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Benutzer:Neythomas/Zwischenbericht Kassenprüfung 2019: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Kassenprüfung erfolgte durch Thomas Ney am 14.12.2019 in der Zeit von 16:51 bis 18:13 Uhr in den Räumlichkeiten der Landesgeschäftsstelle. Geprüft wurde die Barkasse sowie das des Landesverbandes bei der GLS-Bank im Zeitraum vom 01.01.2018 bis 01.12.2019.
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Die Kassenprüfung erfolgte durch Thomas Ney am 14.12.2019 in der Zeit von 16:51 bis 18:13 Uhr in den Räumlichkeiten der Landesgeschäftsstelle. Geprüft wurde die Barkasse sowie das Konto des Landesverbandes bei der GLS-Bank für den Zeitraum vom 01.01.2018 bis 01.12.2019.
  
Folgende Unterlagen wurden zur Prüfung vorgelegt: Fortlaufende Kontoauszüge im o. g. Zeitraum, drei Ordner mit Rechnungen und Barzahlungsbelege, das Kassenbuch der Barkasse für das Jahr 2019 sowie ein Beschlussbuch des Vorstands.
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Folgende Unterlagen wurden zur Prüfung vorgelegt:
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* Fortlaufende Kontoauszüge im o. g. Zeitraum,
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* drei Ordner mit Rechnungen und Barzahlungsbelegen,
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* das Kassenbuch der Barkasse für das Jahr 2019,
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* sowie ein Beschlussbuch des Vorstands.
  
Der Kassenprüfer konnte Einsicht in alle von ihm verlangten Unterlagen nehmen. Die Unterlagen wurden gewissenhaft und fortlaufend geführt. Vorgelegt wurden die Auszüge des o. g. Kontos. Dabei waren die entsprechenden Buchungen durchnummeriert und zusammen mit den entsprechenden Belegen abgeheftet. Belege für Barkassenzahlungsvorgänge wurden separat abgelegt. Geprüft wurde jeweils, ob, zu jedem relevanten Buchungsvorgang ein Beleg existiert, sowie ob Ausgaben durch einen entsprechenden Beschluss des Vorstandes gedeckt waren. Nachfragen hierzu konnten vom Schatzmeisters plausibel erläutert werden. Lediglich für eine Zahlung i. H. v. 778,36 Euro lag kein Beleg vor, wodurch diese nicht nachvollziehbar war. Der Landesschatzmeister hat zugesichert, den entsprechenden Beleg nachzufordern und dem Kassenprüfer zur Verfügung zu stellen. Soweit aus den vorgelegten Unterlagen ersichtlich, wurden die Mittel des Landesverbandes ausschließlich satzungsgemäß und auf entsprechenden Beschluss des Vorstandes verwendet.
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Der Kassenprüfer konnte Einsicht in alle von ihm verlangten Unterlagen nehmen. Die Unterlagen wurden gewissenhaft und fortlaufend geführt. Vorgelegt wurden die Auszüge des o. g. Kontos in monatlich organisierter Sortierung. Dabei waren die entsprechenden Buchungen durchnummeriert und zusammen mit den entsprechenden Belegen abgeheftet. Belege für Barkassenzahlungsvorgänge wurden separat abgelegt.
  
Auffällig war eine Abbuchung von neu.de/partner.de, bei der das Konto des Landesverbandes im März und Mai 2018 offenbar missbräuchlich von Dritten als Zahlungsmittel angegeben wurde. Die Abbuchungen wurden vom Schatzmeister im Juli 2018 jedoch zurückgerufen, sodass dem Landesverband kein Schaden entstanden ist.
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Geprüft wurde jeweils, ob, zu jedem relevanten Buchungsvorgang ein Beleg existiert, sowie ob Ausgaben durch einen entsprechenden Beschluss des Vorstandes gedeckt waren. Nachfragen hierzu konnten vom Schatzmeisters plausibel erläutert werden. Lediglich für eine Zahlung i. H. v. 778,36 Euro lag kein Beleg vor, wodurch diese nicht nachvollziehbar war. Der Landesschatzmeister hat zugesichert, den entsprechenden Beleg nachzufordern und dem Kassenprüfer zur Verfügung zu stellen. Auffällig waren zudem zwei Abbuchungen von neu.de/partner.de, bei der das Konto des Landesverbandes im März und Mai 2018 offenbar missbräuchlich von Dritten als Zahlungsmittel angegeben wurde. Die Abbuchungen wurden vom Schatzmeister im Juli 2018 jedoch zurückgerufen, sodass dem Landesverband kein Schaden entstanden ist. Soweit aus den vorgelegten Unterlagen ersichtlich, wurden die Mittel des Landesverbandes ausschließlich satzungsgemäß und auf entsprechenden Beschluss des Vorstandes verwendet.
  
Hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit der Mittelverwendung ist aufgefallen, dass der Landesverband jährlich im mittlerer dreistelliger Höhe Ausgaben tätigt, die vermeidbar wären. Zu nennen wären zum Beispiel ein SSL-Zertifikat für die Landeswebseite für 180,00 EUR, eine LimeSurvey Profi-Lizenz über rund 100 EUR, sowie eine Domain für den Landesverband Sachsen. Auch eine Mitgliedschaft im DJH ist nur dann sinnvoll, wenn diese regelmäßig genutzt wurden. Zudem wurden vom RV DOS mehrere Druckaufträge für Wahlplakate als Kleinstserie in Auftrag gegeben, wodurch etwige Mengenrabatte nicht genutzt und insgesamt 40 Plakate zum Preis von zusammen 246,06 Euro bestellt.
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Hinsichtlich der Wirtschaftlichkeitsprüfung der Mittelverwendung ist aufgefallen, dass der Landesverband jährlich im mittlerer dreistelliger Höhe Ausgaben tätigt, die vermeidbar wären. Zu nennen wären zum Beispiel ein SSL-Zertifikat für die Landeswebseite für 180,00 EUR, eine LimeSurvey Profi-Lizenz über rund 100 EUR, sowie eine Domain für den Landesverband Sachsen - deren Kosten künftig der LV Sachsen übernehmen sollte. Auch eine Mitgliedschaft im DJH ist auf Dauer nur dann sinnvoll, wenn diese regelmäßig genutzt wird. Dies war im Überprüfungszeitraum nicht der Fall. Zudem wurden vom RV DOS im April/Mai mehrere Druckaufträge für Wahlplakate als Kleinstserie in Auftrag gegeben, wodurch etwige Mengenrabatte nicht genutzt und insgesamt 40 Plakate zum Preis von zusammen 246,06 Euro bestellt wurden. Hier hätte bei einer Sammelbestellung statt mehrerer Kleinstbestellungen ein wesentlich sparsamerer Preis erzielt werden können.

Aktuelle Version vom 16. Dezember 2019, 00:35 Uhr

Die Kassenprüfung erfolgte durch Thomas Ney am 14.12.2019 in der Zeit von 16:51 bis 18:13 Uhr in den Räumlichkeiten der Landesgeschäftsstelle. Geprüft wurde die Barkasse sowie das Konto des Landesverbandes bei der GLS-Bank für den Zeitraum vom 01.01.2018 bis 01.12.2019.

Folgende Unterlagen wurden zur Prüfung vorgelegt:

  • Fortlaufende Kontoauszüge im o. g. Zeitraum,
  • drei Ordner mit Rechnungen und Barzahlungsbelegen,
  • das Kassenbuch der Barkasse für das Jahr 2019,
  • sowie ein Beschlussbuch des Vorstands.

Der Kassenprüfer konnte Einsicht in alle von ihm verlangten Unterlagen nehmen. Die Unterlagen wurden gewissenhaft und fortlaufend geführt. Vorgelegt wurden die Auszüge des o. g. Kontos in monatlich organisierter Sortierung. Dabei waren die entsprechenden Buchungen durchnummeriert und zusammen mit den entsprechenden Belegen abgeheftet. Belege für Barkassenzahlungsvorgänge wurden separat abgelegt.

Geprüft wurde jeweils, ob, zu jedem relevanten Buchungsvorgang ein Beleg existiert, sowie ob Ausgaben durch einen entsprechenden Beschluss des Vorstandes gedeckt waren. Nachfragen hierzu konnten vom Schatzmeisters plausibel erläutert werden. Lediglich für eine Zahlung i. H. v. 778,36 Euro lag kein Beleg vor, wodurch diese nicht nachvollziehbar war. Der Landesschatzmeister hat zugesichert, den entsprechenden Beleg nachzufordern und dem Kassenprüfer zur Verfügung zu stellen. Auffällig waren zudem zwei Abbuchungen von neu.de/partner.de, bei der das Konto des Landesverbandes im März und Mai 2018 offenbar missbräuchlich von Dritten als Zahlungsmittel angegeben wurde. Die Abbuchungen wurden vom Schatzmeister im Juli 2018 jedoch zurückgerufen, sodass dem Landesverband kein Schaden entstanden ist. Soweit aus den vorgelegten Unterlagen ersichtlich, wurden die Mittel des Landesverbandes ausschließlich satzungsgemäß und auf entsprechenden Beschluss des Vorstandes verwendet.

Hinsichtlich der Wirtschaftlichkeitsprüfung der Mittelverwendung ist aufgefallen, dass der Landesverband jährlich im mittlerer dreistelliger Höhe Ausgaben tätigt, die vermeidbar wären. Zu nennen wären zum Beispiel ein SSL-Zertifikat für die Landeswebseite für 180,00 EUR, eine LimeSurvey Profi-Lizenz über rund 100 EUR, sowie eine Domain für den Landesverband Sachsen - deren Kosten künftig der LV Sachsen übernehmen sollte. Auch eine Mitgliedschaft im DJH ist auf Dauer nur dann sinnvoll, wenn diese regelmäßig genutzt wird. Dies war im Überprüfungszeitraum nicht der Fall. Zudem wurden vom RV DOS im April/Mai mehrere Druckaufträge für Wahlplakate als Kleinstserie in Auftrag gegeben, wodurch etwige Mengenrabatte nicht genutzt und insgesamt 40 Plakate zum Preis von zusammen 246,06 Euro bestellt wurden. Hier hätte bei einer Sammelbestellung statt mehrerer Kleinstbestellungen ein wesentlich sparsamerer Preis erzielt werden können.