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Benutzer Diskussion:Tojol: Unterschied zwischen den Versionen

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Im Übrigen ist eine schiedsgerichtliche Klärung bei einem strittigen Sachverhalt keine "Kriegserklärung", sondern genau das: eine Klarstellung, ob die beanstandete Inanspruchnahme von Hoheitsrechten vorrangige Rechte beeinträchtigt. -- [[Benutzer:Tojol|Tojol]] ([[Benutzer Diskussion:Tojol|Diskussion]]) 22:33, 23. Dez. 2015 (CET)
 
Im Übrigen ist eine schiedsgerichtliche Klärung bei einem strittigen Sachverhalt keine "Kriegserklärung", sondern genau das: eine Klarstellung, ob die beanstandete Inanspruchnahme von Hoheitsrechten vorrangige Rechte beeinträchtigt. -- [[Benutzer:Tojol|Tojol]] ([[Benutzer Diskussion:Tojol|Diskussion]]) 22:33, 23. Dez. 2015 (CET)
 
Schade, das Du die Unsinnigkeit der Klage nicht verstehst, aber vielleicht liege ich ja auch falsch und Du kannst mir erklären, wie die Satzungsänderung Hoheitsrechte in Anspruch nimmt und vorrangige Rechte beeinträchtigt. Frank
 
Schade, das Du die Unsinnigkeit der Klage nicht verstehst, aber vielleicht liege ich ja auch falsch und Du kannst mir erklären, wie die Satzungsänderung Hoheitsrechte in Anspruch nimmt und vorrangige Rechte beeinträchtigt. Frank
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* Ich glaube, wir sollten diese Diskussion beenden. Hier schreibt sich ja gerade jemand um Kopf und Kragen. ;-) -- [[Benutzer:Bastian|Bastian]] ([[Benutzer Diskussion:Bastian|Diskussion]]) 10:20, 24. Dez. 2015 (CET)

Version vom 24. Dezember 2015, 11:20 Uhr

Als "Hausherr" dieser Seite habe ich mir das Recht herausgenommen, die Beiträge voller Ressentiments zu entfernen. (In der Historie kann sie sich jeder ansehen. Auch diese Erläuterung werde ich in ein paar Tagen löschen.) Auf den Vorwurf, mein Handeln jetzt und auf dem Stadtparteitag in Potsdam am 19.12.2015 würde nicht zusammenpassen, kann ich nur auffordern, die (komplette) Tonaufnahme anzuhören.

Im Übrigen ist eine schiedsgerichtliche Klärung bei einem strittigen Sachverhalt keine "Kriegserklärung", sondern genau das: eine Klarstellung, ob die beanstandete Inanspruchnahme von Hoheitsrechten vorrangige Rechte beeinträchtigt. -- Tojol (Diskussion) 22:33, 23. Dez. 2015 (CET) Schade, das Du die Unsinnigkeit der Klage nicht verstehst, aber vielleicht liege ich ja auch falsch und Du kannst mir erklären, wie die Satzungsänderung Hoheitsrechte in Anspruch nimmt und vorrangige Rechte beeinträchtigt. Frank

  • Ich glaube, wir sollten diese Diskussion beenden. Hier schreibt sich ja gerade jemand um Kopf und Kragen. ;-) -- Bastian (Diskussion) 10:20, 24. Dez. 2015 (CET)