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Bundestagswahl 2013/Uckermark

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Aktuelles

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Ansprechpartner

  • Voigt, Jürgen
  • Mail: j.voigt@piratenbrandenburg.de
  • Telefon : +4915737000875

Informationen

  • Wiki:
  • Internet:

<< Kommunale Richtlinien bei der Aufstellung von Wahlwerbeträgern im LK Uckermark(Bundestagswahl 2013) >>


Ort / Amt

Antragsform Antrag an Wen? Antragstellg. ab: max. Stückzahl: Plakatierung ab: Örtliche Besonderheiten:
amtsangehörige Stadt Angermünde formlos Ordnungsamt Stadt Angermünde; Markt 24, 16278 Angermünde sofort nicht begrenzt Anzahl der Plakate und wo (Straße/Stadtgebiet)im Antrag benennen
amtsangehörige Stadt Lychen formlos Stadt Lychen Ordnungsamt; Im Rathaus; Am Markt 1; 17279 Lychen sofort nicht begrenzt 6 Wochen vor der Wahl Anzahl der Plakate im Antrag benennen
amtsangehörige Stadt Prenzlau formlos Straßenverkehrsbehörde Prenzlau; Am Steintor 4; 17291 Prenzlau sofort nicht begrenzt 6 Wochen vor der Wahl Anzahl der Plakate im Antrag benennen
amtsangehörige Stadt Schwedt/Oder formlos Stadtverwaltung Schwedt; Ordnungsamt; Lindenallee 25-29; 16303 Schwedt sofort nicht begrenzt 2 Monate vor der Wahl im Antrag Stückzahl der Plakate angeben; dürfen doppelt (übereinander) gehängt werden
amtsangehörige Stadt Templin formlos Stadtverwaltung Templin / Ordnungsamt; Prenzlauer Allee 7; 17268 Templin sofort max. 30 Plakate 2 Monate Anzahl der Plakate im Antrag benennen
Amtsfreie Gemeinden Boitzenburger Land formlos Bau- und Ordnungsamt; Gemeinde Boitzenburger Land; Templiner Str. 17; 17268 Boitzenburger Land sofort 4 pro Ortsteil ca. 8 Wochen vor der Wahl Anzahl der Plakate im Antrag benennen und von wann bis wann sie hängen
Amtsfreie Gemeinden Nordwestuckermark formlos Gemeinde Nordwestuckermark; Amtsstraße 8; OT Schönermark; 17291 Nordwestuckermark sofort nicht begrenzt 8 Wochen vor der Wahl Format der Plakate und Anzahl im Antrag benennen (schnell!)
Amtsfreie Gemeinden Uckerland formlos Gemeinde Uckerland; Hauptstraße 35; 17337 Uckerland OT Lübbenow sofort nicht begrenzt ? (konnte nichts dazu sagen) Anzahl der Plakate und Standorte im Antrag benennen
Ämter und zugehörige Gemeinden Brüssow(Uckermark)
  • Brüssow
  • Carmzow-Wallmow
  • Göritz
  • Schenkenberg
  • Schönfeld
formlos info@amt-bruessow.de oder Prenzlauer Str. 8; 17326 Brüssow sofort nicht begrenzt 4 Wochen vor der Wahl Anzahl der Standorte und Plakate / ohne Straße
Ämter und zugehörige Gemeinden Gartz (Oder)
  • Casekow
  • Gartz (Oder)
  • Hohenselchow-Groß Pinnow
  • Mescherin
  • Tantow
Ämter und zugehörige Gemeinden Gerswalde
  • Flieth-Stegelitz
  • Gerswalde
  • Milmersdorf
  • Mittenwalde
  • Temmen-Ringenwalde
formlos Ordnungsamt Amt Gerswalde; Dorfmitte 14a; 17268 Gerswalde sofort nicht begrenzt 8 Wochen vor der Wahl Anzahl der Plakate und wo (Ort) im Antrag benennen
Ämter und zugehörige Gemeinden Gramzow
  • Gramzow
  • Grünow
  • Oberuckersee
  • Randowtal
  • Uckerfelde
  • Zichow
formlos Ordnungsamt Amt Gramzow; Poststraße 25; 17291 Gramzow sofort nicht begrenzt 8 Wochen vor der Wahl Wieviel Plakate, das Format und die Standorte im Antrag benennen
Ämter und zugehörige Gemeinden Oder-Welse
  • Berkholz-Meyenburg
  • Mark Landin
  • Passow
  • Pinnow
  • Schöneberg
formlos ordnungsamt@amt-oder-welse.de Frau Ostmann sofort 49 Plakate insgesamt 8 Wochen vor der Wahl Plakate nicht an den Laternen hängen, wo Aufkleber sind (50 m vom Wahllokal)
Ort / Amt Antragsform Antrag an Wen? Antragstellg. ab: max. Stückzahl: Plakatierung ab: Örtliche Besonderheiten:

Infotreffen in der Region

Plakatierung

Genehmigung der Plakatierung

Vorbereitung der Plakatierung

Durchführung der Plakatierung

Abbau der Plakatierung

Straßenwahlkampf

Genehmigung von Infoständen

Durchführung von Infoständen

Verteilung von Flyern