Daten werden über so genannte Hilfsmerkmale (Anschrift, Name, Geburtsdatum) für den Zeitraum der Bearbeitung und Auswertung personengebunden gespeichert. Auch die Prüfung von Fehldatensätzen/Duplikaten wird mit diesen Hilfsmerkmalen durchgeführt.

Daten aus den Melderegistern: Demografische Daten (Alter, Geschlecht, Familienstand); Staatsangehörigkeit, Geburtsland, Haupt-/Nebenwohnsitz Daten über Haushaltszusammenhänge: Verzeigerungen (Ehepaare, Kinder), Einzugsdatum und weitere rechtliche Religionszugehörigkeit (Kirchensteuer) Bundesweites Zusammenspielen der Daten aus kommunalen Melderegistern, Mehrfachprüfung inkl. Klärung Haupt-/Nebenwohnsitz am Zensusstichtag insgesamt 3 Datenlieferungen an die Statistischen Ämter: Stand 01.November 2010; Zensus-Stichtag 09.Mai 2011; Stand 09. August 2011.

Das heißt im Klartext: Es entsteht hier eine eindeutig zuordenbare, personenbezogene Datenbank – auch, wenn diese, wie das Statistische Bundesamt beteuert, dass die Datenhaltung dezentral erfolgt, es ein Datenrückspielverbot gibt (d.h., die Herkunftsregister bleiben unverändert) und laut Statistischem Bundesamt zu keinem Zeitpunkt eine „Veröffentlichung von Einzeldaten oder Daten, bei denen aufgrund von Kenntnis anderer Ergebnisse auf Einzeldaten geschlossen werden kann“, stattfinden wird.

Antragsfabrik/LPT 2012.2/Verbunddatei Gewalttaeter Sport WP036 11.07.2012 WP036 - Verbunddatei Gewalttäter Sport Uk Der Landesparteitag der Piratenpartei Brandenburg möge beschließen, das Wahlprogramm an geeigneter Stelle um folgenden Inhalt zu ergänzen:

Der Landesverband Brandenburg der Piratenpartei will sich auf Bundesebene dafür einsetzen, die sogenannte "Gewalttäter Sport"-Datei entweder abzuschaffen oder zumindest einen angemessenen Datenschutz-Standard durch folgende Vorschriften sicher zu stellen:

  • Eintrag frühestens bei dringendem Tatverdacht, nicht schon bei Anfangsverdacht oder gar Platzverweisen/Personalienkontrollen ohne konkreten Vorwurf.
  • Sofortige schriftliche Information des Betroffenen über den Postweg, sobald ein Datensatz angelegt oder verändert wird.
  • Sofortige Löschung des entsprechenden Datensatzes, wenn das Ermittlungsverfahren in einem Freispruch oder in einer Verfahrenseinstellung nach § 170 (2) StPO endet.
  • Strenge Prüfung der Notwendigkeit des Eintrags, falls das Verfahren in einer Einstellung nach § 153 ff. StPO endet.
  • Ständige Kontrolle durch den zuständigen Datenschutzbeauftragten, ob diese Regelungen auch eingehalten werden.

Solange der Betrieb der Datei nicht nach diesen Grundsätzen erfolgt, soll die Brandenburger Polizei nicht mehr auf sie zugreifen dürfen, wobei unter Umständen eine Übergangsfrist zu gewähren ist.

In der Datei "Gewalttäter Sport" speichern die verschiedenen Polizeiorgane bundesweit Erkenntnisse über Personen, die sie verdächtigen,

evtl. in Zukunft Straftaten zu begehen. Sie dient also der Prävention, was als Argument genutzt wird, weswegen rechtsstaatliche Verfahren nicht notwendig sind. Die Polizeiorgane stehen außerdem massiv in der Kritik von Fanorganisationen, sie würden exzessiv Leute in die Datei eintragen, bei denen keine Veranlassung dazu besteht.

  • Es findet in der Regel keinerlei Information der Betroffenen statt. Im Zweifelsfall erfährt man das genau dann, wenn man von der Bundespolizei daran gehindert wird in seinen gebuchten und bezahlten Urlaubsflieger einzusteigen. (Keine Theorie. Das ist Leuten passiert.)
  • Manche Polizeidienststellen tragen routinemäßig jeden ein, der im Umfeld eines Fußballspiels irgendwie aufgefallen ist. Aufkleber geklebt, wild gepinkelt, etc. Eine Kontrolle ist kaum möglich, da man von dem Eintrag ja in der Regel nichts mitkriegt.
  • Um dort eingetragen zu werden, muss man nicht etwa vor Gericht einer Straftat überführt worden sein, nein, die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens reicht völlig aus, oder auch ein einfacher Platzverweis.
  • Oft reicht es, in einer Fangruppe unterwegs zu sein, in der die Polizei "bekannte Gewalttäter" erkennt. Sich aus der Gruppe zu entfernen, wie die Polizei rät, ist aber oft gar nicht möglich, weil man im Kessel zum Stadion geführt wird.
  • Oder es wurde in der Nähe eine Straftat begangen, der Täter kann nicht gefunden werden, also werden von allen Umstehenden die Personalien aufgenommen, und sie landen in der Datei.
  • Selbst wenn ein Ermittlungsverfahren in einem Freispruch endet, oder in einer Verfahrenseinstellung, bleibt der Eintrag bestehen.


Die Folgen für Betroffene können aber durchaus eklatant sein:

  • Platzverweise, Kessel oder Vorbeugehaft im Umfeld von Fußballspielen
  • Meldeauflagen, um nicht zu bestimmten Fußballspielen anreisen zu können
  • Ausreiseverweigerung an Flughäfen, wenn im Zielland demnächst ein wichtiges Fußballspiel stattfindet
  • deine örtliche Polizeidienststelle versucht dich dazu zu überreden, "freiwillig" eine DNA-Probe abzugeben
  • Der Erwerb von Eintrittskarten für sportliche Großereignisse wie Weltmeisterschaften wird verwehrt.
  • usw.


Der derzeitige Betrieb der Datei ist daher für Piraten untragbar.

Bemerkung

Diese Position wurde bereits im Landesverband Brandenburg auf dem LPT 2011.1 beschlossen: http://wiki.piratenbrandenburg.de/Positionspapier/18

Antragsfabrik/LPT 2012.2/Vermeidung von Tierversuchen Q001 12.07.2012 Q001 - Weitestgehende Vermeidung von Tierversuchen andreas390 Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg, möge folgendes Positionspapier beschließen:

Tierversuche sollen, wenn tierversuchsfreie alternative Verfahren vorhanden sind, für pharmazeutische Stofftests und andere Experimente nicht mehr erlaubt sein.

Tierversuche sind insbesondere aus ethischen Gründen abzulehnen. Um eine Reduzierung von Tierversuchen zugunsten alternativer Forschungsmethoden zu bewirken, ist es notwendig Subventionen für Tierversuche auf tierversuchsfreie Forschungsmethoden zu verlagern. Gibt es wissenschaftlich erprobte Alternativmethoden für bestimmte Testverfahren, dürfen dafür keine Tierversuche eingesetzt werden. Die Aussagekraft von Tierversuchen wird inzwischen von vielen Ärzten und Wissenschaftlern angezweifelt. Alternative Verfahren, welche eingesetzt werden könnten, gibt es in vielen Bereichen, werden jedoch bisher von der Pharmaindustrie nicht ausreichend berücksichtigt und auch weiterentwickelt.

Zur Info:

Antragsfabrik/LPT 2012.2/Stärkung der direkten Demokratie im Land Brandenburg WP022 11.07.2012 WP022 - Stärkung der direkten Demokratie im Land Brandenburg RicoB CB Der Landesparteitag der Piratenpartei Brandenburg möge beschließen, den bereits im Wahlprogramm stehenden Punkt "Senkung der Hürden für Volksbegehren" wie folgt zu ergänzen und neuzufassen:


Alte Fassung:

Senkung der Hürden für Volksbegehren

Die PIRATEN Brandenburg setzen sich dafür ein, dass die Hürden für das Zustandekommen eines Volksbegehrens gesenkt werden. Das Gesetz über das Verfahren bei Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid (VAGBbg) soll dahingehend geändert werden, dass für den Erfolg eines Volksbegehrens 60.000 – statt bisher 80.000 – gültige Eintragungen ausreichen. Die Eintragung für ein Volksbegehren soll darüber hinaus nicht mehr ausschließlich in amtlichen Eintragungsräumen erfolgen; der sogenannte “Amtseintrag” soll entfallen. Die PIRATEN Brandenburg setzen sich für die Abschaffung dieser Hürde ein, da sie Volksbegehren erschwert und zur Politikverdrossenheit beiträgt. Stattdessen fordert die Piratenpartei Brandenburg die Ermöglichung der Unterschriftensammlung auf offener Straße.


Neue Fassung:

Stärkung der direkten Demokratie im Land Brandenburg

Bislang dürfen Volksinitiativen und Volksbegehren keine Vorschläge unterbreiten, die größere Auswirkungen auf den Landeshaushalt haben. Das Gesetz über das Verfahren bei Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid (VAGBbg) soll dahingehend geändert werden, dass Volksinitiativen und Volksbegehren auch zulässig sind, wenn sie sich auf den Landeshaushalt auswirken. Die PIRATEN Brandenburg setzen sich außerdem dafür ein, dass die Hürden für das Zustandekommen eines Volksbegehrens gesenkt werden.

Das Gesetz über das Verfahren bei Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid (VAGBbg) soll dahingehend geändert werden, dass für den Erfolg eines Volksbegehrens 60.000 – statt bisher 80.000 – gültige Eintragungen ausreichen. Die Eintragung für ein Volksbegehren soll darüber hinaus nicht mehr ausschließlich in amtlichen Eintragungsräumen erfolgen; der sogenannte “Amtseintrag” soll entfallen. Die PIRATEN Brandenburg setzen sich für die Abschaffung dieser Hürde ein, da sie Volksbegehren erschwert und zur Politikverdrossenheit beiträgt. Stattdessen fordert die Piratenpartei Brandenburg die Ermöglichung der Unterschriftensammlung auf offener Straße.

Die Piratenpartei Brandenburg setzt sich im Verfahren für Volksentscheide dafür ein, dass das bisher geltende Zustimmungsquorum - wonach die einfache Mehrheit mindestens 25 Prozent der Stimmberechtigten darstellen muss - abgeschafft wird. Wie bei Wahlen soll die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen entscheiden. Bei Volksentscheiden, die den Wortlaut der Verfassung ausdrücklich ändern oder diese ergänzen, ist bislang die Zustimmung von 50 Prozent der Stimmberechtigten notwendig. Die PIRATEN Brandenburg machen sich dafür stark, dass dieser Wert auf 25 Prozent abgesenkt wird. Vor einem Volksentscheid sollen alle Haushalte im Land Brandenburg eine Info-Broschüre erhalten, in der der Inhalt des Volksentscheides mit ausgewogenen Argumenten der Pro- und Contra-Seite dargestellt wird.

Eine Stärkung der direkten Demokratie im Land Brandenburg ist zwingend notwendig. Der Antrag kann auf dem Landesparteitag gerne im Detail vorgestellt und Fragen beantwortet werden.
Antragsfabrik/LPT 2012.2/Legalisierung von Canabis WP004 10.07.2012 WP004z - Legalisierung von Cannabis Kdr Kay Drews Der Landesparteitag der Piratenpartei Brandenburg möge beschließen das Wahlprogramm an geeigneter Stelle um folgenden Inhalt zu ergänzen.

Die Piratenpartei Brandenburg setzt sich für eine Legalisierung von Cannabis und die Abschaffung der Kriminalisierung von Cannabiskonsumenten ein.

In Brandenburg konsumieren heute viele Menschen zumindest gelegentlich Cannabis als Genussmittel. Cannabis ist damit als Volksdroge in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Etwa 75 Millionen Euro werden pro Jahr für die Verfolgung von Cannabiskonsumenten ausgegeben.

Alle bisherigen Versuche, den Schwarzmarkt einzudämmen, führten zu immer weiteren Einschränkungen der Grundrechte: Tausende Abhörmaßnahmen werden gegen vermeintliche Drogendealer angeordnet, daraus erwachsen aber regelmäßig auch Verfahren gegen einfache Konsumenten. Durch lange aufbewahrte so genannte "taktische Hinweise" der Polizei entsteht faktisch eine zentrale "Kifferdatei", die zum Teil nur auf Vermutungen basiert. Die Einstufung von z.B. Bahnhöfen und Parks als "gefährliche Orte" ermöglicht verdachtsunabhängige Personenkontrollen. Da die Rechtsprechung undurchsichtig ist, werden Besitzer von Kleinstmengen ersatzweise von den Führerscheinbehörden schikaniert. Selbst Patienten mit lebenseinschränkenden Krankheiten, denen Cannabis als Medikament nachweislich hilft, werden Opfer der Strafverfolgung.
Als PIRATEN werden wir uns unserer Verantwortung stellen und den Schwarzmarkt beseitigen. Das aufgrund der Verbotspolitik entstandene kriminelle Milieu muss nachhaltig ausgetrocknet werden: Herstellung, Verkauf und Konsum von Hanfprodukten muss aus der Kriminalität herausgeholt und den Mechanismen des Jugend- und Verbraucherschutzes unterworfen werden. Schimmelpilz und gesundheitsgefährende Beimengung von Streckmitteln, wie z.B. Vogelsand, Backmischungen, Haarspray, Dünger, synthetische Stoffe oder Blei müssen verhindert werden.
Wie vorliegende Erfahrungen mit der Entkriminalisierung aus Portugal, den Niederlanden und Tschechien zeigen, ist langfristig mit geringeren Konsumentenzahlen zu rechnen.
Im Gegensatz zu den Niederlanden, wo die Coffee Shops aus illegalen Quellen kaufen müssen, hat Brandenburg hier eine besondere Chance auf legal angebauten Hanf durch eine bestimmte Anzahl an zertifizierten Landwirten. Hierdurch lassen sich die Vertriebswege kontrollieren und die Qualität kann überprüft werden. Der Zuschuss zur organisierten Kriminalität durch den illegalen Handel mit Cannabis wird so verdrängt werden.

Als Vorlage des Antrages diente das Landesprogramm der Piratenpartei in Hessen.

Antragsfabrik/Suchtpolitik WP098 18.05.2012 WP098 - Suchtpolitik Christoph B. Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg möge beschließen, folgende Position an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm zur Landtagswahl aufzunehmen:

Suchtpolitik

Konsumentenjagd beenden, konsequente Vorsorgepolitik starten

Die Piratenpartei Brandenburg will sich mit Hilfe von Modellversuchen dafür einsetzen neue drogenpolitische Lösungen für das ganze Land zu etablieren. Unser Ziel ist es, mit einer pragmatischen Suchtpolitik Schaden von der Gesellschaft abzuwenden. Die ersten Schritte dieses Weges können und werden wir in der kommenden Legislaturperiode gehen.

Problembewusstsein stärken, riskanten Konsum verhindern

Der beste Schutz vor Abhängigkeitserkrankungen ist ein intaktes soziales Umfeld. Wir wollen Eltern dabei unterstützen, ihren Kindern einen risikoarmen Umgang mit Rauschmitteln zu vermitteln. Flankierend werden wir den Unterricht an Brandenburger Schulen um ein Modul erweitern, das den Gebrauch bewusstseinsverändernder Substanzen im historischen und psychosozialen Kontext erarbeitet. Ziel des “Rauschkunde”-Unterrichts ist es, Jugendlichen Werkzeuge zur Selbstkontrolle aufzuzeigen. Diese Präventionsarbeit in Schulen kann nur gelingen, wenn vom Abstinenzdogma abgerückt wird, da diese Haltung gerade für junge Menschen unglaubwürdig ist. Wir werden die Landesmittel für niedrigschwellige Hilfsangebote in der Suchthilfe deutlich aufstocken. Die therapeutische Arbeit wird dabei legale Rauschmittel und nichtstoffgebundene Süchte gleichberechtigt einschließen, da von ihnen ebenfalls große Gefahren für die Gesellschaft und den Süchtigen ausgehen.

Konsumenten schützen, Gesundheitsschäden minimieren

Wir glauben, dass eine “drogenfreie Gesellschaft” unmöglich ist. Statt die begrenzten Mittel für die vergebliche Jagd auf Konsumenten zu verschwenden, werden wir jene, die Rauschmittel nutzen, umfassend vor Gesundheitsrisiken schützen. Das Wissen um Wirkstoff und Beimengungen ist Grundlage risikoarmen Drogengebrauchs. Wir werden deshalb ein “Drugchecking”-Programm etablieren, das Konsumenten mit diesen mitunter lebensrettenden Informationen versorgt. Als ersten Schritt werden wir die Resultate der Drogentests des Landeskriminalamtes in On- und Offlinedatenbanken für Jedermann verfügbar machen.

Die PIRATEN Brandenburg setzen sich dafür ein, das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Entkriminalisierung des gelegentlichen Konsums von Drogen zu nutzen, um Polizei und Staatsanwaltschaft von zehntausenden Verfahren zu entlasten. Dazu werden wir die Regelung zur “Geringen Menge” von Ausnahmetatbeständen befreien und derart neu formulieren, dass Verfahren frühzeitig eingestellt werden können.

Illegal gehandelte Cannabisprodukte sind immer häufiger mit Beimengungen verunreinigt, deren Gesundheitsgefahren die des Cannabis übersteigen. Wir werden deshalb einen Modellversuch zur legalen Eigenversorgung mit Cannabisprodukten nach dem Vorbild der spanischen “Cannabis Social Clubs” starten. Darüber hinaus setzen wir uns für eine bundesweite Legalisierung der Hanfpflanze ein.

Bestehende Netzwerke nutzen, gemeinsam Zukunft gestalten

Die PIRATEN Brandenburg streben die Zusammenarbeit mit allen gesellschaftlichen Gruppen an, die sich vorurteilsfrei mit dem Konsum von Genussmitteln und dessen Folgen auseinandersetzen. Gemeinsam werden wir eine Suchtpolitik erarbeiten, die riskanten Drogengebrauch verhindert, echten Jugend- und Verbraucherschutz ermöglicht und überdies die Rechte von Nichtkonsumenten schützt.

Die Grundlage des Antrages entstammt dem Wahlprogramm Suchtpolitik der Piratenpartei Berlin und wurde dem Land Brandenburg angepasst. Den Unterpunkt "Schwerstabhängigen konsequent helfen, Begleiterkrankungen verhindern" des Berliner Wahlprogramms habe ich entfernt, da ich mich mit der bisherigen Arbeit Brandenburgs in der Suchthilfe nicht auskenne und daher dazu keine Aussagen treffen kann. Ich hoffe, dass dies mit Hilfe des Arbeitskreises Suchtpolitik aufgearbeitet und an die Brandenburgischen Verhältnisse angepasst, dem Wahlprogramm ergänzt werden kann.
Antragsfabrik/Verbunddatei Gewalttaeter Sport PP18 18.01.2011 PP18 - Positionspapier "Verbunddatei "Gewalttäter Sport" abschaffen oder Bedingungen anpassen" Uk (im Auftrag der AG TDBD) Der Landesverband Brandenburg der Piratenpartei will sich auf Bundesebene dafür einsetzen,

die sogenannte "Gewalttäter Sport"-Datei entweder abzuschaffen oder zumindest einen angemessenen Datenschutz-Standard durch folgende Vorschriften sicher zu stellen:

  • Eintrag frühestens bei dringendem Tatverdacht, nicht schon bei Anfangsverdacht oder gar Platzverweisen/Personalienkontrollen ohne konkreten Vorwurf.
  • Sofortige schriftliche Information des Betroffenen über den Postweg, sobald ein Datensatz angelegt oder verändert wird.
  • Sofortige Löschung des entsprechenden Datensatzes, wenn das Ermittlungsverfahren in einem Freispruch oder in einer Verfahrenseinstellung nach § 170 (2) StPO endet.
  • Strenge Prüfung der Notwendigkeit des Eintrags, falls das Verfahren in einer Einstellung nach § 153 ff. StPO endet.
  • Ständige Kontrolle durch den zuständigen Datenschutzbeauftragten, ob diese Regelungen auch eingehalten werden.


Solange der Betrieb der Datei nicht nach diesen Grundsätzen erfolgt, soll die Brandenburger Polizei nicht mehr auf sie zugreifen dürfen, wobei u.U. eine Übergangsfrist zu gewähren ist.

In der Datei "Gewalttäter Sport" speichern die verschiedenen Polizeiorgane bundesweit Erkenntnisse über Personen, die sie verdächtigen,

evtl. in Zukunft Straftaten zu begehen. Sie dient also der Prävention, was als Argument genutzt wird, weswegen rechtsstaatliche Verfahren nicht notwendig sind. Die Polizeiorgane stehen außerdem massiv in der Kritik von Fanorganisationen, sie würden exzessiv Leute in die Datei eintragen, bei denen keine Veranlassung dazu besteht.

  • Es findet in der Regel keinerlei Information der Betroffenen statt. Im Zweifelsfall erfährt man das genau dann, wenn man von der Bundespolizei daran gehindert wird in seinen gebuchten und bezahlten Urlaubsflieger einzusteigen. (Keine Theorie. Das ist Leuten passiert.)
  • Manche Polizeidienststellen tragen routinemäßig jeden ein, der im Umfeld eines Fußballspiels irgendwie aufgefallen ist. Aufkleber geklebt, wild gepinkelt, etc. Eine Kontrolle ist kaum möglich, da man von dem Eintrag ja in der Regel nichts mitkriegt.
  • Um dort eingetragen zu werden, muss man nicht etwa vor Gericht einer Straftat überführt worden sein, nein, die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens reicht völlig aus, oder auch ein einfacher Platzverweis.
  • Oft reicht es, in einer Fangruppe unterwegs zu sein, in der die Polizei "bekannte Gewalttäter" erkennt. Sich aus der Gruppe zu entfernen, wie die Polizei rät, ist aber oft gar nicht möglich, weil man im Kessel zum Stadion geführt wird.
  • Oder es wurde in der Nähe eine Straftat begangen, der Täter kann nicht gefunden werden, also werden von allen Umstehenden die Personalien aufgenommen, und sie landen in der Datei.
  • Selbst wenn ein Ermittlungsverfahren in einem Freispruch endet, oder in einer Verfahrenseinstellung, bleibt der Eintrag bestehen.


Die Folgen für Betroffene können aber durchaus eklatant sein:

  • Platzverweise, Kessel oder Vorbeugehaft im Umfeld von Fußballspielen
  • Meldeauflagen, um nicht zu bestimmten Fußballspielen anreisen zu können
  • Ausreiseverweigerung an Flughäfen, wenn im Zielland demnächst ein wichtiges Fußballspiel stattfindet
  • deine örtliche Polizeidienststelle versucht dich dazu zu überreden, "freiwillig" eine DNA-Probe abzugeben
  • Der Erwerb von Eintrittskarten für sportliche Großereignisse wie Weltmeisterschaften wird verwehrt.
  • usw.


Der derzeitige Betrieb der Datei ist daher für Piraten untragbar.


Bemerkungen

  • Strafprozeßordnung (StPO)
  • Als Fussballfan fühle ich mich als Antragsteller direkt betroffen.
Antragsfabrik/Ärztliche Versorgung im ländlichen Raum sichern WP061 18.05.2012 WP061 - Ärztliche Versorgung im ländlichen Raum sichern Ralf Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg möge beschließen, folgende Position an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm zur Landtagswahl aufzunehmen:

Der Landesverband Brandenburg der Piratenpartei unterstützt die Initiative zur Ansiedlung von Ärzten in Brandenburg und die entsprechende Imagekampagne des Landes. (http://www.arzt-in-brandenburg.de/partner.html) Wir fordern weiter: Das Land entwickelt mit Unterstützung der Partner der Initiative eine Ansiedlungsstrategie, um mehr Ärzte im Land zu halten und/oder für das Land zu gewinnen. Wir fordern die Unterstützung des Landes für die Initiativen, die im Land medizinische Fakultäten aufbauen wollen, um selbst Ärzte im Land ausbilden zu können. Als Ziel sollte wenigstens eine medizinische Fakultät in Brandenburg gegründet werden. Das Land setzt sich für eine Reduzierung der Abgrenzung zwischen ambulanter und stationärer ärztlicher Versorgung in ländlichen Räumen mit Ärztemangel ein. Die Telemedizin ist weiter auszubauen. Das Modell der Gemeindeschwester ist in den ländlichen Außenregionen des Landes flächendeckend einzuführen.

Bisher gibt es in Brandenburg als einziges Bundesland keine medizinische Fakultät zur Ausbildung von Ärzten. Zwei Initiativen versuchen das zu ändern. Sie brauchen aber die Unterstützung des Landes. Diese ist bisher nicht gesichert.

In vielen Regionen gibt es einen zunehmenden Ärztemangel. Die Einwohner unseres Landes müssen weite Fahrwege in kauf nehmen und lange Wartezeiten. Die unterschiedlichen Zuständigkeiten in dieser Frage erfordern ein übergreifendes Lösungsmanagement. Die Kliniken müssen sich im ländlichen Raum noch mehr für ambulante Versorgung öffnen dürfen. Dies ist an Klinikstandorten notwendig und möglich wo es zu wenig ambulante ärztliche Versorgung gibt.Die Gemeindeschwester soll nicht ärztliche Versorgung ersetzen, sondern ergänzen. Schon heute gibt es Regionen wo die ärztliche Versorgung nicht mehr gesichert ist. Die Menschen in den Dörfern dürfen nicht abgehängt werden von der öffentlichen medizinischen Daseinsvorsorge.

Antragsfabrik/Wirtschaftprogramm GP10 07.01.2011 GP10 - Wirtschaftsprogramm Bastian Die Piraten Brandenburg setzen sich für eine nachhaltige Wirtschaftspolitik ein. Wir sind für die Stärkung der regionalen und kommunalen Wirtschaft, insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen. Wir sind für die Förderung regionaler Arbeitsmärkte. Die Stärkung regionaler Wertschöpfungsketten gibt den Bürgern mehr Freiheit, wieder unabhängiger ihr Leben zu gestalten.

Die Förderpolitik des Landes Bandenburg muss so gestaltet sein, dass primär regionale und kommunale Projekte und Unternehmen gefördert werden.

Es entspricht nicht dem piratischen Nachhaltigkeitsbegriff, dass die Verwendung der Steuergelder der Bürger zu erhöhten Gewinnen bei Unternehmen führen.

Die Haushaltspolitik des Landes gründet sich auf dem Verursacherprinzip. Wer bestellt bezahlt.

Subventionen sollen nur dort eingesetzt werden, wo wichtige wirtschafts- und forschungspolitische Ziele anders nicht erreicht werden können. Sie müssen zeitlich begrenzt sein und unterliegen einer steten Überprüfung.

Die Netze der Infrastruktur sollen in öffentlicher, bevorzugt in kommunaler Hand, sein.

Dabei ist ein diskriminierungsfreier, kostengünstiger Zugang zu gewährleisten. Die Entgelte richten sich nach den Kosten.

Die Einrichtung und der Ausbau von kommunalen Betrieben - einschließlich der Rekommunalisierung - ist zu fördern.

Die Privatisierungswelle und die Globalisierung der letzten Jahre haben zu einer starken Umverteilung der Vermögen von unten nach oben und von lokalen zu zentralen Strukturen geführt.

Die Kommunen sind hoch verschuldet, die Angebote an die Bürger sind stark ausgedünnt worden oder werden nur noch zu stark gestiegenen Preisen angeboten.

Durch immer neue oder wachsende Aufgaben - ohne entsprechend erhöhte Mittelzuweisungen - bluten die Kommunen völlig aus und sind nur noch mit Not in der Lage, ihre gesetzlich Pflichtaufgaben zu erfüllen.

Die Gemeinden sind technologisch und infrastrukturell abgehängt worden und stark überaltert. Der regionale Arbeitsmarkt ist zusammengebrochen und wird nur mit teilweise sinnfreien Subventionen gestützt.

Bildungs- und Freizeitangebote für insbesondere für junge Menschen fehlen hier fast vollständig, die Kommunikationsnetze und der ÖPNV sind nur sehr lückenhaft ausgebaut.

Dadurch werden die ländlichen Regionen stark benachteiligt, welches wesentlich zur Entvölkerung ganzer Landstriche beiträgt.

Das Wegschmelzen von Bildungseinrichtungen führt zu unerträglichen Reisezeiten und letztlich zur Verwehrung der Chancengleichheit.

Wir wollen attraktive Gemeinden, soziale Gemeinschaften, gute Bildungs- und Freizeitangebote und einen attraktiven ÖPNV.

Voraussetzung ist hierfür, dass die Kommunen leistungsfähig und handlungsfähig sind und eigene Akzente setzen können. Dafür müssen sie auch die Möglichkeit haben, eigene Wirtschaftskreisläufe ggfls. mit anderen Kommunen zusammen zu entwickeln.

Auch die Rekommunalisierung kann hierzu wesentlich beitragen.

Antragsfabrik/Reform des Verfahrens für Volksentscheide WP073 16.05.2012 WP073 - Reform des Verfahrens für Volksentscheide Christoph B. Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg möge beschließen, folgende Position an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm zur Landtagswahl aufzunehmen:

Reform des Verfahrens für Volksentscheide

Die Piratenpartei Brandenburg setzt sich für eine Reform des Verfahrens der dreistufigen Volksgesetzgebung zur Verbesserung der direkt-demokratischen Teilhabe in Brandenburg ein. Es soll eine Reform des Brandenburger Gesetzes über das Verfahren bei Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid durchgeführt werden, welches sich am Vorschlag des Mehr Demokratie e.V. orientiert. Der Vorschlag beinhaltet unter anderem die Senkung von Quoren, die Erhöhung von Sammlungsfristen und die freie Unterschriftensammlung bei Volksbegehren.

Das Land Brandenburg ist mit 37 Einleitungen neuer Volksbegehren 1946-2011, nach Bayern (45) auf Platz 2 der eingeleiteten Volksbegehren. Allerdings gab es in Brandenburg nie ein Volksbegehren, welches es bis in Stufe 3 zur Volksabstimmung geschafft hat.

Zwar wurde das Gesetz erst 2011 von der rot-roten Regierung überarbeitet, jedoch beispielsweise die freie Unterschriftensammlung nicht ermöglicht. Stattdessen sollen neben den Ämtern zusätzliche Eintragungsräume mit Aufsichtspersonal, wie beispielsweise in Bibliotheken, Kitas, Schulen oder Sparkassen zur Verfügung gestellt werden, was die Unterschriftensammlung zwar etwas vereinfacht aber auch deutlich verteuert.
Die Piratenpartei Brandenburg setzt sich angesichts der schwierigen Haushaltslage für die demokratischere und deutlich kostengünstigere freie Unterschriftensammlung ein und möchte auch Quoren und Sammlungsfristen überprüfen.

Antragsfabrik/Überschaubare Kommunal- und Kreisgebietsreform ab 2014 schrittweise umsetzen Überschaubare Kommunal- und Kreisgebietsreform ab 2014 schrittweise umsetzen Ralf Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg möge beschließen, folgende Position an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm zur Landtagswahl aufzunehmen:

Die Landkreise werden ab 2014 schrittweise, sozialverträglich und bürgerorientiert in den Grenzen der bestehenden regionalen Planungsgemeinschaften fusionieren und auf 5 reduziert (siehe die 5 Planungsgemeinschaften). Die Planungemeinschaften bilden derzeit etwa 2-3 Landkreise ab, hier gibt es jeweils eine Geschäftsstelle und eine gemeinsame Beschlußlage (Mitglieder sind die Landkreise/kreisfreien Städte). Deshalb macht es Sinn Landkreise und Planungsgemeinschaften in den gleichen Grenzen beizubehalten (5 Landkreise + die Landeshauptstadt Potsdam blieben dann noch übrig). Die kreisfreien Städte (außer Potsdam als Landeshauptstadt) sollten mit den angrenzenden neuen Landkreisen fusionieren. Die Kommunen sollten mindestens eine Größe von 8000 Einwohnern haben (jetzt gelten 5000 als Mindestgröße). Die Landesplanung der Aufgabenzuteilung an bestimmte Zentren wird überprüft und neu geregelt.

In Brandenburg erfüllen die Kreisfreien Städte, die Landkreise und die Kommunen die Aufgaben der kommunalen Selbstverwaltung. Die Landkreise und Kreisfreien Städte sind aber zugleich auch "Untere Landesbehörde", d. h. sie müssen auch Weisungen des Landes befolgen. Das Land als Gesetzgeber und Obere Kommunalaufsicht ist zuständig für den Zuschnitt der Kreise, kreisfreien Städte und Kommunen (juristisch schon mehrfach bestätigt) und auch ganz wesentlich für die Finanzuweisungen. Die Aufgaben der Landkreise, Kommunen und kreisfreien Städte kann sich jeder auf den Homepages seines Heimatortes und Kreises/kreisfreier Stadt selbst anschauen. Die Kreisfreien Städte sind eine Mischform zwischen Landkreisen und Kommunen, sie nehmen alle kommunalen/kreislichen Aufgaben selbst war (sind aber dadurch finanziell nicht mehr lebensfähig). Damit sind sie aber offensichtlich finanziell überfordert (siehe deren Verschuldungen). Eine Reform ist aus finanzieller Sicht, wegen der Bevölkerungsveränderungen, wegen des Ausbaus der Online-Verwaltung (was wir als Piraten forcieren wollen) und wegen der Planungsnotwendigkeiten in größeren Räumen unabdingbar. Meiner Ansicht sollte es keine "Brachialreform", wie einige Landes-Regierungspolitiker es planen, geben.Die Landkreise sollten auch nicht abgeschafft werden (wie der Fraktionschef der größten Landtagsfraktion vorgeschlagen hatte), da sonst die meisten Kommunen neue Ämter wie Jugendamt, Verkehrsamt etc. neu aufbauen müßten (Kosten!). Sondern eine Zwischenvariante mit 5 Landkreisen wäre zeitgemäßer, die eine sozialverträgliche und bürgerfreundliche Reformgestaltung ermöglicht. Die gemeinsame Regionalplanung (siehe Link!) kann dann auch demokratischer und gemeinsamer in den Kreistagen mitbestimmt werden (z. B. bei der Windkraft). Natürlich kann es, wie jetzt auch schon, Verwaltungsaußenstellen bzw. Bürgerservicebüros geben um die Fahrtwege nicht unzumutbar zu verlängern. Auch ein Ausbau der Online-Verwaltungsangebote für die Bürger soll erfolgen.

Es bringt nichts mit wenig Einwohner und wenig Geld, wenigen Zuständigkeiten und mit der Kommunalaufsicht im Rücken an einer kommunalen Selbstverwaltung in den heutigen Grenzen fest zu halten die nicht leistungsfähig ist. Nur funktionierende Strukturen sind auch demokratiefähig. Kommunen mit mindestens 8000 Einwohnern können demokratisch und leistungsfähig ihre Aufgaben erfüllen.

Kreise und Reformen in Brandenburg Die Kreise in Brandenburg gibt es seit der Kreisreform 1993. Damals wurde die Zahl der Kreise von 38 auf 14 und die Zahl der kreisfreien Städte von 6 auf 4 reduziert. Das Land ist in fünf Regionale Planungsgemeinschaften eingeteilt. - Prignitz-Oberhavel (Oberhavel, Ostprignitz-Ruppin, Prignitz); - Uckermark-Barnim (Barnim, Uckermark); - Oderland-Spree (Frankfurt/Oder, Märkisch-Oderland, Oder-Spree); - Lausitz-Spreewald (Cottbus, Dahme-Spreewald, Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz, Spree-Neiße); - Havelland-Fläming (Brandenburg/Havel, Potsdam, Havelland, Potsdam-Mittelmark, Teltow-Fläming). Aufgaben, Ziele und Rechtsgrundlagen siehe unter: http://gl.berlin-brandenburg.de/regionalplanung/index.html

Siehe auch entsprechende Links http://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinde_(Deutschland) http://de.wikipedia.org/wiki/Gebietsreform http://www.landtag.brandenburg.de/de/parlament/ausschuesse_und_gremien/gremien/396501

Antragsfabrik/LPT 2012.2/Ausbau der Radwege in Brandenburg WP009 09.07.2012 WP009 - Ausbau der Radwege in Brandenburg : Kdr Kay Drews Der Landesparteitag der Piratenpartei Brandenburg möge beschließen das Wahlprogramm an geeigneter Stelle um folgenden Inhalt zu ergänzen.

Die Piratenpartei Brandenburg setzt sich für einen weiteren Ausbau der Radwege entlang stark befahrener überörtlicher Straßen in Brandenburg ein.

Der Bau von weiteren Radwegen in Brandenburg hat nicht nur eine wichtige Bedeutung für den Tourismus , sondern dient gleichzeitig auch der Erhöhung der Verkehrssicherheit an viel und stark befahrenen Bundes Hauptverkehrs- und Landstraßen. Dadurch wird zusätzlich auch die Ökologie gefördert.

Das Fahrrad ist bereits heute eine gute Ergänzung zum ÖPVN, ist preiswert, gesund und umweltfreundlich. Immer mehr Berufspendler nutzen auf Grund steigender Treibstoffpreisen diese Variante.Finaniziert werden kann der weitere Ausbau durch Einnahmen aus der steigenden Zahl der Touristen in Brandenburg

Antragsfabrik/Abschaffung des Landesamtes für Verfassungsschutz WP084 17.05.2012 WP084 - Auflösung des Landesamtes für Verfassungsschutz Jensbernau Der Landesparteitag möge beschließen:

Die Piratenpartei Brandenburg setzt sich dafür ein, dass der das Landesamt für [1] Verfassungsschutz Brandenburg aufgelöst wird. Die Aufgaben sollen - soweit notwendig - an die Staatsschutzabteilung der Polizei Brandenburg übertragen werden.

Nach § 3 Bundesverfassungsschutzgesetz ist die Aufgabe des Verfassungsschutzes "die Sammlung und Auswertung von Informationen über Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziele haben, sowie sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten im Geltungsbereich dieses Gesetzes für eine fremde Macht, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden".

Der Verfassungsschutz ist nicht für den Schutz der Grundrechte der Bürger da, sondern definiert sich ausschließlich als "Staatsschutzbehörde". Alle o. g. Gefahren sind Vorbereitungshandlungen zu schweren Straftaten. Dafür reichen die Möglichkeiten der Polizeibehörden aus. Ihnen stehen auch Mittel zur verdeckten Ermittlung zur Verfügung.

Die Entwicklung der letzten Jahre haben gezeigt, dass die Arbeit des Verfassungsschutzes die Aufklärung von Straftaten oder deren Vorbereitungshandlungen eher behindern, als fördern. Eine effiziente und transparente Kontrolle - auch der bereitgestellten Geldmittel - findet nicht oder nur rudimentär statt. Eine effektive Vernetzung der Landesämter und des Bundesamtes ist nicht erkennbar. Insbesondere die skandalösen Umstände beim Einsatz von sogenannten V-Leuten in der NPD und der damit erfolgten verdeckten Finanzierung der NPD und das völlige Versagen bei den Terroranschlägen der NSU sind nicht hinnehmbar.

Nach der Aufgabenbeschreibung "ist der Staatsschutz zuständig für die Gefahrenabwehr im Bereich politisch motivierter Straftaten sowie für die Erforschung und vorbeugende Bekämpfung von Staatsschutzdelikten, die im Präsidiumsbereich anfallen und bei denen keine zentrale Strafverfolgung durch das Landeskriminalamt geboten ist". Diese Aufgaben werden aufgrund einer Fülle von Rechtsbestimmungen wahrgenommen - ein Schutz der Grundrechte der Betroffenen ist zumindest auf dem Papier gewährleistet und unterliegt grundsätzlich der rechtlichen Kontrolle durch Gerichte.

Antragsfabrik/Ablehnung des ESM-Vertrages Q003 17.05.2012 Q003 - Ablehnung des ESM-Vertrages Horus Der Landesverband Brandenburg der Piratenpartei möge beschließen, folgendes als offizielles Positionspapier zu verabschieden:

Modul1: Der Landesverband der Piraten Brandenburg lehnt den Vertrag zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) ab. In seiner derzeitigen Fassung begründet der Vertragstext eine undemokratische Organisation, überträgt ihr zentrale Befugnisse der gewählten Organe unserer Gesellschaft und entzieht sie gleichzeitig vollständig und dauerhaft der Kontrolle der Bürger und dem Zugriff der Judikative. Damit ist er nicht nur weitestmöglich von den Grundforderungen der Piraten entfernt, sondern steht nach unserem Ermessen auch nicht mehr auf dem Boden des deutschen Grundgesetzes.

Modul2: Der Landesverband Brandenburg der Piratenpartei unterstützt offiziell die durch den Verein Mehr Demokratie e.V. initiierte Verfassungsbeschwerde. Wir empfehlen unseren Mitgliedern, Wähler(inne)n und Sympathiesant(inne)n, die Verfassungsbeschwerde durch die Unterzeichnung der durch den Verein veröffentlichten Vollmacht zur Klageerhebung zu unterstützen.

Modul3: Der Landesverband Brandenburg der Piratenpartei fordert alle Mitglieder des deutschen Bundestages auf, gegen den vorliegenden Vertragstext zu stimmen. Wir fordern die Landesregierung Brandenburgs auf, alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel zu nutzen, um die Annahme dieses Vertrages im Bundestag und Bundesrat zu verhindern.

Wir Piraten stehen für das Recht der Bürgerinnen und Bürger ein, durch freie Wahlen realen und wirksamen Einfluss auf die Politik zu nehmen.

Da Regierungen vom Volk nur für einen begrenzten Zeitraum gewählt werden, halten wir sie nicht für legitimiert, über Vermögen des Staates "unwiderruflich und uneingeschränkt" zu verfügen. Insofern stellt die entsprechende Formulierung in Artikel 9 des ESM-Vertrages nach unserer Ansicht einen Verstoß gegen die Grundlagen der parlamentarischen Demokratie dar.


Wir Piraten stehen für Transparenz und Demokratie.

Die dem ESM in Artikel 32 zugestandene Immunität verhindert die demokratische Einflussnahme auf den ESM, schafft die Grundlage für eine intransparente Arbeitsweise des ESM und untergräbt die Gewaltenteilung, indem sie der Judikative die Möglichkeit nimmt, Einfluss auf ein durch die Legislative beschlossenes Organ zu nehmen.


Der ESM stellt einen tiefgreifenden Eingriff in die Haushaltsautonomie des Bundestages dar. Dadurch wird die Möglichkeit der Bürger/innen, durch künftige Wahlen einen realen Einfluss auf die sachlichen Inhalte der Bundespolitik zu nehmen, in unzulässiger Art und Weise eingeschränkt. Die Piratenpartei kann einen solchen Eingriff in die Bürgerrechte nicht hinnehmen.


Das BVerfG hat im Punkt 2 der Begründung zum Lissabon-Urteil unmissverständlich klargestellt: "Das Recht der Bürger, in Freiheit und Gleichheit durch Wahlen und Abstimmungen die sie betreffende öffentliche Gewalt personell und sachlich zu bestimmen, ist in der Würde des Menschen verankert und elementarer Bestandteil des Demokratieprinzips." Der ESM schafft einen permanenten Finanzausgleich zwischen den Mitgliedsstaaten der EU. Damit wird die Europäische Union zu einer Haftungsunion nach dem Modell eines Bundesstaates. In Punkt 1) der Begründung zum Lissabon-Urteil des BVerfG stellt das Gericht aber klar: " Für den Beitritt zu einem europäischen Bundesstaat wäre in Deutschland eine Verfassungsneuschöpfung notwendig, mit der ein erklärter Verzicht auf die vom Grundgesetz gesicherte souveräne Staatlichkeit einherginge." Weiterhin heißt es dort: " Die Völker der Mitgliedstaaten sind Träger der verfassungsgebenden Gewalt. Das Grundgesetz erlaubt es den besonderen Organen der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und Rechtsprechung nicht, über die grundlegenden Bestandteile der Verfassung, also über die Verfassungsidentität zu verfügen (Art. 23 Abs. 1 Satz 3, Art. 79 Abs. 3 GG). Die Verfassungsidentität ist unveräußerlicher Bestandteil der demokratischen Selbstbestimmung eines Volkes." Wir Piraten wehren uns gegen jeden Versuch, die verfassungsgebende Gewalt aus den Händen des Volkes zu nehmen. Der Staat ist Dienstleister des Volkssouveräns.

Antragsfabrik/LPT 2012.2/Richteranklage GP017 13.07.2012 GP017 - Abänderung des Prozederes der Richteranklage Edmund Müller Der Landesparteitag möge beschließen im Landesprogramm an geeigneter Stelle (beispielsweise als Unterpunkt unter dem beantragten Hauptpunkt im Antrag GP002) folgenden Passus einzufügen:

Die Piraten setzen sich konsequent für Gewaltenteilung und deren gegenseitige Kontrolle ein. Der Passus der Richteranklage in Artikel 98 Grundgesetz mit seiner Entsprechung in Artikel 111 der Landesverfassung des Landes Brandenburg soll folgendermaßen abgeändert werden:

Artikel 98 Abs. 2 Grundgesetz:

"Wenn ein Bundesrichter im Amte oder außerhalb des Amtes gegen die Grundsätze des Grundgesetzes oder gegen die verfassungsmäßige Ordnung eines Landes verstößt, so kann er auf Beschluss des Bundestages mit Zwei-Drittel-Mehrheit in ein anderes Amt oder in den Ruhestand versetzt werden. Im Falle eines vorsätzlichen Verstoßes kann auf Entlassung erkannt werden."

Ensprechend ist Art 98 Abs. 5 Satz 3 GG zu streichen.

Artikel 111 der Landesverfassung des Landes Brandenburg ist folgendermaßen abzuändern:

"Wenn ein Richter im Amte oder außerhalb des Amtes gegen die Grundsätze des Grundgesetzes oder gegen die verfassungsmäßige Ordnung des Landes verstößt, so kann er auf Beschluss des Landtages mit Zwei-Drittel-Mehrheit in ein anderes Amt oder in den Ruhestand versetzt werden. Im Falle eines vorsätzlichen Verstoßes kann auf Entlassung erkannt werden."

Die Gewaltenteilung gehört zu den Grundpfeilern der Demokratie. Der Artikel 98 Abs. 2 GG bzw. Artikel 111 der Landesverfassung ist der unvollständige Versuch der Kontrolle der Judikativen durch die Legislative. Bei der solchermaßen angedeuteten Kontrolle liegt die

endgültige Entscheidung wieder in der Hand der Judikativen, welche zudem noch die hohe Hürde einer Zweidrittelmehrheit des Bundesverfassungsgericht zu überwinden hat.

Es stellt bereits eine genügend hohe Hürde dar, dass eine Zweidrittelmehrheit der gewählten Volksvertreter die Versetzung in ein anderes Amt oder in den Ruhestand oder die Entlassung eines Richters beschließen muss. Eine leichtfertige Bedrohung der richterlichen Unabhängigkeit ist dadurch nicht gegeben.

Die gegenseitige Kontrolle der Gewalten wird somit in ein gesünderes Gleichgewicht gebracht.

Insbesondere wenn man sich vor Augen hält, dass ein Richter sich beträchtlich fehlverhalten muss, damit eine Zweidrittelmehrheit der Abgeordneten eines Parlaments Maßnahmen gegen ihn beschließt. Das Votum von hunderten Bundestagsabgeordneten bzw. zig Landestagsabgeordneten könnte mit lediglich acht Stimmen des Bundesverfassungsgerichts annuliert werden. Dies stellt nach Meinung des Antragstellers ein undemokratisches Mißverhältnis dar.

Die Regelung in ihrer derzeitgen Ausgestaltung ist praktisch so unwirksam, dass sie kaum bekannt ist. In der Geschichte der Bundesrepublik hat es keine einzige Richteranklage gegeben. Ein einziges Mal wurde dies vom baden-württembergischen Landtag angedacht und ernsthaft diskutiert:

http://www.berliner-zeitung.de/archiv/orlet-zu-schriftlicher-stellungnahme-aufgefordert-landtag-macht-weg-zur-richter-anklage-frei,10810590,8931542.html

Man ließ dies jedoch fallen, mit der Befürchtung vor dem Bundesverfassungsgericht zu scheitern, was angesichts des Selbstverständnisses deutscher Richter nicht abwegig ist, wie dieser Artikel zeigt:

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-9157620.html

Ein ganzer Landtag wagte es nicht den Spruch des Bundesverfassungsgerichts gegen einen Berufskollegen zu beantragen.

Der Antragsteller hat aktuell eine entsprechende Anfrage an den Landtag des Landes Brandenburg gestellt hinsichtlich der Affäre um einen bestimmten Sachverständigen und eines Familiensenats am Brandenburgischen Oberlandesgericht. Die Reaktion der SPD-Fraktion zeugte von einer gewissen Überraschung und Unkenntnis hinsichtlich der - wie eingangs erwähnt - weitgehend unbekannten Richteranklage.

Die anderen Fraktionen außer der CDU haben gar nicht reagiert. Am 12.07.2012 erreichte den Antragsteller eine E-mail des Referenten für Innen und Recht der CDU-Fraktion Brandenburg, Herrn Christian Kisch, welche besagt, dass das Landesjustizministerium Anfang August vor dem Rechtsausschuss des Landtages Stellung nehmen wird.

Siehe: https://www.disk.dsl.o2online.de/FYjfWQJ/Dokumente/Richteranklage/?a=Cn7-dYMg2-M

Antragsfabrik/LPT 2012.2/Zeitgemäße Landessatzung (offen) Zeitgemäße Landessatzung andreas390 Der Landesparteitag möge folgende Satzungsänderung beschließen:

§ 32 (2) der Landessatzung wird dahingehend geändert, dass die gegenwärtige Fassung des § 32 (2) wegfällt und stattdessen an dieser Stelle folgende neue Fassung des § 32 (2) beschlossen wird.

" Sollte eine Bestimmung dieser Satzung undurchführbar sein, findet die einschlägige Bestimmung der Bundessatzung in der jeweils geltenden Fassung Anwendung. "

Die gegenwärtige Fassung der Landessatzung bezieht sich bei Regelungslücken noch auf eine alte Fassung der Bundessatzung und berücksichtigt nicht die zwischenzeitlich erfolgten Änderungen bzw. noch erfolgende Änderungen der Bundessatzung.
Antragsfabrik/Verbesserte Ausstattung der Polizei WP016 01.05.2012 WP016 - Verbesserte Ausstattung der Polizei Jensbernau Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg möge beschließen, folgende Position an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm zur Landtagswahl aufzunehmen:

Verbesserte Ausstattung der Polizei

Um der Polizei die Erfüllung ihrer Aufgaben in einem vernünftigen Maße zu ermöglichen, muss die materielle und personelle Ausstattung verbessert werden. Die Anschaffung von Ausrüstung, wie beispielsweise Schutzwesten, darf nicht dem einzelnen Polizisten aufgebürdet werden. Gleichzeitig müssen ausreichend Beamte beschäftigt werden, um die Polizeiarbeit angemessen bewältigen zu können.

Die Grundlage des Antrages entstammt dem Wahlprogramm der Piratenpartei Saarland. Der Antrag wurde durch die AG TDBD entsprechend auf das Land Brandenburg angepasst und dann zum Landesparteitag 2012.1 eingebracht. Eine Begründung des Antrages kann in mündlicher Form beim Landesparteitag erfolgen.
Antragsfabrik/LPT 2012.2/Freier Zugang zu Naturschönheiten, Erholung in freier Natur WP050 13.07.2012 WP050 - Freier Zugang zu Naturschönheiten, Erholung in freier Natur Veit i.A. AG Umwelt und Energie Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg möge beschließen, folgende Position an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm zur Landtagswahl aufzunehmen:

Freier Zugang zu Naturschönheiten, Erholung in freier Natur

Die Piratenpartei Brandenburg setzt sich dafür ein, dass der Genuss der Naturschönheiten und die Erholung in der freien Natur - insbesondere das Betreten von Wäldern, Stränden und Flussgebieten sowie das Befahren der Gewässer und die Aneignung wildwachsender Waldfrüchte in geringer Menge für den eigenen Gebrauch - jedermann unentgeltlich unter Beachtung der bestehenden naturschutzrechtlichen Bestimmungen gestattet ist. Dabei wird jedermann verpflichtet, mit Natur und Landschaft pfleglich umzugehen. Das Land und die Gemeinde sind berechtigt und verpflichtet, der Allgemeinheit bestehende Zugänge zu den Seen, den Flüssen und sonstigen landschaftlichen Schönheiten freizuhalten und gegebenenfalls den Zugang zu ermöglichen.

*ehemals Antrag WP037 vom LPT12.1
  • Thema 48 im Brandenburger Liquid Feedback
Antragsfabrik/LPT 2012.2/schulenfitmachen Q003 03.08.2012 Q003z - Schulen fit machen MorgenlandfahrtBRB im Namen des AK_Bildung Brandenburger Schüler stehen mit dem, was sie an unseren öffentlichen Schulen an Kenntnissen und Kompetenzen erwerben oftmals hinter ihren Altersgenossen im übrigen Bundesgebiet zurück. [1] Es werden auch heute noch vielfach Klassen und keine Kinder unterrichtet. Selbständiges und eigenverantwortliches Lernen sind genau wie eine individuelle Förderung eher die Ausnahme als die Regel. Ein Qualitätsmangement, oder überhaupt nur ein Qualitätsbewusstsein, ist an vielen Schulen kaum ausgeprägt. [2]

Die Piratenpartei Brandenburg fordert einen Qualitätswettbewerb zwischen den Schulen. Deshalb wollen wir die Handlungsspielräume der einzelnen Schule bei der Schulentwicklung deutlich erweitern und ein Anreizsystem schaffen, welches die aktive Auseinandersetzung mit Fragen der Schulqualität und die Hinwendung zum einzelnen Kind fördert.

Wir fordern . . .

. . . die Umwandlung von öffentlichen Schulen in eigenständige Körperschaften, denn dies ist die Voraussetzung um Verträge schließen zu können.

. . . die Hohheit der Schule über ihr Personal. Schulen stellen ihr Personal selbstständig und eigenverantwortlich ein. Einstellungen erfolgen auf Beschluss der Schulkonferenz.

. . . die Hohheit der Schule über alle Sach- und Betriebsmittel. Die Schule erhält ein Globalbudget, welches sie selbstständig und eigenverantwortlich verwaltet.

. . . ein abspecken der Rahmenlehrpläne, um den Schulen Freiräume für soziales Lernen und zur stärkeren inhaltlichen Profilierung zu verschaffen.

. . . eine Finanzierung über Bildungsgutscheine. Schulen erhalten einen fixen Betrag pro Kind zur Deckung ihres Aufwands. Dieser Betrag ist abhängig von Klassenstufe, Schulform und ggf. besonderen Bedarfen. Kleine Schulen mit einer Zügigkeit von unter einer Klasse pro Jahrgang erhalten einen Sockelbetrag zur Aufrechterhaltung des Betriebs.

[1] http://www.iqb.hu-berlin.de/aktuell/dateien/LV_ZF_0809b.pdf Sprachliche Kompetenzen im Ländervergleich

[2] http://www.isq-bb.de/Brandenburg.19.0.html Jahresberichte der Schulvisitation

Viele öffentliche Schulen befinden sich in einem "Dornröschenschlaf". Die Leistungen der Kinder sind oftmals mangelhaft. Die didaktische Qualität lässt vielerorts zu wünschen übrig. Diese Sachverhalte sind durch wissenschaftliche Untersuchungen und durch die staatliche Schulvisitation belegt (siehe Links) Offensichtlich lässt sich die Situation nicht durch Gesetze und Verordungen von oben herab ändern, denn wenn es nach den Gesetzen und Verordnungen gehen würde, hätten wir viele der Probleme überhaupt nicht. Vergleiche z.B. §3 BrbSchulG der einen Rechtsanspruch auf individuelle Förderung festschreibt oder die Rahmenlehrpläne Grundschule die diesen Rechtsanspruch konkret ausformulieren. Offensichtlich können selbst rechtlich verbindliche Vorgaben an Brandenburger Schulen schlicht ignoriert werden.

Wie bringe ich nun aber die Akteure vor Ort dazu sich aktiv mit Fragen der Qualitätssicherung und der Schulentwicklung zu beschäftigen? Zum einen schafft eine bessere Finanzierung des Bildungssektors, wie auf dem letzten LPT beschlossen, sicherlich eine Entlastung im Alltag und neue Freiräume. Durch neue Freiheiten in der Organisation und bei der Ausgestaltung des Schulbetriebs hat jede Schule die Chance sich gemäß ihrer konkreten Bedürfnisse zu entwickeln und die angebotenen Freiräume auch tatsächlich zu nutzen. Hierbei spielt sicherlich die Auswahl des eigenen Pesonals eine zentrale Rolle, wobei dies durch den Wegfall der Verbeamtung praktisch lösbar geworden ist. Ziel ist die Schaffung eines Qualitätswettbewerbs zwischen den Schulen.

Bildungsgutscheine verstärken diesen Wettbewerbsimpuls, weil an jeden Schüler eine konkrete Summe Geld gebunden ist. Insbesondere der in der Fläche mangelhafte Blick auf das einzelne Kind wird so geschärft. Wer sich aktiv den Bedürfnissen des einzelnen Kindes zuwendet wird mehr Kinder und damit Geld bekommen. Wer das einzelne Kind ignoriert läuft Gefahr Kinder und damit Geld zu verlieren. Durch eine Sockelfinanzierung wird der Betrieb kleinerer Schulen im Land abgesichert.

Antragsfabrik/LPT 2012.2/Innere Sicherheit WP003 01.07.2012 WP003 - Innere Sicherheit : Kdr Kay Drews Der Landesparteitag der Piratenpartei Brandenburg möge beschließen das Wahlprogramm an geeigneter Stelle um folgenden Inhalt zu ergänzen.

Sicherheit entsteht durch Nähe und Vertrauen. Die Piratenpartei Brandenburg setzt sich für die Aus- und Weiterbildung der Polizei in Brandenburg ein und will das öffentliche Bild der Polizei als kritisch und bürgernah stärken. Wir brauchen soziale Kompetenz und Persönlichkeit im Polizeidienst. Der Stellenabbau bei der Polizei muss rückgängig gemacht werden, die Finanzierung wird durch freigesetzte Mittel der zu streichenden verfassungswidrigen Projekte Antiterrordatei unterstützt.

Quelle der Vorlage( Innere Sicherheit in Hessen)

Der Abbau der Brandenburger Polizeistellen führt langfristig auch zum Abbau des Vertrauens zwischen Bürger und Polizei. Bereits jetzt ist festzustellen, dass die Kapazitäten zur effektiven Kriminalitätsbekämpfung und Aufklärung in Brandenburg unzureichend sind.Eine bessere Aus-und Weiterbildung der Polizeibeamten in Brandenburg wie zb: beim Dienstsport( welcher gestrichen wurde), Eigensicherungsseminare , Verhaltenstraining u.a.ist dringend notwendig.

Bund Deutscher Kriminalbeamter fordert bessere Ausbildung der Brandenburger Polizei: http://www.bdk.de/lv/brandenburg/hans-gross-preisverleihung/hans-gross-preis-2011/kriminalbeamte-und-wissenschaftler-fordern-bessere-aus-und-fortbildung-fur-die-polizei

Einsparungen bei der Polizei, was bedeutet das? http://www.aktionsbuendnis-brandenburg.de/sites/default/files/downloads/wissenswertes-grenzregion_transkription.pdf

Antragsfabrik/LPT 2012.2/Unabhängige Kontrolle der Justiz durch gewählte Ombudsmänner GP009 12.07.2012 GP009 - Unabhängige Kontrolle der Justiz durch gewählte Ombudsmänner Edmund Müller Der Landesparteitag möge beschließen im Landesprogramm an geeigneter Stelle (beispielsweise als Unterpunkt unter dem beantragten Hauptpunkt im Antrag GP002) folgenden Passus einzufügen:

Unabhängige Kontrolle der Justiz durch gewählte Ombudsmänner

Dem Beispiel Schwedens folgend sind für die Kontrolle der Justiz Ombudsmänner zu wählen. Anders als in Schweden soll sich die Zuständigkeit der Ombudsmänner auf den Gerichtsbezirk beschränken, für den sie gewählt sind. Sie sollen von den Bürgern des jeweiligen Gerichtsbezirks für vier Jahre gewählt werden. Sie sollen der Justiz nicht zugehörig sein.

Den Ombudsmännern obliegt die Entscheidung über Dienstaufsichtsbeschwerden über Justizangehörige sowie Anträge zur Eröffnung von Disziplinarverfahren vor dem Dienstgericht.

Den Ombudsmännern obliegt die Entscheidung über Ablehnungsgesuche gegen Justizangehörige ihrer Gerichtsbezirke.

In Strafsachen gegen Justizangehörige im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit in der Justiz leitet der jeweils zuständige Ombudsmann die Ermittlungen und entscheidet über die Erhebung der öffentlichen Klage.

Die vergangenen Jahrzehnte in der Geschichte der Bundesrepublik haben gezeigt, dass die sogenannte „Selbstkontrolle“ der Justiz nicht funktioniert. Unzufriedenheit der Bevölkerung mit der Justiz, Resignation und Vertrauensverlust in den Rechtsstaat sind die stets fortschreitenden Folgen. Das Kontrollinstitut des Ombudsmanns ist geeignet dem entgegen zu wirken.

Den Ausführungen dieser Website zu notwendigen Reformen und Kontrolle der Justiz ist kaum noch etwas hinzuzufügen: http://www.justizgeschaedigte.de/

Hintergrundinformationen zu einem regelrechten, seit Jahren gärenden, Brandenburger Justizskandal, welcher exemplarisch das Versagen der "Selbstkontrollmechanismen" Ablehnungsgesuch und Dienstaufsichtsbeschwerde, sowie die überspannte Interpretation der richterlichen Unabhängigkeit als Generalentschuldigung für jegliches richterliche Fehlverhalten aufzeigt, findet sich unter:

https://www.disk.dsl.o2online.de/FYjfWQJ/Dokumente/Dienstaufsichtsbeschwerde%203.%20Senat/?a=nzIyxAJSZQA Dienstaufsichtsbeschwerdeverfahren unter Beteiligung vieler Bürger und Antwort des Präsidenten des Brandenburgischen Oberlandesgerichts.

https://www.disk.dsl.o2online.de/FYjfWQJ/Dokumente/WEITERE%20DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE/?a=NKeIRUpDJlc Zugehörige weitere Dienstaufsichtsbeschwerde unter Beteiligung vieler Bürger und Antwort des Landesjustizministeriums.

Hier wird plastisch an einem Fallbeispiel dargestellt, wie die grundgesetzlich garantierte richterliche Unabhängigkeit als Generalentschuldigung für gravierendes richterliche Fehlverhalten herhalten muss. Richterliche Unabhängigkeit bedeutete in ihrem Ursprung nicht Unkontrollierbarkeit (der zweite Teil des Art 97 GG wird gerne vergessen: Der Richter ist an Recht und Gesetz gebunden) und schon gar nicht Narrenfreiheit, die für jedermann sichtbaren Realitäten in ihr Gegenteil zu verkehren oder in absurder Weise umzudeuten. Auf diese Weise entwickelt sich die Justiz zu einem Staat im Staate, in dem bereits jeder einzelne Richter am Amtsgericht, unkontrolliert schalten und walten kann, wie ein absolutistischer Fürst.

Von Ablehnungsgesuchen geht unter Anwälten das Bonmot um, dass sie sowieso nichts bringen. Eine bedenkliche Offenbarung der Fachleute, wenn man sich verinnerlicht, dass die Möglicheit der Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit eine unabdingbare Voraussetzung für ein faires gerichtliches Verfahren darstellt. Die Zurückweisung von Ablehnungsgesuchen weckt in den Begründungen eher den Eindruck von falsch verstandender Kollegialität unter Richtern. Dies muss auch nicht weiter verwundern, wenn man bedenkt, dass nach dem derzeitigen Gesetz "ein anderer Richter des gleichen Gerichts" über das Ablehnungsgesuch entscheidet. Das bedeutet bei Einzelrichtern, dass der Kollege im Nebenzimmer, bei Kollegialspruchkörpern gar der Kollege desselben Spruchkörpers, eventuell noch gegen seinen Vorsitzenden, ein Ablehnungsgesuch bescheiden soll. Diese unglückliche Konstellation fordert von Richtern fast schon übermenschliches, bei der Entscheidung nicht auch Gedanken an das kollegiale Verhältnis untereinander oder das eigene berufliche Fortkommen (Ablehnung des Vorsitzenden über welche die Beisitzer entscheiden) zu hegen. Ombudsmänner als unabhängige, möglichst auch räumlich von den Richtern unter ihrer Aufsicht getrennte Institution, können dafür sorgen, dass das Ablehnungsrecht seinen Sinn erfüllen kann.

Gleiches gilt analog in noch stärkerem Maße bei Strafverfahren gegen Justizangehörige.

Antragsfabrik/Gleichberechtigung zwischen ledigen und verheirateten Eltern & damit zwischen Mann und Frau (offen) Gleichberechtigung zwischen ledigen und verheirateten Elternteilen Karsten Koch Der Landesparteitag möge beschließen das Programm zur Familienpolitik um folgende Aussage zu erweitern:


Begründung des Antrages

Ledige Väter nehmen bis heute eine Sonderstellung ein. Sie erhalten nicht automatisch das Sorgerecht zugesprochen. Dies erfolgt nur auf besonderen Antrag und bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Mutter, die von ihr jederzeit widerrufen werden kann. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat diese Praxis jüngst als menschenrechtswidrig verurteilt und die deutsche Regierung dazu aufgefordert, Gleichberechtigung zwischen ledigen und verheirateten Vätern zu schaffen. Mittlerweile hat auch das BVerfG im Beschluss vom 21. Juli 2010 - 1 BvR 420/09 - die ausdrückliche Zustimmung der Mutter für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht ordnete an, "dass das Familiengericht den Eltern auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge oder einen Teil davon gemeinsam überträgt, soweit zu erwarten ist, dass dies dem Kindeswohl entspricht; dem Vater ist auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge oder ein Teil davon allein zu übertragen, soweit eine gemeinsame elterliche Sorge nicht in Betracht kommt und zu erwarten ist, dass dies dem Kindeswohl am besten entspricht." https://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-057.html Hiermit entsprach das BVerfG den Forderungen vieler Familienrechtler, die die Berücksichtigung des Kindswohls auf Fallbasis verlangten. Die Ansicht, nur die Mutter sei automatisch Hauptbezugsperson im Sinne des Kindswohls, wurde bereits in mehreren Urteilen verschiedener Gerichte zurückgewiesen (z.B. Familiennachzug/Asylrecht). Sie ist Teil eines veralteten, romantisch-konservativen Rollenbildes, das mit dem Ziel der Diskriminierungsfreiheit aufgrund des Geschlechts (Sexismus) sowie der modernen Familienrolle nicht zu vereinbaren ist.

Das Motto sollte lauten: Schlichten statt streiten - Mediation fördern!

Bei einer Scheidung wird nach der richterlichen Streitdiagnose zu oft die Alleinsorge ausgesprochen, meistens für die Mutter. Diese Praxis läuft den Bedürfnissen des Kindes zuwider, das auch nach einer Trennung sowohl Mutter als auch Vater gleichermaßen braucht. Um das gemeinsame Sorgerecht lebbar zu machen, müssen Eltern nach einer Trennung in die Lage versetzt werden, ihre Streitigkeiten zum Wohle des Kindes zu überwinden. Die deutsche Rechtspraxis ist zu sehr darauf ausgelegt, Mütter und Väter so schnell als möglich voneinander zu trennen, um dann zwischen den Rechten der Mutter einerseits und den Rechten des Vaters andererseits abzuwägen. Im Fokus stehen also die Ansprüche der Eltern und nicht die Bedürfnisse des Kindes, das Kind wird somit zum bloßen Besitzgut. Eine Ehe mag geschieden sein, die gemeinsame elterliche Verantwortung ist unauflösbar. Eltern müssen weder verheiratet sein noch müssen sie unter einem Dach leben, um gemeinsam für ihre Kinder zu sorgen. Der Staat soll nun Maßnahmen fördern, um zwischen streitenden Eltern zu vermitteln und zu schlichten. Vorbild hierfür kann das Cochemer Modell sein. Dabei arbeiten Rechtsanwälte, Familienrichter, Gutachter, Sozialarbeiter, Psychologen und Sozialpädagogen zusammen. Die Abwicklung des rechtlichen Verfahrens wird auf das Nötigste beschränkt, im Mittelpunkt stehen die Mediation und die Sicht des Kindes.


Umgangsverweigerung verhindern

Fetter Text

Sorgerecht und Umgangsrecht klaffen in der Rechtspraxis allzu oft auseinander. Oftmals verfügt ein Elternteil zwar über das Sorgerecht, jedoch wird ihm der Umgang mit dem Kind durch den anderen Elternteil verweigert. Jahrelange gerichtliche Streitigkeiten auf dem Rücken der Kinder sind die Folge. Um dem Sorgerecht bzw. der Sorgepflicht nachzukommen, ist der regelmäßige Umgang mit dem Kind unerlässlich. Wer hingegen seiner Sorge- bzw. Umgangspflicht nicht nachkommt, soll auch keinen Anspruch auf das Sorgerecht haben. Zur Sorgepflicht gehört jedoch auch, den Umgang des Kindes mit dem anderen Elternteil nicht zu vereiteln.


Gleichwertige Anerkennung unterschiedlicher Familienmodelle

Fetter Text

Die Forderung nach einem gemeinsamen Sorgerecht als Standardfall für alle Eltern gleich welchen Familienstandes trägt auch dem Grundsatzprogramm der Piratenpartei Rechnung. Laut diesem setzt sich die Piratenpartei "für die gleichwertige Anerkennung von Lebensmodellen ein, in denen Menschen füreinander Verantwortung übernehmen" . Ebenso darf sich "aus der geschlechtlichen oder sexuellen Identität bzw. Orientierung [...] weder ein Vorrecht noch eine Verpflichtung zu einer höheren oder geringeren Einbindung in die Kinderversorgung ergeben". Die Ungleichbehandlung lediger und verheirateter bzw. geschiedener Paare beim gemeinsamen Sorgerecht diskriminiert nicht nur Väter, sondern allgemein Männer und Frauen, die jenseits klassischer Familienmodelle leben wollen.

Antragsfabrik/LPT 2012.2/Besserer Ausbau des ÖPVN WP021 11.07.2012 WP021z - Ausbau des ÖPVN : Kdr Kay Drews Der Landesparteitag der Piratenpartei Brandenburg möge beschließen das Wahlprogramm an geeigneter Stelle um folgenden Inhalt zu ergänzen.

Die Piratenpartei Brandenburg setzt sich für einen besseren Ausbau des Öffentlichen Personen und Nahverkehrs in Brandenburg ein.

Mobilität in Brandenburg gehört für die meisten Menschen in unserem Bundesland zur Grundvoraussetzung ihres heutigen Lebens.In den vielen ländlichen dünn besiedelten Gebieten in Brandenburg ist es leider z.Zeit nicht flächendeckend gewährleistet, öffentliche Verkehrsmittel uneingeschränkt zu benutzen.z.b.bei der Fahrt zur Schule, zur Arbeit, Kita,Einkauf, Arztbesuche u.a. Viele Menschen in Brandenburg können sich auch kein Auto oder die hohen Unterhaltskosten dafür leisten, haben dennoch weite Wege zum Arbeitsplatz. Ältere Menschen in vielen ländl. Gebieten werden dadurch vom gesellschaftlichen Leben abgeschnitten.

Ein guter ÖPVN fördert die Ökologie in Brandenburg, sorgt für mehr Tourismus.

Finanzierung des Ausbaus: das Ministerium der Finanzen in Brandenburg rechnet zb. 2012 mit Mehreinnahmen von 137 Mio Euro. Ein bessere ÖPVN schafft auch Arbeitsplätze und mehr Umsatz bei vielen Unternehmen und führt folglich zu mehr Steuereinnahmen.( Umsatzssteuer, Lohnsteuer, Gewerbesteuer) ect.pp.

Studie der Landesarbeitsgemeinschaft der IHK Brandenburg. Tourismus und Verkehr in BRandenburg: http://www.ihk-ostbrandenburg.de/res.php?id=4946

Begründung des Antrages zweite Zeile etc.

Antragsfabrik/GP05 Modul 02: Mehr Demokratie und Bürgerrechte -Überarbeitete Fassung (offen) Mehr Demokratie und Bürgerrechte :Der Landesparteitag möge beschließen,
im “Grundsatzprogramm des Landesverbandes Brandenburg der Piratenpartei Deutschland (“Landesprogramm”) den bisherigen Inhalt des Moduls GP05 02 :"Mehr Demokratie und Bürgerrechte" durch die folgende überarbeitete Fassung zu ersetzen:

GP05 Modul 02: Mehr Demokratie und Bürgerrechte

Transparenz, Demokratie, Bürgerrechte, Datenschutz Mehr Demokratie und Bürgerrechte Die öffentliche Willensbildung und der Aufbau einer starken Zivilgesellschaft ist unser zentrales Anliegen. Die Ausdehnung des Demokratieprinzips auf alle gesellschaftlichen Bereiche steht im Mittelpunkt.

Die Versammlungsfreiheit darf nicht eingeschränkt werden.

Wir wollen nicht im Ist-Zustand verweilen, sondern Demokratie mit direkten Beteiligungsmöglichkeiten weiterentwickeln. Wir treten dauerhaft für eine Überprüfung und Offenlegung aller Entscheidungsabläufe ein.

Die Brandenburger Piraten setzen sich dafür ein, dass der Bürger durch den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien auf einfache Art und Weise Zugang zu amtlichen Informationen von und über die öffentlichen Institutionen erhält.

Das Grundrecht auf Internetzugang, der dem jeweils durchschnittlichen technischen Standard (Breitband) entsprechen muss, ist hierfür eine Voraussetzung.

Wir mehr wollen Mitbestimmung bei kommunalen, regionalen und landesweiten Planungsvorhaben. Wir fordern ein unmittelbares Recht auf Mitbestimmung bei der Gesetzgebung ein.

Auf Landes- und Bundesebene sind barrierefreie Volksbefragungen, Volksbegehren, Petitionen und Volksentscheide einzuführen. Bürgerforen und Bürgerhaushalte sollen der Mittelpunkt kommunaler Mitbestimmung werden. Wir treten für faire Wahlgesetze und Chancengleichheit für alle politischen Mitbewerber ein. Wir wollen das Wahlsystem reformieren, um den Wählern mehr Möglichkeiten zu bieten, ihre Meinungen mitteilen zu können. Dazu bedarf es eines modernen Wahlrechtes. Wir lehnen Hürden für Kleinparteien, sichere Listenplätze und willkürliche Änderungen der Wahlbezirksgrößen ab. Abgeordnete müssen frei entscheiden können und von Fraktionszwängen und Koalitionsverträgen unabhängig sein. Wir treten zudem für eine deutlichere Trennung von Amt und Mandat ein. Die kommunale Selbstverwaltung ist ein wesentliches Element staatlicher Dezentralisierung und Demokratisierung. Demokratie braucht starke Grund- und gelebte Bürgerrechte.

Ersetzt GP05 Modul 02: "Mehr Demokratie und Bürgerrechte" beschlossen auf dem LPT 2011.1:

Transparenz, Demokratie, Bürgerrechte, Datenschutz Mehr Demokratie und Bürgerrechte Die öffentliche Willensbildung und der Aufbau einer starken Zivilgesellschaft ist unser zentrales Anliegen. Die Ausdehnung des Demokratieprinzips auf alle gesellschaftlichen Bereiche steht im Mittelpunkt. Die Versammlungsfreiheit darf nicht eingeschränkt werden. Wir wollen nicht im Ist-Zustand verweilen, sondern Demokratie mit direkten Beteiligungsmöglichkeiten weiterentwickeln. Wir treten dauerhaft für eine Überprüfung und Offenlegung aller Entscheidungsabläufe ein.

Wir treten dauerhaft für eine Überprüfung und Offenlegung aller Entscheidungsabläufe und die Vereinfachung von Auskunftsabläufen zwischen Institutionen und Bürgern, durch den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien, ein. /letzter Satz z47 + z51 + 1. Satz z52

Die Brandenburger Piraten setzen sich für die Offenlegung aller Entscheidungsabläufe und die Vereinfachung von Auskunftsabläufen zwischen Institutionen und Bürgern, durch den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien, ein. Die Brandenburger Piraten setzen sich dafür ein, dass der Bürger durch den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien auf einfache Art und Weise Zugang zu amtlichen Informationen von und über die öffentlichen Institutionen erhält. Daher treten die Piraten Brandenburg für ein Grundrecht auf Internetzugang, der dem jeweils durchschnittlichen technischen Standard (Breitband) entsprechen muss, ein. Wir mehr wollen Mitbestimmung in bei kommunalen, regionalen und landesweiten Planungsvorhaben aufgaben. Wir fordern unser ein unmittelbares Recht auf Mitbestimmung bei der über die Volks Gesetzgebung ein. Auf Landes- und Bundesebene sind barrierefreie Volksbefragungen, Volksbegehren, Petitionen und Volksentscheide einzuführen. Bürgerforen und Bürgerhaushalte sollen der Mittelpunkt kommunaler Mitbestimmung werden. Die Versammlungsfreiheit darf nicht eingeschränkt werden. Wir treten für faire Wahlgesetze und Chancengleichheit für alle politischen Mitbewerber ein. Wir wollen das Wahlsystem reformieren, um den Wählern mehr Möglichkeiten zu bieten, seine ihre Meinungen mitteilen zu können. Dazu bedarf braucht es eines modernen Wahlrechtes. Wir lehnen Hürden für Kleinparteien, sichere Listenplätze und willkürliche Änderungen der Wahlbezirksgrößen ab. Abgeordnete müssen frei entscheiden können und von Fraktionszwängen und Koalitionsverträgen unabhängig sein. Wir treten zudem für eine deutlichere Trennung von Amt und Mandat ein. Die kommunale Selbstverwaltung ist ein wesentliches Element staatlicher Dezentralisierung und Demokratisierung. Demokratie braucht starke Grund- und gelebte Bürgerrechte.

Antragsfabrik/Naturnahe Waldverjüngung durch weniger Rotwild (offen) Naturnahe Waldverjüngung durch reduzierte Rotwildquote AG Umwelt und Energie - Danou Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg möge beschließen, folgende Position an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm zur Landtagswahl aufzunehmen:

Aufbau von Mischwäldern

Die Piratenpartei Brandenburg wendet sich gegen Monokulturen in der Land- und Forstwirtschaft und macht sich für die Rekultivierung von Mischwäldern stark. Eine Reduzierung des üppigen Rotwildbestandes beschleunigt den natürlichen Verjüngungsprozess in Wäldern und führt zu stabilieren und ausgewogeneren Wäldern. Daher fordert die Piratenpartei Brandenburg die Quote von Rotwild auf ein Maß herabzusenken, welches vor der Vertreibung deren natürlicher Feinde bestand.

Da Rotwild seit Generationen keine natürlichen Feinde mehr hat (z.B. Bären, Wölfe), konnten sich die Bestände soweit erhöhen, dass sie stellenweise zu einer Plage für die Forstwirtschaft wurden. Der Verbiss durch Rotwild an jungen Bäumen, frischen Trieben und vor allem an der Rinde verhindert ein natürliches Nachwachen von stabilen Mischwäldern, sondern verfestigt Monokulturen, da Nadelbäume nicht von Rotwild angeknabbert werden. Anstatt umfangreiche Schonungen mit Jungbäumen anzulegen und einzuzäunen würde die reduzierte Rotwildquote automatisch zu mehr Mischwäldern und damit zu nachhaligeren, stabileren und natürlicheren Wäldern führen. Diese Vorgehen ist kostenneutral, da der Aufwand für mehr Jagd durch den Verkauf des Wildfleisches gedeckt werden könnte. Außerdem sind Mischwälder stabiler gegen Stürme, Umweltplagen und auch die zu erwartende Klimaerwärmung.
Antragsfabrik/Schulspeisung PP14 15.01.2011 PP14 - Positionspapier "Schulspeisung" FireFox Der Landesparteitag möge über das Positionspapier mit dem Titel Schulspeisung und nachfolgendem Text abstimmen:

Eine gesunde Ernährung ist aus Gründen der körperlichen und geistigen Entwicklung und der Konzentrationsfähigkeit der Kinder wichtig. Berufstätige Eltern, besonders Alleinerziehende, haben nicht immer die Möglichkeit, ihren Kindern ein Mittagessen zu bieten. Schulspeisungen können dazu beitragen, dass sich ihre Kinder trotzdem ausgewogen ernähren. Wir fordern daher die Einführung vollwertiger Schulspeisungen an allen Schulen und Kindertagesstätten. Die Finanzierung dieser Schulspeisungen ist so zu gestalten, dass alle Schüler unabhängig von der sozialen oder finanziellen Lage der Familie diskriminierungsfrei daran teilnehmen können. Bei der Planung ist zu berücksichtigen, ob die Verwaltungskosten für die Essensgebühren die Einnahmen übersteigen und eventuell eine vollständig kostenlose Schulspeisung günstiger wäre.

Der Antrag beinhaltet die Begründung.
Antragsfabrik/Abschaffung des „Amtseintrages“ für Unterstützerunterschriften im Kommunalwahlrecht PP19 15.07.2011 PP19 - Abschaffung des "Amtseintrages" für Unterstützerunterschriften im Kommunalwahlrecht Nr 75:in spe Der Landesparteitag möge das Positionspapier 'Abschaffung des „Amtseintrages“ für Unterstützerunterschriften im Kommunalwahlrecht' verabschieden.


Abschaffung des „Amtseintrages“ für Unterstützerunterschriften im Kommunalwahlrecht
Positionspapier der PIRATEN Brandenburg


I. Formales

Dieses Positionspapier beruht auf dem Modul GP05 02 :"Mehr Demokratie und Bürgerrechte" des Landesprogramms. Es soll Bestandteil künftiger Wahlprogramme werden.


II. Exzerpt

Für Bewerber zu Kommunalwahlen – etwa der Wahl des Bürgermeisters oder der Wahl der Stadtverordnetenversammlung – besteht im brandenburgischen Kommunalwahlgesetz das Erfordernis, Unterstützungsunterschriften zu sammeln. Diese können nicht wie bei Landtags- oder Bundestagswahlen in der Öffentlichkeit gesammelt werden. Stattdessen sieht das Kommunalwahlgesetz vor, dass die Unterschrift vom Unterstützer de facto nur in einer Behörde geleistet werden kann. Diese Einschränkung wird im Volksmund gemeinhin „ Amtseintrag“ genannt.


Die Piraten setzen sich für die Abschaffung dieser Hürde ein, da sie kleinere Parteien und Einzelbewerber unangemessen benachteiligt.


III. Positionierung

Die Hürde für die Gewinnung von Unterstützern für die Kandidatur für ein kommunales Amt, darf nicht höher sein als die für die Kandidatur zum Landtag. Daher gehört der sogenannte „Amtseintrag“ abgeschafft.


Den Bewerbern muss es ermöglicht werden, in der Bevölkerung, öffentlich und final um Unterstützung zu werben. Dies kann sich nicht darin erschöpfen, einen potentiellen Unterstützer und Wähler auf die Möglichkeit einer Unterstützungsunterschrift hinzuweisen. Vielmehr ist ein Bewerber darauf angewiesen, Bürger im öffentlichen Raum, also etwa auf der Straße, anzusprechen, ihn von seinem Programm und seiner persönlichen Eignung zu überzeugen und den – in der Unterschrift verkörperten – Akt der Unterstützung einer Kandidatur unmittelbar zu ermöglichen.

Demgegenüber will der Bürger von der Verwaltung in der Regel unbehelligt bleiben. Der Gang zum Amt kostet ihn ein hohes Maß an Überwindung. Erfahrungen zeigen zudem, dass aufgrund personeller oder organisatorischer Engpässe die Möglichkeit die Unterschrift innerhalb der üblichen Geschäftszeiten zu leisten, nicht immer gewährleistet wird. Überhaupt kann der Bewerber kaum überprüfen, inwieweit dies von der Behörde angemessen ermöglicht wird.

Das Vorhalten von Unterschriftenlisten mit den Adressen der Unterstützer, in die zwangsläufig durch Vorlage zur Unterschrift Einblick gewährt wird, ist zudem unter Aspekten des Datenschutzes bedenklich.

Auch die Möglichkeit, die Unterschrift beim ehrenamtlichen Bürgermeister kleinerer Gemeinden zu leisten, stellt keine Erleichterung dar. Dies dürfte in vielen Fällen dazu führen, dass der Bürger den Eindruck gewinnt, er müsse die Unterschrift für den Herausforderer beim Amtsinhaber erbringen, und dann von einer Unterschrift absieht.

Die unmittelbare Wahl von Bürgermeistern, Oberbürgermeistern und Landräten darf kein Placebo sein. Nur etablierte Parteien und Amtsinhaber sind ohne weiteres in der Lage Wahlvorschläge einzureichen. Für andere Bewerber gilt es neben dem Erfordernis der Unterstützerunterschriften auch noch den „Amtseintrag“ zu überwinden. Damit liegt die „Bewerbervorauswahl“ weiterhin in der Hand der Parteien und ein wesentlicher Zweck der unmittelbaren Wahl dieser Amtsinhaber, nämlich der Möglichkeit des Wählenden seine Entscheidung nach personellen Kriterien wie Kompentenzeinschätzung oder Persönlichkeit des Bewerbers auszurichten, kann nicht erreicht werden.


IV. Umsetzung

Die einschlägigen Normen des Kommunalwahlrechtes (im Wesentlichen §§ 28a Absätze 4 und 5, 63, 84 BbgKWahlG; §§ 32,33 BbgKWahlV und die auf § 93 BbgKWahlV beruhende Verwaltungsvorschrift, einschließlich der Erstellung von Muster-Formblättern), die vorschreiben, dass die Unterstützungsschriften nur bei der Wahlbehörde, einem Notar oder „bei einer anderen zur Beglaubigung der Unterschrift ermächtigten Stelle“ geleistet werden können, werden so abgeändert, dass die Unterschriften auch auf Formblättern erbracht werden und vom Bürger auf der Straße geleistet werden können. Eine hinreichende Überprüfbarkeit kann – wie bei anderen Wahlen auch – durch die Bestätigung der Unterstützungsunterschriften durch das Einwohnermeldeamt gewährleistet werden.

Antragsfabrik/LPT 2011.1
Antragsfabrik/Agrarprogramm (offen) Agrarprogramm Agrakan Ich beantrage die Aufnahme des nachfolgenden Progammvorschlages in das Landesprogramm der Piraten Brandenburg.

Landwirtschaft allgemein:

1. Die Piraten Brandenburgs setzen sich für eine flächendeckende Landwirtschaft ein, die die Nachhaltigkeit, und Wirtschaftlichkeit, unter der Einhaltung der ökologischen Verträglichkeit berücksichtigt..

2. Ebenso muss eine sozial gerechte Entlohnung der Arbeit in der Landwirtschaft ermöglicht und gesichert werden. Die Einkommensentwicklung darf sich nicht weiter von der der Gesellschaft entkoppeln.

3. Die Auswirkungen des Handelns, in und um die/der Landwirtschaft, für die nachfolgenden Generationen, sind zu berücksichtigen..

4. Die Hauptaufgabe der Landwirtschaft ist und bleibt die Sicherung der Ernährung.

5. Der Entzug von landwirtschaftlicher Fläche, kommt einem Nahrungsmittel- und Energieentzug gleich.

6. Erneuerbare Energien und der Anbau nachwachsender Rohstoffe sind ein positiver Beitrag zum Klimaschutz und eine wirtschaftliche Ergänzung für landwirtschaftliche Unternehmen. Es darf aber nicht mehr als 30 % der Ackerfläche dazu herangezogen werden.

7. Naturschutz in Kulturlandschaften verlangt einen Interessenausgleich.

8. Wissenschaftlich-technischer Fortschritt in der landwirtschaftlichen Praxis ist unverzichtbar. Hierzu brauchen wir eine praxisorientierte und weitsichtige Agrarforschung aus öffentlicher Hand und nicht von Monopolgesellschaften.

9. Die Verwendung von genmanipuliertem Saatgut, dass durch das Zuführen von Arten- fremden Genen /Wirkstoffen verändert wurde lehnen wir solange ab, bis öffentliche Studien, mit Sicherheit, eine Störung von Natur und Fauna ausschließen können.

10. Von der Gesellschaft gewollte, aber von den Märkten nicht honorierte Leistungen müssen von der Gesellschaft über Ausgleichszahlungen entgolten werden.

11. Die Einkommensentwicklung in der Landwirtschaft darf sich nicht weiter von der der Gesellschaft entkoppeln.

12. Die Piraten Brandenburgs lehnen kurzfristige Gewinnmaximierung und Bodenspekulation ab.

Tierhaltung:

1. Eine Artgerechte und leistungsorientierte Tierhaltung sind miteinander vereinbar. Es ist zu gewährleisten, dass jedem Tier ausreichend Fress-, Ruhe- und Auslauf- möglichkeit zur Verfügung gestellt wird.

2. Der Einsatz von Antibiotika ist mindestens 3 Monate vor dem Verarbeiten von Fleisch zu verbieten

3. Diese Vorrausetzungen sind EU weit gleich zeitnah durchzusetzen. Solange hier durch unterschiedliche Umsetzungen Wettbewerbsverzerrungen erfolgen sind diese den in Deutschland / Brandenburg ansässigen Landwirten auszugleichen

Fruchtfolgen und Bodennutzung:

Die Piraten fordern die:

1. Einhaltung der dreigliedrigen Fruchtfolge, da diese, die Grundlage einer jeden guten fachlichen Praxis bildet.

2. Die viergliedrige Fruchtfolge soll durch zusätzliche Ausgleichzahlungen aus der 3. Säule gefördert werden.

Grünland Nutzung:

dass Grünland hat einen hohen ökologischen Stellenwert. bildet die Ernährungsgrundlage für alle Wiederkäuer und steht somit nicht in Konkurrenz zur Lebensmittelproduktion. Es gewährleistet einen guten Grundwasser- und Erosionsschutz, außerdem besitzt es eine hohe CO²-Speicherfähigkeit. Gleiches gilt für die Artenvielfalt von Tieren und Pflanzen.

Die Piraten fordern:

1. die Gewährung der Möglichkeiten einer Wandlung von Acker zu Grünland (Hof nähe –Hof ferne)und umgekehrt im Verhältnis 1:1.

2. Eine Regenerierung von Grasnarben durch Umbruch und die neu Ansaht von mehrartigen Gräser –Mischungen, müssen möglich sein, um eine rentable Futterversorgung sicher zu stellen. 3. Die geplante Extensivierung von Ackerflächen sollen der Nutzung von Dauerkulturen wie zB: Grünland-Mischwiesen/Weiden, oder alternativer Pflanzen zur Fütterung oder Energiegewinnung zugeführt werden, da dies anderenfalls, bei immer mehr schrumpfender Landwirtschaftlicher Nutzfläche (80 ha /Tag in Deutschland) zur Bodenverknappung und Steigerung der Landpreise führt. Da die Familien- und mittelständischen- Landwirtschaftbetriebe nicht über unbegrenzte Finanzierungsmöglichkeiten verfügen, birgt eine überhöhte Landpreissteigerung, die Gefahr des Einstiegs von landwirtschaftsfremden Finanziers oder nicht erwünschten Großagrarbetrieben (über 4000 ha)

Neuausrichtung der GAP 2013:

Da die Produktions- und Strukturbedingungen in Deutschland von Nord bis Süd und Ost bis West, gravierende Unterschiede aufweist, sind Ausgleichszahlungen nach dem Gießkannenprinzip nicht zielführend und dem Steuerzahler zu vermittel. . Darum Vordern wir :

1.Säule: Eine 60 % tige Zahlung, als Ausgleich für gesellschaftlich notwendige Umweltleistungen wie Fruchtfolgen, Grünlanderhalt und Vorrangflächen zu bezahlen.

2.Säule: 20 % der Direktzahlungen sollten auf der Basis des Arbeitskraftbedarfes je 100 ha bezahlt werden. Arbeitsintensive Produktionszweige haben einen großen Nutzen im ländlichen Raum 3.Säule: und 20 % für die Bewirtschaftung viergliedriger Fruchtfolge, von Biotopen, neuartige Sonderkulturen und extensiven Flächen. dabei muss es auch zu einer sozialeren und ausgewogeneren Gerechtigkeit kommen!

Begründung hier rein
Antragsfabrik/BRB KPT 2011.1
Antragsfabrik/Cottbus KPT 2011.1
Antragsfabrik/Potsdam SPT 2011.2
Antragsfabrik/Volksentscheid über ESM Q001 20.04.2012 Q001 - Volksentscheid zum ESM Horus Der LPT möge folgende Aussage als offizielles Positionspapier verabschieden:

"Der Landesverband Brandenburg der Piratenpartei Deutschland ist der Ansicht, dass bei grundlegenden politischen Entscheidungen die Bürger/innen ein Recht auf direkte Beteiligung an der Entscheidung haben.

Daher setzt sich der Landesverband dafür ein, dass über die Einführung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) per Plebiszit auf Bundesebene entschieden wird.

Der Landesverband der Piratenpartei fordert die Landesregierung auf, über eine entsprechende Bundesratsinitiative Einfluss auf die Bundespolitik zu nehmen mit dem Ziel, dass ein solcher Volksentscheid angeordnet wird."

1. Der ESM stellt einen tiefgreifenden Eingriff in die Haushaltsautonomie des Bundestages dar. Dadurch wird die Möglichkeit der Bürger/innen, durch künftige Wahlen einen realen Einfluss auf die sachlichen Inhalte der Bundespolitik zu nehmen, in unzulässiger Art und Weise eingeschränkt.

Die Piratenpartei kann einen solchen Eingriff in die Bürgerrechte nicht hinnehmen. Das BVerfG hat im Punkt 2 der Begründung zum Lissabon-Urteil unmissverständlich klargestellt: "Das Recht der Bürger, in Freiheit und Gleichheit durch Wahlen und Abstimmungen die sie betreffende öffentliche Gewalt personell und sachlich zu bestimmen, ist in der Würde des Menschen verankert und elementarer Bestandteil des Demokratieprinzips." (http://www.bverfg.de/pressemitteilungen/bvg09-072.html)

2. Der ESM schafft einen permanenten Finanzausgleich zwischen den Mitgliedsstaaten der EU. Damit wird die Europäische Union zu einer Haftungsunion nach dem Modell eines Bundesstaates. In Punkt 1) der Begründung zum Lissabon-Urteil des BVerfG stellt das Gericht aber klar: " Für den Beitritt zu einem europäischen Bundesstaat wäre in Deutschland eine Verfassungsneuschöpfung notwendig, mit der ein erklärter Verzicht auf die vom Grundgesetz gesicherte souveräne Staatlichkeit einherginge." Weiterhin heißt es dort: " Die Völker der Mitgliedstaaten sind Träger der verfassungsgebenden Gewalt. Das Grundgesetz erlaubt es den besonderen Organen der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und Rechtsprechung nicht, über die grundlegenden Bestandteile der Verfassung, also über die Verfassungsidentität zu verfügen (Art. 23 Abs. 1 Satz 3, Art. 79 Abs. 3 GG). Die Verfassungsidentität ist unveräußerlicher Bestandteil der demokratischen Selbstbestimmung eines Volkes." (http://www.bverfg.de/pressemitteilungen/bvg09-072.html)

Wir Piraten wehren uns gegen jeden Versuch, die verfassungsgebende Gewalt aus den Händen des Volkes zu nehmen. Der Staat ist Dienstleister des Volkssouveräns.

Anmerkungen

  • Selbst Rechtswissenschaftler wie Prof. Dr. Wolfgang Kahl (Direktor des Instituts für deutsches und europäisches Verwaltungsrecht Heidelberg) und Dr. Andreas Glaser (Akademischer Rat dieses Instituts) reklamieren inzwischen u. A. aus den angeführten Gründen, dass aus den Regelungen des ESM de facto eine "neue Verfassung" im Sinne des Artikel 146 GG resultiert und somit Bundestag und Bundesrat verpflichtet seien, eine Volksabstimmung anzuordnen. (Quelle: http://www.faz.net/aktuell/politik/gastbeitrag-nicht-ohne-uns-11675748.html )
  • Der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichtes, Ferdinand Kirchhof, forderte öffentlich, dass über grundlegende Fragen wie die EU-Verträge (und den Euro) Volksabstimmungen geben müsse. Er sagte in diesem Zusammenhang u. A. dass direkte Demokratie überall angebracht sei, wo für die Bürger/innen der EU grundlegende Entscheidungen gefällt werden. (http://www.focus.de/politik/ausland/eu/europaweite-volksabstimmungen-kirchhof-fordert-direkte-demokratie-in-der-eu_aid_711006.html)
Antragsfabrik/Schutz der Privatsphäre im Internet - 11 Gesetzesänderungen (offen) Schutz der Privatsphäre im Internet - 11 Gesetzesänderungen Nr 75:in spe Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg, möge beschließen:


  1. das folgende Positionspapier 'Schutz der Privatsphäre im Internet - 11 Gesetzesänderungen' wird vom LPT Brandenburg verabschiedet,
  2. Mit der Verabschiedung übernimmt der LV Brandenburg die Positionierung des LV Bayern zu den im Papier genannten konkreten Gesetzesänderungsvorschlägen des bundespolitischen Politikgegenstands der Vorratsdatenspeicherung, die von diesem auf dem LPT 2012.1 der Piraten Bayern zur Vorlage an den BPT beschlossen wurde.

Zur Stärkung des Schutzes der Privatsphäre im Internet setzen sich Piraten für konkrete Gesetzesänderungen ein:

  1. Durch Änderung des § 100 TKG muss eine aus Providersicht freiwillige, anlassunabhängige Vorratsspeicherung von Verkehrsdaten klar ausgeschlossen werden. Die heute nach § 100 TKG gesammelte Datenhalde geht sowohl hinsichtlich der protokollierten Informationen als auch bezüglich der Datenverwendung (z.B. millionenfache Datennutzung zur Auskunfterteilung an Private nach § 101 UrhG) viel zu weit. Daneben muss auch das vor Einführung der Vorratsdatenspeicherung bestehende Recht, die unverzügliche Löschung von Abrechnungsdaten zu verlangen (§ 97 TKG a.F.), wieder eingeführt werden.
  2. Internet-Zugangsanbieter dürfen die Identität des Nutzers einer IP-Adresse, Telefonnummer oder anderer Anschlusskennung ohne Einwilligung der Betroffenen künftig nur noch mit richterlichem Beschluss, nur zur Verfolgung schwerer Straftaten oder zur Abwehr schwerer Gefahren gegenüber staatlichen Stellen offen legen (§§ 112, 113 TKG ändern)
  3. Behörden dürfen Auskünfte über Nutzer von Internetdiensten und ihre Internetnutzung künftig nur noch unter den Voraussetzungen verlangen, die für Auskünfte über Nutzer von Telekommunikationsdiensten und deren Verbindungen gelten (nur auf richterliche Anordnung, nur zur Verfolgung schwerer Straftaten oder zur Abwehr schwerer Gefahren). Die §§ 14, 15 des Telemediengesetzes müssen entsprechend geändert werden.
  4. Sollte ein in die Zukunft gerichtetes „Quick-Freeze“-Verfahren eingeführt werden, welche die Datenhaltung auf „Zuruf“ ermöglicht, so muss die Speicherung zukünftiger Verkehrsdaten außer Kraft treten, wenn sie nicht binnen drei Werktagen gemäß § 100g StPO richterlich bestätigt wird. Quick-Freeze-Anordnungen müssen die Rufnummer oder eine andere Kennung des zu überwachenden Anschlusses oder des Endgerätes bezeichnen und darf so keinesfalls ganze Provider-Infrastrukturen betreffen. Ohne richterliche Anordnung eingefrorene Daten müssen spätestens nach sieben Tagen gelöscht werden, weil innerhalb dieser Zeitspanne ausreichend Gelegenheit besteht, eine richterliche Anordnung zur Herausgabe der Daten zu bewirken.
  5. Das Fernmeldegeheimnis muss auf die Nutzung von Internetdiensten erstreckt werden („Telemedien-Nutzungsgeheimnis“). Während es Telekommunikationsanbietern weithin verboten ist, Informationen über die Telekommunikation ihrer Nutzer herauszugeben, unterliegen Telemedienanbieter wie Internetportalbetreiber derzeit nur relativ schwachen Datenschutzbestimmungen.
  6. Für rechtswidrig erteilte Auskünfte über Nutzer von Internetdiensten muss ein Verwertungsverbot eingeführt werden. Dies soll sicherstellen, dass ausländische Anbieter nicht länger ohne Vorliegen der deutschen Schutzvorschriften „freiwillig“ Auskünfte über Internetnutzer erteilen.
  7. Anbietern von Telemediendiensten muss die Erstellung von Nutzerprofilen ohne Einwilligung des Nutzers verboten werden; das bisherige Widerspruchsrecht reicht nicht aus (§ 15 TMG ändern).
  8. Die Ermächtigung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik zur Aufzeichnung von Surfprotokollen muss aufgehoben werden (§ 5 BSIG).
  9. Behörden dürfen Passwörter zu E-Mail-Konten und SIM-PINs nur unter den Voraussetzungen der dadurch ermöglichten Telekommunikationsüberwachung verlangen (§ 113 I 2 TKG ändern).
  10. Internetprotokoll-Kennungen (IP-Adressen) dürfen von Zugangs- und Diensteanbietern nur auf Verlangen des Teilnehmers über die Dauer von 24h zugewiesen bleiben. Im Zeitalter von IPv6 wird sonst eine Nachverfolgung der Internetnutzung monate- oder jahrelang möglich sein. Dynamisch zugeteilte IP-Adressen müssen auch im Zeitalter von IPv6 so aufgebaut sein, dass der Internet-Zugangsanbieter nach Verbindungsende keine Rückverfolgung mehr vornehmen kann. "Semipermanente" IP-Adressen erfüllen diese Anforderung nicht.
  11. Es muss gesetzlich festgelegt werden, dass die Bereitstellung von Diensten nicht von der Angabe einer DeMail-Adresse oder von der Nutzung des elektronischen Personalausweises abhängig gemacht werden darf. Niemals darf es dazu kommen, dass Surfen nur mit eingestecktem Personalausweis möglich sein wird.
Zum Positionspapier gehörende Kurzbegründung:

Anonymität im Internet darf keinesfalls - wie vom derzeitigen Inneneinminister gefordert - zur Ausnahme werden sondern muss die Regel bleiben! Neben vielen allgemeinen, richtungsweisenden Forderungen und Vorstellungen der Piratenpartei müssen wir auch konkrete Punkte benennen, welche Dinge wir angehen wollen. Diese Forderungen sind zusammen im AK Vorrat erarbeitet worden und werden auch dort vertreten - lediglich einige Kleinigkeiten wie die Formulierung habe ich mir erlaubt anzupassen.

Der Verfasser des Positionspapiers ist Roland 'ValiDOM' Jungnickel. Quelle


Begründung des Antrags an den LPT Brandenburg

Mit der Verabschiedung macht sich der LV Bbg die im Papier aufgeführten konkreten Umsetzungsvorschläge zu einem Kernanliegen der Piratenpartei Deutschland zu eigen.

Antragsfabrik/LPT 2012.2/Sachliche Grundlagen für Waffenrecht WP001 04.07.2012 WP001 - Sachliche Grundlagen für Waffenrecht TheBug Der Landesparteitag der Piratenpartei Brandenburg möge beschließen das Wahlprogramm an geeigneter Stelle um folgenden Absatz zu ergänzen:

Die Piratenpartei Brandenburg fordert umgehend die detailierten Zahlen bezüglich Missbrauchsart, Typ und Herkunft der Tatwerkzeuge zu Straftaten mit Waffen für die Jahre seit 2002, sowie alle entsprechenden Evaluierungen zu veröffentlichen und basierend darauf eine objektive Überprüfung der Auswirkungen der Gesetzesänderungen seit 2002 durchzuführen. Durch die seit 2002 geübte Praxis die Zahlen für Straftaten mit freien, legalen und illegalen Waffen nur als Summe anzugeben ist keine Beurteilung der Wirksamkeit der vergangenen Änderungen des Waffenrechts möglich. Eine weitere Verschärfung des Waffenrechts ohne eine vorhergehende Überprüfung der bisherigen Maßnahmen sehen wir kritisch.

Die detailierten Zahlen zu Straftaten mit Waffen sind weit 2002 nicht mehr öffentlich zugänglich. Versuche diese über Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz zu erlangen waren bisher erfolglos.

Damit stehen in der PKS (Polizeiliche Kriminalstatistik) nur kumulierte Zahlen die alle Straftaten mit unter das Waffenrecht fallenden Schusswaffen nach "gedroht", "geschossen", "Körperverletzung", "Tötung" grob zusammen fassen. Es ist daraus nicht ersichtlich ob diese Taten mit frei erwerbbaren, waffenbesitzkartenpflichtigen, oder illegalen Waffen begangen wurden, bzw. ob die verwendeten Waffen zuvor den rechtmäßigen, legalen Besitzern entwendet wurden. Somit ist nicht belegbar ob und wenn ja welche weiteren Regelungen sinnvoll wären, oder ob bereits eine Überregulierung vorliegt.

Damit ist keine sachliche Grundlage für eine weiterführende Diskussion vorhanden.

Antragsfabrik/Sued/HV 2012.1
Antragsfabrik/Sued/HV13.1
Antragsfabrik/MOL/KPT 2014.1
Antragsfabrik/Statement zur Forderung nach einem "Klarnamen"-Zwang im Internet (offen) Statement zur Forderung nach einem "Klarnamen"-Zwang im Internet Nr 75:in spe Der Landesparteitag möge das Positionspapier 'Statement zur Forderung nach einem "Klarnamen"-Zwang im Internet für Unterstützerunterschriften im Kommunalwahlrecht' verabschieden.
Statement zur Forderung nach einem "Klarnamen"-Zwang
Standpunkte-Papier* des LPT 2011.2 der PIRATEN Brandenburg


I. Formales
Dieses Positionspapier beruht auf dem Modul GP 02.3 "Privatsphäre und Datenschutz" des Landesprogramms. Es bildet den Stand derzeit im LV vorherrschenden Auffassungen ab*.


II. Exzerpt
In einem aktuellen tagespolitischen Diskurs wird (mal wieder) die Abschaffung von Pseudonymen gefordert; dies entspreche, so behauptet ein CSU-Politiker, der geltenden Rechtsordnung.
Die PIRATEN Brandenburg lehnen einen "Klarnamen"-Zwang ab. Die Möglichkeit seine Meinung auch anonym oder pseudonym äußern zu können, wird von der Rechtsordnung geschützt und ist in dieser fest verankert.
Marktbeherrschende "Community-Unternehmen" erzwingen in ihren Vertragsbedingungen den Gebrauch von Klarnamen, um die persönlichen Daten ihrer Nutzer bestmöglichst gewinnbringend verwerten zu können.
Den Verwertungswünschen von Unternehmen hinsichtlich der persönlichen Daten von Nutzern sind Grenzen zu setzen. Nutzern ist eine vollumfängliche Kontrollmöglichkeit hinsichtlich der Veröffentlichung und Zugänglichmachung ihrer persönlichen Daten, einschließlich ihrer sozialen Kontaktdaten über Beziehungen zu Dritten und ihrer Lebensumstände zu gewähren.


III. Positionierung


Ein "Klarnamen"-Zwang liefe auf eine Beschränkung der Meinungsfreiheit aus Art 5 GG hinaus, die auch die Meinungsäußerungsfreiheit umfasst. Denn dies würde dazu führen, dass jede im Internet getätigte Äußerung einer bestimmten Person zugeordnet werden könnte. Diese Person wäre damit in jedem Fall dazu verpflichtet, sich namentlich zu der in der Äußerung verkörperten Meinung zu bekennen.
Dies würde jeden Einzelnen dazu bewegen, besser abzuwägen, ob er sich überhaupt zu einem Thema oder ob er gar eine Meinung äußern sollte, die nicht seiner tatsächlichen Einstellung entspricht.
Angesichts der vielgestaltigen wirtschaftlichen, sozialen und staatsbürgerlichen Abhängigkeiten des Einzelnen, wird dieser im Zweifel davon absehen, sich Gehör zu verschaffen oder darauf verzichten, an einem Meinungsaustausch teilzunehmen. Anderenfalls müsste er womöglich mit negativen Konsequenzen rechnen, wenn seine Meinung nicht den Geschmack seiner Mitmenschen trifft.
Die Forderung nach einem "Klarnamen"-Zwang beruht weniger auf einer Besorgnis vor vermeintlich von ihrer sozialen Umgebung isolierten Bloggern, sondern offenbart vielmehr den Wunsch nach einer durch Selbstzensur bedingten Jubelperser-Öffentlichkeit im Internet.


Mit dem aus Art. 2 Abs. 1 GG iVm. Art. 1 Abs. 1 GG abzuleitenden Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung erscheint es unvereinbar, den Nutzer einer Community-Plattform eine Vertragspflicht zur Veröffentlichung seiner persönlichen Daten Dritten gegenüber aufzuerlegen.
Hierbei ist von einer mittelbaren Drittwirkung dieses Grundrechtes auszugehen, die den Schutz von Verhaltensfreiheit und Privatheit auch innerhalb dieses Privatrechtsverhältnisses sicherstellt. In diesem Grundrecht ist eine objektive Wertentscheidung des Grundgesetzes zu erblicken, die die Ausübung anderer Freiheitsrechte erst ermöglicht. Der Einzelne muss Herr der Entscheidung bleiben, wem er persönliche Daten, die sein unmittelbares Lebensumfeld betreffen, offenbart. Diese Entscheidung muss ferner effektiv reversibel sein, um späteren Entwicklungen Rechnung tragen zu können. Dabei muss der Umfang der Offenbarung der Bereiche der eigenen Persönlichkeitssphäre (Öffentlichkeits-, Sozial-, Privat-, Intimsphäre) jederzeit bestimmbar sein. Dies ist von dem diese Daten verwertenden Unternehmen zu gewährleisten. Diese Entscheidung muss frei sein, sie sollte nicht von - durch marktbeherrschende Stellung oder ähnlich - eingeschränkte Handlungsmöglichkeiten beeinträchtigt werden dürfen.


IV. Umsetzung


1. Durch den Gesetzgeber werden keine weiteren Einschränkungen der Grundrechte auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 GG iVm. Art. 1 Abs. 1 GG ) und Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG)., und der hieraus abgeleiteten Kommunikationsfreiheit, vorgenommen.


2. Die Notwendigkeit einer generellen Impressumspflicht im Telemediengesetz gehört auf den "Prüfstand". Grundsätzlich sollte nur eine eindeutig gewerbliche Nutzung von Blogs eine Impressumspflicht begründen. Dazu sollen nicht die Erzielung geringer Entgelte aus Partnerprogrammen und ähnlichem zählen, sofern hieraus nicht Gewinne von mehr als 500 € im Jahr resultieren. Auszunehmen sind Blogs, die erkennbar wirtschaftlichen Zielen dienen, selbst wenn unmittelbar keine Gewinne erzielt werden, etwa im Bereich des viralen Marketings etc..


3. Die Nutzung persönlicher Daten durch Unternehmen, deren Geschäftsmodell sich ausschließlich oder nahezu ausschließlich auf der Nutzung fremder persönlicher Daten gründet, ist durch den Gesetzgeber mit einem wirksamen und handhabbaren Gesetz zu begegnen, das über das BDSG hinausgeht. Den Nutzern muss die Möglichkeit eingeräumt werden, in einfacher und verständlicher Weise der weiteren Nutzung ihrer Daten zu widersprechen, deren zu dokumentierende und für sie kostenfreie Löschung sowie zu dokumentierende und für sie kostenfreie Rückabwicklung von Geschäften mit ihren Daten einzufordern. Als Rückabwicklung ist die verbindliche Erklärung anzusehen, dass die Daten des Nutzers aus den Datenbanken gelöscht, nicht an Dritte weitergereicht und nicht wiederhergestellt werden, anzusehen. Dieses Recht soll, ohne dass durch das Unternehmen daran Voraussetzungen geknüpft werden können, auch partiell hinsichtlich einzelner Daten oder deren Bestandteile eingeräumt werden. Vertragsbestimmungen, die darauf abzielen, den Nutzer zu einer Offenlegung des eigenen Namens oder von Adressdaten gegenüber der Öffentlichkeit zu verpflichten, sind für nichtig zu erklären.


(* abgeleitet aus S. 2 "Status-Beschluss")

Antragsfabrik/Ein Landesprogramm wird heute nicht beschlossen GP02 07.01.2011 GP02 - Ein Landesprogramm wird auf diesem LPT noch nicht beschlossen Andreas Der Landesparteitag möge beschließen:

Das sich der Landesverband Brandenburg noch kein eigenes Programm gibt. Das vorhandene Programm verliert hiermit seine Gültigkeit. Der Landesverband übernimmt satzungsgemäß ausschließlich das Bundesprogramm

Die Programmanträge sind erst sehr kurzfristig eingereicht worden. Inhaltlich wurden Sie so in keinem Gremium vorgestellt und diskutiert. Da ein Parteiprogramm die politische Basis unseres Landesverbandes darstellt, sollte ein Programmentwurf möglichst breit in den Kreisverbänden und in den AGs diskutiert werden. Wir haben uns der Basisdemokratie verschrieben. Da wir in absehbarer Zeit keine Wahl haben, ist ein Programm zur Zeit nicht notwendig. Diese Zeit sollten wir uns nehmen am Programm unter breiterer Mitwirkung zu arbeiten.
Antragsfabrik/geplante Diätenreform des Landtages überarbeiten Geplante Diätenreform des Landtages transparent, öffentlich und zeitgemäß umsetzen Ralf Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg möge beschließen, folgenden Antragstext als Positionspapier der Piratenpartei LV Brandenburg festzulegen: Die monatliche Diät eines Landtagsmitglieds in Brandenburg sollte mit den jetzt geplanten Änderungen nicht über 6000 Euro im Monat steigen. Außerdem sollte davon auch die Altersversorgung selbst finanziert werden. Übergangsgelder sollten entfallen und die Amtszulagen sollten erst nach Prüfung durch das Landesverfassungsgericht ausbezahlt werden, sofern es keine Beanstandung gibt. Die Diätenreform ist vor der Beschlußfassung transparent zu diskutieren und darzustellen in einer öffentlichen Anhörung im Landtag mit eingeladenen Sachverständigen. Wir fordern auch die zusätzlichen Fraktionszuwendungen auf den Prüfstand zu stellen und öffentlich zu diskutieren. Alle im Landtag vertretenen Parteien (sehr große Koalition) haben in aller Stille mehrere Jahre an diesem bereits veröffentlichten Reformpapier gefeilt. Danach sollen die monatlichen, zu versteuernden Diäten von jetzt 4503,74 Euro auf 7510 Euro steigen, dafür entfallen aber steuerfreie Kostenpauschalen (außer für MdL-Mitarbeiter). Änderungen gibt es bei der Altersversorgung, den Übergangsgeldern für ausgeschiedene Abgeordnete und den Amtszulagen für Funktionsträger in den Fraktionen.Die Neuregelung soll noch in diesem Landtag beraten werden, aber erst mit der nächsten Wahlperiode ab 2014 in Kraft treten. Das Land ist hoch verschuldet. Alle an der Diätenreform beteiligten Parteien haben seit 1990 in Regierungsverantwortung gestanden und tragen für die unangemessenen hohen Schulden die politische Verantwortung. Deshalb ist es gegenüber den Bürgern Brandenburgs geboten, ein Signal von verantwortlicher Haushaltspolitik auszusenden. Das gilt angesichts der absinkenden Landeshaushalte um so mehr. Ferner liegen die Diäten der Volksvertreter weit über dem Durchschittsverdienst der Einwohner Brandenburgs.

Links dazu:

http://www.landtag.brandenburg.de/sixcms/media.php/5701/Abgeordnetengesetz%20-%2021.pdf

http://www.landtag.brandenburg.de/sixcms/media.php/5701/Eckpunkte%20Abgeordnetengesetz.pdf

http://www.landtag.brandenburg.de/sixcms/media.php/5701/Synopse%20AbgGes.pdf

http://www.landtag.brandenburg.de/sixcms/media.php/5701/Fraktionsgesetz.pdf

Antragsfabrik/MOL/KPT 2013.1
Antragsfabrik/LPT 2011.2
Antragsfabrik/DOS/HV 2013.1
Antragsfabrik/DOS/HV 2013.2
Antragsfabrik/DOS/HV 2014.1
Antragsfabrik/DOS/HV 2014.2
Antragsfabrik/DOS/HV 2015.1
Antragsfabrik/Reform des Wahlsystems (offen) Zeitgemäße Reform des Wahlsystems der Bundesrepublik Deutschland Karsten K. Die Piratenpartei Brandenburg fordert eine grundlegende Reform des Wahlsystems der Bundesrepublik Deutschland.

1.Angestrebt wird die Einrichtung eines Bundeswahlhofs (BWH) als oberste Bundesbehörde sowie von Landeswahlhöfen (LWH). Als eigenständige und voneinander unabhängige Organe sind sie weder der Legislative, der Judikative oder der Exekutive zuzurechnen und unterliegen nur dem Gesetz. Ihre Rechtsstellung entspricht damit im Grundsatz der der Rechnungshöfe von Bund und Ländern.

2.Der BWH/LWH hat die Aufgabe in Vorbereitung der Wahlen zum deutschen Bundestag bzw. zu den Landtagen konkurrierende Wahlprogramme und aus ihnen resultierende Haushaltspläne für die nächste Legislaturperiode zu erarbeiten. Dazu beruft der BWH/LWH alle vier Jahre eine unabhängige Expertenkommission aus führenden Wissenschaftlern* und Experten aller Ressorts und Fachbereiche, Vertretern der Länder (nur BWH), der kommunalen Spitzenverbände etc.

3.Die Parteien haben die Möglichkeit, dem BWH/LWH programmatische Entwürfe sowie einzelne Programminhalte vorzulegen, die durch die Expertenkommission bei der Entwicklung konsistenter Wahlprogramme grundsätzlich zu berücksichtigen sind.

4.Der BWH/LWH stellt ein Jahr vor der Bundestags- bzw. den Landtagswahlen die erarbeiteten Wahlprogramme/Haushaltspläne der Öffentlichkeit vor und macht diese in ihren inhaltlichen Schwerpunktsetzungen, politischen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen Zielen und Auswirkungen transparent.

5.Die politischen Parteien geben sechs Monate vor der Bundestags- bzw. den Landtagswahlen auf Grundlage eines Mitgliederentscheides ihr Votum ab, welches Wahlprogramm sie in der nächsten Legislaturperiode umsetzen wollen und für das sie ihr politisches Personal im Falle eines Wahlsieges zur Verfügung stellen. Dabei können sich grundsätzlich auch mehrere Parteien für dasselbe Wahlprogramm aussprechen. Die Entscheidung der Partei für ein Wahlprogramm ist notwendige Voraussetzung für die Teilnahme der Partei an der Wahl.

6.Am Wahltag entscheidet sich der Wahlberechtigte mit seiner Erststimme für eines der Wahlprogramme. Mit seiner Zweitstimme wählt er eine der an der Wahl teilnehmenden Parteien. Die Wahl eines Direktkandidaten entfällt.

7.Das Wahlprogramm, für das die meisten Erststimmen abgegeben wurde, ist durch die Regierung in der kommenden Legislaturperiode verbindlich umzusetzen.

8.Die Parteien entsenden gemäß ihres Anteils an Zweitstimmen Vertreter in den neu gewählte Bundestag/Landtag. Diese wählen den Bundeskanzler/Ministerpräsidenten aus dem Kreis der Kandidaten, die sich für das mit der Mehrheit der Erststimmen gewählte Wahlprogramm ausgesprochen haben. Hat sich nur eine Partei für das gewählte Wahlprogramm ausgesprochen, ist ihr Kandidat als Regierungsoberhaupt gesetzt.

9.Der Bundeskanzler/Ministerpräsident ist mit der Regierungsbildung beauftragt. Sollten sich mehrere Parteien dem gewählten Wahlprogramm angeschlossen haben, ist das Kabinett proportional zu den auf diese Parteien entfallenen Zweitstimmenanteile zu bilden.

Die Wahlprogramme der etablierten Parteien orientieren sich in ihren Inhalten überwiegend an einem angenommenen gesellschaftlichen Maximalkonsens und bieten keine transparenten Lösungsansätze zur Bewältigung nationaler und internationaler Herausforderungen. Die politischen Entscheidungen der Mandatsträger werden parteiübergreifend überwiegend im Interesse des Machterhalts getroffen. Um möglichst breite Wählerkreise anzusprechen, präsentieren sich die Parteien als sogen. „Volksparteien“, deren Programmatik vermeintlich allen Wählern zu Gute kommt. So wird versucht, sich auch gegenüber unterschiedlichen Klientelinteressen gleichermaßen als beste Wahlalternative zu profilieren. Spätere politische Entscheidungen der gewählten Regierungen enttäuschen daher zwangsläufig jene Wähler, die sich zuvor nicht ausreichend über die tatsächlichen politischen Ziele der Regierung informiert haben bzw. informieren konnten.

Auch wenn im Wahlkampf i.d.R. Koalitionsaussagen getroffen werden, sind Koalitionsentscheidungen nach der Wahl nicht mehr direkt durch das Wahlvolk legitimiert. Gleichzeitig verhindern koalitionspolitische Konsequenzen oftmals eine Umsetzung der vor der Wahl durch die neu gewählten Regierungsparteien formulieren Programmpunkte bzw. beeinträchtigen dauerhaft die Handlungsfähigkeit der Regierung.

Diese Defizite im gegenwärtigen Prozess demokratischer Meinungs- und Willensbildung gefährden den Fortbestand der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Das Vertrauen in die Funktionsfähigkeit des politischen Systems der Bundesrepublik und in die Glaubwürdigkeit in die politischen Eliten sinkt, politisches Desinteresse und zunehmende Demokratieferne großer Bevölkerungsanteile sind die Folgen.

Die vorgeschlagene Reform des Wahlsystems der Bundesrepublik Deutschland bietet die Chance, Art. 20 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetzes „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“ in der demokratischen Kultur neu zu verankern:

1. Die durch den BWH/LWH einberufene Expertenkommission stellt sicher, dass in sich abgestimmte, fachlich fundierte Programme unter Einbeziehung des größtmöglichen Sachverstandes zur Wahl gestellt werden.

2. Der BWH/LWH gewährleistet, dass die Wahlprogramme mit ausreichend zeitlichem Vorlauf der Öffentlichkeit transparent erläutert werden. Dabei werden durch Offenlegung der aus ihnen resultierenden konkurrierenden Haushaltsansätze die gesellschaftlichen Auswirkungen in verständlicher, bürgernaher Weise deutlich gemacht.

3. Der Wähler trifft mit seiner Erststimme bewusst eine Sachentscheidung und bestimmt damit unmittelbar die politische Zukunft des Landes.

4. Die mediale Wirkung der Kandidaten für die Bundeskanzlerschaft/das Amt des Ministerpräsidenten tritt bei der Wahlentscheidung in den Hintergrund.

5. Auch bei erforderlichen Koalitionsbildungen bleibt die Regierung dem vom Wähler legitimierten politischen Programm verpflichtet.

6. Die Parteibasis nimmt durch einfache Stimmabgabe unmittelbaren Einfluss auf die politische Ausrichtung ihrer Partei.

7. Durch den Wegfall der Wahl eines Direktkandidaten ist die Diskussion um eine Gesetzesänderung, die das verfassungswidrige, negative Stimmgewicht bei Wahlen aufhebt, obsolet.


Die nachfolgend verwendete männliche Form bezieht selbstverständlich die weibliche Form mit ein. Auf die Verwendung beider Geschlechtsformen wird lediglich mit Blick auf die bessere Lesbarkeit des Textes verzichtet.

Antragsfabrik/DOS/HV 2012.1
Antragsfabrik/LPT 2012.2/Ernsthafte Bürgerbeteiligung beim Flughafenneubau Berlin Brandenburg WP019 10.07.2012 WP019 - Ernsthafte Bürgerbeteiligung beim Flughafenneubau Berlin Brandenburg AG Bauen, Verkehr und Infrastruktur Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg möge beschließen, folgende Position an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm zur Landtagswahl aufzunehmen:

1.

Die Piraten Brandenburg fordern eine Veröffentlichung sämtlicher den BER betreffenden Dokumente.

Bereits die Festlegung des Standortes Schönefeld-Süd in Konkurrenz zu Sperenberg und Jüterbog im Ergebnis des Raumordnungsverfahren 1994 ist nach unklaren Kriterien in einem Konsensbeschluss der Länder Berlin, Brandenburg und des Bundes erfolgt.

Die Piraten Brandenburg fordern ferner eine schlüssige Veröffentlichung aller durch den Flughafenbau und die Verschiebung der Öffnung verursachten öffentlichen Verpflichtungen einschließlich der Schadenersatzaufwendungen sowie eine Aufgliederung, zu wessen Lasten und in welchem Zeitraum die Verpflichtungen abzulösen sind und welche zusätzlichen Belastungen der Steuerzahler Berlins, Brandenburgs und des Bundes bzw. der Flugpassagiere damit verbunden sind.

Brandenburgs Ministerpräsident Platzeck hat in der Regierungserklärung vom 21.05.2012 zur Verschiebung der Eröffnung eingeräumt, dass der Kostenrahmen von 2,4 Milliarden Euro nahezu erschöpft sei. Zusätzlich werden 430 Millionen Euro Mittel der Anteilseigner, also der Länder Berlin, Brandenburg und des Bundes, sowie 530 Millionen vom Flughafen in den letzten Jahren erwirtschaftete Eigenmittel eingesetzt. Hierbei sind die zusätzlichen Kosten durch die Verschiebung und durch einen dem Planfeststellungsverfahren entsprechendem Schallschutz noch nicht beriücksichtigt.

2.

Die Piraten Brandenburg fordern, dass die erforderlichen Schallschutzmaßnahmen von einer unabhängigen, paritätisch besetzten Instanz festgelegt werden. Dieses Gremium weist die Flughafengesellschaft an, auf ihre Kosten die Maßnahmen umzusetzen und kontrolliert deren Umsetzung.

Die Schallschutzmaßnahmen sind zügig und in vollem, vom Planfeststellungsbeschluss geforderten, Umfang durchzuführen, insbesondere auch in öffentlichen Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten, Gesundheitseinrichtungen.

Entscheidungen des o.g. Gremiums unterliegen der rechtlichen Nachprüfung durch die Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Der Flughafen darf erst eröffnet werden, wenn alle diese Maßnahmen nachweislich umgesetzt oder verbindlich geplant sind. Das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV) ist von der Landesregierung zu beauftragen, umgehend belastbares Zahlenmaterial zum Immissionsschutz zu erarbeiten bzw. dieses freizugeben. Die Landesregierung wird aufgefordert, den Klarstellungsantrag der Flughafengesellschaft, der auf eine Änderung des Planfeststellungsverfahren abzielt, vom 19.04.2012 zurückzuweisen.

BER wird hinsichtlich Lärm- und anderer Umweltbelastung erhebliche Auswirkungen auf die Menschen in der Region haben. Zur Zeit bestehen noch gravierende Mängel bei der Umsetzung des Schallschutzes gemäß Planfeststellungsbeschluss. Eine sinnvolle Kontrolle der Umsetzung des Schallschutzes erfolgt nicht, da die zuständige Aufsichtsbehörde untätig ist. Die Flughafengesellschaft hat bei der Landesregierung einen sogenannten „Klarstellungsantrag“ eingereicht, um eine Planänderung zu erwirken, die geeignet ist, den Schallschutz aufzuweichen.

3.

Die Piraten Brandenburg fordern aufgrund der erheblichen, gesundheitsgefährdenden, Lärmbelastung ein striktes Nachtflugverbot von 22:00 bis 6:00 für BER (einzige Ausnahmen bilden Rettungsflüge) und fordern die Landesregierung auf, umgehend ein landesplanerisches Nachtflugverbot zu verfügen. Weiterhin wird das Volksbegehren für ein solches Flugverbot unterstützt.

4.

Die Piraten Brandenburg wenden sich gegen einen Ausbau des Flughafens BER um eine weitere Start- und Landebahn. Sie fordern die Beibehaltung von BER als Regionalflughafen gemäß Planfeststellungsbeschluss.

5.

Nach derzeitiger Kenntnis sollte zum 15.06.2012 die Berufung des BER zum sogenannten „Sanitätsflughafen“ erfolgen. Die Piraten Brandenburg fordern die Landesregierung auf, umgehend die Blockade des Durchführungsgesetzes (IGV-D) zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften im Bundesrat zu beenden und Landkreise und Kommunen von den Kosten in Zusammenhang mit dem Sanitätsflughafen freizustellen.

Ergibt sich aus dem Positionspapier.
Antragsfabrik/MOL/KPT 2012.1
Antragsfabrik/LPT 2012.1
Antragsfabrik/LPT 2012.2
Antragsfabrik/Infrastrukturpolitik (offen) Eine hochwertige Breitbandversorgung ermöglicht soziale sowie kommunikative Teilhabe und eröffnet große wirtschaftliche Chancen Karsten K. Brandenburg braucht eine zeitgemäße Infrastrukturpolitik. Denn eine leistungsfähige Infrastruktur ist die Voraussetzung, um auch künftig wirtschaftlich erfolgreich zu sein, unser Wirtschaftsmodell umweltgerechter und nachhaltiger zu gestalten und eine hohe Lebensqualität zu sichern.

Eine zentrale Rolle spielt dabei die Breitbandversorgung. Wir wollen ihren Ausbau beschleunigen, denn wir halten eine gut ausgebaute digitale Infrastruktur aus mehreren Gründen für unverzichtbar für eine moderne demokratische Gesellschaft und eine wettbewerbsfähige Wirtschaft: - Der flächendeckende Breitbandausbau schafft die Voraussetzungen für die Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen und Regionen am Fortschritt und an den Möglichkeiten der digitalen Gesellschaft. Die Zukunftsfähigkeit vieler Kommunen hängt maßgeblich von Standortfaktoren wie Breitbandanbindung ab. Unser Ziel ist deshalb ein schnelles Internet für alle, auch in ländlichen Räumen. Wir wollen eine digitale Spaltung vermeiden bzw. überwinden. - Breitbandanwendungen ermöglichen zusätzliche wirtschaftliche Wachstumsimpulse. Schnelles Internet ist die Vorbedingung für Effizienzsteigerungen, Innovationen und neue Geschäftsmodelle mit erheblichem wirtschaftlichem Potential, insbesondere auch im Bereich des Mittelstands. So geht die Weltbank von einer Steigerung des Bruttosozialprodukts in wohlhabenden Ländern um 1,21 Prozent je 10 Prozentpunkte erhöhter Breitbandinfrastruktur aus (Weltbank, Information and Communications for Development 2009). - Die Verdichtung und Beschleunigung von Informationen durch das Internet, sei es in sozialen Netzwerken, Mediatheken oder anderen digitalen Informationsangeboten, ist von großer sozialer, kultureller und wirtschaftlicher Bedeutung. Jeder Einzelne kann sich durch eigene Webseiten, Blogs, Foren etc. präsentieren und mit anderen kommunizieren. Dies erfordert angemessene technische Voraussetzungen. Eine flächendeckende hochwertige Breitbandinfrastruktur ist deshalb aus unserer Sicht integraler Bestandteil einer zeitgemäßen Netzpolitik. - Das Internet mit seinen neuen Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten eröffnet große Chancen für demokratische Meinungsbildungs- und Beteiligungsprozesse. Es ergeben sich noch vor wenigen Jahren kaum denkbare neue Formen der Teilhabe, die z. B. auch zur besseren Beteiligung der Bürgerinnen und Bürgern an politischen Prozessen und bei staatlichen Planungsvorhaben genutzt werden können.

Der Handlungsbedarf in Deutschland ist angesichts der sehr unterschiedlichen Versorgungslage in den Regionen groß. Die derzeitige Bundesregierung droht sämtliche ihrer Breitbandziele zu verfehlen, weil sie sich an vielen Stellen zu passiv verhält. Sie geht unkritisch davon aus, dass sich die Ziele ohne größere Probleme im Markt realisieren lassen, trotz anderer Indizien im Hinblick auf bestehende Wirtschaftlichkeitslücken.

2. Zentrale Zielsetzungen: Flächendeckende Grundversorgung, Qualitätsentwicklung und Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen

Bei der Breitbandversorgung gilt es, grundsätzlich drei zentrale Ziele zu unterscheiden:

a) Flächendeckende Grundversorgung

Im Rahmen der kommunikativen und medialen Daseinsvorsorge muss zeitnah eine flächendeckende Grundversorgung sichergestellt werden. Sie muss allen Bevölkerungsgruppen und Regionen einen Mindeststandard von schnellen Internetverbindungen sichern. Hiermit sollte zumindest die Nutzung klassischer Internetanwendungen in angemessener Qualität ermöglicht werden. Dazu zählen beispielsweise das Abrufen von Informationsangeboten und die Nutzung von E-Mail-Diensten, die Teilnahme an sozialen Netzwerken sowie das Einkaufen im Netz. Sie benötigen derzeit Bandbreiten von etwa 2 MBit/s.

b) Qualitätsentwicklung

Darüber hinaus muss eine dynamische Entwicklung ermöglicht werden, die den zu-nehmenden Bedarf an Bandbreiten berücksichtigt und eine digitale Spaltung zwischen Ballungszentren und ländlichen Räumen vermeidet. Es ist absehbar, dass die Nachfrage nach schnellen Internetverbindungen und der Bedarf an höheren Bandbreiten weiter wachsen werden. Die sinnvolle Nutzung neue-rer, datenintensiver Dienste und Anwendungen erfordert meist höhere Übertragungs-geschwindigkeiten. Insbesondere ist davon auszugehen, dass die Nutzung multimedi-aler Angebote den Bandbreitenbedarf deutlich steigern wird (etwa durch HD-TV), aber auch das Bedürfnis nach höheren Uploadraten (etwa im Zusammenhang mit Cloud Computing). Inhalte des Rundfunks werden zunehmend nicht nur linear verbreitet sondern auch als Onlineangebote. Große Steigerungsraten werden zudem im Hinblick auf die Nutzung von „video-on-demand“-Angeboten erwartet. Mittelfristig ist eine flächendeckende Breitbandversorgung von mindestens 6 MBit/s anzustreben. Mit ihr lassen sich prinzipiell IP-TV sowie Videoanwendungen realisieren. Zudem kann hierdurch der Trend zur Parallelnutzung von Anwendungen in Familienhaushalten besser berücksichtigt werden. Dies wäre ein wichtiger Zwischenschritt zu der von der EU-Kommission angestrebten flächendeckenden Abdeckung mit Geschwindigkeiten von 30 MBit/s bis 2020.

c) Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen

Darüber hinaus brauchen wir den weiteren Ausbau von Netzen, die hohe Geschwindigkeiten von 50 MBit/s und mehr ermöglichen, da der Bandbreitenbedarf weiter wachsen wird, etwa auch für Geschäftskundenanwendungen für kleinere und mittlere Unternehmen. Hierfür sind prinzipiell unterschiedliche Technologien geeignet, insbesondere Glasfaser und Kabel. Aufgrund der hohen Kosten erscheint eine flächendeckende Abdeckung mit entsprechenden Bandbreiten mittelfristig (noch) nicht realisierbar. Das Ziel muss daher schrittweise umgesetzt werden.

Dem weiteren Ausbau des Glasfasernetzes zumindest bis zu den Kabelverzweigern und den Mobilfunkantennenstandorten kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu. Glasfaserausbau ertüchtigt bereits vorhandene Netze und sorgt so für einen schritt-weisen Ausbau höherer Bandbreiten, sowohl im Festnetz- als auch im Mobilfunkbe-reich. Hierdurch kann – neben dem notwendigen Ausbau der Backbonenetze - einem schrittweisen „Volllaufen“ der Netze durch massenhaft genutzte Anwendungen (insbesondere Video und IP-TV) begegnet werden.

d Konsequente Wege für die Breitbandversorgung – Die digitale Spaltung überwinden;

Gesetzliche Absicherung der Grundversorgung durch einen europarechtskonformen Breitband-Universaldienst.

Die Breitbandversorgung für alle sollte kurzfristig realisiert und durch eine europarechtskonforme Universaldienstverpflichtung abgesichert werden. Denn die Verfügbarkeit schneller Internetverbindungen ist zum unverzichtbaren Bestandteil der medialen und kommunikativen Daseinsvorsorge geworden.

Antragsfabrik/ Mehr Rechte des Kindes in Bezug auf seine Eltern (offen) Mehr Rechte des Kindes in Bezug auf seine Eltern Karsten K. Recht auf GleichbehandlungFetter Text

Nach dem Grundgesetzt darf kein uneheliches Kind dem ehelichen Kind gegenüber benachteiligt werden. Ebenso sollen auch keine ehelichen Kinder unehelichen Kindern gegenüber Nachteile erfahren dürfen.

Recht auf SorgeFetter Text

Ein Kind hat das Recht auf die Umsorgung durch seine Eltern in jeder Lebensphase ab dem Moment der Zeugung. Die Piraten fordern die Verpflichtung beider Elternteile das ungeborene und geborene Kind zu umsorgen ab dem Zeitpunkt der Zeugung. Hierbei steht die elterliche Sorge für die Pflicht und das Recht der Eltern das Kind zu umsorgen. Diese Sorge geht mit der Zeugung automatisch auf beide Eltern über. Die Sorge kann nicht im Namen des Kindeswohles übertragen werden. Das Kind hat ein Recht auf seine beiden Eltern. Jedoch kann bei schwerwiegenden genau zu definierenden Kindeswohlgefährdungen die Sorge einem oder beiden Eltern entzogen werden, dies aber auch nur temporär für ein halbes Jahr. Danach ist die Situation und die Entwicklung der Eltern zur Wahrung des Kindeswohles neu zu bewerten.

Recht auf beide ElternFetter Text

Das Kind hat das Recht auf seine Mutter und seinen Vater in jeder Lebensphase. Dieser Rechtsanspruch beginnt ab dem Zeitpunkt der Zeugung.

Recht auf paritätische Betreuung durch die Eltern Das Kind hat ein Anrecht auf die qualitativ und quantitativ paritätische Betreuung durch seien Eltern. Eine gleichteilige und gleichberechtigte Verantwortung inklusive Betreuung und Erziehung des Kindes ist im Interesse des Kindes. Es hat das Recht auf unterschiedliche Erziehungsimpulse beider Eltern in allen Lebensphasen. Es ist von wichtiger Bedeutung, dass das Kind Rollenmodelle durch Mutter wie durch den Vater erfährt. Hierzu fordern die Piraten eine Präsenz beider Eltern im Alltag des Kindes. Diese paritätische Präsenz ist aufrechtzuerhalten auch nach der Trennung der Eltern.

Recht auf erhalt der Beziehung zu beiden Eltern auch nach deren Trennung Da beinahe jede zweite Ehe geschieden wird, und häufig hiervon auch Kinder betroffen sind, ist es wichtig für diesen Fall Regelungen zu finden, die es dem Kind erlauben beide Elternteile zu erhalten. Das Kind hat ein Recht darauf von beiden Eltern auch nach der Trennung der Eltern umsorgt zu werden. Dabei ist das Kindesrecht über den Interessen der Eltern zu stellen. Diese müssen ihre Paarkonflikte auch nach der Trennung im Interesse des Kindes aus den zurückstellen und sind gezwungen als Eltern in allen belangen des Kindes weiterhin zu kommunizieren und einvernehmliche Lösungen in den Fragen der Betreuung und Erziehung zu finden.

Recht auf Unbetroffenheit durch Trennung der ElternFetter Text

Wenn Eltern sich Trennen, soll dies möglichst geringe Auswirkungen auf die Kinder haben. Um Trennungsverluste eines Elternteils für das Kind zu vermeiden, wird das Doppelresidenzmodell als Standardnachtrennungssituation etabliert. Der Begriff „Doppelresidenzmodell“ unterstreicht im Gegensatz zum bisherig dem alten Rollenverständnis zwischen Mann und Frau entsprechendem „Residenzmodell“ die (anteilig) gleichwertige Beherbergung und Betreuung von Kindern durch ihre getrennt lebenden Eltern und somit die konsequente Umsetzung der gemeinsamen elterlichen Sorge auch nach Trennung und Scheidung. Beide Eltern erhalten Hilfen vom Staat (z.B. Steuererleichterungen, Steuerklasse 2), um für die zusätzlichen Wohnraumbedarf für das Kind vorzuhalten.. Dies sichert die paritätische gleichberechtigte gemeinsame Betreuung des Kindes durch beide Elternteile. Von diesem Modell kann nur abgewichen werden, wenn beide Eltern dies einvernehmlich und nicht gegen den Wunsch des Kindes vereinbaren. Auch nur dann können die Eltern den Wohnort aus dem bisherigen Umfeld des Kindes herauslegen. Getrennt lebenden Eltern sind von der Gesellschaft (vom Staat) berufliche Flexibilitäten einzuräumen, um die Betreuung des Kindes mit dem Beruf zu vereinbaren.

Recht des Kindes auf die Vereinbarkeit von Beruf mit Familie für dessen ElternFetter Text

Das Kind hat ein Recht auf die Betreuung und Erziehung durch beide Eltern. Hieraus leitet sich das Kindesrecht ab, dass beide Eltern die Möglichkeit erhalten Beruf mit Familie durch geeignete Arbeitszeitmodelle zu vereinbaren.

Recht auf Sozialisierung mit anderen KindernFetter Text

Großfamilien sind heute die Ausnahme. Kinder wachsen zum Teil ohne Geschwister oder andere Kinder in Ihrem Umfeld auf. Eine Betreuung durch die Eltern wird gewünscht, es ist aber ebenso wichtig, dass Kinder früh die Möglichkeit erhalten sich mit anderen Kindern in ihrem Sozialverhalten zu entwickeln. Kind hat ein Recht mit anderen Kindern – auch ohne die direkte Anwesenheit der Eltern – eigene Freiräume zu nutzen und auf eine individuelle Entwicklung. Hieraus ergibt sich der Rechtsanspruch des Kindes auf einen Betreuungsplatz ab dem ersten Lebensjahr.

Recht auf einen Kinderkrippen-, KindergartenplatzFetter Text

Aus dem Recht des Kindes auf Sozialisierung mit anderen Kindern ergibt sich das Recht auf einen Kinderkrippen-, Kindergartenplatz. Es ist durchaus zu fördern Kinder auch unterschiedlichen Alters in Gruppen spielen zu lassen, da hierin das Sozialverhalten, zum einen durch das Lernen von älteren Kindern, zum anderen durch die Übernahme von Verantwortung von jüngeren Kindern, besonders die Entwicklung des Kindes fördert.

Die Kosten der Kinderbetreuungsplätze sollen von der Allgemeinheit getragen werden. Der Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz ist durch die Eltern des Kindes einklagbar. Eltern die Kinder im eigenen Haushalt selbst betreuen möchten, sollen dies, unter Wahrung des Kindesrechtes auf Sozialisierung mit anderen Kindern, auch durchführen. Der Staat fördert dies jedoch nicht durch finanzielle Gaben (Herdprämie), da hierdurch gerade Kinder bildungsferner Schichten, von der frühkindlichen Bildung ferngehalten werden.

Recht und Pflicht auf SchulbildungFetter Text

Das Kind hat ein Recht auf qualitativ wie quantitativ umfassende Schulbildung. Die Qualität soll sich mindestens im oberen Drittel im internationalen Vergleichsmaßstab bewegen (Pisa Studie). Quantitativ hat jedes Kind ein Recht auf 10 Jahre Schulbildung. Hiermit wird auf das Recht des Kindes hingewiesen. Keiner - auch nicht die Eltern - können das Kind zwingen, die Schulbildung "abzubrechen" oder arbeiten zu gehen.

Recht auf AusbildungsplatzFetter Text

Jedes Kind hat das Recht auf einen Ausbildungsplatz. Der Staat hat Maßnahmen zu ergreifen, dieses Recht in der Praxis zu implementieren. Das Ziel kann durch steuerliche Auflagen von Arbeitgebern implementiert werden.

Recht auf StudienplatzFetter Text

Jedes Kind hat bei geeigneter Vorqualifikation (Fachhochschulreife, Hochschulreife) das Recht auf einen Studienplatz. Studiengebühren sollen hierfür nicht anfallen. Das Recht beinhaltet ebenso eine Maximalverhältnis von Studierenden zum Lehrenden, welches nicht überschritten werden darf.

Begründung des Antrages

zweite Zeile etc.

Antragsfabrik/LPT 2012.2/Ämter abschaffen - Kommunen stärken WP051 13.07.2012 WP051z - Ämter abschaffen - Direkte Demokratie in Kommunen stärken! Ralf Koordinator AK Kommunalpolitik Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg möge beschließen, folgende Position an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm zur Landtagswahl aufzunehmen:

Die PIRATEN Brandenburg wollen die Kommunalverfassung Brandenburg (BbgKVerf) zur Stärkung der Kommunen ändern. Die veraltete, überholte und intransparente Struktur des Amtes soll abgeschafft und statt dessen die amtsfreie Gemeinde bevorzugt werden. Bei der amtsfreien Gemeinde wird der hauptamtliche Bürgermeister demokratisch durch die betroffenen Bürgerinnen und Bürger gewählt. Um dies zu erreichen, sollen die §§ 133 bis 140 ersatzlos gestrichen werden. Unter den Übergangsbestimmungen ist der schon bestehende § 134 Abs. 3 zur Überführung der Ämter in amtsfreie Gemeinden aufzunehmen. Hierzu ist eine angemessene Übergangsfrist festzuschreiben, die sich an der Amtszeit des Amtsdirektors orientiert.

Mehr Demokratisierung der Kommunalverwaltung durch die amtsfreie Gemeinde in allen Kommunen Brandenburgs!

Wir wollen die direkte Demokratie stärken. Deshalb wollen wir keine Strukturen mehr in denen die Bürger ihren Verwaltungschef nicht wählen dürfen. Im Amtsmodell wird der Amtsdirektor bisher nicht von den Bürgern gewählt. In der amtsfreien Gemeinde der Bürgermeister dagegen schon. Die amtsfreie Gemeinde ist inzwischen auch im ländlichen Raum anzutreffen. Doch daneben gibt es immer noch das Amtsmodell. Dieser Unterschied macht keinen Sinn. Es gibt inzwischen viele Ämter und amtsfreie Gemeinden die sind von Einwohnerzahl und ländlichen Strukturen nicht mehr zu unterscheiden. Die amtsfreie Gemeinde ist in der Kommunalverfassung verankert.

Die Amtsstrukturen mit einem Amtsdirektor als Verwaltungschef, ehrenamtlichen Bürgermeistern mit wenig Kompetenzen, einem oft intransparenten Amtsausschuß der den Amtsdirektor allein bestimmt, verschiedenen Gemeindevertretungen oft sehr kleiner Kommunen sind für die Bürger nicht zeitgemäß. Hier sind die Zuständigkeiten nicht sehr transparent für die Bürger geregelt. Ferner ist das Amt kostenmäßig aufwendiger zu verwalten als die amtsfreie Gemeinde. In der amtsfreien Gemeinde kann im Gesamtinteresse aller Bürger besser geplant werden. Hier haben die Bürger eine klare Struktur mit einem hauptamtlichen Bürgermeister, der zugleich Verwaltungchef ist, sowie der Gemeindevertretung vor sich. Laßt uns starke Kommunen schaffen für den Erhalt der kommunalen Selbstverwaltung. Eine Vorraussetzung dafür ist die amtsfreie Gemeinde für alle Brandenburger Einwohner.

Weiterhin wird der nicht direkt von den Bürgern gewählte Amtsausschuß beseitigt. In diesen Amtsausschuß kommen nur wenige als ehrenamtliche Gemeindebürgermeister oder ehrenamtliche GVV-Vertreter aufgrund eines in der Kommunalverfassung festgelegten Schlüssels rein (eine Art indirekte Mandatierung). Das heißt, jetzt in den Ämtern gibt es kommunale Mandatsträger die im Amtsausschuß sitzen und solche die dort nicht sitzen (2 "Klassen"). Das ist mit unseren direktdemokratischen Grundsätzen unvereinbar.

Nebenbei wird mit dem Amt auch ein beliebtes "Versorgungsfeld" der großen Parteien beseitigt. Denn im Amtsausschuß sitzen natürlich überwiegend Parteienvertreter, die können in der geheimen Ausschußwahl trotz Ausschreibung als Amtsdirektor wählen wen sie wollen (die bestimmen auch den Text der Ausschreibung und ob überhaupt ausgeschrieben wird). Da gibt es in den Ämtern 22 Jahre "Erfahrung" in Brandenburg. Der Bürger ist hier nur Zuschauer (wenn die Sitzung überhaupt öffentlich war). Mehrkosten oder mehr Verwaltungsarbeitsplätze werden durch den Beschluß dieses Antrags nicht verursacht. Es sind eher Einsparungen zu erwarten da der Amtsausschuß wegfällt.

Hier ist der entprechende Link zur bisherigen Kommunalverfassung: http://www.bravors.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=land_bb_bravors_01.c.47187.de

Amtsfreie Kommunen sind bspw. Wiesenburg/Mark, Ketzin, Kloster Lehnin, Milower Land, Michendorf, Kleinmachnow, Stahnsdorf. Ämter sind z. B. das Amt Brück, das Amt Niemegk, das Amt Wusterwitz, das Amt Rhinow, das Amt Nennhausen, das Amt Friesack. Diese unterschiedliche rein kommunalpol. Struktur für die gleichen Aufgaben gibt es im gesamten Land Brandenburg. Hier ist Reformbedarf angesagt.

Hinweis: Dieser Antrag wurde am 11.07.2012 ausführlich im AK Kommunalpolitik beraten, völlig überarbeitet und der Antragstext wurde anschließend vom AK als LPT 2012.2 Antrag befürwortet. Das entsprechende Pad findet sich auf der Wiki-Seite des AK.

Antragsfabrik/Änderung der Position zum BER gem. Positionspapier der Crew MAHLOW-BLANKENFELDE (offen) Position des LV zum BER gem. Positionspapier der Crew BLANKENFELDE-MAHLOW (TF) SharingSwitch (unterstützt durch Crew Mahlow-Blankenfelde) Der LPT möge beschliessen, dass der Inhalt des Positionspapieres der Crew Blankenfelde-Mahlow zur Position des LV wird.

Positionspapier (zur Zeit noch Entwurf):

Raumordnungsverfahren, Planfeststellungsverfahren, Baudurchführung und Schallschutzmaßnahmen für den Großflughafen in Schönefeld waren gekennzeichnet von Intransparenz, wirklichkeitsfremden Entscheidungen und dreistem Betrug der Bürger. Das Finanzierungskonzept ist fragwürdig, die endgültigen Kosten, welche weit über den bei der Planung genannten liegen, sind immer noch nicht geklärt. Die Anzahl der in der Region versprochenen Arbeitsplätze durch den Bau von BER entbehren jeder Grundlage. Der Landkreis TF ist unmittelbar von den Auswirkungen von BER hinsichtlich Lärmimmission und Umweltbelastung betroffen. Daher stellt die Crew Mahlow-Blankenfelde auf dem Landesparteitag der Piraten folgendes Positionspapier zur Beschlussfassung vor.

1. Der Bau eines Großflughafens unmittelbar in einem dichtbesiedelten Gebiet war schon vor Beginn des Raumordnungsverfahrens nicht mehr zeitgemäß und sinnvoll. Statement Platzeck [http://www.berliner-zeitung.de/newsticker/grossflughafen--umweltminister-platzeck-und-bbf-massiv-in-der-kritik-schoenefeld-gezielt-benachteiligt-,10917074,8923130.html ] Schönefeld wurde von allen möglichen Standorten als der ungeeignetste betrachtet. Ungeachtet dessen wurde aus politischer Motivation dieser Standort gewählt. Die Piraten Brandenburg fordern eine Offenlegung sämtlicher Dokumente, welche zu dieser Auswahl führten und unterstützen die Forderung des Präsidenten des Landesrechnungshofes, Thomas Apelt, nach einem finanziellen Prüfverfahren.

2. BER wird hinsichtlich Lärm- und Umweltbelastung erhebliche Auswirkungen auf die Menschen in der Region haben. Es bestehen zur Zeit aber noch gravierende Mängel bei der Umsetzung des Schallschutzes gemäß Planfeststellungsbeschluss. Über Menge und Folgen des Fallouts von Feinstaub (Kerosinruß) und Kerosin (Fuel dumping und Notleichterungen) wurden von der Flughafengesellschaft noch keine konkreten Angaben gemacht (z.b würden bei einer ungeplanten Umkehr eines A 380 ca. 150 t Kerosin abgelassen werden. Eine sinnvolle Kontrolle der Umsetzung des Schallschutzes erfolgt nicht, da die Flughafengesellschaft sowohl für Umsetzung als auch Kontrolle zuständig ist. Die Flughafengesellschaft hat bei der Landesregierung einen „Klarstellungsantrag“ eingereicht, um eine Planänderung zu erwirken, um mindestens 6000 Betroffene im Tagschutzgebiet um ihren Entschädigungsanspruch zu bringen, indem sie die Heraufsetzung der Grenzwerte für den Schallschutz fordert.

Die Piraten Brandenburg fordern, die Kontrolle über die Umsetzung der Schallschutzmaßnahmen der Flughafengesellschaft zu entziehen und stattdessen ein unabhängiges Gremium einzusetzen. Weiterhin sind die Schallschutzmaßnahmen zügig und in vollem Umfang durchzuführen, vor allem auch in öffentlichen Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten, Gesundheitseinrichtungen. Der Flughafen darf erst eröffnet werden, wenn alle diese Maßnahmen nachweislich umgesetzt sind. Das LUGV ist von der Landesregierung zu beauftragen, umgehend belastbares Zahlenmaterial zum Immissionsschutz zu erarbeiten bzw. dieses freizugeben. Die Landesregierung wird aufgefordert, den Klarstellungsantrag der Flughafengesellschaft abzulehnen.

3. Besonders gesundheitsschädlich ist Lärm, wenn Menschen am Schlafen gehindert werden, oder sie erhöhten Lärmemissionen im Schlaf ausgesetzt sind. Die WHO hat in ihrem Bericht Krankheitslast durch Umweltlärm- Quantifizierung des Verlustes an gesunden Lebensjahren in Europa hervorgehoben, dass Lärm nicht nur unmittelbarer Umweltfaktor, sondern eine Bedrohung der öffentlichen Gesundheit ist.
[3]
[4]

Die Piraten Brandenburg fordern daher ein absolutes Nachtflugverbot von 22:00 bis 6:00 für BER und fordern die Landesregierung auf, umgehend ein landesplanerisches Nachtflugverbot zu verfügen. Weiterhin wird das Volksbegehren für ein solches Flugverbot unterstützt.

4. Laut einer aktuellen Mitteilung des Flughafenmanagements liegen die Erweiterungspläne für BER schon in der Schublade. Aus planerischer Sicht wird BER bald an seine Kapazitätsgrenze stoßen. Eine dritte Landebahn ist aus Gründen des Immissionsschutzes aber abzulehnen und nicht durchsetzbar.

Die Piraten Brandenburg fordern daher, die Entwidmung des Flughafens Sperenberg zu stoppen und dort unverzüglich mit der Planung eines Alternativstandortes zu beginnen.

5. Nach derzeitiger Kenntnis sollte zum 15.06.2012 die Berufung des BER zum sogenannten „Sanitätsflughafen“ erfolgen. Das Gesetz zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) verlangt, dass in der Deutschland bis zum Juni 2012 sog. „Sanitätsflughäfen“ benannt werden. Diese sollen so ausgestattet sein, dass umgehend und wirksam auf Gefahren für die öffentliche Gesundheit und gesundheitliche Notlagen von internationaler Tragweite reagiert werden kann. Das bundesweite Durchführungsgesetz (IGV-D) sollte im März 2012 Rechtskraft erlangen, ist jedoch nach Ablehnung durch die Länder in den Vermittlungsausschuss verwiesen worden, so dass nach Auskunft des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vor Juni 2012 nicht mit einer Beschlussfassung gerechnet werden kann. Das bedeutet im Klartext: Der Infektionsschutz am BER ist nicht gegeben, die Bevölkerung durch eingeschleppte Seuchen gefährdet. Die Flughafengesellschaft versucht die Kosten für den sog. Sanitätsflughafen auf die Anliegerkommunen abzuwälzen. Die ohnehin angespannte Ärztesituation in der Region wird schon heute durch Dauerbereitschaftsdienste für den Flughafen zur unerträglichen Belastung für die betroffenen Mediziner.
[5]
[6]

Die Piraten Brandenburg fordern die Landesregierung auf, umgehend die Blockade des Gesetzes im Bundesrat zu beenden und Landkreise und Kommunen von den Kosten in Zusammenhang mit dem Sanitätsflughafen freizustellen.

Appendix

Die Piraten Brandenburg beteiligen sich ausdrücklich nicht an den Diskussionen über Flugrouten, da sie diese nur als ein Mittel ansehen, gemäß dem St. Florians-Prinzip die Leidtragenden des Flughafenstandortes gegeneinander auszuspielen und von den wirklichen Problemen abzulenken. Die Problematik des Flughafenasylverfahrens wird nicht erwähnt, da hierzu schon ein Antrag existiert.


Dieser Entwurf erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, wegen der Übersichtlichkeit haben wir auf weiterführende Erklärungen verzichtet und stattdessen jeweils Links zu relevanten Dokumenten eingefügt.

Ergibt sich aus dem Positionspapier.
Antragsfabrik/Das bisherige Programm ist ungültig GP01 31.12.2010 GP01 - Das bisherige Programm ist ungültig Sebastian Pochert und Sven/701 Der Landesparteitag möge beschließen:

Das angeblich anlässlich des Landesparteitages am 31.01.2009 beschlossene Programm des Landesverbandes Brandenburg, abrufbar unter http://wiki.piratenbrandenburg.de/images/8/88/Landesparteiprogramm_2009-01-31.pdf wird für ungültig erklärt, da von diesem Parteitag kein Protokoll existiert und auch nach mehreren Nachfragen nicht von den damaligen Verantwortlichen beigebracht werden konnte. Insofern fehlt der Nachweis der demokratischen Legitimation dieses Programms.

Zur Vermeidung, dass am Ende des Landesparteitages zwei Programme existieren, wird das bisherige Programm für ungültig erklärt. Die Antragssteller empfinden das Programm auch in der Formulierung nicht als angemessenes Programm des Landesverbands. Der Landesparteitag soll ein neues Programm verabschieden. Außerdem ist nicht nachvollziehbar oder belegbar, dass das bisherige Programm überhaupt demokratisch legitimiert ist.
Antragsfabrik/Mobbingbeauftragter SA001 20.04.2012 SA001 - Mobbingbeauftragter andreas390 Der Landesparteitag möge beschließen, dass die Satzung des Landesverbandes wie folgt geändert wird:

> Abschnitt 4 wird durch einen neuen § 31 ergänzt. > In Abschnitt 5 wird die Nummerierung der bisherigen Paragraphen wie folgt verändert. § 31 wird nunmehr zu § 32, der bisherige § 32 zu § 33.


Der neue § 31 lautet wie folgt:

(1) 1Der Landesparteitag wählt einen Mobbingbeauftragten sowie einen Stellvertreter. 2Der stellvertretende Mobbingbeauftragte kommt zum Einsatz, wenn der Mobbingbeauftragte verhindert ist.
(2) 1Jeder Pirat des Landesverbandes Brandenburg hat das Recht, sich an die Mobbingbeauftragten zu wenden. 2Hierzu kann er eine Person seines Vertrauens hinzuziehen.
(3) Der Mobbingbeauftragte befasst sich mit der Feststellung und Schlichtung von Mobbing.
(4) Der Mobbingbeauftragte unterliegt der Schweigepflicht, sofern er von den Beteiligten hiervon nicht entbunden wird.
(5) 1Der Mobbingbeauftragte prüft, ob es sich bei den Geschehnissen um Mobbing handelt. 2Sofern er zu der Annahme kommt, dass es sich um Mobbing handelt, soll er - mit Einverständnis der Beteiligten - eine einvernehmliche Konfliktlösung anstreben.

Dort wo Menschen miteinander kommunizieren, kommt es zwangsläufig auch immer wieder zu verbalen Auseinandersetzungen. Auseinandersetzungen sind nicht per se schlecht. Sie können auch Anlass zum Überdenken eigener Positionen sein. Die Auseinandersetzungen müssen jedoch sachlich und fair ausgetragen werden.

Einen Beitrag zum sachlichen und konstruktiven Umgang miteinander sowie zur Lösung von Konflikten kann durch einen Mobbingbeauftragten geleistet werden.

Antragsfabrik/CCS-Technologie WP081 17.05.2012 WP081 - Ablehnung von Anwendung der CCS-Technologie AG Umwelt und Energie Der Landesparteitag möge, die Anwendung der CCS-Technologie, die die Endlagerung von CO2 im Untergrund sowie in Gewässern zur Folge hätte, abzulehnen, sowie folgendes für das Wahlprogramm zu beschließen:

Der Transport von industriell verunreinigtem CO2 sowie dessen Endlagerung im Untergrund oder in Gewässern bergen eine große Anzahl an potenziellen Gefahren, ökologischen und finanziellen Nachteilen, die bisher noch nicht vollständig zu überblicken sind, und sind mit Grund- und Menschenrechten nicht vereinbar. Einige dieser Gefahren sind Erdbeben und Erdrutsche, welche für anliegende Städte und Ortschaften Landschafts-, Gebäude-, Straßen- und Personenschäden bedeuten würden. Die Abscheidung, der Transport und die CO2-Endlagerung mindern die Effizienz der fossilen Kraftwerke, wodurch die Stromerzeugung teurer werden würde und sehr viele Steuergelder aufgewendet werden müssten. Aus diesen und weiteren Gründen lehnen wir den Transport von industriell verunreinigtem CO2, sowie dessen Endlagerung im Untergrund oder in Gewässern ab. Eine Abscheidung von CO2 für andere Nutzungsarten wird nicht abgelehnt.

Begriffsklärung

CCS (engl. Carbon (Dioxide) Capture and Storage, deut. Kohlenstoff(dioxid)-Abscheidung und Speicherung) bezeichnet die Abscheidung von Kohlenstoffdioxid (CO2) insbesondere aus industriellen Prozessen (z.B. Energiegewinnung aus fossilen Brennstoffen) mit dem Ziel der anschließenden Endlagerung, vorrangig in unterirdischen und unterseeischen Speicherstätten. Durch die Endlagerung soll verhindert werden, dass das CO2 in die Atmosphäre gelangt, wo es als Treibhausgas wirken könnte. Eine Abscheidung von CO2 zur weiteren Nutzung, z.B. für chemische Synthesen, darf nicht als Teil des CCS-Verfahrens verstanden werden. Mit diesem Antrag wird nicht das gesamte Technologiefeld abgelehnt werden. Eine Speicherung von CO2 in Form von Biomasse wird nicht abgelehnt.

Es gibt zahlreiche Gefahren, Probleme und Alternativen bezüglich dieser Technologie.

Gefahren:

Labor- sowie Feldexperimente zeigen, dass unterirdisch gelagertes CO2, beispielsweise durch von Reaktionen spröde gewordenes Gestein, ins Grundwasser und an die Oberfläche gelangen kann. Dieses könnte das Grundwasser ungenießbar machen und Menschen und Tiere ersticken. Die unterirdische Druckzunahme bei der Verpressung könnte Erdbeben, Erdrutsche und Oberflächenverformungen induzieren, was Landschafts-, Gebäude-, Straßen- und Personenschäden auch außerhalb des Endlagergebiets zur Folge hätte. Auch die Endlagerung von CO2 im Meer könnte dortiges Leben durch eine Übersäuerung des Wassers auslöschen. Aus unterirdischen Lagerstätten austretendes CO2 würde sich auf Bodenniveau ablagern, die Luft verdrängen und kann so Menschen und Tiere ersticken. (Eyer 2004, BMWi 2007, Baxter et. al. 1989) Auch CO2, dass beim Transport durch oberirdische Pipelines austreten könnte, könnte solche Katastrophen herbeiführen. Das Explosionsrisiko beim Transport von CO2 ist zwar erheblich geringer als beim Transport von Erdgas, jedoch ergebe sich aus der erheblichen Toxizität des CO2-Gemischs, bedingt durch sehr giftige Begleitgase wie Schwefelwasserstoff, Schwefeldioxid und Stickstoffoxide, ein stark erhöhtes Gefahrenpotenzial. (UBA 2006) Zur unterirdischen Speicherung wird eine unterirdische Lagerung in tiefen Sedimentgesteinen, deren Poren mit Salzwasser gefüllt sind, favorisiert. Für eine effiziente Lagerung sind Drücke und Temperaturen notwendig, wie sie in 800 Meter Tiefe und darunter herrschen. Bei diesen Drücken besitzt das CO2 eine etwas geringere Dichte als das Wasser aber eine erheblich niedrigere Viskosität (fluidaler Zustand) und kann Salzwasser verdrängen. Das verdrängte Salzwasser kann wiederum Grundwasser verdrängen und verschmutzen. Auch kann verunreinigtes CO2 sich im Grundwasser lösen und es so vergiften. Das von der UN eingestandene Recht auf sauberes Grundwasser und das im Grundgesetz verankerte Recht auf körperliche Unversehrtheit wären gefährdet. Das fixierte CO2 könnte als Gas wieder freigesetzt werden, falls die Tiefenwässer irgendwo aufsteigen und der Druck damit fällt. (Enick & Klara 1990, Carroll & Mather 1992, Portier & Rochelle 2005)

Nachteile:

Die Anwendung von CCS würde jährlich mehrere Milliarden Euro kosten. Am teuersten wären zunächst das Nachrüsten der Kraftwerke und besonders der Bau von Pipelines und CO2-Verpressungsanlagen. Ein Kraftwerk, welches das Abscheidungsverfahren einsetzt, benötigt je nach Kraftwerkstyp bis zu 40% der erzeugten Energie für die Abscheidung. Die Effizienz der Kraftwerke würde sich stark vermindern und mehr Brennstoff benötigt werden. Die Mehrkosten würden die Strompreise erhöhen. Durch den erhöhten Brennstoffbedarf würden Ressourcen stärker ausgebeutet werden. Es würden mehr Tagebaue benötigt, Landschaften schneller zerstört und ein höherer Schaden an Mensch und Natur angerichtet werden. Beim Transport zu Endlagerstätten könnte giftig verunreinigtes CO2 austreten und Vergiftungen hervorrufen. Würde dieses vorher gereinigt werden, würden sich die Kosten und der Energiebedarf noch stärker erhöhen. Gemäß dem aktuellen Gesetzesentwurf soll 30 Jahre nach Endlagerungsbeginn der Steuerzahler die weiteren Kosten für die Überwachung der Endlager zahlen. Es soll sichergestellt werden, dass das CO2 jahrtausendelang sicher gelagert wird. Dies wäre finanziell, technisch, materiell und personell nicht durchführbar. Frühestens ab 2020 wäre das Verfahren industriell einsetzbar, bis dahin wären jedoch erneuerbare Energien viel weiter ausgebaut, in der Anschaffung billiger und daher vorzuziehen. Die Anwendung der CCS-Technologie würde die klimafreundlicheren und kostengünstigeren erneuerbaren Energien verdrängen. Die Speicherkapazität aller möglichen Endlager ist begrenzt und wäre in Deutschland nach 50 bis 90 Jahren erschöpft.

Bürgerrechtsprobleme:

Die Akzeptanz durch die Bevölkerung in den potenziell betroffenen Gebieten ist nicht gegeben. Bürger dieser Gebiete protestieren bereits und weitere Proteste sind angekündigt. Jeder Bürger sollte das Recht haben, selbst entscheiden zu können, ob unter seinem Grund und Boden Industrieabfall entsorgt werden dürfe. Da die meisten Bürger dies ablehnen, darf eine Endlagerung nicht stattfinden. Durch die Endlagerung würde der Wert der betroffenen Grundstücke sinken und die gesamte Region für die Bevölkerung und den Tourismus unattraktiv werden.

Alternativen:

Durch den Verzicht auf CCS würden viele staatliche Gelder eingespart werden, welche unter anderem zum Ausbau der erneuerbaren Energien, zur Erforschung der Energiespeicherung, zur Aufforstung zerstörter Wälder, sowie zur Effizienzsteigerung bestehender Energiequellen eingesetzt werden sollten. Außerdem kann CO2 als Energiespeicher verwendet werden. Man kann es in Methan umwandeln und dieses dann dem Gasnetz zuführen oder in Gaskraftwerken verbrennen, das CO2 wieder abscheiden und erneut in Methan umwandeln. Dies wäre sinnvoll, wenn regenerative Energieproduktion mehr Strom erzeugt als zu dem Zeitpunkt genutzt wird. Strom würde dann in chemische Bindungsenergie umgewandelt, als solche gespeichert und bei erhöhtem Energiebedarf wieder freigesetzt. Da abgeschiedenes CO2 in einem Kreislaufsystem als Energiespeicher sinnvoll verwendet werden kann, ist es auch im Hinblick auf die genannten Risiken unnötig, es endzulagern.

Antragsfabrik/Grundrecht auf Internetzugang (Breitband) GP15 30.12.2010 GP15 - Grundrecht auf Internetzugang (Breitband) FireFox für die AG_Wirtschaft Der Landesparteitag möge folgenden Antrag beschliessen und in das Grundsatzprogramm die Forderung "Die Piraten Brandenburg treten für ein Grundrecht auf Internetzugang (Breitband) ein." aufnehmen. Hierzu ist, wenn möglich, die Überschrift "Grundrecht auf Internetzugang (Breitband)" zu verwenden oder an geeigneter Stelle im Grundsatzprogramm einzupflegen. I . Was bedeutet diese Forderung?
  1. Jedem Haushalt und Betrieb ist ein netzneutraler und diskriminierungsfreier Basisanschluss mit einer Mindestbandbreite von 2MBit/512KBit zur Verfügung zu stellen (funkbasierte Verfahren wie UMTS / LTE / Satellit erfüllen nur dann diese Anforderungen, wenn genügend Bandbreite/Kanäle und Wetterunabhängigkeit gewährleistet sind).
  2. Der Basisanschluss ist in der preislichen Größenordnung der derzeitigen Tarife anzubieten.
  3. Für sozial Benachteiligte ist ein entsprechend ermäßigter Tarif festzulegen. Für ALG II-Empfänger sind die Kosten zu übernehmen. Außerdem ist die Anschaffung eines einfachen Computers (einschließlich minimal-notwendigem Zubehör) zu ermöglichen.
  4. Sperrungen (außer bei einem erheblichen, nicht einbringbaren Gebührenrückstand) sind unzulässig, da Sperrungen des Netzzugangs eine neue Form des Hausarrestes darstellen.
  5. Sind Breitbandanschlüsse aus technischen/zeitlichen Gründen nur über Funkübertragungsverfahren (außer Richtfunk) möglich, ist dies nur eine Übergangslösung, die innerhalb kurzer Frist durch kabelgebundene Verfahren abgelöst werden müssen.
  6. Dort wo es sinnvoll und möglich ist, sind Übertragungspunkte mittels Glasfaserkabel (FiberToHome) aufzubauen.


II. Wie begründen wir unsere Forderungen?

Das Internet hat im privaten und beruflichen Leben den gleichen Stellenwert wie einst Rundfunk und Fernsehen eingenommen.

Ein Beschluss des OLG München vom 23. März 2010 (1 W 2689/09) sagt Folgendes:

"Angesichts der zunehmenden Bedeutung, die die Nutzung eines Computers in Privathaushalten hat, hält es der Senat zumindest für diskutabel, dass die ständige Verfügbarkeit eines solchen Gerätes mittlerweile zum notwendigen Lebensbedarf gehört. Maßgebliche Aspekte sind hierbei der hohe Grad der Verbreitung, vor allem aber die ständig zunehmende Internet-Nutzung im privaten Alltag, sei es zur Informationsbeschaffung, zur Kommunikation, zur Abwicklung von Geschäften oder als Unterhaltungsmedium die in aller Regel einen Computer erfordert."

Der Computer wird somit bereits zum notwendigen Lebensbedarf gezählt.

Die Häufigkeit der Nutzung ist neben den technischen Voraussetzungen abhängig von Bildung, Alter und Vorlieben der Bürger.

Neben dem gewerblichen Bereich, in dem die Benutzung des Internets vorgeschrieben ist (Steuermeldungen, Meldungen zu den Sozialversicherungen, Behördenmeldungen), wird seitens der Behörden auch im privaten Umfeld verstärkt die Nutzung von Dienstleistungen über das Internet angeboten. Zudem ist auch die Nutzung durch den Bürger nicht mehr aus dem Alltagsleben wegzudenken.

Betriebe sind ohne garantierten Breitbandanschluss nicht arbeitsfähig. Eine Ansiedlung ist daher nahezu ausgeschlossen.

Der Zugang zu freier Information ist genauso ein Grundrecht, wie das Recht auf freie Meinungsäußerung. Bürger, die diesen Zugang nicht haben oder nutzen können, sehen sich einer zunehmenden digitalen Barriere ausgesetzt und können sich zudem nicht allgemein verfügbaren Quellen informieren.

Insbesondere in Gebieten mit ländlicher Struktur ist ein Ausgleich der Informations- und Kommunikationsdefizite nur (noch) durch den Internetzugang möglich. Da das Kommunikations- und Datenvolumenaufkommen bereits derzeit immens ist (zB. E-Mails, Webseiten, VoIP), muss die bereits erwähnte Minimalbandbreite mindestens gewährleistet werden. Die Schließung von Gemeinschaftseinrichtungen, wie Treffpunkte, Bibliotheken, Ämter, Schulen aus angeblichen Kostengründen haben zu einer erheblichen Erosion der ländlichen Gebiete geführt. Der schlechte ÖPNV trägt ebenfalls dazu bei, dass insbesondere junge Menschen kaum noch öffentliche Angebote nutzen oder sich mit anderen treffen können. Das Internet stellt hier keinen gleichwertigen Ersatz dar, kann aber zumindest als Brücke dienen.

Schulen, die immer weiter vom Wohnort entfernt sind, erwarten von den Schülern, dass sie einen umfangreichen Zugang zu Quellen haben, um gestellte Aufgaben auch umsetzen zu können. Dies lässt sich heute nur noch über das Internet bewerkstelligen, da viele Nachschlagewerke und Lexika nicht mehr als Druckversion aufgelegt oder im Haushalt aus Kostengründen (vgl. Brockhaus) angeschafft werden.

Zu Zeiten der staatlichen Post ist ein Großteil der Telekommunikation-Infrastruktur bereits durch Steuergelder aller Bürger aufgebaut worden. vor der Privatisierung und der Schenkung an die Telekom aufgebaut worden.


III. Beschluss der Minister der Mitgliedstaaten des Europarates

Die für Medienfragen zuständigen Minister der Mitgliedstaaten des Europarates stellten in der Abschlusserklärung ihres Treffens vom 28. bis 29. Mai 2009 in Reykjavik fest, dass

die Europäer das Internet zunehmend als "grundlegendes Werkzeug für alltägliche Aktivitäten zur Verbesserung ihrer Lebensqualität nutzen" würden. Internetdienste müssten daher leicht zugänglich, sicher, zuverlässig und dauerhaft verfügbar sein. Aus diesen Gründen empfehlen die Minister den Mitgliedstaaten, Maßnahmen zu ergreifen, um den "öffentlichen Nutzen des Internets" zu erhöhen. Dazu gehörten auch Vorkehrungen, die die Verfügbarkeit kritischer Infrastrukturen und Ressourcen "im öffentlichen Interesse" sicherstellen. Beim Ausbau des "universellen Zugangs zum Internet" müsse gegebenenfalls der Staat die Initiative ergreifen, wenn "die Marktkräfte nicht in der Lage sind, alle legitimen Bedürfnisse und Bestrebungen zu erfüllen".

Die Minister verweisen ausdrücklich darauf, dass die Mitgliedstaaten bei der Terrorismusbekämpfung an die Europäische Menschenrechtskonvention und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gebunden sind.

Alle Eingriffe in die Freiheiten der Bürger müssten durch Gesetze begründet werden, klar abgegrenzt sein und die Verhältnismäßigkeit wahren.


IV. In Brandenburg geht es nicht voran.

Insbesondere Brandenburg steht durch die jahrelange Vernachlässigung der Infrastruktur an letzter Stelle im Ausbau des Breitbandes. Die angebliche Netzabdeckung von 80% (Schätzung des Landwirtschaftsministeriums) der Haushalte darf ernsthaft bezweifelt werden. Hier werden theoretisch mögliche Funkanschlüsse via GRPS oder Satellit mitgezählt, die im Sinne einer Breitbandverwendung untauglich sind. Tatsächlich sind es nur 65% (IHK-Potsdam, 25.06.2009). Dies bedeutet aufgrund der Konzentrierung auf die RWKs (regionale Wachstumskerne) eine desaströse Versorgung der ländlichen Gebiete. Initiativen wie http://www.breitbandatlas-brandenburg.de stellen lediglich eine Sammlung von Nachfragewünschen (z.Zt. 12088 Bedarfsmeldungen) von Bürgern und Unternehmen dar, die Kenntnis von dieser Initiative haben. Im Endeffekt hat dies aber keinen Einfluss auf die Angebotssituation der DSL-Provider, die hohe Kosten für den Ausbau scheuen. Auch Absichtserklärungen der Landesregierung von 2007 und 2008 sind wirkungslos verpufft.

So liegen dem federführenden Landwirtschaftsministerium zum 16.07.2010 lediglich 100 Anträge auf Fördermittel vor.

  • Mögliche Verfahren
Antragsfabrik/Umwelt und Energie (Ablehnung der Anwendung der CCS-Technologie) PP03 06.01.2011 PP03 - Positionspapier "Ablehnung der Anwendung der CCS-Technologie" AG Umwelt und Energie, vertreten durch Heiko Brucker, Sebastian Pochert, Sven Weller, Christoph Brückmann Der Landesparteitag möge die Anwendung der CCS-Technologie, die die Endlagerung von CO2 im Untergrund sowie in Gewässern zur Folge hätte, ablehnen und dafür Folgendes als Wahlprogramm und/oder Positionspapier zu beschließen:

Der Transport von industriell verunreinigtem CO2 sowie dessen Endlagerung im Untergrund oder in Gewässern bergen eine große Anzahl an potenziellen Gefahren, ökologischen und finanziellen Nachteilen, die bisher noch nicht vollständig zu überblicken sind, und sind mit Grund- und Menschenrechten nicht vereinbar. Einige dieser Gefahren sind Erdbeben und Erdrutsche, welche für anliegende Städte und Ortschaften Landschafts-, Gebäude-, Straßen- und Personenschäden bedeuten würden. Die Abscheidung, der Transport und die CO2-Endlagerung mindern die Effizienz der fossilen Kraftwerke, wodurch die Stromerzeugung teurer werden würde und sehr viele Steuergelder aufgewendet werden müssten. Aus diesen und weiteren Gründen lehnen wir den Transport von industriell verunreinigtem CO2, sowie dessen Endlagerung im Untergrund oder in Gewässern ab. Eine Abscheidung von CO2 für andere Nutzungsarten wird nicht abgelehnt.

==Begriffsklärung==

CCS (engl. Carbon (Dioxide) Capture and Storage, deut. Kohlenstoff(dioxid)-Abscheidung und Speicherung) bezeichnet die Abscheidung von Kohlenstoffdioxid (CO2) insbesondere aus industriellen Prozessen (z.B. Energiegewinnung aus fossilen Brennstoffen) mit dem Ziel der anschließenden Endlagerung, vorrangig in unterirdischen und unterseeischen Speicherstätten. Durch die Endlagerung soll verhindert werden, dass das CO2 in die Atmosphäre gelangt, wo es als Treibhausgas wirken könnte. Eine Abscheidung von CO2 zur weiteren Nutzung, z.B. für chemische Synthesen, darf nicht als Teil des CCS-Verfahrens verstanden werden. Mit dieser Initiative wird nicht das gesamte Technologiefeld abgelehnt werden. Eine Speicherung von CO2 in Form von Biomasse wird nicht abgelehnt.

Begründung

Es gibt zahlreiche Gefahren, Probleme und Alternativen bezüglich dieser Technologie:

Gefahren

Labor- sowie Feldexperimente zeigen, dass unterirdisch gelagertes CO2, beispielsweise durch von Reaktionen spröde gewordenes Gestein, ins Grundwasser und an die Oberfläche gelangen kann. Dieses könnte das Grundwasser ungenießbar machen und Menschen und Tiere ersticken.
Die unterirdische Druckzunahme bei der Verpressung könnte Erdbeben, Erdrutsche und Oberflächenverformungen induzieren, was Landschafts-, Gebäude-, Straßen- und Personenschäden auch außerhalb des Endlagergebiets zur Folge hätte.
Auch die Endlagerung von CO2 im Meer könnte dortiges Leben durch eine Übersäuerung des Wassers auslöschen.
Aus unterirdischen Lagerstätten austretendes CO2 würde sich auf Bodenniveau ablagern, die Luft verdrängen und kann so Menschen und Tiere ersticken. (Eyer 2004, BMWi 2007, Baxter et. al. 1989)
Auch CO2, dass beim Transport durch oberirdische Pipelines austreten könnte, könnte solche Katastrophen herbeiführen. Das Explosionsrisiko beim Transport von CO2 ist zwar erheblich geringer als beim Transport von Erdgas, jedoch ergebe sich aus der erheblichen Toxizität des CO2-Gemischs, bedingt durch sehr giftige Begleitgase wie Schwefelwasserstoff, Schwefeldioxid und Stickstoffoxide, ein stark erhöhtes Gefahrenpotenzial. (UBA 2006)
Zur unterirdischen Speicherung wird eine unterirdische Lagerung in tiefen Sedimentgesteinen, deren Poren mit Salzwasser gefüllt sind, favorisiert. Für eine effiziente Lagerung sind Drücke und Temperaturen notwendig, wie sie in 800 Meter Tiefe und darunter herrschen. Bei diesen Drücken besitzt das CO2 eine etwas geringere Dichte als das Wasser aber eine erheblich niedrigere Viskosität (fluidaler Zustand) und kann Salzwasser verdrängen. Das verdrängte Salzwasser kann wiederum Grundwasser verdrängen und verschmutzen. Auch kann verunreinigtes CO2 sich im Grundwasser lösen und es so vergiften. Das von der UN eingestandene Recht auf sauberes Grundwasser und das im Grundgesetz verankerte Recht auf körperliche Unversehrtheit wären gefährdet. Das fixierte CO2 könnte als Gas wieder freigesetzt werden, falls die Tiefenwässer irgendwo aufsteigen und der Druck damit fällt. (Enick & Klara 1990, Carroll & Mather 1992, Portier & Rochelle 2005)


Nachteile

Die Anwendung von CCS würde jährlich mehrere Milliarden Euro kosten. Am teuersten wären zunächst das Nachrüsten der Kraftwerke und besonders der Bau von Pipelines und CO2-Verpressungsanlagen. Ein Kraftwerk, welches das Abscheidungsverfahren einsetzt, benötigt je nach Kraftwerkstyp bis zu 40% der erzeugten Energie für die Abscheidung. Die Effizienz der Kraftwerke würde sich stark vermindern und mehr Brennstoff benötigt werden. Die Mehrkosten würden die Strompreise erhöhen.
Durch den erhöhten Brennstoffbedarf würden Ressourcen stärker ausgebeutet werden. Es würden mehr Tagebaue benötigt, Landschaften schneller zerstört und ein höherer Schaden an Mensch und Natur angerichtet werden.
Beim Transport zu Endlagerstätten könnte giftig verunreinigtes CO2 austreten und Vergiftungen hervorrufen. Würde dieses vorher gereinigt werden, würden sich die Kosten und der Energiebedarf noch stärker erhöhen.
Gemäß dem aktuellen Gesetzesentwurf soll 30 Jahre nach Endlagerungsbeginn der Steuerzahler die weiteren Kosten für die Überwachung der Endlager zahlen. Es soll sichergestellt werden, dass das CO2 jahrtausendelang sicher gelagert wird. Dies wäre finanziell, technisch, materiell und personell nicht durchführbar. Frühestens ab 2020 wäre das Verfahren industriell einsetzbar, bis dahin wären jedoch erneuerbare Energien viel weiter ausgebaut, in der Anschaffung billiger und daher vorzuziehen. Die Anwendung der CCS-Technologie würde die klimafreundlicheren und kostengünstigeren erneuerbaren Energien verdrängen. Die Speicherkapazität aller möglichen Endlager ist begrenzt und wäre in Deutschland nach 50 bis 90 Jahren erschöpft.

Bürgerrechtsprobleme

Die Akzeptanz durch die Bevölkerung in den potenziell betroffenen Gebieten ist nicht gegeben. Bürger dieser Gebiete protestieren bereits und weitere Proteste sind angekündigt. Jeder Bürger sollte das Recht haben, selbst entscheiden zu können, ob unter seinem Grund und Boden Industrieabfall entsorgt werden dürfe. Da die meisten Bürger dies ablehnen, darf eine Endlagerung nicht stattfinden. Durch die Endlagerung würde der Wert der betroffenen Grundstücke sinken und die gesamte Region für die Bevölkerung und den Tourismus unattraktiv werden.


Alternativen

Durch den Verzicht auf CCS würden viele staatliche Gelder eingespart werden, welche unter Anderem zum Ausbau der erneuerbaren Energien, zur Erforschung der Energiespeicherung, zur Aufforstung zerstörter Wälder, sowie zur Effizienzsteigerung bestehender Energiequellen eingesetzt werden sollten.
Außerdem kann CO2 als Energiespeicher verwendet werden. Man kann es in Methan umwandeln und dieses dann dem Gasnetz zuführen oder in Gaskraftwerken verbrennen, das CO2 wieder abscheiden und erneut in Methan umwandeln. Dies wäre sinnvoll, wenn regenerative Energieproduktion mehr Strom erzeugt als zu dem Zeitpunkt genutzt wird. Strom würde dann in chemische Bindungsenergie umgewandelt, als solche gespeichert und bei erhöhtem Energiebedarf wieder freigesetzt. Da abgeschiedenes CO2 in einem Kreislaufsystem als Energiespeicher sinnvoll verwendet werden kann, ist es auch im Hinblick auf die genannten Risiken unnötig, es endzulagern.

Weitere Argumente sowie Quellen befinden sich hier.

Dieser Antrag wurde auch im Liquid Feedback des Landesverbands eingereicht: https://lqpp.de/bb/issue/show/4.html

Antragsfabrik/Positionspapier BER Q004 06.06.2012 Q004 - Positionspapier BER AG Bauen Verkehr und Infrastruktur Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg möge folgendes Positionspapier beschließen:

1.

Die Piraten Brandenburg fordern eine Veröffentlichung sämtlicher den BER betreffenden Dokumente.

Bereits die Festlegung des Standortes Schönefeld-Süd in Konkurrenz zu Sperenberg und Jüterbog im Ergebnis des Raumordnungsverfahren 1994 ist nach unklaren Kriterien in einem Konsensbeschluss der Länder Berlin, Brandenburg und des Bundes erfolgt.

Die Piraten Brandenburg fordern ferner eine schlüssige Veröffentlichung aller durch den Flughafenbau und die Verschiebung der Öffnung verursachten öffentlichen Verpflichtungen einschließlich der Schadenersatzaufwendungen sowie eine Aufgliederung, zu wessen Lasten und in welchem Zeitraum die Verpflichtungen abzulösen sind und welche zusätzlichen Belastungen der Steuerzahler Berlins, Brandenburgs und des Bundes bzw. der Flugpassagiere damit verbunden sind.

Brandenburgs Ministerpräsident Platzeck hat in der Regierungserklärung vom 21.05.2012 zur Verschiebung der Eröffnung eingeräumt, dass der Kostenrahmen von 2,4 Milliarden Euro nahezu erschöpft sei. Zusätzlich werden 430 Millionen Euro Mittel der Anteilseigner, also der Länder Berlin, Brandenburg und des Bundes, sowie 530 Millionen vom Flughafen in den letzten Jahren erwirtschaftete Eigenmittel eingesetzt. Hierbei sind die zusätzlichen Kosten durch die Verschiebung und durch einen dem Planfeststellungsverfahren entsprechendem Schallschutz noch nicht berücksichtigt.

2.

Die Piraten Brandenburg fordern, dass die erforderlichen Schallschutzmaßnahmen von einer unabhängigen, paritätisch besetzten Instanz festgelegt werden. Dieses Gremium weist die Flughafengesellschaft an, auf ihre Kosten die Maßnahmen umzusetzen und kontrolliert deren Umsetzung.

Die Schallschutzmaßnahmen sind zügig und in vollem, vom Planfeststellungsbeschluss geforderten, Umfang durchzuführen, insbesondere auch in öffentlichen Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten, Gesundheitseinrichtungen.

Entscheidungen des o.g. Gremiums unterliegen der rechtlichen Nachprüfung durch die Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Der Flughafen darf erst eröffnet werden, wenn alle diese Maßnahmen nachweislich umgesetzt oder verbindlich geplant sind. Das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV) ist von der Landesregierung zu beauftragen, umgehend belastbares Zahlenmaterial zum Immissionsschutz zu erarbeiten bzw. dieses freizugeben. Die Landesregierung wird aufgefordert, den Klarstellungsantrag der Flughafengesellschaft, der auf eine Änderung des Planfeststellungsverfahren abzielt, vom 19.04.2012 zurückzuweisen.

BER wird hinsichtlich Lärm- und anderer Umweltbelastung erhebliche Auswirkungen auf die Menschen in der Region haben. Zur Zeit bestehen noch gravierende Mängel bei der Umsetzung des Schallschutzes gemäß Planfeststellungsbeschluss. Eine sinnvolle Kontrolle der Umsetzung des Schallschutzes erfolgt nicht, da die zuständige Aufsichtsbehörde untätig ist. Die Flughafengesellschaft hat bei der Landesregierung einen sogenannten „Klarstellungsantrag“ eingereicht, um eine Planänderung zu erwirken, die geeignet ist, den Schallschutz aufzuweichen.

3.

Die Piraten Brandenburg fordern aufgrund der erheblichen, gesundheitsgefährdenden, Lärmbelastung ein striktes Nachtflugverbot von 22:00 bis 6:00 für BER (einzige Ausnahmen bilden Rettungsflüge) und fordern die Landesregierung auf, umgehend ein landesplanerisches Nachtflugverbot zu verfügen. Weiterhin werden Volksbegehren für ein solches Flugverbot unterstützt.

4.

Die Piraten Brandenburg wenden sich gegen einen Ausbau des Flughafens BER um eine weitere Start- und Landebahn. Sie fordern die Beibehaltung von BER als Regionalflughafen gemäß Planfeststellungsbeschluss.

5.

Nach derzeitiger Kenntnis sollte zum 15.06.2012 die Berufung des BER zum sogenannten „Sanitätsflughafen“ erfolgen. Die Piraten Brandenburg fordern die Landesregierung auf, umgehend die Blockade des Durchführungsgesetzes (IGV-D) zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften im Bundesrat zu beenden und Landkreise und Kommunen von den Kosten in Zusammenhang mit dem Sanitätsflughafen freizustellen.

Ergibt sich aus dem Positionspapier.
Antragsfabrik/Antrag auf Neufassung der Landessatzung SÄ01 07.01.2011 SÄ01 - Antrag auf Neufassung der Landessatzung --Nr 75:in spe 17:07, 7. Jan. 2011 (CET) Ich beantrage als Vertreter der AG Satzung, der Landesparteitag des Landesverbandes Brandenburg möge beschließen, den hier verlinkten Satzungsentwurf als neue Satzung des Landesverbandes Brandenburgs anzunehmen. Die Neufassung mit den vorgenommenen Änderungen wird für erforderlich angesehen. Die nach dem 29.12. geäußerten Änderungsvorschläge wurden berücksichtigt.
Antragsfabrik/LPT 2012.2/Medikamente in der Tierzucht WP020 11.07.2012 WP020z - Kontrolle von Medikamentengabe in der Tierzucht Kdr Kay Drews Der Landesparteitag der Piratenpartei Brandenburg möge beschließen das Wahlprogramm an geeigneter Stelle um folgenden Absatz zu ergänzen:Medikamenteneinsatz in der Tierproduktion

Durch den Druck des Handels sind die landwirtschaftlichen Erzeuger gezwungen, immer mehr Produkte zu immer günstigeren Preisen anzubieten. Das ist nur möglich durch Produktionssteigerung auf begrenzten Flächen und führt zu einem massiven Einsatz von Medikamenten in der Tierproduktion.

Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass durch den immer stärkeren Einsatz von Antibiotika, den zu geringen Haltungsflächen und hygienischen Umstände bei der Unterbringung der Tiere multiresistente Keime entstehen, die der Gesundheit von Mensch und Tier massiv schaden. Wir werden dafür sorgen, dass jede verabreichte Dosis offen gelegt werden muss und Jedem diese Information an leicht zugänglicher Stelle zur Verfügung stehen muss. Darüber hinaus setzen wir uns dafür ein, dass Tiere und tierische Produkte nur dann verarbeitet werden dürfen, wenn zuvor verabreichte Medikamente bis auf festgelegte Grenzwerte auch abgebaut sind.

Desweiterem ist die prophylaktische Medikamentengabe zu verbieten, wenn sie nur dadurch notwendig wird, durch falsche Haltung entstandene Krankheiten oder Schäden zu verhindern oder zu reduzieren oder nur dazu dient die wirtschaftliche Leistung der Tiere weiter anzuheben. Stattdessen sollen nur tatsächlich erkrankte Tiere gemäß dem Grad ihrer Erkrankung nach dem Urteil eines fachkundigen Tierarztes behandelt werden und die prohylaktische Gabe von Medikamenten soll nur bei begründeten Fällen, die der Abwendung größerer Schäden dient, erfolgen.

Zu diesem Zweck befürworten wir regelmäßige Kontrollen der tierischen Nahrungsmittel und die Veröffentlichung der Ergebnisse an zentraler Stelle.

Begründung des Antrages

Medikamente sollten nicht vorbeugend dem gesamten Tierbestand verabreicht werden um damit unwürdige Massenhaltungsformen erst zu ermöglichen. Desweiteren ist eine Belastung von Nahrungsmitteln mit Medikamenten-Rückständen nicht wünschenswert, da gesundheitliche Risiken nicht ausgeschlossen werden können. Bei Antibiotika kommt noch hinzu, dass deren Wirksamkeit durch Resistenzbildung eingeschränkt wird, welche durch die Gabe an Nutztiere noch beschleunigt wird.

http://www.tierrechteportal.de/Skandale/frames.php?url=Gammelfleisch01.html

Antragsfabrik/LPT 2012.2/Widerspruch gegen Beschluss 2012-009 X002 (eingereicht nach Fristende) 04.08.2012 (20:20 Uhr) X002 - Widerspruch gegen Beschluss 2012-009 gemäß §2 (3) Landessatzung Dr. Wolfgang Köhn Hiermit widerspreche ich dem Beschluss 2012-009 des LaVo Brandenburg der Piratenpartei und bitte die Mitgliederversammlung des Landesverbandes entsprechend der Satzung um abschließende Entscheidung über meinen Aufnahmeantrag vom November 2011. Eine Begründung des Widerspruchs wird auf dem Landesparteitag in Eberswalde erfolgen. (Auf Nachfrage nachgereicht) Die seinerzeit für die Ablehnung gegebene Begründung "Mitgliedschaft bei der Partei Die Linke" ist seit dem 18.6.2012 weggefallen. An diesem Tag bin ich bei den Linken offiziell ausgetreten und bin folglich seitdem kein Mitglied der Linken mehr, worüber die örtliche Presse (PNN und MAZ) ausführlich berichtete. Die Frage der Doppelmitgliedschaft hat sich also erledigt. Es dürfte nun keinen Grund mehr gegen meine Aufnahme geben.
Antragsfabrik/LPT 2012.2/Wählbarkeit von Richtern und Staatsanwälten und vergleichbaren Entscheidungsträgern in der Justiz GP003 12.07.2012 GP003 - Wählbarkeit von Richtern und Staatsanwälten und vergleichbaren Entscheidungsträgern in der Justiz Edmund Müller Gemäß ihres basisdemokratischen Selbstverständnisses setzen sich die Piraten dafür ein, dass Richter, Staatsanwälte und andere Entscheidungsträger mit richterähnlichen Befugnissen in der Justiz in ihren Ämtern regelmäßig demokratisch auf begrenzte Zeit legitimiert werden. In Anlehnung an die Legislaturperioden der Parlamente soll die entsprechende "Judikaturperiode" eine gewählten Amtsträgers regelmäßig ebenfalls vier Jahre betragen. Gewählt werden die Amtsträger von den wahlberechtigten Bürgern ihres jeweiligen Gerichtsbezirkes. Kein staatliches Amt erlaubt es einzelnen Personen so einschneidend in das Leben der Bürger einzugreifen, wie das Amt des Richters. Dabei ist dieses Amt gleichzeitig aufgrund der überspannten Auffassung vom Sinn richterlicher Unabhängigkeit sowenig Kontrollen zugänglich wie sonst keines (Siehe hierzu Antrag zu gewählten Ombudsmännern in der Justiz).

In strafrechtlichen Ermittlungsverfahren haben Staatsanwälte richterähnliche Entscheidungsbefugnisse. Manche Rechtssachen werden auch von Rechtspflegern geleitet.

Richter werden beispielsweise in Brandenburg von einem 12-köpfigen Richterwahlausschuss gewählt, welchem unter anderem lediglich 8 Mitglieder des Landtages angehören. Die ohnehin schon vorhandene Reduktion der direkten Demokratie durch die gewählten Volksvertreter wird nochmal auf eine Auswahl derselben reduziert. Ist ein Richter einmal vom Ausschuss gewählt bleibt er lebenslang im Amt und kann zwar theoretisch, praktisch aber nicht mehr aus diesem entfernt werden, gleich welche dienstlichen Verfehlungen er in Ausübung seines Amtes begehen mag (Siehe hierzu Antrag zu gewählten Ombudsmännern in der Justiz). Eine Qualtitätskontrolle seiner Arbeit erfährt der Richter dadurch nicht mehr.

In Brandenburg haben die kritischen Äusserungen einer Landtagsabgeordneten der Linken, Frau Margitta Mächtig, welche dem Richterwahlausschuss angehört, zu emotionalen politischen Diskussionen geführt. Siehe: http://www.fdp-fraktion-brandenburg.de/Linke-missbraucht-Entscheidungen-des-Richterwahlausschusses-fuer-billige-Profilierung/4904c7366i1p/index.html. Dabei hat Frau Mächtig meines Erachtens als "Nahezu-Whistleblower" die Fragwürdigkeit des Prozederes zu Recht plastisch dargestellt. Ihre Beschreibung erinnert ein wenig an die Abstimmung zum Verkauf der Daten durch die Meldeämter im Bundestag, welche ja erhebliche Wellen geschlagen hat.

Wählbarkeit von Amtsträgern in entscheidenden Positionen ist das Herz einer jeden Demokratie. Es ist nicht nachvollziehbar, dass die gesamte Säule der dritten Gewalt einer demokratischen Legitimation weitgehend entzogen ist.

Wählbarkeit hat auch zur Folge, dass Nachwuchsjuristen mit frischen Ideen und modernen Auffassungen die Justiz leichter bereichern können. Gewählte Amtsträger haben einen Ansporn ihre Arbeit sorgfältig und selbstkritisch zu verrichten. Die weithin feststellbare Abgehobenheit der Justiz von der Bevölkerung würde reduziert. Sie würde basisnäher werden.

Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Dazu gehört auch die Dritte Gewalt. Die Auslegung der Gesetze, welche von gewählten Volksvertretern erlassen werden, ist nicht minder wichtig, als deren Entstehungs- und Änderungsprozess. Erst die Auslegung der Gesetze durch die Rechtsprechung setzt diese praktisch um. Diese Auslegung muss daher auf ebenso breiter demokratischer Basis geschehen.

Antragsfabrik/Grundgesetz bewahren, Bürgerrechte verteidigen WP013 01.05.2012 WP013 - Grundgesetz bewahren, Bürgerrechte verteidigen FireFox Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg möge beschließen, folgende Position an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm zur Landtagswahl aufzunehmen:

Grundgesetz bewahren, Bürgerrechte verteidigen

Gemeinsam mit den Menschenrechten bilden die Bürgerrechte die Grundrechte der Menschen, die sich zum deutschen Staat zusammengefunden haben. Die PIRATEN Brandenburg stehen hinter dem Grundgesetz in der ursprünglichen Form, wie es unsere Gründungsväter 1949 ausgearbeitet haben. Insbesondere lehnen wir Änderungen an dem die Grundrechte umfassenden ersten Abschnitt, den Artikeln 1 bis 19, ab. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass solche Änderungen immer nur zu einem Abbau von Bürgerrechten führen. Die PIRATEN Brandenburg setzen sich für einen stärkeren Schutz und eine stärkere Beachtung der Grundrechte ein. Die Piratenpartei Brandenburg will die Bürgerrechte verteidigen, insbesondere auch gegenüber dem Staat und dessen Einrichtungen.

Die Grundlage des Antrages entstammt dem Wahlprogramm der Piratenpartei Nordrhein-Westfalen. Der Antrag wurde durch die AG TDBD entsprechend auf das Land Brandenburg angepasst und dann zum Landesparteitag 2012.1 eingebracht. Eine Begründung des Antrages kann in mündlicher Form beim Landesparteitag erfolgen.
Antragsfabrik/LPT 2012.2/Grundlegende Reformen in der Justiz und demokratische Gestaltung der dritten Gewalt GP001 11.07.2012 GP001 - Grundlegende Reformen in der Justiz und demokratische Gestaltung der dritten Gewalt per PDF an Landesvorstand eingereicht - Name des Antragsstellers bekannt Der Landesparteitag möge beschließen im Landesprogramm nach dem Abschnitt „Mehr Demokratie und Bürgerrechte“ folgenden Passus einzufügen:

Grundlegende Reformen in der Justiz und demokratische Gestaltung der dritten Gewalt

1. Wählbarkeit der Richter und Staatsanwälte
Kein staatliches Amt erlaubt es einzelnen Personen so einschneidend in das Leben der Bürger einzugreifen, wie das Amt des Richters. Dabei ist dieses Amt gleichzeitig aufgrund der überspannten Auffassung vom Sinn richterlicher Unabhängigkeit sowenig Kontrollen zugänglich wie sonst keines. In strafrechtlichen Ermittlungsverfahren haben Staatsanwälte richterähnliche Entscheidungsbefugnisse. Richter werden beispielsweise in Brandenburg von einem 12-köpfigen Richterwahlausschuss gewählt, welchem unter anderem lediglich 8 Mitglieder des Landtages angehören. Die ohnehin schon vorhandene Reduktion der direkten Demokratie durch die gewählten Volksvertreter wird nochmal auf eine Auswahl derselben reduziert. Ist ein Richter einmal vom Ausschuss gewählt bleibt er lebenslang im Amt und kann praktisch nicht mehr aus diesem entfernt werden, gleich welche dienstlichen Verfehlungen er in Ausübung seines Amtes begehen mag. Eine Qualtitätskontrolle seiner Arbeit erfährt der Richter dadurch nicht mehr. Es sollte das Recht der Bürger der jeweiligen Gerichtsbezirke sein, ihre Richter für eine vierjährige Judikaturperiode zu wählen. Dadurch entsteht eine basisdemokratische Kontrolle und seitens der gewählten Amtsträger der Ansporn ihre Aufgaben gut und verantwortungsvoll auszuführen.
Es ist ein Kennzeichen der Demokratie, Macht möglichst zu verteilen, und sie dort, wo sie auf Einzelne konzentriert ist zeitlich zu begrenzen.

2. Jährliche Rotation der Richter
Bei der alljährlichen Festlegung der Geschäftsverteilung ist darauf zu achten, dass die jeweiligen Zuständigkeiten der Richter für eine bestimmte Personengruppe bzw. Rechtsfälle durchwechseln, so dass sicher gestellt wird, dass nicht immer die gleichen Richter über die gleichen Personen und über die gleichen Rechtsgebiete entscheiden. Dies fördert die erforderliche Distanz des Richters von den übrigen Verfahrensbeteiligten.

3. Fortbildungspflicht der Richter
Richter werden zur Fortbildung verpflichtet. Derzeit ist die Fortbildung eines Richters abhänging von seinem persönlichen Engagement und seiner Freiwilligkeit.

4. Unabhängige Kontrolle der Justiz durch gewählte Ombudsmänner
Die vergangenen Jahrzehnte in der Geschichte der Bundesrepublik haben gezeigt, dass die sogenannte „Selbstkontrolle“ der Justiz nicht funktioniert. Unzufriedenheit der Bevölkerung mit der Justiz, Resignation und Vertrauensverlust in den Rechtsstaat sind die stets fortschreitenden Folgen. Dem Beispiel Schwedens folgend sind für die Kontrolle der Justiz Ombudsmänner zu wählen. Anders als in Schweden soll ein Ombudsmann pro Gerichtsbezirk von den Bürgern des Gerichtsbezirks für vier Jahre gewählt werden. Sie dürfen der Justiz nicht zugehörig sein. Den Ombudsmännern obliegt die Entscheidung über Dienstaufsichtsbeschwerden über Justizangehörige sowie Anträge zur Eröffnung dienstgerichtlicher Verfahren.
Den Ombudsmännern obliegt die Entscheidung über Ablehnungsgesuche gegen Justizangehörige.
In Strafsachen gegen Justizangehörige im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit in der Justiz leitet ein Ombudsmann die Ermittlungen und entscheidet über die Erhebung der öffentlichen Klage.

5. Geregelte Dienstzeiten für Richter
Richter haben wie alle anderen Beamten zu ihren geregelten Dienstzeiten am Dienstort zu erscheinen. Die sprichwörtlich langsamen Mühlen der Justiz können durch Anwesenheitspflicht beschleunigt werden. Die derzeitig in der Justiz herrschende Auffassung, dass das Vorschreiben einer festen Dienstzeit und Anwesenheitspflicht gegen die richterliche Unabhängigkeit verstößt, zeigt beispielhaft, wie die grundgesetzlich garantierte richterliche Unabhängigkeit heutzutage zweckentfremdet wird. Der Richter muss sich als Diener der Bürger begreifen. Feste, geregelte und einzuhaltende Arbeitszeiten beeinträchtigen nicht die richterliche Unabhängigkeit.

6. Erweiterung des Straftatbestandes des § 339 StGB (Rechtsbeugung) um das Merkmal der Fahrlässigkeit
Das schärfste Kontrollinstrument äussersten richterlichen Fehlverhaltens ist durch die Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs faktisch unwirksam gemacht worden. Die Piraten sind der Auffassung, dass Rechtsbeugung auch fahrlässig begangen werden kann. Der Richter hat sich an Recht und Gesetz zu halten. Entsprechend der hohen Verantwortung seiner gesellschaftlichen Aufgabe und Sorgfaltspflicht ist kein Platz für Straffreiheit bei Fahrlässigkeit. Insbesondere vor dem Hintergrund der Sperrwirkung des § 339 StGB. Ein Richter kann für andere Straftaten in Ausübung seines Amtes (Körperverletzung, Freiheitsberaubung usw.) erst belangt werden, wenn ein entsprechende Verurteilung wegen Rechtsbeugung erfolgt ist. Opfer fahrlässiger Rechtsbeugung haben somit keine Möglichkeit eine gerechte Entschädigung zu erhalten.

7. Keine Geheimjustiz in familienrechtlichen Verfahren bei der Kindesbefragung
Die Kindesbefragung in familienrechtlichen Verfahren entspricht einer völligen "Geheimjustiz". Die Eltern des Kindes, deren Elternrechte aber durch das Ergebnis der Befragung mehr oder minder stark betroffen sein können, werden davon regelmäßig ausgeschlossen. Nicht einmal die Anwälte oder Beistände (Personen des persönlichen Vertrauens) der Eltern dürfen diesem Vorgang beiwohnen mit der Begründung, dass Kind könnte in seiner freien Willensäußerung beeinflusst werden. Letztendlich befragt der Richter zusammen mit einem von ihm für das Kind bestellten Verfahrensbeistand das Kind in Abwesenheit aller anderen Verfahrensbeteiligten das Kind, um hernach den gespannten Eltern das Ergebnis zu präsentieren. Irgendeine rechtsstaatliche Kontrollmöglichkeit, ob die Wiedergabe auch stimmt, gibt es für die übrigen Verfahrensbeteiligten nicht. Es häufen sich auch Berichte, dass diese kontrollfreie Zone für Missbräuche verwendet wird. Die Piraten treten dafür ein, dass der Vorgang der Kindesbefragung in familienrechtlichen Verfahren mit geeigneten technischen Mitteln für die Eltern nachvollziehbar und transparent gemacht wird.

8. Vollständige technische Aufzeichnungen von Gerichtsverhandlungen zur Protokollierung
Im Rahmen der Transparenz gerichtlicher Verfahren sind die derzeitigen Protokollierungsvorschriften und – methoden nicht mehr zeitgemäß. Es ist technisch ohne Weiteres möglich Gerichtsverhandlungen in ihrer Gesamtheit in Bild und Ton fest zu halten. Auseinandersetzungen über unrichtige, unvollständige oder gar falsche Verhandlungsprotokolle wären dadurch obsolet. Ebenso Regelungen zu Protokollberichtigungsanträgen. Auch hier häufen sich Berichte unvollständiger Protokollierung.

Den Ausführungen dieser Website zu notwendigen Reformen und Kontrolle der Justiz ist kaum noch etwas hinzuzufügen: http://www.justizgeschaedigte.de/

Zum Thema Rechtsbeugung siehe auch den sehr guten Artikel in Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsbeugung Hintergrundinformationen zu einem regelrechten, seit Jahren gärenden, Brandenburger Justizskandal, welcher exemplarisch das Versagen der "Selbstkontrollmechanismen" Ablehnungsgesuch und Dienstaufsichtsbeschwerde, sowie die Verwechslung der grundgesetzlich garantierten richterlichen Unabhängigkeit mit Narrenfreiheit bzw. einer Generalentschuldigung für jegliches richterliche Fehlverhalten, aufzeigt findet sich unter: [7] Dienstaufsichtsbeschwerdeverfahren unter Beteiligung vieler Bürger und Antwort des Präsidenten des Brandenburgischen Oberlandesgerichts. [8] Zugehörige weitere Dienstaufsichtsbeschwerde unter Beteiligung vieler Bürger und Antwort des Landesjustizministeriums. [9]
Anregung an den Landtag Brandenburg zur Überprüfung der Voraussetzungen einer Richteranklage gemäß Art 111 der Landesverfassung und die Antwort der SPD-Fraktion. Die anderen Fraktionen haben bis dato eine Antwort verweigert. Hier wird plastisch an einem Fallbeispiel dargestellt, wie die grundgesetzlich garantierte richterliche Unabhängigkeit als Generalentschuldigung für jedes noch so gravierende richterliche Fehlverhalten herhalten muss. Richterliche Unabhängigkeit bedeutete in ihrem Ursprung nicht Unkontrollierbarkeit (der zweite Teil des Art 97 GG wird gerne vergessen: Der Richter ist an Recht und Gesetz gebunden) und schon gar nicht Narrenfreiheit für jedermann sichtbare Realitäten in ihr Gegenteil zu verkehren oder bis zur Unkenntlichkeit umzudeuten. Auf diese Weise entwickelt sich die Justiz zu einem Staat im Staate, in dem bereits jeder einzelne Richter am Amtsgericht, unkontrolliert schalten und walten kann, wie ein absolutistischer Fürst.
Richterliche Unabhängigkeit bedeutet, dass der Richter frei von Weisungen Dritter aufgrund der vorhandenen Information nach Recht und Gesetz und seiner auf tatsächlichen Erkenntnissen beruhenden Überzeugung Entscheidungen fällt. Sie bedeutet nicht Gesetze zu missachten, oder die für jedermann wahrnehmbaren Tatsachen so umzudeuten, dass die Gesetze vermeintlich formal eingehalten werden. Wie das Fallbeispiel zeigt ist die richterliche Unabhängigkeit heutzutage keineswegs bedroht, sondern zur Unkontrollierbarkeit mutiert. Es ließen sich zahlreiche weitere Beispiele finden. Es ist kein Zufall, dass diese Beispiele aus dem Familienrecht und Strafrecht stammen. In keinem anderen Rechtsgebiet sind die Richter relativ frei von Verfahrensregeln und in ihrem Ermessen. Willkür im Familienrecht hat zu zahlreichen Verurteilungen Deutschlands vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geführt.
Im Strafrecht ist die Willkür für die Betroffenen äußerst gravierend. Als Pflichtlektüre sei hier Rolf Bossis "Halbgötter in Schwarz" und Sabine Rückerts "Unrecht im Namen des Volkes" genannt.

Antragsfabrik/LPT 2012.2/Abschaffung der Kampfhundeliste WP005 09.07.2012 WP005 - Abschaffung der Kampfhundeliste in Brandenburg KdrKay Drews Der Landesparteitag der Piratenpartei Brandenburg möge beschließen das Wahlprogramm an geeigneter Stelle um folgenden Inhalt zu ergänzen.

Die Piratenpartei Brandenburg setzt sich für die Änderung der seit 01.07.2004 bestehenden Brandenburger Hundehalterverordnung nach niedersächsichen Vorbild ein. Weiterhin für die Abschaffung der Kampfhundelisten und Listen für gefährliche Hunde.

Tierärtzte und Tierschutzvereine bemängeln, dass viele sogenannte Kampf u. Listenhunde jahrelang im Tierheim bleiben, weil sie ungerechtfertigt für gefährlich gelten. Diese Hunde werden vorwiegend in Zwinger gehalten und isoliert. Hier ist bereits eine artgerechte Haltung und Unterbringung nach dem Tierschutzgesetz nicht gewährleistet.

Die Haltung von Hunden wird in der Tierschutz- Hundeverordnung vom Bundesministerium für Verbraucherschutz,Ernährung und Landwirtschaft vom 02.05.2001 (BGBl lS 838) geregelt. http://www.mugv.brandenburg.de/v/lbsvet/TEILD/D1_4_14.PDF

Statistik über Bissvorfälle bundesweit wissenschaftl. Auswertung der Tierärtztlichen Hochschule Hannover: http://alt.tieraerztekammer-hamburg.de/download/Rassen_Hundegesetz.pdf

Hundehalterverordnung Niedersachsen: http://www.recht-niedersachsen.de/21011/nhundg.htm

Antragsfabrik/Satzung des Regionalverbandes SÄA-RV-SüdBB-01 SÄA-RV-SüdBB-01 - Satzung des Regionalverbandes "Südbrandenburg" RicoB CB Die Gründungsversammlung des Regionalverbandes Südbrandenburg möge folgende Satzung beschließen:

Abschnitt 1 - Der Regionalverband

§ 1 Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet

(1) Der Regionalverband Südbrandenburg (Kurzbezeichnung: PIRATEN Südbrandenburg) der Piratenpartei Deutschland, im Folgenden Regionalverband genannt, ist eine Gliederung des Landesverbands Brandenburg der Piratenpartei Deutschland.
(2) 1Der Sitz des Regionalverbandes ist Cottbus. 2Dort befindet sich auch dessen Geschäftsstelle.
(3) Das Tätigkeitsgebiet des Regionalverbandes umfasst die kreisfreie Stadt Cottbus sowie die Landkreise Spree-Neiße, Oberspreewald-Lausitz und Elbe-Elster.

§ 2 Mitgliedschaft

(1) Mitglieder des Regionalverbandes sind die Mitglieder der Piratenpartei Deutschland, die ihren Wohnsitz im Tätigkeitsgebiet desselben haben.
(2) 1Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand des Regionalverbandes nach Zustimmung des Landesvorstandes, sofern nach Maßgabe der Satzung des Landesverbandes Brandenburg der Piratenpartei Deutschland (im folgenden Landessatzung) nicht eine niedrigere Gliederung zuständig ist. 2Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn der Landesvorstand sich nicht innerhalb von 14 Tagen zum Aufnahmeantrag äußert. 3Der Regionalvorstand kann diese Aufgabe durch Beschluss an den Vorstand des Landesverbandes (im folgenden Landesvorstand) übertragen. 4Der Landesvorstand entscheidet dann im Einvernehmen mit dem Vorstand des Regionalverbandes.
(3) Gegen die Ablehnung der Aufnahme kann der Antragsteller bei der Mitgliederversammlung des Landesverbandes Widerspruch einlegen, die abschließend entscheidet.
(4) Im Übrigen gelten die §§ 2, 3 und 5 der Bundessatzung in ihrer jeweils geltenden Fassung.
(5) Sämtliche in dieser Satzung verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gelten für Menschen jeden Geschlechts, ungeachtet der jeweils, zur Vereinfachung der Lesbarkeit, gewählten generischen Femina, Maskulina oder Neutra.

§ 3 Rechte und Pflichten der Mitglieder

(1) Die grundlegenden Rechte und Pflichten sind in der Bundessatzung geregelt.
(2) 1Jedes Mitglied hat auf der Hauptversammlung und in öffentlichen Vorstandssitzungen das Recht der freien Rede. 2Die Bemessung der Redezeit wird durch die Geschäftsordnung des jeweiligen Organs geregelt.
(3) Jedes Mitglied hat im Rahmen dieser Satzung das Recht, Anträge einzubringen und diese zur Abstimmung stellen zu lassen.
(4) Die Stimmberechtigung der Mitglieder ist in § 3 Absatz 4 der Landessatzung abschließend geregelt.

§ 4 Ordnungsmaßnahmen

(1) Verstößt ein Pirat gegen Satzungsbestimmungen oder gegen Grundsätze oder Ordnung der Piratenpartei Deutschland und fügt ihr damit Schaden zu, so können folgende Ordnungsmaßnahmen verhängt werden: Verwarnung, Verweis, Enthebung von einem Parteiamt.
(2) 1Die in Absatz 1 genannten Ordnungsmaßnahmen werden vom Regionalvorstand angeordnet. 2Über ein Verhalten, das der Sanktionierung durch die Ordnungsmaßnahme, der Aberkennung der Fähigkeit ein Parteiamt zu bekleiden, oder die des Ausschlusses aus der Piratenpartei Deutschland bedarf, ist dem Landesvorstand zu berichten, der darüber entscheidet, ob diese Ordnungsmaßnahme verhängt oder bei dem zuständigen Schiedsgericht beantragt wird.
(3) Der Einspruch gegen die Enthebung von einem Parteiamt hat zur Folge, dass die Ordnungsmaßnahme bis zur abschließenden Entscheidung des Schiedsgerichtes keine Wirkung entfaltet.
(4) 1In dringenden und schwerwiegenden Fällen, die sofortiges Eingreifen erfordern, kann der Regionalvorstand ein Mitglied von der Ausübung seiner Rechte bis zur Entscheidung des Schiedsgerichts ausschließen. 2Die etwaig bestehende Möglichkeit beim zuständigen Schiedsgericht eine einstweilige Aufhebung dieser Ausschließungsmaßnahme zu beantragen, bleibt unberührt.
(5) Die Gliederungen unterhalb des Regionalverbandes können entsprechende Bestimmungen in ihre Satzungen aufnehmen.
(6) 1Zu Ordnungsmaßnahmen gegenüber nachgeordneten Gebietsverbänden ist der Regionalvorstand nicht befugt. 2Absatz 2 Satz 2 findet entsprechende Anwendung
(7) Gegen Ordnungsmaßnahmen nach den Absätzen 1 und 5 wird die Anrufung eines Schiedsgerichtes sowie die Berufung an ein Schiedsgericht höherer Stufe nach Maßgabe der Schiedsgerichtsordnung im Abschnitt C der Bundessatzung in der jeweils geltenden Fassung gewährleistet.

Abschnitt 2 - Die Organe des Regionalverbandes

§ 5 Organe des Regionalverbandes

(1) Organe des Regionalverbandes sind die Gründungsversammlung, die Hauptversammlung und der Regionalvorstand.
(2) Auf Beschluss der Hauptversammlung hin, kann ein Schiedsgericht errichtet werden, das auf Grundlage der Schiedsgerichtsordnung im Abschnitt C der Bundessatzung in der jeweils geltenden Fassung tätig wird.
(3) Die Gründungsversammlung tagt nur einmal und zwar am 02.07.2011.

Unterabschnitt 1 - Die Hauptversammlung

§ 6 Die Hauptversammlung

(1) 1Die Hauptversammlung ist die Mitgliederversammlung der Mitglieder des Regionalverbandes und dessen oberstes Organ.
(2) Die Einberufung erfolgt aufgrund eines Vorstandsbeschlusses oder auf Antrag von einem Zehntel der stimmberechtigten Mitglieder des Regionalverbandes.
(3) 1Der Regionalvorstand lädt drei Wochen vor Tagungsbeginn unter Angabe des Tagungsortes, der Uhrzeit und der vorläufigen Tagesordnung ein. 2Bei Wahl des Tagungsortes soll der Ausdehnung des Regionalverbandes in der Form Rechnung getragen werden, dass sie abwechselnd an verschiedenen Orten der jeweiligen Gebietskörperschaft der zweiten Stufe stattfinden.
(4) 1Die Einladung erfolgt durch E-Mail an die Mitglieder. 2Einer Signatur nach § 126a Absatz 1 BGB in Verbindung mit dem Signaturgesetz bedarf es nicht. 3Es obliegt den Mitgliedern, dem Vorstand ihre aktuelle E-Mail-Adresse mitzuteilen und die technischen Zugangsvoraussetzungen in ihrem Bereich selbst sicherzustellen. 4Ist die E-Mail an die vom Mitglied mitgeteilte E-Mail-Adresse nicht zustellbar, so genügt der Vorstand seiner Einladungspflicht mit der Veröffentlichung des Inhaltes der Tagesordnung gemäß Absatz 3 auf der Hauptseite des Wikis des Landesverbandes Brandenburg. 5Alternativ kann die Einladung auch durch einfachen Brief übermittelt werden.
(5) 1Sofern dies geboten ist, enthält die vorläufige Tagesordnung nach Absatz 3 zu den jeweiligen Tagesordnungspunkten eine kurze Beschreibung der zu behandelnden Angelegenheiten. 2Bei Wahlen enthält sie die genaue Bezeichnung der Ämter oder Listenplätze und deren Anzahl; ist hierzu eine Beschlussfassung der Mitglieder geboten, so enthält sie hierauf einen Hinweis.
(6) Die Hauptversammlung gibt sich eine Geschäftsordnung.

§ 7 Tagung

  • (1) 1Die Hauptversammlung findet mindestens einmal jährlich statt. 2Die §§ 10, 11 Absatz 2, 24 sowie die Absätze 1 und 3 des § 12 der Landessatzung in der jeweils geltenden Fassung finden entsprechende Anwendung.
  • (2) Für die Verfahren Approval-Voting und Gesamtwahl ist in dem Fall, dass mehrere Stimmen auf einem Stimmzettel abgegeben werden können, die Anzahl der abgegebenen Stimmzettel für die Berechnung der Anzahl der abgegebenen Stimmen maßgeblich.

§ 8 Aufgaben

(1) 1Die Hauptversammlung nimmt bei Ablauf der Wahlperiode den Tätigkeitsbericht des Regionalvorstandes entgegen und entscheidet daraufhin über seine Entlastung. 2Vor der Beschlussfassung über den finanziellen Teil des Vorstandsberichtes nimmt er den Bericht der Kassenprüfer, und sofern solche gewählt wurden, den der Rechnungsprüfer, entgegen.
(2) Die Hauptversammlung beschließt ein Programm, das seine wesentlichen Grundlagen in den Programmen des Landesverbandes und der Bundespartei findet.
(3) 1Die Hauptversammlung beschließt insbesondere über die Satzung. 2Soll von wesentlichen Grundgedanken der Landessatzung abgewichen werden, stellt der Regionalvorstand die beabsichtigten Satzungsänderungen zunächst einem - vom Landesvorstand zu bestellenden - Fachgremium vor.
(4) 1Die Hauptversammlung wählt die nach der Finanzordnung im Abschnitt der Bundessatzung in ihrer jeweils geltenden Fassung erforderlichen Kassenprüfer. 2Die Amtszeit der Kassenprüfer entspricht der des Vorstandes 3Darüber hinaus kann die Hauptversammlung beschließen, Rechnungsprüfer im Sinne der Landessatzung zu wählen, denen unmittelbar nach ihrer Wahl alle finanzrelevanten Unterlagen, insbesondere über die Einnahmen und Ausgaben der Amtszeit des bisherigen Vorstandes und das Vermögen des Regionalverbandes, am Tagungsort der Hauptversammlung vorzulegen sind. 4Bestehen hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass von den Kassenprüfern keine ordnungsgemäße Kassenprüfung durchgeführt wurde, müssen zwei Rechnungsprüfer gewählt werden. 5Die Amtszeit der Rechnungsprüfer endet mit deren Entlassung durch die Hauptversammlung.

§ 9 Anträge und Rederecht

(1) Satzungs- und Programmänderungsanträge sowie Anträge, die auf die Tagesordnung des nächsten Landesparteitages gesetzt werden sollen, können im laufenden Jahr gestellt werden, spätestens jedoch sind sie vier Wochen vor Tagungsbeginn der kommenden Hauptversammlung einzureichen.
(2) Im Übrigen finden § 15 Absatz 2 bis 6 der Landessatzung in der jeweils geltenden Fassung entsprechende Anwendung.

§ 10 Wahlen

(1) 1Die Hauptversammlung wählt den Regionalvorstand und - sofern errichtet - das regionale Schiedsgericht. 2Sie richtet unter Beachtung der einschlägigen Gesetze die Aufstellungsversammlungen von Wahlkreisbewerbern für Wahlen zu Volksvertretungen aus, sofern durch den Landesvorstand keine gemeinsame Landesversammlung gemäß § 25 Absatz 5 der Landessatzung durchgeführt wird.
(2) Der Regionalvorstand ist gehalten, auf Wunsch der in der jeweiligen Kommune wohnhaften Mitglieder, Aufstellungsversammlungen auszurichten, auf denen Bewerber zu Kommunalvertretungen im Tätigkeitsgebiet des Regionalverbandes aufgestellt werden.
(3) 1Der Regionalvorstand wird vorbehaltlich des nachfolgenden Satzes für die Dauer eines Jahres gewählt. 2Seine ordentliche Neuwahl findet einmal im Kalenderjahr statt. 3Der Regionalvorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Regionalvorstands im Amt.

Unterabschnitt 2 - Der Regionalvorstand

§ 11 Der Regionalvorstand

(1) Der Regionalvorstand besteht zum Zeitpunkt der Wahl mindestens aus:
a) dem 1. Vorsitzenden,
b) dem 2. Vorsitzenden,
c) dem Schatzmeister, der die Bezeichnung Kassenwart führt,
d) keinem oder einer geraden Anzahl an Beisitzern.
(2) Der Regionalverband wird nach innen und außen von einem der Vorsitzenden zusammen mit dem Schatzmeister oder einem anderen Mitglied des in Absatz 1 aufgeführten Regionalvorstandes vertreten.
(3) Der Vorstand führt die Geschäfte auf Grundlage der Beschlüsse der Parteiorgane und ist an diese im Rahmen der Gesetze der Bundesrepublik Deutschland gebunden.
(4) 1Die §§ 18 bis 20 der Landessatzung finden entsprechende Anwendung. 2An die Stelle des Bundesvorstandes tritt der Landesvorstand; an die Stelle des Landesparteitages tritt die Hauptversammlung.
(5) Der Schatzmeister ist gegenüber den Kreditinstituten einzelvertretungsberechtigt.

§ 12 Pflichten der Inhaber von Parteiämtern

(1) 1Die §§ 29, 30 und 31 der Landessatzung in der jeweils geltenden Fassung finden entsprechende Anwendung. 2Die Datenschutz-Richtlinie des Landesverbandes im Sinne des § 30 Absatz 3 findet unmittelbare Anwendung.

Abschnitt 3 - Satzung, Programm und Aufspaltung

§ 13 Satzungs- und Programmänderung

(1) 1Diese Satzung kann, sofern in dieser Satzung nichts anderes bestimmt ist, von der Hauptversammlung mit Zweidrittelmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder geändert werden. 2Die mit Satzungsänderungen beabsichtigten Änderungen des Namens, des Zweckes, einschließlich des Tätigkeitsgebietes, bedürfen ebenfalls dieser Zweidrittelmehrheit.
(2) Auf der Gründungsversammlung sind Anträge, einschließlich Satzungsänderungsanträgen, ohne Einhaltung einer Frist zulässig.
(3) 1Das Grundsatz- und Wahlprogramm wird vom Landesverband übernommen und kann um kommunale und regionale Themen ergänzt werden. 2Solche Ergänzungen um kommunale und regionale Themen können nur von der Hauptversammlung mit einer einfachen Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden. 3Dabei werden Enthaltungen nicht gezählt.
(4) 1Für Urabstimmungen, Auflösung und Verschmelzung finden die einschlägigen Bestimmungen der Landessatzung entsprechende Anwendung. 2Bei einer Auflösung fällt das Vermögen des Regionalverbandes dem Landesverband Brandenburg zu.

§ 14 Spaltung in Kreisverbände

(1) 1Der Regionalverband kann beschließen, sich in Kreisverbände beziehungsweise Stadtverbände aufzuspalten, sofern die neu zu bildenden Kreisverbände mindestens jeweils 15 Mitglieder haben. 2Dies erfolgt durch Beschluss des Regionalparteitages mit einfacher Mehrheit auf einer hierzu gesondert einberufenen Versammlung des Regionalparteitages. Es gilt die Antragsfrist aus § 9 Absatz 1 dieser Satzung.
(2) 1Vor dem Beschluss der Spaltung müssen der Hauptversammlung Entwürfe im Sinne des übernächsten Absatzes vorgelegt und ein mindestens dreiköpfiges Abwicklungsgremium gewählt werden. 2Sind über § 15 dieser Satzung hinaus weitere Angelegenheiten zu regeln, so ist den Mitgliedern ein Entwurf dieser Regelungen vorzustellen.
(3) 1Vor der Aufspaltung nimmt der Regionalparteitag die Tätigkeitsberichte des Vorstandes sowie das vollständige Vermögensverzeichnis - das vom Vorstand zu erstellen ist - entgegen und entscheidet nach Bericht der Prüfer im Sinne des § 8 Absatz 4 dieser Satzung über dessen Entlastung. 2Danach ist der Vorstand aus seiner Tätigkeit entlassen.
(4) 1Auf dem die Aufspaltung beschließenden Regionalparteitag müssen die Mitglieder der entstehenden Gliederungen ihre Gründungsabsicht dokumentieren, sich eine Satzung geben, Vorstände wählen und auch nach höheren Satzungen erforderliche Ämter besetzen. 2Anderenfalls gilt die Spaltung als gescheitert und der Auflösungsbeschluss ist nichtig.

§ 15 Abwicklung der Aufspaltung

(1) 1Das Abwicklungsgremium wickelt die Geschäfte des Regionalverbandes ab und verteilt dessen Vermögen auf die neu entstandenen Gliederungen. 2Die Tätigkeit des Abwicklungsgremiums endet mit der Annahme des endgültigen Abwicklungsberichtes, der bis zum 31. Dezember des folgenden Jahres zu erstellen ist. 3Der Abwicklungsbericht wird von den Vorständen der neu entstandenen Gliederungen entgegen genommen. 4Ferner ist das Abwicklungsgremium auch für die Erstellung der Rechenschaftsberichte nach Parteiengesetz zuständig. 5Ist das Abwicklungsgremium nicht in der Lage, die in diesem Absatz genannten Aufgaben zu erfüllen, übernimmt dies der Landesvorstand und entlässt das Abwicklungsgremium aus seiner Tätigkeit.
(2) 1Dem Abwicklungsgremium obliegt die Ausführung der Verteilung und insbesondere die Verfügung über die Sach- und Finanzmittel des Regionalverbandes. 2Es ist anstelle des Vorstandes des Regionalverbandes in allen diesen betreffenden Angelegenheiten vertretungs- und verfügungsberechtigt.
(3) Die Verteilung erfolgt nach folgendem Schlüssel:
  • a) Finanzmittel (Guthaben) und Verbindlichkeiten sind wie folgt zu teilen:
1) Jeder Kreis- beziehungsweise Stadtverband erhält zunächst 15 Prozent des Guthabens und der Verbindlichkeiten.
2) Der restliche Teil wird analog der Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder der neuen Kreis- beziehungsweise Stadtverbände verteilt.
3) Die Verteilung der flüssigen Mittel hat zeitnah (bis spätestens 4 Wochen nach der Aufspaltung) zu erfolgen.
  • b) 1Sachmittel sind nach Bruchteilen zu verteilen. 2Der Wert nicht teilbarer Sachen ist nach billigem Ermessen zu schätzen. 3Ergeben sich nach der Verteilung nicht teilbarer Sachen - die gegebenenfalls durch Losentscheid zu verteilen sind - Wertunterschiede, so sind diese auszugleichen. 4Käme es hierbei zu wirtschaftlich nicht vertretbaren Ergebnissen, werden die Gliederungen Miteigentümer des Sachmittels zu gleichen Teilen; im Falle von Streitigkeiten wird ein solches Sachmittel durch den Landesvorstand treuhänderisch verwaltet. 5Beschließen die Mitgliederversammlungen der Gliederungen die Veräußerung eines solchen Sachmittels, so hat der Landesvorstand es zu veräußern und den Erlös zu gleichen Teilen an die Gliederungen zu verteilen.
(4) 1Bestehen keine offenen Verbindlichkeiten oder kann eine Einigung mit den Gläubigern erreicht werden, sind die Finanzmittel binnen vier Wochen nach Abspaltung zu übertragen. 2Anderenfalls nimmt das Abwicklungsgremium die Liquidation nach bürgerlichem Recht vor.

Abschnitt 4 - Schlussbestimmungen

§ 16 Inkrafttreten

(1) 1Diese Satzung tritt am 02.07.2011 in Kraft. 2Zugleich tritt die Satzung des Kreisverbandes Cottbus des Landesverbandes Brandenburg der Piratenpartei Deutschland vom 31. August 2009, zuletzt geändert am 4. Oktober 2010, außer Kraft.
(2) Sollte eine Bestimmung dieser Satzung undurchführbar sein, findet die einschlägige Bestimmung der Landessatzung in der auf dem Landesparteitag am 5. Februar 2011 in Cottbus beschlossenen Fassung entsprechende Anwendung.
Eine Satzung ist zwingend notwendig für die Gründung eines Regionalverbandes.
Antragsfabrik/Überarbeitete Module GP02 15.07.2011 GP02 - Überarbeitete Module Clara Jongen, i.A. der Redaktionskommission Der Landesparteitag möge beschließen,

im "Grundsatzprogramm des Landesverbandes Brandenburg der Piratenpartei Deutschland ("Landesprogramm") den bisherigen Inhalt des Moduls GP05 02 "Mehr Demokratie und Bürgerrechte" durch die folgende überarbeitete Fassung zu ersetzen.

GP05 Modul 02: Mehr Demokratie und Bürgerrechte


Mehr Demokratie und Bürgerrechte

Die öffentliche Willensbildung und der Aufbau einer starken Zivilgesellschaft ist unser zentrales Anliegen. Die Ausdehnung des Demokratieprinzips auf alle gesellschaftlichen Bereiche steht im Mittelpunkt. Die Versammlungsfreiheit darf nicht eingeschränkt werden.

Wir wollen nicht im Ist-Zustand verweilen, sondern Demokratie mit direkten Beteiligungsmöglichkeiten weiterentwickeln. Wir treten dauerhaft für eine Überprüfung und Offenlegung aller Entscheidungsabläufe ein. Die Brandenburger Piraten setzen sich dafür ein, dass der Bürger durch den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien auf einfache Art und Weise Zugang zu amtlichen Informationen von und über die öffentlichen Institutionen erhält. Das Grundrecht auf Internetzugang, der dem jeweils durchschnittlichen technischen Standard (Breitband) entsprechen muss, ist hierfür eine Voraussetzung.

Wir wollen mehr Mitbestimmung bei kommunalen, regionalen und landesweiten Planungsvorhaben. Wir fordern ein unmittelbares Recht auf Mitbestimmung bei der Gesetzgebung ein. Auf Landes- und Bundesebene sind barrierefreie Volksbefragungen, Volksbegehren, Petitionen und Volksentscheide einzuführen. Bürgerforen und Bürgerhaushalte sollen der Mittelpunkt kommunaler Mitbestimmung werden. Wir treten für faire Wahlgesetze und Chancengleichheit für alle politischen Mitbewerber ein. Wir wollen das Wahlsystem reformieren, um den Wählern mehr Möglichkeiten zu bieten, ihre Meinungen mitteilen zu können. Dazu bedarf es eines modernen Wahlrechtes. Wir lehnen Hürden für Kleinparteien, sichere Listenplätze und willkürliche Änderungen der Wahlbezirksgrößen ab. Abgeordnete müssen frei entscheiden können und von Fraktionszwängen und Koalitionsverträgen unabhängig sein. Wir treten zudem für eine deutlichere Trennung von Amt und Mandat ein. Die kommunale Selbstverwaltung ist ein wesentliches Element staatlicher Dezentralisierung und Demokratisierung. Demokratie braucht starke Grund- und gelebte Bürgerrechte.




zum Vergleich das Original, welches ersetzt werden soll (nicht Teil des Antrages):
Original: GP05 Modul 02 "Mehr Demokratie und Bürgerrechte"


Mehr Demokratie und Bürgerrechte

Die öffentliche Willensbildung und der Aufbau einer starken Zivilgesellschaft ist unser zentrales Anliegen. Die Ausdehnung des Demokratieprinzips auf alle gesellschaftlichen Bereiche steht im Mittelpunkt. Wir wollen nicht im Ist-Zustand verweilen, sondern Demokratie mit direkten Beteiligungsmöglichkeiten weiterentwickeln.Wir treten dauerhaft für eine Überprüfung und Offenlegung aller Entscheidungsabläufe ein.

Die Brandenburger Piraten setzen sich für die Offenlegung aller Entscheidungsabläufe und die Vereinfachung von Auskunftsabläufen zwischen Institutionen und Bürgern, durch den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien, ein. Wir wollen Mitbestimmung in kommunalen, regionalen und landesweiten Planungsaufgaben. Wir fordern unser Recht auf Mitbestimmung über die Volksgesetzgebung ein. Auf Landes- und Bundesebene sind barrierefreie Volksbefragungen, Volksbegehren, Petitionen und Volksentscheide einzuführen. Bürgerforen und Bürgerhaushalte sollen der Mittelpunkt kommunaler Mitbestimmung werden. Die Versammlungsfreiheit darf nicht eingeschränkt werden.

Wir treten für faire Wahlgesetze und Chancengleichheit für alle politischen Mitbewerber ein. Wir wollen das Wahlsystem reformieren, um den Wählern mehr Möglichkeiten zu bieten, seine Meinung mitteilen zu können. Dazu braucht es ein modernes Wahlrecht. Wir lehnen Hürden für Kleinparteien, sichere Listenplätze und willkürliche Änderungen der Wahlbezirksgrößen ab. Abgeordnete müssen frei entscheiden können und von Fraktionszwängen und Koalitionsverträgen unabhängig sein. Wir treten zudem für eine deutlichere Trennung von Amt und Mandat ein. Die kommunale Selbstverwaltung ist ein wesentliches Element staatlicher Dezentralisierung und Demokratisierung. Demokratie braucht starke Grund- und gelebte Bürgerrechte.




Der Landesparteitag möge beschließen,
im "Grundsatzprogramm des Landesverbandes Brandenburg der Piratenpartei Deutschland ("Landesprogramm") den bisherigen Inhalt des Moduls 'GP05 03' "Mehr Transparenz des Staatswesens" durch die folgende überarbeitete Fassung zu ersetzen:

GP05 Modul 03 "Mehr Transparenz des Staatswesens"


Mehr Transparenz des Staatswesens

Wir stehen für einen transparenten Staat, nicht für den gläsernen Bürger. Wir verstehen Transparenz als entscheidendes Gegengewicht in der Beziehung von Bürgern zur Politik und Verwaltung. Jeder Bürger hat das Recht, sich bei der Verwaltung über deren Tätigkeit zu informieren. Wir fordern die vollständige Offenlegung von Verwaltungsprozessen. Informationen, die in öffentlichen Stellen vorhanden sind, gehören der Allgemeinheit. Sie müssen deshalb auch öffentlich zugänglich sein. Ein diesen Forderungen entsprechendes Informationsfreiheitsgesetz ist uns ein wichtiges Anliegen und steht im Einklang mit den Schutzbestimmungen anderer Gesetze. Es definiert außerdem genau und in engen Grenzen Regelungen, etwa zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen und dem Schutz der personenbezogenen Daten der Bürgerinnen und Bürger.




zum Vergleich das Original, welches ersetzt werden soll (nicht Teil des Antrages):
Original: GP05 Modul 03 "Mehr Transparenz des Staatswesens"


Mehr Transparenz des Staatswesens

Wir stehen für einen transparenten Staat, nicht für den gläsernen Bürger. Wir verstehen Transparenz als entscheidendes Gleichgewicht zwischen Bürger, Politik und Verwaltung. Jeder Bürger hat das Recht, sich bei der Verwaltung über deren Tätigkeit zu informieren. Wir fordern die vollständige Offenlegung von Verwaltungsprozessen. Informationen, die in öffentlichen Stellen vorhanden sind, gehören der Allgemeinheit. Sie müssen deshalb auch öffentlich zugänglich sein. Ein diesen Grundlagen entsprechendes Informationsfreiheitsgesetz ist uns ein wichtiges Anliegen und steht im Einklang mit den Schutzbestimmungen anderer Gesetze. Es definiert außerdem genau und in engen Grenzen Ausnahmeregelungen, etwa zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen und der Strafverfolgung.




Der Landesparteitag möge beschließen,
im "Grundsatzprogramm des Landesverbandes Brandenburg der Piratenpartei Deutschland ("Landesprogramm") den bisherigen Inhalt des Moduls 'GP05 04 "Privatsphäre und Datenschutz" durch die folgende überarbeitete Fassung zu ersetzen:

GP 05 Modul 04 "Privatsphäre und Datenschutz"


Privatsphäre und Datenschutz

Der Schutz der Privatsphäre und der Datenschutz gewährleisten Würde und Freiheit des Menschen, sowie Meinungsfreiheit und demokratische Teilhabe. Die Wahrung der Privatsphäre ist unabdingbar für den Erhalt der Demokratie. Sie bildet die Voraussetzung für Meinungsfreiheit und die persönliche Entfaltung des Einzelnen. Dafür bedarf es unbeobachtete und unantastbare Freiräume, in denen die Privatsphäre geschützt ist. Dies muss grundsätzlich immer gewährleistet sein. Eine Überwachung öffentlicher Räume durch optische oder elektronische Einrichtungen ist nur in eng begrenzten und nachvollziehbar begründeten Ausnahmefällen hinnehmbar. Für alle Menschen in Brandenburg gilt die Unschuldsvermutung, daher darf es keine verdachtsunabhängige Überwachung geben. Jeder Bürger muss unbeobachtet mit anderen kommunizieren können. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung muss gestärkt und strikt eingehalten werden.




zum Vergleich das Original, welches ersetzt werden soll (nicht Teil des Antrages):
Original: GP05 Modul 04 "Privatsphäre und Datenschutz"


Privatsphäre und Datenschutz

Der Schutz der Privatsphäre und der Datenschutz gewährleisten Würde und Freiheit des Menschen, sowie Meinungsfreiheit und demokratische Teilhabe. Die Wahrung der Privatsphäre ist unabdingbar für den Erhalt der Demokratie. Sie bildet die Voraussetzung für Meinungsfreiheit und die persönliche Entfaltung des Einzelnen. Dafür bedarf es unbeobachtete und unantastbare Freiräume, in denen die Privatsphäre geschützt ist. Eine Überwachung öffentlicher Räume durch optische oder elektronische Einrichtungen ist nur in eng begrenzten und nachvollziehbar begründeten Ausnahmefällen hinnehmbar. Dies muss immer gewährleistet sein. Für alle Menschen in Brandenburg gilt die Unschuldsvermutung, daher darf es keine verdachtsunabhängige Überwachung geben. Jeder Bürger muss unbeobachtet mit anderen kommunizieren können. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung muss gestärkt und strikt eingehalten werden.




Der Landesparteitag möge beschließen,
im "Grundsatzprogramm des Landesverbandes Brandenburg der Piratenpartei Deutschland ("Landesprogramm") den bisherigen Inhalt des Moduls 'GP05 05 "Bürgernahe Verwaltung" durch die folgende überarbeitete Fassung zu ersetzen:

GP05 Modul 05 "Bürgernahe Verwaltung"


Bürgernahe Verwaltung

Digitale Kommunikations- und Informationstechniken (E-Government) ermöglichen eine koordinierte Abwicklung von Verwaltungsaufgaben, die sich an den Bedürfnissen der Bürger orientiert. Anträge an die Verwaltung müssen auf digitalem Wege gestellt werden können und der Status ihrer Bearbeitung muss online abrufbar sein. Dabei sollte dem Bürger ein einheitliches Online-Portal zur Verfügung stehen, um zu verhindern, dass er jedes Ressort einzeln anschreiben muss. Hier müssen der Schutz personenbezogener Daten und die informationelle Selbstbestimmung zwingend sichergestellt werden. In den öffentlichen Verwaltungen ist freie Software einzusetzen und deren Weiterentwicklungen sind ebenfalls unter einer freien Lizenz zur Verfügung zu stellen. Alle angebotenen Dienste müssen barrierefrei und plattformunabhängig nutzbar sein.




zum Vergleich das Original, welches ersetzt werden soll (nicht Teil des Antrages):
Original: GP05 Modul 05 "Bürgernahe Verwaltung"


Bürgernahe Verwaltung

Digitale Kommunikations- und Informationstechniken (E-Government) ermöglichen eine koordinierte Abwicklung von Verwaltungsaufgaben, die sich an den Bedürfnissen der Bürger orientiert. Anträge an die Verwaltung müssen auf digitalem Wege gestellt werden können und der Status ihrer Bearbeitung muss online abrufbar sein. Dabei ist ein einheitliches Online-Portal dem Ressortprinzip vorzuziehen. Der Schutz personenbezogener Daten und die informationelle Selbstbestimmung müssen zwingend sichergestellt werden. Außerdem muss freie Software eingesetzt werden und deren Weiterentwicklungen müssen ebenfalls unter einer freien Lizenz zur Verfügung stehen. Alle angebotenen Dienste müssen barrierefrei und plattformunabhängig nutzbar sein.




Die Module GP05 Modul 06: "Bildung und Wissenschaft", GP05 Modul 06.1 "Recht auf Bildung" und GP05 Modul 06.2 "Vielfalt und Wahlfreiheit" sollen unverändert bleiben.




Der Landesparteitag möge beschließen,
im "Grundsatzprogramm des Landesverbandes Brandenburg der Piratenpartei Deutschland ("Landesprogramm") den bisherigen Inhalt des Moduls GP05 06.5 "Freier Zugang zu Wissen und wissenschaftlichen Ergebnissen" durch die folgende überarbeitete Fassung zu ersetzen:

GP05 Modul 06.5 "Freier Zugang zu Wissen und wissenschaftlichen Ergebnissen"


Freier Zugang zu Wissen und wissenschaftlichen Ergebnissen

Die vorhandenen Forschungseinrichtungen im Land Brandenburg und ihr wissenschaftliches Spektrum bilden die Grundlage für freies und fruchtbares Forschen. Der Wert wissenschaftlicher Erkenntnisse hängt in einem erheblichen Maße von ihrer freien und öffentlichen Zugänglichkeit ab. Deshalb ist ein freier Zugang zu wissenschaftlicher Tätigkeit, wissenschaftlichen Diskursen und Forschungsergebnissen unabdingbar.

Der Wert von Wissenschaft lässt sich nicht auf wirtschaftliche oder infrastrukturelle Aspekte reduzieren. Um ihre Vielfalt und Freiheit zu wahren, darf wissenschaftliche Tätigkeit keinen politischen oder wirtschaftlichen Zwängen unterliegen. Die Vernetzung von Wissenschafts- und Bildungseinrichtungen, auch mit Einrichtungen anderer Bundesländer, muss gezielt gefördert werden. Forschungseinrichtungen sollen Kooperationen mit Bildungsinstitutionen anstreben und sich für Lernende aus allen anderen Bildungsbereichen öffnen.

Wir wollen die Chancen neuer technischer Möglichkeiten und Kommunikationsformen in der Wissensverbreitung stärker aufgreifen. Der Zugang zum wissenschaftlichen und kulturellen Erbeder Menschheit, nach dem Prinzip des "Offenen Zuganges" [oz], ist ein unerlässlicher Bestandteil des gegenwärtigen und zukünftigen Wissenschaftsbetriebs. Zudem muss jedem Bürgerder Zugang zu Wissen und Informationen, die mit Hilfe von Steuergeldern erforscht oder erworben wurden, ermöglicht werden. Dies gilt insbesondere für Schulen und Universitäten. Ein Grundrecht auf Zugang zu Wissen und Internet (Breitband) ist unabdingbar. Wissen darf kein Luxusgut werden!

<Beginn Fußnote>
[oz] = meint, dass diese [= die wissenschaftliche, Anm. d. Red.] Literatur kostenfrei und öffentlich im Internet zugänglich sein sollte, so dass Interessierte die Volltexte lesen, herunterladen, kopieren, verteilen, drucken, in ihnen suchen, auf sie verweisen und sie auch sonst auf jede denkbare legale Weise benutzen können, ohne finanzielle, gesetzliche oder technische Barrieren jenseits von denen, die mit dem Internet-Zugang selbst verbunden sind. In allen Fragen des Wiederabdrucks und der Verteilung und in allen Fragen des Copyright überhaupt sollte die einzige Einschränkung darin bestehen, den jeweiligen Autorinnen und Autoren Kontrolle über ihre Arbeit zu belassen und deren Recht zu sichern, dass ihre Arbeit angemessen anerkannt und zitiert wird. (http://open-access.net/de/allgemeines/was_bedeutet_open_access/)
<Ende Fußnote>




zum Vergleich das Original, welches ersetzt werden soll (nicht Teil des Antrages):
Original: GP05 Modul 06.5 "Freier Zugang zu Wissen und wissenschaftlichen Ergebnissen"


Freier Zugang zu Wissen und wissenschaftlichen Ergebnissen

Die vorhandenen Forschungseinrichtungen im Land Brandenburg und ihr wissenschaftliches Spektrum bilden die Grundlage für freies und fruchtbares Forschen. Der Wert wissenschaftlicher Erkenntnisse hängt in einem erheblichen Maße von ihrer freien und öffentlichen Zugänglichkeit ab. Deshalb ist ein freier Zugang zu wissenschaftlicher Tätigkeit, wissenschaftlichen Diskursen und Forschungsergebnissen unabdingbar.

Der Wert von Wissenschaft lässt sich nicht auf wirtschaftliche oder infrastrukturelle Aspekte reduzieren. Um ihre Vielfalt und Freiheit zu wahren, darf wissenschaftliche Tätigkeit keinen politischen oder wirtschaftlichen Zwängen unterliegen. Die Vernetzung von Wissenschafts- und Bildungseinrichtungen, auch mit Einrichtungen anderer Bundesländer, muss gezielt gefördert werden.Forschungseinrichtungen sollen Kooperationen mit Bildungsinstitutionen anstreben und sich für Lernende aus allen anderen Bildungsbereichen öffnen.

Wir wollen die Chancen neuer technischer Möglichkeiten und Kommunikationsformen in der Wissensverbreitung stärker aufgreifen. Die Zugänglichmachung des wissenschaftlichen und kulturellen Erbes der Menschheit nach dem Prinzip des Open Access ist ein unerlässlicher Bestandteil gegenwärtigen und zukünftigen Wissenschaftsbetriebs. Jedem Bürger muss der Zugang zu Informationen und Wissen ermöglicht werden, zu deren Erforschung und Produktion mindestens mittels Steuergeldern beigetragen wurde.Dies gilt insbesondere für Schulen und Universitäten. Ein Grundrecht auf Zugang zu Wissen ist unabdingbar. Wissen darf kein Luxusgut werden!




GP15: Der Landesparteitag möge beschließen,
im "Grundsatzprogramm des Landesverbandes Brandenburg der Piratenpartei Deutschland ("Landesprogramm") das beschlossene Modul GP 15 zwischen GP10 (Wirtschaft) und GP 05.8 (Soziales), inklusive der Antragsüberschrift des Modul GP15 "Grundrecht auf Internetzugang (Breitband)"*, *einzubetten.




Der Landesparteitag möge beschließen,
im "Grundsatzprogramm des Landesverbandes Brandenburg der Piratenpartei Deutschland ("Landesprogramm") den bisherigen Inhalt des Moduls GP05 Modul 08 "Soziales" durch die folgende überarbeitete Fassung zu ersetzen:


Soziales

Die Piratenpartei setzt sich für Lösungen ein, die eine sichere Existenz und gesellschaftliche Teilhabe individuell und bedingungslos garantieren und dabei auch wirtschaftliche Freiheit erhalten und ermöglichen. Frei kann jedoch nur sein, wer frei ist von Angst um seine Existenz und sich deshalb zu politischen und gesellschaftlichen Themen eine Meinung bilden kann. Sozialleistungen sollen in angemessener Höhe für alle betroffenen Bürger gerecht und unter Beachtung von Privatsphäre und Bürgerrechten bereitgestellt werden. Die gerechte und angemessene Vergütung aller Erwerbstätigkeiten ist Voraussetzung für eine soziale und gesellschaftliche Teilhabe. Eine gesellschaftliche Teilhabe ist heutzutage ohne Internetzugang nicht mehr denkbar. Daher treten die Piraten Brandenburg für ein Grundrecht auf Internetzugang, der dem jeweils durchschnittlichen technischen Standard (Breitband) entsprechen muss, ein.




zum Vergleich das Original, welches ersetzt werden soll (nicht Teil des Antrages):
Original: GP05 Modul 08 "Soziales"


Soziales

Die Piratenpartei setzt sich für Lösungen ein, die eine sichere Existenz und gesellschaftliche Teilhabe individuell und bedingungslos garantieren und dabei auch wirtschaftliche Freiheit erhalten und ermöglichen. Frei kann jedoch nur sein, wer frei ist von Angst um seine Existenz und sich deshalb zu politischen und gesellschaftlichen Themen eine Meinung bilden kann. Sozialleistungen sollen in angemessener Höhe für alle betroffenen Bürger gerecht und unter Beachtung von Privatsphäre und Bürgerrechten bereitgestellt werden. Die gerechte und angemessene Vergütung aller Erwerbstätigkeiten ist Voraussetzung für eine soziale und gesellschaftliche Teilhabe.




Die Ergebnisse der Redaktionskommission werden formal als Einzelanträge eingebracht und können - mit Zustimmung des LPT - en bloc abgestimmt werden. Die Bezeichnungen "Modul XY:" in den Überschriften sind nicht Teil des Antrages und dienen lediglich der Orientierung.

Begründung des Antrages

zweite Zeile etc.

Antragsfabrik/Grundsatzprogramm LV Brandenburg GP05 05.01.2010 GP05 - Grundsatzprogramm LV Brandenburg FireFox Der Landesparteitag möge folgendes Programm als Grundsatzprogramm des Landesverbandes Brandenburg der Piratenpartei Deutschland beschließen und die einzelnen Module separat abstimmen. Die Bezeichnungen "Modul XY:" in den Überschriften sind nicht Teil des Antrages und dienen nur der Übersichtlichkeit bei der Abstimmung. Der Antragsteller regt zudem an, die Reihenfolge / Anordnung aller auf dem Landesparteitag beschlossenen Module durch den Landesparteitag selbst beschließen zu lassen.

Grundsatzprogramm des Landesverbandes Brandenburg der Piratenpartei Deutschland (Kurzform: "Landesprogramm")

Modul 01: Präambel

Wir sind als Stimme der Bürgerrechtsbewegung des Informationszeitalters, auf Grund der immer weiter fortschreitenden Einschnitte und dem Abbau von Grund- und Bürgerrechten, entstanden. Wir treten für die Freiheit und Selbstbestimmung eines jeden Menschen ein. Die Menschen- und Bürgerrechte bilden die Grundlage für die Grundrechte der Bürger, festgeschrieben im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Im Mittelpunkt unserer Politik steht der Schutz und die Verbesserung jener verbrieften Rechte. Wir lehnen deren Beschränkungen ab und setzen uns für einen stärkeren Schutz und eine stärkere Beachtung dieser Rechte ein. Die Piratenpartei setzt sich zudem dafür ein, dass sich jeder Mensch unabhängig von seiner Herkunft, Geschlecht, Sexualität oder Religion frei entfalten kann. Jede Form von Diskriminierung ist abzulehnen. Die Freiheit des Einzelnen ist das höchste Gut einer Demokratie. Die verbrieften Grundrechte sind die Grundlage der Ideen, aus denen die Ziele und Positionen der Piraten des Landesverbandes Brandenburg erarbeitet werden. Im Übrigen gilt das Grundsatzprogramm der Piratenpartei Deutschland.

Modul 02: Mehr Demokratie und Bürgerrechte

Die öffentliche Willensbildung und der Aufbau einer starken Zivilgesellschaft ist unser zentrales Anliegen. Die Ausdehnung des Demokratieprinzips auf alle gesellschaftlichen Bereiche steht im Mittelpunkt. Wir wollen nicht im Ist-Zustand verweilen, sondern Demokratie mit direkten Beteiligungsmöglichkeiten weiterentwickeln. Wir treten dauerhaft für eine Überprüfung und Offenlegung aller Entscheidungsabläufe ein.

Die Brandenburger Piraten setzen sich für die Offenlegung aller Entscheidungsabläufe und die Vereinfachung von Auskunftsabläufen zwischen Institutionen und Bürgern, durch den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien, ein. Wir wollen Mitbestimmung in kommunalen, regionalen und landesweiten Planungsaufgaben. Wir fordern unser Recht auf Mitbestimmung über die Volksgesetzgebung ein. Auf Landes- und Bundesebene sind barrierefreie Volksbefragungen, Volksbegehren, Petitionen und Volksentscheide einzuführen. Bürgerforen und Bürgerhaushalte sollen der Mittelpunkt kommunaler Mitbestimmung werden. Die Versammlungsfreiheit darf nicht eingeschränkt werden.

Wir treten für faire Wahlgesetze und Chancengleichheit für alle politischen Mitbewerber ein. Wir wollen das Wahlsystem reformieren, um den Wählern mehr Möglichkeiten zu bieten, seine Meinung mitteilen zu können. Dazu braucht es ein modernes Wahlrecht. Wir lehnen Hürden für Kleinparteien, sichere Listenplätze und willkürliche Änderungen der Wahlbezirksgrößen ab. Abgeordnete müssen frei entscheiden können und von Fraktionszwängen und Koalitionsverträgen unabhängig sein. Wir treten zudem für eine deutlichere Trennung von Amt und Mandat ein. Die kommunale Selbstverwaltung ist ein wesentliches Element staatlicher Dezentralisierung und Demokratisierung. Demokratie braucht starke Grund- und gelebte Bürgerrechte.

Modul 03: Mehr Transparenz des Staatswesens

Wir stehen für einen transparenten Staat, nicht für den gläsernen Bürger. Wir verstehen Transparenz als entscheidendes Gleichgewicht zwischen Bürger, Politik und Verwaltung. Jeder Bürger hat das Recht, sich bei der Verwaltung über deren Tätigkeit zu informieren. Wir fordern die vollständige Offenlegung von Verwaltungsprozessen. Informationen, die in öffentlichen Stellen vorhanden sind, gehören der Allgemeinheit. Sie müssen deshalb auch öffentlich zugänglich sein. Ein diesen Grundlagen entsprechendes Informationsfreiheitsgesetz ist uns ein wichtiges Anliegen und steht im Einklang mit den Schutzbestimmungen anderer Gesetze. Es definiert außerdem genau und in engen Grenzen Ausnahmeregelungen, etwa zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen und der Strafverfolgung.

Modul 04: Privatsphäre und Datenschutz

Der Schutz der Privatsphäre und der Datenschutz gewährleisten Würde und Freiheit des Menschen, sowie Meinungsfreiheit und demokratische Teilhabe. Die Wahrung der Privatsphäre ist unabdingbar für den Erhalt der Demokratie. Sie bildet die Voraussetzung für Meinungsfreiheit und die persönliche Entfaltung des Einzelnen. Dafür bedarf es unbeobachtete und unantastbare Freiräume, in denen die Privatsphäre geschützt ist. Eine Überwachung öffentlicher Räume durch optische oder elektronische Einrichtungen ist nur in eng begrenzten und nachvollziehbar begründeten Ausnahmefällen hinnehmbar. Dies muss immer gewährleistet sein. Für alle Menschen in Brandenburg gilt die Unschuldsvermutung, daher darf es keine verdachtsunabhängige Überwachung geben. Jeder Bürger muss unbeobachtet mit anderen kommunizieren können. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung muss gestärkt und strikt eingehalten werden.

Modul 05: Bürgernahe Verwaltung

Digitale Kommunikations- und Informationstechniken (E-Government) ermöglichen eine koordinierte Abwicklung von Verwaltungsaufgaben, die sich an den Bedürfnissen der Bürger orientiert. Anträge an die Verwaltung müssen auf digitalem Wege gestellt werden können und der Status ihrer Bearbeitung muss online abrufbar sein. Dabei ist ein einheitliches Online-Portal dem Ressortprinzip vorzuziehen. Der Schutz personenbezogener Daten und die informationelle Selbstbestimmung müssen zwingend sichergestellt werden. Außerdem muss freie Software eingesetzt werden und deren Weiterentwicklungen müssen ebenfalls unter einer freien Lizenz zur Verfügung stehen. Alle angebotenen Dienste müssen barrierefrei und plattformunabhängig nutzbar sein.

Modul 06: Bildung und Wissenschaft

Für die Brandenburger Piraten ist Bildung ein lebensbegleitender Entwicklungsprozess, in dem der Mensch seine Fähigkeiten ganzheitlich erweitert. Dies umfasst den Erwerb geistiger, kreativer, kultureller, sozialer und praktischer Kompetenzen. Bildungseinrichtungen sollen ein echter Lern- und Lebensraum sein, der neben Bildungs- und Freizeitangeboten auch Beratung und Hilfestellung bietet. Sie müssen es den Lernenden ermöglichen, sich orientierend an den Werten einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft zu bilden. Wissenschaft ist die Erweiterung des Wissens durch Forschung, dessen Weitergabe durch Lehre beziehungsweise Veröffentlichung, der gesellschaftliche, historische und institutionelle Rahmen, in dem dies organisiert betrieben wird, sowie die Gesamtheit des so erworbenen Wissens.

Modul 06.1: Recht auf Bildung

Jeder Mensch hat das Recht auf freien und selbstbestimmten Zugang zu Wissen und Bildung. Demokratie lebt von der mündigen Teilhabe der Menschen. Nur mit freiem Zugang zu Bildung und Wissen können alle Menschen in vollem Umfang am öffentlichen Leben und Diskurs, sowie am demokratischen Prozess teilhaben. Bildung und Wissenschaft sind die zentralen Antriebskräfte des sozialen, politischen und wirtschaftlichen Fortschritts auf dem unser materieller und geistiger Wohlstand beruht. Sie versetzen uns in die Lage, Herausforderungen zu meistern, Problemlösungen zu finden und, wenn nötig, den Kurs zu ändern.

Modul 06.2: Vielfalt und Wahlfreiheit

Jeder Mensch ist ein Individuum mit persönlichen Neigungen, Stärken und Schwächen. Bildung soll den Einzelnen unterstützen, seine Begabungen zu entfalten, Schwächen abzubauen und eigene Interessen und Fähigkeiten zu entdecken. Sie soll befähigen, sich Werte eigenständig anzueignen und kritisch zu hinterfragen. Ein Bildungssystem kann nur dann gerecht sein, wenn Wahlfreiheit herrscht: Jeder Mensch muss unabhängig von sozialer und kultureller Herkunft, finanzieller Lage und sonderpädagogischem Förderbedarf die von ihm bevorzugte Bildungsform frei wählen können. Pauschale Ausschlusskriterien sind grundsätzlich abzulehnen. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass Lernende nicht aufgrund ihrer finanziellen Situation gehindert sind, ihren gewünschten Bildungsweg zu verfolgen. Ein Bildungssystem muss so finanziert werden, dass es dabei nicht zu Wartezeiten kommt.

In einer freiheitlichen Gesellschaft braucht Bildung nicht allein Staatsaufgabe zu sein: Alternative Bildungseinrichtungen fördern nicht nur die Vielfalt, sondern lassen Menschen selbst Verantwortung für Bildung übernehmen. Der Erwerb von Abschlüssen muss unabhängig davon möglich sein, wie und wo gelernt wurde. Wir erkennen an, dass Bildung auch außerhalb von staatlichen Institutionen erworben werden kann, wenn die qualitativ hochwertige Ausbildung sichergestellt ist. Neben herkömmlich erworbenen Abschlüssen muss es alternative Möglichkeiten geben, Zugang zu jeder Art von weiterführender Bildung zu erlangen.

Modul 06.3: Demokratisierung von Bildungseinrichtungen

Eine freiheitlich-demokratische, also eine auf den Prinzipien von Selbstbestimmung und Mitbestimmung aufbauende Gesellschaft, muss auch ihr Bildungssystem auf diese Grundlage stellen. Für die Lernenden sind Bildungseinrichtungen ein prägender und umfassender Bestandteil ihres Lebens. Deshalb müssen Bildungseinrichtungen mit originärem Bildungsauftrag demokratisch verfasst und transparent organisiert sein. Sie sind als Lebensraum der Lernenden und Lehrenden zu begreifen, dessen Mitgestaltung und Nutzung ihnen auch bezüglich der Lerninhalte offen stehen muss. Die Entwicklung einer mündigen, kritischen und selbstständigen Persönlichkeit ist ein wesentlicher Aspekt von Bildung, der durch die Demokratisierung von Bildungseinrichtungen unterstützt und gefördert wird; demokratische Werte werden dabei nicht nur vermittelt, sondern auch gelebt.

Modul 06.4: Gemeinschaft und Individualität vereinen

Der Staat hat nicht bloß gesetzgeberische Funktion, sondern ist auch Träger öffentlicher Schulen. Als solcher hat er ein öffentliches Schulsystem zu gestalten, das mit gutem Beispiel voran geht und dafür Sorge zu tragen, dass die oben gestellten Anforderungen in vorbildlicher Weise umgesetzt werden. In jeder öffentlichen Schule sollen die Lernenden ihre Laufbahn flexibel und individuell planen und absolvieren können. Durch individuell unterstützende Strukturen und Angebote sollen Schulen den unterschiedlichen Interessen und Lerngeschwindigkeiten Rechnung tragen. Ein vorgeschrieben einheitliches Lerntempo lehnen wir ab, da es den individuellen Bedürfnissen der Lernenden nicht gerecht wird. Durch individuelles Lernen verbunden mit intensiver bedarfsorientierter Unterstützung der Lernenden sollen Schulen gerechter werden. Die soziale Herkunft darf nicht über den Bildungserfolg entscheiden. Wir begrüßen die Entwicklung hin zu Gemeinschaftsschulen, da diese Schulform unseren Ansprüchen am ehesten genügt. Im öffentlichen Schulwesen soll Raum sein für alternative Schulkonzepte, wie zum Beispiel mehrsprachige und internationale Schulen.

Schulen sollen den Lernenden zu Erfolgserlebnissen und nicht zur Erfahrung des Scheiterns verhelfen. Bewertungen von Lernenden müssen diese als Individuen würdigen und ihre Leistungen als Bestandteil und Ergebnis eines Entwicklungsprozesses unter verschiedenen Aspekten in den Blick nehmen. Sie sollen den Lernenden vorrangig als Rückmeldung über ihre Bildungsfortschritte dienen und nicht der interpersonellen Vergleichbarkeit. Wir setzen uns für eine ganztägige Öffnung der Schulen und für ein breitgefächertes schulisches Angebot von Aktivitäten ein, die gebührenfrei sind und allen Lernenden offenstehen.

Modul 06.5: Freier Zugang zu Wissen und wissenschaftlichen Ergebnissen

Die vorhandenen Forschungseinrichtungen im Land Brandenburg und ihr wissenschaftliches Spektrum bilden die Grundlage für freies und fruchtbares Forschen. Der Wert wissenschaftlicher Erkenntnisse hängt in einem erheblichen Maße von ihrer freien und öffentlichen Zugänglichkeit ab. Deshalb ist ein freier Zugang zu wissenschaftlicher Tätigkeit, wissenschaftlichen Diskursen und Forschungsergebnissen unabdingbar.

Der Wert von Wissenschaft lässt sich nicht auf wirtschaftliche oder infrastrukturelle Aspekte reduzieren. Um ihre Vielfalt und Freiheit zu wahren, darf wissenschaftliche Tätigkeit keinen politischen oder wirtschaftlichen Zwängen unterliegen. Die Vernetzung von Wissenschafts- und Bildungseinrichtungen, auch mit Einrichtungen anderer Bundesländer, muss gezielt gefördert werden. Forschungseinrichtungen sollen Kooperationen mit Bildungsinstitutionen anstreben und sich für Lernende aus allen anderen Bildungsbereichen öffnen.

Wir wollen die Chancen neuer technischer Möglichkeiten und Kommunikationsformen in der Wissensverbreitung stärker aufgreifen. Die Zugänglichmachung des wissenschaftlichen und kulturellen Erbes der Menschheit nach dem Prinzip des Open Access ist ein unerlässlicher Bestandteil gegenwärtigen und zukünftigen Wissenschaftsbetriebs. Jedem Bürger muss der Zugang zu Informationen und Wissen ermöglicht werden, zu deren Erforschung und Produktion mindestens mittels Steuergeldern beigetragen wurde. Dies gilt insbesondere für Schulen und Universitäten. Ein Grundrecht auf Zugang zu Wissen ist unabdingbar. Wissen darf kein Luxusgut werden!

Modul 07: Wirtschaft

Die Piraten Brandenburg setzen sich für eine nachhaltige Wirtschaftspolitik ein. Wir sind für die Stärkung der regionalen und kommunalen Wirtschaft, insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen. Wir sind für die Förderung regionaler Arbeitsmärkte. Die Stärkung regionaler bevorzugt zu kommunaler Wertschöpfungsketten gibt den Bürgern mehr Freiheit, wieder unabhängiger ihr Leben zu gestalten.

Die Förderpolitik des Landes Bandenburg muss so gestaltet sein, dass primär regionale und kommunale Projekte und Unternehmen gefördert werden. Es entspricht nicht dem piratischen Nachhaltigkeitsbegriff, dass die Verwendung der Steuergelder der Bürger zu erhöhten Gewinnen bei Unternehmen führen. Die Haushaltspolitik des Landes gründet sich auf dem Verursacherprinzip. Wer bestellt bezahlt. Subventionen sollen nur dort eingesetzt werden, wo wichtige wirtschafts- und forschungspolitische Ziele anders nicht erreicht werden können. Sie müssen zeitlich begrenzt sein und unterliegen einer steten Überprüfung.

Die Netze der Infrastruktur sollen in öffentlicher, bevorzugt in kommunaler Hand, sein. Dabei ist ein diskriminierungsfreier, kostengünstiger Zugang zu gewährleisten. Die Entgelte richten sich nach den Kosten. Die Einrichtung und der Ausbau von kommunalen Betrieben - einschließlich der Rekommunalisierung - ist zu fördern.

Modul 08: Soziales

Die Piratenpartei setzt sich für Lösungen ein, die eine sichere Existenz und gesellschaftliche Teilhabe individuell und bedingungslos garantieren und dabei auch wirtschaftliche Freiheit erhalten und ermöglichen. Frei kann jedoch nur sein, wer frei ist von Angst um seine Existenz und sich deshalb zu politischen und gesellschaftlichen Themen eine Meinung bilden kann. Sozialleistungen sollen in angemessener Höhe für alle betroffenen Bürger gerecht und unter Beachtung von Privatsphäre und Bürgerrechten bereitgestellt werden. Die gerechte und angemessene Vergütung aller Erwerbstätigkeiten ist Voraussetzung für eine soziale und gesellschaftliche Teilhabe.

Modul 09: Umwelt und Energie

Die Piratenpartei setzt sich für die Stärkung des Menschen ein. Um Grundwerte wie Freiheit und Unabhängigkeit zu entfalten, muss dafür gesorgt sein, dass diese nicht durch Umweltschäden oder Ressourcenknappheit eingeschränkt werden. Die Piratenpartei setzt sich deshalb für eine intakte Natur ein, und fördert die nachhaltige Nutzung natürlicher und regenerativer Ressourcen. Für unsere und zukünftige Generationen soll eine größtmögliche Freiheit und Unabhängigkeit für starke Bürger gewährleistet sein. Die Stärkung der Bürger, soll mit der Stärkung demokratischer Strukturen in Kommunen und Wirtschaft, sowie möglichst großer kommunaler Wertschöpfung, realisiert werden.

Modul 09.1: Energie

Modul 09.2: Wasser

Modul 09.3: Nahrung

Modul 10: Bauen und Verkehr

Modul 10.1: Bauen und Wohnen

Modul 10.2: Verkehr und Infrastruktur

Modul 10.3: Stadtplanung und Regionalplanung

Ein Landesprogramm sollte nicht die gesamten Aussagen des Bundesverbandes wiederholen, da dieses auch zahlreiche Themen enthält die auf Bundesebene geregelt werden. Vielmehr sollte das Landesprogramm auf die Spezifika des Landes Brandenburg eingehen - und dies nicht nur mit wenigen minimalen Ergänzungen. Durch das in diesem Antrag gewählte Vorgehen ist es auch nicht zwingend erforderlich, dass der Landesparteitag bei jeder Änderung des Bundesprogramms eine Änderung des eigenen Landesprogramms vornehmen muss.

Dass das Programm der Bundespartei auch auf Landesebene gilt, ist selbstverständlich - der Leser des hier bentragten Landesprogramms wird daher auch direkt in der Präambel auf dessen Existenz hingewiesen. Das hier beantragte Grundsatzprogramm für den Landesverband Brandenburg widerspricht in keinem inhaltlichen Punkt dem Bundesprogramm. § 8 (1) der Bundessatzung ("Die Landesverbände sind verpflichtet, alles zu tun, um die Einheit der Piratenpartei Deutschland zu sichern, sowie alles zu unterlassen, was sich gegen die Grundsätze, die Ordnung oder das Ansehen der Piratenpartei Deutschland richtet. Sie haben auch ihre Organe zu einer gleichen Verhaltensweise anzuhalten.") wird somit strikt eingehalten.

Der hier gestellte Antrag beinhaltet - neben vielen weiteren Modulen - auch alle bislang bekannten bzw. bereits gestellten Anträge mit dem Stand der Einreichung an das Grundsatzprogramm des Landesverbandes Brandenburg. Der hier gestellte Antrag bietet somit eine gut ausgearbeitete und miteinander verbunde Version für ein Grundsatzprogramm. Dem Antragsteller war es wichtig, die bestehenden Grundsäulen der Piratenpartei Deutschland in möglichst vielen Bereichen auf den Landesverband Brandenburg zu übertragen. Es werden zahlreiche "piratische Themen" - wie zum Beispiel die geforderte Transparenz im staatlichen Handeln, die verstärkte Einbeziehung der Bürger in Prozesse, die Privatsphäre oder der Datenschutz - angesprochen und für die verschiedenen Themenbereiche konkretisiert sowie auf Landesebene heruntergebrochen. Ebenso ist es problemlos möglich, weitere separat eingebrachte Module einzubinden, da die Struktur und Form des eingereichten Grundsatzprogrammes dies ausdrücklich vorsieht. Viele beantragte inhaltliche Punkte bauen auf dem bislang bestehenden Landesprogramm auf und wurden mit eigenen Programmentwürfen und Inhalten anderer Landesverbände ergänzt. Die einzelnen beantragten Module können bei Bedarf auf dem Landesparteitag gesondert begründet werden. Der Antragsteller regt zudem an, die Reihenfolge der Module durch den Landesparteitag beschließen zu lassen.

  • Zusatz: Modul 10 (Bauen und Verkehr) ist herausgenommen worden, da der Originalantrag bereits wortwörtlich gestellt wurde - Anträge für die Module sind hinterlegt
  • Modul 9 (Umwelt und Energie) ist strukturiert eingebunden - Anträge für die Module sind hinterlegt
  • Modul 7 (Wirtschaft) ist eine leichte Variation eines bestehenden Wirtschaftsmoduls - marginale Änderung beinhaltet auch kommunale Wertschöpfungsketten und nicht nur allein regional
Antragsfabrik/LPT 2012.2/Gesundheitswesen WP023 11.07.2012 WP023z - Strukturwechsel im Gesundheitswesen Hendrik Die Piratenpartei LV Brandenburg möge auf dem Landesparteitag folgendes zur Aufnahme in das Wahlprogramm zur Landtagswahl beschließen:

Grundlage einer Neu-Strukturierung des deutschen Gesundheitswesens

Die Piratenpartei Brandenburg erkennt das Gut "Gesundheit" als eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung mit besonderer Bedeutung an. Auf dieser Grundlage wird eine Ökonomisierung und Gewinnorientierung des Gesundheitssystems abgelehnt.

Daraus folgen auf Landesebene die Zielsetzungen

a) (Re-) Kommunalisierung aller Krankenhäuser, Medizinischer Versorgungszentren (MVZ), ambulant tätigen Ärzten, Rettungsdiensten und Übernahmer aller anderen medizinischen Leistungserbringer in den öffentlichen Dienst (Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden, Apotheker usw.).

b) Für jede mit der GKV abgerechnete Leistung erhält der Patient eine dementsprechende monatliche Aufstellung und Kosten-Abrechnung. Im Sinne einer persönlichen gesellschaftlichen Verantwortung sind Diskrepanzen zwischen Abrechnung und tatsächlicher Leistung vom Patienten zu melden. Im Zweifelfsfall wird ebenfalls die Sinnhaftigeit medizinischer Leistungen überprüft (entspricht heutigem "Medizinischem Dienst der Krankenkassen").

c) Abschaffung der kassenärztlichen Vereinigung (KV)

d) Abschaffung der Pflichtmitgliedschaft in einer berufsständischen Kammer

e) Entwicklung von Konzepten und Anreizen, um dem bestehenden Ärzte- und drohendem Pflegemangel gerade in den ländlichen Gebieten entgegen zu wirken

f) Entwicklung eines Programms zur Stärkung der Patienten-Eigenverantwortung mit Implementation dessen in schulische und außerschuliche Ausbildungspläne

g) Auf Bundesebene Unterstützung von Initiativen

  • zur Einrichtung einer staatlichen Behörde, die Qualitätssicherung und -kontrolle, Überprüfung der Patientenrechnungen sowie Bedarfsermittlungen und Ressourcenplanung im Gesundheitswesen übernimmt. Außerdem sollte hier eine transparente Diskussion und Festlegung der GKV-Leistungen erfolgen.
  • zur Umstrukturierung des Krankenkassensystems hin zu einer einzigen "Bürgerversicherung", in der alle verpflichtend versichert sind.
===Begründung===

Die Einführung und Entwicklung einer verlässlichen gesamtgesellschaftlichen Gesundheitsfürsorge 1883 war eine herausragende Leistung, die allerdings einer dringenden Anpassung an die aktuellen Gegebenheiten bedarf. Bisherige Veränderungen bedeuteten immer ein Mehr an Kosten bei gleichzeitiger Schrumpfung des Leistungskatalogs des Versicherungssystems. Aufgrund der schwierigen und verzahnten Zuständigkeit zwischen Bund und Ländern, sind auf Landesebene leider momentan keine grundlegenden Änderungen möglich [10].

zu a) Mit dem Ausschluss der Gewinnorientierung im Gesundheitssystem ist es undenkbar, dass beispielsweise ein Krankenhaus von einer Aktiengesellschaft geführt wird.

Aufgrund einer eigentlich sinnvollen kritischen Beschränkung der Bezahlung medizinischer Leistungen lässt sich der Gewinn momentan nur noch erzielen über

  • eine Erhöhung der Fallzahlen mit dem Risiko unnötiger medizinischer Leistungen (z.B. 2007: 170.000 Bandscheiben-OPs, 2011: 350.000 Bandscheiben-OPs)
  • einen Personalabbau (z.B. nachts nur eine Pflegekraft für über 30 z.T. frisch-operierte Patienten)
  • schlechtere Entlohnung des Personals (z.B. Rettungsassistenten bei unter € 10,00 /Stunde brutto)

Gewinnerzielung im Gesundheitssystem bedeutet immer Qualitätsverlust!

  • So hat z.B. Fresenius-Helios, denen bundesweit 65 Krankenhäuser gehören, 2011 bei einem Umsatz von € 2,665 Milliarden einen Gewinn von € 163 Millionen ausgewiesen [11]. Aber wo kommt in diesem Fall der sog. "Gewinn" her? Der wird allein von jedem einzelnen Beitragszahler der GKV aufgebracht und sollte auch diesem zugute kommen und nicht einem Fresenius-Aktionär! In ähnlicher Höhe schließt auch die Rhön-AG mit 45 Krankenhäusern ihr Geschäftsjahr 2011. Laut Ankündigung der großen Aktiengesellschaften sollen Dividenen zwischen 10 und 15% erzielt werden, die natürlich wieder allein vom Beitragszahler aufgebracht werden müssen. Sollte aber ein privates Krankenhaus unrentabel werden (z.B. ehemals Sana-Krankenhaus Gransee), dann wird es - natürlich mit Verlust für's Land - wieder "zurück verkauft". Auch in diesem Bereich gilt die goldene Regel: Gewinne werden privatisiert, Verluste "sozialisiert".
  • Um den Gewinn zu maximieren, werden natürlich auch Monopolstellungen angestrebt. So ist es beispielsweise einem Einwohner vom Landkreis Dahme-Spree kaum noch möglich, sich NICHT von der Sana-AG behandeln zu lassen: Beide Akut-Krankenhäuser gehören Sana und über die Einverleibung der ambulanten Arzt-Sitze im Landkreis in ihre MVZs ist dem Patienten landkreisweit fast nur eine Behandlung nach Sana-Standards möglich.
  • Sind Chef- und Oberärzte wirklich in ihrer medizinischen Entscheidung frei und handeln ausschliesslich im Sinne des Patienten, wenn ihre Verträge bei relativ niedrigem Grund-Lohn mit einer Gewinn-Beteiligung versehen sind?
  • Ausbildung und Forschung sind natürlich unrentabel und deshalb in den letzen Jahren immer weiter reduziert worden [12].

Allein die Vermeidung und Verhinderung ökonomischer Anreize lässt sich alle an der Gesundheitsfürsorge Beteiligten wieder auf ihr eigentliches Ziel besinnen. Dies ist problemlos zu erreichen durch eine Kommunalisierung und Anstellung aller am Gesundheitswesen Beteiligten.

Dann wäre natürlich auch jede Form des (versuchten) Abrechnungsbetrugs überflüssig.

zu b) ergibt sich von selbst. Sollten irgendwann alle im Gesundheitswesen Tätigen Teil des öffentlichen Dienstes sein, entfällt dieser Punkt.

zu c) Die wesentliche Aufgabe der kassenärztlichen Vereinigung als Mittler zwischen Krankenkasse und niedergelassenem Arzt besteht in der Weitergabe der erzielten Einnahmen. Außerdem organisiert sie den kassenärztlichen Notdienst und befindet über Neuzulassungen von Praxen.

zu d) Analog zu den KV’en haben die Ärztekammern nur einen geringfügigen Auftrag (Schlichtungsstelle, Verwaltung von Fort- und Weiterbildung, Organisation von Prüfungen etc.) und können ebenfalls problemlos von einer staatlichen Organisationsform übernommen werden.

zu e) Das drängendste Problem bei der Sicherstellung medizinischer Leistungen in den nächsten Jahren wird ein maximaler Personalmangel auf allen Ebenen medizinischen Personals sein [13]. Hier ist eine sinnvolle Ressourcen-Planung mehr als überfällig. Die bisherigen Konzept-Ansätze der Verantwortlichen haben gnadenlos versagt. Warum z.B. aber kann ein frisch-approbierter Arzt, der sich sein Studium mit ca. € 200.000 von der Gemeinschaft hat finanzieren lassen, sofort in sein Heimatland zurückkehren bzw. in die Schweiz auswandern, anstatt dies der Gemeinschaft temporär in Form ärztlicher Leistung in der Uckermark wieder zurückzugeben. Eine offene Diskussion mit allen Optionen dazu ist dringend überfällig.

zu f) Als eigenverantwortlicher Patient habe ich Rechte und Pflichten, über die ich natürlich informiert sein muss. Es ist leider immer noch weitestgehend unbekannt, wie das Gesundheitssystem organisiert ist, welche Kosten durch mich entstehen (wenn ich z.B. die 112 in Anspruch nehme), was ich selber tun kann, um Kosten zu reduzieren (Stichwort "Prävention). Diese Themen allgemeinbildend in die schulischen Lehrpläne einzubauen und bereits im Kindergarten eine Sensibilität für die eigene Gesundheit und die der Anderen (z.B. Erste-Hilfe-Ausbildung) vor dem Hintergrund gesamtgesellschaftlicher Rechte und Pflichten zu schaffen, soll hier erreicht werden.

zu g) Ziel des Antragstellers ist es, in einem ersten Schritt alle GKVen (z.Zt. 145) in eine einzelne zu überführen, der alle (Angestellte, Beamte, Selbsständige) verpflichtend angehören. Allein Leistungen, die über den Leistungskatalog der GKV hinaus gehen, sollen privat versicherbar sein. In einem zweiten Schritt kann dann auch diese GKV abgeschafft und das Gesundheitssystem in ein steuerfinanziertes umgewandelt werden.

Verweise

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