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Benutzer:Tojol/Verschiedenes/Asylrecht

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Vorschlag für eine mögliche Haltung zum Umgang mit den Geflüchteten

Politisch Verfolgte genießen Asylrecht. Zu diesem Grundrecht bekennen wir Brandenburger Piraten uns ohne Einschränkungen. Hieraus ergibt sich eine unmittelbare staatliche Pflicht, Menschen zu helfen, die vor Bedrohung ihrer Menschenwürde nach Deutschland geflüchtet sind.

Die Vielzahl der Geflüchteten stellt Staat und Gesellschaft vor Herausforderungen, die ohne das Engagement von Freiwilligen kaum zu bewältigen sind. Wir Brandenburger Piraten erwarten, dass die Bundes- und die Landesregierungen in enger Zusammenarbeit mit den Kommunen ausreichend Kapazitäten zur Verfügung stellt, um den Geflüchteten eine menschenwürdige Unterkunft zu gewährleisten, und dass sie institutionelle und bürgerschaftliche Anstrengungen unterstützt, die Geflüchteten in die Gesellschaft zu integrieren. Das Ziel muss sein, den Geflüchteten eine Perspektive zu bieten, ein selbständiges Leben aufzubauen - in Deutschland, solange die Lebensumstände in ihrer Heimat eine sichere Rückkehr unmöglich macht. Wir sind davon überzeugt, dass unsere Gesellschaft von einer offenen Aufnahme nur profitieren kann, und dass die Alternative einer Ghettoisierung keinesfalls akzeptabel ist.

Der Staat hat die Sicherheit der Geflüchteten und der Menschen zu gewährleisten, die ihnen in ihrer schwierigen Situation helfen und darf bestehende Ressentiments in der Gesellschaft nicht durch administrative Maßnahmen befördern.

Freiheit statt Angst ist ein Grundsatz, der uns Brandenburger Piraten wichtig ist - er gilt auch in der Gestaltung einer Gesellschaft, die sich durch die Aufnahme von Menschen aus anderen Kulturen verändert.

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Politische Verfolgung i. S. von Art. 16 a Abs. 1 GG liegt hiernach vor, wenn dem Einzelnen durch den Staat oder durch Maßnahmen Dritter, die dem Staat zuzurechnen sind, in Anknüpfung an seine Religion, politische Überzeugung oder an andere, für ihn unverfügbare Merkmale, die sein Anderssein prägen, gezielt Rechtsverletzungen zugefügt werden, die nach ihrer Intensität und Schwere die Menschenwürde verletzen, ihn aus der übergreifenden Friedensordnung der staatlichen Einheit ausgrenzen und in eine ausweglose Lage bringen. [BVerfG, Beschl. v. 10. Juli 1989 – 2 BvR 502, 1000, 961/86 – BVerfGE 80, 315 (334 f. und 344 ff.), zitiert nach Wikipedia <https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Asylrecht_(Deutschland)&oldid=146850913>]

2015-10-10