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Benutzer Diskussion:MorgenlandfahrtBRB

Aus PiratenWiki
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Betr. Ordnungsmaßnahmen:

In Abs.2 heißt es: (2) 1Die in Absatz 1 genannten Ordnungsmaßnahmen werden vom Kreisvorstand angeordnet. 2Über ein Verhalten, das der Sanktionierung durch die Ordnungsmaßnahme, der Aberkennung der Fähigkeit ein Parteiamt zu bekleiden oder des Ausschlusses aus der Piratenpartei Deutschland bedarf, ist dem Landesvorstand zu berichten, der darüber entscheidet, ob diese Ordnungsmaßnahme verhängt oder bei dem zuständigen Schiedsgericht beantragt wird.

In Abs.1 ist dieser Ausschluss jedoch nicht als mögliche Maßnahme vorgesehen. Dies ist ein Konflikt.

Frage: Ist der Parteiausschluss eine mögliche Ordnungsmaßnahme?

Wenn nicht, ist er in Abs.2 zu streichen.

Wenn ja, muss er in Abs.1 aufgeführt werden.

Für diesen Fall schlage ich ergänzend zu Abs.2 vor: 3Im Falle eines Parteiausschlusses muss der Vorstand dem Mitglied vor dem Beschluss einer Ordnungsmaßnahme eine Anhörung gewähren. Der Beschluss ist dem Mitglied in Schriftform unter Angabe von Gründen zu überstellen.