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Benutzer Diskussion:ΒαšîšÞîℜατ: Unterschied zwischen den Versionen

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Na dann mal her, mit Ihren Kenntnissen, den technischen und juristischen - gleich mal mit dem Verweis auf die Abberufung und deren rechtliche Grundlage...
 
Na dann mal her, mit Ihren Kenntnissen, den technischen und juristischen - gleich mal mit dem Verweis auf die Abberufung und deren rechtliche Grundlage...
 
: (3) http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__4f.html
 
: (3) http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__4f.html
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Jo, nun geben Sie bitte mir nochmal die 626. Und den Nachweis, dass der BDSB bereits abberufen wurde.

Version vom 7. November 2013, 19:38 Uhr

Meine Wikiseite gehört mir!

1. Nicht immer. Das hier ist halt ein kollaboratives Wiki, da kann jeder mitarbeiten. Personalisierte Wikis sind nicht gewünscht.

2. Ein Datenschutzbeauftragter kann nicht abberufen werden. Er ist so ziemlich ewig DSB - bis er im Knast sitzt, tot ist oder selbst nicht mehr will.

Heißt das jetzt, dass der Ex-Bundesdatenschutzbeauftragte im Knast sitzt, tot ist oder selbst nicht mehr wollte? http://vorstand.piratenpartei.de/beauftragungen/#Datenschutzbeauftragter_bestellt_nach_BDSG

Nö, das scheint nur zu heißen, dass entweder der Vorstand die rechtliche Lage nicht kennt oder ein Witzbold denen eine andere PDF untergejubelt hat. Du kannst da gerne nachfragen. Nächste Sitzung im Mumble: Mittwoch 13.11.13 - 20:00

Sie scheinen weder grundlegende juristische noch technische Kenntnisse zu besitzen.

Na dann mal her, mit Ihren Kenntnissen, den technischen und juristischen - gleich mal mit dem Verweis auf die Abberufung und deren rechtliche Grundlage...

(3) http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__4f.html

Jo, nun geben Sie bitte mir nochmal die 626. Und den Nachweis, dass der BDSB bereits abberufen wurde.