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Benutzer:Neythomas/Verteilung PartFin: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Mit Sockelbetrag ===
 
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Zusammenfassend aus den vorherigen Überlegungen ergibt sich folgendes Bild. Unter der Annahme, dass '''alle fünf Kriterien zu gleichen Teilen''' (jeweils 20%) in die Berechnung eingehen, ergibt sich nachfolgende Verteilung der zu verteilenden Gesamtsumme:
 
Zusammenfassend aus den vorherigen Überlegungen ergibt sich folgendes Bild. Unter der Annahme, dass '''alle fünf Kriterien zu gleichen Teilen''' (jeweils 20%) in die Berechnung eingehen, ergibt sich nachfolgende Verteilung der zu verteilenden Gesamtsumme:
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Der Landesvorstand möge beschließen:
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Der von der Bundespartei dem Landesverband überwiesene Anteil aus der staatlichen Parteienfinanzierung wird beginnend mit dem Jahr 2022 und bis auf Weiteres zwischen dem Landesverband und seinen Untergliederungen aufgeteilt. Drei Viertel des Betrages verbleiben beim Landesverband. Das verbliebene Viertel wird unter den Untergliederungen aufgeteilt.
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Der Anteil jeder Untergliederung richtet sich dabei zu gleichen Teilen nach
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* dem Anteil ihres Tätigkeitsgebietes an der Fläche des Landes Brandenburg,
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* dem Anteil der Bevölkerung in ihrem Tätigkeitsgebiet an der Gesamtbevölkerung des Landes Brandenburg,
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* dem Anteil der stimmberechtigten Mitglieder der Untergliederung an den stimmberechtigten Mitgliedern des Landesverbandes,
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* dem Anteil des Spendenaufkommens der Untergliederung am Gesamtspendenaufkommen des Landesverbandes. Spenden an den Landesverband werden für die Berechnung zu gleichen Teilen allen Untergliederungen angerechnet.
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Stichtag ist dabei jeweils der 31.12. des Jahres; ersatzweise des Vorjahres, sofern aktuellere Daten nicht vorliegen. Gebiete, die derzeit im Tätigkeitsgebiet keiner Untergliederung liegen, werden für die Berechnung zu einer virtuellen Gliederung zusammengefasst und analog zu bestehenden Gliederungen behandelt. Ihr Anteil verbleibt beim Landesverband.

Version vom 23. Oktober 2022, 11:03 Uhr

Ausgangslage

Die Piratenpartei Deutschland erhielt im Jahr 2022 eine staatliche Parteienfinanzierung in Höhe von 385.249,69 €. Auf den Landesverband Brandenburg entfielen hiermit gemäß des parteiinternen Finanzausgleichs 13.040,58 €.

Gemäß § 22 PartG haben die Bundesverbände der Parteien für einen angemessenen Finanzausgleich für ihre Landesverbände Sorge zu tragen. Der Landesverband Brandenburg möchte diese gesetzliche Regelung auch auf seine Untergliederungen anwenden. Gleichzeitig muss berücksichtigt werden, dass der Landesverband bereits jetzt diverse Leistungen für die Untergliederungen erbringt und damit deren Ausgaben senkt. Darüber hinaus wurden in der Vergangenheit Untergliederungen anlassbezogen (etwa in Wahlkämpfen) unterstützt.

Zur Angemessenheit eines Finanzausgleichs wurde daher zudem betrachtet, wie andere Landesverbände diesen handhaben. Hierfür wurden die Zahlen des Finanzportals von 2020 herangezogen, da Zahlen für 2021 noch nicht vollständig vorlagen.

Bei der Analyse der Zahlen ergibt sich folgendes Bild:

  • Die Mehrzahl der Landesverbände zahlt keinen Finanzausgleich an ihre Untergliederungen (9 von 16)
  • Von den Landesverbänden, die Untergliederungen finanziell unterstützen, schwankt der Anteil der Unterstützung zwischen 0,4 und 76,2% des jeweiligen Anteils aus der staatlichen Parteienfinanzierung.
  • Im gewichteten Durchschnitt über alle Landesverbände werden 14,5% der Einnahmen aus der staatichen Parteienfinanzierung an die Untergliederungen ausgezahlt.

Verteilschlüssel

Für die Verteilung der Mittel des Landesverbandes aus der staatlichen Parteienfinanzierung kommen verschiedene Aspekte in Betracht:

Sockelbetrag

Grundsätzlich hat jede Untergliederung bereits durch ihre bloße Existenz gewisse Ausgaben - etwa für die Verwaltung. Folglich erscheint es sinnvoll, innerhalb des Verteilschlüssels auch einen Sockelbetrag für eben diese Verwaltungsaufgaben vorzusehen.

Derzeit verfügt der Landesverband über 6 Untergliederungen, sowie zwei Landkreise und eine kreisfreie Stadt, die von keiner Untergliederung vertreten werden. Diese werden für die Berechnung des Finanzausgleichs dennoch als eine (virtuelle) Untergliederung behandelt, da der Landesverband hier die Tätigkeiten der fehlenden Gliederung weitestgehend übernehmen muss.

Einwohnerzahl

Jede Untergliederung muss die Menschen in ihrem Tätigkeitsgebiet erreichen. Folglich haben Untergliederungen mit einer größeren Bevölkerungszahl auch einen höheren Aufwand, der sich in der Finanzierung wiederspiegeln muss. Entsprechend der Liste Landkreise und kreisfreie Städte in Brandenburg ergibt sich für die Untergliederungen des Landesverbandes folgendes Bild:

Untergliederung Einwohnerzahl Anteil in %
RV NORD 696.369 27,4
SV P 183.154 7,2
RV SÜD 418.189 16,5
RV DOS 411.758 16,2
KV TF 172.545 6,8
KV MOL 197.965 7,8
Rest 457.888 18,0
Gesamt 2.537.868 100,0

Fläche

Als Flächenland stellt die räumliche Ausdehnung einer Untergliederung eine zusätzliche Herausforderung für deren Tätigkeit dar, welche sich wiederum in der Finanzierung wiederspiegeln muss. Entsprechend der Liste Landkreise und kreisfreie Städte in Brandenburg ergibt sich für die Untergliederungen des Landesverbandes folgendes Bild:

Untergliederung Fläche in km² Anteil in %
RV NORD 11.029,94 37,2
SV P 188,61 0,6
RV SÜD 4.945,22 16,7
RV DOS 4.679,11 15,8
KV TF 2.104,19 7,1
KV MOL 2.158,67 7,3
Rest 4.548,62 15,3
Gesamt 29.654,36 100,0

Mitglieder

Der Aufwand einer Untergliederung steigt auch mit der Zahl ihrer Mitglieder. Entsprechend muss sich dies in der Finanzierung wiederspiegeln. Da sich die Mitgliedsbeiträge positiv auf die staatliche Parteienfinanzierung auswirken, aber auch auf Grund der unterschiedlichen Handhabung von "Karteileichen", sowie um einen zusätzlichen Anreiz zu schaffen den Anteil zahlender Mitglieder zu erhöhen, kann für die Berechnung sinnvollerweise nur von der Anzahl stimmberechtigter Mitglieder ausgegangen werden. Mit Stand vom 22.10.2022 ergibt sich hierbei folgendes Bild:

Untergliederung Stimmberechtigte Anteil in %
RV NORD 18 36,7
SV P 7 14,3
RV SÜD 2 4,1
RV DOS 10 20,4
KV TF 2 4,1
KV MOL 1 2,0
Rest 9 18,4
Gesamt 49 100,0

Spenden

Spenden, die die Partei erhalten, wirken sich positiv auf die staatliche Parteienfinanzierung aus. Deshalb sollte für Untergliederungen zudem ein Anreiz geschaffen werden, aktiv Spendengelder einzuwerben.

Erschwert wird eine Berechnung dieses Anteils jedoch durch den Umstand, dass einige Untergliederungen kaum eine Möglichkeit haben, Spenden einzuwerben (etwa weil ihnen eine Untergliederung, ein aktiver Vorstand oder aber ein Bankkonto fehlt). Unter anderem deshalb spenden viele Mitglieder auch direkt an den Landesverband, ohne dass diese Spenden mit vertretbarem Aufwand den Untergliederungen zugerechnet werden könnten.

Deshalb wird hierfür ein zweistufiges Verfahren angewandt:

  1. In einem ersten Schritt werden die Spenden natürlicher und juristischer Personen, die direkt an den Landesverband gingen, aufaddiert. Im Jahr 2021 waren dies 5.679,72 €. Diese Simme wird zu gleichen Teilen auf alle Untergliederungen verteilt. Mithin macht dies rund 811,39 € pro Untergliederung.
  2. In einem zweiten Schritt werden die Spenden natürlicher und juristischer Personen, die direkt an die Untergliederung gingen, zusammenaddiert und zum Betrag aus Schritt 1 hinzu addiert.

Für das Jahr 2021 ergibt sich mithin folgendes Bild:

Untergliederung Spenden Landesanteil in € Eigene Spenden in € Spenden gesamt in € Anteil in %
RV NORD 811,39 3.311,70 4.123,09 32,6
SV P 811,39 3.646,81 4.458,20 35,3
RV SÜD 811,39 0,00 811,39 6,4
RV DOS 811,39 0,00 811,39 6,4
KV TF 811,39 0,00 811,39 6,4
KV MOL 811,39 8,40 819,79 6,5
Rest 811,39 0,00 811,39 6,4
Gesamt 5.679,72 6.966,91 12.646,63 100,0

Zu verteilender Anteil

Für den zu verteilenden Anteil der staatlichen Parteienfinanzierung erscheinen, basierend auf der geschilderten Ausgangslage, folgende Anteile der Gesamtsumme i. H. v. 13.040,58 (2022) denkbar:

  • Minimalvariante: 15% (angelehnt an den Durchschnitt aller Landesverbände) = 1.956,09 €
  • Basisvariante: 20% = 2.608,12 €
  • Erweiterte Variante: 25% (angelehnt an den gewichteten Durchschnitt der zahlenden Landesverbände) = 3.260.15 €
  • Maximalvariante: 30% = 3.912.17 €

Beispielrechnung

Die nachfolgenden Übersichten sind teilweise gerundet, wodurch es vereinzelt zu Schwankungen im Centbereich kommen kann. Die genaue Berechnung lässt sich anhand dieser Excel-Tabelle nachvollziehen.


Mit Sockelbetrag

Zusammenfassend aus den vorherigen Überlegungen ergibt sich folgendes Bild. Unter der Annahme, dass alle fünf Kriterien zu gleichen Teilen (jeweils 20%) in die Berechnung eingehen, ergibt sich nachfolgende Verteilung der zu verteilenden Gesamtsumme:

Untergliederung Anteil Sockel in % Anteil Einwohner in % Anteil Fläche in % Anteil Mitglieder in % Anteil Spenden in % Anteil gesamt in %
RV NORD 14,3 27,4 37,2 36,7 32,6 29,7
SV P 14,3 7,2 0,6 14,3 35,3 14,3
RV SÜD 14,3 16,5 16,7 4,1 6,4 11,6
RV DOS 14,3 16,2 15,8 20,4 6,4 14,6
KV TF 14,3 6,8 7,1 4,1 6,4 7,7
KV MOL 14,3 7,8 7,3 2,0 6,5 7,6
Rest 14,3 18,0 15,3 18,4 6,4 14,5

In konkreten Zahlen ergäbe dies für 2022:

Untergliederung Anteil in % Minimal (15%) Basis (20%) Erweitert (25%) Maximal (30%)
RV NORD 29,7 580,01 773,34 966,68 1160,01
SV P 14,3 280,41 373,88 467,35 560,82
RV SÜD 11,6 226,66 302,21 377,77 453,32
RV DOS 14,6 286,03 381,37 476,72 572,06
KV TF 7,7 151,31 201,75 252,19 302,63
KV MOL 7,6 148,23 197,64 247,05 296,45
Rest 14,5 283,44 377,92 472,39 566,87
Gesamt 100,0 1.956,09 2.608,11 3.260,15 3.912,16

Ohne Sockelbetrag

Da über die anteilige Gewichtung von Fläche und Einwohnerzahl bereits ein gewisser Anteil gesichert ist, ließe sich auch argumentieren, dass der Sockelbetrag entfallen kann. Unter der Annahme, dass alle verbliebenen vier Kriterien zu gleichen Teilen (jeweils 25%) in die Berechnung eingehen, ergäbe sich folgendes Bild:

Untergliederung Anteil Einwohner in % Anteil Fläche in % Anteil Mitglieder in % Anteil Spenden in % Anteil gesamt in %
RV NORD 27,4 37,2 36,7 32,6 33,5
SV P 7,2 0,6 14,3 35,3 14,3
RV SÜD 16,5 16,7 4,1 6,4 10,9
RV DOS 16,2 15,8 20,4 6,4 14,7
KV TF 6,8 7,1 4,1 6,4 6,1
KV MOL 7,8 7,3 2,0 6,5 5,9
Rest 18,0 15,3 18,4 6,4 14,5

In konkreten Zahlen ergäbe dies:

Untergliederung Anteil in % Minimal (15%) Basis (20%) Erweitert (25%) Maximal (30%)
RV NORD 33,5 655,15 873,53 1.091,91 1.310,30
SV P 14,3 280,65 374,20 467,75 561,31
RV SÜD 10,9 213,47 284,62 355,78 426,93
RV DOS 14,7 287,68 383,57 479,46 575,36
KV TF 6,1 119,28 159,04 198,80 238,56
KV MOL 5,9 115,42 153,90 192,37 230,85
Rest 14,5 284,44 379,25 474,06 568,87
Gesamt 100,0 1.956,09 2.608,11 3.260,13 3.912,18

Empfehlung

Der Landesvorstand möge beschließen:

Der von der Bundespartei dem Landesverband überwiesene Anteil aus der staatlichen Parteienfinanzierung wird beginnend mit dem Jahr 2022 und bis auf Weiteres zwischen dem Landesverband und seinen Untergliederungen aufgeteilt. Drei Viertel des Betrages verbleiben beim Landesverband. Das verbliebene Viertel wird unter den Untergliederungen aufgeteilt.

Der Anteil jeder Untergliederung richtet sich dabei zu gleichen Teilen nach

  • dem Anteil ihres Tätigkeitsgebietes an der Fläche des Landes Brandenburg,
  • dem Anteil der Bevölkerung in ihrem Tätigkeitsgebiet an der Gesamtbevölkerung des Landes Brandenburg,
  • dem Anteil der stimmberechtigten Mitglieder der Untergliederung an den stimmberechtigten Mitgliedern des Landesverbandes,
  • dem Anteil des Spendenaufkommens der Untergliederung am Gesamtspendenaufkommen des Landesverbandes. Spenden an den Landesverband werden für die Berechnung zu gleichen Teilen allen Untergliederungen angerechnet.

Stichtag ist dabei jeweils der 31.12. des Jahres; ersatzweise des Vorjahres, sofern aktuellere Daten nicht vorliegen. Gebiete, die derzeit im Tätigkeitsgebiet keiner Untergliederung liegen, werden für die Berechnung zu einer virtuellen Gliederung zusammengefasst und analog zu bestehenden Gliederungen behandelt. Ihr Anteil verbleibt beim Landesverband.