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Benutzer Diskussion:MorgenlandfahrtBRB: Unterschied zwischen den Versionen

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Betr. Ordnungsmaßnahmen:
+
Wer mit mir diskutieren will, kann das gerne hier tun. :-)
 
 
In Abs.2 heißt es:
 
(2)  <sup>1</sup>Die '''in Absatz 1 genannten''' Ordnungsmaßnahmen  werden vom Kreisvorstand angeordnet. <sup>2</sup>'''Über ein  Verhalten, das''' der Sanktionierung durch die Ordnungsmaßnahme, der  Aberkennung der Fähigkeit ein Parteiamt zu bekleiden oder '''des  Ausschlusses aus der Piratenpartei Deutschland bedarf''', ist dem  Landesvorstand zu berichten, der darüber entscheidet, ob diese  Ordnungsmaßnahme verhängt oder bei dem zuständigen Schiedsgericht  beantragt wird.  
 
 
 
In Abs.1 ist dieser Ausschluss jedoch nicht als mögliche Maßnahme vorgesehen. Dies ist ein Konflikt.
 
 
 
''Frage: Ist der Parteiausschluss eine mögliche Ordnungsmaßnahme?''
 
 
 
Wenn nicht, ist er in Abs.2 zu streichen.
 
 
 
Wenn ja, muss er in Abs.1 aufgeführt werden.
 
 
 
Für diesen Fall schlage ich ergänzend zu Abs.2 vor:
 
<sup>3</sup>Im Falle eines Parteiausschlusses muss der Vorstand dem Mitglied vor dem Beschluss einer Ordnungsmaßnahme eine Anhörung gewähren. Der Beschluss ist dem Mitglied in Schriftform unter Angabe von Gründen zu überstellen.
 
 
 
Hey!
 
 
 
Nach Rücksprache mit Bastian hatte ich den Entwurf wieder auf die Mustersatzung zurückgesetzt. Alle Ordnungsmaßnahmen nach Abs.1 können vom Kreisvorstand verhängt werden. Ausnahme ist die Aberkennung der Fähigkeit ein Parteiamt zu bekleiden, was nur vom Landesvorstand verhängt werden kann. Was den Parteiausschluss angeht kann laut Landessatzung nur der Landesvorstand den Ausschluss beim Landesschiedsgericht beantragen. Folglich kann der Kreisvorstand nur den LaVo bitten dies beim Schiedsgericht vorzutragen.
 
 
 
lg
 

Version vom 2. Februar 2014, 12:34 Uhr

Wer mit mir diskutieren will, kann das gerne hier tun. :-)